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V/0425/2026

Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z.B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen in 2027

Vorlagen 28.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 17.09.2026, TOP 8.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7195 Zeichen

V/0425/2026 
V/0425/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie 
Großinvestitionen, z.B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen in 2027 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   17.09.2026 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss beschließt für das Jahr 2027 folgende Maßnahmen: 
 
a. Sanierung Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd in Münster-Hiltrup 
in Höhe von rd. 960.000 Euro. 
b. Sanierung Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Egelshove in Münster-Mecklenbeck in 
Höhe von rd. 965.000 Euro. 
 
2. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass auch für das Jahr 2027 ein Budget für diverse 
Kleinreparaturen im Umfang von 80.000 € eingerichtet worden ist. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem 
Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt hat.  
 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Sportamt 
 
09.09.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Westermann  
Telefon: 492-5237 
WestermannJu@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0425/2026 
Produktgruppe  0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen  
   
Zeile 13 Aufwendung für Sach - und 
Dienstleistungen  
2027 80.000 Budget für Klein-
reparaturen auf 
Sportanlagen 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen  
   
Investitionsmaßnahme 0400 Baukosten städt. Sportanlagen     
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2027 1.925.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind im 
Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe konsumtiv vollständig und investiv teilweise in 
Höhe von 1.746.500 Euro veranschlagt. Die zur vollständigen Finanzierung erforderlichen investiven 
Ermächtigungen für Auszahlungen in Höhe von zusätzlich 178.500 Euro in 2027 werden im Rahmen 
der flexiblen Haushaltsführung im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und 
Sport aus der Maßnahme 4630 „Erweiterung Sportanlage Osttor“ zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Mit Schreiben vom 5. März 2007 brachten die Vertreterinnen und Vertreter der CDU -Fraktion sowie 
der FDP-Fraktion im Sportausschuss den Antrag „Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und Stadt ent-
wickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ ein. 
 
Ziel dieses Antrags war es, den Stadtsportbund Münster e. V. als Dachorganisation der münster-
schen Sportvereine sowie als Interessenvertretung des Sports in Münster frühzeitig und angemessen 
in die Vorbereitung von Entscheidungen zur Sportentwicklungsplanung sowie zur allgemeinen Sport-
förderung einzubinden. 
 
Zu der Berichtsvorlage „Stadtsportbund Münster e. V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemein-
samer Verantwortung“ (V/1064/2007), in der die Verwaltung ihre Überlegungen zu einem künftigen 
Verfahren dargestellt hat, fasste der Sportausschuss in der Sitzung am 04.03.2008 folgenden Be-
schluss, der die Grundlage des sog. 3-Millionen-Topfs1 darstellt: 
 
1 Dieser Sportfördertopf, der verschiedene Haushaltspositionen des Finanz - und Ergebnisplans umfasst und 
daher virtueller Art ist, unterliegt regelmäßigen Schwankungen. 2008 hatte der Topf eine Größe von 2 Mio. Eu-
ro, im Rahmen der „Nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik“ sollte er für die Jahre 2013 bis 2017 anwach-
send bis zu 145.000 Euro reduziert werden (V/0702/2012). Dieser Konsolidierungsbeschluss wurde aber bereits 
zum Haushaltplan für das Jahr 2014 aufgehoben und der Topf auf eine Größe von 2,5 Mio. Euro erhöht. Zum 
Haushalt 2018 wurde der Topf dann auf 3 Mio. Euro ausgeweitet.  Ein 3,5 Millionen -Euro-Topf, wie ihn der An 
trag an den Rat (A -R/0007/2026) nennt, besteht weder betragsmäßig noch nominell.  Zum weiteren Umgang mit 
dem genannten „Topf“ wird die Verwaltung wie es der vorgenannte Antrag vorsieht rechtzeitig zum Haushalt 
2028 unterbreiten.

- 3 - 
V/0425/2026 
 
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.  
 
2. Die Sportverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Stadtsportbund einen Maßnah-
menkatalog zu erarbeiten. Dieser soll insbesondere die Festschreibung von Neu -, Ausbau- 
und Sanierungsmaßnahmen umfassen und im Sportbudget der Stadt Münster mit einem jähr-
lichen Haushaltsansatz von bis zu 2 Mio. € bis einschließlich 2010 abgebildet werden.  
 
3. Größere Sportbaumaßnahmen, die sich aus der Fortschreibung der Sportstättenentwick-
lungsplanung ergeben, unterliegen dem regulären parlamentarischen Verfahren. Diese Maß-
nahmen stehen unter ausdrücklichem Haushaltsvorbehalt und dürfen den Zielen der Haus-
haltskonsolidierung nicht entgegenstehen.  
 
Für das Haushaltsjahr 2027 sollen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen beschlossen werden. 
 
 
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung:  
 
 
a. Sanierung Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd in Münster-Hiltrup. 
 
An der Sportanlage Hiltrup-Süd muss der im Jahr 2015 zuletzt verlegte Kunstrasenbelag verschleiß-
bedingt durch die hohe Nutzung (Fußball und American Football) und das Alter des Belages ausge-
baut werden. Auch der Unterbau und die Entwässerung des Platzes müssen altersbedingt, wie ein 
Gutachten bestätigt, saniert werden. Die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung des Kunstrasen-
platzes liegen bei 960.000 € brutto. 
 
 
 
b.  Sanierung Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Egelshove in Münster-Mecklenbeck. 
 
An der Sportanlage Egelshove muss der ebenfalls zuletzt im Jahr 2015 verlegte Kunstrasenbelag 
verschleißbedingt erneuert werden. Nutzer des Kunstrasenplatzes sind die Vereine DJK Wacker 
Mecklenbeck 1956 e.V.  und der 1.FC Mecklenbeck  1950 e.V. Auch hier müssen der Unterbau und 
die Entwässerung gemäß dem vorliegenden Gutachten erneuert werden. Die voraussichtlichen Kos-
ten für die Sanierung des Kunstrasenplatzes liegen bei 965.000 € brutto. 
 
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung: 
 
Zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs sind kleine Reparaturmaßnahmen an Sport-
anlagen bei Vorliegen jeglicher Art von Schäden in der Regel kurzfristig notwendig. Es handelt sich 
um Reparaturmaßnahmen u.a. an Kunstrasenplätzen, Pflasterflächen, Zaunanlagen oder Bereg-
nungsanlagen. Im Stadtgebiet Münster sind ca. 75 Großspielfelder, 50 Schulsportaußenanlagen so-
wie weitere Sportanlagen wie Tennisplätze und Beachanlagen vorhanden. Hierfür werden 80.000 € 
vorgehalten. 
 
 
Zu Punkt 3 der Sachentscheidung: 
 
Vor dem Hintergrund des Beschlusses über die Vorlage V/1064/2007 – „Stadtsportbund und Stadt 
entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ wurde der in dieser Vorlage enthaltene Be-
schlussvorschlag im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt, 
um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen.

- 4 - 
V/0425/2026 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
Gez.  
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Anhörung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2026 Sportausschuss
TOP 11 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Egelshove
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0425/2026
Typ
Vorlagen
Datum
28.07.2026
Erstellt
27.07.2026 14:48