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V/0298/2013

Grundsatzentscheidung für eine sozial differenzierte Gebührenordnung der Westfälischen Schule für Musik

Vorlagen 30.04.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.06.2013, TOP 13.1

Anlage 2 sozial ermaeßigte Gebuehr

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Ansehen

Anlage 3 Vergleich der Gebuehrenmodelle

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 sozial differenzierte Gebuehr

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Ansehen

Anlage 2 sozial ermaeßigte Gebuehr

4640 Zeichen

Anlage 2  
Vorschlag für eine sozial ermäßigte Gebühr (Modell 2)  
Gebühren   
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person.  
Aufnahmegebühr  
Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 12 Euro.  
A) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren 
 Teilnehmerzahl  Jahresgebühr Monatsrate 
5 - 6 300,00 €  25,00 € 
Musikzwerge  
45 Min. pro Woche  
mit Begleitperson  
Laufzeit: 1 Jahr  
 7 - 8 252,00 €
 21,00 € 
6 - 9 300,00 €  25,00 € 
Musikalische Früherziehung  
60 Min. pro Woche  
Laufzeit: 2 Jahre  
 
10 - 15 252,00 €
 21,00 € 
6 - 9 300,00 €  25,00 € 
Musikalische Grundausbildung  
60 Min. pro Woche  
Laufzeit: 1 Jahr 
 
10 - 15 246,00 €
 21,00 € 
JEKISS-Chor  
45 Min. pro Woche ab 15 78,00 €
 6,50 € 
Instrumentenkarussell  
45 Min. pro Woche  
inkl. Leihgebühr für die Instrumente  
Laufzeit: 6 Monate 4 
für 6 Monate: 
 
219,00 € 36,50 € 
Regelungen 
Für alle Angebote – mit Ausnahme des Instrumentenkarussells – gilt: Eltern haben ein Son- 
derkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. und des 2. Unterrichtsmo- 
nats abmelden.  
Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle Angebote. 
Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie 
zahlt nur die Aufnahmegebühr.

B) Instrumental- und Vokalunterricht 
 Dauer Jahresgebühr  Monatsrate  
30 Min./Woche 744,00 €  62,00 € Einzelunterricht  
45 Min./Woche 1.092,00 €  91,00 € 
2er-Gruppe 45 Min./Woche 612,00 €  51,00 € 
3er-Gruppe 45 Min./Woche 456,00 €  38,00 € 
4er- bis 6er-Gruppe   45 Min./Woche 384,00 €  32,00 € 
7er- bis 9er-Gruppe 45 Min./Woche 288,00 €  24,00 € 
Klassenunterricht  
an allgemein bilden- 
den Schulen 
in Absprache mit den Schulen 
 
9,00 – 36,00 € 
Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche 
• Für Inhaber/-innen des Münsterpasses 
    Es wird eine 40% Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. 
 
• Für Geschwister 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günsti- 
gere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %,  
beim dritten   Kind um 40 %,  
beim vierten  Kind um 60 %,  
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. 
• Kostenloser Ensembleunterricht 
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist  
     die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt C) kostenlos. 
 
Regelungen für Erwachsene 
• Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % er- 
hoben . 
• Bei Kindergeldbezug  
Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendli- 
che, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der An- 
spruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen.   
 
• Bei Inhaber/-innen des Münsterpasses wird auf den Erwachsenenzuschlag verzich- 
tet.  
• Kostenloser Ensembleunterricht   
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnah- 
me an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Punkt 
C). 
• Erwachsene Schüler/innen haben zusätzlich die Möglichkeit 45 min/14tägig Einzel- 
unterricht zum Preis von 71,40 € zu wählen.

C) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer  
 Jahresgebühr Monatsrate 
Chor,  45 Min. 
 60 Min. 
 75 Min. 
90,00 €
 
120,00 € 
150,00 € 
7,50 € 
10,00 € 
12,50 € 
 2 bis   9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach d en 
Tarifen für Gruppenunterrichte  
10 bis 19 Teilnehmende 180,00 €  15,00 € 
20 und mehr Teilnehmende 144,00 €  12,00 € 
Musik hören und verstehen 264,00 €  22,00 € 
 
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten.  
D) Gebühren für Leih-Instrumente 
 Dauer Jahresgebühr Monatsrate 
1. Jahr  138,00 € 10,00 € 
2. Jahr  150,00 € 12,00 € 
Violine (1/8, 1/4, 1/2,  3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), 
Cello (1/8, 1/4,  1/2, 3/4 ),  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2),  
Querflöte (Anfänger), Kornett, 
Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud, Keyboard 
3. Jahr 
 186,00 € 14,00 € 
1. Jahr  162,00 € 14,00 € 
2. Jahr 186,00 € 16,00 € 
Querflöte, Horn, Posaune, 
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),  
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, 
Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe,  
Akkordeon, Stagepiano 
3. Jahr 
 234,00 € 18,00 € 
Bongos, etc. 1. u. 2. Jahr  60,00 € 5,00 € 
Abrechnung 
Die Gebühr für Leih-Instrumente wird zusammen mit d er Unterrichtsgebühr mit dem Jahres- 
gebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berech net, d. h. eine Rückgabe des Instru- 
mentes ist monatsweise möglich.

Anlage 3 Vergleich der Gebuehrenmodelle

2138 Zeichen

Drei Modellrechnungen Anlage 3 
Familie 3 Kinder bis 25.000,00 €    Einkommen 
Unterrichte Tarif 2013 Modell 1 Modell 2 (Münsterpass) 
regulär ermäßigt regulär ermäßigt regulär ermäßigt 
Trompete 30 min. 63,50 €            59,50 €         68,00 €         51,00 €         62,00 €          37,20 €           
Ensemble -  €                -  €             -  €             -  €             -  €             -  €              
Blockflöte 2er Gruppe 46,00 €           36,80 €         58,00 €         39,15 €         51,00 €          24,48 €           
MFE 20,50 €            -  €             22,00 €        -  €             21,00 €         -  €              
130,00 €         96,30 €        148,00 €      90,15 €        134,00 €       61,68 €          
Familie 3 Kinder bis 50.000,00 €    Einkommen 
Unterrichte Tarif 2013 Modell 1 Modell 2 
regulär ermäßigt regulär ermäßigt regulär ermäßigt 
Trompete 30 min. 59,50 €            59,50 €         68,00 €         57,80 €         62,00 €          62,00 €           
Ensemble -  €                -  €             -  €             -  €             -  €             -  €              
Blockflöte 2er Gruppe 46,00 €           36,80 €         58,00 €         44,37 €         51,00 €          40,80 €           
MFE 20,50 €            12,30 €         22,00 €         14,96 €         21,00 €          12,60 €           
126,00 €         108,60 €      148,00 €      117,13 €      134,00 €       115,40 €        
Familie 3 Kinder über 75.000,00 €    Einkommen 
Unterrichte Tarif 2013 Modell 1 Modell 2 
regulär ermäßigt regulär ermäßigt regulär ermäßigt 
Trompete 30 min. 59,50 €            59,50 €         68,00 €         68,00 €         62,00 €          62,00 €           
Ensemble -  €                -  €             -  €             -  €             -  €             -  €              
Blockflöte 2er Gruppe 46,00 €           36,80 €         58,00 €         52,20 €         51,00 €          40,80 €           
MFE 20,50 €            12,30 €         22,00 €         17,60 €         21,00 €          12,60 €           
126,00 €         108,60 €      148,00 €      137,80 €      134,00 €       115,40 €

Beschlussvorlage

5347 Zeichen

V/0298/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Westf. Schule für Musik 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Grundsatzentscheidung  für eine sozial differenzierte Gebührenordnung  
der Westfälischen Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.05.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
11.06.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.06.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
12.06.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Westfälische Schule für Musik wird beauftragt, zur Sitzung des Ausschusses für Schule und 
Weiterbildung am 17.09.2013 auf der Basis des hier vor gestellten Modells 2 für eine sozial diff e-
renzierte Gebührenordnung eine geänderte Gebührensatzung und Schulordnung vorzulegen, die 
abschließend vom Rat beschlossen wird. Sie soll ab 01.02.2014 in Kraft treten.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen  
 
Beide hier vorgestellten Gebührenmodelle basieren auf Erfahrungen im Verband deutscher Musik-
schulen und sind grundsätzlich so aufgebaut, dass sie gleich hohe Einnahmen gen erieren, wie die 
derzeit gültige Gebührenordnung. Gleichzeitig bleibt ein gewisser Unsicherheitsf aktor, da nicht 
voraussehbar ist, wie viele Familien in die jeweiligen Einkommensgruppen eingestuft werden. D a-
her wird in beiden Modellen die angestrebte Höhe der Ermäßigung noch nicht sofort g ewährt. Die 
Westfälische Schule für Musik wird den ASW zweimal jährlich, im Mai und im Nove mber, über die 
Entwicklung informieren und bei ausreichender Sicherheit über die Entwicklung der Einnahmesit u-
ation, spätestens nach zwei Jahren, auf die höchstmögliche Entlastung umsteigen.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Westfälische Schule für Musik hat die Anregung aus dem Ausschuss für Schule und Weiterbi l-
dung und des Rates umgesetzt und beide Modelle gegenüber der bisher gültigen Gebührenor d-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0298/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Rademacher 
Ruf: 
9 81 03 12 
E-Mail: 
Rademacher@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.04.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0298/2013 
nung radikal vereinfacht. So wurde die pädagogisch zwar sinnvolle aber kompliziert zu vermitte ln-
de Unterrichtsgebühr plus mit dem dazu gehör igen Nachweis über die Teilnahme am Ensemble - 
und sonstigen Unterrichtsangebot komplett abgeschafft, die Gebühren für Leihinstrumente wurden 
von bisher sechs auf drei Tarife halbiert, auf eine Spezialgebühr für  Klavierunterricht wurde ve r-
zichtet, die Ensemblegebühren wurden harmonisiert, einige nicht mehr nachgefragte Tarife wurden 
ganz gestrichen. 
 
Vergleich der Modelle 1 und 2 
 
Für eine Einführung des sechsstufigen Modells 1 wäre eine Aufstockung im Bereich de r Verwal-
tung um eine halbe Stelle Voraussetzung. Dies entspricht sowohl den Erfahrungen der Stadt He i-
delberg, die mit einem ähnlichen Modell arbeitet, und der Einschätzung des Amtes für Kinder, J u-
gendliche und Familien der Stadt Münster aus der Erfahrung mit dessen langjähriger Prüfpraxis im 
Kita-Bereich. Die jährliche Prüfung von ca. 5.700 Zahlungspflichtigen (Auswertung 2012) veru r-
sacht bei einem durchschnittlichen Prüfaufwand von 10 Minuten einen Mehraufwand von 24 A r-
beitswochen, dies entspricht ca. einer halben Stelle.  
Gegenüber der derzeit gültigen Gebühr steigt der Grundpreis im sechsstufigen Modell 1 um ca. 10 
%. Er kann in fünf Stufen à 5 % bis auf maximal 25 % reduziert werden. Für den Endausbau wären 
ebenfalls in fünf Stufen à 10 % insgesamt 50 % Ermäßigung erreichbar. Die Geschwisterermäß i-
gung muss in diesem Modell halbiert werden, um den Grundpreis nicht noch weiter a nsteigen zu 
lassen. Für Leistungsempfänger nach SGB II und XII ist der Zugang zu allen Angeboten der el e-
mentaren Musikerziehung frei.  
Über die tatsächliche Zahl der zu prüfenden Fälle kann erst nach einem Jahr Au skunft gegeben 
werden, da sich erst dann abzeichnet, wie viele Fälle aufgrund der Vorlage eines Münster -Passes 
oder eines Jahreseinkommens über 75.000 Euro nicht geprüft werden müssen.  
 
Der Arbeitsaufwand für Modell 2 wird von der WSfM als deutlich geringer eingeschätzt, da keine 
eigenständige Prüfung erforderlich ist.  
Hier steigt der Grundpreis gegenüber der derzeit gültigen Gebühr lediglich um 2 %. Es gilt weite r-
hin die de rzeit gewährte Geschwisterermäßigung. Inhaber des Münster -Passes erhalten zu allen 
Angeboten der elementaren Musikerziehung freien Zutritt, für Instrumental - und Vokalunte rricht 
wird ihnen eine Ermäßigung von zunächst 40 % gewährt. Im Endausbau könnte die Ermäßigung 
auf 50 % erhöht we rden. Bei erwachsenen Schülerinnen und Schülern mit Münster -Pass wird auf 
den Erwachsenenzuschlag von 40 % verzichtet. 
Die Wirkungen beider Modelle auch im Vergleich zu der bisherigen Gebührenordnung werden in 
der Modellrechnung in Anlage 3 deutlich.  
 
 
Empfehlung 
 
Die Präferenz der Verwaltung für Modell 2 ergibt sich aus dem geringeren Grundpreis, der in vo l-
lem Umfang beibehaltenen Geschwisterermäßigung, der noch niedrigeren Schwelle für Bildung s-
benachteiligte und nicht zuletzt  dem niedrigeren Verwaltungsaufwand durch die Anerke nnung der 
bereits durch das Sozialamt geprüften Münsterpass-Berechtigung. 
 
 
 
 
I.V.  
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
 
 
Anlagen:

- 3 - 
V/0298/2013 
 
Gebührenmodell 1 
Gebührenmodell 2 
Drei Modellrechnungen für eine durchschnittliche Musikschulfamilie

Anlage 1 sozial differenzierte Gebuehr

4987 Zeichen

Anlage 1 
Vorschlag für eine sozial differenzierte Gebühr (Modell 1) 
 
Gebühren   
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person.  
Aufnahmegebühr  
Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 12 Euro.  
Die Gebühren der Westfälischen Schule für Musik für die einzelnen Unterrichtsarten sind den  Ta- 
bellen A, B, C zu entnehmen. 
Die unter A und B genannten Gebühren gelten für Bruttofamilieneinkommen, die jährlich 75.000,- € 
übersteigen. Für Jahreseinkommen bis 75.000 € wird ein prozentualer Abschlag nach der folgen- 
den Tabelle gewährt. 
bis 25.000,- € 25% 
bis 37.000,- € 20% 
bis 50.000,- € 15% 
bis 62.000,- € 10% 
bis 75.000,- €    5% 
 
 
A) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren 
 Teilnehmerzahl  Jahresgebühr Monatsrate 
5 - 6 312,00 €  26,00 € 
Musikzwerge  
45 Min. pro Woche  
mit Begleitperson  
Laufzeit: 1 Jahr  
 7 - 8 264,00 €
 22,00 € 
6 - 9 312,00 €  26,00 € 
Musikalische Früherziehung  
60 Min. pro Woche  
Laufzeit: 2 Jahre  
 
10 - 15 264,00 €
 22,00 € 
6 - 9 312,00 €  26,00 € 
Musikalische Grundausbildung  
60 Min. pro Woche  
Laufzeit: 1 Jahr 
 
10 - 15 264,00 €
 22,00 € 
JEKISS-Chor  
45 Min. pro Woche ab 15 84,00 €
 7,00 € 
Instrumentenkarussell  
45 Min. pro Woche  
inkl. Leihgebühr für die Instrumente  
Laufzeit: 6 Monate 4 
für 6 Monate: 
 
228,00 € 28,00 €

Regelungen 
Für alle Angebote – mit Ausnahme des Instrumentenkarussells – gilt: Eltern haben ein Sonderkün- 
digungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. und des 2. Unterrichtsmonats abmel- 
den.  
Eltern, die für ihr Kind Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, brauchen für dieses 
keine Unterrichtsgebühr zu zahlen, wenn sie einen aktuellen Nachweis vorlegen. Sie zahlen nur 
die Aufnahmegebühr.  
Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie zahlt nur 
die Aufnahmegebühr. 
 
B) Instrumental- und Vokalunterricht 
 
 Dauer Jahresgebühr  Monatsrate  
30 Min./Woche 816,00 €  68,00 € Einzelunterricht  
45 Min./Woche 1.224,00 €  102,00 € 
2er-Gruppe 45 Min./Woche 696,00 €  58,00 € 
3er-Gruppe 45 Min./Woche 512,00 €  43,00 € 
4er- bis 6er-Gruppe   45 Min./Woche 444,00 €  37,00 € 
7er- bis 9er-Gruppe 45 Min./Woche 312,00 €  26,00 € 
Klassenunterricht  
an allgemein bilden- 
den Schulen 
in Absprache mit den Schulen 
 
10,00 – 40,00 € 
Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche 
• Für Geschwister 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere 
Gebühr 
beim zweiten Kind um 10 %,  
beim dritten Kind um 20 %,  
beim vierten Kind um 30 %,  
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 40 %. 
• Kostenloser Ensembleunterricht 
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die 
Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt C) kostenlos. 
Regelungen für Erwachsene 
 
• Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 30 % erhoben . 
• Bei Kindergeldbezug  
Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche, 
soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch auf 
Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen.   
• Kostenloser Ensembleunterricht   
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an 
Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Punkt C).

• Erwachsene Schüler/innen haben zusätzlich die Möglichkeit 45 min/14tägig Einzelunter- 
richt zum Preis von 96,70 € zu wählen.  
C) Ensembleunterricht 
 Jahresgebühr  Monatsrate  
Chor,  45 Min. 
 60 Min. 
 75 Min. 
108,00 €
 
144,00 € 
180,00 € 
9,00 € 
12,00 € 
15,00 € 
 2 bis   9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach d en 
Tarifen für Gruppenunterrichte  
10 bis 19 Teilnehmende 216,00 €  16,00 € 
20 und mehr Teilnehmende 168,00 €  14,00 € 
Musik hören und verstehen 300,00 €  25,00 € 
 
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene kosten- 
los, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. 
D) Ge bühren für Leih-Instrumente 
 Dauer Jahresgebühr Monatsrate 
1. Jahr  138,00 € 10,00 € 
2. Jahr  150,00 € 12,00 € 
Violine (1/8, 1/4, 1/2,  3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), 
Cello (1/8, 1/4,  1/2, 3/4 ),  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2),  
Querflöte (Anfänger), Kornett, 
Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud, Keyboard 
3. Jahr 
 186,00 € 14,00 € 
1. Jahr  162,00 € 14,00 € 
2. Jahr  186,00 € 16,00 € 
Querflöte, Horn, Posaune, 
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),  
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, 
Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe,  
Akkordeon, Stagepiano 
3. Jahr 
 234,00 € 18,00 € 
Bongos, etc. 1. u. 2. Jahr  60,00 € 5,00 € 
Abrechnung 
Die Gebühr für Leih-Instrumente wird zusammen mit d er Unterrichtsgebühr mit dem Jahresgebüh- 
renbescheid erhoben. Sie wird monatlich berechnet, d. h. eine Rückgabe des Instrumentes ist mo- 
natsweise möglich.

Beratungsverlauf (4)

28.05.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2013 Hauptausschuss
TOP 4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.06.2013 Rat
TOP 13.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0298/2013
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37