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V/0160/2020

Verlagerung des Landesstudios Münster des Westdeutschen Rundfunks (WDR): Ein vielfältiger und urbaner Ort am Servatiiplatz und ein neues Wohnquartier auf dem WDR-Gelände an der Mondstraße

Vorlagen 21.02.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.2.5.1

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage A

4632 Zeichen

Anlage A zur V/0160/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Entwicklung eines vielfältigen und urbanen Ortes am Servatiiplatz (u.a. 
mit crossmedialem WDR-Landesstudio Münster, Angebote der Lehrerfortbildung (Digitallabor), 
Angebote der Volkshochschule i.S.e. “Dritten Ortes“ und „Smart City Office“) sowie die Entwick-
lung eines neuen Wohnquartiers auf dem WDR-Gelände an der Mondstraße als wichtigen Beitrag 
zum bezahlbaren Wohnen und zur sozialen Infrastruktur. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage werden die folgenden Ziele verfolgt: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung des Ge-
bäudes am Servatiiplatz im Jahr 2024 vorgesehen; die Entwicklung des Wohnquartiers an der 
Mondstraße schließt zeitlich daran an. Ein genauer Zeitpunkt kann hierzu aktuell nicht benannt 
werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Es entstehen durch diesen Beschluss zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt 
der Stadt Münster. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch Anmietung (Stadt) sind noch zu

quantifizieren und werden im Rahmen der weiteren Prozessschritte ermittelt und zur Beschlussfas-
sung vorgelegt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Digitalisierung ist rasant und verändert die Art, wie wir leben und arbeiten. Viele analoge Pro-
zesse werden durch die Digitalisierung abgelöst. Von hoher Bedeutung ist es, diese Prozesse 
wieder näher an die (Stadt-) gesellschaft heranzuführen – das „Digitale“ lokal zu machen. Gleich-
zeitig ist es eine wichtige Aufgabe, die Menschen für digitale Prozesse zu befähigen. Dies betrifft 
alle Bevölkerungsgruppen unabhängig von Alter, Geschlecht, Diversität und Migrationshinter-
grund. 
 
Um überzeugende Lösungen für die mit der Digitalisierung verbundenen Aufgaben zu entwickeln, 
braucht es neue Orte als zentrale Anlaufstellen mit niedrigschwelligem Zugang, die den Aus-
tausch und die Information, die Weiterbildung und das gemeinschaftliche Arbeiten zwischen Bür-
gerinnen und Bürgern, Medien, Verwaltungen sowie weiteren Akteuren der Stadtgesellschaft er-
möglichen und das Gemeinwohl stärken. 
 
In dem vielfältigen und urbanen Ortes am Servatiiplatz werden entsprechende Angebote gebün-
delt und Synergien entwickelt.  
 Der WDR hat als öffentlich -rechtliche Sendeanstalt einen besonderen Auftrag: er info r-
miert die Bevölkerung umfassend und vielfältig, dass sich jeder selbst seine Meinung zum 
Beispiel zu politischen Fragen bilden kann. 
 Mit der Einrichtung eines kommunalen „Digitallabors“ wird das Ziel verfolgt, im Rahmen 
einer ganzheitlichen Strategie Lehrkräfte zur kompetenten bzw. kompetenteren, innovat i-
ven und fachdidaktischen Nutzung digitaler Medien und Tools im e igenen Unterricht zu 
befähigen. 
 Die Volkshochschule nutzt Räume als einen „Dritten Ort mit Gemeinwohlinteresse“. Dieser 
ist als Begegnungsort zu verstehen, der Sozialität und Demokratie fördert.  
 Das „Smart City Office“ soll Stadtgesellschaft, Wissenschaft , Wi rtschaft und Verwaltung 
vernetzen und zur Mitgestaltung einer „Smart City“ einladen. 
 
Das Gebäude wird eine hohe architektonische und eine multifunktionale Qualität besitzen. Be-
sondere Bedeutung wird hierbei das Thema Nachhaltigkeit - z.B. durch großflächige Fassaden- 
und Dachbegrünungen - erhalten.

Beschlussvorlage

28560 Zeichen

V/0160/2020 
V/0160/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlagerung des Landesstudios Münster des Westdeutschen Rundfunks (WDR): Ein vielfältiger 
und urbaner Ort am Servatiiplatz und ein neues Wohnquartier auf dem WDR-Gelände an der 
Mondstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   10.03.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   18.03.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat begrüßt die in der Vorlage dargestellten Inhalte und beauftragt die Verwaltung, die b e-
absichtigte Verlagerung des Landesstudios Münster des Westdeutschen Rundfunks (WDR) von 
der Mondstraße an den Servatiiplatz voranzutreiben. 
 
2. Der Rat hält das Grundstück Servatiiplatz im Eigentum der Stadt Münster für geeignet, dort ein 
Gebäude zu errichten, dass die Bedarfe des WDR deckt und die Möglichkeiten bietet, einen 
neuen vielfältigen und urbanen Ort zu entwickeln. 
 
3. Der Rat stimmt dem in der Vorlage dargestellten Konzept des zu errichtenden Gebäudes zu. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ein Modell zur Umsetzung des Projektes am 
Servatiiplatz entwickelt. 
 
5. Der Rat begrüßt, dass  
 
5.1 nach Baufertigstellung des Gebäudes für die Flächen des WDR-Landesstudios Münster und 
der relevanten Nebenflächen ein Sondereigentum zugunsten des WDR g ebildet werden 
soll,  
Dezernat III 
 
27.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Herding 
Telefon: 492-7073 
Herding@stadt-muenster.de

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V/0160/2020 
5.2 der dem Sondereigentum zuzuordnende Grundstücksanteil über ein Erbbaurecht an den 
WDR vergeben werden soll. 
 
Die finalen Entscheidungen hierzu sind auf Basis einer differenzierten Darstellung den zustä n-
digen Fachgremien zuzuleiten.  
  
6. Der Rat begrüßt es, dass ein internationaler Realisierungswettbewerb für Architekten durchg e-
führt werden soll. 
 
7. Der Rat hält das Grundstück Mondstraße im Eigentum des WDR für geeignet, dort nach Verl a-
gerung des WDR -Landesstudios einen attraktiven Wohnstan dort mit ergänzenden Gemeinb e-
darfsangeboten zu entwickeln und der WDR – vorbehaltlich einer finalen Prüfung des EU -
Beihilferechts und der Zustimmung der WDR Gremien - bereit ist, das Grundstück an die Wohn 
+ Stadtbau zu veräußern. Diese ist bereit, auf die ser Fläche ein Wohnquartier zu entwickeln 
und eine Kindertagesstätte zu errichten. Der Kaufpreis wird durch ein noch zu erstellendes 
Wertgutachten festgelegt. 
 
8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die nächste Gremienkette einen Aufstellungsbeschluss 
zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262: „St. Mauritz - Mondstraße / Erikaweg“ im Bereich 
westlich Mondstraße / südlich Hans-Bredow-Weg zur Beratung vorzubereiten. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen durch diesen Beschluss zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt 
der Stadt Münster. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch Anmietung (Stadt) sind noch zu 
quantifizieren und werden im Rahmen der weiteren Prozessschritte ermittelt und zur Beschlussfa s-
sung vorgelegt.  
 
 
 
Begründung: 
Zu Beschlusspunkt 1:  
 
Ausgangslage 
 
Anfang des Jahres 2018 trat der Westdeutsche Rundfunk (WDR) mit der Absicht an die Wirtschaft s-
förderung Münster GmbH (WFM) heran, das WDR -Landesstudio Münster mit seinen 66 Arbeitsplä t-
zen für seine 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Mondstraße in die Innenstadt verlegen zu 
wollen. Neben dem Wunsch der besseren Sichtbarkeit war der Umstand maßgeblich, dass die z u-
nehmend crossmedialen und digitalisierten Arbeitsabläufe eines Landesstudios zu geän derten Anfor-
derungen an den Raumbedarf und die technische Ausstattung geführt haben. Der Bedarf eines 
crossmedialen Landesstudios Münster mit Programm -, Verkehrs- und Funktionsfläche liegt bei nur 
noch ca. 1.500 m² Bruttogeschossfläche (BGF). Als Standortv oraussetzungen hat der WDR eine 
zentrale Innenstadtlage mit hoher Passantenfrequenz sowie die Begründung von Eigentum an den 
selbst genutzten Flächen formuliert. 
Als öffentlich-rechtliche Einrichtung entfaltet der WDR eine große Bedeutung für Münster. Ein zentra-
ler Standort des neuen Landesstudios mit hoher Sichtbarkeit ist auch im Interesse der Stadt Münster. 
Nach einem gemeinsamen Suchprozess von Stadtverwaltung und WFM wurde dem WDR das ca. 
1.070 m² große Grundstück am Servatiiplatz vorgestellt. Es befin det sich im städtischen Eigentum 
und wird derzeit als Parkplatz genutzt. Der WDR bewertet das Grundstück als Standort für das WDR -
Landesstudio Münster als überaus geeignet. So hat die WDR -Geschäftsleitung sich bereits mit di e-
sem Standort befasst und der Ha uptabteilung Gebäudewirtschaft des WDR den Auftrag erteilt, das 
Projekt zu forcieren.

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V/0160/2020 
Auf dem Grundstück kann ein modernes Solitärgebäude in städtischem Kontext mit einer BGF zw i-
schen 2.800 m² und 3.700 m² errichtet werden. Es bietet die Chance, die städte bauliche Situation am 
Servatiiplatz mit einem hochwertigen offenen und öffentlichen Gebäude aufzuwerten und grundl e-
gend neu zu ordnen. Ankernutzer wäre der WDR. Die übrigen Flächen stehen der Stadt Münster und 
möglicherweise weiteren Nutzern für zukunftsweisende, stadtstrukturelle Nutzungen zur Verfügung.  
Mit der Verlagerung des WDR-Landesstudios in die Innenstadt wird die Möglichkeit eröffnet, am he u-
tigen Standort an der Mondstraße durch die Umnutzung des knapp 13.000  m² großen Grundstücks 
einen wichtigen  Beitrag zum bezahlbaren Wohnen und zur sozialen Infrastruktur zu leisten. Der 
Standort liegt günstig an der Mondstraße als Verbindung zwischen Wolbecker und Warendorfer Str a-
ße und ist sehr gut in das Siedlungsgefüge integriert.  
Nach Fertigstellung des Ne ubaus am Servatiiplatz ist die Verlagerung des WDR -Landesstudios ge-
plant. Aktuell ist von einer Projektlaufzeit von 4-5 Jahren auszugehen. 
 
 
 
Abbildung 1: Verlagerung des WDR vom Standort Mondstraße zum Standort Servatiiplatz 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.07.2013 unter dem Betreff „Quartiersentwicklung zwischen Ei-
senbahnstraße und Friedrichstraße“ (Vorlage V/0333/2013) beschlossen, das Quartier im Umfeld der 
Erlöserkirche zwischen Eisenbahnstraße und Friedrichstraße städtebaulich mit dem Nutzungs-
schwerpunkt „Kirche und Soziales“ neu zu entwickeln und zu gestalten. Hierfür wurde durch die 
Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde ein Realisierungswettbewerb ausgelobt und entschieden. Im 
Februar 2016 teilte die Epiphanias-Kirche der Stadt Münster schriftlich mit, dass das Projekt von der 
Erlöser-Kirchengemeinde nicht weiter verfolgt und eingestellt wird. Somit stehen die Flächen für eine 
anderweitige Entwicklung wieder zur Verfügung. 
 
Zu Beschlusspunkt 2:  
 
Entwicklung des städtischen Grundstücks am Servatiiplatz 
 
Standort 
Die heutige Parkplatzfläche ist nach dem zweiten Weltkrieg durch die Neuordnung der anschließen-
den Verkehrsachsen entstanden und wird im Wesentlichen als Teil der weitläufigen Straßenflächen 
wahrgenommen. Heute befinden sich hier 52 bewirtschaftete Stellplätze. Diese sind aus Sicht des

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Parkraumkonzeptes 2010 weder für den Bahnhofsbereich noch für die Innenstadt elementar, weil 
durch entsprechende Parkhausangebote ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen. 
 
Städtebau/Bau 
Mit der Errichtung des geplanten Gebäudes bietet sich die Chance, die städtebauliche Situation am 
Servatiiplatz mit einem qualitätsvollen offenen und öffentlichen Gebäude aufzuwerten und grundle-
gend neu zu ordnen. 
Im Rahmen der im aktuellen Zukunftsprozess geführten Diskussion um das Thema „Innenstadt ist 
mehr“ bietet sich hier die Möglichkeit, durch eine bauliche Ergänzung im unmittelbaren Randbereich 
der Altstadt auch eine funktionale Ergänzung vorzusehen. Insbesondere der Nutzung und Öffnung 
der Erdgeschosszone wird dabei eine wichtige Rolle zukommen.  
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Es liegt stadträumlich betrachtet be-
sonders exponiert und stellt ein Gelenk im Übergang zwischen Innenstadt und innerer Stadt dar. Ins-
besondere durch die Wolbecker Straße kommt dem Grundstück eine Prägungswirkung als Eingang 
zur Innenstadt zu. Mit Wolbecker Straße in Ost-West-Richtung und Eisenbahnstraße in Nord-Süd-
Richtung liegt das Grundstück an einem zentralen innerstädtischen Knotenpunkt, eine neue Bebau-
ung muss dieser Lage durch Ausbildung entsprechender Fassadenansichten gerecht werden. Auch 
die umliegenden Baudenkmale Iduna-Hochhaus und Erlöserkirche müssen bei der Dimensionierung 
des Gebäudes berücksichtigt werden.  
Planungsrechtlich betrachtet, muss sich ein neues Gebäude in den Rahmen der näheren Umgebung 
einfügen. Ein Bebauungsplan für das Grundstück existiert nicht und ist nach Auffassung der Verwal-
tung zur Umsetzung des Projektes auch nicht erforderlich. Bezugshöhe für eine Neubebauung ist das 
südlich gelegene Gebäude der ehemaligen Bahndirektion. In Anpassung an diese Gebäudehöhe 
könnte ein bis zu fünfgeschossiges Gebäude entstehen, das sich nach Norden mit Rücksicht auf die 
Erlöserkirche deutlich abstaffeln muss. Während unter Berücksichtigung der differierenden Umge-
bungsbebauung eine individuelle und moderne Architektursprache für den Neubau durchaus vorstell-
bar erscheint, muss sich das Gebäude städtebaulich betrachtet trotz seiner solitären Stellung logisch 
in die vorhandenen Strukturen einfügen und damit eine Beitrag zur neuen Definition und Zonierung 
des bisher ungeordneten Raums beitragen.  
 
Verkehr und Mobilität 
In der städtebaulichen Überplanung des Parkplatzes am Servatiiplatz werden die verkehrsfunktion a-
len Belange im näheren räu mlichen Umfeld berücksichtigt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei 
um die Ost-West-Achse Wolbecker Straße/Schillerstraße im Übergang zur Von -Vincke-Straße sowie 
die Nord -Süd-Achse Bahnhofstraße/Eisenbahnstraße/Friedrichstraße im Übergang zur Mauritzstr a-
ße/Fürstenberstraße (Knoten Landeshaus) sowie zur Piusallee (erweiterter Knoten Landeshaus). 
 
Die Dimensionierung des Grundstücks wird so vorgenommen, dass alle relevanten denkbaren Opti o-
nen zur Weiterentwicklung der Mobilitätsinfrastruktur zur Stärkung d es Umweltverbundes berücksich-
tigt werden können. Hierzu zählen insbesondere:  
 eine durchgehende Busspur entlang der Bahnhofstraße/Eisenbahnstraße, 
 eine Aufweitung des Verkehrsraums zugunsten der Veloroute Münster – Everswinkel an der 
Wolbecker Straße, 
 eine Ausweitung der Geh- und Radwegbreiten - insbesondere im Knoten Servatiiplatz - und 
 eine Verkehrsberuhigung der Friedrichstraße. 
 
Abbildung 2 stellt diese verkehrsfunktionalen Belange in zwei verschiedenen Vergrößerungsstufen 
dar.

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Abbildung 2: Verkehrsfunktionale Belange des Standortes „Servatiiplatz“ (ohne Maßstab)  
 
 
Zu Beschlusspunkt 3: 
 
Konzept für einen vielfältigen und urbanen Ort am Servatiiplatz 
 
Die Digitalisierung ist rasant und verändert die Art, wie wir uns informieren, wie wir kommu nizieren, 
wie wir konsumieren – kurz: wie wir leben und arbeiten. Viele analoge Prozesse werden durch die 
Digitalisierung abgelöst. Von hoher Bedeutung ist es, diese Prozesse wieder näher an die (Stadt -) 
gesellschaft heranzuführen – das „Digitale“ lokal zu  machen. Gleichzeitig ist es eine wichtige Aufg a-
be, die Menschen für digitale Prozesse zu befähigen. 
 
Um überzeugende Lösungen für die mit der Digitalisierung verbundenen Aufgaben zu entwickeln, 
braucht es neue Orte als zentrale Anlaufstellen, die den Austausch und die Information, die Weiterbil-
dung und das gemeinschaftliche Arbeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Medien, Verwaltungen 
sowie weiteren Akteuren der Stadtgesellschaft ermöglichen und das Gemeinwohl stärken. 
 
Der Neubau des WDR -Landesstudios Münster am Servatiiplatz bietet die einmalige Chance, neben 
den Räumen für das crossmediale Studio des WDR einen vielfältigen und urbanen Ort zu schaffen, 
der sich durch eine Vielfalt an Nutzungen und partizipativen Angeboten (Information, Kommunikation, 
Beteiligung) auszeichnet. Zentrales und bündelndes Ziel des hybrid genutzten Gebäudes am Servat i-
iplatz ist die Erschließung neuer Räume und die Befähigung der (Stadt -) gesellschaft für die (digit a-
len) Themen der Zukunft.

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Dieser Ort bringt neue Technologien und übergeordnete Ziele des Gemeinwohls buchstäblichen unter 
das Dach eines Gebäudes, das als architektonische Landmarke in der Münsteraner Innenstadt das 
Bild eines intelligenten, zukunftsweisenden und nachhaltigen Ortes verkörpert. 
 
Die Nutzungen verlier en ihre Grenzen untereinander, agieren kooperierend zueinander und wirken 
gemeinsam an den Themen der Stadtgesellschaft mit. Öffentlich -rechtliche Medien, (Weiter -) Bi l-
dungsangebote, einem Ort für partizipativen Austausch mit der Stadtgesellschaft (Forum/“ Townhall“) 
gemeinwohlorientierte und öffentliche Dienstleistungen sowie Gastronomie als Kernnutzungen m i-
schen sich mit temporären Nutzungen und Veranstaltungen. Das Raumangebot wird flexibel durch 
die vielfältigen Akteure genutzt. Nutzungen werden nicht me hr voneinander abgrenzt sondern neben-
einander gelegt. Aus einem Nebeneinander wird ein Miteinander. 
 
Das vielfältig genutzte Gebäude ist frei und niedrigschwellig zugänglich, gut erreichbar, hierarchiefrei, 
statusneutral, komfortabel und mit informellem Charakter. Er verbindet diese Vorstellungen und E i-
genschaften eines „Dritten Ortes“ mit Erfolgsmerkmalen aus der Welt des „New Work bzw. Cowo r-
king“. Er unterscheidet sich von klassischen Büros oder Veranstaltungsräumen.  
 
Der Standort Servatiiplatz eignet sich aufgrund seiner Lage im besonderen Maße dafür, einen En t-
wicklungsimpuls in der Innenstadt zu platzieren und dort dem stadtgesellschaftlichen Austausch einen 
Ort zu geben. Der Servatiiplatz ist zentral in der Nähe des Hauptbahnhofes gelegen und damit g ut 
erreichbar. Er ist verortet zwischen der Innenstadt und Quartieren der inneren Stadt. 
 
Das Gebäude soll eine hohe architektonische und eine multifunktionale Qualität besitzen. Besondere 
Bedeutung wird hierbei das Thema Nachhaltigkeit - z.B. durch großflächige Fassaden- und Dachbe-
grünungen - erhalten.  
In der Architektur findet auch der partizipative Charakter Berücksichtigung. Das Erdgeschoss ist offen 
und transparent, die Begegnung auf Augenhöhe auf Erdgeschossniveau bringt dies beispielsweise 
zum Ausdruck. 
 
 
Aufbau des vielfältigen und urbanen Ortes am Servatiiplatz 
 
Das Gebäude gliedert sich in verschiedene Zonen (öffentliche Zone – halböffentliche Zone – Rück-
zugszone), die unter verschiedenen Gesichtspunkten (z.  B. Zugänglichkeit, Atmosphäre, Typologi e) 
voneinander abgrenzt werden (s.u.). Eine kausale Zuordnung ist mit Ausnahme der öffentlichen Zone 
nicht zwingend. Das Zonierungskonzept basiert auf der Grundidee, dass neues Denken, neue Dial o-
ge und neues Arbeiten nicht in „alten“ Raumkonzepten entstehe n. Dementsprechend werden in der 
Konzeption Erkenntnisse aus moderner Bürogestaltung einbezogen. 
Das Gebäude bietet allen Nutzern - wie bei einem „Coworkingspace“ - unterschiedliche Angebote für 
unterschiedliche Anforderungen von der konzentrierten Stillar beit bis zum gemeinsamen „Townhall 
Meeting“ (Zusammenkunft von Bürgerinnen und Bürgern in den öffentlichen Räumlichkeiten).  
Die Räume und Zonen sind schnell „umprogrammierbar“. Aus einem großflächigen Vortragsraum wird 
mit dem passenden Mobiliar ein Workshop- oder ein Projektraum im kleineren Maßstab. Dieses Pri n-
zip der Flexibilität kann verglichen werden mit einer „Turnhalle“, in der eine frei bespielbare Fläche 
durch flexible Möblierung innerhalb kürzester Zeit „aufgebaut“ werden. Wie in einer „Turnhalle “ kön-
nen unterschiedliche Zonen nach Bedarf zusammengelegt und wieder getrennt werden. Dieses Pri n-
zip garantiert nicht nur eine maximale Flexibilität der Räume, sondern bietet einen zweiten zentralen 
Nutzen: Der aufwendige, statische Ausbau für eine konkre te Nutzung entfällt. Also auch aufwendige 
Umbauten, wenn sich das Nutzungskonzept überholt und neugeneriert.  
Das gemeinsame Nutzen von Flächen durch mehrere Nutzer ergibt - so Erkenntnisse von Organisati-
onsexperten - einen deutlich geringen Flächenbedarf als die klassische Parallelnutzung in getrennten 
Räumen.

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Abb. 3: Beispielhafte Zonierung der unteren Etagen des Gebäudes (ohne Geschosse des WDR) 
 
 
Grundsätzlich lassen sich die folgenden Zonen innerhalb des Gebäudes differenzieren: 
 
Öffentliche Zone mit einem „Forum“ 
Eine öffentlich zugängliche, große Lobb y im Erdgeschoss mit angebunden er Bar/Gastronomie sorgt 
für einen attraktiven, niedrigschwelligen Zugang. Eine große Veranstaltungsfläche gliedert sich hieran 
an und bietet Raum - z.B. für Bürgerversam mlungen, Ausstellungen, Diskussionsveranstaltungen, 
Vorträge sowie Kunst- und Kulturveranstaltungen - und damit ein Forum für den Austausch der Stadt-
gesellschaft. In Bürogebäuden im Silicon Valley heißt dieser Flächentypus „Townhall“, der genau di e-
se Zielsetzung beschreibt. 
Insbesondere sollen informelle und formelle Formate der Partizipation ihren Ort dort finden. Inno vati-
ve Digitaltechnik (z. B. großflächige digitale Präsentationswände)   soll dabei besondere Bedeutung 
haben. 
 
Halböffentliche Zone 
Eine zweite Zone bietet Möglichkeiten, sich akustisch abzuschirmen und sich flexibel zu unterteilen. 
Hier können beispielsweise Formate zur Bildungsvermittlung stattfinden sowie agil und temporär a r-
beitende Projektgruppen der Verwaltung sowie ggf. gemeinwohlorientierte Akteure arbeiten. 
 
Rückzugszone 
Eine dritte, abgeschirmte Zone ist nur für Menschen zugänglich, die zeitweise und dauerhaft im G e-
bäude arbeiten. Auch diese Zone besitzt einen offenen, kommunikativen Charakter. 
 
Der WDR wird eine eigene für die Öff entlichkeit nicht zugängliche Zone im Gebäude einnehmen 
müssen, um einen ungestörten Sendebetrieb zu gewährleisten. Gleichwohl hat der WDR signalisiert, 
auch weitere Zonen des Gebäudes (z.B. Forum für das WDR-Stadtgespräch und Coworkingzonen für 
Redaktionsarbeit) mitnutzen zu wollen. 
 
 
Angebote des vielfältigen und urbanen Ortes am Servatiiplatz 
 
Entsprechend der grundsätzlichen Konzeption und des Aufbau des Gebäudes eignen sich die nac h-
folgenden Nutzungen für diesen Ort. Sie sind flexibel zusammenstellbar,  und perspektiv geeignet, 
andere Angebote ergänzend oder alternativ aufzunehmen. Das Programm bzw. das Nutzungsgefüge 
sind somit nicht abschließend sondern transformierbar. Zurzeit sind die folgenden Nutzungen im b e-
sonderen Maße geeignet, diesen neuen Ort zu bilden: 
 
Angebote der Lehrerfortbildung (Digitallabor) 
Die Digitalisierung von und in der Bildung sind immer wichtiger werdende Themen, die wirksame Z u-
gänge verlangen. Mit der Einrichtung eines kommunalen „Digitallabors“ (s. auch Vorlage 
V/0077/2020) verfolgt das Amt für Schule und Weiterbildung im Rahmen einer ganzheitlichen Strat e-
gie das Ziel, Lehrkräfte verschiedener Schulformen und -stufen zum Ausprobieren (neuester) digitaler 
Technologien zu inspirieren. Lehrkräfte sollen anhand eigener Erfahrunge n, dem Experimentieren im 
Schonraum und durch Fortbildungen im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung (Kompetenzteam 
Münster) im Digitallabor zur kompetenten bzw. kompetenteren, innovativen und fachdidaktischen

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Nutzung digitaler Medien und Tools im eigen en Unterricht eingeladen und weitergehend befähigt 
werden. 
 
Angebote der Volkshochschule i.S.e. “Dritten Ortes“ 
Die Volkshochschule nutzt Räume als einen „Dritten Ort mit Gemeinwohlinteresse“. Dieser ist als B e-
gegnungsort zu verstehen, der Sozialität und Demokratie fördert. Anforderungen an diesen sind, dass 
er gut erreichbar ist, einfach zugänglich ist, das Miteinander von regelmäßigen und gelegentlichen 
Gästen fördert, statusneutral und niedrigschwellig ist. An diesem „Dritten Ort“ sollen sich möglichst 
viele Teile der Gesellschaft ungezwungen und ohne Vorgaben austauschen. 
Entsprechend dieser Ziele soll das Angebot des „Dritten Ortes“ in den Veranstaltungsräumen des 
Erdgeschosses Diskussionsrunden, Vorträge und Kulturveranstaltungen Platz bieten. Denkbar sind 
Flächen für Austausch und Begegnung oder auch Lernzonen für Einzel- und Gruppenarbeit, die in der 
offenen Gebäudestruktur ihren Platz finden können. Didaktische Vielfalt und interdisziplinäre Angebo-
te machen Teilhabe möglich. Ausstellungen, Performanc es, Vorträge, Podien, Streitgespräche, L e-
sungen und Filmaufführen behandeln Themen mit hoher (stadt-) gesellschaftlicher Bedeutung.  
 
„Smart City Office“ 
Digitalisierung ist inzwischen in vielen Lebensbereichen Wirklichkeit geworden. Dies gilt auch für 
Münster, das sich auf den Weg macht, eine „Smart City“ zu werden. Ziel ist die Steigerung der L e-
bensqualität und die Stärkung Münsters als attraktiver Wirtschaftsstandort durch innovative und inte l-
ligente Projekte in vielfältigen Handlungsfeldern wie z.  B. Mobilität, Energie, Handel, Wissenschaft, 
Bildung und Wohnen. 
  
Bei der Entwicklung einer intelligenten Stadt der Zukunft geht es um Daten und Technik, das Verne t-
zen maßgeblich relevanter und innovativer Akteure und um das Befähigen der Menschen zum A n-
wenden und Nutzen digitaler Lösungen und Werkzeuge. Hierfür will die Stadt Münster ein Smart City 
Netzwerk gründen. Im Rahmen des Netzwerkes sollen neue Ideen und Konzepte entwickelt und 
neue, smarte Projekte umgesetzt werden, die die Qualität der kommunalen Inf rastrukturen erhöhen 
und die Lebensqualität der Menschen steigern können. 
 
Mit dem „Smart City Office“ soll diesem Prozess ein Ort gegeben werden, der in stadtstrukturell wic h-
tiger Lage Stadtgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung vernetzt und der zum Dialog 
und zur Mitgestaltung einer „Smart City“ einlädt. Auch wenn eine „Smart City“ an vielen Orten in der 
Stadt entwickelt, vernetzt und (digital) gebaut wird, braucht die digitale Transformation einer Stadt 
Heimat und Verortung, um Mitgestal tung und Teilhabe zu fördern und zum Ausprobieren digitaler 
Technologien zu inspirieren. 
 
Weitere Nutzungen 
Ziel sollte es auch sein, dass eine Kindertagespflege – v.a. für Beschäftigte des WDR und städtischer 
Einrichtungen – im Gebäude ihren Platz findet. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 4 und 5:  
 
Trägerschaftsmodell 
 
Der WDR hat gegenüber der Verwaltung und der WFM nachdrücklich den Wunsch geäußert, nicht als 
Investor für den Neubau zur Verfügung stehen zu wollen  und selbst Bauherr zu sein . Vielmehr ist es 
sein Wunsch, dass das Gebäude in kommunaler Verantwortung errichtet und die relevanten Teilfl ä-
chen nach Baufertigstellung in Form eines Sondereigentums an den WDR veräußert werden. Eine 
Projektrealisierung durch die WFM wird dabei von der Hauptabteilung Gebäudewirts chaft des WDR 
sehr begrüßt. Seit Anfang des Jahres 2018 begleitet die WFM den WDR bei der Standortsuche. 
 
Die WFM verfügt über das erforderliche Know How zur Realisierung eines solchen Projektes. Mit den 
vor einigen Jahren fertiggestellten Gebäuden CeNTech  II und Nano -Bioanalytik-Zentrum, dem kurz

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vor Baubeginn stehenden „Speicher 42“ sowie der sich in Planung befindlichen Forschungsfertigung 
Batteriezelle hat die WFM ihre Expertise für Sondergebäude bereits mehrfach unter Beweis gestellt. 
 
Weitere Inhalte und Entscheidungen zum Trägerschaftsmodell werden Gegenstand getrennter Vorl a-
gen im weiteren Projektverlauf. 
 
Finanzierung 
Die zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Finanzierungsbausteine werden den zuständigen 
Gremien zur Beratung in getrennten Vorlagen im weiteren Projektverlauf vorgelegt werden.  
 
Die konkrete Ausgestaltung der künftigen Bebauung soll über einen Wettbewerb gefunden werden. 
Neben der für den Ort angemessenen Gestaltungsqualität wird die Wirtschaftlichkeit ein relevantes 
Bewertungskriterium in dem Wettbewerb sein. 
 
Die Verwaltung wird im Rahmen des Planungsprozesses prüfen, ob für das Projekt Fördermittel (z. B. 
aus der Städtebauförderung oder dem Förderaufruf "Smart Cities made in Germany") generiert wer-
den können. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 6: 
 
Realisierungswettbewerb 
 
Um einen bestmöglichen, attraktiven und stadträumlich optimierten Bebauungsvorschlag zu generie-
ren, soll ein internationaler Realisierungswettbewerb für Architekten ausgelobt werden. 
In das Preisgericht des Wettbewerbs werden auch politische Vertreter berufen werden. Im Rahmen 
der Vorbereitung des Wettbewerbs ist auch eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. 
Auf dieser Basis wird die Auslobung des Wettbewerbs den zuständigen Gremien zur Freigabe vorge-
legt. Die Themen Fassaden- und Dachbegrünungen werden in diesem Wettbewerb berücksichtigt 
werden. Die Auslobung soll nach politischer Beratung erfolgen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 7 und 8: 
 
Nachfolgenutzung WDR-Gelände an der Mondstraße 
 
Nach Verlagerung des WDR -Landesstudios in di e Innenstadt wird das knapp 13.000 m² große 
Grundstück hohes Potenzial bieten, zu einem attraktiven Wohnstandort mit Gemeinbedarfsangebot 
umgenutzt zu werden. Der Standort liegt günstig an der Mondstraße als Verbindung zwischen Wolbe-
cker Straße und Warendorfer Straße und ist sehr gut in das Siedlungsgefüge integriert. Im Plangebiet 
soll auch eine Kindertagesstätte sowie ein Spielplatz eingebunden werden. Die SoBoMü -
Bestimmungen (Schaffung von mindestens 30% sozial gefördertem Wohnraum)  werden mit mindes-
tens 40% geförderter Wohnraum berücksichtigt. Förderfähiger Wohnraum wird zusätzlich mit 20% 
und frei finanzierter Wohnraum mit 40% berücksichtigt.  In den nächsten Schritten sind die Eckpunkte 
der Wertbegutachtung und des zukünftigen Eigentümerübergangs zwischen dem WDR und der Wohn 
+ Stadtbau abzustimmen und über die Details auch in Abhängigkeit möglicher Veränderungen der 
gesetzlichen Förderbestimmungen eine Einigung zu erzielen. 
 
Die konkrete Ausgestaltung der künftigen Bebauung soll über einen Wettbewerb gefunden werden. 
 
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung dieses we g-
weisenden Projektes schaffen. In ihm sollen u. a. die Anbindung, die innere Erschließung, die Ba u-
körperstellungen und -höhen festgesetzt werden.

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V/0160/2020 
Nach Fertigstellung des Neubaus am Servatiiplatz ist die Verlagerung des WDR -Landesstudios ge-
plant. Aktuell ist von einer Projektlaufzeit von 4-5 Jahren auszugehen. Der Rückbau bestehender Ge-
bäude kann nach Auszug des WDR erfolgen. Das Planverfahren soll bis dahin abgeschlossen sein. 
 
 
Weiterer Prozess 
 
Entwicklung des städt. Grundstück am Servatiiplatz 
 
Nach Beschlussfassung dieser Vorlage wird die Auslobung für einen internationalen Realisierungs-
wettbewerb für Architekten vorbereitet und den Gremien zur Beratung vorgelegt werden, der dann 
unmittelbar begonnen werden soll. In Vorbereitung dieses Wettbewerbs soll eine Veranstaltung zur 
Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Der Wettbewerb soll zu Beginn des Jahres 2021 entschieden 
werden. Die Projektdurchführung ist bis zum Jahr 2024/25 vorgesehen, so dass der WDR dann in das 
neue WDR-Landesstudio am Servatiiplatz einziehen kann. Alle hierzu noch erforderlichen Beschlüsse 
werden im Laufe des Prozesses den zuständigen Gremien zur Beratung vorgelegt werden. 
 
Nachfolgenutzung WDR-Gelände an der Mondstraße 
 
Nach Beschlussfassung dieser Vorlage wird für die nächste Gremienkette ein Aufstellungsbeschluss 
zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262 zur Beratung vorbereitet. Der beabsichtigte Wettbe-
werb und das Bebauungsplanänderungsverfahren sollen bis zum Auszug des WDR abgeschlossen 
sein, so dass dann nach Rückbau zügig mit der Entwicklung des Grundstückes begonnen werden 
kann. Alle hierzu noch erforderlichen Beschlüsse werden im Laufe des Prozesses den zuständigen 
Gremien der Stadt Münster und der Wohn + Stadtbau zur Beratung vorgelegt werden 
 
WDR interne Prozesse 
 
Sowohl der Kauf des Sondereigentums am Servatiiplatz als auch der Verkauf des Grundstückes in 
der Mondstraße bedürfen der Zustimmung des WDR Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat ist über die 
Absicht der WDR Geschäftsführung informiert und wird über die Grundstücksgeschäfte entscheiden, 
sobald diese vorlagefähig sind. 
 
 
i. V.  
gez. 
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (6)

10.03.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.5.1 Vorberatung
Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (12)

  • Mondstraße
  • Friedrichstraße
  • Wolbecker Straße
  • Piusallee
  • Bahnhofstraße
  • Servatiiplatz
  • Erikaweg
  • Hans-Bredow-Weg
  • Eisenbahnstraße
  • Von-Vincke-Straße
  • Warendorfer Straße
  • Schillerstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0160/2020
Typ
Vorlagen
Datum
21.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37