2018/0060
Erhebung von Erschließungsbeiträgen Beschluss über die Bildung einer Erschließungseinheit für die Straße Im Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße einschließlich der nach Norden abzweigenden Wohnwege
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anlage 1
3092 Zeichen
Flur 3 Flur 3 H i n t e r d e m B r ü h l r o d B r ü h l r o d A u f V o r d e m B r ü h l r o d d e m Hedwig-Kohn-Weg M esseler-Park-Straße Brehmstraße Im Appensee Bert-Brecht-Straße Wilhelm-Walcher-Weg Peter-Brix-Weg Im Appensee Dieter-Böhne-Weg Sängerbuchenweg Bert-Brecht-Straße Hertha-Sponer-Weg Elsa-Neumann-Weg Hegelstraße Dr.-Georg-August-Zinn-Schule Kindergarten Wa Wa 116 108 124 120 115 113 117 124A 51 79 14 16 13 810 12 11 11A 79 26 107 109 96 8 6. 71 2 5 4 7 13 9 12 10 16 14 11 98A 118 4 96A 1 108A 110 112 2 114 13 16 7 18 10 12 14 16A 135 11 44 39A 4 42A 268 55 62 64 53 122 57 60 75 66 47 56 49 43 45 50 48 52 54 51A 58 104 106 98 94 92 100 102 3 3A 37 68 12 10 39 41 38 44A 46 40 7 42 57 88 86 31 86A 36 33A 80A 28 30 29A 27 34 32 33 84 82 16 18 9 13 11 12 14 10 137 6. 4 45 28. 43 47 29 24A 26A 22A 31A 13 18 16 9. 14 14A 4 57 12 10 8 26 18 16 9. 11 13 14 12 7 10 8 5 2 3 46 1 8 3A 30 48A 12 26A 26B 9A 76A 26 22 23 23A 19 21 24 15 13 13A 20 17 18 5 2 7 5 11 4 9 54A 1 8 878 879 2 65 15 112 73 88 388 4 124 92 2 862 850 869 871 115 116 108 1 109 2 117 109/3 114 118 477 511 876 879 3 880 160 87 88 2 89 90 1 90 2 113 1 1 393 111 1 110 1 111 2 852 853 93 91 92 1 94 1 94 2 95 482 119/1 110 2 109/1 120 122 123 106 829 834 833 844 846 825 847 837 1 3 126 1 124 125 126 2 104 104 2 60 59 61 62 63 64 53 54 55 58 56 1 56 2 57 877 2 170 171 3 171 4 169 2 121 168 2 169 3 107 102 1 105 167 2 128 1 129/2 129 1 127 128 2 800 804 805 799 798 803 821 822 826 806 807 2 169 1170 1 171 1 171 483 1 2 182 1 182 2 174 96 2 96 1 130 131/1 131 2 132 133 134 2135 794 781 785 777 795 796 784 791 793 167 165 2 3 136 1 165 3 165 4 166 139 164 1 138 1 1 140 1 141 1 163 161 1 162 1 1 159 157 1 158 1 3 156 3 156 4 153 9154 154 20 154 13 19 150 845 863 864 868 835 836 831 832 98 1 97 3101 98 2 99 1 100 5 3 818 819 1 820 1 100 6101 2 810 816 3 817 1 1 809 815 1 814 1 813 1 808 123 2 866 870 865 867 872 873 874 875 861 849 851 859 860 856 857 858 854 855 848 843 824 827 828 830 823 840 842 839 841 838 812 801 811 816 4 154 155 6 16 73 20 2 173 1 173 172 881 508 51 2 509 2 538 2 1506 538 1 175 2 174 1 175 176 797 792 779 782 783 780 786 787 788 789 790 177 178 2 766 1 769 769 2 771 1 1 770 1765 764 1 178 1 179 1 179 2 180 180 2 759 778 776 756 761 762 767 768 802 775 757 758 44 1 45 47 48 49 50 144 143 1 153 6 137 749 159 2 484 3 181 750 751 752 760 748 772 773 1 774 1 1 739 753 754 763 44 2 46 502 744 43 31 2 742 745 746 747 755 3 145 1 146/1 146/2 152 188 6 27 8 151 147 148 1 740 741 743 152 2 10 485 2 188 Gemarkung WIXHAUSEN Flur 3 Nr. 93 Maßstab 1:2000 Darmstadt, 5-2-2018
anlage 3
365 Zeichen
Punkt 14: Erhebung von Erschließungsbeiträgen Beschluss über die Bildung einer Erschließungseinheit für die Straße Im Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße einschließlich der nach Norden abzweigenden Wohnwege (V-Nr. 2018/0060) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UWIGA
anlage 4
316 Zeichen
Punkt 20: Erhebung von Erschließungsbeiträgen Beschluss über die Bildung einer Erschließungseinheit für die Straße Im Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße einschließlich der nach Norden abzweigenden Wohnwege (V-Nr. 2018/0060) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: UWIGA
anlage 2
4072 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
23.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Steuern, Gebühren,
Beiträge
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20 BV-Wx
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0060
Magistratsbeschluss-Nr.
90
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Beschluss über die Bildung einer Erschließungseinheit für die Straße Im Appensee
im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße einschließlich der nach Norden
abzweigenden Wohnwege
Vorlage vom: 21.02.2018
Beschlussvorschlag:
Die Straße Im Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße und die von ihr
nach Norden abzweigenden Wohnwege werden gemäß § 130 Absatz 2 Satz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) zur Ermittlung und Verteilung des beitragsfähigen Herstellungsaufwands zu einer
Erschließungseinheit zusammengefasst.
Anlagen: Abrechnungsgebiet Wx8
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 07.03.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.02.2018
Grundsätzlich ist der beitragsfähige Erschließungsaufwand für jede einzelne Erschlie -
ßungsanlage separat zu ermitteln und abzurechnen. Nach § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB kann
der Erschließungsaufwand jedoch für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der
Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt ermittelt und abgerechnet werden. Diese
Entscheidung liegt im Ermessen der Gemeinde.
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht nach seiner neueren Rechtsprechung (Urteil vom
30.01.2013 – 9 C 1.12) entschieden, eine Er schließungseinheit im Sinne des § 130 Abs. 2
Satz 3 BauGB läge auch dann vor, wenn von derselben Hauptstraße nicht nur eine, sondern
mehrere funktional von ihr abhängige Nebenstraßen abzweigen. Als tragender Grund für eine
Erschließungseinheit wird insowei t das gemeinsame Angewiesensein aller Anlieger der
Nebenstraßen auf die Benutzung der Hauptstraße angesehen, das bewirkt, dass die durch
die Hauptstraße erschlossenen Grundstücke keinen höheren Sondervorteil genießen als die
durch die Nebenstraße erschloss enen Grundstücke. Diese durch die Hauptstraße vermittelte
Vorteilsgemeinschaft rechtfertigt eine gemeinsame Ermittlung und Verteilung des
Erschließungsaufwands mit dem Ziel, die Beitragsbelastung zugunsten der Anlieger der
regelmäßig aufwendigeren Hauptstr aße zu nivellieren. Eine gemeinsame Abrechnung darf
keine Mehrbelastung der Hauptstraße zur Folge haben.
Die Voraussetzungen für die Bildung einer Erschließungseinheit liegen bei der Straße Im
Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße als Hauptstraße und den von
ihr nach Norden abzweigenden Nebenstraßen vor. Auch hier bewirkt das gemeinsame
Angewiesensein aller Anlieger auf die Benutzung der Straße Im Appensee, dass der
Sondervorteil der durch die Straße Im Appensee erschlossenen Grundstücke dem
Sondervorteil der durch die nach Norden abzweigenden Wohnwege erschlossenen
Grundstücke entspricht. Alle sind gleichermaßen auf die Nutzung der Straße Im Appensee
angewiesen. Da hier eine gemeinsame Abrechnung keine Mehrbelastung der Anlieger der
Straße Im Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße zur Folge hat,
kann auch bei mehreren Nebenstraßen der Zwang zur Benutzung der Hauptstraße und die
daraus folgende Vorteilsgemeinschaft als tragender Grund für das Vorliegen einer
Erschließungseinheit gelten.
Darmstadt, den 21.02.2018
20.3 kl-bl Nst.: 2373
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
2018/0060
4032 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Steuern, Gebühren,
Beiträge
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0060
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Beschluss über die Bildung einer Erschließungseinheit für die Straße Im Appensee
im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße einschließlich der nach Norden
abzweigenden Wohnwege
Vorlage vom: 21.02.2018
Beschlussvorschlag :
Die Straße Im Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße und die von ihr
nach Norden abzweigenden Wohnwege werden gemäß § 130 Absatz 2 Satz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) zur Ermittlung und Verteilung des beitragsfähigen Herstellungsaufwands zu einer
Erschließungse inheit zusammengefasst .
Anlagen: Abrechnungsgebiet Wx8
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.02.2018
Grundsätzlich ist der beitragsfähige Erschließungsaufwand für jede einzelne Erschlie-
ßungsanlage separat zu ermitteln und abzurechnen. Nach § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB kann
der Erschließungsaufwand jedoch für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der
Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt ermittelt und abgerechnet werden. Di ese
Entscheidung liegt im Ermessen der Gemeinde.
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht nach seiner neueren Rechtsprechung (Urteil vom
30.01.2013 – 9 C 1.12) entschieden, eine Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Abs. 2
Satz 3 BauGB läge auch dann vor , wenn von derselben Hauptstraße nicht nur eine, sondern
mehrere funktional von ihr abhängige Nebenstraßen abzweigen. Als tragender Grund für eine
Erschließungseinheit wird insoweit das gemeinsame Angewiesensein aller Anlieger der
Nebenstraßen auf die Benu tzung der Hauptstraße angesehen, das bewirkt, dass die durch
die Hauptstraße erschlossenen Grundstücke keinen höheren Sondervorteil genießen als die
durch die Nebenstraße erschlossenen Grundstücke. Diese durch die Hauptstraße vermittelte
Vorteilsgemeinscha ft rechtfertigt eine gemeinsame Ermittlung und Verteilung des
Erschließungsaufwands mit dem Ziel, die Beitragsbelastung zugunsten der Anlieger der
regelmäßig aufwendigeren Hauptstraße zu nivellieren. Eine gemeinsame Abrechnung darf
keine Mehrbelastung der Hauptstraße zur Folge haben.
Die Voraussetzungen für die Bildung einer Erschließungseinheit liegen bei der Straße Im
Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße als Hauptstraße und den von
ihr nach Norden abzweigenden Nebenstraßen vor. Au ch hier bewirkt das gemeinsame
Angewiesensein aller Anlieger auf die Benutzung der Straße Im Appensee , dass der
Sondervorteil der durch die Straße Im Appensee erschlossenen Grundstücke dem
Sondervorteil der durch die nach Norden abzweigenden Wohnwege ersch lossenen
Grundstücke entspricht. Alle sind gleichermaßen auf die Nutzung der Straße Im Appensee
angewiesen. Da hier eine gemeinsame Abrechnung keine Mehrbelastung der Anlieger der
Straße Im Appensee im Abschnitt Hegelstraße und Frankfurter Landstraße zur Folge hat,
kann auch bei mehreren Nebenstraßen der Zwang zur Benutzung der Hauptstraße und die
daraus folgende Vorteilsgemeinschaft als tragender Grund für das Vorliegen einer
Erschließungseinheit gelten.
Darmstadt, den 21.02.2018
20.3 kl-bl Nst.: 2373
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Orte (12)
- Brehmstraße
- Bert-Brecht-Straße
- Hegelstraße
- Hedwig-Kohn-Weg
- Wilhelm-Walcher-Weg
- Peter-Brix-Weg
- Dieter-Böhne-Weg
- Sängerbuchenweg
- Hertha-Sponer-Weg
- Elsa-Neumann-Weg
- Frankfurter Landstraße
- Im Appensee
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0060
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.02.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00