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V/0556/2023

Ziele zur kommunalen Steuerung

Vorlagen 15.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 20.02.2024, TOP 7.10

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

24279 Zeichen

V/0556/2023 
V/0556/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Ziele zur kommunalen Steuerung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 
   21.02.2024 Hauptausschuss Bericht 
   21.02.2024 Rat Bericht 
 
 
1. Einleitung  
 
Rat und Verwaltung der Stadt Münster verfolgen den gemeinsamen Ansatz einer zukünftig verstärkt 
an Zielen orientierten kommunalen Steuerung. Im Rahmen dieses Ansatzes erfolgte vor einer Formu-
lierung von strategischen Zielen die Erarbeitung von Handlungsfeldern, über die eine Priorisierung 
wichtiger kommunaler Aufgaben möglich wird. Folgende Handlungsfelder sollen für die Stadt Münster 
mittelfristig prioritär handlungsleitend sein und damit auch ein stärkeres Gewicht im städtischen 
Haushalt erhalten (siehe Ratsvorlage V/0609/2022): 
  
 Klimaneutralität  
 Leistbares, nachhaltiges Wohnen  
 Stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität  
 Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung  
 
Darüber hinaus bearbeitet die Stadt Münster weitere, zentral bedeutsame Basisthemen wie u. a. die 
wirtschaftliche Dynamik des Standortes, die Gewährleistung von Sicherheit in kommunaler Verant-
wortung und die Ermöglichung hochwertiger Leistungen in Bildung und Kultur. Sie sind fester Be-
standteil des städtischen Leitbildes und damit der langfristigen kommunalen Steuerung. Hier werden 
bedeutende Pflichtleistungen und grundständige Angebote der kommunalen Daseinsvorsorge gebün-
delt. 
 
Der Beschluss zu den oben genannten Handlungsfeldern ist Teil einer modifizierten Vorgehensweise. 
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren – interkommunal und in Münster – 
wird nunmehr in konkret überschaubaren Schritten vorgegangen, die für sich gesehen bereits einen 
praktischen Nutzen haben.  
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
24.01.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Etienne 
Telefon: 492-1114 
Etienne@stadt-muenster.de

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V/0556/2023 
 
2. Was leistet die Verwaltung in den prioritären Handlungsfeldern? 
 
Die Verwaltung wird insofern zunächst transparent darlegen, welches Engagement bereits heute in 
den benannten prioritären Handlungsfeldern erfolgt. Es geht also um die Fragen: Wer leistet heute 
bereits was mit welchen Ressourcen? Welche Ämter und Einrichtungen sind beteiligt? Welche Vor-
haben, Projekte, Maßnahmen, etc. werden verfolgt? Welches Budget und wie viele Stellen stehen zur 
Verfügung? 
 
Da Handlungsprioritäten nicht einzelnen Dezernaten, Ämtern und Einrichtungen zugewiesen werden 
sollten, sondern das gesamte Leistungsspektrum der Verwaltung zu betrachten ist und das mehr oder 
weniger komplexe Leistungsgeflecht auf die oben genannten Fragestellungen hin abgeklopft werden 
muss, müssen tradierte Denkweisen überwunden werden. 
  
Die Ämter und Einrichtungen wurden in einer ersten Abfrage gebeten, entsprechende Zusammen-
hänge aufzuzeigen. In einem Workshop im August mit dem Verwaltungsvorstand sowie allen L eite-
rinnen und Leitern der Ämter und Einrichtungen wurden das erste Bild weiter vervollständigt und die 
Zusammenhänge qualitativ bewertet. Grob schematisiert und verdichtet stellen sich die Ergebnisse 
aktuell wie folgt dar:  
 
Amt/Einrichtung I. Klimaneutralität II. Leistbares, 
nachhaltiges Wohnen
III. Stadtverträgliche, 
umweltfreundliche 
Mobilität
IV. Soziale Teilhabe und 
Antidiskriminierung
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster AWM
Amt für Bürger- und Ratsservice
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Amt für Gleichstellung
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Amt für Immobilienmanagement
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt für Kommunikation
Amt für Migration und Integration
Amt für Mobilität und Tiefbau
Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
Bauordnungsamt
citeq
Feuerwehr
Gesundheits- und Veterinäramt
Jobcenter
Kulturamt
Münster Marketing
Ordnungsamt
Personal- und Organisationsamt
Sozialamt
Stadtarchiv
Stadtbücherei
Stadtmuseum
Stadtplanungsamt
Theater Münster
Vermessungs- und Katasteramt
Villa ten Hompel
Westfälische Schule für Musik
Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
Erläuterung
Übersicht: Beiträge der Ämter und Einrichtungen zu den prioritären Handlungsfeldern
entspricht einem hohen Beitrag
entspricht einem mittleren Beitrag
entspricht einem geringen Beitrag

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V/0556/2023 
 
Nachfolgend werden beispielhaft Beiträge städtischer Produktgruppen zu den Handlungsfeldern dar-
gestellt, ergänzt um den Pflichtigkeitsgrad der jeweiligen Produktgruppe. 
 
 
 
 
 
2.1 Klimaneutralität  
 
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, dass Münster möglichst bis zum Jahr 2030 klimaneutral-
werden soll. Entsprechend hat die Verwaltung dieses aufgetragene Ziel hoch priorisiert . Seit 2022 
gehört die Stadt Münster auch zum Kreis der "100 Climate -Neutrale and Smart Cities" der Europäi-
schen Union (EU). Grundlage für die Klimaschutzarbeit der Stadt Münster bildet eine Reihe von Kon-
zepten (beispielsweise Handlungsprogramm Klimaschutz 2030, Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030, 
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030).  
 
Die Konzeptstudie (V/0628/2021) zeigt im Sinne einer Szenarienbetrachtung auf, was geschehen 
müsste, damit die Klimaneutralität 2030 in Münster erreicht werden kann. Dabei dokumentiert sie den 
kommunalen Handlungsspielraum sowie  die enormen Herausforderungen, definiert einen Zielpfad 
und zeigt Zielbeschreibungen für die verschiedenen Handlungsfelder auf.  
Neben den zwingenden Veränderungen auf Landes-, Bundes-, und EU-Ebene kann die Verwaltung 
durch konkrete Maßnahmen und Projekte die Rahmenbedingungen beeinflussen, damit Münster kli-
maneutral werden kann. Beispielhaft seien hier ein paar Aspekte genannt, an denen derzeit konkret 
gearbeitet wird, bzw. die bereits umgesetzt werden. 
 
Dazu gehört u.a. der Aufbau der kommunalen Energienutzungsplanung  (V/0312/2023) und die 
schrittweise Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung in Münster durch die Stadtwerke. Dazu 
gehört auch die Festsetzung des KfW -Standard für Neubauten in Grundstückskaufverträgen und bei 
städtebaulichen Verträgen sowie der geplante Einstieg in die energetische Stadtsanierung mit der 
Begleitung durch das Förderprogramm KfW432 (V/0314/2023). Damit werden Bürgerinnen und Bür-
ger bei der energetischen Sanierung unterstützt. 
 
Insbesondere im Betrieb der eigenen kommunalen Gebäude leisten geringe Energieverbräuche und 
eine regenerative Energieversorgung einen wesentlichen Teil zur Klimaneutralität (so entfallen 41% 
der städtischen CO 2-Emissionen auf den kommunalen Gebäudebestand). Handlungsleitend sind die 
überarbeiteten Gebäudeleitlinien (V/0388/2020) sowie weitere Maßnahmenprogramme, z.B. zu ener-
getischen Sanierungen bestehender Gebäude (V/0770/2019/2 „Handlungsprogramm Klimaschutz 
2030 für Münster“ und V/0676/2021 eine „Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität für städtische

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V/0556/2023 
Gebäude“), zum Ausbau von Photovoltaik -Anlagen auf Bestandsgebäuden oder zum Energiema-
nagement (Verbrauchs- und Kostencontrolling; Verbrauchsoptimierung durch Gebäudeautomation; 
usw.) 
 
Im Bereich der Wohnb auförderung im Auftrag des Landes NRW beinhalten kommunale Projekte der 
Quartiersentwicklung und Stadtreparatur sowie des städtischen Förderprogramms "Klimafreundliche 
Wohngebäude" einen hohen Beitrag zur Klimaneutralität. Um den Klimaschutz beim Bauen wei ter 
voranzutreiben, werden die Förderangebote des Landes und der Stadt, ständig verbessert. Die Stadt-
verwaltung ist als Bewilligungsbehörde verantwortlich für die Umsetzung der unterschiedlichen  För-
derprogramme. 
 
Auf das Ziel der Klimaneutralität zahlen auch kommunale Leistungen, wie beispielsweise die Umset-
zung bzw. Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie ein, sowie die Sicherung eines klimaange-
passten Ökosystems „Wald“ mit Biotop- u. Artenvielfalt durch FSC-Bewirtschaftung ebenso, wie eine 
klimagerechte, ökologische  und naturnahe Gestaltung  und Pflege  der städtischen Grünanlagen , 
Friedhofsanlagen und Kriegsgräberstätten. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe AWM haben ein integriertes/auf die Umsetzung der Vision 2030 ausge-
richtetes Kommunikationskonzept und nachhaltigkeitspädagogisches Konzept entwickelt, ausgerich-
tet auf die Bedarfe unterschiedlicher Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene; mit besonderen 
Angeboten für Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit Migrationsvorgeschichte). Betriebliche Anlagen 
werden fortwährend mit dem Ziel der Klimaanpassung modernisiert (z.B. durch den Einsatz von Pho-
tovoltaikanlagen, Solarwarmwasseranlagen, Regenwassernutzungsanlagen). 
 
Einen großen Teil der Aufgaben und Leistungen im strategischen Feld der Klimaneutralität  wird im 
Konzern Stadt Münster, insbesondere von den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster erbracht. 
 
Das Handlungsfeld Klimaneutralität zeichnet sich durch eine enge Verzahnung/ Querschnittsorientie-
rung aus; erkennbar beispielsweise an den engen Synergien m it dem Handlungsfeld stadtverträgli-
che, umweltfreundliche Mobilität. 
 
 
2.2 Leistbares, nachhaltiges Wohnen  
 
Die Verwaltung setzt seit mehreren Jahren auf die ganzheitliche Strategie der sozialgerechten Bo-
dennutzung Münster („SoBoMünster“). Es wird das Zie l verfolgt, das Wohnen in Münster (wieder) 
bezahlbar zu machen. Dies erfolgt mit einer starken liegenschaftsstrategischen Komponente, indem 
die Stadt selbst liegenschaftlich tätig wird und so die Gemeinwohlorientierung deutlich besser akzen-
tuieren kann . Mit Ankauf von Wohnbaulandpotentialflächen und anschließender Vermarktung der 
Baugebiete nach Planung und Erschließung wird entscheidend Einfluss sowohl auf "bezahlbares 
Wohnen" als auch auf "nachhaltige Bebauungen" (höhere Anforderungen, z. B. Gebäudeenergi e- 
sowie Solarstandards) genommen. 
 
Wohnumfelder werden nachhaltig mit generationengerechten öffentlichen Grünanlagen, Freizeit -, 
Sport- und Spielplatzangeboten aufgewertet. Die Erholungs- und Freiraumplanung ist ein fester  Teil 
der Baulandplanung.   
 
Die öffentliche Wohnraumförderung sowie die Hilfen zur Wohnraumversorgung leisten einen elemen-
taren Beitrag zur Neuschaffung und zur langfristigen Sicherung bezahlbaren Wohnens in Münster. 
 
Mit Blick auf verschiedene Lebenslagen und -typen, die eine Unterstütz ung zur Finanzie-
rung/Sicherung der Wohnung erfordern, steht insbesondere das Leistungsportfolio des Sozialamts in 
seiner Gesamt- und Differenziertheit sowie des Jobcenters (im Bereich der Kosten der Unterkunft) für 
eine dauerhafte und verlässliche kommunale Aufgabenerfüllung. Darüber hinaus leistet aktuell die 
Finanzierungsbeteiligung am Sozialenergiefonds (Unterstützung von Personen, die die gestiegenen 
Energiekosten gegenwärtig nicht allein aufbringen können) einen besonderen Beitrag.

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2.3 Stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität  
 
Der Leitgedanke einer nachhaltigen städtischen Mobilitätsplanung ist die Berücksichtigung und best-
mögliche Abstimmung aller Verkehrsarten.  Wesentliche Instrumente sind die kommunale Verkehrs-
entwicklungsplanung, die Planung sowie de r Entwurf von Verkehrsanlagen und die Verkehrssteue-
rung.  
 
Maßgeblich zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Verkehrs-/Pendlerströme aus dem Um-
land in das Stadtgebiet, beispielsweise bei der Reaktivierung der WLE-Strecke oder dem weiteren 
Radwegeausbau (Velorouten).  
 
Die Smart City Münster knüpft an ihre Nachhaltigkeits - und Klimaneutralitätsstrategie sowie den 
Stadtentwicklungsprozess der „MünsterZukünfte“ an. 
 
Verwaltungsintern sind insbesondere die schrittweise Umstellung des Kommunalen Fuhrparks auf E-
Fahrzeuge, die Angebote zum Fahrradleasing, die Zuschüsse zum JobTicket/ DeutschlandTicket, die 
Aktion „Stadtradeln“ und die vermehrte Einrichtung von Telearbeitsplätzen hervorzuheben.  
 
 
2.4 Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung  
 
Kommunale Leistungen werden in einem nennenswerten Umfang unmittelbar mit dem Ziel erbracht, 
Menschen, deren soziale Teilhabe eingeschränkt ist, einen Zugang zu eröffnen und/oder ihnen ein 
Mehr an sozialer Teilhabe zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für alle Beratungsleistungen sowie 
die aktiven Förderleistungen des Jobcenters. Einen hohen Beitrag zur sozialen Teilhabe liefern auch 
die Leistungen für Bildung und Teilhabe.  
 
Ausnahmslos alle Aufgaben des Sozialamts folgen ebenfalls dem Ziel, soziale Teilhabe zu ermögli-
chen. Die Soziale Teilhabe ist zudem Grundlage und wesentlicher Bestandteil der Kinder- und Ju-
gendhilfe.  
 
Insbesondere Zielgruppen, die besonders dringend auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind bzw. 
sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, erhalten zudem durch Leistungen 
des Amtes für Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung  wichtige Unterstützung bei der 
Versorgung mit angemessenem  
 
Zur Antidiskriminierung tragen das Kommunale Integrationsmanagement auf der Grundlage des Leit-
bilds für Migration und Integration bei. Chancengleichheit und die Verwirklichung der Gleichstellung 
aller Geschlechter, insbesondere durch den 4. Aktionsplan EU Charta, den Aktionsplan Istanbul Kon-
vention, den Aktionsplan LSBTIQ* und Gleichstellungsplan 2022-2025 sind Kerngeschäft des Amtes 
für Gleichstellung.  
 
Abschließend ist bei Betrachtung der vier Handlungsfelder und der oben dargestellten Punkte 2.1 bis 
2.4 hervorzuheben, dass jedes Handlungsfeld für sich genommen ein wichtiges Aufgabenfeld dar-
stellt, in Teilen aber auch eine Verzahnung bzw. gegenseitige Beeinflussung der vier Handlungsfelder 
untereinander gegeben ist. 
 
3. Was sind die nächsten Schritte? 
 
Die nächsten Schritte sollen vor allem die Zusammenhänge der prioritären Handlungsfelder mit aktu-
ellen Verwaltungsleistungen und Ressourcenverbräuchen aufzeigen.  
 
3.1 Leistungsbild zu den prioritären Handlungsfeldern vervollständigen

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Wie oben beschrieben arbeitet die Verwaltung aktuell daran, dass Leistungsbild der Verwaltung im 
Hinblick auf die prioritären Handlungsfelder zu vervollständigen (siehe Ziffer 2). Hierbei geht es nicht 
allein um eine  Aufzählung alle Organisationseinheiten und deren Leistungen, die einem Handlungs-
feld zuarbeiten. Es gilt auch, diese Zuarbeit zu bewerten hinsichtlich der Bedeutung für die Zielerrei-
chung. Welche Verwaltungsleistung hat zum Beispiel zentrale Bedeutung zur Erreichung eines „leist-
baren, nachhaltigen Wohnens“? Welche Verwaltungsleistungen arbeiten darüber hinaus zu? 
 
Ferner sind deren notwendigen Ressourcen (Finanzen und Stellen) zu erheben, die für die relevanten 
Verwaltungsleistungen erforderlich sind. Voraussetzung ist aber, ein im ersten Schritt vervollständig-
tes Leistungsbild zu erhalten. Bisher konnte eine Zuordnung von Ressourcen im Wesentlichen an-
hand der jeweils (eindeutig) zuzuordnenden Produktgruppen erfolgen. Das wird für eine auskömmli-
che Ressourc enabschätzung im Hinblick auf die Handlungsfelder nicht ausreichen. Eine förderliche 
Systematik für die Abbildung der relevanten Verwaltungsleistungen wäre noch aufzubauen.   
 
 
3.2 Prioritäre Handlungsfelder und Investitionen 
 
Die Handlungsfelder können bei der Frage, welche Investitionsmaßnahmen in den nächsten Jahren 
neu begonnen werden sollen, eine gute Orientierung für eine Prioritätensetzung bieten. Investitions-
maßnahmen müssen – neben der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen – immer daran gemessen 
werden, ob sie einen Zielbeitrag zur Erreichung wesentlicher städtischer Ziele liefern. 
 
Bislang gibt es im städtischen Investitionsprogramm noch keine vollständige Verknüpfung zwischen 
einzelnen Maßnahmen und gesamtstädtischen Zielen bzw. den politisch beschlossenen Handlungs-
feldern. Der Fokus liegt aktuell (noch) auf dem finanziellen Ressourceneinsatz in den einzelnen Pla-
nungsjahren. So werden die Investitionsmaßnahmen im Haushalt – nach Dezernaten und Ämtern 
sortiert – anhand der folgenden Darstellung abgebildet: 
 
Haushaltsplan 2024  
Ausschuss: xxx 
Bezeichnung Produktgruppe  
Produktgruppen -Ziffer 
 Dezernat: xx 
Amt: xx 
 
Investitions -
maßnahme  Ergebnis Haushaltsansatz Verpflicht.-
ermächt. Planung  Bereit-
gestellt 
bis inkl. 
2023 
Gesamtein - 
und -aus-
zahlungen  Maßnahmen -Nr. 
Bezeichnung  2022 2023 2024 2024 2025 2026 2027 spätere 
Jahre 
Einzahlung aus 
Zuwendungen  
          
Auszahlung für 
Baumaßnahmen 
          
Verpflichtungs -
ermächtigung  
          
Saldo (Einzahlungen 
./. Auszahlungen) 
          
 
An der – den haushaltsrechtlichen Anforderungen entsprechenden – Übersicht wird bereits erkenn-
bar, dass die Berücksichtigung weiterer Anforderungen wie die Wirkung der Maßnahme auf die Hand-
lungsfelder unmittelbar im Haushalt schwierig in der Darstellung we rden dürfte. Mit dem Haushalts-
plan 2023 hatte die Verwaltung einen ersten Versuch unternommen, die Wirkung verschiedener 
Maßnahmen auf eines der Handlungsfelder darzustellen. Konkret war das Handlungsfeld „Klima / 
Klimaneutralität“ in den Fokus genommen un d die Auswirkung verschiedener schulischer Erweite-
rungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Klimawirkung eingeschätzt worden.  
 
Die Abbildung im städtischen Haushalt sah wie folgt aus:

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Es ist unmittelbar erkennbar, dass diese Darstellungsform („Klima = C“) an dieser Stelle im Haushalt 
wenig transparent ist und die eigentlich beabsichtigte Wirkung eher untergeht. 
 
In einer ergänzenden Haushaltsbegleitvorlage (ebenso wie in einer strukturierten elektronischen Da-
tei) sind dagegen weitergehende Informationen mit überschaubarem Aufwand darstellbar. 
 
Der Aufbau könnte wie folgt aussehen und die oben genannten Informationen aus dem Haushaltsplan 
sinnvoll ergänzen: 
 
Dezer-
nat 
Amt Maßnah-
men -Nr. 
Maßnahmen-
bezeichnung  
Produkt-
gruppe  
Gesamtein - 
u. –auszah-
lungen  
Wirkung auf Handlungsfeld…  
Klima  Wohnen Mobilität Soziale Teilhabe / 
Antidiskriminierung 
          
 
Um die Wirkung auf das jeweilige Handlungsfeld rein qualitativ formulieren zu können, ist dabei die 
Frage zu beantworten, ob 
 
 die Investitionsmaßnahme das jeweilige Handlungsfeld unterstützt (positive Wirkung),  
 die Maßnahme weder positive noch negative Wirkung entfaltet (neutral) oder  
 sich die Maßnahme bei Umsetzung negativ auf das Handlungsfeld auswirken würde. 
 
Denkbar ist dabei auch, dass es Maßnahmen gibt, die zwar die Handlungsfelder wenig oder gar nicht 
unterstützen, jedoch aufgrund gesetzlicher Erfordernisse zwingend umzusetzen sind. Dies könnte 
durch eine zusätzliche Kategorie in der Tabelle ergänzt werden. Alternativ kann der bereits durch die 
Verwaltung ermittelte Pflichtigkeitsgrad der jeweiligen Produktgruppe / des Produktes bzw. der Leis-
tung / Teilleistung in die Tabelle aufgenommen werden. 
 
 
3.3 Prioritäre Handlungsfelder und Zuschüsse 
 
Auch die stä dtischerseits gewährten Zuschüsse sind im Hinblick auf die Wechselwirkung zu den 
Handlungsfeldern zu untersuchen. 
Im Haushaltsplan wird der Zuschussbericht mit allen (bewilligten) Zuschüssen an Dritten abgebildet. 
Dieser Bericht hat die folgende Struktur: 
 
Produkt-
gruppe  
Amt Aus-
schuss 
Empfänger Zweck Zuschuss 
2024 
(in €) 
davon 
Personal-
kosten  
davon 
Over-
head 
davon 
sonst. 
Kosten 
verpflichtende 
/ freiwillige 
Leistung  
zeitliche 
Befristung 
           
 
Im Regelfall stellen Träger im ersten Halbjahr eines Jahres einen Antrag auf Zuschussgewährung für 
das Folgejahr, diese Anträge werden seitens des zuständigen Fachamtes geprüft und im Regelfall mit 
einer Einschätzung für das zuständige politische Gremium versehen.  
 
Die Einschätzung kann zukünftig mit den be schlossenen Handlungsfeldern verknüpft werden. Es ist 
dabei die Frage zu beantworten, ob 
 der Zuschuss das jeweilige Handlungsfeld unterstützt (positive Wirkung),  
 der Zuschuss weder positive noch negative Wirkung entfaltet bzw. sich positive und negative 
Wirkungen gegenseitig aufheben (neutral) oder

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 sich der Zuschuss bei Umsetzung negativ auf das Handlungsfeld auswirken würde. 
 
Bei der Einschätzung seitens des Fachamtes zu Zuschussanträgen gibt es unterschiedliche Vorge-
hensweisen: Standardisierte Vordrucke, die um den Aspekt der Handlungsfelder ergänzt werden 
müssten, textliche Einschätzungen, die ebenfalls um die Handlungsfelder erweitert werden müssten. 
 
Perspektivisch muss die Wirksamkeitsprüfung eines Zuschusses konsequent erfolgen und dabei auch 
die Erreichung der strategischen Ziele geprüft werden. 
 
 
 
 
3.4 Prioritäre Handlungsfelder und Stellenplan  
 
Zum Haushalt 2025 sollen zudem Veränderungen im Stellenplan (Stellenvermehrungen und -
einsparungen) soweit möglich an den  prioritären Handlungsfeldern orientiert ausgewiesen werden. 
Das Verfahren und die genaue Darstellungsform werden in den kommenden Monaten entwickelt.   
 
3.5 Anlage A zu Ratsvorlagen 
 
Die den Vorlagen an die politischen Gremien üblicherweise beigefügte Anl age A enthält Informatio-
nen, die den Vorlagenkontext in Bezug setzen sollen zu unterschiedlichen übergreifenden Aspekten. 
Dazu gehören derzeit die folgenden Aspekte: 
 
 Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Finanzierung 
 Pflichtigkeitsgrad 
 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, 
Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration). 
 
 
Unter der Kategorie „Ziele/Teilziele/Zielerreichung“ wird momentan noch auf die vor längerer Zeit 
entwickelten stadtstrategischen Ziele abgestellt. Hier wäre eine Weiterentwicklung im Hinblick auf die 
Handlungsfelder (und zukünftig daraus abgeleiteter strategischer Ziele) vorzunehmen. 
 
Daneben sind beispielsweise Fragen der Lesbarkeit, des Layouts, der Relevanz und der Verortung 
innerhalb der eigentlichen Vorlage zu beantworten. Im Zusammenhang mit der ohnehin erforderlichen 
Prüfung der Anlage A im Hinblick auf die Handlungsfelder wird die Verwaltung einen Vorschlag für 
eine Überarbeitung unterbreiten. 
 
4. Welche weiteren Schritte müssen folgen? 
 
Die nach d en nächsten Schritten folgenden weiteren Schritte sollen sowohl ein einheitliches Leitbild 
und strategische Ziele für die Zukunft sichern als auch deren Umsetzung in konkrete Verwaltungsver-
antwortlichkeiten gewährleisten.   
 
Die prioritären Handlungsfelder wurden wie in Vorlage V/0609/2022 dargestellt aus den bisherigen 
Ergebnissen der Prozesse „Münster Zukünfte“ als auch „Globale Nachhaltige Kommune“ entwickelt. 
Beide Quelle galten zu diesem Zweck – gedanklich zusammengefasst – als Leitbild für Münster, ein 
ideales Bild (Wunsch -Münster), das langfristig angestrebt wird. Idealerweise sollten beide Quellen 
zukünftig in einem Leitbild ganzheitlich zusammengefasst werden.   
 
Konkret erleichtern prioritäre Handlungsfelder aktuell den Einstieg in eine „echte Ziel entwicklung“. 
Durch eine Weiterentwicklung zu ausformulierten strategischen Zielen soll deren Aussagewert ver-
bessert, soweit möglich konkretisiert werden. Die so entwickelten Ziele könnten die bereits im Haus-

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halt verankerten Ziele (rechtliche Grundlage ist hier die Kommunalhaushaltsverordnung NRW) ablö-
sen oder sinnvoll ergänzen.  
 
Entscheidende Bedeutung für den gesamten Prozess kommt der Befähigung der Verwaltung zu, ein-
mal vorgegebene Ziele auch tatsächlich konsequent umsetzen zu können. Dies geht weit üb er die 
Darstellung der Zusammenhänge von Zielen zu Investitionen, Zuschüssen, Stellenveränderungen, 
etc. hinaus. Es gilt klar zu definieren, welche Ziele Ämter und Einrichtungen erreichen sollen. Die Äm-
ter und Einrichtungen (und deren Führungskräfte) müssen in die Lage versetzt werden, entsprechen-
de Zielbeiträge zu generieren. Zuletzt müssen die Ergebnisse evaluiert werden und ggf. notwendige 
neue Steuerungsimpulse gesetzt werden. Dieser Schritt ist komplex und hat viele Facetten (Metho-
den, Prozessgestaltun g, Digitalisierung, Führungs - und Rollenverständnis, Managementkompeten-
zen, etc.). Idealerweise sichert ein umfassender Transformationsprozess diese Veränderung der 
Verwaltung ab. 
  
Ferner ist auch das regelmäßige Zusammenspiel von Rat und Verwaltung in di eser neuen Zielewelt 
auszugestalten. Zeitpunkte, Art und Umfang von Berichten zu Zielerreichungen und Vorschlägen zu 
neuen Zielformulierungen müssen festgelegt und eingeübt werden. 
 
 
 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

1111 Zeichen

Anlage A zur V/0556/2023 
Kurzüberblick 
In der Vorlage wird über den aktuellen Stand der Implementierung der vom Rat beschlossenen 
Handlungsfelder in die kommunale Steuerung berichtet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die vom Rat beschlossenen Handlungsfelder für die Stadt Münster sollen mittelfristig prioritär 
handlungsleitend sein und damit auch ein stärkeres Gewicht im städtischen Haushalt erhalten. 
Die Vorlage ist insoweit ein Element im Prozess der Weiterentwicklung der strategischen Steue-
rung. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Handlungsfelder lauten  
 Klimaneutralität  
 Leistbares, nachhaltiges Wohnen  
 Stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität  
 Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung 
Die Berichtsvorlage hat insoweit grundsätzliche Relevanz zu den genannten Querschnittsthemen. 
Hierauf wird in der Vorlage eingegangen.

Beratungsverlauf (3)

20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.10 Bericht Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
Bericht
Bericht

Details

Aktenzeichen
V/0556/2023
Typ
Vorlagen
Datum
15.09.2023
Erstellt
15.09.2023 11:14