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Werbung für Impfbereitschaft
Anfrage nach § 4 BV9 (AfD) AN/1767/2022 vom 10.10.2022
Stand: Am 17.10.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Köln 4.10.2022 AfD in der BV Mülheim An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Ralph Hengstenberg Idsidor - Caro Str. 1 An den Bezirksbürgermeister der BV Mülheim 51061 Köln Herrn Norbert Fuchs ralph.hengstenberg@stadt- Bürgeramt Mülheim koeln.de Wiener Platz 2 51065 Köln Anfrage gem. & 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium | Datum der Sitzun Bezirksvertretung Köln Mülheim Betr. Werbung für Impfbereitschaft| 17.10.2022 Im Verlauf der vielen Maßnahmen zur Mobilisierung von Impfangeboten gegen Covid 19, sollten Werbungs- Projekte finanziell gefördet werden. Dazu wurde den Bezirken 1,2 Mio € zur Verfügung gestellt. Von diesem Geld wurden noch Bestände bereit gehalten, die zum Jahresende 2021 noch mehrere 100.000 € betrugen, von nicht aufgebrauchten Zuwendungen. Da das Gesetzvorhaben einer allgemeinen Zwangs- Impfung nicht zustande kam, ist davon auszugehen, daß diese Mittel zur Bewerbung der "Impfung" weiterhin ruhen. Wie wird nun weiter damit verfahren ? 1 Wie hoch ist die Summe der ungenutzen Reserven ? 2 Bleibt das Geld bei den Bezirken ? 3 Wer ist für die Abrechnung der Ausgaben verantwortlich ? 4 Aus welchen Haushaltsmitteln wurden diese Gelder abgeleitet ? 5 Können die Finanzhilfen auch noch in 2023 genutzt werden ?
Beratungsverlauf
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