0102/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Florianschule / Neusser Str. (Az.: 02-1600-218/20)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 0102/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Florianschule / Neusser Str. (Az.: 02-1600- 218/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für ihre Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherigen Kontrollen zur Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs fortzuführen sowie zu prüfen, ob alternative Messstandorte im unmittelbaren Schulumfeld eingerichtet werden können. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Beschilderung auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentin beschwert sich über die Verkehrssituation im Umfeld der Florianschule / Neusser Str. und bittet hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeit, dem Parkverhalten, der Ampelschaltung und der Be- schilderung um Kontrolle bzw. Abhilfe (siehe Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Geschwindigkeit: Im Nahbereich der Schule verfügt die Verwaltung über insgesamt 6 mobile Messplätze, die in regelmä- ßigen Abständen angefahren werden. Diese Messplätze befinden sich auf regulären Parkplätzen und sind in wenigen Fällen mit Fahrzeugen belegt, so dass die Messungen in weiter entfernten Bereichen der Neusser Str. durchgeführt werden müssen. Die Messungen im Nahbereich der Schule haben ergeben, dass die durchschnittliche Verstoßquote bei rund 5 Prozent liegt. Diese Quote ist im Vergleich zu ähnlichen Straßenzügen in Köln als gering einzu- stufen. Die Anzahl der Messstellen im Nahbereich der Schule werden als ausreichend angesehen, trotzdem wird die Verwaltung prüfen, ob der Einsatz von Stativmessanlagen, die flexibler als die mobilen Radar- fahrzeuge bzw. die semistationären Messanlagen (Blitzanhänger) eingesetzt werden können, möglich ist. Die Messungen im Nahbereich der Schule werden fortgeführt. Parken: Abgesehen von nicht angepasster Geschwindigkeit sind Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule und auf dem Rückweg vor allem gefährdet, weil sie im Straßenverkehr durch falsch geparkte Fahrzeuge nicht oder zu spät wahrgenommen werden. Vor Schulen sind in der Regel Haltverbotszonen eingerichtet, da- mit die Übersicht für vorbeifahrende Autofahrer gewahrt bleibt. Wer hier mit seinem Auto hält oder parkt, setzt die Schulkinder unübersichtlichen und gefährlichen Situationen aus. Dies gilt auch für die Eltern, die ihre Kinder „nur mal eben“ direkt vor der Schule aus dem Auto lassen. Zeitdruck ist kein Grund, die Kinder unnötigen Gefahren auszusetzen. Die Verwaltung kontrolliert diese Situationen verstärkt und geht konsequent gegen Parksünder*innen vor. Falschparker*innen, die die Übersicht im Straßenverkehr beeinträchtigen, Haltestellen, Zebrastreifen oder Fußgängerüberwege zu- parken und damit vor allem Schulkinder gefährden, werden rigoros verwarnt bzw. die Fahrzeuge werden bei grober Behinderung auch abgeschleppt. Der Kontrollen im Schulumfeld werden im Rahmen der Schulwegsicherung fortgeführt. 3 Ampelschaltung: Die Planung der Lichtsignalanalage Neusser Straße/Florianschule wurde überprüft. Alle Erfassungsein- richtungen arbeiten einwandfrei. Es konnten keine Abweichungen in den Verkehrsabläufen oder Gefähr- dungen für Verkehrsteilnehmer festgestellt werden. Bei der letzten Optimierung im Jahr 2009 wurde die Grünzeit für Fußgänger*innen über die Neusser Straße verlängert. In den letzten Jahren sind bei der Verwaltung keinerlei Hinweise eingegangen, die auf Gefahren mit der Signalregelung beruhen. Auch wenn es unkomfortabel ist, wenn das Grün für Fußgän- ger*innen schon leuchtet, und die Bahn noch räumt, muss und sollte, im Hinblick auf die Verkehrssi- cherheit, der zu Fuß Gehende die Bahn passieren lassen. Beschilderung: Die Beschilderung vor Ort wird als ausreichend eingeschätzt, dennoch wird erneut überprüft, ob eine Optimierung möglich ist. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
0102-2022_Anlage_1_Oeffentlichkeitsbeteilig_BV_3_5_8_
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Eine Entscheidung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu treffen. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Eingabe Petentin
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Schulpflegschaftsvorsitzende der GGS Neusser Straße / Florianschule, zweifache Mutter dort und erlebe seit nunmehr drei Jahren die Verkehrssituation an der Neusser Straße auf Höhe der Schule als sehr problematisch. Die Geschwindigkeit von 30 km/h wird nicht eingehalten, es sind keine sicheren Fußgängerwege vorhanden, Autos parken wie sie wollen, Kinder, Fahrräder, Kinderwagen etc. müssen teils über die befahrene Straße ausweichen, um überhaupt durchzukommen. Die Bahn ist schlecht mit der Fußgängerampel vor der Schule geschaltet: Die Fußgängerampel zeigt grün, wenn noch die letzten beiden Wagen der Bahn auf der Straße sind. Die Beschilderung ist dürftig. Die Verkehrsteilnehmer*innen können kaum wahrnehmen, dass hier wirklich eine Schule ist. Meines Erachtens nach fehlen Schilder sowohl an den Seiten als auch auf der Straße. Immer wieder kommt es zu kritischen Situationen, davon kann auch die Stadtteilpolizistin berichten. Es gab ein Gespräch dem Schulleiter. Ich möchte diese ersten Ansätze, die dort erarbeitet wurden dringend unterstützen und fordere Sie höflich auf in diesem Bereich tätig zu werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0102/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.11.2022
- Erstellt
- 10.01.2022 12:43