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Quartalsbericht über die Anwendung des "Wohnungsbau-Turbos" in Köln, 2. Quartal 2026

Mitteilung Ausschuss 1823/2026 vom 02.07.2026

Stand: Am 30.06.2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1 Übersicht Bau-Turbo Projekte in Köln

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  • Mitteilung Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/614-1 Vorlagen-Nummer 1823/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bauen und Wohnen 23.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Quartalsbericht über die Anwendung des "Wohnungsbau-Turbos" in Köln, 2. Quartal 2026 Projekte in Phase A (Einordnung/ informelle Vorabstimmung) Anzahl informeller Anfragen: 77 Davon potenziell zustimmungsfähig: 38 Vorhabentyp:  Quartiersentwicklung: 19  Nachverdichtung: 58 Voraussichtliche Wohneinheiten gesamt: 2416 WE Als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu realisieren: 567 WE Voraussichtliche Rechtsgrundlage:  § 31 Abs. 3 BauGB: 15  § 34 Abs. 3b BauGB: 20  § 246e Abs. 3b BauGB: 3 Erfolgte Mitteilungen im 2. Quartal 2026  Olpener Straße 460 in Köln-M erheim (1103/2026) 2 Projekte in Phase B (Qualifizierung) Anzahl Planungen: 2 Vorhabentyp:  Quartiersentwicklung: 1  Nachverdichtung: 1 Voraussichtliche Wohneinheiten gesamt: 209 WE Als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu realisieren: 62 WE Voraussichtliche Rechtsgrundlage:  § 31 Abs. 3 BauGB: 2  § 34 Abs. 3b BauGB: 0  § 246e Abs. 3b BauGB: 0 Beteiligung der Öffentlichkeit  keine vorgesehen: 2  digital (2 Wochen): 0 Qualifizierungsart  städtebauliche Beratung: 1  Gestaltungsbeirat: 0  Qualifizierungsverfahren: 1 Besondere Qualifizierungsbedarfe  Verkehr, M obilität  Lärm  Freiraum  Umweltbelange Projekte in Phase C (Zustimmung + Bauantragsprüfung) Anzahl formeller Anträge: 7 Vorhabentyp:  Quartiersentwicklung: 1  Nachverdichtung: 7 Wohneinheiten gesamt: 153 WE Als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu realisieren: 46 WE Rechtsgrundlage:  § 31 Abs. 3 BauGB: 5  § 34 Abs. 3b BauGB: 2  § 246e Abs. 3b BauGB: 0 3 Projekte mit erteilter Zustimmung und Baugenehmigung Anzahl formeller Anträge: 1 Typ:  Quartiersentwicklung: 0  Nachverdichtung: 1 Wohneinheiten gesamt: 200 WE (Geschossfläche: 14.300m²) Als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu realisieren: 66 WE (Geschossfläche 4.300m²) Rechtsgrundlage:  § 31 Abs. 3 BauGB: 1  § 34 Abs. 3b BauGB: 0  § 246e Abs. 3b BauGB: 0 Vorhaben mit Umsetzungsverpflichtung  M arienhof 2, Zollstock Erläuterung Der Rat hat am 19. März 2026 den Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Wohnungsbau- Turbos und des entsprechenden Zustimmungsverfahrens gefasst (3220/2026). Die neuen Be- freiungs- und Abweichungsmöglichkeiten, die im Zuge der Novellierung des Baugesetzbuches im Oktober 2025 eingeführt wurden, stoßen seitdem auf reges Interesse bei Bauwilligen. Die vorliegende Mitteilung ist ein quartalsweiser Statusbericht über Wohnungsbauvorhaben, die auf Grundlage der neuen planungsrechtlichen Instrumente von der Verwaltung geprüft werden (vgl. 4.3 der Leitlinien). Phase A Informelle Anfragen nehmen zu und konnten dank der beschlossenen Leitlinien zügig hinsicht- lich der voraussichtlichen Zustimmungsfähigkeit eingeordnet werden. Es überwiegen die Vor- haben, die sich in einer Größenordnung von etwa 10 bis 70 Wohneinheiten befinden. Die Not- wendigkeit zur Beanspruchung weitreichender Abweichungs- und Befreiungsmöglichkeiten sind noch selten (§ 246e BauGB). Dem Großteil der angefragten Wohnungsbauvorhaben könnte voraussichtlich auf der Rechtsgrundlage von § 31 Abs. 3 bzw. § 34 Abs. 3b BauGB zu- gestimmt werden. Mit fortschreitender Planung kann sich diese Einordnung gegebenenfalls verändern. Phase B und C Noch vor dem Ratsbeschluss sind einige Projekte von der Verwaltung im Sinne der Kölner Leitlinien vorberaten worden, so dass sie sich bereits in der Qualifizierungsphase (B) befinden oder die Zustimmung (C) erteilt worden ist. Erste Erkenntnisse Die größten Beschleunigungseffekte sind bei Vorhaben erkennbar, die einen hohen Grad an Konformität mit den städtebaulichen Zielen/Strategien der Stadt aufweisen und bei denen ge- gebenenfalls vorhandene Planungskonflikte durch eine abgestimmte Vorhabenplanung aus- geräumt sind/werden können. Vorhaben, die bereits im Rahmen eines Bebauungsplanverfah- rens aufgrund komplexer Planungskonflikte oder unklarer Realisierungsperspektive stockten, erzielen voraussichtlich auch bei Anwendung des Wohnungsbau-Turbos keinen oder nur ge- ringen Beschleunigungseffekt. Dieser Aspekt soll verstärkt in der ersten Einordnung von An- fragen (Phase A) berücksichtigt werden. 4 Möglichkeiten zur Information: Die Stadt hat eine Webseite mit Informationen rund um den Wohnungsbau-Turbo erstellt. Für Interessierte und Bauwillige stehen dort die aktuelle Fassung der Leitlinien zum Download und Erläuterungen zu Grundsatzfragen zur Verfügung. Weitere Arbeitshilfen folgen. Anlagen: Übersichtskarte

Beratungsverlauf

  1. 23.06.2026

    Ausschuss für Bauen und Wohnen

    TOP 8.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 30.06.2026 zuletzt

    Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit

    TOP 18.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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