V/0298/2013
Grundsatzentscheidung für eine sozial differenzierte Gebührenordnung der Westfälischen Schule für Musik
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Anlage 2 sozial ermaeßigte Gebuehr
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Anlage 2
Vorschlag für eine sozial ermäßigte Gebühr (Modell 2)
Gebühren
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 12 Euro.
A) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren
Teilnehmerzahl Jahresgebühr Monatsrate
5 - 6 300,00 € 25,00 €
Musikzwerge
45 Min. pro Woche
mit Begleitperson
Laufzeit: 1 Jahr
7 - 8 252,00 €
21,00 €
6 - 9 300,00 € 25,00 €
Musikalische Früherziehung
60 Min. pro Woche
Laufzeit: 2 Jahre
10 - 15 252,00 €
21,00 €
6 - 9 300,00 € 25,00 €
Musikalische Grundausbildung
60 Min. pro Woche
Laufzeit: 1 Jahr
10 - 15 246,00 €
21,00 €
JEKISS-Chor
45 Min. pro Woche ab 15 78,00 €
6,50 €
Instrumentenkarussell
45 Min. pro Woche
inkl. Leihgebühr für die Instrumente
Laufzeit: 6 Monate 4
für 6 Monate:
219,00 € 36,50 €
Regelungen
Für alle Angebote – mit Ausnahme des Instrumentenkarussells – gilt: Eltern haben ein Son-
derkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. und des 2. Unterrichtsmo-
nats abmelden.
Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle Angebote.
Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie
zahlt nur die Aufnahmegebühr.
B) Instrumental- und Vokalunterricht
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
30 Min./Woche 744,00 € 62,00 € Einzelunterricht
45 Min./Woche 1.092,00 € 91,00 €
2er-Gruppe 45 Min./Woche 612,00 € 51,00 €
3er-Gruppe 45 Min./Woche 456,00 € 38,00 €
4er- bis 6er-Gruppe 45 Min./Woche 384,00 € 32,00 €
7er- bis 9er-Gruppe 45 Min./Woche 288,00 € 24,00 €
Klassenunterricht
an allgemein bilden-
den Schulen
in Absprache mit den Schulen
9,00 – 36,00 €
Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche
• Für Inhaber/-innen des Münsterpasses
Es wird eine 40% Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt.
• Für Geschwister
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günsti-
gere Gebühr
beim zweiten Kind um 20 %,
beim dritten Kind um 40 %,
beim vierten Kind um 60 %,
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %.
• Kostenloser Ensembleunterricht
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist
die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt C) kostenlos.
Regelungen für Erwachsene
• Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % er-
hoben .
• Bei Kindergeldbezug
Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendli-
che, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der An-
spruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen.
• Bei Inhaber/-innen des Münsterpasses wird auf den Erwachsenenzuschlag verzich-
tet.
• Kostenloser Ensembleunterricht
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnah-
me an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Punkt
C).
• Erwachsene Schüler/innen haben zusätzlich die Möglichkeit 45 min/14tägig Einzel-
unterricht zum Preis von 71,40 € zu wählen.
C) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer
Jahresgebühr Monatsrate
Chor, 45 Min.
60 Min.
75 Min.
90,00 €
120,00 €
150,00 €
7,50 €
10,00 €
12,50 €
2 bis 9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach d en
Tarifen für Gruppenunterrichte
10 bis 19 Teilnehmende 180,00 € 15,00 €
20 und mehr Teilnehmende 144,00 € 12,00 €
Musik hören und verstehen 264,00 € 22,00 €
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten.
D) Gebühren für Leih-Instrumente
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
1. Jahr 138,00 € 10,00 €
2. Jahr 150,00 € 12,00 €
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4),
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4 ),
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2),
Querflöte (Anfänger), Kornett,
Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud, Keyboard
3. Jahr
186,00 € 14,00 €
1. Jahr 162,00 € 14,00 €
2. Jahr 186,00 € 16,00 €
Querflöte, Horn, Posaune,
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott,
Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe,
Akkordeon, Stagepiano
3. Jahr
234,00 € 18,00 €
Bongos, etc. 1. u. 2. Jahr 60,00 € 5,00 €
Abrechnung
Die Gebühr für Leih-Instrumente wird zusammen mit d er Unterrichtsgebühr mit dem Jahres-
gebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berech net, d. h. eine Rückgabe des Instru-
mentes ist monatsweise möglich.
Anlage 3 Vergleich der Gebuehrenmodelle
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Drei Modellrechnungen Anlage 3 Familie 3 Kinder bis 25.000,00 € Einkommen Unterrichte Tarif 2013 Modell 1 Modell 2 (Münsterpass) regulär ermäßigt regulär ermäßigt regulär ermäßigt Trompete 30 min. 63,50 € 59,50 € 68,00 € 51,00 € 62,00 € 37,20 € Ensemble - € - € - € - € - € - € Blockflöte 2er Gruppe 46,00 € 36,80 € 58,00 € 39,15 € 51,00 € 24,48 € MFE 20,50 € - € 22,00 € - € 21,00 € - € 130,00 € 96,30 € 148,00 € 90,15 € 134,00 € 61,68 € Familie 3 Kinder bis 50.000,00 € Einkommen Unterrichte Tarif 2013 Modell 1 Modell 2 regulär ermäßigt regulär ermäßigt regulär ermäßigt Trompete 30 min. 59,50 € 59,50 € 68,00 € 57,80 € 62,00 € 62,00 € Ensemble - € - € - € - € - € - € Blockflöte 2er Gruppe 46,00 € 36,80 € 58,00 € 44,37 € 51,00 € 40,80 € MFE 20,50 € 12,30 € 22,00 € 14,96 € 21,00 € 12,60 € 126,00 € 108,60 € 148,00 € 117,13 € 134,00 € 115,40 € Familie 3 Kinder über 75.000,00 € Einkommen Unterrichte Tarif 2013 Modell 1 Modell 2 regulär ermäßigt regulär ermäßigt regulär ermäßigt Trompete 30 min. 59,50 € 59,50 € 68,00 € 68,00 € 62,00 € 62,00 € Ensemble - € - € - € - € - € - € Blockflöte 2er Gruppe 46,00 € 36,80 € 58,00 € 52,20 € 51,00 € 40,80 € MFE 20,50 € 12,30 € 22,00 € 17,60 € 21,00 € 12,60 € 126,00 € 108,60 € 148,00 € 137,80 € 134,00 € 115,40 €
Beschlussvorlage
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V/0298/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Westf. Schule für Musik Betrifft Grundsatzentscheidung für eine sozial differenzierte Gebührenordnung der Westfälischen Schule für Musik Beratungsfolge 28.05.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 11.06.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.06.2013 Hauptausschuss Vorberatung 12.06.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Westfälische Schule für Musik wird beauftragt, zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 17.09.2013 auf der Basis des hier vor gestellten Modells 2 für eine sozial diff e- renzierte Gebührenordnung eine geänderte Gebührensatzung und Schulordnung vorzulegen, die abschließend vom Rat beschlossen wird. Sie soll ab 01.02.2014 in Kraft treten. II. Finanzielle Auswirkungen Beide hier vorgestellten Gebührenmodelle basieren auf Erfahrungen im Verband deutscher Musik- schulen und sind grundsätzlich so aufgebaut, dass sie gleich hohe Einnahmen gen erieren, wie die derzeit gültige Gebührenordnung. Gleichzeitig bleibt ein gewisser Unsicherheitsf aktor, da nicht voraussehbar ist, wie viele Familien in die jeweiligen Einkommensgruppen eingestuft werden. D a- her wird in beiden Modellen die angestrebte Höhe der Ermäßigung noch nicht sofort g ewährt. Die Westfälische Schule für Musik wird den ASW zweimal jährlich, im Mai und im Nove mber, über die Entwicklung informieren und bei ausreichender Sicherheit über die Entwicklung der Einnahmesit u- ation, spätestens nach zwei Jahren, auf die höchstmögliche Entlastung umsteigen. Begründung: Die Westfälische Schule für Musik hat die Anregung aus dem Ausschuss für Schule und Weiterbi l- dung und des Rates umgesetzt und beide Modelle gegenüber der bisher gültigen Gebührenor d- Vorlagen-Nr.: V/0298/2013 Auskunft erteilt: Herr Rademacher Ruf: 9 81 03 12 E-Mail: Rademacher@stadt-muenster.de Datum: 30.04.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0298/2013 nung radikal vereinfacht. So wurde die pädagogisch zwar sinnvolle aber kompliziert zu vermitte ln- de Unterrichtsgebühr plus mit dem dazu gehör igen Nachweis über die Teilnahme am Ensemble - und sonstigen Unterrichtsangebot komplett abgeschafft, die Gebühren für Leihinstrumente wurden von bisher sechs auf drei Tarife halbiert, auf eine Spezialgebühr für Klavierunterricht wurde ve r- zichtet, die Ensemblegebühren wurden harmonisiert, einige nicht mehr nachgefragte Tarife wurden ganz gestrichen. Vergleich der Modelle 1 und 2 Für eine Einführung des sechsstufigen Modells 1 wäre eine Aufstockung im Bereich de r Verwal- tung um eine halbe Stelle Voraussetzung. Dies entspricht sowohl den Erfahrungen der Stadt He i- delberg, die mit einem ähnlichen Modell arbeitet, und der Einschätzung des Amtes für Kinder, J u- gendliche und Familien der Stadt Münster aus der Erfahrung mit dessen langjähriger Prüfpraxis im Kita-Bereich. Die jährliche Prüfung von ca. 5.700 Zahlungspflichtigen (Auswertung 2012) veru r- sacht bei einem durchschnittlichen Prüfaufwand von 10 Minuten einen Mehraufwand von 24 A r- beitswochen, dies entspricht ca. einer halben Stelle. Gegenüber der derzeit gültigen Gebühr steigt der Grundpreis im sechsstufigen Modell 1 um ca. 10 %. Er kann in fünf Stufen à 5 % bis auf maximal 25 % reduziert werden. Für den Endausbau wären ebenfalls in fünf Stufen à 10 % insgesamt 50 % Ermäßigung erreichbar. Die Geschwisterermäß i- gung muss in diesem Modell halbiert werden, um den Grundpreis nicht noch weiter a nsteigen zu lassen. Für Leistungsempfänger nach SGB II und XII ist der Zugang zu allen Angeboten der el e- mentaren Musikerziehung frei. Über die tatsächliche Zahl der zu prüfenden Fälle kann erst nach einem Jahr Au skunft gegeben werden, da sich erst dann abzeichnet, wie viele Fälle aufgrund der Vorlage eines Münster -Passes oder eines Jahreseinkommens über 75.000 Euro nicht geprüft werden müssen. Der Arbeitsaufwand für Modell 2 wird von der WSfM als deutlich geringer eingeschätzt, da keine eigenständige Prüfung erforderlich ist. Hier steigt der Grundpreis gegenüber der derzeit gültigen Gebühr lediglich um 2 %. Es gilt weite r- hin die de rzeit gewährte Geschwisterermäßigung. Inhaber des Münster -Passes erhalten zu allen Angeboten der elementaren Musikerziehung freien Zutritt, für Instrumental - und Vokalunte rricht wird ihnen eine Ermäßigung von zunächst 40 % gewährt. Im Endausbau könnte die Ermäßigung auf 50 % erhöht we rden. Bei erwachsenen Schülerinnen und Schülern mit Münster -Pass wird auf den Erwachsenenzuschlag von 40 % verzichtet. Die Wirkungen beider Modelle auch im Vergleich zu der bisherigen Gebührenordnung werden in der Modellrechnung in Anlage 3 deutlich. Empfehlung Die Präferenz der Verwaltung für Modell 2 ergibt sich aus dem geringeren Grundpreis, der in vo l- lem Umfang beibehaltenen Geschwisterermäßigung, der noch niedrigeren Schwelle für Bildung s- benachteiligte und nicht zuletzt dem niedrigeren Verwaltungsaufwand durch die Anerke nnung der bereits durch das Sozialamt geprüften Münsterpass-Berechtigung. I.V. gez. Dr. Hanke Anlagen: - 3 - V/0298/2013 Gebührenmodell 1 Gebührenmodell 2 Drei Modellrechnungen für eine durchschnittliche Musikschulfamilie
Anlage 1 sozial differenzierte Gebuehr
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Anlage 1 Vorschlag für eine sozial differenzierte Gebühr (Modell 1) Gebühren Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person. Aufnahmegebühr Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 12 Euro. Die Gebühren der Westfälischen Schule für Musik für die einzelnen Unterrichtsarten sind den Ta- bellen A, B, C zu entnehmen. Die unter A und B genannten Gebühren gelten für Bruttofamilieneinkommen, die jährlich 75.000,- € übersteigen. Für Jahreseinkommen bis 75.000 € wird ein prozentualer Abschlag nach der folgen- den Tabelle gewährt. bis 25.000,- € 25% bis 37.000,- € 20% bis 50.000,- € 15% bis 62.000,- € 10% bis 75.000,- € 5% A) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren Teilnehmerzahl Jahresgebühr Monatsrate 5 - 6 312,00 € 26,00 € Musikzwerge 45 Min. pro Woche mit Begleitperson Laufzeit: 1 Jahr 7 - 8 264,00 € 22,00 € 6 - 9 312,00 € 26,00 € Musikalische Früherziehung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 2 Jahre 10 - 15 264,00 € 22,00 € 6 - 9 312,00 € 26,00 € Musikalische Grundausbildung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 1 Jahr 10 - 15 264,00 € 22,00 € JEKISS-Chor 45 Min. pro Woche ab 15 84,00 € 7,00 € Instrumentenkarussell 45 Min. pro Woche inkl. Leihgebühr für die Instrumente Laufzeit: 6 Monate 4 für 6 Monate: 228,00 € 28,00 € Regelungen Für alle Angebote – mit Ausnahme des Instrumentenkarussells – gilt: Eltern haben ein Sonderkün- digungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. und des 2. Unterrichtsmonats abmel- den. Eltern, die für ihr Kind Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, brauchen für dieses keine Unterrichtsgebühr zu zahlen, wenn sie einen aktuellen Nachweis vorlegen. Sie zahlen nur die Aufnahmegebühr. Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie zahlt nur die Aufnahmegebühr. B) Instrumental- und Vokalunterricht Dauer Jahresgebühr Monatsrate 30 Min./Woche 816,00 € 68,00 € Einzelunterricht 45 Min./Woche 1.224,00 € 102,00 € 2er-Gruppe 45 Min./Woche 696,00 € 58,00 € 3er-Gruppe 45 Min./Woche 512,00 € 43,00 € 4er- bis 6er-Gruppe 45 Min./Woche 444,00 € 37,00 € 7er- bis 9er-Gruppe 45 Min./Woche 312,00 € 26,00 € Klassenunterricht an allgemein bilden- den Schulen in Absprache mit den Schulen 10,00 – 40,00 € Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche • Für Geschwister Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr beim zweiten Kind um 10 %, beim dritten Kind um 20 %, beim vierten Kind um 30 %, beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 40 %. • Kostenloser Ensembleunterricht Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt C) kostenlos. Regelungen für Erwachsene • Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 30 % erhoben . • Bei Kindergeldbezug Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. • Kostenloser Ensembleunterricht Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Punkt C). • Erwachsene Schüler/innen haben zusätzlich die Möglichkeit 45 min/14tägig Einzelunter- richt zum Preis von 96,70 € zu wählen. C) Ensembleunterricht Jahresgebühr Monatsrate Chor, 45 Min. 60 Min. 75 Min. 108,00 € 144,00 € 180,00 € 9,00 € 12,00 € 15,00 € 2 bis 9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach d en Tarifen für Gruppenunterrichte 10 bis 19 Teilnehmende 216,00 € 16,00 € 20 und mehr Teilnehmende 168,00 € 14,00 € Musik hören und verstehen 300,00 € 25,00 € Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene kosten- los, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. D) Ge bühren für Leih-Instrumente Dauer Jahresgebühr Monatsrate 1. Jahr 138,00 € 10,00 € 2. Jahr 150,00 € 12,00 € Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4 ), Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2), Querflöte (Anfänger), Kornett, Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud, Keyboard 3. Jahr 186,00 € 14,00 € 1. Jahr 162,00 € 14,00 € 2. Jahr 186,00 € 16,00 € Querflöte, Horn, Posaune, Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1), Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe, Akkordeon, Stagepiano 3. Jahr 234,00 € 18,00 € Bongos, etc. 1. u. 2. Jahr 60,00 € 5,00 € Abrechnung Die Gebühr für Leih-Instrumente wird zusammen mit d er Unterrichtsgebühr mit dem Jahresgebüh- renbescheid erhoben. Sie wird monatlich berechnet, d. h. eine Rückgabe des Instrumentes ist mo- natsweise möglich.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0298/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37