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0102/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Florianschule / Neusser Str. (Az.: 02-1600-218/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2023, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

0102-2022_Anlage_1_Oeffentlichkeitsbeteilig_BV_3_5_8_

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Ansehen

Eingabe Petentin

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4314 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 0102/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Florianschule / Neusser Str. (Az.: 02-1600-
218/20)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für ihre Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, die 
bisherigen Kontrollen zur Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs fortzuführen sowie zu 
prüfen, ob alternative Messstandorte im unmittelbaren Schulumfeld eingerichtet werden können. 
 
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Beschilderung auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu 
überprüfen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Petentin beschwert sich über die Verkehrssituation im Umfeld der Florianschule / Neusser Str. und 
bittet hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeit, dem Parkverhalten, der Ampelschaltung und der Be-
schilderung um Kontrolle bzw. Abhilfe (siehe Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
 
Geschwindigkeit: 
 
Im Nahbereich der Schule verfügt die Verwaltung über insgesamt 6 mobile Messplätze, die in regelmä-
ßigen Abständen angefahren werden. Diese Messplätze befinden sich auf regulären Parkplätzen und 
sind in wenigen Fällen mit Fahrzeugen belegt, so dass die Messungen in weiter entfernten Bereichen 
der Neusser Str. durchgeführt werden müssen.  
 
Die Messungen im Nahbereich der Schule haben ergeben, dass die durchschnittliche Verstoßquote bei 
rund 5 Prozent liegt. Diese Quote ist im Vergleich zu ähnlichen Straßenzügen in Köln als gering einzu-
stufen.  
 
Die Anzahl der Messstellen im Nahbereich der Schule werden als ausreichend angesehen, trotzdem 
wird die Verwaltung prüfen, ob der Einsatz von Stativmessanlagen, die flexibler als die mobilen Radar-
fahrzeuge bzw. die semistationären Messanlagen (Blitzanhänger) eingesetzt werden können, möglich 
ist. 
 
Die Messungen im Nahbereich der Schule werden fortgeführt. 
 
Parken: 
 
Abgesehen von nicht angepasster Geschwindigkeit sind Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule und auf 
dem Rückweg vor allem gefährdet, weil sie im Straßenverkehr durch falsch geparkte Fahrzeuge nicht 
oder zu spät wahrgenommen werden. Vor Schulen sind in der Regel Haltverbotszonen eingerichtet, da-
mit die Übersicht für vorbeifahrende Autofahrer gewahrt bleibt. Wer hier mit seinem Auto hält oder parkt, 
setzt die Schulkinder unübersichtlichen und gefährlichen Situationen aus.  
 
Dies gilt auch für die Eltern, die ihre Kinder „nur mal eben“ direkt vor der Schule aus dem Auto lassen. 
Zeitdruck ist kein Grund, die Kinder unnötigen Gefahren auszusetzen. Die Verwaltung kontrolliert diese 
Situationen verstärkt und geht konsequent gegen Parksünder*innen vor. Falschparker*innen, die die 
Übersicht im Straßenverkehr beeinträchtigen, Haltestellen, Zebrastreifen oder Fußgängerüberwege zu-
parken und damit vor allem Schulkinder gefährden, werden rigoros verwarnt bzw. die Fahrzeuge werden 
bei grober Behinderung auch abgeschleppt.  
 
Der Kontrollen im Schulumfeld werden im Rahmen der Schulwegsicherung fortgeführt.

3 
 
Ampelschaltung:  
 
Die Planung der Lichtsignalanalage Neusser Straße/Florianschule wurde überprüft. Alle Erfassungsein-
richtungen arbeiten einwandfrei. Es konnten keine Abweichungen in den Verkehrsabläufen oder Gefähr-
dungen für Verkehrsteilnehmer festgestellt werden. 
 
Bei der letzten Optimierung im Jahr 2009 wurde die Grünzeit für Fußgänger*innen über die Neusser 
Straße verlängert. In den letzten Jahren sind bei der Verwaltung keinerlei Hinweise eingegangen, die auf 
Gefahren mit der Signalregelung beruhen. Auch wenn es unkomfortabel ist, wenn das Grün für Fußgän-
ger*innen schon leuchtet, und die Bahn noch räumt, muss und sollte, im Hinblick auf die Verkehrssi-
cherheit, der zu Fuß Gehende die Bahn passieren lassen. 
 
Beschilderung:  
 
Die Beschilderung vor Ort wird als ausreichend eingeschätzt, dennoch wird erneut überprüft, ob eine 
Optimierung möglich ist.  
 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

0102-2022_Anlage_1_Oeffentlichkeitsbeteilig_BV_3_5_8_

1664 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es handelt sich um ein Geschäft der 
laufenden Verwaltung. Eine Entscheidung 
ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben 
zu treffen. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Eingabe Petentin

1180 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
ich bin Schulpflegschaftsvorsitzende der GGS Neusser Straße / Florianschule, zweifache 
Mutter dort und erlebe seit nunmehr drei Jahren die Verkehrssituation an der Neusser Straße 
auf Höhe der Schule als sehr problematisch.  
Die Geschwindigkeit von 30 km/h wird nicht eingehalten, es sind keine sicheren 
Fußgängerwege vorhanden, Autos parken wie sie wollen, Kinder, Fahrräder, Kinderwagen 
etc. müssen teils über die befahrene Straße ausweichen, um überhaupt durchzukommen.  
Die Bahn ist schlecht mit der Fußgängerampel vor der Schule geschaltet: Die 
Fußgängerampel zeigt grün, wenn noch die letzten beiden Wagen der Bahn auf der Straße 
sind. 
Die Beschilderung ist dürftig. Die Verkehrsteilnehmer*innen können kaum wahrnehmen, dass 
hier wirklich eine Schule ist. Meines Erachtens nach fehlen Schilder sowohl an den Seiten als 
auch auf der Straße.  
Immer wieder kommt es zu kritischen Situationen, davon kann auch die Stadtteilpolizistin 
berichten.  
 
Es gab ein Gespräch dem Schulleiter. Ich möchte diese ersten Ansätze, die dort erarbeitet 
wurden dringend unterstützen und fordere Sie höflich auf in diesem Bereich tätig zu werden.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0102/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.11.2022
Erstellt
10.01.2022 12:43