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1015/2022

Sachstand Sonder-Schwimmlern-Programm Ferien 2022

Mitteilung Ausschuss 25.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 28.03.2022, TOP 5.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2381 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 25.03.2022 
 1015/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 
 
Sachstand Sonder-Schwimmlern-Programm Ferien 2022 
Aufgrund der Corona-Pandemie ist unter anderem auch der Schwimmunterricht in den Schulen nur 
eingeschränkt möglich. Somit gibt es leider einige Schüler*innen, die das Schwimmen noch nicht er-
lernen konnten. In den Sommer- und Herbstferien 2021 konnte die Stadt Köln in Kooperation mit der 
KölnBäder GmbH bereits Schwimmkurse in den Schwimmbädern erfolgreich durchführen.  
Auch in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2022 möchte das Amt für Schulentwicklung vorrangig 
den Schulen aus Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf das Angebot unterbreiten.  
Es sind zwei Nutzungsvarianten möglich:  
a) Die Schüler*innen werden individuell von ihren Eltern zum Schwimmbad gebracht und im An-
schluss wieder abgeholt. 
b) Die Schüler*innen nehmen im Rahmen des OGS-Ferienprogramms teil.  
 
Verschiedenen Schulen wurden bereits Schwimmkurse in den Osterferien 2022 angeboten und Zu-
weisungen sind überwiegend bereits erfolgt. In folgenden Schwimmbädern konnte die KölnBäder 
GmbH Schwimmkurse anbieten: Agrippabad, Chorweilerbad, Genovevabad, Höhenbergbad, Lent-
park, Ossendorfbad, Stadionbad und Zündorfbad. Insgesamt werden 22 Schwimmkurse (1 und 
2wöchig) durchgeführt. Teilweise werden aktuell 2wöchige Kurse in 1wöchige Kurse bedarfsgerecht 
aufgeteilt. In jedem Kurs können 10 Schüler*innen aufgenommen werden, 4 Schüler*innen können 
auf die Reserveliste gesetzt werden und werden bei Freiwerden eines Platzes nachrücken. Freie 
Plätze werden u. a. auch durch Schüler*innen anderer Schulen besetzt, so dass eine volle Auslas-
tung der Kurse ermöglicht wird. 
 
Interessierte Schulen können sich für die Nutzung von Schwimmkursen in den Sommer- und Herbst-
ferien beim Amt für Schulentwicklung melden und werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksich-
tigt.  
 
Die Kosten der Schwimmkurse in den Osterferien belaufen sich auf ca. 27.500,00 Euro. Die Finanzie-
rung der Schwimmkurse in den Oster-, Sommer- und Herbstferien erfolgt über das von Bund und 
Land initiierte Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“. 
 
Zur nächsten Sitzung des ASW informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand.  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

28.03.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1015/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.03.2022
Erstellt
23.03.2022 14:32