V/0425/2026
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z.B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen in 2027
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Beschlussvorlage
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V/0425/2026 V/0425/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z.B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen in 2027 Beratungsfolge 17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.09.2026 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss beschließt für das Jahr 2027 folgende Maßnahmen: a. Sanierung Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd in Münster-Hiltrup in Höhe von rd. 960.000 Euro. b. Sanierung Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Egelshove in Münster-Mecklenbeck in Höhe von rd. 965.000 Euro. 2. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass auch für das Jahr 2027 ein Budget für diverse Kleinreparaturen im Umfang von 80.000 € eingerichtet worden ist. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Sportamt 09.09.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Westermann Telefon: 492-5237 WestermannJu@stadt - muenster.de - 2 - V/0425/2026 Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde- rung, Sportveranstaltungen Zeile 13 Aufwendung für Sach - und Dienstleistungen 2027 80.000 Budget für Klein- reparaturen auf Sportanlagen Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde- rung, Sportveranstaltungen Investitionsmaßnahme 0400 Baukosten städt. Sportanlagen Auszahlungen für Baumaßnahmen 2027 1.925.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe konsumtiv vollständig und investiv teilweise in Höhe von 1.746.500 Euro veranschlagt. Die zur vollständigen Finanzierung erforderlichen investiven Ermächtigungen für Auszahlungen in Höhe von zusätzlich 178.500 Euro in 2027 werden im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aus der Maßnahme 4630 „Erweiterung Sportanlage Osttor“ zur Verfügung gestellt. Begründung: Ausgangslage: Mit Schreiben vom 5. März 2007 brachten die Vertreterinnen und Vertreter der CDU -Fraktion sowie der FDP-Fraktion im Sportausschuss den Antrag „Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und Stadt ent- wickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ ein. Ziel dieses Antrags war es, den Stadtsportbund Münster e. V. als Dachorganisation der münster- schen Sportvereine sowie als Interessenvertretung des Sports in Münster frühzeitig und angemessen in die Vorbereitung von Entscheidungen zur Sportentwicklungsplanung sowie zur allgemeinen Sport- förderung einzubinden. Zu der Berichtsvorlage „Stadtsportbund Münster e. V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemein- samer Verantwortung“ (V/1064/2007), in der die Verwaltung ihre Überlegungen zu einem künftigen Verfahren dargestellt hat, fasste der Sportausschuss in der Sitzung am 04.03.2008 folgenden Be- schluss, der die Grundlage des sog. 3-Millionen-Topfs1 darstellt: 1 Dieser Sportfördertopf, der verschiedene Haushaltspositionen des Finanz - und Ergebnisplans umfasst und daher virtueller Art ist, unterliegt regelmäßigen Schwankungen. 2008 hatte der Topf eine Größe von 2 Mio. Eu- ro, im Rahmen der „Nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik“ sollte er für die Jahre 2013 bis 2017 anwach- send bis zu 145.000 Euro reduziert werden (V/0702/2012). Dieser Konsolidierungsbeschluss wurde aber bereits zum Haushaltplan für das Jahr 2014 aufgehoben und der Topf auf eine Größe von 2,5 Mio. Euro erhöht. Zum Haushalt 2018 wurde der Topf dann auf 3 Mio. Euro ausgeweitet. Ein 3,5 Millionen -Euro-Topf, wie ihn der An trag an den Rat (A -R/0007/2026) nennt, besteht weder betragsmäßig noch nominell. Zum weiteren Umgang mit dem genannten „Topf“ wird die Verwaltung wie es der vorgenannte Antrag vorsieht rechtzeitig zum Haushalt 2028 unterbreiten. - 3 - V/0425/2026 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Sportverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Stadtsportbund einen Maßnah- menkatalog zu erarbeiten. Dieser soll insbesondere die Festschreibung von Neu -, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen umfassen und im Sportbudget der Stadt Münster mit einem jähr- lichen Haushaltsansatz von bis zu 2 Mio. € bis einschließlich 2010 abgebildet werden. 3. Größere Sportbaumaßnahmen, die sich aus der Fortschreibung der Sportstättenentwick- lungsplanung ergeben, unterliegen dem regulären parlamentarischen Verfahren. Diese Maß- nahmen stehen unter ausdrücklichem Haushaltsvorbehalt und dürfen den Zielen der Haus- haltskonsolidierung nicht entgegenstehen. Für das Haushaltsjahr 2027 sollen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen beschlossen werden. Zu Punkt 1 der Sachentscheidung: a. Sanierung Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd in Münster-Hiltrup. An der Sportanlage Hiltrup-Süd muss der im Jahr 2015 zuletzt verlegte Kunstrasenbelag verschleiß- bedingt durch die hohe Nutzung (Fußball und American Football) und das Alter des Belages ausge- baut werden. Auch der Unterbau und die Entwässerung des Platzes müssen altersbedingt, wie ein Gutachten bestätigt, saniert werden. Die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung des Kunstrasen- platzes liegen bei 960.000 € brutto. b. Sanierung Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Egelshove in Münster-Mecklenbeck. An der Sportanlage Egelshove muss der ebenfalls zuletzt im Jahr 2015 verlegte Kunstrasenbelag verschleißbedingt erneuert werden. Nutzer des Kunstrasenplatzes sind die Vereine DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e.V. und der 1.FC Mecklenbeck 1950 e.V. Auch hier müssen der Unterbau und die Entwässerung gemäß dem vorliegenden Gutachten erneuert werden. Die voraussichtlichen Kos- ten für die Sanierung des Kunstrasenplatzes liegen bei 965.000 € brutto. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung: Zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs sind kleine Reparaturmaßnahmen an Sport- anlagen bei Vorliegen jeglicher Art von Schäden in der Regel kurzfristig notwendig. Es handelt sich um Reparaturmaßnahmen u.a. an Kunstrasenplätzen, Pflasterflächen, Zaunanlagen oder Bereg- nungsanlagen. Im Stadtgebiet Münster sind ca. 75 Großspielfelder, 50 Schulsportaußenanlagen so- wie weitere Sportanlagen wie Tennisplätze und Beachanlagen vorhanden. Hierfür werden 80.000 € vorgehalten. Zu Punkt 3 der Sachentscheidung: Vor dem Hintergrund des Beschlusses über die Vorlage V/1064/2007 – „Stadtsportbund und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ wurde der in dieser Vorlage enthaltene Be- schlussvorschlag im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen. - 4 - V/0425/2026 In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Egelshove
- Osttor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0425/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.07.2026
- Erstellt
- 27.07.2026 14:48