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Regionalverkehr Köln GmbH (RVK): Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3730/2017 vom 04.12.2017

Stand: Am 07.06.2018 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3730/2017 Freigabedatum 04.12.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Regionalverkehr Köln GmbH (RVK): Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet ............................................................ als Mitglied in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK). Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadt Köln aufgrund Beschlusses des Rates ein neues Aufsichtsratsmitglied entsenden kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or- gan. Im Fall der Entsendung der Oberbürgermeisterin bzw. einer/einem Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, im Übrigen ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. Rat 19.12.2017 2 Begründung Die Stadt Köln ist seit dem 22.11.2017 zu 12,5 % unmittelbar an der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) beteiligt. Die für die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsver- trages der Gesellschaft lautet: „§ 13 Aufsichtsrat (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern. Die Gesellschafter entsenden jeweils 1 Mitglied; [...]“ Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.

Beratungsverlauf

  1. 07.06.2018

    Rat

    TOP 17.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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