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2018/0060

Erhebung von Erschließungsbeiträgen Beschluss über die Bildung einer Erschließungseinheit für die Straße Im Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße einschließlich der nach Norden abzweigenden Wohnwege

Magistratsvorlage 21.02.2018

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2018/0060

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3092 Zeichen





Flur 3 
Flur 3 
H i n t e r   d e m   B r ü h l r o d 
B r ü h l r o d A u f 
V o r   d e m   B r ü h l r o d 
d e m 
Hedwig-Kohn-Weg 
M
esseler-Park-Straße 
Brehmstraße 
Im
 Appensee 
Bert-Brecht-Straße 
Wilhelm-Walcher-Weg 
Peter-Brix-Weg 
Im
 Appensee 
Dieter-Böhne-Weg 
Sängerbuchenweg 
Bert-Brecht-Straße 
Hertha-Sponer-Weg 
Elsa-Neumann-Weg 
Hegelstraße 
Dr.-Georg-August-Zinn-Schule 
Kindergarten 
Wa 
Wa 
116 
108 
124 
120 
115 
113 
117 124A 
51 
79
14 16 
13 
810 12 
11 
11A 
79 
26
107 
109 
96 
8 6. 
71 
2
5
4
7
13 
9
12 10 16 14 
11 
98A 
118 
4
96A 
1
108A 
110 
112 
2
114 
13 
16 
7
18 
10 12 14 16A 
135
11 
44 
39A 
4
42A 
268
55 
62 
64 
53 
122 
57 
60 
75 
66 
47 
56 
49 
43 
45 
50 
48 
52 
54 
51A 
58 
104 
106 
98 
94 
92 
100 
102 
3 3A 
37 
68
12 10 
39 41 
38 
44A 
46 
40 7
42 
57 
88 
86 
31 
86A 36 
33A 
80A 
28 
30 29A 
27 
34 
32 
33 
84 
82 
16 
18 
9
13 
11 
12 14 10 
137
6. 4
45 
28. 
43 47 
29 
24A 
26A 
22A 
31A 
13 18 
16 
9. 
14 14A 4
57
12 10 8 26
18 
16 
9. 11 
13 
14 12 
7
10 8
5
2
3
46
1
8
3A 30 
48A 
12 
26A 
26B 
9A 
76A 
26 
22 
23 23A 
19 
21 
24 
15 
13 13A 
20 
17 18 
5
2
7
5
11 
4
9
54A 
1
8
878 
879 
2
65 
15 
112 
73 
88 
388 
4
124 
92 
2
862 
850 
869 
871 
115 116 
108 
1
109 
2
117 
109/3 
114 
118 
477 
511 
876 
879 
3
880 
160 
87 
88 
2
89 
90 
1
90 
2
113 
1
1
393 
111 
1
110 
1
111 
2
852 
853 
93 91 
92 
1
94 
1
94 
2
95 
482 
119/1 
110 
2
109/1 
120 
122 123 
106 
829 
834 833 844 
846 
825 
847 
837 
1
3
126 
1
124 125 
126 
2
104 
104 
2
60 59 61 62 63 64 
53 
54 
55 
58 
56 
1
56 
2
57 877 
2
170 171 
3
171 
4
169 
2
121 
168 
2
169 
3
107 
102 
1 105 
167 
2
128 
1
129/2 
129 
1
127 
128 
2
800 
804 
805 
799 
798 
803 
821 
822 
826 
806 
807 
2
169 
1170 
1
171 
1
171 
483 
1
2
182 
1
182 
2
174 
96 
2
96 
1
130 
131/1 
131 
2
132 
133 
134 
2135 
794 
781 785 
777 
795 
796 
784 
791 
793 
167 
165 
2
3
136 
1
165 
3
165 
4
166 
139 
164 
1
138 
1
1
140 
1
141 
1
163 
161 
1
162 
1
1
159 
157 
1
158 
1 3
156 
3 156 
4
153 
9154 
154 
20 
154 
13 
19 
150 
845 
863 
864 
868 
835 
836 
831 
832 
98 
1
97 3101 
98 
2
99 
1
100 
5
3
818 
819 
1
820 
1
100 
6101 
2
810 
816 
3
817 
1
1
809 
815 
1
814 
1
813 
1
808 
123 
2
866 
870 
865 
867 
872 
873 
874 
875 
861 
849 
851 
859 
860 
856 
857 
858 
854 
855 
848 
843 
824 
827 
828 
830 
823 
840 
842 
839 
841 
838 
812 
801 
811 
816 
4
154 
155 
6
16 
73 
20 
2
173 
1
173 
172 
881 
508 
51 2
509 
2
538 
2
1506 
538 
1
175 
2
174 
1
175 
176 
797 
792 
779 
782 
783 
780 
786 
787 
788 
789 
790 
177 
178 
2
766 
1
769 
769 
2
771 
1
1
770 
1765 
764 
1
178 
1
179 
1
179 
2
180 
180 
2
759 
778 
776 
756 
761 
762 
767 768 
802 
775 
757 758 
44 
1
45 
47 48 49 50 
144 143 
1
153 
6
137 
749 
159 
2
484 
3
181 
750 
751 
752 
760 
748 
772 
773 
1
774 
1
1
739 753 
754 
763 
44 
2 46 
502 
744 
43 
31 
2
742 
745 
746 747 
755 
3
145 
1
146/1 
146/2 
152 
188 
6
27 
8
151 
147 
148 
1
740 
741 743 
152 
2
10 
485 
2
188 

Gemarkung    WIXHAUSEN 
Flur    3          Nr. 93 
Maßstab 1:2000 
 Darmstadt,    5-2-2018

anlage 3

365 Zeichen

Punkt 14: Erhebung von Erschließungsbeiträgen  
Beschluss über die Bildung einer Erschließungseinheit für die Straße Im Appensee 
im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße einschließlich der nach Norden 
abzweigenden Wohnwege 
 (V-Nr. 2018/0060) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Gegenstimmen: UWIGA

anlage 4

316 Zeichen

Punkt 20: Erhebung von Erschließungsbeiträgen  
Beschluss über die Bildung einer Erschließungseinheit für die Straße Im Appensee 
im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße einschließlich der nach Norden 
abzweigenden Wohnwege 
 (V-Nr. 2018/0060) 
 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: UWIGA

anlage 2

4072 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.02.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 BV-Wx 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0060 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
90 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Erhebung von Erschließungsbeiträgen  
Beschluss über die Bildung einer Erschließungseinheit für die Straße Im Appensee 
im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße einschließlich der nach Norden 
abzweigenden Wohnwege 
 
Vorlage vom: 21.02.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Straße Im Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße  und die von ihr 
nach Norden abzweigenden Wohnwege werden gemäß § 130 Absatz 2 Satz 3 Baugesetzbuch 
(BauGB) zur Ermittlung und Verteilung des beitragsfähigen Herstellungsaufwands zu einer 
Erschließungseinheit zusammengefasst. 
 
 
Anlagen:   Abrechnungsgebiet Wx8

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 07.03.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.02.2018  
 
Grundsätzlich ist der beitragsfähige Erschließungsaufwand für jede einzelne Erschlie -
ßungsanlage separat zu ermitteln und abzurechnen. Nach § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB kann 
der Erschließungsaufwand jedoch für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der 
Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt ermittelt und abgerechnet werden. Diese 
Entscheidung liegt im Ermessen der Gemeinde.  
 
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht nach seiner neueren Rechtsprechung (Urteil vom 
30.01.2013 – 9 C 1.12) entschieden, eine Er schließungseinheit im Sinne des § 130 Abs. 2 
Satz 3 BauGB läge auch dann vor, wenn von derselben Hauptstraße nicht nur eine, sondern 
mehrere funktional von ihr abhängige Nebenstraßen abzweigen. Als tragender Grund für eine 
Erschließungseinheit wird insowei t das gemeinsame Angewiesensein aller Anlieger der 
Nebenstraßen auf die Benutzung der Hauptstraße angesehen, das bewirkt, dass die durch 
die Hauptstraße erschlossenen Grundstücke keinen höheren Sondervorteil genießen als die 
durch die Nebenstraße erschloss enen Grundstücke. Diese durch die Hauptstraße vermittelte 
Vorteilsgemeinschaft rechtfertigt eine gemeinsame Ermittlung und Verteilung des 
Erschließungsaufwands mit dem Ziel, die Beitragsbelastung zugunsten der Anlieger der 
regelmäßig aufwendigeren Hauptstr aße zu nivellieren. Eine gemeinsame Abrechnung darf 
keine Mehrbelastung der Hauptstraße zur Folge haben.  
 
Die Voraussetzungen für die Bildung einer Erschließungseinheit liegen bei der Straße Im 
Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße als Hauptstraße und den von 
ihr nach Norden abzweigenden Nebenstraßen vor. Auch hier bewirkt das gemeinsame 
Angewiesensein aller Anlieger auf die Benutzung der Straße Im Appensee, dass der 
Sondervorteil der durch die Straße Im Appensee erschlossenen Grundstücke dem 
Sondervorteil der durch die nach Norden abzweigenden Wohnwege erschlossenen 
Grundstücke entspricht. Alle sind gleichermaßen auf die Nutzung der Straße Im Appensee 
angewiesen. Da hier eine gemeinsame Abrechnung keine Mehrbelastung der Anlieger der  
Straße Im Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße zur Folge hat, 
kann auch bei mehreren Nebenstraßen der Zwang zur Benutzung der Hauptstraße und die 
daraus folgende Vorteilsgemeinschaft als tragender Grund für das Vorliegen einer 
Erschließungseinheit gelten. 
 
 
Darmstadt, den 21.02.2018 
20.3 kl-bl Nst.: 2373 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

2018/0060

4032 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.02.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0060 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Erhebung von Erschließungsbeiträgen  
Beschluss über die Bildung einer Erschließungseinheit für die Straße Im Appensee 
im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße einschließlich der nach Norden 
abzweigenden Wohnwege  
 
Vorlage vom: 21.02.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Straße Im Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße  und die von ihr 
nach Norden abzweigenden Wohnwege werden gemäß § 130 Absatz 2 Satz 3 Baugesetzbuch 
(BauGB) zur Ermittlung und Verteilung des beitragsfähigen Herstellungsaufwands zu einer 
Erschließungse inheit zusammengefasst . 
 
 
Anlagen:   Abrechnungsgebiet Wx8  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  21.02.2018  
 
Grundsätzlich ist der beitragsfähige Erschließungsaufwand für jede einzelne Erschlie-
ßungsanlage separat zu ermitteln und abzurechnen. Nach § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB kann 
der Erschließungsaufwand jedoch für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der 
Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt ermittelt und abgerechnet werden. Di ese 
Entscheidung liegt im Ermessen der Gemeinde.  
 
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht nach seiner neueren Rechtsprechung (Urteil vom 
30.01.2013 – 9 C 1.12) entschieden, eine Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Abs. 2 
Satz 3 BauGB läge auch dann vor , wenn von derselben Hauptstraße nicht nur eine, sondern 
mehrere funktional von ihr abhängige Nebenstraßen abzweigen. Als tragender Grund für eine 
Erschließungseinheit wird insoweit das gemeinsame Angewiesensein aller Anlieger der 
Nebenstraßen auf die Benu tzung der Hauptstraße angesehen, das bewirkt, dass die durch 
die Hauptstraße erschlossenen Grundstücke keinen höheren Sondervorteil genießen als die 
durch die Nebenstraße erschlossenen Grundstücke. Diese durch die Hauptstraße vermittelte 
Vorteilsgemeinscha ft rechtfertigt eine gemeinsame Ermittlung und Verteilung des 
Erschließungsaufwands mit dem Ziel, die Beitragsbelastung zugunsten der Anlieger der 
regelmäßig aufwendigeren Hauptstraße zu nivellieren. Eine gemeinsame Abrechnung darf 
keine Mehrbelastung der Hauptstraße zur Folge haben.  
 
Die Voraussetzungen für die Bildung einer Erschließungseinheit liegen bei der Straße Im 
Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße als Hauptstraße und den von 
ihr nach Norden abzweigenden Nebenstraßen vor. Au ch hier bewirkt das gemeinsame 
Angewiesensein aller Anlieger auf die Benutzung der Straße Im Appensee , dass der 
Sondervorteil der durch die Straße Im Appensee  erschlossenen Grundstücke dem 
Sondervorteil der durch die nach Norden abzweigenden Wohnwege ersch lossenen 
Grundstücke entspricht. Alle sind gleichermaßen auf die Nutzung der Straße Im Appensee  
angewiesen. Da hier eine gemeinsame Abrechnung keine Mehrbelastung der Anlieger der  
Straße Im Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße zur Folge hat, 
kann auch bei mehreren Nebenstraßen der Zwang zur Benutzung der Hauptstraße und die 
daraus folgende Vorteilsgemeinschaft als tragender Grund für das Vorliegen einer 
Erschließungseinheit gelten.  
 
 
Darmstadt, den  21.02.2018 
20.3 kl-bl Nst.: 2373 
 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

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Orte (12)

  • Brehmstraße
  • Bert-Brecht-Straße
  • Hegelstraße
  • Hedwig-Kohn-Weg
  • Wilhelm-Walcher-Weg
  • Peter-Brix-Weg
  • Dieter-Böhne-Weg
  • Sängerbuchenweg
  • Hertha-Sponer-Weg
  • Elsa-Neumann-Weg
  • Frankfurter Landstraße
  • Im Appensee

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0060
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.02.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00