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A-R/0072/2017

Änderung bei der Regelung zum Unterhaltsvorschuss

Antrag an den Rat 11.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.10.2017, TOP 42.6

a-r-0072-2017-Änderung bei der Regelung zum Unterhaltsvorschuss

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a-r-0072-2017-Änderung bei der Regelung zum Unterhaltsvorschuss

4404 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0072/2017  
 
 
 
                                                           
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster    Warendorfer Str. 157    48145 Münster 
 
Antrag an den Rat 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt die von der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen 
geplante Änderung bei der Regelung zum Unterhaltsvorschuss. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster setzt sich über den Deutschen Städtetag NRW dafür ein, dass das 
Land NRW ab dem Haushaltsjahr 2018 seiner Verantwortung beim Unterhaltsvorschuss 
gegenüber den Kommunen in NRW gerecht wird. Indem die Finanzverteilung zwischen dem Land 
und den Kommunen im Verhältnis 80% zu 20% aufgeteilt wird. 
 
Begründung: Am 01.07.2017 trat eine Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes in Kraft. Das 
Höchstalter von 12 Jahren für das Kind wurde aufgehoben. Ebenso die maximale Bezugsdauer 
von 72 Monaten.  Mit der Neuregelung am 1.Juli 2017 hat sich auch die Finanzverteilung zwischen 
Bund, Ländern und Kommunen in NRW geändert. 
 
Seit dem 01.07.2017 übernimmt der Bund 40% der Kosten für den Unterhaltsvorschuss. 60% 
übernimmt das jeweilige Bundesland. In NRW müssen die Kommunen 80% der Länderquote 
finanzieren. Daher ergibt sich gegenwärtig folgende Aufteilung der Gesamtkosten. 
 
Bund:   40% 
Land:   12% (60% X 20%) 
Kommunen: 48% (60% X 80%) 
 
Durch die Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes hat sich der Kreis der berechtigten 
Personen stark vergrößert. Die Verwaltung geht in Vorlage V/0742/2017 Anlage 2 davon aus, dass 
sich die Zahl der Anspruchsberechtigten von 1608 auf 3865 Fälle erhöhen wird. Dies führt zu einer 
erheblichen finanziellen Belastung für den Haushalt der Stadt Münster in Höhe von 3,20 Millionen 
Euro brutto. Unter Einbezug erhöhter Landeszuschüsse errechnet sich eine Nettobelastung von 
1,50 Millionen Euro. In dieser sind allerdings erhöhte Sach- und Personalkosten für die Gemeinde 
noch nicht mit eingerechnet. 
 
Andererseits führt die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses in den allermeisten Fällen zu keiner 
Verbesserung der finanziellen Situation für die Betroffenen. Denn Unterhaltsvorschuss wird 
nachrangig gewährt und mit SGB II Bezügen verrechnet. Für 90% der Personen ergibt sich damit 
keine Verbesserung ihrer Situation. 
 
Auf der anderen Seite werden aber die Kommunen mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen 
konfrontiert. Die für die erhöhten Fallzahlen notwendigen Sach- und Personalkosten müssen sie 
überdies gänzlich tragen.

Die Landesregierung NRW hat deshalb am 06.09.2017 einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 
eingebracht. Dieser sieht u.a eine veränderte Neuaufteilung der Kosten für den 
Unterhaltsvorschuss zwischen dem Land und den Kommunen vor. Das Land übernimmt danach 
50% des Länderanteils an den Kosten für den Unterhaltsvorschuss. Demnach sähe die Verteilung 
der Kosten zukünftig wie folgt aus: 
 
Bund:  40% 
Land:  30% 
Kommunen:  30%.  
 
Dies stellt eine finanzielle Entlastung der Kommunen dar. Daher wird dies von der Stadt Münster 
begrüßt. Die Entlastung geht jedoch nicht weit genug. So entlasten etwa die Bundesländer 
Schleswig-Holstein und der Freistaat Bayern die Kommunen komplett und übernehmen die Kosten 
für den Unterhaltsvorschuss vollständig. Eine solche Regelung ist fair. Da der Unterhaltsvorschuss 
ein Bundesgesetz ist, auf das die Kommunen keinen Einfluss haben. 
 
Langfristig ist daher über die kommunalen Spitzenverbände in NRW auf eine vollständige 
Übernahme der Kosten für den Unterhaltsvorschuss durch das Land hinzuwirken. Kurzfristig ist 
dies jedoch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundeslandes NRW nicht 
zu erwarten. Die Anstrengungen der Kommunen über die kommunalen Spitzenverbände müssen 
sich deshalb darauf richten, den Anteil der Kommunen an den Kosten für den Unterhaltsvorschuss 
auf ein erträgliches Maß abzusenken. 
 
Eine solche vertretbare Aufteilung ist gegeben, wenn das Land 80% der Kosten für den 
Unterhaltsvorschuss übernimmt. Damit ergäbe sich dann folgende Gesamtverteilung der Kosten 
für den Unterhaltsvorschuss: 
 
Bund:  40% 
Land:  48% 
Kommune: 12%. 
 
Der Rat fordert mit diesem Antrag den Deutschen Städtetag in NRW auf, sich über seine Gremien 
für eine Neuverteilung der finanziellen Belastungen aus dem Unterhaltsvorschuss in der 
vorgenannten Weise einzusetzen. 
 
gez. 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

18.10.2017 Rat
TOP 42.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Warendorfer Straße 157

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Details

Aktenzeichen
A-R/0072/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37