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SV-2025/0004

Antrag der Fraktion Die Linke. vom 10. Februar 2025 betr. Menschenwürde erhalten trotz Bezahlkarte

Antrag 11.02.2025

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SV-2025/0004

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SV-2025/0004

5686 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2025/0004 
 
 
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 10. Februar 2025 betr. Menschenwürde erhalten 
trotz Bezahlkarte 
 
 
 
 
Antrag 
Menschenwürde erhalten trotz Bezahlkarte 
Am 20.12.2024 wurde auch in Hessen die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen eingeführt. Als 
Linksfraktion verurteilen wir diesen Umgang mit Menschen grundlegend und zielen mit unserem 
Antrag auf eine Umsetzung in Darmstadt im Sinne der Menschen. 
 
Antrag: 
Wir fordern den Magistrat auf, die Leistungsbehörde anzuweisen:  
• Die Bezahlkarte nicht auf Bestands-Leistungsempfangende auszuweiten und die vollständige 
Überweisung der Leistungen auf die bereits eingeführten Giro-Konten fortzusetzen. 
• Im Falle von Erwerbstätigkeit und ergänzendem Leistungsbezug (sog. „Aufstocker“) letztere 
nicht über die Bezahlkarte abzuwickeln. 
• Bei sog. „Analogleistungsempfänger*innen“, also denjenigen Leistungsberechtigten, die nach 
36 Monaten einen Anspruch auf Leistungen analog SGB II erwerben, keine Bezahlkarte 
anzuwenden. 
• Das Ermessen hinsichtlich der Bargeldbetrages grundsätzlich weit auslegen. Hierbei ist die 
Bezahlkarte in Darmstadt so auszugestalten, dass die es bzgl. der Bargeldabhebung keine 
Beschränkungen gibt und das gesamte verfügbare Geld abgehoben werden kann. 
• Für die Verwendung des Geldes (Erwerb von Dienstleistungen und Waren) werden den 
Asylsuchenden über die Bezahlkarte keine über die Weisung vom 20.12.2024 
hinausgehenden Einschränkungen auferlegt. 
• Die Ausgabe der Bezahlkarte ist so lange wie möglich auszusetzen. Insbesondere macht die 
Stadt von ihrem Recht Gebrauch, die Bezahlkarte nicht einzuführen, falls einer der im 
Einführungsbescheid aufgeführten Punkte eine Fristverlängerung rechtfertigen (siehe Punkt 
4.2 des Erlasses zur Einführung der Bezahlkarte) 
 
Weiterhin möge der Magistrat darauf hinwirken: 
• Eine Fristverlängerung für die Einführung der Bezahlkarte zu erwirken bis die folgenden 
Themen rechtssicher und im Sinne der Asylsuchenden Menschen geklärt wurden (Umsetzung 
SEPA-Lastschriftverfahren/Überweisungen, Zahlungen von Abonnements)  
• Den durch die Einführung und Verwaltung der Bezahlkarte Mehrkosten an die 
Landesregierung zurückmelden, verbunden mit der Forderung für die so entstandenen 
Kosten aufzukommen und auf die Einhaltung der Konnexität bestehen 
• Sich über den hessischen Städtetag für eine Abschaffung der Bezahlkarte als Instrument für 
die Leistungsgewährung einzusetzen

2 
Die Linke Stadtverordnetenfraktion Darmstadt,  
Landgraf-Philipps-Anlage 32, 64283 Darmstadt 
info@linksfraktion-darmstadt.de, www.linksfraktion-darmstadt.de 
 
 
Begründung: 
In Darmstadt werden gegenwärtig Leistungen an Berechtigte gemäß Asylbewerberleistungsgesetz 
auf ein Girokonto überwiesen. Dies ermöglicht sowohl den Menschen als auch der Verwaltung einen 
verhältnismäßig geringen Aufwand und schafft Flexibilität und Selbstbestimmtheit bei der 
Verwendung des zugewiesenen Geldes. 
Die Einführung der Bezahlkarte schränkt die Möglichkeit der Teilhabe von asylsuchenden Menschen 
erheblich ein. Die Gründe hierfür sind vielfältig. 
Die Karte ist in ihrer Ausgestaltung und Nutzbarkeit nicht an ein Girokonto angelegt. So kann nur dort 
mit der Bezahlkarte bargeldlos bezahlt werden, wo auch eine Zahlung mit einer Visa-Karte möglich 
wäre. Bereits dies kann zu verhältnismäßig langen Wegen bei den täglichen Besorgungen führen, 
weil der Laden um die Ecke die Bezahlkarte nicht als Zahlungsmittel annimmt. 
Wird zusätzlich dazu eine Bargeldobergrenze eingefügt, wird Menschen mit nur sehr geringen 
finanziellen Mitteln die Möglichkeit genommen, sich günstig mit dem Lebensnotwendigem zu 
versorgen. Hierzu gehören regelmäßig Flohmärkte; wie zum Beispiel der bekannte Flohmarkt Am 
Tiefen See. An diesen Orten können günstig Kleidung und Spielzeug für die Kinder besorgt werden. 
Die im Erlass angelegte Möglichkeit zur individuellen Festlegung einer Bargeldobergrenze fordert von 
neu in Deutschland eingetroffenen Menschen, ohne jede Kenntnis der deutschen Bürokratie und der 
deutschen Sprache Unmögliches ab. Dies stellt damit keine wirkliche Option für geflüchtete 
Menschen dar. Es kann als Schikane begriffen werden. 
 
Darmstadt ist seit 05.11.2020 „Sicherer Hafen“. Ein sicherer Hafen für geflüchtete Menschen ist eine 
Stadt dann, wenn sie diesen ohne Unterstellung Hinterhältigkeit und in Anerkennung ihrer Not offen 
und wohlwollend entgegentritt. Eine solche Gemeinschaft schränkt nicht ein. Eine solche 
Gemeinschaft grenzt nicht aus. Eine solche Gemeinschaft ist solidarisch. Für all das steht die 
Bezahlkarte nicht.  
 
Die Einführung der Bezahlkarte ist in Hessen auf dem Papier erfolgt. Sie wird die Selbstbestimmung 
geflüchteter Menschen einschränken und ist Sinnbild des gesellschaftlichen Rechtsrucks und der 
Menschenfeindlichkeit. Als solche kann die Bezahlkarte von einer solidarischen und offenen 
Gesellschaft nur abgelehnt werden. Um im Rahmen des rechtlich möglichen geflüchtete Menschen 
nicht mehr als bereits erfolgt einzuschränken und fremd zu bestimmen, soll die Bargeldobergrenze 
nicht ausgeführt werden und das gesamte Geld zur freien Verfügung stehen. Es sollen Möglichkeiten 
geschaffen werden, dass SEPA-Verfahren für Überweisungen und Lastschriftverfahren zu verwenden, 
um unter anderem Mitgliedsbeiträge für Vereine oder auch Abonnements für z.B. Zeitungen und 
Handyverträge abschließen zu können. 
 
Das Aussetzen der Bargeldobergrenze ist im Rahmen des Erlasses zulässig und wurde auch bereits in 
Wiesbaden durch den dortigen Sozialausschuss beschlossen. 
 
 
 
Darmstadt, den 10.02.2025 
Karl-Heinz Böck 
Maria Stockhaus 
Uli Franke 
Ann-Christin Sparn-Wolf 
Tamara Hanstein

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Orte (1)

  • Landgraf-Philipps-Anlage 32

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2025/0004
Typ
Antrag
Datum
11.02.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00