2015/0109
Bericht über die Tätigkeit des Fachbeirats zur Neubewertung der städtischen Ehrengräber
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Dokumentation der Darmstädter Ehrengräber
2
Impressum
Erarbeitet vom Fachbeirat Ehrengräber
Dr. Peter Engels
Andreas Göller, M. A.
Dr. Annegret Holtmann-Mares
Dr. Rainer Maaß
Martin Remmele
Text und Redaktion
Dr. Holger Köhn
Anke Leonhardt
© Darmstadt, Oktober 2014
3
Inhalt
1 Einleitung ........................................................................................... ............................................ 6
1.1 Auftrag und Ausgangslage ............................................................................. ........................ 6
1.2 Vorgehensweise ....................................................................................... ............................... 7
1.3 Ergebnis........................................... ................................................... .................................... 8
1.3.1 Ehrengräber .......................................................................................... .......................... 8
1.3.2 Abzuerkennende Ehrengräber ........................................................................... .............. 8
1.3.3 Aufgrund ihrer historischen Bedeutung zu erhaltende Grabstätten ................................. 9
2 Biografien ........................................................................................... .......................................... 10
Eugen Bracht (1842-1921) ............................................................................. .................................. 11
Heinrich von Brentano di Tremezzo (1904-1964) ........................................................ .................... 15
Otto von Brentano di Tremezzo (1855-1927) ............................................................ ....................... 18
Luise Büchner (1821-1877) ............................................................................ .................................. 21
Elli Büttner (1901-1973) ............................................................................. ..................................... 24
August Buxbaum (1876-1960) ........................................................................... .............................. 27
Ellen Daub (1900-1965) ............................................................................... .................................... 30
Wilhelm Diehl (1871-1944) ............................................................................ ................................. 33
Michael von Dolivo-Dobrowolsky (1862-1919) ........................................................... ................... 37
Carl du Bos du Thil (1777-1859) ...................................................................... ............................... 40
Christian Eckhardt (1784-1866) ....................................................................... ................................ 44
Kasimir Edschmid (1890-1966) ......................................................................... .............................. 47
Heinrich Felsing (1800-1875) ......................................................................... ................................. 51
Friedrich von Flotow (1812-1883) ..................................................................... .............................. 55
Georg Fröba (1896-1944) .............................................................................. ................................... 58
Heinrich von Gagern (1799-1880)....................................................................... ............................. 61
Danny Gürtler (1875-1917) ............................................................................ .................................. 64
Willem de Haan (1849-1930) ........................................................................... ................................ 66
Well Habicht (1884-1966) ............................................................................. ................................... 69
4
Theodor Haubach (1896-1945) .......................................................................... .............................. 72
Ludwig Hoffmann (1852-1932) .......................................................................... ............................. 75
Oskar von Hutier (1857-1934) ......................................................................... ................................ 78
Moritz Friedrich Illig (1777-1845) ................................................................... ................................ 81
Wilhelm Jäger (1839-1910) ............................................................................ .................................. 84
Ludwig Kattrein (1837-1886) .......................................................................... ................................. 86
Johann Jakob Kaup (1803-1873) ........................................................................ .............................. 90
Erasmus Kittler (1852-1929) .......................................................................... .................................. 93
Johann Friedrich Knapp (1776-1848) ................................................................... ............................ 96
Alexander Koch (1860-1939) ........................................................................... ................................ 99
Ernst Kreuder (1903-1972).......................... ................................................... ................................ 102
Elisabeth Langgässer (1899-1950) ..................................................................... ............................ 105
Ilse Langner (1899-1987) ............................................................................. .................................. 109
Wilhelm Leuschner (1890-1944) ........................................................................ ............................ 112
Otto Liman von Sanders (1855-1929) ................................................................... ......................... 115
August Lucas (1803-1863) ............................................................................. ................................ 119
Paula Ludwig (1900-1974) ............................................................................. ................................ 122
Paul Meißner (1868-1939) ............................................................................. ................................ 125
Arnold Mendelssohn (1855-1933) ....................................................................... ........................... 128
Ludwig Metzger (1902-1993) ........................................................................... ............................. 131
Carlo Mierendorff (1897-1943) ........................................................................ .............................. 135
Georg Moller (1784-1852) ............................................................................. ................................ 139
Adolf Morneweg (1851-1909)............................................................................ ............................ 142
Ernst Elias Niebergall (1815-1843) ................................................................... ............................. 145
Max Noack (1905-1971) ................................................................................ ................................ 148
Albrecht Ohly (1829-1891) ............................................................................ ................................ 151
Joseph Maria Olbrich (1867-1908) ..................................................................... ............................ 154
Arthur Osann (1829-1908) ............................................................................. ................................ 157
Melchior Palágyi (1859-1924).......................................................................... .............................. 160
5
August Parcus (1819-1875) ............................................................................ ................................ 163
Alexander Posch (1890-1950) .......................................................................... .............................. 165
Christian Prinz (1801-1849) .......................................................................... ................................. 168
Julius Reiber (1883-1960) ............................................................................ .................................. 170
Gustav von Römheld (1861-1933) ....................................................................... .......................... 173
Otto Roquette (1824-1896).......................... ................................................... ................................ 176
Hermann Rückert (1866-1941) .......................................................................... ............................. 179
Christoph Ruths (1851-1922) .......................................................................... ............................... 183
Karl Schaffnit (1849-1899) ........................................................................... ................................. 186
Hans Schiebelhuth (1895-1944) ........................................................................ ............................. 188
Ernst Schleiermacher (1755-1844) ..................................................................... ............................ 191
Ludwig Schleiermacher (1785-1844) .................................................................... ......................... 193
Johann Schmitt (1815-1893) ........................................................................... ............................... 196
Emanuel Schmuck (1855-1926) .......................................................................... ........................... 199
Gottfried Schwab (1851-1903) ......................................................................... .............................. 202
Ludwig Schwamb (1890-1945) ........................................................................... ........................... 205
Hans Simon (1897-1982) ............................................................................... ................................ 208
Adolf Spieß (1810-1858) .............................................................................. .................................. 214
Wolfgang Steinecke (1910-1961) ....................................................................... ............................ 217
Gustav Waldt (1883-1959) ............................................................................. ................................ 220
Friedrich Ludwig Weidig (1791-1837)................................................................... ........................ 223
Oskar Werling (1889-1969) ............................................................................ ............................... 227
3 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................ .............................. 229
Einleitung
6
1 Einleitung
1.1 Auftrag und Ausgangslage
Im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung berief d er Magistrat der Stadt Darmstadt im Frühjahr
2012 einen unabhängigen und ehrenamtlich tätigen Fa chbeirat zur Neubewertung bestehender städti-
scher Ehrengräber. Auf Einladung von Oberbürgermeister Jochen Partsch, der den Vorsitz des Beirats
führte, fand dessen konstituierende Sitzung am 10. Mai 2012 statt. Dem Fachbeirat sollten neben dem
Leiter des Stadtarchivs und dem Abteilungsleiter de r Friedhofsverwaltung drei externe Historiker/-
innen angehören.
Als Mitglieder des Fachbeirats wurden berufen:
Andreas Göller, M. A., Universitätsarchiv der TU Darmstadt
Dr. Annegret Holtmann-Mares, Universitätsarchiv der TU Darmstadt
Dr. Rainer Maaß, Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Von Amts wegen gehörten dem Fachbeirat Martin Remme le, Leiter der Abteilung Friedhöfe beim
Grünflächenamt, sowie Dr. Peter Engels, Leiter des Stadtarchivs Darmstadt (der zugleich die Ge-
schäftsführung innehatte), an. Zur Unterstützung de r Geschäftsführung nahm Anke Leonhardt, Mitar-
beiterin im Stadtarchiv, an den Sitzungen des Beirats teil.
Als Ausgangsbasis für die Arbeit des Beirats diente die Liste „Grabstätten, die ehrenhalber zu unte r-
halten sind (Stand: Februar 2010)“ (im Folgenden: E hrengräberliste), die der Friedhof sverwaltung
vorlag. Diese Ehrengräberliste umfasste 56 Grabstät ten auf dem Alten Friedhof, 13 auf dem Wald-
friedhof sowie eine auf dem Bessunger Friedhof in Darmstadt.
Für die Neubewertung der Ehrengräber erachtete es d er Fachbeirat als notwendig, zu allen auf dieser
Liste aufgeführten Personen biografische Informatio nen zu recherchieren, die dem aktuellen For-
schungsstand entsprechen. Im Zuge dessen wurde der Historiker Dr. Holger Köhn im August 2012
damit beauftragt, wissenschaftlich fundierte Kurzbi ografien für den Personenkreis anzufertigen. So-
weit möglich, sollte in die Recherche einbezogen we rden, unter welchen Umständen die Grabstätten
auf die Ehrengräberliste gelangt waren und inwiewei t es sich dabei um „offizielle Ehrengräber“ ha n-
delte.
Aufgabe des Fachbeirats war es, die vorhandenen Ehr engräber (laut Ehrengräberliste) einer formalen
wie inhaltlichen Prüfung zu unterziehen. Für die Gr emien der Stadt Darmstadt – Magistrat und Stadt-
verordnetenversammlung – sollte abschließend eine Empfehlung ausgesprochen werden, wie mit den
vorhandenen Ehrengräbern aus fachlicher Perspektive idealerweise umgegangen werden sollte.
Einleitung
7
1.2 Vorgehensweise
Zu jeder Person auf der Ehrengräberliste wurde zunä chst der aktuelle Forschungsstand ermittelt. Aus-
gewertet wurden biografische Handbücher und Lexika, wissenschaftliche Monografien und Aufsätze
sowie lokalgeschichtliche Veröffentlichungen. In Ei nzelfällen wurden auch Veröffentlichungen der
Personen selbst hinzugezogen. Wenn es sich um Perso nen handelte, die nach 1930 gestorben waren
(dies betraf 32 untersuchte Personen), stand deren mögliche NS-Vergangenheit im Fokus.
Gerade im Falle von lokal bedeutsamen Personen war zu erwarten, dass der „Forschung sstand“ sich
nur auf Angaben in sehr geringem Umfang beschränken würde – eine Einschätzung, die sich im Laufe
der Untersuchung bestätigen sollte. In den meisten Fällen wurden daher ergänzende Archivrecherchen
durchgeführt. Ausgewertet wurden im Zuge dessen ins besondere folgende Quellentypen und Quellen-
bestände (soweit vorhanden):
- Entnazifizierungsakten (im Hessischen Hauptstaatsar chiv Wiesbaden sowie gegebenenfalls in
anderen Staats- und Landesarchiven).
- Akten des ehemaligen Berlin Document Center (heute im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde;
darunter die Akten der Reichsministerien und die NSDAP-Mitgliederkartei).
- Biografisches Material und andere Quellenbestände i m Stadtarchiv Darmstadt sowie im Hes-
sischen Hauptstaatsarchiv Darmstadt.
- Bestände in weiteren Stadt-, Staats- und Landesarch iven, Kirchen- und Universitätsarchiven
sowie im Militärarchiv/Bundesarchiv Freiburg.
Insgesamt wertete Dr. Holger Köhn Aktenbestände in über 20 Archiven aus. Die jeweils konsultierten
Archive und verwendeten Bestände sind zu jeder Kurz biografie angegeben. Für die Frage, wie einzel-
ne Personen auf die Ehrengräberliste gelangten, erw iesen sich Akten des Kulturamts der Stadt Darm-
stadt (heute im Stadtarchiv Darmstadt, Bestand ST 2 4) sowie Dokumentationen der Friedhofsverwal-
tung als hilfreich.
Der Fachbeirat diskutierte und überarbeitete die Er gebnisse der Recherchen in insgesamt 15 Sitzun-
gen. Untersucht wurden ausschließlich die namentlic h auf der Ehrengräberliste genannten Personen.
So entstanden 70 Kurzbiografien mit Literatur- und Quellenangaben, die den Kern der folgenden Do-
kumentation darstellen. Jeder Kurzbiografie ist zud em eine Bewertung beigefügt, die auch Angaben
über den formalen Kenntnisstand nach der Recherche umfasst (z. B. Hinweise auf Magistratsbeschlüs-
se und deren Begründung etc.). Bei der Neubewertung stand – dem Auftrag gemäß – im Fokus, ob
formale oder andere Gründe ein Streichen von der Eh rengräberliste angemessen erschienen ließen; ob
also anhand der vorliegenden biografischen Informat ionen Gründe ermittelt werden konnten, die eine
Aberkennung des Ehrengrabs rechtfertigten.
Einleitung
8
1.3 Ergebnis
Es erwies sich erwartungsgemäß als Herausforderung zu ermitteln, unter welchen Umständen die je-
weiligen Personen auf die Ehrengräberliste gelangt waren. Insbesondere zu den im 19. Jahrhundert
Verstorbenen ließ sich nur in einzelnen Fällen bele gen, aus welchen Gründen ihre Grabstätten als Eh-
rengräber eingestuft wurden. Unterschiedliche Termi nologien erschwerten die Arbeit. Auch bei den
durch Magistratsbeschlüsse nachweislich dokumentier ten Fällen existierten abweichende Formulie-
rungen („wird in städtische Pflege [oder: Obhut] üb ernommen“, „stä dtisches Pflegegrab ehrenhalber“,
„städtisches Ehrengrab“, „Ehrenmal“).
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse hat sich der F achbeirat abschließend dafür entschieden, drei
verschiedene Kategorien bzw. Handlungsvorgaben zu empfehlen:
1.3.1 Ehrengräber
In 56 Fällen lagen keine ausreichenden formalen ode r inhaltlichen Gründe vor, die eine Aberkennung
rechtfertigten. Die Grabstätten werden entsprechend weiter auf der nunmehr aktualisierten Ehrengrä-
berliste geführt.
1.3.2 Abzuerkennende Ehrengräber
In 22 Fällen konnten Aspekte recherchiert werden, d ie eine Streichung von der Ehrengräberliste nahe
legen. Die Gründe konnten formaler Natur sein oder aus den recherchierten biografischen Informatio-
nen resultieren. Im Folgenden werden die wichtigste n Ausschlusskriterien und die dazugehörigen Per-
sonen bzw. Grabstätten aufgeführt.
Formale Ausschlusskriterien
a) Keine sterblichen Überreste der geehrten Person in der Ehrengrabstätte [4]:
Theodor Haubach (Gedenkstein/Grabstätte Carlo Mierendorff)
Wilhelm Leuschner (Gedenkstein/Grabstätte Carlo Mierendorff)
Ernst Elias Niebergall (Gedenkstein)
Ludwig Schwamb (Gedenkstein/Grabstätte Carlo Mierendorff)
Die betroffenen Gedenksteine sollen auf den Friedhöfen in der gegenwärtigen Form erhalten bleiben!
b) Grabnutzung ist nicht abgeschlossen, Grabstätte ist nicht im Besitz der Stadt Darmstadt [2]:
Ludwig Metzger
Adolf Morneweg
c) Kein „Ehrengrab“ ( weil nachweislich nicht personalisiert bzw. ehrengr abwürdige Leistung für In-
obhutnahme nicht ausschlaggebend) [9]:
Bundesbrüder der Cheruskia
Christian Landgraf zu Hessen-Darmstadt
Ellen Daub
Familiengruft von Herget/van der Elst
Familie von Hügel/Dubois
Ludwig Georg Karl Prinz zu Hessen-Darmstadt
Einleitung
9
Familie Pergler von Perglas
Volprecht Riedesel zu Eisenbach
Friedrich Freiherr Schäffer von Bernstein
In den Fällen, in denen formale Gründe den Ausschla g für das empfohlene Streichen von der Ehren-
gräberliste gaben, spielten die „geehrten “ Personen keine Rolle! Wenn im Vorfeld der Nachweis er-
bracht werden konnte, dass es sich um kein Ehrengrab handelte, wurden keine Biografien erstellt.
Biografische Ausschlusskriterien
a) Eine aktive und das System stützende Rolle im Nationalsozialismus [1]:
Hans Simon
Bei der Bewertung der Rolle im Nationalsozialismus wurde jeder Fall individuell geprüft. Als not-
wendige Voraussetzung für die empfohlene Aberkennun g des Ehrengrab-Status wurde eine nachweis-
lich aktive Teilhabe (etwa in leitender Funktion) a m nationalsozialistischen System angesehen; die
formale Mitgliedschaft in einer NS-Organisation hin gegen wurde nicht als hinreichende Begründung
gewertet.
b) Ausschließlich militärische Erfolge als Begründung der zugesprochenen Ehrung [3]:
Oskar von Hutier
Ludwig Kattrein
Otto Liman von Sanders
c) Sonstige biografische Ausschlusskriterien [3]:
Carl du Bos du Thil
Christian Prinz
Emanuel Schmuck
1.3.3 Aufgrund ihrer historischen Bedeutung zu erhaltende Grabstätten
Die Grabstätten, die aufgrund der oben genannten bi ografischen Ausschlusskriterien b) und c) von der
Ehrengräberliste zu streichen sind, sollten dennoch aufgrund ihrer historischen Bedeutung erhalten
bleiben. Die jeweilige historische Bedeutung findet sich in den Biografien dokumentiert. Um diejeni-
gen Grabstätten zu sichern, die nicht unter den Sch utz der Denkmalpflege fallen, empfiehlt der Fach-
beirat die Einführung einer Kateg orie der „historisch bedeutsamen Gräber“. Deren Bes tand als einzi g-
artige, personalisierte Erinnerungsorte sollte seit ens der Stadt Darmstadt garantiert, die personenbez o-
gene Ehrung jedoch aberkannt werden.
Generell sei darauf hingewiesen, dass die empfohlen e Neubewertung auf den gegenwärtig vorliegen-
den Quellen und Informationen basiert. Sie ist alle in aus diesem Grund nicht als abschließend zu be-
trachten. Die Empfehlungen des Beirats für Ehrengrä ber sollten zudem in die Friedhofssatzung der
Stadt Darmstadt einfließen und ggf. zur Änderung de r Friedhofssatzung (§ 14 Ehrengrabstätten) füh-
ren. Einen entsprechenden Formulierungsvorschlag hat der Beirat gesondert erarbeitet.
Darmstadt im Oktober 2014
10
2 Biografien
Es folgen die Biografien zur Ehrengräberliste in al phabetischer Reihenfolge mit Literatur- und Quel-
lenangaben sowie der jeweiligen Bewertung/Empfehlung des Fachbeirats Ehrengräber.
Unterhalb der Namen finden sich die Grabbezeichnung en, wobei „01“ für Waldfriedhof, „02“ für A l-
ter Friedhof und „BF“ für Bes sunger Friedhof steht.
Carl du Bos du Thil (1777-1859)
40
Carl du Bos du Thil (1777-1859)
02 / 1 Mauer 135
Carl Wilhelm Heinrich du Bos Freiherr du Thil wurde am 22. April 1777 als Sohn des Oberstleutnants
Ferdinand du Bos du Thil und dessen Frau Albertine (geb. Freiin Röder von Diersburg) in Braunfels
geboren.
Du Thils Erziehung erfolgte zunächst auf dem elterl ichen Hofgut Grass bei Hungen in Oberhessen,
später zog er zur Ausbildung nach Neuchâtel (Schwei z) und an die Karlsschule in Stuttgart. Im Alter
von 16 Jahren nahm er sein Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen auf und wechselte 1795 an
die Universität Göttingen. Nach Abschluss des Studiums 1798 hospitierte er am Reichskammergericht
in Wetzlar, bevor er 1799 als Assessor in Dienste d es Fürstenhauses Solms-Braunfels trat. Im An-
schluss an einen Aufenthalt in Paris 1801 gelangte du Thil 1802 nach Darmstadt. Zunächst zum
Kammerherrn ernannt, entwickelte er sich rasch zum Vertrauten des Ministers Carl Ludwig von Bark-
haus und trat 1803 als Regierungsrat in den Staatsd ienst der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Erste
Erfahrungen auf dem Feld der Diplomatie hatte du Th il bereits als Begleiter von Barkhaus auf dem
Regensburger Reichstag 1802/03 sammeln können. Nach dem Barkhaus ins politische Abseits geriet,
diente du Thil ab 1805 in der Provinzialverwaltung Starkenburg. Gesundheitlich angeschlagen und
unzufrieden mit seiner Stellung, bat er 1807 um Ent lassung mit der Aussicht auf Wiedereinstellung,
trat eine Kur in Göttingen an und bereiste ab 1808 Frankreich und Italien.
Nach seiner Rückkehr 1809 verfasste du Thil ein Gut achten über die Gleichstellung der Juden im
Großherzogtum Hessen und wurde zum Geheimen Legationsrat ernannt. Großherzog Ludewig I. holte
ihn zurück an den Darmstädter Hof, ernannte ihn 181 0 zum Oberschenk sowie 1811 zum Hofmarsch-
all und Geheimrat. Bald wurde du Thil mit vertrauen svollen Aufgaben betraut: Er leitete die Verhand-
lungen über den Anschluss des Großherzogtums Hessen an die gegen Napoleon verbündeten Mächte
(Vertrag von Dörnigheim), als sich 1813 Napoleons N iederlage abzeichnete, und trug damit zum Er-
halt des Staats bei. Ernannt zum Wirklichen Geheimrat (1818) nahm du Thil an den Wiener Ministeri-
alkonferenzen 1819/20 teil, wo er auf wichtige Poli tiker des Deutschen Bundes traf und in persönli-
chen Kontakt zum Österreichischen Außenminister Fürst Klemens von Metternich trat.
Wieder in Darmstadt, wurde du Thil zum Minister bes tellt. Er leitete ab 1821 das „Ministerium der
Auswärtigen Angelegenheiten und des Hauses“ sowie d as Finanzmini sterium und war Gesandter am
deutschen Bundestag. Nach dem Tod von Staatsministe r Grolmann 1829 wurde er zum „dirigierenden
Minister“ ernannt; zugunsten des Innen - und Justizministeriums gab er das Finanzministerium auf. Die
Politik du Thils entsprach einem pragmatischen Staa tskonservatismus. Über allem stand seine Sorge
um die Stabilität der staatlichen, der bürokratisch -monarchischen Ordnung. Die daraus folgende Rest-
riktionspolitik beinhaltete aber keineswegs nur res taurative, sondern auch reformerische Elemente,
etwa in den Bereichen Wirtschaft und Bildungswesen. Maßgeblich war du Thil 1828 an der Ausarbei-
tung des preußisch-hessischen Zollvertrags beteiligt, der als eine Keimzelle des Deutschen Zollvereins
angesehen werden kann. Unter seiner Führung wurden Staat und Verwaltung des Großherzogtums neu
gestaltet. Besonders an den Verwaltungsreformen von 1821 und 1832 war er maßgeblich beteiligt.
Carl du Bos du Thil (1777-1859)
41
Innenpolitisch wandte sich du Thils Politik insbeso ndere gegen die Forderungen der liberalen Opposi-
tion im Landtag um (mehr) Beteiligung an politische n Entscheidungsprozessen. Zwischen der Regie-
rung du Thil und den Führern der radikaldemokratisc hen Opposition, wie Ernst Emil Hoffmann und
Heinrich von Gagern, fanden erbitterte Auseinanders etzungen statt. Wiederholt wurde der Landtag
daraufhin aufgelöst. Die 1832 vom Deutschen Bund er lassenen Repressionsgesetze gingen du Thil
nicht weit genug, zumal sie seines Erachtens nach v on einigen Regierungen nicht vollständig umge-
setzt wurden. Auf den Wiener Ministerialkonferenzen 1834 versuchte du Thil daher, die anderen deut-
schen Bundesstaaten von einem konsequenteren Einsch reiten gegen demokratische und nationale
Kräfte zu überzeugen. Er konnte sich mit seinen Maximalforderungen aber nicht durchsetzen.
Das repressive „System du Thil“ bediente sich Mitte ln zweifelhafter Legitimität, darunter Wahlbeei n-
flussungen und Einschüchterungsversuche. Zu einem der entschiedensten Gegner du Thils entwickelte
sich Georg Büchner. Seit Mitte der 1830er Jahre zei chnete du Thil für die Verhaftung einer Anzahl
(radikal-)demokratisch gesinnter Personen verantwor tlich. Unter den Verhafteten befand sich Fried-
rich Ludwig Weidig, liberaler Mitherausgeber des „H essischen Landboten“, der seit 1835 im
Darmstädter Arresthaus einsaß und sich 1837 unter u ngeklärten Umständen dort das Leben nahm.
Du Thils Regierung geriet daraufhin unter öffentlichen Druck, stürzte aber nicht. Ziel du Thils blieb es
bis zu seiner Entmachtung 1848, den Vormarsch der o ppositionellen liberalen Kräfte durch entschlos-
senes Handeln aufzuhalten. Er war jedoch realistisc h genug, Landtagen und Verfassungen nicht
grundsätzlich ihre Berechtigung abzusprechen. Keine akzeptable Alternative bildete für ihn hingegen
eine Entwicklung des konstitutionellen Systems hin zu einem parlamentarischen System, in dem der
Mehrheitsfraktion der Zweiten Kammer faktisch die S taatsgewalt übertragen würde. In den letzten
Jahren seiner Amtszeit verweigerte er sich vielmehr immer stärker politisch notwendigen Reformen.
Im Zuge der Revolution 1848 wurden du Thil und sein e erstarrte Repressionspolitik durch den libera-
len Widersacher Heinrich von Gagern abgelöst.
Nach dem Ausscheiden aus dem politischen Leben widm ete sich du Thil über mehrere Jahre (1852-
1857) den umfangreichen Aufzeichnungen seiner Leben serinnerungen (1921 von Heinrich Ulmann
veröffentlicht unter dem Titel „Denkwürdigkeiten au s dem Dienstleben des Hessen -Darmstädtischen
Staatsministers Freiherrn du Thil 1803-1848“), die als wichtige Quelle für das Großherzogt um Hessen
gelten, insbesondere für die Zeit des hessischen Vormärz.
Du Thil war dreimal verheiratet: 1804 mit Wilhelmin e Freiin von Günderode (1782-1819, Tochter
eines badischen Regierungsrats), 1822 mit Ulrike vo n Ketelhodt (1784-1836, Tochter eines schwarz-
burgischen Hofmarschalls) und 1836 mit Friederike F reiin von Rotsmann (1811-1891, Tochter eines
Großherzoglichen Oberhofmeisters). Alle Ehen blieben kinderlos.
Du Thil wurde mit hohen Auszeichnungen geehrt, etwa 1841 mit dem Großkreuz des Verdienstordens
Philipps des Großmütigen sowie zwischen 1835 und 18 45 mit badischen, württembergischen, russi-
schen, portugiesischen und belgischen Orden.
Am 17. Mai 1859 starb Carl du Bos du Thil in Darmstadt.
Carl du Bos du Thil (1777-1859)
42
Literatur
Büttner, Siegfried: Die Anfänge des Parlamentarismus in Hessen-Darmstadt und das Du Thilsche System. Darmstadt 1969.
Clemm, Ludwig: Du Bos Frhr. du Thil, Carl Wilhelm Heinrich. In: NDB 4 (1959), S. 148-150.
Diehl, Wilhelm: Du Thil, Freiherr Karl Wilhelm Heinrich du Bos du Th. In: ADB 48 (1904), S. 215-217.
Franz, Eckhart G.: Du Thil, Carl Wilhelm Heinrich du Bos Frhr. In: Stadtlexikon Darmstadt (2006), S. 185.
Hahn, Hans-Werner: „… vielleicht begegnet es mir auch noch einmal für einen Demagogen zu gelten.“ Die Repressionspol i-
tik des hessen-darmstädtischen Staatsministers du Thil 1830 bis 1837 im Spiegel seiner Briefe an den preuß ischen Gesandten
von Otterstedt. In: Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde 63 (2005), S. 125-156.
Hahn, Hans-Werner: Zwischen Rheinbund und Revolution von 1848/49: Der Staatskonservativismus des hessen-
darmstädtischen Ministers du Thil. In: Grothe, Ewald ( Hrsg.): Konservative deutsche Politiker im 19. Jahrhund ert. Wirken –
Wirkung – Wahrnehmung. Marburg 2010, S. 35-51.
Ulmann, Heinrich: du Bos du Thil, Karl Wilhelm Heinri ch, Freiherr. Staatsmann, 1777-1859. In: Haupt, Herman (Hrsg.):
Hessische Biographien, Bd. 3. Darmstadt 1934 [Wiesbaden 1973], S. 254-260.
Ulmann, Heinrich (Hrsg.): Denkwürdigkeiten aus dem Dienstleben des Hessen-Darmstädtischen Staatsministers F reiherrn du
Thil 1803-1848. Berlin 1921.
Quellen
StadtA DA
ST 61 Thil, – Carl Wilhelm Heinrich du Bos, Freiherr du Thil
HStAD
Biografische Informationen
O 30 Nachlass du Thil
R 4 Nr. 23953
Bewertung
„Carl du Bos du Thil war einer der wenigen bedeuten den Staatsmänner, die jemals dem hessen -
darmstädtischen Th ron dienten“, urteilte das Darmstädter Tagblatt 196 4. Tatsächlich wirkte du Thil
zwischen 1803 und 1848 im Auftrag der Landgrafschaf t bzw. des Großherzogtums Hessen-Darmstadt
erfolgreich im Bereich der Diplomatie und hatte „maßgeblichen Anteil an der notwe ndigen Neugestal-
tung von Staat und Verwaltung“ (Eckhart G. Franz). Von 1829 bis 1848 war er als „dirigierender M i-
nister“ und Leiter des Innen - und Justizministeriums des Großherzogtums Hessen- Darmstadt in füh-
render Funktion tätig.
Du Thils Reformpolitik war jedoch an einem bürokrat isch-autoritären Politikkonzept orientiert. Ver-
änderungen waren für ihn nur dann denkbar, wenn sie das monarchisch-bürokratische Herrschaftssys-
tem nicht in Frage stellten. Wiederholt ergriff ode r deckte er „rechtlich höchst fragwürdige“ (Hans -
Carl du Bos du Thil (1777-1859)
43
Werner Hahn) Maßnahmen im Bereich der Innen- und Bu ndespolitik, um die monarchische Souverä-
nität seinem Verständnis gemäß dauerhaft zu stabili sieren. Der liberalen Mehrheit in der Zweiten
Kammer begegnete er ebenso widerständig wie der „au ßerparlamentarischen Opposition“. Von der
Rechtmäßigkeit seiner Repressionspolitik zeigte sic h du Thil Zeit seines Lebens überzeugt. Die Ver-
haftung Weidigs und dessen Haftumstände etwa verteidigte er auch nach Weidigs Tod. In einem Brief
aus dem Jahr 1837 äuße rte du Thil sarkastisch, dass der „Heuchler“ Weidig , „einer der vollendesten
und gefährlichsten Schurken, die je den Boden betre ten haben, sich mit einem wirklichen Heiligen-
schein zu umgeben wusste“ (zitiert nach Hans -Werner Hahn, „…vielleicht“, S. 149). N euere Untersu-
chungen seiner Korrespondenzen bestätigen jedenfalls ebenso wie seine „Denkwürdigkeiten“, dass du
Thil noch stark der untergehenden Welt des Ancien Régime verhaftet war.
Die Grabstätte du Thils befindet sich vermutlich se it Ende des 19. Jahrhunderts in städtischer Obhut:
Im Bestattungsbuch findet sich unter dem Datum 15.0 5.1894 der Eintrag: „Unterhaltung durch die
Stadt“. In den überlieferten Akten ist vornehmlich von „Grabstätte“, nicht von „Ehrengrab“ die Rede.
Lediglich in einem Schreiben de s Kulturamts aus dem Jahr 1978 heißt es: „ Nach Auskunft von Herrn
Landau wird die o. g. Grabstätte von der Stadt ehrenhalber unte rhalten“ [24.05.1978, KulA].
Begründete Zweifel, die sich aus der politischen Bi ografie ergeben, haben den Fachbeirat dazu bewo-
gen, die Aberkennung der persönlichen Ehrung durch ein Ehrengrab zu empfehlen. Die historisch
bedeutsame Grabstätte sollte als einzigartiger, personalisierter Erinnerungsort jedoch erhalten bleiben.
Oskar von Hutier (1857-1934)
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Oskar von Hutier (1857-1934)
02 / 4 C 135
Oskar Emil von Hutier wurde am 27. August 1857 in E rfurt als Sohn des späteren Oberst Cölestin von
Hutier und dessen Gattin Fanny (geb. Ludendorff) ge boren. Er stammte aus einer Familie mit langer
militärischer Tradition.
Aus dem Kadettenkorps kommend, wurde Oskar von Huti er im April 1875 als Sekondeleutnant in das
Zweite Nassauische Infanterie-Regiment überwiesen. Ende 1883 zum Premierleutnant ernannt, be-
suchte Hutier zwischen 1885 und 1888 die Kriegsakad emie, bevor er im Frühjahr 1889 zum Großen
Generalstab kommandiert wurde. Zum Hauptmann beförd ert (1890) wurde er 1891 als Kompaniechef
in das 1. Großherzoglich Hessische Leibgarde-Infant erie-Regiment 115 versetzt. Von 1894 bis 1900
und nochmals von 1902 bis 1907 gehörte Hutier in ve rschiedener Funktion dem Großen Generalstab
an, unterbrochen von einer Zeit als Bataillonskomma ndeur eines thüringischen Infanterie-Regiments;
er wurde zum Major (1896), zum Oberstleutnant (1902 ) und zum Oberst (1905) befördert. Von 1902
an war er mit der Leitung des Generalstabs des Drit ten Armeekorps beauftragt. Anschließend, von
1907 bis 1910, befehligte er als Kommandeur das 1. Großherzoglich Hessische Leibgarde-Infanterie-
Regiment 115. Anfang 1911 wurde Hutier als Ober-Qua rtiermeister in den Generalstab der Armee
versetzt. Befördert zum Generalmajor (1910), später zum Generalleutnant (1912), wurde er 1912
Kommandeur der 1. Garde-Division.
Im Verlauf des Ersten Weltkriegs stieg Hutier, der als Protegé Paul von Hindenburgs galt, innerhalb
der militärischen Hierarchie weiter auf; er wurde k ommandierender General des 21. Armeekorps
(1915), General der Infanterie und Oberbefehlshaber der 8. Armee (1917) sowie – nach seiner Verset-
zung an die Westfront – der neu formierten 18. Armee (1917/1918). Nach dem Krieg wurde General
von Hutier als ruhmreicher Feldherr gefeiert: Er se i mit seinen Truppen entscheidend an der Erobe-
rung der baltischen Inseln und der Stadt Riga betei ligt und in Frank reich „in raschem Siegeszug“ weit
auf gegnerisches Gebiet vorgedrungen sowie in die „ Vernichtung“ der englischen 5. Armee involviert
gewesen. Von französischer Seite wurde ihm fälschli cherweise die Entwicklung einer militärischen
Taktik zugeschrieben, der sogenannten „Hutier -Taktik“, die er zwar erfolgreich sowohl an der West -
als auch an der Ostfront als einer der ersten Komma ndanten in großem Stil angewendet, keineswegs
aber „erfunden“ hatte. Seit der Schlacht um Riga An fang September 1917 arbeitete von H utier eng
zusammen mit Georg Heinrich Bruchmüller, der für ne ue taktische Anwendungen im Bereich der
Artillerie verantwortlich zeichnete – allerdings auch als „the war’s most successful user of artillery -
delivered gas “ (David T. Zabecki) gilt.
Nach dem Kri eg quittierte Hutier den Militärdienst. „Am 14. Jan uar 1919 wurde General der Infant e-
rie von Hutier in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit der gesetzlichen Pension zur Disposition
gestellt“, hieß es dazu in der Presse. Ab Dezember 1919 wurde der Genera l a. D. zum Präsidenten des
neu gegründeten Deutschen Offiziersbunds berufen. Gemäß seinem Amt kümmerte er sich nun um die
Sicherstellung der Rechte ehemaliger Offiziere und trat ein für die Hinterbliebenen der Gefallenen,
deren Witwen und Waisen. Seine letzten Sommer verle bte Hutier offenbar an seinem Sommerwohn-
sitz Salzburg, Nonnthaler Hauptstraße 54, wo er zumindest seinen 70. und seinen 75. Geburtstag feier-
Oskar von Hutier (1857-1934)
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te. Schenkt man den Nachrufen aus der Darmstädter T agespresse Glauben, verbrachte er „die schön s-
te n Stunden seines Lebens“ jedoch in Darmstadt. Hier begründete er seine Ehe mit Marie ( geb. Miller
zu Aichholz, Hochzeit 1892), die 1912 in Charlotten burg starb; hier wurde sein erstes Kind, Tochter
Marion geboren (1893; zweite Tochter Irmgard gebore n 1894 in Straßburg) und hier verlebte er seine
„Zeit als Kompaniechef“. Allerdings verstarb am Ende seiner Darmstädter Zeit, im Sommer 1910, sein
Sohn Oskar im Alter von nur zwölf Jahren. In der Zwischenkriegszeit verfocht Hutier mit Verve – und
in blinder Loyalität zum deutschen Militär – die sogenannte „Dolchstoßlegende“, nach der die im Fe l-
de unbesiegte deutsche Armee den Krieg an der „Heim atfront“ verloren habe. Als Präsid ent des Deut-
schen Offiziersbunds stand er der Weimarer Republik ablehnend gegenüber.
Während des Ersten Weltkriegs wurde Oskar von Hutie r, später Ehrenvorsitzender der ehemaligen
Leibgardisten, mit hohen militärischen Auszeichnung en dekoriert. So erhielt er unter anderem den
Orden Pour le Mérite mit Eichenlaub, den Roten Adlerorden 1. Klasse mit Eichenlaub und Schwertern
sowie das Komturkreuz mit Stern und Schwertern des königlichen Hausordens von Hohenzollern.
Zudem bekam er den Titel „Exzellenz“ verliehen. Ihm zu Ehren wurde in Hanau eine Kaserne in H u-
tier-Kaserne benannt, ebenso in Darmstadt die Kaserne in der Bessunger Straße.
Oskar von Hutier starb am 5. Dezember 1934 in Berli n und wurde am 11. Dezember 1934 auf dem
Alten Friedhof in Darmstadt im Familiengrab beigese tzt, in dem bereits seine Frau und sein Sohn la-
gen.
Literatur
Astore, William J.: Hutier, Oskar von (1857-1934). In: T ucker, Spencer C. (Hrsg.): World War I. A Student Encyclope dia.
Santa Barbara 2005, Bd. 2: E-L, S. 567.
Zabecki, David T.: Steel Wind. Colonel Georg Bruchmüller and the Birth of Modern Artillery. Westport 1994.
Quellen
StadtA DA
ST 61 Hutier, Oskar von
Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg
MSG 109/7809
N 324/31
RH 18/820
RH 61/2085
Bewertung
Oskar von Hutier gilt als einer der großen deutschen Feldherren des Ersten Weltkriegs. Die Niederlage
der russischen Armee in der Schlacht von Riga kann als ausschlaggebendes Ereignis an der deutschen
Ostfront betrachtet werden – wenngleich neuere militärhistorische Forschungen d en Abzug der russi-
Oskar von Hutier (1857-1934)
80
schen Armee weniger den taktischen Neuerungen unter General von Hutier als den demoralisierten
russischen Soldaten zuschreiben. In Frankreich führ ten die Offensiven der deutschen Armeen von
März bis Juli 1918 („Ludendorff -Offensiven“) zu zwischenzeitlichen Erfolgen. Die „v ernichtende“
Niederlage der englischen 5. Armee wurde maßgeblich von der von Hutier befehligten 18. Armee
erwirkt, die zugleich einige Zehntausend Gefangene nahm. Das eigentliche Ziel, den Krieg zugunsten
Deutschlands zu entscheiden, konnte hingegen nicht erreicht werden. Hutier machte dafür nach dem
Krieg die zögerliche Haltung der Oberen Heeresleitu ng verantwortlich. Seine Kriegstagebücher sind
beim Brand des Heeresarchivs vernichtet worden; led iglich ein Nachlassverzeichnis und einige Briefe
finden sich im Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg überliefert.
Oskar von Hutier vertrat vehement die sogenannte „Dolchstoßlegende“. Gemeinsam mit Werner Best,
Joseph Goebbels, Hermann Göring, Rudolf Heß, Adolf Hitler, Alfred Hugenberg, Ernst Röhm und
weiteren Protagonisten der deutschen Rechten war Os kar von Hutier im Oktober 1931 Teilnehmer
einer Zusammenkunft in Bad Harzburg, die später als „Harzburger Front“ in die Geschichtsbücher
Eingang fand.
Zur Trauerfeier in Berlin ehrten Generaloberst von Blomberg in Vertretung des „Führe rs“ sowie der
Chef der Heeresleitung, General Fritsch, den versto rbenen General mit prächtigen Kränzen. Bei sei-
nem Begräbnis in Darmstadt einen Tag später (nach Ü berführung des Leichnams von Berlin nach
Darmstadt) erwiesen die SA-Standarte sowie weitere Vertreter des NS-Regimes und erzkonservativer
Verbände dem Toten die letzte Ehre.
Es stellt sich aus heutiger Perspektive die Frage, ob rein militärische Erfolge als „Lebensleistung“
ausreichen, um mit einem städtischen Ehrengrab gewü rdigt werden zu können. General von Hutiers
als Grundlage für die Verleihung seines Ehrengrabes relevante „Lebensleistung“ bestand und besteht
in militärischen Erfolgen, die Tausende von Mensche n das Leben kosteten. In der Begründung zur
Anerkennung als „städtisches Pflegegrab ehrenhalber “ (Magistratsbeschluss vom 08.02.1978, im Üb-
rigen auf Antrag der Nutzungsberechtigten, der Hint erbliebenen Oskar von Hutiers) heißt es entspre-
chend: „Der Höhepunkt der Feldherrentätigkeit des G enerals war die Führung der 18. Armee in der
‚Großen Schlacht in Frankreich‘“. Die neuen, von Hu tiers Trupp en intensiv angewendeten Artillerie-
Taktiken basierten auch auf der Anwendung von Giftg as. Und auch wenn Oskar von Hutier über län-
gere Zeit in Darmstadt stationiert war, ihm in der Begründung 1978 eine „starke Bindung zu Dar m-
stadt“ attestiert wurde, so las sen sich aus seinem Kommando des 1. Großherzoglich Hessischen Leib-
garde-Infanterie-Regiments 115 kaum nachhaltige Verdienste für die Stadt Darmstadt konstruieren.
Da ausschließlich militärische Erfolge als Begründu ng für die zugesprochene Ehrung dienten, emp-
fiehlt der Fachbeirat die Aberkennung des Ehrengrab s. Die historisch bedeutsame Grabstätte sollte als
einzigartiger, personalisierter Erinnerungsort jedoch erhalten bleiben.
Ludwig Kattrein (1837-1886)
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Ludwig Kattrein (1837-1886)
02 / 2 Mauer 47
Ernst Ludwig Bernhard Kattrein wurde am 21. Septemb er 1837 als Sohn des Landgerichtsassessors
Ludwig Kattrein und dessen Gattin Gertrude (geb. Fink) in Nidda (heute Wetteraukreis) geboren.
Kattrein besuchte zunächst die von Pfarrer Manchot geleitete Privatschule und wechselte nach der
Konfirmation an das Gymnasium in Gießen. Als der Va ter als Richter an das Landgericht Darmstadt
berufen wurde, zog die Familie in die Residenzstadt . Hier schloss Kattrein das Gymnasium 1854 ab
und trat als Freiwilliger in das in Darmstadt stehe nde 2. Infanterie-Regiment (später Großherzoglich
Hessisches Infanterie-Regiment Nr. 116) ein. Er abs olvierte erfolgreich Militärschule sowie Offiziers-
prüfungen und wurde 1856 zum Portepeekorporal ernannt. Zwei Jahre später erfolgte seine Ernennung
zum überzähligen Leutnant des 4. Infanterie-Regimen ts (später Großherzoglich Hessisches Infanterie-
Regiment Nr. 118).
In Darmstadt heiratete Kattrein 1865 die hier gebor ene Ida Amalie von Willich, Tochter des Großher-
zoglich Hessischen Majors Friedrich von Willich (ge nannt von Pöllnitz). Noch vor der Ehe wurde
Tochter Auguste geboren (1861), nach der Hochzeit S ohn Ludwig (1866, der später ebenfalls eine
militärische Laufbahn einschlagen und Major werden sollte).
Am Krieg Preußens gegen Österreich 1866, in dem Hes sen noch an der Seite Österreichs kämpfte,
nahm Kattrein als Adjutant des 1. Bataillons des 4. Infanterie-Regiments teil (im Juni 1866 zum Ober-
leutnant befördert). In den Krieg gegen Frankreich zog er, im April 1870 zum Hauptmann und Kom-
paniechef aufgestiegen, an der Spitze der 8. Kompan ie (2. Bataillon) des 4. Infanterie-Regiments. Seit
der Militärkonvention 1867 war das Regiment der pre ußischen Armee unterstellt. Die Großherzoglich
Hessischen Truppen nahmen unter anderem an der Bela gerung der Festung Metz sowie im Novem-
ber/Dezember 1870 an den Kämpfen an der Loire teil. Kattreins Kompanie war Anfang Dezember
involviert in die Schlacht bei Orléans. In die Gesc hichtsbücher eingehen sollte Ludwig Kattrein aller-
dings als „Erstürmer des Schlosses Chambord“.
Am 9. Dezember 1870 wurde Schloss Chambord, das grö ßte der Schlösser an der Loire, einige Kilo-
meter östlich von Blois gelegen, von Truppen des 2. Bataillons des 4. Infanterie-Regiments besetzt.
Maßgeblich beteiligt an der Aktion war die 8. Kompa nie unter der Führung Ludwig Kattreins. Die
französische Besatzung des Schlosses soll 3.000 Man n stark gewesen sein – Kattreins Kompagnie
bestand zum Zeitpunkt der Eroberung (den tradierten Quellen zufolge) lediglich aus gut 50 Soldaten
und (inklusive ihm selbst) drei Offizieren. Dennoch ließ Kattrein eigenmächtig eine Brücke zur Burg
im Schutze der Dunkelheit und unter lauten „Hurra!“ -Rufen stürmen. Seine Hoffnung, die Besatzer so
über die tatsächliche Anzahl der Angreifer täuschen zu können, ging offensichtlich auf. Kein Schuss
wurde der Überlieferung nach mehr abgegeben; die ge gnerischen Einheiten flohen ungeordnet und
gaben das Schloss weitgehend kampflos auf. Geschütz e, Munitionswagen, mehrere Dutzend Pferde
sowie eine große Anzahl von Gefangenen (zeitgenössi sche Quellen sprechen von über 200 Soldaten
und mehreren Offizieren) gelangten in die Hände der Angreifer. In Hessen wurde Kattrein für seine
„Heldentat“ gefeiert und von Großherzog Ludwig III. mit dem Hessischen Militär -Verdienstkreuz
ausgezeichnet. Die Darmstädter Bevölkerung bereitet e dem Hauptmann sowie den heimkehrenden
Ludwig Kattrein (1837-1886)
87
Truppen einen begeisterten Empfang. Von der preußis chen Heeresführung hingegen wurde Kattrein –
trotz des unbestrittenen Erfolgs – „wegen Tollkühnheit vor dem Feind“ [St adtA DA, ST 61 Kattrein,
Ludwig; zitiert nach Prof. Alexander Böhm (Herkunft des Zitats ungeklärt)] gerügt.
Seine militärische Karriere konnte die „Heldentat“ kaum nachweislich befördern. Im Zuge des Übe r-
tritts der Offiziere der hessischen Regimenter in die preußische Armee 1872 wurde Kattrein nach Köln
versetzt, wo er fortan als Kompaniechef im Hohenzol lern‘schen Füsilier -Regiment Nr. 40 Dienst tat.
In Köln wurde 1876 auch seine Tochter Gertrude gebo ren. Gesundheitliche Probleme zwangen Katt-
rein 1879 dazu, den Abschied vom Militärdi enst einzureichen. Unter „gleichzeitiger Erteilung des
Charakters als Major“ (August Weimer) wurde seinem Gesuch stattgegeben.
Nach dem frühen Ausscheiden aus der Armee kehrte Ka ttrein in die heimatliche Wetterau zurück.
Noch im Dezember 1879 trat er sein neues Amt als Direktor des Landeszuchthauses Marienschloss an.
In der Gemeinde Rockenberg, zu der Marienschloss ge hörte, bemühte er sich von 1881 an um die
Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr. Unter sei ner aktiven Mithilfe wurde diese schließlich 1883
gegründet; die ersten Uniformen der Wehr sollen zum Teil von Kattrein gestiftet worden sein.
Ludwig Kattrein erhielt hohe Auszeichnungen für sei n militärisches Wirken, etwa das Ritterkreuz II.
Klasse des Ludwigsordens (1866), das Königlich Preußische Eiserne Kreuz II. und I. Klasse (1870/71)
sowie das Ritterkreuz I. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen mit Schwertern und
Krone (1885).
Während seiner Zeit in Marienschloss verschlechtert e sich Kattreins körperliche Konstitution zuneh-
mend. Das Lungenleiden, welches ihn bereits zur Auf gabe der militärischen Laufbahn gezwungen
hatte, setzte ihm verstärkt zu. In einem Abschiedsbrief machte er denn auch sein langes Leiden und die
Angst vor zunehmender geistiger Umnachtung für den Entschluss verantwortlich, nicht mehr weiterle-
ben zu wollen. Am 2. Juli 1886 nahm sich Ludwig Kat trein in seinem Direktorenzimmer in Marien-
schloss das Leben.
In Darmstadt erinnern die Kattreinstraße sowie ein 1887 ihm zu Ehren errichtetes Denkmal (Büste) an
seiner Grabstätte auf dem Alten Friedhof an den „Erstürmer des Schlos ses Chambord“. Zudem zeigt
ein Relief aus dem Jahr 1878 – einzig erhaltener Teil des 1944 zerstörten Denkmal s zu Ehren der im
Krieg 1870/71 gefallenen Hessen (heute im Bestand des Hessischen Landesmuseums) – die glorreiche
„Erstürmung des Schlosses Chambord am 9.12.1870“.
Literatur
Keim, A[ugust]: Geschichte des 4. Großherzoglich Hessischen Infanterie-Regiments (Prinz Karl) Nr. 118 und seiner Stämme,
1699-1878. Berlin 1879, besonders S. 346 ff.; zur Erstürmu ng von Schloss Chambord S. 359 ff.; Auflistung der Ehrung en S.
375-377.
Major Ernst Ludwig Bernhard Kattrein. Im Gedächtnis an d en Gründer der Rockenberger Feuerwehr. In: Freiwillige Feu er-
wehr Rockenberg (Hrsg.): Festschrift der Freiwilligen Feue rwehr Rockenberg. 125 Jahre 1883-2008. Rockenberg 2008, S.
125.
Weimer, August: Kattrein, Ernst Ludwig Bernhard. Offizi er, 1837-1886. In: Haupt, Herman (Hrsg.): Hessische Bio graphien,
Bd. 1. Darmstadt 1918, S. 57-59.
Ludwig Kattrein (1837-1886)
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Quellen
StadtA DA
ST 61 Kattrein, Ludwig
HStAD
Biografische Informationen
R 12 N Nr. 304
G 24 Nr. 952/2
G 30 Marienschloss Nr. A 272
StadtA Nidda
Bestand Hauptmann Ludwig Kattrein
Evangelische Kirchengemeinde Nidda
Taufbücher
Bewertung
Hauptmann Ludwig Kattrein wurde durch seine „Helden tat“ im Krieg 1870 bekannt; als „Erstürmer
des Schlosses Chambord“ ging er in die (Hessen -Darmstädter) Annalen ein. Dass die „glorreiche“
Aktion in der tradierten Erinnerung an den Krieg 18 70/71 allgemein nicht über Hessen-Darmstadt
hinaus wahrgenommen wurde, könnte – folgt man den Darmstädter Chronisten – davon abhängig ge-
wesen sein, dass nicht- preußischen Truppen keine großen „Heldentaten“ zuge schrieben werden sol l-
ten. Andere Quellen verweisen darauf, dass Kattrein s Handeln von Seiten der preußischen Heeresfüh-
rung als „tollkühn“ aufgefasst und gerügt worden se i. Die Anzahl der Besatzer (die Rede ist wie e r-
wähnt von 3.000 Mann) geht im Übrigen auf Schätzung en zurück; die unterlegenen Entscheidungsträ-
ger auf französischer Seite, die sich offensichtlic h hatten düpieren lassen, gaben vor einem Kriegsge-
richt die Stärke der Angreifer (also der hessischen Truppen) mit 15.000 Soldaten an. Unbenommen
dessen hatte Kattrein dazu beigetragen, mit Schloss Chambord ein Kulturgut ersten Ranges vor der
(teilweisen) Zerstörung zu bewahren.
Kattrein erhielt höchste Auszeichnungen für seine militärische Leistung. Als einziger Angehöriger des
4. Infanterie-Regiments wurde ihm das Eiserne Kreuz I. Klasse verliehen. Der Erfolg der „Erstürmung
von Chambord“ wurde zu großen Teilen ihm zugeschrie be n. Die kurz nach seinem Tod ihm zu Ehren
errichtete Büste zeugt – wie auch die Benennung einer Straße – von seinem Bekanntheitsgrad (in
Darmstadt).
Die Unterhaltung von Major Ludwig Kattreins Grab au f dem Alten Friedhof durch die Stadt Darm-
stadt geht indessen auf eine Initiative seines Sohn es Ludwig aus dem Jahr 1926 zurück. Jener Ludwig
Kattrein, Major a. D. und Postdirektor, bat am 23.0 8.1926 in einem Brief an Oberbürgermeister Wil-
helm Glässing darum, die Stadt Darmstadt möge nach seinem Tod „die Unterhal tung der Grabstätte
und des Denkmals meines Vaters übernehmen“. Glässing erwiderte am 26.08.1926, „dass die Stadt es
gerne übernehmen wird, Ihrem Wunsche entsprechend n ach Ihrem Ableben die Unterhaltung der
Ludwig Kattrein (1837-1886)
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Grabstätte und des Denkmals Ihres Vaters zu übern ehmen.“ Dem Friedhofsamt wurde die Information
„zur weiteren Veranlassung“ weitergeleitet mit dem Hinweis: „Es handelt sich um das Grab des E r-
stürmers von Chambord – Hauptmann Kattrein.“ In folgenden Briefwechseln wur de Ludwig Kattrein
seitens der Stadt darauf hingewiesen, dass die Grab pflege erst nach seinem Ableben in Kraft treten
würde [StadtA DA, Ordner Ehrengräber].
Da ausschließlich militärische Erfolge als Begründu ng für die zugesprochene Ehrung dienten, emp-
fiehlt der Fachbeirat die Aberkennung des Ehrengrab s. Die historisch bedeutsame Grabstätte sollte als
einzigartiger, personalisierter Erinnerungsort jedoch erhalten bleiben.
Otto Liman von Sanders (1855-1929)
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Otto Liman von Sanders (1855-1929)
02 / 2 N 28
Otto Liman von Sanders wurde am 18.
Februar 1855 als Sohn des Kaufmanns und Rittergutbe sitzers
Karl Leonhard Liman und dessen Gattin Emma (geb. Mi chaelis) auf Schwessin bei Stolp (Pommern)
geboren.
Nachdem Liman das Friedrich-Wilhelms-Gymnasium zu B erlin besucht hatte, trat er 1874 in das
1. Großherzoglich Hessische Infanterie-Regiment Nr. 115 ein und wurde 1875 zum Sekondeleutnant
befördert. In Darmstadt heiratete er 1877 Amalie vo n Sanders, Tochter des aus Schottland stammen-
den preußischen Oberstleutnants Howard von Sanders; aus der Ehe gingen drei Töchter hervor. Von
1878 bis 1881 absolvierte Liman die Kriegsakademie, seit 1878 dem Dragoner-Regiment Nr. 23 in
Darmstadt zugewiesen (Premierleutnant 1885). Liman wirkte – bereits in relativ jungen Jahren und
über einen langen Zeitraum hinweg – im Großen Generalstab. 1894 zum Major ernannt, bef ehligte er
ab 1900 unterschiedliche Einheiten (Oberstleutnant 1901, Oberst 1904, Generalmajor 1908): Zunächst
das Husaren-Regiment Nr. 6 in Leobschütz, anschließ end die 15. Kavallerie-Brigade und ab 1911 –
unterdessen zum Generalleutnant ernannt – die 22. Division in Kassel.
Für seinen späteren militärischen Ruhm von entschei dender Bedeutung war seine Berufung im De-
zember 1913 als Leiter der Deutschen Militär-Missio n nach Konstantinopel. Hier sollte der General-
leutnant, einer Abordnung von über vierzig Offizier en vorstehend, im Auftrag des Deutschen Kaisers
das türkische Heer, das sich infolge der Balkankriege in desolatem Zustand befand, reorganisieren und
unter deutschen Einfluss stellen. Mit dieser Maßnah me versuchte das Deutsche Kaiserreich ein Ge-
gengewicht zu den Absichten Russlands zu schaffen. Zum preußischen General der Kavallerie beför-
dert, trat Liman von Sanders als Generalinspekteur der türkischen Armee und Kommandeur aller Hee-
resschulen in Erscheinung. Zugleich hatte er das Ko mmando über das erste türkische Armeekorps
übernommen, dessen Aufgabe in der Verteidigung Kons tantinopels und der Meerengen bestand. Die-
ser Umstand wurde von englischer und französischer Seite mit Argwohn betrachtet und führte in Russ-
land zu heftigen Protesten, da die Meerengen von ho her strategischer Bedeutung für das Zarenreich
waren. Mitte Januar 1914 wurde Liman von Sanders sc hließlich zum türkischen Marschall Liman-
Pascha und Generalinspekteur des Heeres ernannt, wa s das Niederlegen der Befehlsgewalt über das
erste türkische Armeekorps implizierte und so eine militärische Auseinandersetzung zwischen
Deutschland und Russland ein letztes Mal abwenden k onnte. Die zugespitzte Situation, beiderseits
durch feindselige Pressekampagnen begleitet, sollte später als „Liman -von-Sanders-Krise“ in die Lite-
ratur eingehen. Auch seitens des deutschen Botschaf ters in Konstantinopel, Hans Freiherr von Wan-
genheim, sowie des türkischen Kriegsministers, Enve r Pascha, stand Limans durchaus erfolgreiches
Wirken unter kritischer Beobachtung. Zudem war sein Verhältnis zur Obersten Heeresleitung des
Deutschen Reiches von Spannungen geprägt, die unter anderem auf unterschiedlichen militärisch-
strategischen Auffassungen basierten.
Nach dem Kriegseintritt der Türkei auf Seiten der M ittelmächte im November 1914 nahm Liman von
Sanders zunächst am Kaukasusfeldzug teil, wobei er das ihm vom türkischen Kriegsminister Enver
angetragene Oberkommando über die türkischen Truppe n ablehnte, vom Gelingen der Operation alles
Otto Liman von Sanders (1855-1929)
116
Andere als überzeugt. Im März 1915 wurde Marschall Liman-Pascha zum Oberbefehlshaber der neu-
gebildeten fünften türkischen Armee, der sogenannte n Dardanellen-Armee ernannt. Mit dieser bezog
er auf der Halbinsel Gallipoli (deren Ostküste das Westufer der Meerenge bildet) Stellung. Trotz nu-
merischer und materieller Unterlegenheit konnte die türkische Armee Gallipoli in verlustreichen
Kämpfen gegen die ab Ende April 1915 landenden Trup pen der Entente erfolgreich verteidigen. Die
Entente musste mit dem Abzug ihrer Truppen von der Halbinsel Ende 1915 ein erklärtes Kriegsziel –
die Einnahme der Dardanellen und Konstantinopels – aufgeben. Liman von Sanders wurde nach dem
militärischen Erfolg, der (zumindest von deutscher Seite) vor allem seinem militärischen Geschick
und seinen Motivationskünsten zugeschrieben wurde, die Aufgabe zuteil, den Schutz der gesamten
anatolischen Küste zu gewährleisten. Im Februar 1916 wurde ihm das Kommando über die Armeen in
der Ost-Türkei übertragen.
Als zwei Jahre später die Front in Palästina zusamm enzubrechen drohte, wurde General Liman von
Sanders im Februar 1918 als Nachfolger General von Falkenhayns zum Oberbefehlshaber der Heeres-
gruppe F ernannt. Die Erfolge von Gallipoli ließen sich aber nicht, wie erhofft, wiederholen. Dem
zahlenmäßig um ein Vielfaches überlegenen Feind kon nten die von Liman von Sanders befehligten
türkischen Armeen – unzureichend versorgt mit Nahrungsmitteln und Krie gsgerät – dieses Mal nicht
standhalten, und der General konnte nur knapp der G efangenschaft entkommen. Nach dem Waffen-
stillstands-Abkommen der Türkei mit der Entente End e Oktober 1918 übergab er die Reste der Paläs-
tina-Armee seinem Nachfolger, Mustafa Kemal (Kemal Atatürk) – der als Divisionskommandeur auf
Gallipoli unter Marschall Liman-Paschas Befehl gekämpft hatte. Anschließend organisierte Liman von
Sanders die Rückführung der deutschen Truppen auf d eutschen Schiffen in ihre Heimat. Im Februar
1919 geriet er bei einem Zwischenstopp auf Malta in englische Kriegsgefangenschaft, wurde aber –
möglicherweise auf Veranlassung seines ehemaligen K riegsgegners, Sir Ian Hamilton – noch im Au-
gust des gleichen Jahres wieder entlassen.
Seine letzten Lebensjahre verbrachte General Liman von Sanders zurückgezogen, zunächst in Berlin,
später in München. Verwitwet seit 1906, heiratete er im Alter von 68 Jahren Elisabeth Alberti (1923).
Anfang 1916 wurde General Liman von Sanders – Ehrenbürger von Leobschütz, Ehrendoktor der
Universität zu Jena sowie 1913 für seine militärisc h-organisatorischen Leistungen in den Adelsstand
erhoben und seither den Namenszusatz seiner ersten Gattin tragend – für die erfolgreiche Verteidigung
von Gallipoli und der Dardanellen vom deutschen Kai ser der Orden Pour le Mérite mit Eichenlaub
verliehen. Zudem erhielt er hohe osmanische Auszeichnungen.
Otto Liman von Sanders, der „Held von Gallipoli“, s tarb am 22. August 1929 in München. Seine
sterblichen Überreste wurden am 27. August 1929 auf dem Alten Friedhof in Darmstadt im Familien-
grab beigesetzt, in dem bereits seine erste Ehefrau Amalie begraben lag.
Literatur
Geiss, Imanuel: Die Liman-von-Sanders-Krise 1913. In: Ders.: Der lange Weg in die Katastrophe. Die Vorgeschi chte des
Ersten Weltkriegs 1815-1914. München 1990, S. 270-272.
Hagen, Gottfried: Die Türkei im Ersten Weltkrieg. Frankfurt am Main 1990.
Otto Liman von Sanders (1855-1929)
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H. e. R. [Harun-el-Raschid]: Marschall Liman von Sanders Pascha und sein Werk. Berlin 1932.
Hildebrand, Klaus: Die Liman-von-Sanders-Affäre. In: De rs: Das vergangene Reich. Deutsche Außenpolitik von Bismarck
bis Hitler 1871-1945. München 2008 [Original ²1996], S. 296-301.
Liman von Sanders, Otto: Fünf Jahre Türkei. Berlin 1919.
Menges, Franz: Liman v. Sanders, Otto. In: NDB 14 (Lav-Loc). Berlin 1985, S. 563-565.
Von einem Offizier aus dem Stabe des Marschalls Liman von Sanders: Gallipoli. Der Kampf um den Orient. Berlin 1916.
Wagner, Thomas H.: „Krieg oder Frieden. Unser Platz an der Sonne“. Gustav Stresemann und die Außenpolitik d es Kaise r-
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Santa Barbara 2005, Bd. 2: E-L, S. 461-464.
Wise, Harold/Tucker, Spencer C.: Liman von Sanders (185 5-1929). In: Tucker, Spencer C. (Hrsg.): World War I. A S tudent
Encyclopedia. Santa Barbara 2005, Bd. 2: E-L, S. 696 f.
Quellen
StadtA DA
ST 61 Sanders, Liman Otto von
Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg
MSG 109/8416
N 247/40
N 907
RH 18/893
RH 61/1088
RH 61/1626
RH 61/1802
RH 61/1827
RM 40/61
Bewertung
General der Kavallerie Otto Liman von Sanders, beka nnt auch als osmanischer Marschall Liman-
Pascha, gilt als einer der erfolgreichen deutschen Heerführer des Ersten Weltkriegs. Die Verteidigung
der strategisch bedeutenden Halbinsel Gallipoli durch die fünfte türkische Armee und damit die Verei-
telung der Einnahme der Meerenge (und Konstantinope ls) durch die Truppen der Entente werden zu-
mindest in der deutschen Militärgeschichtsschreibun g dem „Helden von Gallipoli“ persönlich zugute
geschrieben. „Über diesen Erfolg hinaus war es das Verdienst L.s, eine gewaltige Feindesmacht gefes-
selt zu haben, die somit an der Westfront ausfiel, sowie durch die Unterbindung der Zufuhr von
Kriegsmaterial den militärischen Zusammenbruch Russ lands beschleunigt zu haben“ (Franz Menges,
Otto Liman von Sanders (1855-1929)
118
NDB). In der Türkei, auch in England und in den USA , war Lima n von Sanders als „Liman -Pascha“
und „Löwe von Gallipoli“ bekannt – wenngleich in der türkischen Militärgeschichtsschr eibung die
Heldentaten der türkischen Armee bzw. der türkische n Soldaten sowie später Kemal Atatürks in Rela-
tion gesehen höher bewertet wurden. Liman von Sande rs selbst widersprach derartigen Darstellungen
wiederholt, ordnete den Erfolg vielmehr einzig dem deutschen Einfluss zu und machte die türkische
Heeresleitung für verfehlte strategische Entscheidungen verantwortlich.
Wie im Fall des Generals der Infanterie Oskar von H utier stellt sich auch bei Otto Liman von Sanders
die prinzipielle Frage: Reichen rein militärische E rfolge als „Lebensleistung“ aus, um mit einem stä d-
tischen Ehrengrab gewürdigt werden zu können? Der v erlustreiche Stellungskrieg um Gallipoli kam
zeitweise einem Gemetzel gleich und kostete zehntausende Menschen das Leben.
In der englischen Presse wurde später behauptet, Li man von Sanders habe sich „Verfehlungen gegen
Armenier zuschulden kommen lassen“, was in der deut schen Presse als „Lügen“ der schlechten Ve r-
lierer abgetan wurde. In der rezipierten Literatur wurde Liman von Sanders, der bei seinem Wirken in
verantwortlicher Position in der Ost-Türkei 1916 in die Deportationen und Ermordungen der Armenier
zumindest indirekt involviert gewesen sein musste, als strikter Gegner dieser Politik bezeichnet –
wenn auch aus strategischen Gründen (etwa Wise/Tucker, S. 696).
In einem Schreiben der Friedhofsverwaltung vom 15.0 6.1977 heißt es: „Die Grabstätte des Genera l-
obersten Liman von Sanders auf dem Alten Friedhof N r. II N 28 wird seit 1937 als städtisches Pflege-
grab ehrenhalber unterhalten.“
Da ausschließlich militärische Erfolge als Begründu ng für die zugesprochene Ehrung dienten, emp-
fiehlt der Fachbeirat die Aberkennung des Ehrengrab s. Die historisch bedeutsame Grabstätte sollte als
einzigartiger, personalisierter Erinnerungsort jedoch erhalten bleiben.
Christian Prinz (1801-1849)
168
Christian Prinz (1801-1849)
02 / 1 E 37
Johann Christian Prinz wurde am 29. November 1801 als Sohn des Sattlermeisters Bernhard Prinz und
dessen Gattin Anna Dorothea (geb. Geyer) in Darmstadt geboren.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und seiner Zeit als Hofgerichtsakzessist in
Darmstadt machte Prinz, seit 1828 verheiratet mit E milie Lichtenberg, Tochter des Pfarrers und Kir-
chenrats Friedrich Ludwig Lichtenberg aus Pfungstad t, Karriere in Großherzoglichen Diensten mit
folgenden Stationen: 1832 Kreissekretär in Darmstad t, 1834 Ministerialsekretär im Ministerium des
Inneren und der Justiz, 1841 Geheimer Sekretär beim Ministerium des Inneren (ernannt zum Regie-
rungsrat), 1842 Kreisrat in Gießen, 1846 Provinzial kommissär für die Provinz Oberhessen. Im selben
Jahr erhielt er das Ritterkreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen und 1848 wurde er
schließlich zum Dirigenten bei der Regierungskommis sion des Regierungsbezirks Heppenheim er-
nannt, was in heutiger Diktion in etwa einem Regierungsdirektor entspräche.
In letztgenannter Funktion wurde Regierungsrat Prin z am 24. Mai 1849 nach Ober-Laudenbach ent-
sandt, um eine Versammlung von Revolutionären aufzu lösen. Zeitgenössischen Berichten zufolge
hatten sich rund 4.000 Personen aus allen Schichten , vornehmlich aus dem Odenwald, in der kleinen
Gemeinde an der südlichen Peripherie des Hessen-Darmstädter Territoriums, umgeben von badischem
Gebiet, versammelt – mit dem Ziel, die Errungenschaften der Frankfurter Nationalversammlung zu
verteidigen. An der Spitze der aufgebrachten Menge stand der Darmstädter Arzt Dr. Wilhelm Zim-
mermann. Christian Prinz hatte als Vertreter der Zi vilbehörden den Auftrag, unter dem Schutze des
Militärs die Versammlung zu verhindern. Er forderte vor allem das Niederlegen der Waffen und droh-
te mit dem gewaltsamen Eingreifen der ihn begleiten den Regierungstruppen – während Zimmermann
versuchte, die Hessen-Darmstädter Truppen zum Überlaufen zu bewegen. Beide Unterfangen scheiter-
ten: Weder legten die Aufständischen ihre Waffen ni eder, noch schlossen sich die Regierungstruppen
den Revolutionären an. Den überlieferten Berichten zufolge soll zunächst ein beidseitiger Rückzug
vereinbart worden sein. Aufgrund der aufgeladenen S timmung kam es schließlich doch zu gewaltsa-
men Auseinandersetzungen, im Zuge derer der Provinz ialkommissär Prinz ermordet wurde. Als sein
Tod bekannt wurde, ging das Militär mit aller Härte gegen die Aufständischen vor, die ihrerseits hefti -
gen Widerstand leisteten. In den Gefechten starben 13 Revolutionäre (die Darmstädter Zeitung vom
25.05.1849 berichtete von 41 Toten), 20 wurden verl etzt, über 100 inhaftiert und nach Darmstadt ver-
bracht.
Am 25. Mai 1851, also zwei Jahre nach dem Tod von C hristian Prinz, wurde ihm zu Ehren in Ober-
Laudenbach ein Gedenkstein feierlich enthüllt, gestiftet von „seinen Freunden und Verehr ern aus dem
Regierungsbezirk Heppenheim“. Der Stein, der sich h eute nahe der Kapelle in Ober -Laudenbach be-
findet, trägt die Aufschrift: „Im Leben treu ward i hm Lohn auch sterbend noch dem Vaterland zu nü t-
zen.“ Erst 1974 wurde ein Gedenkstein eingeweiht, de r zu Ehren der Toten auf Seiten der Aufständ i-
schen errichtet wurde.
Christian Prinz (1801-1849)
169
Literatur
Reutter, Rolf: Die Einweihung des Gedenksteins für Christ ian Prinz am 25. Mai 1851 in Ober-Laudenbach. In: Ge schichts-
blätter Kreis Bergstraße 32 (1999), S. 256-259.
Horneff, Werner: Volksversammlung am 24. Mai 1849 in Ob er-Laudenbach. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 32
(1999), S. 161-170.
Schnitzer, Paul: Verwaltungsbeamte im Gebiet des heu tigen Kreises Bergstraße seit 1821. In: Geschichtsblä tter Kreis Berg-
straße 6 (1973), S. 7-56, zu Prinz S. 37 [Bild] und 38 [Anmerkung 26, S. 56].
Quellen
StadtA DA
ST 61 Prinz, Christian
HStAD
Biografische Informationen
G 15 Heppenheim Nr. B 165
G 28 Darmstadt F 2427/26
R 4 Nr. 1391
Bewertung
Regierungsrat Christian Prinz können Zeit seines Le bens kaum nennenswerte Verdienste zugeschrie-
ben werden, die ein Ehrengrab rechtfertigten. Er st arb in der Ausübung seines Amtes; er wurde als
Vertreter der Großherzoglichen Regierung im Zuge re volutionärer Unruhen 1849 umgebracht. Eben
diese Umstände seines Todes waren der Grund für sei ne posthume Ehrung, die ihren Ausdruck im
1851 errichteten Gedenkstein fand und die auch Hint ergrund für die Übernahme der Grabstätte in die
Obhut der Stadt Darmstadt ge wesen sein dürfte. In der zeitgenössischen Presse w urde Prinz als „B e-
wahrer der Ordnung und des Friedens“ bezeichnet. Im „Ehrenlied“, das bei der Einweihung des G e-
denksteins vom Heppenheimer Gesangsverein vorgetrag en wurde, ist vom „heil’gen Opfertod für’s
Vaterland“ die Rede.
Zu den näheren Umständen hinsichtlich der Aufnahme als „Ehrengrab“ ließen sich in den vorliege n-
den Beständen keine Details ermitteln. Auf eine Anf rage hin teilte die Stadt Darmstadt am 17.01.1980
mit, „daß es sich bei o. g. Grabstätte (Prinz) um ein städtisches Ehrengrab handelt, das auf Friedhofs-
dauer von uns instandgehalten und gepflegt wird“.
Begründete Zweifel, die sich aus der politischen Bi ografie ergeben, haben den Fachbeirat dazu bewo-
gen, die Aberkennung der persönlichen Ehrung durch ein Ehrengrab zu empfehlen. Die historisch
bedeutsame Grabstätte sollte als einzigartiger, per sonalisierter Erinnerungsort jedoch erhalten bleibe n.
Emanuel Schmuck (1855-1926)
199
Emanuel Schmuck (1855-1926)
02 / 1 E 175
Emanuel Schmuck wurde am 16. April 1855 als Sohn ei nes Buchbindereibesitzers in Worms am
Rhein geboren.
Nach dem Absolvieren der Realschule in Worms und de m Besuch des Lehrerseminars in Bensheim
(1875 bis 1878) erhielt Schmuck seine erste Anstell ung als Lehrer an der Realschule der hessischen
Enklave in Wimpfen am Neckar, wo er alsbald den lok alen Turnverein gründete. Im Jahre 1876 hatte
Schmuck an einem Turnkursus in Darmstadt teilgenomm en, wo er als Turnlehrer ausgebildet worden
war. Nach seiner endgültigen staatlichen Anstellung am Realgymnasium zu Gießen heiratete er 1879
seine aus Wimpfen stammende Frau. Während der Gieße ner Zeit (1879 bis 1887) widmete er sich mit
wachsender Begeisterung seiner großen Leidenschaft, dem Turnen. Er avancierte zum Sprecher des
örtlichen Turnvereins von 1846 und zum Mitbegründer des Gießener Männerturnvereins. Nach seiner
Versetzung an die Realschule in Bingen am Rhein 188 7 gewann er rasch Einfluss auf die dortigen
Turnvereine sowie auf regionaler Verbandsebene. Wie schon in Gießen wurde ihm die Leitung des
gesamten Turnunterrichts zugewiesen. Schon 1888 wur de Schmuck zum 1. Gauvertreter von Rhein-
hessen gewählt und drei Jahre später, 1891, in die Leitung des Turnkreises Mittelrhein berufen.
Im Herbst 1898 folgte schließlich die Ernennung zum Großherzoglich Hessischen Landesturninspek-
tor mit Amtssitz in Darmstadt. Fortan war er landes weit verantwortlich für die ordnungsgemäße
Durchführung des Turnunterrichts an Schulen sowie f ür die turnerische Ausbildung der Lehrerinnen
und Lehrer. In diesem Amt, das er über fünfundzwanz ig Jahre bis zu seiner altersbedingten Ruhe-
standsversetzung 1923 bekleidete, setzte er sich in tensiv für das Turnen im Schulunterricht ein. In
Anbetracht seiner Leistungen wurde er 1909 zum Landesschulrat befördert.
Seine Bemühungen um das (Schul-)Turnen lancierte er durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften
sowie durch Monografien zum Thema. Bereits 1890 erschien sein programmatischer Aufsatz „We lche
Stellung gebührt dem Turnunterricht an höheren Schu len?“. Besonderen Einfluss auf das S chulturnen
erreichte noch vor dem Ersten Weltkrieg sein mehrte iliges (Hand-)Buch „Der Turn -Unterricht für die
männliche Jugend“, das ab 1912 in mehreren Auflagen erschien. Der erste Teil, überschrieben mit
„Ordnungsübungen“, ist dem Marschieren und Laufen in unterschiedlicher Formation gewidmet. Ziel
sei es, die „Erziehung und Gewöhnung zu innerer Zuc ht und äußerer Ordnung“ (S. 1) zu ermögl ichen.
Eine besonders wichtige Funktion wies Schmuck – ganz im Sinne der Deutschen Turnerzunft und
seines großen Vorbil ds, des „Turnvaters“ Jahn – standardisierten Befehlen zu. Wie sich diese in de r
Wortwahl von militärischen Befehlen unterschieden – diesen aber bewusst funktional entsprachen –,
lässt sich der Vergleichstabelle („Turnerisch – Militärisch“) seiner 1917 erschienenen „Lehrpläne f ür
das Knabenturnen in den Volksschulen des Großherzog tums Hessen nebst einem Verzeichnis von
Befehlen als Anhang“ entnehmen. Immer wieder nimmt Schmuck Bezug auf die Wichtigkeit der Le i-
besübungen an Schulen hinsichtlich der späteren militärischen Einsatzfähigkeit der Schüler. Besonders
deutlich wird dieser Zusammenhang in seiner 1908 im Auftrag der Deutschen Turnerschaft (DT) er-
schienenen Denkschrift unter dem Titel „Die Gewinnu ng der schulentlassenen Jugend für die Leibe s-
übungen. Eine Arbeit im Dienste der Zukunft des deutschen Volkes und des Vaterlandes“.
Emanuel Schmuck (1855-1926)
200
Im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts etablierte s ich Emanuel Schmuck als ranghöchster Funktionär
des Turnkreises Mittelrhein. Auch in der DT, deren Ehrenmitglied er seit 1919 war, bekleidete er
nacheinander zentrale Ämter und führte seit 1914 den Vorsitz im Turnausschuss. Als offizieller Reise-
begleiter deutscher Turnriegen vertrat er zudem die Interessen des DT im Ausland.
Aufgrund seines Einsatzes für das (Schul-)Turnen er hielt der Vater zweier Töchter hohe Auszeich-
nungen. Er war Ehrenmitglied des Hessischen Lehrert urnvereins, dessen Gründung mit sein Verdienst
war, sowie der DT. 1917 wurde ihm das Ritterkreuz E rster Klasse des Verdienstordens Philipps des
Großmütigen verliehen.
Emanuel Schmuck starb am 2. September 1926 infolge schwerer Krankheit in Darmstadt.
Literatur
Schmuck, Emanuel: Die Gewinnung der schulentlassenen Jugend für die Leibesübungen. Eine Arbeit im Dienste der Zukunft
des deutschen Volkes und des Vaterlandes [Denkschrift im Auftrag der Deutschen Turnerschaft]. Leipzig 1908.
Schmuck, Emanuel: Der Turn-Unterricht für die männliche Jugend. Mainz 1912.
Schmuck, Emanuel: Lehrpläne für das Knabenturnen in de n Volksschulen des Großherzogtums Hessen nebst einem Ver-
zeichnis von Befehlen als Anhang. Mainz 1917.
Quellen
StadtA DA
ST 61 Schmuck, Emanuel
HStAD
Biografische Informationen
Bewertung
Emanuel Schmuck war bis zu seinem Tod ein einflussr eicher Turnfunktionär. Auf Turnfesten im eu-
ropäischen Ausland, etwa in Italien und Schweden, t rat Schmuck als offizieller DT-Repräsentant in
Erscheinung.
Wie andere Funktionäre seiner Generation, zum Beisp iel der Führer des DT Goetz, vertrat Schmuck
konservative Einstellungen und galt als engagierter Befürworter militärischer Übungsformen. Seine
genannten Veröffentlichungen lesen sich heute als t eils höchst autoritäre Anleitungen zur Vorberei-
tung auf den Militärdienst. Seine Überlegungen zur „ausgiebige[n] Pflege der Leibesübungen in allen
Lebensaltern“ in „ Die Gewinnung der schulentlassenen Jugend für die L eibesübungen “ (1908) ließen
sich etwa in der grundlegenden Erklärung auf Seite 7 zusammenfassen: „Die Rücksicht auf die G e-
sunderhaltung des deutschen Volksstammes wie die Be wahrung der nationalen Wehrkraft erfordern
dringend, daß die Körperpflege mit dem Verlassen der Volksschule nicht abgeschlossen, sondern auch
in den folgenden Entwicklungsjahren unserer Jugend fortgesetzt wird.“
Emanuel Schmuck (1855-1926)
201
In einem „Aufruf der deutschen Turnerschaft“ im Zug e der Mobilmachung 1914 ließ Schmuck wi s-
sen: „Uns Deutsch en ist in diesen Tagen von der Weltgeschichte die g roße Aufgabe zugewiesen, die
Kultur Europas gegen gewissenlose Romanen und asiatische Barbaren zu verteidigen.“
Schmucks Begräbnis 1926 kam einer großartigen Insze nierung gleich, die sogar gefilmt wurde. Zahl-
reiche Turnunterorganisationen waren mit rund 190 F ahnenträgern beteiligt. Der Nachruf in der Deut-
schen Turnzeitung – Turnzeitung für den Kreis Mittelrhein vom 07.09.1926, in der die Turner als „L e-
bens- und Gesinnungsgemeinschaft“ bezeichnet werden, trägt den Titel „Unserm unvergeßlichen Fü h-
rer!“.
Begründete Zweifel, die sich aus der politischen Bi ografie ergeben, haben den Fachbeirat dazu bewo-
gen, die Aberkennung der persönlichen Ehrung durch ein Ehrengrab zu empfehlen. Die historisch
bedeutsame Grabstätte sollte als einzigartiger, per sonalisierter Erinnerungsort jedoch erhalten bleibe n.
Hans Simon (1897-1982)
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Hans Simon (1897-1982)
02 / 4 G 7
Heinrich Michael Karl (genannt Hans) 1 Simon wurde am 18. Dezember 1897 als Sohn des Büro vor-
stehers und Rechnungsrats Heinrich Simon und dessen Frau Marie (geb. Burkhard) in Darmstadt ge-
boren.
Seine Kindheit und Jugend verbrachte Hans Simon in Darmstadt. Gemeinsam mit seiner Familie lebte
er im Martinsviertel, zunächst in der Wenckstraße, später in der Heinheimer und schließlich in der
Kranichsteiner Straße. Simons Mutter brachte die mu sikalische Tradition in die Familie. Im Alter von
fünf Jahren erhielt er den ersten Klavierunterricht von Martin Vogel, dem damaligen Direktor des
Beethoven-Konservatoriums. Später erteilte ihm der Kammermusiker Georg Gims Unterricht an der
Geige. Von 1907 bis 1914 besuchte Simon das Realgym nasium. Nach dem Abschluss wechselte er an
das Hoch’sche Konservatorium (Musikakademie) in Fra nkfurt am Main, blieb aber weiterhin woh n-
haft in Darmstadt.
Unterbrochen wurden seine musikalischen Studien vom Ersten Weltkrieg, an dem Simon von April
1917 an als Soldat teilnahm, ab Juli 1917 an der We stfront eingesetzt. Nachdem er das Kriegsende in
Franken erlebt hatte, nahm er nochmals seine Studie n am Hoch’schen Konservatorium auf. Als pr ä-
gend für seine musikalische Entwicklung sollte sich der Unterricht bei Willy Renner erweisen.
In den folgenden Jahren war Simon als Pianist, Komp onist und Kapellmeister tätig. Sein erstes Enga-
gement erhielt der junge Musiker 1919 am Hessischen Landestheater Darmstadt. Dort war er zunächst
als Repetitor-Volontär, dann als Korrepetitor (1920 /21) und schließlich als Schauspielkomponist
(1921/22) verpflichtet. Auch außerhalb des Theaters nahm Simon am kulturellen Leben der Stadt aktiv
teil. Im Oktober 1921 begleitete er etwa als Pia nist eine Veranstaltung des völkischen „Bayreuther
Bundes“. In den folgenden Jahren gelangten eigene W erke zur Aufführung. Sein erstes Quintett für
zwei Violinen, Viola, Violincello und Harfe wurde Anfang 1922 anlässlich eines Konzerts der „Freien
Gesellsc haft für Musik“ uraufgeführt. Simon war der von sei nem Freund Hermann Kaiser im Herbst
1921 initiierten Gesellschaft freundschaftlich verbunden. Ein Konzert der Gesellschaft Ende 1923 war
ganz dem Komponisten Hans Simon gewidmet: Das Progr amm bestand aus drei Uraufführungen
(op. 3 bis op. 5), das Klavierspiel übernahm Simon selbst. Interpretiert wurde der uraufgeführte Lie-
derzyklus von der Sopranistin Emmy Aden – Simons späterer Ehefrau (Hochzeit 1925 in Darmstadt).
Auf Simons Anstellung am Hessischen Landestheater D armstadt folgten in rascher Folge weitere En-
gagements. Im Sommer 1922 wechselte er zunächst als Kurdirektor und Kapellmeister an das Staatli-
che Kurtheater Bad Kissingen. Noch im selben Jahr z og es ihn weiter als Kapellmeister an das Lan-
destheater Landshut. Für einige Wochen war er ansch ließend am Stadttheater Lindau beschäftigt;
musste aber, da der Vater zwischenzeitlich verstorb en war, wieder nach Darmstadt zurückkehren. In
seiner Heimatstadt ging Simon zwischen 1923 und 192 5 bei der „Darmstädter und Nationalbank
1 Simons Geburtsurkunde verzeichnet die Vornamen „Heinrich M ichael Karl“, er wurde aber Hans gerufen und
nannte sich selbst auch so. Schon Simons Abschlusszeugnis (Realgymnasium 1914) ist e twa auf „Heinrich M i-
chael Karl Hans “ ausgestellt; die offizielle Umbenennung in „Hans Heinr ich Michael Karl“ datiert auf den
16.10.1939 [UA HU, UK Personalia S 120, Hans Simon, Bl. 12].
Hans Simon (1897-1982)
209
Kommanditgesellschaft“ in die Lehre, welche er jedo ch in gegenseitigem Einvernehmen abbrach.
Seine eigentliche Welt blieb die Musik. Folgerichti g ergriff er im Frühjahr 1925 die sich ihm bietende
Gelegenheit, am Darmstädter Orpheum die Operettensp iele zu dirigieren. Im Zuge dessen ergab sich
ein Kontakt zum Drei-Städte-Theater Beuthen-Gleiwit z-Hindenburg, aus dem schließlich ein Enga-
gement resultieren sollte. Zwei Jahre wirkte Simon in Oberschlesien, dirigierte anfangs Operetten,
später auch Opern. Als sein Vertrag nach der Spielz eit 1926/27 auslief, kehrte er erneut nach Darm-
stadt zurück – ins Haus des Schwiegervaters, der es ihm ermöglich te, in den folgenden Jahren als frei-
er Komponist tätig zu sein.
Einige von Simons Kompositionen erlebten in Darmsta dt ihre Uraufführung, darunter die erste Sinfo-
nie (1928, op. 6) sowie mit „Valerio“ (1931, op. 7) die einzige Oper seines Oeuvres, letztere unter der
Leitung von Generalmusikdirektor Karl Böhm. Das Ope rnlibretto stammte im Übrigen von Hermann
Kaiser, unter dem Pseudonym „Theodor Ginster“ verfasst, inhaltlich in Anlehnung an Georg Büchners
„Leonce und Lena“ gehalten. Wiederum trat Simon in der Darmstädter Öffentlichkeit als Pianist in
Erscheinung, etwa Anfang 1930 anlässlich einer Vera nstaltung des „Richard -Wagner-Verbands Deut-
scher Frauen“.
Simon engagierte sich auch im engeren Sinne kulturp olitisch. Seit August 1932 war er Mitglied des
Kampfbundes für deutsche Kultur, der sich seit sein er Gründung 1928 offen für eine deutlich antise-
mitische und rassistische Kulturpolitik einsetzte. Im Herbst 1932 gründete Simon mit Gesinnungsge-
nossen das „Darmstädter Kammerorchester des Kampfbu ndes für deutsche Kultur“, dessen Leitung er
fortan übernahm. Für seine berufliche Karriere schien sich dieses Engagement auszuzahlen. Zumindest
wurde er im April 1933 von den nationalsozialistisc hen Entscheidungsträgern zum kommissarischen
Leiter der Akademie für Tonkunst in Darmstadt ernan nt. Zum 1. Mai 1933 trat Simon in die NSDAP
ein. In seine halbjährige kommissarische Leitung der Akademie für Tonkunst fiel deren „Säube rung“.
Jüdische und politisch missliebige Dozenten wurden entlassen, darunter mit Paul Ottenheimer der
(jüdische) Leiter der Opernschule.
Im Oktober 1933 verließ Simon Darmstadt und nahm ei nen Ruf zum ersten Kapellmeister am Lan-
destheater Braunschweig an. Nach knapp zwei Jahren kehrte er Niedersachsen den Rücken und zog
weiter nach Niederschlesien: Von August 1935 bis Ju li 1940 war er offiziell am Opernhaus in Breslau
(heute Wroclaw/Polen) als „Solorepetitor“ beschäftigt.
Ende August 1939 wurde er zum Kriegsdienst einberuf en. Eigenen Angaben zufolge nahm er darauf-
hin am „Polenfeldzug“ teil. Simons (erste) Teilnahm e am Zweiten Weltkrieg endete nach einem Jahr:
Im September 1940 beorderte Erich Schumann, seit 19 33 Professor für Physik und Systematische
Musikwissenschaft an der Friedrich-Wilhelms- Universität Berlin und „einer der führenden Wisse n-
schaftsmanager der NS-Diktatur“ 2, den Musiker als Lektor an das II. Physikalische Institut der Univer-
sität. Schumann, seit 1932 für die wissenschaftlich e Forschung der Reichswehr und später der Wehr-
macht zuständig (1938 Ministerialrat im Reichskrieg sministerium), fungierte als Leiter des Instituts,
das wiederum wehrtechnischer Forschung vorbehaltenen war. Simons Aufgabe als Lektor bestand laut
2 Grüttner, Michael, S. 551. Grüttner zufolge war Schumann, de r auch die Wissenschaftsabteilung im Oberkom-
mando der Wehrmacht übernahm, „zum wichtigsten Organisat or der Rüstungsforschung des Dritten Reiches
geworden“, ebenda.
Hans Simon (1897-1982)
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Aussage Schumanns in der „Mithilfe in Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Militärmusik“. Ta t-
sächlich war Simon am Lehrstuhl Systematische Musikwissenschaft tätig. Im Auftrag Schumanns, der
auch in die „Musikmeisterausbildung für Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe“ involviert war, betätigte
sich Simon etwa auf dem Forschungsgebiet der „symph onischen Blasmusik“. Zeitweise war Simon
zudem „geringfügig (wöchentlich 2 Stunden) beschäft igt“ am „Konservatorium der Reichshauptstadt
Berlin“, als Lehrer für das Fach Instrumentation.
Im Frühjahr 1944 kehrte Simon wieder an die Städtischen Bühnen nach Breslau zurück, dieses Mal als
Leiter der Schauspielmusik und als Hauskomponist. A uf eigenen Wunsch hin war er im Mai 1944 aus
dem Dienstverhältnis an der Berliner Universität au sgeschieden. In der Begründung machte er ge-
sundheitliche Gründe dafür verantwortlich, die es i hm nicht mehr gestatteten „den an mich gestellten
Anforderungen in vollem Maße nachzukommen“. Während eines Erholungsaufenthalts w ar ihm in
Breslau eine Tätigkeit von geringerem Arbeitsumfang in Aussicht gestellt worden. Das angetretene
Engagement war allerdings nur von kurzer Dauer: Nac h der Schließung der Breslauer Bühnen im
Sommer 1944 wurde Simon zunächst zu einer „Schaufel - und Schipporganisation an die Grenze“ (so
Simon 1978, Stadtarchiv St. Ingbert, Nachlass Hans Simon) eingezogen, dann nochmals zum Militär-
dienst reklamiert und nach Posen verschickt. Bei Ob erlingwitz in Sachsen geriet er für einige Wochen
in amerikanische Kriegsgefangenschaft. Über Umwege gelangte Simon im Mai 1945 nach Reichen-
sachsen bei Eschwege. Dorthin war seine Frau zu ihr er Schwester geflohen. Eine Rückkehr nach
Darmstadt stellte für das Ehepaar Simon keine ernst zunehmende Alternative dar, wie Hans Simon
später zu Protokoll gab, da die Stadt weitgehend in Trümmern lag.
In St. Ingbert im Saarland hingegen besaßen Verwand te seiner Frau ein Haus, und ein Bekannter Si-
mons war in Saarbrücken in leitender Funktion im ku lturellen Bereich tätig. Daher zog das Ehepaar
Simon noch Ende 1945 nach St. Ingbert. Emmy Simon g ab gelegentlich Gesangsunterricht, Hans Si-
mon leitete mehrere Chöre und arbeitete als freier Komponist. Mehrfach kehrte Simon zu Aufführun-
gen seiner Werke nach Darmstadt zurück. Tatsächlich wurden einige seiner größeren Werke in Darm-
stadt uraufgeführt, darunter die Sinfonie Nr. 3 (op . 42) im Jahr 1955. Weitere Kompositionen aus dem
Bereich der Kammermusik, weltliche und geistliche C horwerke sowie einige Kompositionen für
Blasorchester erlebten in St. Ingbert und in Saarbr ücken ihre Erstaufführungen. Eine fruchtbare Zu-
sammenarbeit entwickelte sich mit Karl Ristenpart u nd dem Saarländischen Rundfunk, im Zuge derer
mehrere Kompositionen beginnend ab Ende der 1950er Jahre entstanden. Simons letztes umfangrei-
cheres Werk, „Der Umkehrende“ (op. 61), fünf geistliche Lieder für Bariton und Kammer orchester,
wurde wiederum anlässlich des 80. Geburtstags des K omponisten in Darmstadt uraufgeführt (1978).
Den Gesangspart hierbei übernahm Siegmund Nimsgern, der Simon auch privat verbunden war und
der den kinderlosen Komponisten als „väterlichen Freund“ bezeichnete. Auf Nimsgerns Anregung hin
hatte Simon den Zyklus komponiert.
Für sein musikalisches Werk wurden Hans Simon vor und nach der Zeit des Nationalsozialismus hohe
Ehrungen zuteil. Vom Volksstaat Hessen erhielt er 1 931 „für sein von hohem Können getragenes ton -
künstlerisches Schaffen“ den Georg -Büchner-Preis. Anlässlich seines 65. Geburtstags w urde er 1962
von der Stadt Darmstadt mit der Johann-Heinrich-Merck-Ehrung ausgezeichnet (Verleihung im Januar
1963).
Am 14. Dezember 1982 starb Hans Simon in seiner Wahlheimat St. Ingbert im Saarland.
Hans Simon (1897-1982)
211
Literatur
Grüttner, Michael: Resümee: Die Universität im Schatte n der Weltkriege. In: Tenorth, Heinz-Elmar (Hrsg.): Geschi chte der
Universität Unter den Linden, Bd. 2: Die Berliner Universität zwischen den Weltkriegen 1918-1945. Berlin 2012, S. 539-558
[zu Professor Erich Schumann S. 551].
Heer, Hannes et al. (Hrsg.): Verstummte Stimmen. Die V ertreibung der „Juden“ und „politisch Untragbaren“ aus den hess i-
schen Theatern 1933 bis 1945 (Schriften der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen 27). Berlin 2011 , zum
KfdK S. 59 ff., zur Rolle Simons S. 65-67.
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Jahr, Christoph (Hrsg.): Die Berliner Universität in der NS-Zeit, Bd. 1: Strukturen und Personen. Berlin 2005, S. 99-114.
Nimsgern, Siegmund: Erinnerungen an Hans Simon. Vortrag , gehalten am 9. Dezember 1992, Stadthalle St. Ingbert , Kam-
merkonzert Hans Simon zum 10jährigen Todestag. St. Ingbert 1998.
Schweitzer, Philipp: Hans Simon. Musik in Darmstadt zwischen den beiden Weltkriegen. In: Bibliographie des Musikschrift-
tums 1980. Herausgegeben vom Staatlichen Institute fü r Musikforschung Preußischer Kulturbesitz. Mainz [Schot t] 1980, S.
154-161.
Staut, Ulrich: Hans Simon (1897-1982). Zu Biographie und Werk eines Darmstädter Komponisten [Diplomarbeit]. S t. Ing-
bert 1984.
Thiel, Jens: Der Lehrkörper der Berliner Friedrich-Wilh elms-Universität im Nationalsozialismus. In: Tenorth, Heinz-Elmar
(Hrsg.): Geschichte der Universität Unter den Linden, Bd. 2: Die Berliner Universität zwischen den Weltkriegen 19 18-1945.
Berlin 2012, S. 465-538 [zu Prof. Erich Schumann S. 485 f.].
Quellen
StadtA DA
ST 61 Simon, Hans
HStAD
O 61 Boss Nr. 122
R 4 Nr. 23323
R 12 P Nr. 6123
ULB Darmstadt
Nachlass Hans Simon
Stadtarchiv St. Ingbert
Nachlass Hans Simon
Universitätsarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin
UA HU, UK Personalia S 120 [Personal-Akten des Hans Si mon, geb. 18.12.1897, II. Physikalisches Institut, 24 .9.1940 bis
30.4.1944]
Bundesarchiv Berlin
R9361V-61598 [Akte der Reichstheaterkammer]
Hans Simon (1897-1982)
212
Bewertung
Hans Simon war ein in Darmstadt geborener Komponist und Kapellmeister, der zeitweise regionale
Bedeutung erlangte. Heute sind seine Kompositionen weitgehend in Vergessenheit geraten – wenn-
gleich eine jüngst erschienene Veröffentlichung versucht, ihn dem Vergessen zu entreißen. 3
Problematisch ist Hans Simons kulturpolitisches Eng agement. Schon vor 1933 trat er bei Veranstal-
tungen völkischer Organisationen als musikalische B egleitung in Erscheinung. Die Mitgliedschaft im
Kampfbund für deutsche Kultur (KfdK) seit Sommer 19 32, insbesondere die aktive Gründung und
schließlich die musikalische Leit ung des „Darmstädter Kammerorchesters des Kampfbund es für deu t-
sche Kultur“ ab Herbst 1932 können kaum als unpolit ischer Akt aufgefasst werden. Wer eine Le i-
tungsfunktion im KfdK innehatte, dokumentierte dami t sein Einverständnis mit den kulturpolitischen
Zielen der Organisation. Und diese waren von Beginn an mit starken rassistischen und antisemitischen
Akzenten durchsetzt: Für den „Wiederaufbau einer deutschen Kultur“, gegen etwa die „entartete“ M u-
sik und den „zersetzenden Einfluss des Judentums“. An der vö lkisch-rassistischen Ausrichtung der
Organisation und ihrer ideologischen Nähe zum Natio nalsozialismus bestand seit der Gründung durch
Alfred Rosenberg 1928 kein Zweifel.
In Simons halbjährige Zeit als kommissarischer Leit er der Akademie für Tonkunst in Darmstadt (Ap-
ril-Oktober 1933) fiel die „Säuberung“ der Institution (oder, wie Paul Ottenheimer es anlässlich der
50-Jahr-Feier der Akademie 1951 formulierte, „die Aufgabe d er Gleichschaltung“). Tradierte Primär -
Quellen zu diesem Vorgang konnten keine recherchier t werden, weshalb die Rolle Simons nicht ein-
deutig zu klären ist. Dass unter seiner Leitung jüdische und politisch andersdenkende Dozenten entlas-
sen wurden, ist jedoch bekannt [Hannes Heer: Verstu mmte Stimmen, S. 66, Fußnote 225]. In einem
handschriftlichen Lebenslauf aus dem Jahr 1940 geht Simon nicht näher auf seine Funktion an der
Akademie ein [UA HU, UK Personalia S 120, Hans Simon, Bl. 1-4, hier Bl. 3]. Anlässlich von Simons
Abschied aus Darmstadt im Oktober 1933 charakterisi erte Dr. Rudolf Erckmann, Vorsitzender der
Darmstädter Ortsgruppe des KfdK, seinen Kollegen Ha ns Simon wie folgt [Darmstädter Tagblatt,
10.10.1933]:
„[…] Simon war deutscher, kämpferischer Mensch, wollte es s ein in einer Zeit der Entdeutschung, der Gleich-
gültigkeit und der Verjudung. Im Novemberdeutschland der blutlosen , atonalen Gehirnmusik konnte ein ganz
blutgeborenes Werk wie diese Symphonie [gemeint ist Simon s erste Symphonie, 1928] nicht leben; im Novem-
berdeutschland der Niggeroper war für ein deutschblütiges Opernschaffen [Valerio, 1931] kein Platz. Und Simon
verschmähte es als deutscher Mensch, vor den Zimmern al lmächtiger Musikjuden zu antichambrieren, die Fein-
de unseres Volkes und seiner Sendung anzurufen. Wie viele deuts che Männer hütete er in undeutscher Zeit die
heilige Flamme, verzichtete er auf die ihm liebgewonn ene Wirkungsstätte des Theaters, das man ihm verschloß,
lebte er unter Opfer [sic!] außen und innen sein Künstler- und Schöpferdasein für sich, bis er den Kreis junger
deutscher Männer fand, dem er Führer sein konnte, das Kamm erorchester des Kampfbundes für deutsche Kultur
gab ihm eine Wirkungssphäre aus seinem, aus anderem als de m Zeitgeist. […] Dieser Weg des Opfers, der En t-
sagung und des Kampfes zeichnet den Menschen Simon, mit dem zu arbeiten reine Freude war. Er hat auf die
3 5 CDs mit historischen Aufnahmen von Werken des Komponist en Hans Simon (1897 –1982) und das Buch
„H ans Simon – Dokumente und Materialien zu Leben und Werk“, zusammenge stellt von Siegmund Nimsgern.
Hochspeyer 2013.
Hans Simon (1897-1982)
213
Befreiung unseres Deutschlands von den Zerstörern, auf die Erlösung der deutschen Musik vom Nigger- und
Judentum seit Jahren gehofft und dafür gekämpft. Und als die S tunde der deutschen Freiheit kam, da rief man
den Künstler Simon; und er kam und nahm aus der Hand der deut schen neuen Führer Verantwortung und Auf-
trag freudig auf sich: als kommissarischer Leiter der S tädtischen Akademie für Tonkunst hat er aus dem libera-
listisch gelockerten Institut ein straff geformtes Ganz es [sic!] gemacht, das vom Geist des neuen Deutschland
durchflutet ist und diesem Geist dient. […]“
In seiner Berliner Zeit (September 1940 – Mai 1944) war Hans Simon tatsächlich in „Forschung und
Lehre auf dem Gebiet der Militärmusik“ eingebunden, wie in seiner Arbeits beschreibung festgehalten.
Nachweisen lässt sich anhand des im Universitätsarchiv tradierten Materials auch, dass sich der Leiter
der Forschungsabteilung des Heereswaffenamtes, Prof essor Erich Schumann, eine der „Schlüsselfig u-
ren der Verschaltung von Hochs chulen und Universitäten mit den militärischen Dien ststellen“ (He l-
mut Maier, S. 113), wiederholt persönlich dafür ein gesetzt hat, Simon in seinem Institut zu beschäfti-
gen. Die Hintergründe hierfür bleiben allerdings weitgehend im Dunkeln.
Es waren keine Entnazifizierungsakten von Hans Simo n auffindbar. Der Grund hierfür könnte sein,
dass allgemein große Teile des Bestandes an Akten d er im Saarland entnazifizierten Personen nicht
mehr zur Verfügung stehen.
In der am 13.03.1991 beschlossenen Magistratsvorlag e vom 14.02.1991 heißt es: „Die Grabstätte S i-
mon, […] auf dem Alten Friedhof in Darmstadt, wird nach der Beisetzung der beiden Urnen von Hans
und Emmy Simon auf der oben genannten Grabstätte al s städtisches Pflegegrab ehrenhalber über-
nommen.“ Von Oberbürger meister Günther Metzger war Simons Witwe zugesagt w orden, dass nach
ihrem Ableben die Urnen von ihr und ihrem Mann auf dem Familiengrab Simon in Darmstadt beige-
setzt werden können. In der der Magistratsvorlage b eigefügten Begründung für die vorgeschlagene
Übernahme wird nicht auf eine wahrscheinlich erbrac hte Gegenleistung seitens der Witwe eingegan-
gen. Die genannten Auszeichnungen finden in der Beg ründung Erwähnung – nicht jedoch Simons
Mitgliedschaft in der NSDAP oder seine aktive Rolle im KfdK.
Da Hans Simon in der Zeit des Nationalsozialismus nachweislich in leitender Funktion tätig war, emp-
fiehlt der Fachbeirat die Aberkennung seines Ehrengrabs.
Abkürzungsverzeichnis
229
3 Abkürzungsverzeichnis
01 Waldfriedhof Darmstadt
02 Alter Friedhof Darmstadt
ADB Allgemeine Deutsche Biographie
ADGB Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund
AEG Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft
BBKL Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon
BF Bessunger Friedhof
BRD Bundesrepublik Deutschland
DT Deutsche Turnerschaft
EKHN Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
HHStAW Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
HStAD Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
IfS Institut für Stadtgeschichte
KfdK Kampfbund für deutsche Kultur
KulA Kulturamt der Stadt Darmstadt
KPD Kommunistische Partei Deutschlands
LHB Landes- und Hochschulbibliothek
MGG Musik in Geschichte und Gegenwart
NDB Neue Deutsche Biographie
NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterparte i
NSV Nationalsozialistische Volkswohlfahrt
RM Reichsmark
StadtA DA Stadtarchiv Darmstadt
THD Technische Hochschule Darmstadt
TU Technische Universität
ULB Universitäts- und Landesbibliothek
anlage 2
14055 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.03.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Amt: Kulturamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 414 41 30
III 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0109
Magistratsbeschluss -Nr.
137
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bericht über die Tätigkeit des Fachbeira ts zur Neubewertung der städtischen
Ehrengräber
Vorlage vom: 16.03.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht über die Tätigkeit des Fachbeirats zur Neubewertung der städtischen
Ehrengräber wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Ehrengrabstatus der Grabstätten g em. Ziff. 3.1 der Begründung sowie der unter Ziff.
3.2 a) und Ziff. 3.2 b) benannten Grabstätten wird beibehalten. Die Ehrengrabwürdigkeit
der hiermit geehrten Personen steht nach heutigem Kenntnisstand außer Zweifel.
3. Der Magistrat folgt der Empfehlung de s Fachbeirats hinsichtlich der Aberkennung des
Ehrengrabstatus aus formalen Gründen gem. Ziff. 3.2 c) für Grabstätten, die nicht
personalisiert sind bzw. bei denen eine ehrengrabwürdige Leistung für die Inobhutnahme
- 3 -
durch die Stadt nicht festzustellen bzw. nicht ausschlaggebend war. Sofern die
Grabstätten nicht ohnehin unter Denkmalschutz stehen, sollen sie als historisch
bedeutsame Gräber erhalten werden.
4. Der Magistrat folgt der Empfehlung des Fachbeirats hinsichtlich der Aberkennung des
Ehrengrabstatus a ufgrund biografischer Ausschlusskriterien gem. Ziff. 3.3 .
5. Die Verwaltung wird beauftragt, Beschlussvorlagen zur Aufhebung des Ehrengrabstatus
vorzubereiten und anschließend eine aktualisierte Liste der städtischen Ehrengräber und
der historisch bedeutsam en Gräber vorzulegen.
6. Die Friedhofssatzung ist gem. der Empfehlung Ziff. 4 des Fachbeirats zu überarbeiten.
7. Der Magistrat dankt dem Fachbeirat zur Neubewertung der städtischen Ehrengräber für
die umfassende und ausgezeichnete Arbeit. Die Biografien der a uf Grundlage der
Magistratsentscheidung mit einem Ehrengrab gewürdigten Personen werden im Rahmen
einer Publikation in der „Darmstädter Schriftenreihe“ veröffentlicht.
Anlagen: Auszug aus DokumentationEhrengräber_Final
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 08.04.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.03.2015:
1. Auftrag und Ausgangslage
Im Auftrag der Stad tverordnetenversammlung berief der Magistrat der Stadt Darmstadt im
Frühjahr 2012 einen unabhängigen und ehrenamtlich tätigen Fachbeirat zur Neubewertung
bestehender städtischer Ehrengräber. Dem Fachbeirat unter Vorsitz von Oberbürgermeister
Jochen Partsch gehörten neben dem Leiter des Stadtarchivs und dem Abteilungsleiter der
Friedhofsverwaltung drei externe Historikerinnen/Historiker an: Dr. Annegret Holtmann -
Mares, TU Darmstadt; Andreas Göller, Leiter des Archivs der TU Darmstadt; Dr. Rainer
Maaß, Hessisches Staatsarchiv Darmstadt.
Als Ausgangsbasis für die Arbeit des Beirats diente die Liste „Grabstätten, die ehrenhalber
zu unterhalten sind (Stand: Februar 2010)“ (im Folgenden: Ehrengräberliste), die der
Friedhofsverwaltung vorlag. Diese Ehrengräberlist e umfasste 78 Namen mit 56 Grabstätten
auf dem Alten Friedhof, 13 auf dem Waldfriedhof sowie eine auf dem Bessunger Friedhof in
Darmstadt.
Für die Neubewertung der Ehrengräber erachtete es der Fachbeirat als notwendig, zu allen
auf dieser Liste aufgeführt en Personen biografische Informationen zu recherchieren, die dem
aktuellen Forschungsstand entsprechen. Unterstützt wurde der Fachbeirat durch den
Historiker Dr. Holger Köhn, Büro für Erinnerungskultur, der mit der Erstellung der
wissenschaftlich fundiert en Kurzbiografien beauftragt war. Soweit möglich, sollte in die
Recherche einbezogen werden, unter welchen Umständen die Grabstätten auf die
Ehrengräberliste gelangt waren und inwieweit es sich dabei um „offizielle Ehrengräber“
handelte.
Aufgabe des Fachb eirats war es, die laut Ehrengräberliste bestehenden Ehrengräber einer
formalen wie inhaltlichen Prüfung zu unterziehen und eine Empfehlung an den Magistrat und
die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen, wie mit den vorhandenen Ehrengräbern
aus fachlicher Perspektive idealerweise umgegangen werden sollte.
2. Vorgehensweise
Zu jeder Person auf der Ehrengräberliste wurde zunächst der aktuelle Forschungsstand
ermittelt. Ausgewertet wurden biografische Handbücher und Lexika, wissenschaftliche
Monografien und Aufsätze sowie lokalgeschichtliche Veröffentlichungen. In Einzelfällen
wurden auch Veröffentlichungen der Personen selbst hinzugezogen. Wenn es sich um
Personen handelte, die nach 1930 gestorben waren (dies betraf 32 untersuchte Personen),
stand deren mögliche NS-Vergangenheit im Fokus.
Im Rahmen ergänzender Archivrecherchen wurden insbesondere folgende Quellentypen und
Quellenbestände (soweit vorhanden) ausgewertet:
- Entnazifizierungsakten (im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden sowie
gegebenenfalls in anderen Staats - und Landesarchiven).
- Akten des ehemaligen Berlin Document Center (heute im Bundesarchiv Berlin -
Lichterfelde; darunter die Akten der Reichsministerien und die NSDAP -
Mitgliederkartei).
- Biografisches Material und andere Quellen bestände im Stadtarchiv Darmstadt sowie
- 5 -
im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt.
- Bestände in weiteren Stadt -, Staats- und Landesarchiven, Kirchen - und
Universitätsarchiven sowie im Bundesarchiv Abt. Militärarchiv in Freiburg.
Insgesamt wertete Dr. Holge r Köhn Aktenbestände in über 20 Archiven aus. Für die Frage,
wie einzelne Personen auf die Ehrengräberliste gelangten, erwiesen sich Akten des
Kulturamts der Stadt Darmstadt (heute im Stadtarchiv Darmstadt, Bestand ST 24) sowie
Dokumentationen der Friedhof sverwaltung als hilfreich.
Der Fachbeirat diskutierte und überarbeitete die Ergebnisse der Recherchen in insgesamt 16
Sitzungen. Untersucht wurden ausschließlich die namentlich auf der Ehrengräberliste
genannten Personen. So entstanden 70 Kurzbiografien m it Literatur- und Quellenangaben. Zu
jeder Kurzbiografie ist zudem eine Bewertung erfolgt, die auch Angaben über den formalen
Kenntnisstand nach der Recherche umfasst (z. B. Hinweise auf Magistratsbeschlüsse und
deren Begründung etc.). Bei der Neubewertung stand – dem Auftrag gemäß – im Fokus, ob
formale oder andere Gründe ein Streichen von der Ehrengräberliste angemessen erscheinen
ließen; ob also anhand der vorliegenden biografischen Informationen Gründe ermittelt
werden konnten, die gegen eine Fortsetzun g des Ehrengrabstatus sprechen.
3. Ergebnis und Empfehlungen
Es erwies sich teilweise als schwierig zu ermitteln, unter welchen Umständen die jeweiligen
Personen auf die Ehrengräberliste gelangt waren. Insbesondere zu den im 19. Jahrhundert
Verstorbenen ließ sich nur in einzelnen Fällen belegen, aus welchen Gründen ihre
Grabstätten als Ehrengräber eingestuft wurden. Unterschiedliche Terminologien erschwerten
die Arbeit. Auch bei den durch Magistratsbeschlüsse nachweislich dokumentierten Fällen
existierten abweichende Formulierungen („wird in städtische Pflege [oder: Obhut]
übernommen“, „städtisches Pflegegrab ehrenhalber“, „städtisches Ehrengrab“, „Ehrenmal“).
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse hat sich der Fachbeirat abschließend dafür
entschieden, fol gende Kategorien zu empfehlen:
3.1 Fortsetzung Ehrengrabstatus
In 56 Fällen lagen keine ausreichenden formalen oder inhaltlichen Gründe vor, die eine
Aberkennung rechtfertigten. Die Grabstätten werden entsprechend weiter auf der nunmehr
aktualisierten Eh rengräberliste geführt.
3.2 Überprüfung des Ehrengrabstatus aufgrund formaler Ausschlusskriterien
In 15 Fällen lagen formale Aspekte vor, die eine Streichung von der Ehrengräberliste bzw.
eine Umwidmung nahe legen können.
a) Keine sterblichen Überreste der geehrten Person in der Ehrengrabstätte:
In vier Fällen handelt es sich nicht um Grab - sondern um Gedenkstätten, d.h. die Personen
liegen hier nicht bestattet. Die Gedenkstätten sollen auf den Friedhöfen in der gegenwärtigen
Form erhalten bleiben!
Theodor Haubach (Gedenkstein/Grabstätte Carlo Mierendorff)
Wilhelm Leuschner (Gedenkstein/Grabstätte Carlo Mierendorff)
- 6 -
Ernst Elias Niebergall (Gedenkstein)
Ludwig Schwamb (Gedenkstein/Grabstätte Carlo Mierendorff)
b) Grabnutzung ist nicht abgeschlossen, Gr abstätte ist nicht im Besitz der Stadt
Darmstadt:
In zwei Fällen ist die Grabnutzung noch nicht abgeschlossen. Beide Grabstätten sind nach
wie vor in der Nutzung der Familie. Die Ehrengrabwürdigkeit der bestatteten Personen steht
seitens der Arbeitsgruppe Ehrengräber außer Zweifel. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, den
Ehrengrabstatus bis zum Rückfall der Grabstätte an die Stadt vorläufig ruhen zu lassen.
Ludwig Metzger
Adolf Morneweg
c) Nicht personalisierte Grabstätten bzw. eine ehrengrabwürdige Leistung fü r die
Inobhutnahme nicht festzustellen bzw. nicht ausschlaggebend:
In neun Fällen handelt sich um Grabstätten, in denen häufig mehrere Personen liegen und
die die Stadt vor vielen Jahrzehnten übernommen und gepflegt hat. Wenn im Vorfeld der
Nachweis erbra cht werden konnte, dass es sich um kein Ehrengrab handelte, wurden keine
Biografien erstellt. Diese Grabstätten gelangten vermutlich irgendwann auf die
Ehrengräberliste, ohne dass besondere Verdienste der dort Bestatteten eine Rolle spielten.
Sofern die Gr abstätten nicht ohnehin unter Denkmalschutz stehen, empfiehlt die
Arbeitsgruppe die Erhaltung dieser Grabstätten als historisch bedeutsame Gräber (s. Ziff.
3.4).
Bundesbrüder der Cheruskia
Christian Landgraf zu Hessen -Darmstadt
Ellen Daub
Familiengruft vo n Herget/van der Elst
Familie von Hügel/Dubois
Ludwig Georg Karl Prinz zu Hessen -Darmstadt
Familie Pergler von Perglas
Volprecht Riedesel zu Eisenbach
Friedrich Freiherr Schäffer von Bernstein
3.3 Aberkennung des Ehrengrabstatus aufgrund biografische Auss chlusskriterien
In sieben Fällen konnten biografische Aspekte recherchiert werden, die eine Streichung von
der Ehrengräberliste nahe legen:
a) Eine aktive und das System stützende Rolle im Nationalsozialismus:
Hans Simon
Bei der Bewertung der Rolle im Nationalsozialismus wurde jeder Fall individuell geprüft. Als
notwendige Voraussetzung für die empfohlene Aberkennung des Ehrengrabstatus wurde eine
nachweislich aktive Teilhabe (etwa in leitender Funktion) am nationalsozialistischen System
angesehen; die formale Mitgliedschaft in einer NS -Organisation hingegen wurde nicht als
hinreichende Begründung gewertet.
- 7 -
b) Ausschließlich militärische Erfolge als Begründung der zugesprochenen Ehrung:
Oskar von Hutier
Ludwig Kattrein
Otto Liman von Sanders
c) Sonstige biografische Ausschlusskriterien (aufgrund der in den Biographien
dargelegten Gründe):
Carl du Bos du Thil
Christian Prinz
Emanuel Schmuck
3.4 Aufgrund ihrer historischen Bedeutung zu erhaltende Grabstätten
Die Grabstätten, die aufgrund der oben g enannten biografischen Ausschlusskriterien 3.3 b)
und 3.3 c) von der Ehrengräberliste zu streichen sind, sollten nach Empfehlung des
Ehrengräberbeirates dennoch aufgrund ihrer historischen Bedeutung erhalten bleiben. Die
jeweilige historische Bedeutung fin det sich in den Biografien dokumentiert. Um diejenigen
Grabstätten zu sichern, die nicht unter den Schutz der Denkmalpflege fallen, empfiehlt der
Fachbeirat die Einführung einer Kategorie der „historisch bedeutsamen Gräber“. Deren
Bestand als einzigartige, personalisierte Erinnerungsorte sollte seitens der Stadt Darmstadt
garantiert, die personenbezogene Ehrung jedoch aberkannt werden.
Der Ehrengräberbeirat weist darauf hin, dass die empfohlene Neubewertung auf den
gegenwärtig vorliegenden Quellen und Info rmationen basiert. Sie ist allein aus diesem Grund
nicht als abschließend zu betrachten.
4. Änderung Friedhofssatzung
Die Empfehlungen des Beirats für Ehrengräber sollten in die Friedhofssatzung der Stadt
Darmstadt einfließen. Die Kriterien für die Ehre ngrabwürdigkeit eines oder einer
Verstorbenen sind konkreter zu fassen. Die bisherige Regelung im § 14 der städtischen
Friedhofssatzung ist unpräzise. Des Weiteren ist die seit ca. 10 Jahren angewandte Praxis,
dass Ehrengräber nur noch dann ausgewiesen wer den, wenn die Nutzung durch die Familie
bzw. durch Nachkommen abgelaufen und die Grabstätte an die Stadt zurückgefallen ist, in
der Satzung noch nicht niedergelegt. Deshalb schlägt die Arbeitsgruppe Ehrengräber eine
Überarbeitung der betreffenden Abschnitt e der städtischen Friedhofssatzung vor, die in
Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt erfolgen soll.
5. Dokumentation
Die vom Fachbeirat als Abschlussbericht erstellte vollständige Dokumentation der
Darmstädter Ehrengräber enthält 70 Biografien und umfass t 229 Seiten. Da eine
Veröffentlichung der Biografien im Rahmen einer Publikation der „Darmstädter
Schriftenreihe“ geplant ist, ist aus Gründen der Effizienz und Kostenersparnis dieser
Magistratsvorlage daher lediglich ein Auszug des Abschlussberichtes bei gefügt, der die
Biografien der Personen enthält, bei denen der Fachbeirat eine Aberkennung des
Ehrengrabstatus aufgrund biografischer Ausschlusskriterien gem. Ziff. 3.3 empfiehlt.
Darmstadt, den 16 .03.2015
41/414
Der Dezernent I Die Dezernentin III
Jochen Partsch Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Stadträtin
2015/0109
13953 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.03.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversamml ung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Amt: Kulturamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0109
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bericht über die Tätigkeit des Fachbeirats zur Neubewertung der städtischen
Ehrengräber
Vorlage vom: 16.03.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht über die Tätigkeit des Fachbeirats zur Neubewertung der städtischen
Ehrengräber wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Ehrengrabstatus der Grabstätten gem. Ziff. 3.1 der Begründung sowie de r unter Ziff.
3.2 a) und Ziff. 3.2 b) benannten Grabstätten wird beibehalten. Die Ehrengrabwürdigkeit
der hiermit geehrten Personen steht nach heutigem Kenntnisstand außer Zweifel.
3. Der Magistrat folgt der Empfehlung des Fachbeirats hinsichtlich der Aberke nnung des
Ehrengrabstatus aus formalen Gründen gem. Ziff. 3.2 c) für Grabstätten, die nicht
personalisiert sind bzw. bei denen eine ehrengrabwürdige Leistung für die Inobhutnahme
durch die Stadt nicht festzustellen bzw. nicht ausschlaggebend war. Sofern die
Grabstätten nicht ohnehin unter Denkmalschutz stehen, sollen sie als historisch
- 2 -
bedeutsame Gräber erhalten werden.
4. Der Magistrat folgt der Empfehlung des Fachbeirats hinsichtlich der Aberkennung des
Ehrengrabstatus aufgrund biografischer Ausschlusskrite rien gem. Ziff. 3.3 .
5. Die Verwaltung wird beauftragt, Beschlussvorlagen zur Aufhebung des Ehrengrabstatus
vorzubereiten und anschließend eine aktualisierte Liste der städtischen Ehrengräber und
der historisch bedeutsamen Gräber vorzulegen.
6. Die Friedhofss atzung ist gem. der Empfehlung Ziff. 4 des Fachbeirats zu überarbeiten.
7. Der Magistrat dankt dem Fachbeirat zur Neubewertung der städtischen Ehrengräber für
die umfassende und ausgezeichnete Arbeit. Die Biografien der auf Grundlage der
Magistratsentscheidu ng mit einem Ehrengrab gewürdigten Personen werden im Rahmen
einer Publikation in der „Darmstädter Schriftenreihe“ veröffentlicht.
Anlagen: Auszug aus DokumentationEhrengräber_Final
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.03.2015:
1. Auftrag und Ausgangslage
Im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung berief der Magistrat der Stadt Darmstadt im
Frühjahr 2012 einen unabhängigen und ehrenamtlich tätigen Fachbeirat zur N eubewertung
bestehender städtischer Ehrengräber. Dem Fachbeirat unter Vorsitz von Oberbürgermeister
Jochen Partsch gehörten neben dem Leiter des Stadtarchivs und dem Abteilungsleiter der
Friedhofsverwaltung drei externe Historikerinnen/Historiker an: Dr. A nnegret Holtmann -
Mares, TU Darmstadt; Andreas Göller, Leiter des Archivs der TU Darmstadt; Dr. Rainer
Maaß, Hessisches Staatsarchiv Darmstadt.
Als Ausgangsbasis für die Arbeit des Beirats diente die Liste „Grabstätten, die ehrenhalber
zu unterhalten sind (Stand: Februar 2010)“ (im Folgenden: Ehrengräberliste), die der
Friedhofsverwaltung vorlag. Diese Ehrengräberliste umfasste 78 Namen mit 56 Grabstätten
auf dem Alten Friedhof, 13 auf dem Waldfriedhof sowie eine auf dem Bessunger Friedhof in
Darmstadt.
Für die Neubewertung der Ehrengräber erachtete es der Fachbeirat als notwendig, zu allen
auf dieser Liste aufgeführten Personen biografische Informationen zu recherchieren, die dem
aktuellen Forschungsstand entsprechen. Unterstützt wurde der Fachbeirat durch den
Historiker Dr. Holger Köhn, Büro für Erinnerungskultur, der mit der Erstellung der
wissenschaftlich fundierten Kurzbiografien beauftragt war. Soweit möglich, sollte in die
Recherche einbezogen werden, unter welchen Umständen die Grabstätten auf die
Ehrengräberliste gelangt waren und inwieweit es sich dabei um „offizielle Ehrengräber“
handelte.
Aufgabe des Fachbeirats war es, die laut Ehrengräberliste bestehenden Ehrengräber einer
formalen wie inhaltlichen Prüfung zu unterziehen und eine Empfehlung an den Magistrat und
die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen, wie mit den vorhandenen Ehrengräbern
aus fachlicher Perspektive idealerweise umgegangen werden sollte.
2. Vorgehensweise
Zu jeder Person auf der Ehrengräberliste wurde zunächst der aktuell e Forschungsstand
ermittelt. Ausgewertet wurden biografische Handbücher und Lexika, wissenschaftliche
Monografien und Aufsätze sowie lokalgeschichtliche Veröffentlichungen. In Einzelfällen
wurden auch Veröffentlichungen der Personen selbst hinzugezogen. We nn es sich um
Personen handelte, die nach 1930 gestorben waren (dies betraf 32 untersuchte Personen),
stand deren mögliche NS -Vergangenheit im Fokus.
Im Rahmen ergänzender Archivrecherchen wurden insbesondere folgende Quellentypen und
Quellenbestände (sow eit vorhanden) ausgewertet:
- Entnazifizierungsakten (im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden sowie
gegebenenfalls in anderen Staats - und Landesarchiven).
- Akten des ehemaligen Berlin Document Center (heute im Bundesarchiv Berlin -
Lichterfelde; daru nter die Akten der Reichsministerien und die NSDAP -
Mitgliederkartei).
- Biografisches Material und andere Quellenbestände im Stadtarchiv Darmstadt sowie
im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt.
- 4 -
- Bestände in weiteren Stadt -, Staats- und Landesarchiven, Kir chen- und
Universitätsarchiven sowie im Bundesarchiv Abt. Militärarchiv in Freiburg.
Insgesamt wertete Dr. Holger Köhn Aktenbestände in über 20 Archiven aus. Für die Frage,
wie einzelne Personen auf die Ehrengräberliste gelangten, erwiesen sich Akten des
Kulturamts der Stadt Darmstadt (heute im Stadtarchiv Darmstadt, Bestand ST 24) sowie
Dokumentationen der Friedhofsverwaltung als hilfreich.
Der Fachbeirat diskutierte und überarbeitete die Ergebnisse der Recherchen in insgesamt 16
Sitzungen. Untersucht w urden ausschließlich die namentlich auf der Ehrengräberliste
genannten Personen. So entstanden 70 Kurzbiografien mit Literatur - und Quellenangaben. Zu
jeder Kurzbiografie ist zudem eine Bewertung erfolgt, die auch Angaben über den formalen
Kenntnisstand na ch der Recherche umfasst (z. B. Hinweise auf Magistratsbeschlüsse und
deren Begründung etc.). Bei der Neubewertung stand – dem Auftrag gemäß – im Fokus, ob
formale oder andere Gründe ein Streichen von der Ehrengräberliste angemessen erscheinen
ließen; ob also anhand der vorliegenden biografischen Informationen Gründe ermittelt
werden konnten, die gegen eine Fortsetzung des Ehrengrabstatus sprechen.
3. Ergebnis und Empfehlungen
Es erwies sich teilweise als schwierig zu ermitteln, unter welchen Umständen di e jeweiligen
Personen auf die Ehrengräberliste gelangt waren. Insbesondere zu den im 19. Jahrhundert
Verstorbenen ließ sich nur in einzelnen Fällen belegen, aus welchen Gründen ihre
Grabstätten als Ehrengräber eingestuft wurden. Unterschiedliche Terminolog ien erschwerten
die Arbeit. Auch bei den durch Magistratsbeschlüsse nachweislich dokumentierten Fällen
existierten abweichende Formulierungen („wird in städtische Pflege [oder: Obhut]
übernommen“, „städtisches Pflegegrab ehrenhalber“, „städtisches Ehrengra b“, „Ehrenmal“).
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse hat sich der Fachbeirat abschließend dafür
entschieden, folgende Kategorien zu empfehlen:
3.1 Fortsetzung Ehrengrabstatus
In 56 Fällen lagen keine ausreichenden formalen oder inhaltlichen Gründe vor, die eine
Aberkennung rechtfertigten. Die Grabstätten werden entsprechend weiter auf der nunmehr
aktualisierten Ehrengräberliste geführt.
3.2 Überprüfung des Ehrengrabstatus aufgrund formaler Ausschlusskriterien
In 15 Fällen lagen formale Aspekte vor, di e eine Streichung von der Ehrengräberliste bzw.
eine Umwidmung nahe legen können.
a) Keine sterblichen Überreste der geehrten Person in der Ehrengrabstätte:
In vier Fällen handelt es sich nicht um Grab - sondern um Gedenkstätten, d.h. die Personen
liegen hier nicht bestattet. Die Gedenkstätten sollen auf den Friedhöfen in der gegenwärtigen
Form erhalten bleiben!
Theodor Haubach (Gedenkstein/Grabstätte Carlo Mierendorff)
Wilhelm Leuschner (Gedenkstein/Grabstätte Carlo Mierendorff)
Ernst Elias Niebergall ( Gedenkstein)
Ludwig Schwamb (Gedenkstein/Grabstätte Carlo Mierendorff)
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b) Grabnutzung ist nicht abgeschlossen, Grabstätte ist nicht im Besitz der Stadt
Darmstadt:
In zwei Fällen ist die Grabnutzung noch nicht abgeschlossen. Beide Grabstätten sind nach
wie vor in der Nutzung der Familie. Die Ehrengrabwürdigkeit der bestatteten Personen steht
seitens der Arbeitsgruppe Ehrengräber außer Zweifel. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, den
Ehrengrabstatus bis zum Rückfall der Grabstätte an die Stadt vorläufig ruhen zu l assen.
Ludwig Metzger
Adolf Morneweg
c) Nicht personalisierte Grabstätten bzw. eine ehrengrabwürdige Leistung für die
Inobhutnahme nicht festzustellen bzw. nicht ausschlaggebend:
In neun Fällen handelt sich um Grabstätten, in denen häufig mehrere Person en liegen und
die die Stadt vor vielen Jahrzehnten übernommen und gepflegt hat. Wenn im Vorfeld der
Nachweis erbracht werden konnte, dass es sich um kein Ehrengrab handelte, wurden keine
Biografien erstellt. Diese Grabstätten gelangten vermutlich irgendwan n auf die
Ehrengräberliste, ohne dass besondere Verdienste der dort Bestatteten eine Rolle spielten.
Sofern die Grabstätten nicht ohnehin unter Denkmalschutz stehen, empfiehlt die
Arbeitsgruppe die Erhaltung dieser Grabstätten als historisch bedeutsame Grä ber (s. Ziff.
3.4).
Bundesbrüder der Cheruskia
Christian Landgraf zu Hessen -Darmstadt
Ellen Daub
Familiengruft von Herget/van der Elst
Familie von Hügel/Dubois
Ludwig Georg Karl Prinz zu Hessen -Darmstadt
Familie Pergler von Perglas
Volprecht Riedesel zu E isenbach
Friedrich Freiherr Schäffer von Bernstein
3.3 Aberkennung des Ehrengrabstatus aufgrund biografische Ausschlusskriterien
In sieben Fällen konnten biografische Aspekte recherchiert werden, die eine Streichung von
der Ehrengräberliste nahe legen:
a) Eine aktive und das System stützende Rolle im Nationalsozialismus:
Hans Simon
Bei der Bewertung der Rolle im Nationalsozialismus wurde jeder Fall individuell geprüft. Als
notwendige Voraussetzung für die empfohlene Aberkennung des Ehrengrabstatus wurd e eine
nachweislich aktive Teilhabe (etwa in leitender Funktion) am nationalsozialistischen System
angesehen; die formale Mitgliedschaft in einer NS -Organisation hingegen wurde nicht als
hinreichende Begründung gewertet.
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b) Ausschließlich militärische Erfolge als Begründung der zugesprochenen Ehrung:
Oskar von Hutier
Ludwig Kattrein
Otto Liman von Sanders
c) Sonstige biografische Ausschlusskriterien (aufgrund der in den Biographien
dargelegten Gründe):
Carl du Bos du Thil
Christian Prinz
Emanuel Schmuck
3.4 Aufgrund ihrer historischen Bedeutung zu erhaltende Grabstätten
Die Grabstätten, die aufgrund der oben genannten biografischen Ausschlusskriterien 3.3 b)
und 3.3 c) von der Ehrengräberliste zu streichen sind, sollten nach Empfehlung des
Ehrengräberbeirates dennoch aufgrund ihrer historischen Bedeutung erhalten bleiben. Die
jeweilige historische Bedeutung findet sich in den Biografien dokumentiert. Um diejenigen
Grabstätten zu sichern, die nicht unter den Schutz der Denkmalpflege fallen, empfiehlt der
Fachbeirat die Einführung einer Kategorie der „historisch bedeutsamen Gräber“. Deren
Bestand als einzigartige, personalisierte Erinnerungsorte sollte seitens der Stadt Darmstadt
garantiert, die personenbezogene Ehrung jedoch aberkannt werden.
Der Ehrengräberbeirat weist darauf hin, dass die empfohlene Neubewertung auf den
gegenwärtig vorliegenden Quellen und Informationen basiert. Sie ist allein aus diesem Grund
nicht als abschließend zu betrachten.
4. Änderung Friedhofssatzung
Die Empfehlungen des Beirats für Ehrengräber sollten in die Friedhofssatzung der Stadt
Darmstadt einfließen. Die Kriterien für die Ehrengrabwürdigkeit eines oder einer
Verstorbenen sind konkreter zu fassen. Die bisherige Regelung im § 14 der städtischen
Friedhofssatzung ist un präzise. Des Weiteren ist die seit ca. 10 Jahren angewandte Praxis,
dass Ehrengräber nur noch dann ausgewiesen werden, wenn die Nutzung durch die Familie
bzw. durch Nachkommen abgelaufen und die Grabstätte an die Stadt zurückgefallen ist, in
der Satzung no ch nicht niedergelegt. Deshalb schlägt die Arbeitsgruppe Ehrengräber eine
Überarbeitung der betreffenden Abschnitte der städtischen Friedhofssatzung vor, die in
Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt erfolgen soll.
5. Dokumentation
Die vom Fachbeirat als Abschlussbericht erstellte vollständige Dokumentation der
Darmstädter Ehrengräber enthält 70 Biografien und umfasst 229 Seiten. Da eine
Veröffentlichung der Biografien im Rahmen einer Publikation der „Darmstädter
Schriftenreihe“ geplant ist, ist aus Gründen der Effizienz und Kostenersparnis dieser
Magistratsvorlage daher lediglich ein Auszug des Abschlussberichtes beigefügt, der die
Biografien der Personen enthält, bei denen der Fachbeirat eine Aberkennung des
Ehrengrabstatus aufgrund biografischer Au sschlusskriterien gem. Ziff. 3.3 empfiehlt.
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Darmstadt, den 16 .03.2015
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Der Dezernent I Die Dezernentin III
Jochen Partsch Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Stadträtin
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Punkt 23: Bericht über die Tätigkeit des Fachbeirats zur Neubewertung der städtischen Ehrengräber (V-Nr. 2015/0109) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Punkt 4: Bericht über die Tätigkeit des Fachbeirats zur Neubewertung der städtischen Ehrengräber (V-Nr. 2015/0109) -Kenntnisnahme- Herr Dr. Engels vom Stadtarchiv erläutert die Vorlage. Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Bessunger Straße
- Kattreinstraße
- Wenckstraße
- Kranichsteiner Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0109
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.03.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00