Sachstand Sonder-Schwimmlern-Programm Ferien 2022
Mitteilung Ausschuss 1015/2022 vom 25.03.2022
Stand: Am 28.03.2022 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 25.03.2022 1015/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 Sachstand Sonder-Schwimmlern-Programm Ferien 2022 Aufgrund der Corona-Pandemie ist unter anderem auch der Schwimmunterricht in den Schulen nur eingeschränkt möglich. Somit gibt es leider einige Schüler*innen, die das Schwimmen noch nicht er- lernen konnten. In den Sommer- und Herbstferien 2021 konnte die Stadt Köln in Kooperation mit der KölnBäder GmbH bereits Schwimmkurse in den Schwimmbädern erfolgreich durchführen. Auch in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2022 möchte das Amt für Schulentwicklung vorrangig den Schulen aus Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf das Angebot unterbreiten. Es sind zwei Nutzungsvarianten möglich: a) Die Schüler*innen werden individuell von ihren Eltern zum Schwimmbad gebracht und im An- schluss wieder abgeholt. b) Die Schüler*innen nehmen im Rahmen des OGS-Ferienprogramms teil. Verschiedenen Schulen wurden bereits Schwimmkurse in den Osterferien 2022 angeboten und Zu- weisungen sind überwiegend bereits erfolgt. In folgenden Schwimmbädern konnte die KölnBäder GmbH Schwimmkurse anbieten: Agrippabad, Chorweilerbad, Genovevabad, Höhenbergbad, Lent- park, Ossendorfbad, Stadionbad und Zündorfbad. Insgesamt werden 22 Schwimmkurse (1 und 2wöchig) durchgeführt. Teilweise werden aktuell 2wöchige Kurse in 1wöchige Kurse bedarfsgerecht aufgeteilt. In jedem Kurs können 10 Schüler*innen aufgenommen werden, 4 Schüler*innen können auf die Reserveliste gesetzt werden und werden bei Freiwerden eines Platzes nachrücken. Freie Plätze werden u. a. auch durch Schüler*innen anderer Schulen besetzt, so dass eine volle Auslas- tung der Kurse ermöglicht wird. Interessierte Schulen können sich für die Nutzung von Schwimmkursen in den Sommer- und Herbst- ferien beim Amt für Schulentwicklung melden und werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksich- tigt. Die Kosten der Schwimmkurse in den Osterferien belaufen sich auf ca. 27.500,00 Euro. Die Finanzie- rung der Schwimmkurse in den Oster-, Sommer- und Herbstferien erfolgt über das von Bund und Land initiierte Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“. Zur nächsten Sitzung des ASW informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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28.03.2022
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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