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V/0420/2016/1

Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden

Vorlagen 28.06.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 32

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

27959 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf Grund der demografischen 
Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Grund der zunehmenden Schülerzahl folgende Maß-
nahmen durchzuführen:  
 
 
1.1. Die Aufnahmekapazität der Overbergschule – städt. katholische Grundschule – wird ab dem 
Schuljahr 2017/18 auf 2 Eingangsklassen erhöht. Dies ist im Gebäudebestand der Grundschu-
le möglich. Die notwendige Anpassung des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schüle-
rinnen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ erfolgt nach G e-
nehmigung der Bezirksregierung Münster mit einer separaten Beschlussvorlage.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0420/2016/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Frau Terfort 
Frau Haase 
Ruf: 
492 4010, 492 4027, 492 40111 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de 
Terfort@stadt-muenster.de 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.06.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

1.2. Für folgende Schulstandorte werden die Erhöhung der Aufnahmekapazität und die Möglichkeit 
zur Deckung der Raumprogramme für die angegebene Zügigkeit in den bestehenden Schu l-
gebäuden bzw. unter Einbeziehung benachbarter Schulgebäude du rch Machbarkeitsstudien 
geprüft. Die Verwaltung möge die Machbarkeit für den Bau eines überdachten Übe r-
gangs, der die Mariengrundschule Roxel und die Uppenbergsch ule (ehemals Augustin-
Wibbelt-Schule) verbindet, prüfen und die Kosten ermitteln. Abhängig von den entst e-
henden Kosten wird eine Entscheidung getroffen.  
 
Bezirk West 
Marienschule Roxel zukünftig  5-zügig 
 
Bezirk Hiltrup 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup/Clemensschule Hiltrup zukünftig insgesamt 6 Züge  
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup zukünftig  4-zügig 
 
Im Stadtbezirk Hiltrup werden bei der Erweiterung der Aufnahmekapazitäten der Grund-
schulen Möglichkeiten geprüft, wie mehr Gemeinschaftsschulkapazitäten geschaffen 
werden können. 
 
 
1.3. Für folgende Schulstandorte werden mittels Machbarkeitsstudien die erforderlichen baul ichen 
Erweiterungen geprüft, um die jeweilige bereits festgelegte Zügigkeit räumlich versorgen zu 
können. Im Stadtteil Nienberge werden Möglichkeiten für eine alternative Raumnutzung 
durch die Musikschule Nienberge außerhalb der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule 
geprüft.  
 
Bezirk West 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge  3-zügig 
Peter-Wust-Schule      3-zügig 
 
Bezirk Nord 
Grundschule Sprakel      2-zügig 
 
Bezirk Ost 
Pleisterschule       2-zügig 
 
 
1.4 Es werden Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, um die Möglichkeit der baulichen Erweite-
rung zu prüfen und in einem weiteren Schritt die Zügigkeit folgender Schulen erhöhen zu kön-
nen. In der Machbarkeitsstudie für die Mosaik-Schule soll eine Version erarbeitet wer-
den, in der möglichst die Obstwiese erhalten bleiben soll. 
 
Bezirk Mitte 
Hermannschule       zukünftig 3-zügig 
Kreuzschule       zukünftig 3-zügig 
Martin-Luther-Schule      zukünftig 3-zügig 
Mauritzschule       zukünftig 3-zügig 
Pötterhoekschule       zukünftig 3-zügig 
Thomas-Morus-Schule      zukünftig 4-zügig 
Erich-Klausener-Realschule     zukünftig 4-zügig 
Erna-de-Vries-Realschule     zukünftig 4-zügig 
Realschule im Kreuzviertel     zukünftig 5-zügig 
Matthias-Claudius-Grundschule    zukünftig 4-zügig

Bezirk Ost 
Margaretenschule       zukünftig  3-zügig 
Matthias-Claudius-Schule Handorf    zukünftig  3-zügig 
 
Bezirk Südost 
Schulzentrum Wolbeck    
Hauptschule, Realschule und Gymnasium    zusammen  bis zu 11,5 Züge 
 
Bezirk Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup      zukünftig  5-zügig 
Davertschule Amelsbüren     zukünftig  4-zügig 
 
Bezirk West 
Ludgerusschule Albachten     zukünftig 4-zügig 
Mosaik-Schule       zukünftig  4-zügig 
 
 
1.5. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird die Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus 
(Geschwister-Scholl-Realschule und –Gymnasium und Grundschule am Kinderbach) um einen 
zusätzlichen Zug für die weiterführenden Schulen auf 7 Züge, eine Mensa sowie Ganztag s-
räume, Differenzierungsräume, eine Lehrküche mit Speiseraum, Verwaltungsräume und weite-
rer Räume geprüft. 
 
 
1.6. Der Rat nimmt zur K enntnis, dass weitere Schulen, die nicht unter Ziff. 1.1 bis 1.5 genannt 
sind, insbesondere für die Bereiche Ganztag, Inklusion und Verwaltung Raumbedarfe haben 
und Verbesserungen an diesen Standorten wegen der mit dieser Vorlage vorgenomm e-
nen Prioritätensetzung zunächst nur durch Optimierungen im Bestand möglich sind.  
 
 
2. Für die Machbarkeitsstudien werden über die Unterrichtsräume hinaus für den Offenen Gan z-
tag pro Grundschulzug 2 Betreuungsräume sowie eine ausreichend große Küche und Speis e-
raum, für die inklusive Beschulung die mit Ratsbeschluss vom 10.12.2014 festgelegten Räume 
(vgl. Vorlage V/0743/2014/2. Erg. Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen) sowie ausre i-
chende Flächen für den Verwaltungsbereich zu Grunde gelegt. Ziel ist es, die vorgenannten 
Schulgebäude zukunftssicher auszurichten.  
  
 
3. Neu: 3.a : Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien unter 
Abwägung der wirtschaftlichen Aspekte, der zeitlichen Prioritäten sowie pädagogischen No t-
wendigkeiten auszuwerten und die da raus resultierenden konkretisierten Handlungsbedarfe 
dem Rat zur Be schlussfassung vorzulegen. D ie zusätzlichen Bedarfe für den Schulsport sind 
ergänzend zu ermitteln und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. 
 
3.b Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig mit  den Ergebnissen der Machbarkeit s-
 studien Vorschläge zur Erfüllung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe der 
 Schulen, die in 1.6 beschrieben werden, dem Rat mit einer Prioritätensetzung vorz u-
 legen. 
 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Ma chbarkeitsstudien und Umsetzung der Erweiterun-
gen die Personalressourcen im Amt für Immobilienmanagement befristet um 4,00 Vollzeitäqu i-
valente (VZÄ) zu erhöhen sind. Weiterhin benötigt das Amt für Schule und Weiterbildung 3,50

VZÄ befristet für die Schulraumplanung und Schulentwicklungsplanung inkl. Prognosen/ Statis-
tiken. Die Verwaltung wird beides zum Nachtragshaushalt 2016 aufgreifen. 
 
Der Rat nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass mit steigenden Schülerzahlen Mehrbedarfe 
in den Schulsekretariaten, bei den Schulhausmeistern und im hauswirtschaftlichen Bereich 
(Mittagsverpflegung) entstehen. Das wir die Verwaltung zu gegebener Zeit in den Stellenpla n-
entwürfen vorschlagen. 
 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag der SPD -Fraktion „Eine dritte Gesamtsc hule für 
Münster“, A-R/0012/2016 vom 09.03.2016 derzeit nicht aufgegriffen wird. Wegen der zwei im 
Aufbau befindlichen städtischen Gesamtschulen und der ebenfalls starken Veränderungen u n-
terliegenden Schulentwicklung benachbarter Schulträger hat eine dritt e städtische Gesam t-
schule aktuell keine Aussicht auf eine schulaufsichtliche Genehmigung. 
 
Dennoch bleibt das Vorhaben auf der Agenda der Schulentwicklungsplanung und wird 
laufend einer aktuellen Neubewertung unterzogen. 
 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Elternwille entsprechend der Vorlage V/0588/2014 
„Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung“ aufgegriffen wird. Die Verwaltung wird Anfang 
2017 eine Beschlussvorlage für eine Elternumfrage zu Themen der Schulentwicklungsplanung 
vorbereiten. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen anschließend – verknüpft mit der fortlaufend 
aktualisierten Schülerprognose, der demnächst veröffentlichten Kleinräumigen Bevölkerung s-
prognose 2025 sowie der Entwicklung in den Umlandgemeinden - in die Fortschreibung des 
Rahmenkonzeptes der Schulentwicklungsplanung einfließen. 
Bei der Erstellung der Elternumfrage wird die Stadtelternschaft mit einbezogen. 
 
 
7. Der Rat erkennt die Raumbedarfe der Bodelschwinghschule, insbesondere für den off e-
nen Ganztag grundsätzlich an und stellt fest, d ass diese Raumbedarfe durch eine Verla-
gerung der PTA -Berufsfachschule befriedigt werden können. Eine solche Verlagerung 
ermöglicht auch quantitative Verbesserungen der Ausbildung an der PTA -
Berufsfachschule. Die Verwaltung wird beauftragt, Kosten und räuml iche Möglichkeiten 
einer Verlagerung zu identifizieren und Gespräche mit der Apothekenkammer Westfalen-
Lippe mit dem Ziel aufzunehmen, eine belastbare Aussage über die Höhe der Fördermi t-
tel (vgl. Vorlage V/0957/2015) für diese Verlagerung zu erhalten. Für die Fortführung der 
Schulträgerschaft der Stadt Münster an der PTA-Berufsfachschule ist die Förderung der 
Verlagerung von erheblicher Bedeutung. 
 
 
8. Die über den Beschlussvorschlag hinausgehenden abweichenden Beschlussempfe h-
lungen der Bezirksvertretungen werden nicht aufgegriffen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Erstellung der Machbarkeitsstudien ist mit Kosten in Höhe von rd. 400.000 € zu rechnen.

V/0420/2016/1 
 
Zur Finanzierung der Machbarkeitsstudien stehen im Haushaltsplan 2016 Ausgabeermächtigu n-
gen wie folgt zur Verfügung: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaß-
nahme 
4590 Erw. Grundschulen    
Zeile 08 Baumaßnahmen 2016 350.000 Ansatz 250.000 € 
Ermächtigungsüber- 
tragung 100.000 € 
      
Investitionsmaß-
nahme 
 
4680 Erw. Schulzentrum  
Kinderhaus 
   
Zeile 08 Baumaßnahmen 2016 50.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  400.000  
 
Die bei der Investitionsmaßnahme 4590 Erw. Grundschulen veranschlagten Mittel werden auch für 
die Machbarkeitsstudien für die weiterführenden Schulen eingesetzt. 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2016 bei der Pr o-
duktgruppe 03 01 „Leistungen für Schulen“ zur Verfügung. Soweit die Investitionskosten den A n-
satz der Investition smaßnahme 4590 „Erweiterung Grundschulen“ übersteigen, werden sie aus 
dem investiven Budget der Pr oduktgruppe im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 
Abs. 1 Ziffer 1.4 der Haushaltssatzung 2016 gedeckt. 
 
Über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen zur Finanzierung von Schulbaumaßnahmen 
wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen für das Jahr 2017 ff. 
zu entscheiden sein. 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Beratung der Vorlage gab es folgende abweichende Beschlüsse: 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 09.06.2016 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Grund der zunehmenden Schülerzahl folgende Ma ß-
nahmen durchzuführen:  
 
1.1. Wie Vorlage

- 6 - 
V/0420/2016/1 
1.2. Für folgende Schulstandorte werden die Erhöhung der Aufnahmekapazität und die Möglichkeit 
zur Deckung der Raumprogramme für die angegebene Zügigkeit in den bestehenden Schu l-
gebäuden bzw. unter Einbeziehung benachbarter Schulgebäude durch Machbarkeitsstudien 
geprüft: 
 
Bezirk West 
Marienschule Roxel zukünftig 5-zügig 
 
Bezirk Hiltrup 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup/Clemensschule Hiltrup zukünftig insgesamt 6 Züge  
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup zukünftig 4-zügig 
 
Im Stadtbezirk Hiltrup werden bei der Erweiterung der Aufnahmekapazitäten der Grund-
schulen Möglichkeiten geprüft, wie mehr Gemeinschaftsschulkapazitäten geschaffen 
werden können. 
 
1.3. Wie Vorlage 
 
1.4. Es werden Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, um die Möglichkeit der baulichen Erwe i-
terung zu prüfen und in einem weiteren Schritt die Zügigkeit folgender Schulen erhöhen zu 
können: 
 
Bezirk Mitte 
Hermannschule       zukünftig 3-zügig 
Kreuzschule       zukünftig 3-zügig 
Martin-Luther-Schule      zukünftig 3-zügig 
Mauritzschule       zukünftig 3-zügig 
Pötterhoekschule                  zukünftig 3-zügig 
Thomas-Morus-Schule      zukünftig 4-zügig 
Erich-Klausener-Realschule     zukünftig 4-zügig 
Erna-de-Vries-Realschule     zukünftig 4-zügig 
Realschule im Kreuzviertel     zukünftig 5-zügig 
 
Bezirk Ost 
Margaretenschule                  zukünftig  3-zügig 
Matthias-Claudius-Schule Handorf    zukünftig  3-zügig 
 
Bezirk Südost 
Schulzentrum Wolbeck    
Hauptschule, Realschule und Gymnasium    zusammen bis zu 11,5 Züge 
 
Bezirk Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup      zukünftig  5-zügig 
Davertschule Amelsbüren     zukünftig  4-zügig 
 
Bezirk West 
Ludgerusschule Albachten     zukünftig 4-zügig 
Mosaik-Schule       zukünftig  4-zügig 
 
Die Verwaltung stellt Alternativen zur Deckung der Grundschulbedarfe im Stadtbezirk 
Hiltrup jenseits einer künftigen 5-Zügigkeit der Ludgerusschule Hiltrup dar. 
 
1.5. Wie Vorlage

- 7 - 
V/0420/2016/1 
1.6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass weitere Schulen, die nicht unter Ziff. 1.1 bis 1.5 genannt  
sind, insbesondere für die Bereiche Ganztag, Inklusion und Verwaltung Raumbedarfe haben  
und Verbesserungen an diesen Standorten we gen der mit dieser Vorlage vorgenommenen  
Prioritätensetzung zunächst nur durch Optimierungen im Bestand möglich sind.  
 
Zu den in dieser Vorlage nicht genannten Schulen legt die Verwaltung den politischen 
Gremien zu den Haushaltsberatungen 2017 eine priori sierte Liste bestehender Han d-
lungsbedarfe vor, gemäß der hier unter Punkt 2. Festgelegten Raumstandards. 
 
2. Wie Vorlage 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien unter Abwägung 
der wirtschaftlichen Aspekte, der zeitlichen Pri oritäten sowie pädagogischen Notwendigkeiten 
auszuwerten und die daraus resultierenden konkretisierten Handlungsbedarfe dem Rat zur Be-
schlussfassung vorzulegen. Die zusätzlichen Bedarfe für den Schulsport sind ergänzend zu 
ermitteln und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. 
 
Möglichkeiten zur Deckung der Sporthallen -Bedarfs sowie für das Schulschwimmen im 
Stadtbezirk Hiltrup sind besonders aufzuzeigen. 
 
4.-6. Wie Vorlage 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Wie Vorlage“ 
 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Nord 14.06.2016 
 
 „I. Sachentscheidung: 
 
1.-2. Wie Vorlage 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien unter Abwägung 
der wirtschaftlichen Aspekte, der zeitlichen Prioritäten sowie pädagogischen Notwendigkeiten 
auszuwerten (transparente Rangliste) und die daraus resultierenden konkretisierten Han d-
lungsbedarfe den Bezirksvertretungen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die 
zusätzlichen Bedarfe für den Schulsport sind ergänzend zu ermitteln und Lösungsvorschläge 
zu erarbeiten. 
 
4. – 6. Wie Vorlage 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Wie Vorlage“ 
 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 14.06.2016 
 
 „I. Sachentscheidung: 
 
1. – 4. Wie Vorlage

- 8 - 
V/0420/2016/1 
5.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag der SPD -Fraktion „Eine dritte Gesam t-
schule für Münster“, A-R/0012/2016 vom 09.03.2016 derzeit nicht aufgegriffen wird. W e-
gen der zwei im Aufbau befindlichen städtischen Gesamtschulen und der ebenfalls 
starken Veränderungen unterliegenden Schulentwicklung benachbarter Schulträger hat 
eine dritte städtische Gesamtsch ule aktuell keine Aussicht auf eine schulaufsichtliche 
Genehmigung. 
 
6.5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Elternwille entsprechend der Vorlage V/0588/2014 
„Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung“ aufgegriffen wird. Die Verwaltung wird Anfang 
2017 eine Beschlussvorlage für eine Elternumfrage zu Themen der Schulentwicklungsplanung 
vorbereiten. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen anschließend – verknüpft mit der fortla u-
fend aktualisierten Schülerprognose, der demnächst veröffentlichten Kleinräumigen Bevö lke-
rungsprognose 2025 sowie der Entwicklung in den Umlandgemeinden - in die Fortschreibung 
des Rahmenkonzeptes der Schulentwicklungsplanung einfließen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Wie Vorlage“ 
 
 
 
Bezirksvertretung Münster-West    16.06.2016 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Grund der zunehmenden Schülerzahl folgende Ma ß-
nahmen durchzuführen:  
 
1.1 Wie Vorlage 
 
1.2 Für folgende Schulstandorte werden die Erhöhung der Aufnahmekapazität und die Mö g-
lichkeit zur Deckung der Raumprogramme fü r die angegebene Zügigkeit in den bestehenden 
Schulgebäuden bzw. unter Einbeziehung benachbarter Schulgebäude durch Machbarkeitsst u-
dien geprüft. Die Verwaltung möge die Machbarkeit für den Bau eines überdachten Übe r-
gangs, der die Mariengrundschule Roxel un d die Uppenbergschule (ehemals Augustin -
Wibbelt-Schule) verbindet, prüfen und die Kosten ermitteln. Abhängig von den zu entst e-
henden Kosten wird eine Entscheidung getroffen. 
 
 Bezirk West 
 Marienschule Roxel  zukünftig 5-zügig 
 
 Bezirk Hiltrup 
 Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup/Clemensschule Hiltrup zukünftig insgesamt 6 Züge  
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrupzukünftig 4-zügig 
 
1.3 Für folgende Schulstandorte werden mittels Machbarkeitsstudien die erforderlichen baulichen 
Erweiterungen geprüft, um die jewei lige bereits festgelegte Zügigkeit räumlich versorgen zu 
können. Im Stadtteil Nienberge werden Möglichkeiten für eine alternative Raum -nutzung 
durch die Musikschule Nienberge außerhalb der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule ge-
prüft. 
 
Bezirk West 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 3-zügig 
Peter-Wust-Schule  3-zügig

- 9 - 
V/0420/2016/1 
Bezirk Nord 
Grundschule Sprakel  2-zügig 
 
Bezirk Ost 
Pleisterschule  2-zügig 
 
1.4 Es werden Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, um die Möglichkeit der baulichen Erweite-
rung zu prüfen un d in einem weiteren Schritt die Zügigkeit folgender Schulen erhöhen zu kö n-
nen. In der Machbarkeitsstudie für die Mosaik -Schule soll eine Version erarbeitet we r-
den, in der möglichst die Obstwiese erhalten bleiben soll. 
 
Bezirk Mitte 
Hermannschule zukünftig 3-zügig 
Kreuzschule zukünftig 3-zügig 
Martin-Luther-Schule zukünftig 3-zügig 
Mauritzschule zukünftig 3-zügig 
Pötterhoekschule zukünftig 3-zügig 
Thomas-Morus-Schule zukünftig 4-zügig 
Erich-Klausener-Realschule zukünftig 4-zügig 
Erna-de-Vries-Realschule zukünftig 4-zügig 
Realschule im Kreuzviertel zukünftig 5-zügig 
 
Bezirk Ost 
Margaretenschule zukünftig 3-zügig 
Matthias-Claudius-Schule Handorf zukünftig 3-zügig 
 
Bezirk Südost 
Schulzentrum Wolbeck   
Hauptschule, Realschule und Gymnasium  zusammen bis zu 11,5 Züge 
 
Bezirk Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup zukünftig 5-zügig 
Davertschule Amelsbüren zukünftig 4-zügig 
 
Bezirk West 
Ludgerusschule Albachten zukünftig4-zügig 
Mosaik-Schule zukünftig 4-zügig 
 
1.5 Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird die Erweiterung des Schul zentrums Kinderhaus 
(Geschwister-Scholl-Realschule und –Gymnasium und Grundschule am Kinderbach) um einen 
zusätzlichen Zug für die weiterführenden Schulen auf 7 Züge, eine Mensa sowie Ganztagsrä u-
me, Differenzierungsräume, eine Lehrküche mit Speiseraum, Ver waltungsräume und weiterer 
Räume geprüft. 
 
1.6 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass weitere Schulen, die nicht unter Ziff. 1.1 bis 1.5 genannt 
sind, insbesondere für die Bereiche Ganztag, Inklusion und Verwaltung Raumbedarfe haben 
und Verbesserungen an diesen Stan dorten wegen der mit dieser Vorlage vorgenommenen Pr i-
oritätensetzung zunächst nur durch Optimierungen im Bestand möglich sind. Die Verwaltung 
legt den politischen Gremien zu den Haushaltberatungen für 2017 eine Liste der Han d-
lungsbedarfe an den in dieser V orlage nicht genannten Schulen unter Berücksichtigung 
der unter 2. festgelegten Raumstandards vor. Dabei sind insbesondere die in Vorlage 
0111/2015 genannten Handlungsbedarfe zu berücksichtigen. 
 
2 –4 . Wie Vorlage

- 10 - 
V/0420/2016/1 
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, kurzf ristig gemeinsam mit der Bezirksregierung Real i-
sierungsoptionen für eine dritte städtische Gesamtschule zu prüfen und die Ergebnisse 
den politischen Gremien darzustellen. Dabei sind die stadtteilbezogenen Entwicklung s-
perspektiven der Primarstufenangebote b esonders zu berücksichtigen. Die Verwaltung 
wird ferner beauftragt, gemeinsam mit der Bezirksregierung und der Sekundarschule 
Roxel Perspektiven für die langfristige Sicherstellung eines weiterführenden Schulang e-
bots im Stadtteil Roxel zu entwickeln. 
 
6. Wie Vorlage 
 
7. Der Prozess der kapazitativen und baulichen Erweiterung der Schulangebote erfolgt in 
einem partizipativen Verfahren unter Beteiligung der betroffenen Schulen und der am 
Schulleben beteiligten Gruppen. Dies gilt auch für die Bewertung der Ergebniss e der 
Machbarkeitsstudien. 
 
8. Zur Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen und für den weiteren Prozess der Erweiterung 
der kapazitativen und baulichen Erweiterung der Schulangebote bildet die Verwaltung 
entsprechende Haushaltsansätze im Entwurf des Haushaltsplans für 2017 ff.“ 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Wie Vorlage“ 
 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Ost     16.06.2016 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Grund der zunehmenden Schülerzahl folgende Ma ß-
nahmen durchzuführen:  
 
1.1 – 1.5 Wie Vorlage 
 
1.6 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass weitere Schulen, die nicht unter Ziff. 1.1 bis 1.5 genannt 
sind, insbesondere für die Bereiche Ganztag, Inklusion und Verwaltung Raumbedarfe haben 
und Verbesserungen an diesen Standorten wegen der mit dieser Vorlage vo rgenommenen Pri-
oritätensetzung zunächst nur durch Optimierungen im Bestand möglich sind. In besonderen 
Einzelfällen kann von der Optimierung im Bestand abgesehen werden, wenn die räuml i-
chen Gegebenheiten für schulische Belange, Pädagogik, offener Ganztag o der Übermit-
tagsbetreuung völlig unzureichend sind. 
 
2. – 6. Wie Vorlage 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Wie Vorlage“ 
 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Südost    21.06.2016 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Grund der zunehmenden Sc hülerzahl folgende Ma ß-
nahmen durchzuführen:

- 11 - 
V/0420/2016/1 
1.2 – 1.5 Wie Vorlage 
 
1.6 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass weitere Schulen, die nicht unter Ziff. 1.1 bis 1.5 genannt 
sind, insbesondere für die Bereiche Ganztag, Inklusion und Verwaltung Raumbedarfe haben 
und Verbess erungen an diesen Standorten wegen der mit dieser Vorlage vorgenommenen 
Prioritätensetzung zunächst nur durch Optimierungen im Bestand möglich sind. In besonde-
ren Einzelfällen kann von der Optimierung im Bestand abgesehen werden, wenn die 
räumlichen Gegebe nheiten für schulische Belange, Pädagogik, offener Ganztag oder 
Übermittagsbetreuung unzureichend sind. 
 
2. – 6. Wie Vorlage 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Wie Vorlage“ 
 
 
 
Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, 
Ordnung und E-Government      21.06.2016 
Sportausschuss        22.06.2016 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Grund der zunehmenden Schülerzahl folgende Ma ß-
nahmen durchzuführen:  
 
1.1 – 1.3: Wie Vorlage 
 
1.4 Es werden Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, um die Möglichkeit der baulichen Erweite-
rung zu prüfen und in einem weiteren Schritt die Zügigkeit folgender Schulen erhöhen zu können: 
 
Bezirk Mitte 
Hermannschule  zukünftig 3-zügig 
Kreuzschule  zukünftig 3-zügig 
Martin-Luther-Schule  zukünftig 3-zügig 
Mauritzschule  zukünftig 3-zügig 
Pötterhoekschule  zukünftig 3-zügig 
Thomas-Morus-Schule  zukünftig 4-zügig 
Erich-Klausener-Realschule  zukünftig 4-zügig 
Erna-de-Vries-Realschule  zukünftig 4-zügig 
Realschule im Kreuzviertel  zukünftig 5-zügig 
Neu: 
Matthias-Claudius Grundschule zukünftig 4-zügig 
 
Bezirk Ost 
Margaretenschule  zukünftig 3-zügig 
Matthias-Claudius-Schule Handorf  zukünftig 3-zügig 
 
Bezirk Südost 
Schulzentrum Wolbeck 
Hauptschule, Realschule und Gymnasium  zusammen bis zu 11,5 Züge 
 
Bezirk Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup  zukünftig 5-zügig 
Davertschule Amelsbüren  zukünftig 4-zügig

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V/0420/2016/1 
 
Bezirk West 
Ludgerusschule Albachten  zukünftig 4-zügig 
Mosaik-Schule  zukünftig 4-zügig 
 
1.5: Wie Vorlage  
 
1.6 NEU: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass weitere Schulen, die nicht unter Ziff. 1.1 bis 1.5 genannt 
sind, insbesondere für die Bereiche Ganztag, Inklusion und Verwaltung, Raumbedarfe h a-
ben. 
 
2. Wie Vorlage 
  
Neu 3a (bisher 3):  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien unter Abwägung der 
wirtschaftlichen Aspekte, der zeitlichen Prioritäten sowie pädagogischen Notwendigkeiten ausz u-
werten und die daraus resultierenden konkretisierten Handlungsbedarfe dem Rat zur Beschlus s-
fassung vorzulegen. Die zusätzlichen Bedarfe für den Schulsport sind ergänzen d zu ermitteln und 
Lösungsvorschläge zu erarbeiten. 
 
Neu 3b: 
Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudien 
Vorschläge zur Erfüllung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe der Schulen, die 
in 1.6 beschrieben werden, dem Rat mit einer Prioritätensetzung vorzulegen 
 
4. Wie Vorlage 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag der SPD -Fraktion „Eine dritte Gesamtschule für 
Münser“, A-R/0012/2016 vom 09.03.2016 derzeit nicht aufgegriffen wird. Wegen der zwei i m Auf-
bau befindlichen städtischen Gesamtschulen und der ebenfalls starken Veränderungen unterli e-
genden Schulentwicklung benachbarter Schulträger hat eine dritte städtische Gesamtschule akt u-
ell keine Aussicht auf eine schulaufsichtliche Genehmigung. 
 
Dennoch bleibt das Vorhaben auf der Agenda der Schulentwicklungsplanung und wird la u-
fend einer aktuellen Neubewertung unterzogen. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Elternwille entsprechend der Vorlage V/0588/2014 „Ra h-
menkonzept Schulentwicklungsplanung“ aufgegriffen wird. Die Verwaltung wird Anfang 2017 eine 
Beschlussvorlage für eine Elternumfrage zu Themen der Schulentwicklungsplanung vorbereiten. 
Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen anschließend – verknüpft mit der fortlaufend aktualisierten 
Schülerprognose, der demnächst veröffentlichten Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2025 s o-
wie der Entwicklung in den Umlandgemeinden  - in die Fortschreibung des Rahmenkonzeptes der 
Schulentwicklungsplanung einfließen.  
 
Bei der Erstellung der Elternumfrage wird die Stadtelternschaft mit einbezogen. 
 
7 NEU: 
Der Rat erkennt die Raumbedarfe der Bodelschwinghschule, insbesondere für den offenen 
Ganztag grundsätzlich an und stellt fest, dass diese Raumbedarfe durch eine Verlagerung 
der PTA-Berufsfachschule befriedigt werd en können. Eine solche Verlagerung ermöglicht 
auch quantitative Verbesserungen der Ausbildung an der PTA -Berufsfachschule. Die Ve r-
waltung wird beauftragt, Kosten und räumliche Möglichkeiten einer Verlagerung zu identif i-
zieren und Gespräche mit der Apotheke nkammer Westfalen-Lippe mit dem Ziel aufzune h-
men, eine belastbare Aussage über die Höhe der Fördermittel (vgl. Vorlage V/0957/2015) für

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V/0420/2016/1 
diese Verlagerung zu erhalten. Für die Fortführung der Schulträgerschaft der Stadt Münster 
an der PTA -Berufsfachschule i st die Förderung der Verlagerung von erheblicher Bede u-
tung. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Wie Vorlage“ 
 
 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung    28.06.2016 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 28.06.2016 die gleichlau-
tenden abweichenden Beschlüsse des Ausschusses für Personal, Organisation, Sicherheit, Or d-
nung und E-Government vom 21.06.2016 und des Sportausschusses vom 22.06.2016 und darüber 
hinaus die abweichenden Beschlussempfehlungen der Bezirksvertretung West zu Ziffer 1.2 (Mar i-
enschule Roxel), Ziffer 1.3 ( Musikschule Nienberge ) und Ziffer 1.4 (Mosaik -Schule) und der B e-
zirksvertretung Münster Hiltrup zu Ziffer 1.2 (erweiterte Gemeinschaftsschulkapazitäten) aufgegri f-
fen.  
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Mit dieser Ergänzungsvorlage wird empfohlen, den Beschluss des Ausschusses für Schule und 
Weiterbildung aufzugreifen. Darüber hinausgehende abweichende Beschlussempfehlungen der 
Bezirksvertretungen werden nicht aufgegriffen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez, 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0420/2016/1
Typ
Vorlagen
Datum
28.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37