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1823/2026

Quartalsbericht über die Anwendung des "Wohnungsbau-Turbos" in Köln, 2. Quartal 2026

Mitteilung Ausschuss 02.07.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 18.5

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Übersicht Bau-Turbo Projekte in Köln

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Mitteilung Ausschuss

4851 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1823/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 23.06.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 
 
Quartalsbericht über die Anwendung des "Wohnungsbau-Turbos" in Köln, 2. Quartal 
2026 
Projekte in Phase A (Einordnung/ informelle Vorabstimmung) 
 
Anzahl informeller Anfragen: 
 
77 
 
Davon potenziell zustimmungsfähig:  
 
38 
 
Vorhabentyp:  Quartiersentwicklung: 19 
 Nachverdichtung: 58 
 
Voraussichtliche  
Wohneinheiten gesamt: 
 
2416 WE 
Als öffentlich geförderter Wohnungsbau 
zu realisieren: 
 
567 WE 
Voraussichtliche  
Rechtsgrundlage: 
 § 31 Abs. 3 BauGB: 15 
 § 34 Abs. 3b BauGB: 20 
 § 246e Abs. 3b BauGB: 3 
 
Erfolgte Mitteilungen  
im 2. Quartal 2026 
 
 Olpener Straße 460 in Köln-M erheim 
(1103/2026)

2 
 
 
Projekte in Phase B (Qualifizierung) 
 
Anzahl Planungen: 2 
 
Vorhabentyp:  Quartiersentwicklung: 1 
 Nachverdichtung: 1 
 
Voraussichtliche  
Wohneinheiten gesamt: 
 
209 WE 
Als öffentlich geförderter Wohnungsbau 
zu realisieren: 
 
62 WE 
Voraussichtliche  
Rechtsgrundlage: 
 § 31 Abs. 3 BauGB: 2 
 § 34 Abs. 3b BauGB: 0 
 § 246e Abs. 3b BauGB: 0 
 
Beteiligung der  
Öffentlichkeit 
 
 keine vorgesehen: 2 
 digital (2 Wochen): 0 
 
Qualifizierungsart  städtebauliche Beratung: 1 
 Gestaltungsbeirat: 0 
 Qualifizierungsverfahren: 1 
 
Besondere  
Qualifizierungsbedarfe 
 Verkehr, M obilität 
 Lärm 
 Freiraum 
 Umweltbelange 
 
 
 
Projekte in Phase C (Zustimmung + Bauantragsprüfung) 
 
Anzahl formeller Anträge: 7 
 
Vorhabentyp:  Quartiersentwicklung: 1 
 Nachverdichtung: 7  
 
Wohneinheiten gesamt: 
 
153 WE 
 
Als öffentlich geförderter Wohnungsbau 
zu realisieren: 
 
46 WE 
Rechtsgrundlage:  § 31 Abs. 3 BauGB: 5 
 § 34 Abs. 3b BauGB: 2 
 § 246e Abs. 3b BauGB: 0

3 
 
Projekte mit erteilter Zustimmung und Baugenehmigung 
 
Anzahl formeller Anträge: 1 
 
Typ:  Quartiersentwicklung: 0  
 Nachverdichtung: 1  
 
Wohneinheiten gesamt: 
 
200 WE (Geschossfläche: 14.300m²) 
 
 
 
Als öffentlich geförderter Wohnungsbau 
zu  
realisieren: 
 
66 WE (Geschossfläche 4.300m²) 
 
Rechtsgrundlage:  § 31 Abs. 3 BauGB: 1 
 § 34 Abs. 3b BauGB: 0 
 § 246e Abs. 3b BauGB: 0 
 
Vorhaben mit  
Umsetzungsverpflichtung 
 
 M arienhof 2, Zollstock 
 
 
 
Erläuterung 
 
Der Rat hat am 19. März 2026 den Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Wohnungsbau-
Turbos und des entsprechenden Zustimmungsverfahrens gefasst (3220/2026). Die neuen Be-
freiungs- und Abweichungsmöglichkeiten, die im Zuge der Novellierung des Baugesetzbuches 
im Oktober 2025 eingeführt wurden, stoßen seitdem auf reges Interesse bei Bauwilligen.  
 
Die vorliegende Mitteilung ist ein quartalsweiser Statusbericht über Wohnungsbauvorhaben, 
die auf Grundlage der neuen planungsrechtlichen Instrumente von der Verwaltung geprüft 
werden (vgl. 4.3 der Leitlinien). 
 
Phase A 
Informelle Anfragen nehmen zu und konnten dank der beschlossenen Leitlinien zügig hinsicht-
lich der voraussichtlichen Zustimmungsfähigkeit eingeordnet werden. Es überwiegen die Vor-
haben, die sich in einer Größenordnung von etwa 10 bis 70 Wohneinheiten befinden. Die Not-
wendigkeit zur Beanspruchung weitreichender Abweichungs- und Befreiungsmöglichkeiten 
sind noch selten (§ 246e BauGB). Dem Großteil der angefragten Wohnungsbauvorhaben 
könnte voraussichtlich auf der Rechtsgrundlage von § 31 Abs. 3 bzw. § 34 Abs. 3b BauGB zu-
gestimmt werden. Mit fortschreitender Planung kann sich diese Einordnung gegebenenfalls 
verändern.  
 
Phase B und C 
Noch vor dem Ratsbeschluss sind einige Projekte von der Verwaltung im Sinne der Kölner 
Leitlinien vorberaten worden, so dass sie sich bereits in der Qualifizierungsphase (B) befinden 
oder die Zustimmung (C) erteilt worden ist. 
 
Erste Erkenntnisse 
Die größten Beschleunigungseffekte sind bei Vorhaben erkennbar, die einen hohen Grad an 
Konformität mit den städtebaulichen Zielen/Strategien der Stadt aufweisen und bei denen ge-
gebenenfalls vorhandene Planungskonflikte durch eine abgestimmte Vorhabenplanung aus-
geräumt sind/werden können. Vorhaben, die bereits im Rahmen eines Bebauungsplanverfah-
rens aufgrund komplexer Planungskonflikte oder unklarer Realisierungsperspektive stockten, 
erzielen voraussichtlich auch bei Anwendung des Wohnungsbau-Turbos keinen oder nur ge-
ringen Beschleunigungseffekt. Dieser Aspekt soll verstärkt in der ersten Einordnung von An-
fragen (Phase A) berücksichtigt werden.

4 
 
 
Möglichkeiten zur Information: 
Die Stadt hat eine Webseite mit Informationen rund um den Wohnungsbau-Turbo erstellt. Für 
Interessierte und Bauwillige stehen dort die aktuelle Fassung der Leitlinien zum Download und 
Erläuterungen zu Grundsatzfragen zur Verfügung. Weitere Arbeitshilfen folgen.  
 
 
 
Anlagen: 
Übersichtskarte

Anlage 1 Übersicht Bau-Turbo Projekte in Köln

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (2)

23.06.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 18.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1823/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.07.2026
Erstellt
16.06.2026 17:41