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0017/2021

Umbau, Modernisierung und Erweiterung Bürgerhaus MüTZe, Köln-Mülheim; Interimsbetrieb "MüTZe plus" 2021 -2023

Mitteilung Ausschuss 26.02.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.01.2021, TOP 18.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

12122 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/2 
 
Vorlagen-Nummer  11.01.2021 
 0017/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 13.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
 
Umbau, Modernisierung und Erweiterung Bürgerhaus MüTZe, Köln-Mülheim 
Interimsbetrieb "MüTZe plus" 2021-2023 
In ihrer Sitzung am 07.12.2020 hat die Bezirksvertretung Mülheim der Entwurfsplanung des Pla-
nungsbüros Schaller Architekten Stadtplaner BDA, Köln für den Umbau, die Modernisierung und die 
Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe, Berliner Str. 77, Köln-Mülheim vom 16.10.2020 zugestimmt 
und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme umzusetzen (sog. Baubeschluss, Vorlagen-Nr. 2992/ 
2020). 
 
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 5.076.722 € brutto. Die Verwaltung hat die Maßnah-
me „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe, Köln-Mülheim“ zum Stadt-
erneuerungsprogramm 2019 angemeldet und Fördermittel zur Umsetzung der Maßnahme beantragt. 
Dieser Antrag wurde Ende 2019 positiv beschieden (Zuwendungsbescheid Nr. 05/06/19 der Bezirks-
regierung Köln vom 03.12.2019). Die förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 4.532.600 €. 
Ausgehend von einer Förderquote von 70 % ergeben sich Fördermittel in Höhe von maximal 
3.172.820 €. Der städtische Eigenanteil liegt damit voraussichtlich bei 1.903.902 €. 
Der Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen von 5.076.722 € hat der Finanzausschuss 
mit Beschluss vom 07.12.2020 zugestimmt (Vorlagen-Nr. 2992/2020). Diese Kosten liegen im Kos-
tenvolumen der bereits beschlossenen Maßnahmen des Gesamtprogramms „Starke Veedel – Star-
kes Köln“ in Höhe von 97,2 Mio. €. Die im Haushaltsjahr 2021 benötigten Finanzmittel wurden im 
Haushaltsplan 2020/2021 berücksichtigt. Dezernat VI wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. 
innerhalb des dann zugewiesenen Dezernatsbudgets die in den Haushaltsjahren 2022 ff. erforderli-
chen Mittel einplanen. 
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln" wurde am 20.12.2016 vom 
Rat der Stadt Köln als zukunftsweisendes Leitkonzept zur sozialraumorientierten Stadtentwicklung 
beschlossen (Vorlagen-Nr. 2899/2016). Mit Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vorlagen-Nr. 2788/2018) 
wurde dieses Leitkonzept erweitert. Auf Basis des Leitkonzepts konnte ein sozialraumspezifisches 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, 
Buchheim und Buchforst" erstellt werden, das in der Sitzung des Rates am 18.05.2017 (Vorlagen-Nr. 
0740/2017) beschlossen wurde. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Mülheim-Nord und Keup-
straße, Buchheim und Buchforst“ wurde durch Ratsbeschluss vom 14.02.2019 u. a. um die Maßnah-
me „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe, Köln-Mülheim“ ergänzt 
(Vorlagen-Nr. 0020/2019).

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Baumaßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe, Köln-
Mülheim“ 
Als lebendige und offene Treffpunkte beteiligen sich die Kölner Bürgerhäuser und Bürgerzentren mit 
ihren Angeboten aktiv an der Gestaltung ihres Stadtteils bzw. Stadtbezirks mit dem Ziel, die Lebens-
qualität der Bevölkerung zu verbessern, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und die Integration 
aller Menschen in den Sozialraum zu unterstützen, Menschen im Sinne eigenverantwortlichen Han-
delns zu aktivieren und für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen; sie sind Dienstleister für die 
Bürgerinnen und Bürger und bilden eine Plattform mit verschiedenen Beratungs- und Unterstützungs-
leistungen. 
Das Bürgerhaus MüTZe ist ein sozial-gewerbliches und interkulturelles Zentrum mit einem ganzheitli-
chen inklusiven Förderansatz. Die Leistungen sind schwerpunktmäßig auf Menschen in sozial be-
nachteiligten Lebenslagen ausgerichtet und beinhalten niedrigschwellige Angebote sowie Hilfen zur 
Selbsthilfe. 
Eigentümerin der Liegenschaft „Bürgerhaus MüTZe“ ist die Stadt Köln. Bauherr der geplanten bauli-
chen Maßnahmen ist das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln; die Projektsteuerung 
hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln inne. Die Maßnahmen dienen der Gebäudeerhaltung, der 
Betriebskostensenkung und dem Ausbau des ganzheitlichen inhaltlichen Konzepts der MüTZe. 
Von den Baumaßnahmen betroffen sind zwei Gebäudeeinheiten (Haupt- und Nebengebäude): 
Das Hauptgebäude wurde 1990 in offener Holzbauweise auf den Restbeständen einer Tankstelle 
errichtet und entspricht nicht mehr heutigen baulichen und technischen Standards. Eine Modernisie-
rung zur nachhaltigen Nutzung ist dringend erforderlich. Das Nebengebäude soll räumlich neu zuge-
schnitten und um ein Staffelgeschoss erweitert werden, um der steigenden Nachfrage nach Räum-
lichkeiten gerecht zu werden. 
Baumaßnahmen Hauptgebäude: 
 Umbauten nach Vorgaben des Brandschutzes 
 Verlagerung von Technikräumen 
 Erneuerung Küchentechnik 
 Erneuerung bzw. Sanierung der Außen-Holz-/Glas-Konstruktion 
 Energetische Ertüchtigung (Dämmung des Daches, Photovoltaik) 
 Installation von Heizkörpern im großen Saal des Hauptgebäudes 
 Erneuerung technische Gebäudeausrüstung (Elektro-, Wasserversorgungs- und Lüftungsanla-
gen), sanitäre Anlagen 
 Erneuerung der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen (digitale Ertüchtigung) 
 Erneuerung des Aufzuges, barrierefreie Erschließung 
Baumaßnahmen Nebengebäude: 
Das Nebengebäude besteht aus zwei Gebäudeteilen: Ein Bereich – zurzeit und zunächst bis zum 
Beginn der hier vorgesehenen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (voraussichtlich Herbst 2022) 
von einer Migrantenorganisation als Büro- und Beratungsraum genutzt – soll modernisiert sowie für 
eine öffentliche Nutzung ertüchtigt und erweitert werden (Räume für interkulturelle Veranstaltun-
gen/Projekte, Jugend-/ Familien-/Frauenarbeit). Geplant sind zudem die Aufstockung um eine Etage 
als Staffelgeschoss, ergänzend die Einrichtung einer Behindertentoilette sowie Dusch- und Wasch-
möglichkeiten insbesondere für obdachlose Menschen. Letzteres ist als drängend nachgefragtes An-
gebot für das Rechtsrheinische in Reaktion auf die hohe Akzeptanz des im Frühjahr dieses Jahres 
während der Corona-bedingten Akutversorgung obdachloser Menschen auf dem Gelände der „MüT-

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Ze“ temporär bereitgestellten Badmobils in die Planung eingeflossen. 
Der zweite Bereich des Nebengebäudes ist derzeit ungenutzt und soll als zusätzliches Flächenpoten-
tial erschlossen werden. 
 
Interimsbetrieb „MüTZe plus“ 2021-2023 
Verantwortlicher Träger des Bürgerhauses MüTZe war seit Ende 1990 der Verein „Mülheimer Selbst-
hilfe Teestube e.V.“. Im Einvernehmen mit dem Vorstand des Trägervereins wurde der Trägervertrag 
über das sozial-gewerbliche Selbsthilfeprojekt „MüTZe“ von Seiten der Stadt Köln mit Wirkung zum 
05.12.2020 gekündigt. Gründe waren strukturelle Probleme des „Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. 
V.“ (unter anderem mehrfach gescheiterte Neuwahl eines Vereinsvorstands) sowie vereinsinterne 
Verwerfungen. Mit dem Verlust der Trägerschaft für die „MüTZe“ geht nicht die Auflösung des Vereins 
einher; das Möbellager bleibt weiterhin in der Verwaltung des Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. V.. 
 
Für die Zeit der Baumaßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ 
wird das Bürgerhaus geschlossen (Spätsommer 2021 – Ende 2023). Die Bezirksvertretung Mülheim 
hat in ihrer Sitzung am 07.12.2020 beschlossen, während dieser Interimsphase die Weiterführung der 
sozialen Angebote des Bürgerhauses MüTZe dem Verein InterKultur e. V., Glücksburgstraße 17, 
Köln-Mülheim zu übertragen (Vorlagen-Nr. 3357/2020). 
 
Folgende Vereine haben prüffähige Konzepte für einen Interimsbetrieb des Bürgerhauses MüTZe 
vorgelegt: 
 
 Christliche Sozialhilfe Köln e. V. (CSH), Köln-Mülheim 
 Bürgerzentrum Ehrenfeld e. V., Köln-Ehrenfeld und 
 InterKultur e. V., Köln-Mülheim. 
 
Kriterien für die Auswahl eines Trägers für den Interimsbetrieb der „MüTZe“ waren: 
 
 Sicherstellung der Angebote „Sozial-/Frauen-/Migrations-/Geflüchtetenberatung, Verwaltung 
von Erreichbarkeitsadressen für Obdachlose, Ausgabestelle des Kölner Tafel e. V.“ über ein 
qualifiziertes, professionell agierendes Mitarbeitendenteam 
 Nachweis eines unter Berücksichtigung des städtischerseits verfügbaren Zuwendungsbetra-
ges wirtschaftlich tragfähigen Interimskonzeptes 
 Vernetzung im Sozialraum/Generierung von Synergieeffekten 
 Innovationskraft 
 Referenzen und 
 ggf. Interesse an der Übernahme der langfristigen Trägerschaft für das Bürgerhaus MüTZe 
nach Abschluss der baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen. 
 
Nach intensiven, weiterführenden persönlichen Gesprächen mit Verantwortlichen vorgenannter Ver-
eine wurde seitens der Fachverwaltung der gemeinnützige Verein „InterKultur e. V. – Erziehung – 
Bildung – Inklusion“ (gegründet 2013) als Träger eines Interimsbetriebes der „MüTZe“ für die Zeit ab 
Anfang 2021 bis voraussichtlich Ende 2023 vorgeschlagen. 
 
InterKultur e. V., freier Träger der Jugendhilfe und anerkanntes Interkulturelles Zentrum, plant unter 
dem Namen „MüTZe plus“ neben der Bereitstellung eigener Räumlichkeiten in der Glücksburgstraße 
und Augustastraße die Anmietung eines Ladenlokals an der Berliner Straße in Sichtweite zum Ge-
bäude des Bürgerhauses MüTZe als künftige Anlaufstelle für die Zielgruppen oben genannter Ange-
bote. Der Träger bedient mit seinem Fachpersonal (ca. 80 Mitarbeitende) 23 Sprachgruppen. Ein 
Fachkräfteteam des InterKultur e. V. wird verantwortlich zeichnen für die Ansprache und Beratung der 
bisherigen Nutzergruppen der MüTZe insbesondere aus sozial benachteiligten Lebenslagen sowie 
die Erschließung neuer Zielgruppen. Ziele sind die Entfaltung einer sozialräumlichen Wirkung über 
niederschwellige soziale und pädagogische, intergenerative und inklusive Angebote sowie die Förde-
rung von Partizipation, Eigeninitiative und sozialer Verantwortung (Stichworte: Ressourcenorientie-

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rung, Empowerment, Chance auf Teilhabe/Teilnahme). Für soziokulturelle Angebote wird eine enge 
Zusammenarbeit mit dem Kulturbunker Mülheim e. V. angestrebt. 
 
InterKultur e. V., Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW (Kreisgruppe Köln), ist 
darüber hinaus an der Übernahme der langfristigen Trägerschaft für das Bürgerhaus MüTZe interes-
siert. 
 
In vorgenanntem Interimszeitraum erhält Interkultur e. V. eine institutionelle Förderung aus Mitteln der 
Stadt Köln in Höhe des im Haushaltsplan der Stadt Köln für das jeweilige Haushaltsjahr zugunsten 
des Trägers des Bürgerhauses MüTZe abgebildeten Betriebskostenzuschusses (rund 175.000 € p. 
a.). 
 
Über den langfristigen Träger des Bürgerhauses MüTZe nach Abschluss der baulichen Maßnahmen 
werden die politischen Gremien auf der Grundlage einer Beschlussvorlage der Verwaltung zu späte-
rem Zeitpunkt entscheiden. Die Neuauswahl eines geeigneten langfristigen Trägers mit Erstellung 
eines Betriebs-/ Wirtschaftskonzeptes und eines neuen Trägervertrages wird unter Berücksichtigung 
der Förderbestimmungen und Beachtung der 20jährigen Zweckbestimmung vorbereitet. Der Bezirks-
regierung Köln ist der Betreiberwechsel mit allen für den Fördermittelgeber notwendigen Unterlagen 
zur Zustimmung vorzulegen. 
 
Anmerkung: Der Ausschuss für Soziales und Senioren und der Stadtentwicklungsausschuss waren 
im Rahmen der Vorberatungen der vom Rat in seiner Sitzung am 14.02.2019 beschlossenen Vorlage 
Nr. 0020/2019 in die Planung der städtebaulichen Fördermaßnahme eingebunden. Um die Umset-
zung und Abrechnung der aus Städtebaufördermitteln geförderten Baumaßnahme innerhalb des vom 
Fördergeber vorgegebenen Zeitraums bis Ende 2023 und zugleich die Weiterführung der sozialen 
Angebote des Bürgerhauses MüTZe ohne Unterbrechung ab Anfang 2021 sicherzustellen, waren die 
Herbeiführung des Baubeschlusses und Benennung des Trägers für den Interimsbetrieb in der aktuel-
len Ratsperiode noch vor Konstituierung des Ausschusses für Soziales und Senioren sowie Stadt-
entwicklungsausschusses zwingend erforderlich. Dieses Vorgehen erfolgte in Abstimmung mit dem 
Sitzungsdienst im Amt der Oberbürgermeisterin. 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

12.01.2021 Integrationsrat
TOP 9.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.01.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0017/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.02.2021
Erstellt
04.01.2021 16:10