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V/0048/2021

Digitale Stadt Münster - Bericht zur Gigabitkoordination für die Stadt Münster

Vorlagen 12.01.2021

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a-r-0045-2020-Glasfasernetz für Münster

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Beschlussvorlage

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2021_01_Sachbericht zur Gigabitkoordination

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Ansehen

a-r-0045-2020-Glasfasernetz für Münster

5012 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0045/2020 
 
AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder   
Leostraße 16 B 
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher) 
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623 
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www.afd-muenster.de 
 
 
Glasfasernetz für Münster 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-
muenster.de 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Verwaltung wird aufgefordert dem Rat einen Maßnahmenplan zum zügigen Aufbau 
einer Glasfaser-Infrastruktur vorzulegen. 
2. Der Rat bekräftigt das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit 
Glasfaserverbindungen auf dem gesamten Gebiet der Stadt Münster bis zum Jahr 2025 
zu gewährleisten. 
3. Der Rat stellt fest, dass ein flächendeckend verfügbares Glasfasernetz in Münster 
höchste Priorität für die Zukunftsfähigkeit der Stadt hat. Die Verwaltung wird 
aufgefordert der Bevölkerung diese Tatsache im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
deutlich zu machen. 
4. Der Rat stellt fest, dass durch die Corona-Pandemie der Handlungsdruck beim Thema 
Digitalisierung angestiegen ist. Und hier auf den Feldern Schulen und universitärer 
Bildung ein besonders dringender Handlungsbedarf besteht. 
5. Der Rat stellt fest, dass deshalb kommunaler Handlungsbedarf besteht und eine 
Bereitstellung allein durch private Unternehmen nicht erfolgen wird. 
6. Der Rat strebt deshalb in Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser AG an. Im 
Rahmen einer öffentlich-privaten-partnerschaft soll ein Rahmenvertrag zum 
flächendeckenden Ausbau mit Glasfaser bis zum Jahr 2025 in Münster erfolgen. 
 
Begründung: 
In Münster dominiert bis heute das von der Deutschen Telekom betriebene 
Kupferkabelnetz bei der Bereitstellung von Zugängen zum Internet. Die Deutsche 
Telekom hat das Kupfernetz in den letzten Jahren mehrfach technisch aufgerüstet. Und 
damit die Leistungsfähigkeit für die Endverbraucher verbessert.  
Dennoch sind die Ausbaumöglichkeiten im Kupferkabel-Netz der Deutschen Telekom 
sehr begrenzt. Denn durch die technischen Voraussetzungen können Daten nur mit 
einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit übertragen werden. 
Diese Geschwindigkeit ist aber bereits heute zu gering, um den wachsenden 
Anforderungen an eine Digitalisierung in allen Lebensbereichen gerecht zu werden. So 
sind gerade Gewerbebetriebe und Handwerker in den Außenstadtteilen auf ein

schnelles und sicheres Internet angewiesen. Da sie ansonsten durch einen fehlenden 
und schlechten Kontakt zu ihren Kunden einen echten Wettbewerbsnachteil durch die 
Lage ihrer Betriebsstätte in einem äußeren Stadtteil hätten. 
Die Coronapandemie hat die bereits bestehende Mangelversorgung im Bereich der 
digitalen Infrastruktur noch einmal verschärft. Denn wenn Schüler über Monate zuhause 
unterrichtet werden, dann muss sichergestellt sein, dass Schulen Lerninhalte online 
bereitstellen und die Schüler diese zu jeder Zeit und an jedem Ort online abrufen 
können. 
Im Bereich der universitären Bildung gilt das Gleiche. Durch Corona wurde das 
Semester digital. Daher brauchen Hochschulen und Studenten auch hier dringend ein 
schnelles Internet. 
Für private Investoren lohnt sich ein Aufbau einer digitalen Infrastruktur nur dann und 
dort, wo sich die Investitionen durch Gewinne amortisieren lässt. Dies ist aber in vielen 
Randbereichen der Stadt Münster nicht gegeben. Und dürfte ebenso auf viele 
Gewerbegebiete in den äußeren Stadtteilen zutreffen. 
Daher ist die Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur durch den Aufbau eines 
stadtweiten Glasfasernetzes eine Aufgabe der Stadt Münster. Da hier ein klassischer 
Fall von Marktversagen bei der Bereitstellung eines Gutes der Daseinsvorsorge vorliegt. 
Die Stadt Münster strebt deshalb eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser AG 
an. Diese ist seit vielen Jahren als Unternehmen auf den Ausbau größerer Gebiete mit 
Glasfasertechnologie tätig. Im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen der Stadt 
Münster als öffentliche Verwaltung und der Deutschen Glasfaser als privates 
Unternehmen soll ein zügiger Aufbau eines stadtweiten Glasfasernetzes in Münster 
erreicht werden.  
Der Ausbau der digitalen Infrastruktur muss aber auch auf eine entsprechende 
Nachfrage treffen. Dies ist in vielen Teilen der Wirtschaft und der Bevölkerung bereits 
heute gegeben. Dennoch sind viele Menschen mit den Leistungen ihres heutigen 
Telefonanbieters zufrieden.  
Diese Tatsache mag auf individueller Ebene richtig sein. Sie verkennt aber, dass 
hierdurch gesamtgesellschaftliche die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt auf dem Spiel 
steht. Ohne ein leistungsfähiges Internet können wir als Wissensstadt Münster unseren 
Lebensstil in den nächsten Jahren nicht aufrechterhalten. 
Deshalb brauchen wir ein schnelles Internet für Münster. Und deshalb gilt es der 
Bevölkerung durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Bedeutung des Internets 
für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadtgesellschaft zu vermitteln.

Beschlussvorlage

1079 Zeichen

V/0048/2021 
V/0048/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Digitale Stadt Münster - Bericht zur Gigabitkoordination für die Stadt Münster 
Ratsantrag A-R/0045/2020 "Glasfasernetz für Münster" 
 
Beratungsfolge 
 
   02.02.2021 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Bericht zur Gigabitkoordination für die Stadt Münster 
zur Kenntnis.  
2. Der Ratsantrag A-R/0045/2020 ist damit erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
Begründung: 
 
Wie vereinbart, wird regelmäßig mit einem Bericht über die Gigabitkoordination für die Stadt Münster 
über den aktuellen Ausbaustand berichtet. Mit dem vorliegenden Bericht wird zugleich ein Ratsantrag 
beantwortet (siehe Anlagen).  
 
I.V. 
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat  
 
Anlagen: 
Bericht zur Gigabitkoordination 
Ratsantrag A-R/0045/2020 
 
 
  
citeq 
 
22.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Tebel 
Telefon: 492-1803 
Tebel@citeq.de

2021_01_Sachbericht zur Gigabitkoordination

26827 Zeichen

Bericht 
 
Gigabitkoordination für die 
Stadt Münster                   
                                                                   
Stand: Januar 2021

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Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ . 3 
2 Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „weiße Flecken“ (Adressen <30 Mbit/s) .... 4 
3 Flächendeckender Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten ................................ ................ 5 
4 Glasfaseranbindung an unterversorgten städtischen Schulen ................................ .................. 7 
5 Eigenwirtschaftliche Glasfaserausbauprojekte der TK-Anbieter ................................ ............... 8 
5.1 Kooperation Stadtwerke Münster und Deutsche Telekom ................................ ................. 8 
5.2 Vodafone ................................ ................................ ................................ .......................... 8 
6 Glasfaseranbindung für städtischen Schulen und Einrichtungen ................................ .............. 9 
7 Zeitplanung der städtischen Glasfaser-Projekte ................................ ................................ ..... 10 
8 5G Mobilfunk – Ausbau in der Stadt Münster ................................ ................................ ......... 11 
Glossar ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 12

Seite 3 von 13 
Einleitung 
1 Einleitung 
Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig eine schnelle und stabile Internetverbindung ist. Egal, ob 
produzierendes Gewerbe, Angestellte, die im Homeoffice arbeiten oder Schüler, die von zu Hause 
lernen müssen. Nach wie vor gibt es bei der Verfügbarkeit von schnellem Internet große Unter-
schiede in den verschiedenen Stadtteilen in Münster. Insbesondere die ländlichen Regionen sind 
beim Ausbau des schnellen Internet ins Hintertreffen geraten. Eine digitale Spaltung zwischen gut 
versorgten Ballungsräumen und unterversorgten Regionen darf es in Zukunft nicht mehr geben. 
 
Der flächendeckende Gigabitausbau ist seit Jahren erklärtes Ziel von Bund und Ländern. Die Stadt 
Münster hat bereits im Jahr 2018 den Grundstein für ein flächendeckendes Gigabitnetz bis zum 
Jahr 2025 gelegt. Flächendeckend heißt: Gigabitanschlüsse in Privathaushalten, Firmen aber auch 
öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern. Dabei wird der Schwerpunkt in 
Münster insbesondere auf die Gewerbegebiete und ländliche Regionen gelegt. Die Stadt Münster 
hat sich erfolgreich an verschiedenen Förderprogrammen von Bund und Land beworben. Das bis-
herige Projektvolumen für den Gigabitausbau umfasst circa 55 Millionen Euro.  
 
Mitte September 2020 haben die Tiefbauarbeiten für das Förderprogramm „Ausbau der weißen 
Flecken (<30Mbit/s) in Münster begonnen. Die Bereiche Hiltrup-Ost und Randbereiche des Gewer-
begebiets Loddenheide werden als erstes von einem Glasfaseranschluss profitieren können. Ins-
gesamt sind circa 2.100 Adressen von diesem Ausbauvorhaben betroffen. Die Stadtwerke Münster 
hat den Zuschlag aus dem europaweiten Ausschreibungsverfahren erhalten und führt den Ausbau 
im Auftrag der Stadt Münster durch. Das gesamte Ausbauprojekt soll bis spätestens Sommer 2023 
fertiggestellt sein. Auch das europaweite Ausschreibungsverfahren zum Förderprogramm „Son-
deraufruf Gewerbegebiete“ ist erfolgreich beendet. Die Vodafone und die Bietergemeinschaft PCIF 
Münster S.à.r.l., German-Fiber-Solution GmbH & Co. KG, Nederlands-Duitse Internet Exchange 
B.V erhalten den vorbehaltlichen Zuschlag zum Ausbau von rund 1.292 Gewerbeadressen in 37 
Gewerbegebieten. Der geförderte Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten wird voraussichtlich 
im Frühjahr 2021 beginnen und circa drei Jahre dauern.  
 
Mit der neuen Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen wurde der bisherige Breitbandkoordina-
tor Christian Tebel im Oktober 2020 zum neuen Gigabitkoordinator der Stadt Münster ernannt. Der 
Gigabitkoordinator ist für die Umsetzung des Ausbaus mit flächendeckenden Gigabit-Netzen ver-
antwortlich und agiert als Bindeglied zwischen Land und Kommune. Dadurch soll auch der Ausbau 
der neuen Mobilfunktechnologie 5G in den kommenden Jahren in Münster vorangetrieben werden. 
5G ist der Nachfolger von 4G (LTE) und ermöglicht eine bis zu 10-mal schnellere Datenübertra-
gung als LTE. Der neue Mobilfunkstandard wird zukünftig die Digitalisierung vieler Lebensbereiche 
unterstützen. 
 
Alle Informationen und Kartenmaterial zum Gigabitausbau in der Stadt Münster werden auf der ci-
teq Internetseite zur Verfügung gestellt: https://www.citeq.de/internet-versorgung-muenster.html

Seite 4 von 13 
Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „weiße Flecken“ (Adressen <30 
Mbit/s)  
2 Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „weiße Flecken“ 
(Adressen <30 Mbit/s) 
Im September 2020 startete der geförderte Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten 
„weiße Flecken“. Insgesamt 2.008 Wohnhäuser, 93 Gewerbeobjekte, elf Schulen und zwei Kran-
kenhäuser werden mit Hilfe des Bundes- und Landesförderprogramms Breitband an das schnelle 
Glasfasernetz der Stadtwerke Münster angebunden. Das Ausbauprojekt soll frühestens im Früh-
jahr 2023 abgeschlossen sein. Die Kosten belaufen sich auf circa 33 Millionen Euro. Aufgrund der 
Kofinanzierung von Bund (50%) und Land (40%) verbleibt ein von der Stadt Münster zu tragender 
Eigenfinanzierungsanteil von circa 3,3 Millionen Euro (10%). Anlässlich des offiziellen Spatenstich 
im September 2020 hat der Wirtschafts- und Digitalminister des Landes Nordrhein-Westfalens 
Prof. Dr. Andreas Pinkwart das Ausbauvorhaben in Münster begrüßt: „Es freut mich zu hören, dass 
die Stadt Münster wichtige Weichen für ihre digitale Zukunft stellt: Der eigenwirtschaftliche Ausbau 
wird hier klug ergänzt durch ein ambitioniertes Förderprojekt. Dabei nutzt die Stadt intensiv die 
Fördermöglichkeiten, um Unternehmen in Gewerbegebieten Standortvorteile durch superschnelle 
Internetverbindungen zu sichern.“ 
 
Die Tiefbauarbeiten sind im Bereich Hiltrup-Ost mit 36 Adressen gestartet. Parallel wird im Bereich 
des Gewerbegebiets Loddenheide und im Stadtteil Amelsbüren gebaut. Die weitere Ausbaupla-
nung- und Geschwindigkeit hängt von dem jeweiligen Genehmigungsverfahren und der Personal-
verfügbarkeit in den betroffenen städtischen Ämtern ab. Aufgrund der Größe des Ausbauprojekts, 
über 600 Kilometer Trassen-Neubau in den nächsten 2,5 Jahren, werden die internen Arbeitspro-
zesse bei der Stadtwerke Münster und der Stadt Münster kontinuierlich angepasst und optimiert. 
Die citeq hat auf der eigenen Internetseite eine Karte zu den geplanten Ausbauclustern veröffent-
licht. Mit einem Mausklick auf die jeweilige Adresse werden Informationen u.a. zu dem voraussicht-
lichen Zeitplan angezeigt (vgl. Abbildung 1): 
 
 
Abbildung 1: Karte mit den förderfähigen Gebieten unter 30 Mbit/s, https://geo.stadt-muenster.de/breitband/

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Flächendeckender Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten 
3 Flächendeckender Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten 
Im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband startete das Bundesministerium für Verkehr 
und digitale Infrastruktur (BMVI) am 14.11.2018 einen überarbeiteten Aufruf zum Sonderprogramm 
Gewerbegebiete. Dieses Sonderprogramm hat das Ziel, einen effektiven und technologieneutralen 
Breitbandausbau zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen 
Breitbandnetzes in unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen zu unterstützen. 
Gefördert wird der Ausbau des Glasfasernetzes mit Übertragungsgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s 
symmetrisch (d. h. im Up- und Download gleichermaßen). 
 
In Teilen der Stadt Münster wurde bereits durch private Unternehmen eine hochleistungsfähige 
Breitband-Infrastruktur errichtet. Diese ist jedoch nicht flächendeckend. In vielen Gewerbegebieten 
im Stadtgebiet besteht derzeit keine Aussicht auf einen eigenständigen Ausbau durch private Un-
ternehmen in den nächsten 3 Jahren. So hat die Stadt Münster im Sommer 2020 das europaweite 
Ausschreibungsverfahren zur Anbindung der 37 Gewerbegebiete gestartet. Um die Förderfähigkeit 
der Gewerbegebiete festzustellen, hat die Stadt Münster in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts-
förderung Münster außerdem eine Unternehmensabfrage durchgeführt, welche die Bandbreiten-
versorgung gemäß der im Sonderaufruf Gewerbegebiete vorgegebenen Aufgreifschwelle geprüft 
hat. Jedes Gewerbegebiet, das mindestens drei, nach dieser Aufgreifschwelle unterversorgte Ge-
werbeadressen umfasst, wird als förderfähig angesehen. Bei der Ermittlung der Förderfähigkeit 
wurde die berechnete Aufgreifschwelle mit der durch das Markterkundungsverfahren bekannten 
Bandbreite verglichen. Zudem wurden die Unternehmen selbst gebeten, Angaben zu ihrer aktuel-
len Bandbreitenversorgung zu machen. Um die Deckelung der einzelnen Gewerbegebietsförderan-
träge durch eine zu hohe Wirtschaftlichkeitslücke beim Ausbau nicht zu überschreiten, wurde eine 
Aufteilung der förderfähigen Gewerbegebiete der Stadt und ihrer insgesamt rund 1.292 anzuschlie-
ßenden Adressen in 10 Lose vorgenommen. Das Unternehmen Vodafone GmbH und die Bieterge-
meinschaft PCIF Münster S.à.r.l., German-Fiber-Solution GmbH & Co. KG, Nederlands-Duitse In-
ternet Exchange B.V werden unter Vorbehalt der Förderung von Bund und Land den Zuschlag für 
den Ausbau der 37 Gewerbegebiete erhalten. Die Vodafone GmbH erhält den Zuschlag für die 
Lose 6 und 9 (Gewerbegebiete Weseler Straße, Siemenstraße/Höltenweg). Die Lose 1, 2, 3, 4, 5, 
7, 8 und 10 (Gewerbegebiete Nienberge, Kinderhaus/Coerde, Albachten/Roxel, Amelsbü-
ren/Hiltrup, Hafen, Gremmendorf/Wolbeck/Angelmodde) wurden an die deutsch-niederländische 
Bietergemeinschaft vergeben. (vgl. Abbildung 2) 
 
Unter Vorbehalt der endgültigen Förderung von Bund und Land soll der geförderte Glasfaseraus-
bau in den Gewerbegebieten voraussichtlich im Frühjahr 2021 starten und drei Jahre dauern. Ein 
genauer Ausbauzeitplan für jedes betroffene Gewerbegebiet wird auf der citeq Internetseite veröf-
fentlicht.  
 
Die Bietergemeinschaft und Vodafone haben sich verpflichtet zur Bereitstellung kostenloser Ge-
bäudeanschlüsse während des geförderten NGA-Ausbaus. Nach Ende der Maßnahme werden die 
Gewerbeadressen im Ausschreibungsgebiet flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 
100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – mit einer Übertra-
gungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt. Lediglich die monatlichen Kosten für die 
Internetzugangsangebote sind vom Endkunden selber zu tragen. Für Gewerbetreibende werden 
neben asymmetrischen und symmetrischen Internetprodukten auch weitere ServiceDienste ange-
boten, darunter fallen unter anderem Unified Communications, Cloud & Hosting, Internet of Things 
etc. Gerade bei Geschäftskunden stehen die individuellen Nöte und Anforderungen im Vorder-
grund. 
 
Vodafone und die Bietergemeinschaft (NDIX als Tochterunternehmen der Stadtwerke Münster) 
verfügen in Münster über ein weitverzweigtes Glasfaser- und Leerrohrnetz. Zum Bau des neuen 
Glasfasernetzes in Münster wird dieses mit einer Länge von über 30 km mitgenutzt. Darüber hin-

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Flächendeckender Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten  
aus hat Vodafone am 12.08.2019 bereits Zugriff auf den Infrastrukturatlas für das Projektgebiet be-
antragt und die Infrastruktur Dritter geprüft. Vodafone und die Bietergemeinschaft werden einen 
offenen und diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene gemäß § 7 Absatz 2 der NGA-
RR gewährleisten. Dieser wird mindestens innerhalb der Zweckbindungsfrist und für neu geschaf-
fene passive Infrastruktur für unlimitierte Dauer gewährt. Das Konzept der Anbieter sieht dabei 
eine Gewährleistung des offenen Zugangs zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen 
vor, einschließlich der Gewährung eines entbündelten Zugangs sowie aller Arten von Netzzugän-
gen zu gleichberechtigen und diskriminierungsfreien Bedingungen, die Dritte nachfragen könnten. 
Damit hat das geförderte Glasfasernetz verschiedene Arten von Netzzugängen, die andere Betrei-
ber von Telekommunikationsnetzen und/oder Telekommunikationsdiensteanbieter nachfragen 
könnten. 
 
 
Abbildung 2: Förderfähige Gewerbegebiete in der Stadt Münster, Ausbauende Unternehmen

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Glasfaseranbindung an unterversorgten städtischen Schulen 
4 Glasfaseranbindung an unterversorgten städtischen Schulen 
Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis Ende 2022 alle Schulen an eine zukunftsfeste 
digitale Infrastruktur anzuschließen. Alle Schulen die nicht von einem Bundesförderprogramm oder 
eigenwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen der Anbieter profitieren können, erhalten mit dem Son-
derprogramm Schulen des Landes Nordrhein-Westfalens einen kostenlosen Glasfaseranschluss. 
In der Stadt Münster waren zunächst fünf Schulen von dieser Maßnahme betroffen (vgl. Vorlage 
V/0327/2019). Zwei der fünf Schulen wurden im Nachgang aus dem Förderprogramm herausge-
nommen. Die Grundschule Loevelingloh in Amelsbüren befindet sich im Ausbaugebiet der Stadt-
werke Münster und wird im Zuge der Ausbaußmaßnahmen durch die Stadtwerke angebunden. Die 
Grundschule in Sprakel wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert betrachtet, da die Schule im 
Jahr 2022 den Standort wechselt. Auch hier ist eine eigenwirtschaftliche Anbindung durch einen 
Netzanbieter möglich. 
 
Schulname Schultyp Anzahl Schüler 
Matthias-Claudius-Schule Handorf Grundschule 213 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Grundschule 204 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Grundschule 204 
  Tabelle 1: Unterversorgte Schulen im Landesförderprogramm NRW , Eigene Darstellung 
 
Am 18.März hat die Bezirksregierung Münster den Förderantrag bewilligt und den Zuwendungsbe-
scheid ausgestellt. Die Deutsche Telekom hat die damalige Ausschreibung gewonnen und wird 
den Ausbau im Jahr 2021 abschließen. Für den Ausbau der unterversorgten Schulen entstehen 
Kosten in Höhe von circa 133.000 Euro. Aufgrund der Kofinanzierung vom Land NRW (80%) ver-
bleibt ein von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von circa 26.000 Euro 
(20%).

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Eigenwirtschaftliche Glasfaserausbauprojekte der TK-Anbieter  
5 Eigenwirtschaftliche Glasfaserausbauprojekte der TK-Anbieter 
5.1 Kooperation Stadtwerke Münster und Deutsche Telekom 
Die Stadtwerke Münster und die Deutsche Telekom haben im Juli 2020 eine Absichtserklärung un-
terzeichnet, um den Glasfaserausbau in Münster gemeinsam voranzutreiben. Ziel der Partner-
schaft ist es, die Stadt Münster in den kommenden 10 Jahren großflächig mit FTTH (Fiber to the 
Home) – also mit schnellen Glasfaseranschlüssen bis ins Haus - zu erschließen. Durch die Koope-
ration werden rund 160.000 Haushalte und Unternehmensstandorte in mehr als 40.000 Gebäuden 
erschlossen. Münster wird nicht nur über eines der modernsten Glasfasernetze in Deutschland 
verfügen, die Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken und der Telekom ist außerdem ein Pa-
radebeispiel dafür, wie kommunale Versorgungsunternehmen ihre Stärken mit denen großer Netz-
betreiber wie der Telekom bündeln können. In der Kooperation setzen beide Netzanbieter auf eine 
Rollenteilung, in der jede Partei die eigenen Stärken bestmöglich einbringen kann. Die Telekom 
wird die von den Stadtwerken errichtete passive Glasfaserinfrastruktur langfristig und exklusiv an-
mieten, die aktive Technik verbauen und den aktiven Netzbetrieb verantworten. Bei der Vermark-
tung werden beide Partner hingegen im Wettbewerb stehen und mit ihren eigenen Marken versu-
chen, die Kunden von Glasfaserprodukten zu überzeugen. Selbstverständlich werden auch Dritte 
diskriminierungsfreien Zugang zu den Glasfasernetzen erhalten. Damit wird für die Bürger in 
Münster nicht nur die größtmögliche Anbietervielfalt gewährleistet, sondern die vergrößerte Ver-
marktungskraft wird dabei helfen die Netzauslastung und damit auch die Wirtschaftlichkeit des 
Ausbaus zu steigern. Beide Partner unterstreichen ihre Absicht, im Interesse aller Bürger und Un-
ternehmen, die Kooperation zu einem Erfolg zu machen. (vgl. Pressemitteilung Telekom/Stadt-
werke vom 29.07.2020) 
 
5.2 Vodafone 
Datenübertragungsraten von einem Gigabit lassen sich nicht nur durch Glasfasernetz erreichen, 
sondern auch über so genannte HFC-Netze. HFC steht für Hybrid Fibre Coax: Hier reicht die Glas-
faserstrecke an einem Verteilerkasten in der Straße (FTTC = Fibre to the Curb, Glasfaser bis zum 
Bordstein). Im Verteilerkasten wird das optische Signal in ein elektrisches umgewandelt und dann 
auf der so genannten “letzten Meile” per Koaxialkabel in die Haushalte geführt. 
Im Jahr 2020 hat die Vodafone das Unternehmen Unitymedia übernommen. Dadurch werden circa 
80% der Adressen in Münster über Kabelnetze von Vodafone versorgt. Rückgrat des Kabelnetzes 
ist immer mehr die Glasfasertechnik, Kabel-Marktführer Vodafone spricht von einem “Kabel-Glas-
faser-Netz”. Mit dem neuen Kabel-Protokoll DOCSIS 3.1. sind zukünftig in Münster Downloadraten 
von bis zu 10 Gbit/s technisch möglich, auch wenn zum Beispiel Vodafone nur 1 Gbit/s pro Kunde 
vermarktet. Bereits jetzt profitieren Vodafone-Kunden in den „Gigabit Cities“ Bochum, Frankfurt am 
Main, Düsseldorf, Köln, Mannheim und Heilbronn von Anschlüssen mit bis zu einem Gigabit pro 
Sekunde im Download. In der Stadt Münster soll die Umsetzung Schritt für Schritt in den Jahren 
2021 und 2022 erfolgen. (vgl. Ausbauplan Vodafone.com)

Seite 9 von 13 
Glasfaseranbindung für städtischen Schulen und Einrichtungen 
6 Glasfaseranbindung für städtischen Schulen und Einrichtungen 
Im Rahmen des Projekts  „Städtische Schule und Einrichtungen an s Giganetz“ nutzt die citeq die 
eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben der Stadtwerke Münster für eine Mitverlegung, um insbeson-
dere Schulen und städtischen Einrichtungen im Außenbereich mit Glasfaseranschlüssen zu versor-
gen. Damit alle städtischen Gebäude im Außenbereich an das Glasfasernetz angebunden werden 
können, wird die citeq im 1. Quartal 2021 eine weitere Beschlussvorlage einreichen. Bis zum Jahr 
2022/2023 werden über 100 Standorte (u.a. Schulen, Kitas, Feuerwehrhäuser)  an das städtische 
Glasfasernetz angebunden sein. Der aktuelle Ausbaustand kann jederzeit auf der Internetseite der 
citeq oder des Tiefbauamts abgerufen werden. (vgl. Abbildung 3) 
 
 
Abbildung 3: Ausbaustand städtische Gebäude ans GigaNetz, https://geo.stadt-muenster.de/giganetz/

Seite 10 von 13 
Zeitplanung der städtischen Glasfaser-Projekte  
7 Zeitplanung der städtischen Glasfaser-Projekte 
Die Breitbandstrategie der Stadt Münster orientiert sich am Ziel der Bundesregierung, dass bis 
zum Jahr 2025 alle Münsteraner Haushalte mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s ver-
sorgt sein sollen. Die Stadt Münster wird in den kommenden Jahren eines der modernsten Glasfa-
ser- und Kabelnetze in Deutschland verfügen. (vgl. Abbildung 4) Die grafische Zeitleiste kann 
ebenfalls auf der citeq Internetseite heruntergeladen werden: https://www.citeq.de/internet-versor-
gung-muenster  
 
 
Abbildung 4: Zeitplanung der städtischen Glasfaser-Projekte, Eigene Darstellung

Seite 11 von 13 
5G Mobilfunk – Ausbau in der Stadt Münster 
8 5G Mobilfunk – Ausbau in der Stadt Münster 
Die neue Mobilfunkgeneration 5G wird als Schlüsseltechnologie der digitalen Transformation die 
Basis für die zunehmende industrielle Digitalisierung legen und ermöglicht die drahtlose Vernet-
zung von Nutzern, Endgeräten und Prozessen. 5G verspricht nicht nur schnelleres Internet, son-
dern auch eine Vielzahl von neuen Nutzungsmöglichkeiten. Als Voraussetzung für autonomes 
Fahren, für die moderne Medizin, das „Internet der Dinge“ (Internet of Things), die moderne Land-
wirtschaft, intelligente Versorgungsnetze oder die Entwicklung von Smart Cities ist 5G unabding-
bar. Das Land Nordrhein-Westfalen will eine Führungsrolle bei der Entwicklung der nächsten Mo-
bilfunkgeneration einnehmen (vgl. 5G-Mobilfunkstrategie NRW, Dez 2019) 
 
Kerneigenschaften 4G 5G 
Maximale Datenübertra-
gungsrate 100 MBit/s 10.000 MBit/s 
Maximale Verbindungs-
dichte 10.000 Endgeräte pro km² 1 Mio. Endgeräte pro km² 
Minimale Latenz 30-50 ms < 1 ms 
Zuverlässigkeit Dienstbasierte Priorisierung 
(z.B. Sprachdienst VoLTE) 
Virtuell-exklusive Ressourcen 
für Anwendergruppen(via Net-
work Slicing) 
Tabelle 2: Eigenschaften von 4G und 5G, In Anlehnung 5G-Mobilfunkstrategie NRW 
 
Die Stadt Münster hat sich auf den Weg zur „Digitalen Stadt“ begeben und möchte auch durch die 
Umsetzung des Smart City-Konzeptes die digitale Stadtentwicklung prägen. Ziel ist der Aufbau und 
die Sicherstellung einer leistungsfähigen, stabilen und flächendeckenden Mobilfunkversorgung. Ein 
wichtiger Baustein für das Erreichen dieses Zieles stellt dabei auch die neue 5G Mobilfunktechno-
logie dar. Die Mobilfunkbetreiber haben sich bei der 5G-Auktion im Jahr 2019 dazu verpflichtet, bis 
zum Ende des Jahres 2022 insgesamt 1.000 „5G-Basisstationen“ und 500 Basisstationen mit min-
destens 100 Mbit/s in sog. „weißen Flecken“ in Betrieb zu nehmen. Um diese Vorgaben erfüllen zu 
können, ist es erforderlich, dass die beantragten Mobilfunkstandorte genehmigt und errichtet wer-
den können. Allerdings ist ein flächendeckender 5G Mobilfunkausbau aufgrund des derzeit gülti-
gen Mobilfunkkonzeptes der Stadt Münster nicht möglich. Im Jahr 2002 hat der Rat der Stadt be-
schlossen, dass für sensible Einrichtungen die Schweizer Anlagenwerte gelten (in Anlehnung an 
das Schweizer Berechnungsmodell). Diese sehen vor, dass mindestens der 10-fache Sicherheits-
abstand nach der 26. BImSchV innerhalb des Hauptstrahls und der 2-fache Sicherheitsabstand au-
ßerhalb des Hauptstrahls der Mobilfunkantenne einzuhalten ist. Außerdem sollen keine Mobilfunk-
anlagen auf den sensiblen Einrichtungen selbst errichtet werden. Die Errichtung von 5G Mobilfunk-
anlagen wird durch diese besonderen Vorsorgewerte an einigen Stellen, insbesondere im dichtbe-
siedelten Innenstadtbereich, erschwert bzw. nahezu unmöglich gemacht. 
 
Um ein gesamtstädtisches Vorgehen und die Einführung von 5G in Münster zu gewährleisten 
wurde eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe (Dez. I, III, VI) unter der Leitung der citeq ins 
Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe hat als Ziel eine Strategie zur Ausrichtung des Mobilfunkstand-
orts Münster zu entwickeln und dabei den Gesundheits- und Umweltschutz und die Nachhaltigkeit 
zu gewährleisten, technische Entwicklungen im Blick zu behalten, die Bevölkerung zu informieren 
und so zur Transparenz beim Mobilfunkausbau beizutragen.

Seite 12 von 13 
Glossar  
Glossar 
5G Als Nachfolger von 4G (LTE) ist die 5G-Technologie ist bis zu 100 
Mal schneller als LTE und macht somit Übertragungen in Echtzeit 
möglich. 
 
DSL Digital Subscriber Line – Zugangstechnologie zum Internet durch ein 
digitales Übertragungsverfahren über das „normale“ Telefonnetz. Ver-
mittlungsstelle und Verteilerkasten sind per Kupferkabel angebunden. 
Vom Verteilerkasten geht es per Kupferkabel weiter bis ins Haus. 
Down- und Uploadrate bis zu 25 Mbit/s. 
 
FTTB  Fibre To The Building (Glasfaser bis in das Gebäude / in den Keller) - 
Bei dieser NGA-Technologie werden die Lichtleiter bis in das Ge-
bäude bzw. bis in den Hauskeller verlegt. Mit FTTB sind symmetri-
sche Datenraten von bis zu 200 Mbit/s möglich, eine Erweiterung bis 
auf über 1 Gbit/s ist technisch möglich. (vgl. breitband-nrw.de) 
 
FTTC Fibre To The Curb (Glasfaser bis zum Bordstein) – Bei FTTC An-
schlusstechniken wird das Glasfaserkabel von der Ortsvermittlungs-
stelle bis zum Kabelverzweiger in der Nähe der Teilnehmer geführt. 
Hier wird das optische Signal in ein elektrisches Signal transformiert. 
Die Zuführung zum Teilnehmer erfolgt über die herkömmliche Kupfer-
doppelader, die allerdings bei steigender Geschwindigkeit zuneh-
mende Signaldämpfung aufweist, so dass die Reichweite für eine 
schnelle Übertragung begrenzt wird. Es sind Übertragungsraten von 
bis zu 50 Mbit/s möglich. (vgl. breitband-nrw.de) 
 
FTTH   Fibre To The Home (Glasfaser bis in die Wohnung) - Mit dieser NGA-
Technologie bezeichnet man das Verlegen von Lichtwellenleitern bis 
in die Wohnung des Anschlussinhabers. Mit FTTH sind symmetrische 
Datenraten von bis über 1 Gbit/s technisch möglich.  (vgl. breitband-
nrw.de) 
 
Gbit/s Gigabit pro Sekunde, Maßeinheit für die Datenübertragungsrate 
 
GIS Geoinformationssystem 
 
HFC Hybrid Fibre Coax. HFC-Netze werden gewöhnlich für Kabelfernse-
hen verwendet 
 
HVt Hauptverteiler, Netzelement 
 
Kabel Breitband via TV-Kabelnetze - Auch mit TV-Kabelnetzen sind heute 
schon hohe Datenraten bis zu maximal 400 Mbit/s im Downstream 
und 20 Mbit/s im Upstream möglich. Dabei wird das Breitbandinternet 
dem Teilnehmer über das Koaxialkabel der bestehenden TV-Kabel-
netze bereitgestellt. Anders als bei der Kupferdoppelader ist die Sig-
naldämpfung im Koaxialkabel wesentlich geringer und erlaubt längere 
Übertragungswege. Kabelnetze bestehen bereits heute zu einem er-
heblichen Teil aus Glasfaser-Strecken, die bis zu den Verstärker-
punkten vorangetrieben werden. (vgl. breitband-nrw.de) 
 
KVz Kabelverzweiger

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Glossar 
LWL Lichtwellenleiter, Glasfaserkabel 
 
Mbit/s Megabit pro Sekunde, Maßeinheit für die Datenübertragungsrate 
 
 
NGA Next Generation Access - Mit dem Begriff NGA werden Zugangs-
netze bezeichnet, welche die kupferbasierenden oder koaxialen Infra-
strukturen teilweise oder ganz durch Glasfaserleitungen ersetzen. 
(vgl. breitband-niedersachsen.de) 
 
PoP Point of Presence, Netzknotenpunkt  
 
TK-Anbieter Telekommunikationsanbieter 
 
VDSL Very High Speed DSL - Allgemein gesehen basiert VDSL auf dem 
ADSL-Standard. Vermittlungsstelle und Verteilerkasten sind per Glas-
faserkabel verbunden. Vom Verteilerkasten geht es per Kupferkabel 
weiter bis ins Haus. VDSL bietet theoretisch erreichbare Datenüber-
tragungsraten von bis zu 100 Mbit/s. 
 
Vectoring Unter dem Begriff Vectoring wird eine Variante von VDSL verstanden, 
die eine höhere Geschwindigkeit durch eine effiziente Störsignalun-
terdrückung ermöglicht. Dies ist nur wirksam, wenn ein Betreiber alle 
Leitungen an einem Kabelverzweiger kontrolliert. Eine Kollokation mit 
anderen Anbietern, wie im Falle der anderen DSL-Technologien ist 
nicht möglich. Auch bei Vectoring erfolgt die Übertragung der Daten 
vom Kabelverzweiger bis zum Hausanschluss vollständig via Kupfer-
kabel. Kabelnetze bestehen bereits heute zu einem erheblichen Teil 
aus Glasfaser-Strecken, die bis zu den Verstärkerpunkten vorange-
trieben werden. Down- und Uploadrate bis zu 100 Mbit/s. (vgl. breit-
band-nrw.de)

Beratungsverlauf (3)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 3.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (6)

  • Leostraße 16B
  • Weseler Straße
  • Loddenheide
  • Loevelingloh
  • Höltenweg
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0048/2021
Typ
Vorlagen
Datum
12.01.2021
Erstellt
12.01.2021 09:43