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1386/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO – „Kommunale Spielraumplanung - Zielerfüllungsquoten - "Netto"- qm² beachten“, Aktenzeichen 36/25

Beschlussvorlage Ausschuss 10.06.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 24.06.2025, TOP 2.3.1

Anlage 1 anonymisierte Eingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll BAB 26.05.25

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Anlage 1 anonymisierte Eingabe

7737 Zeichen

Text der E-Mail vom 25.03.2025: 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 25.03.2025 
09:46:54 an Sie geschickt 
 
Anliegen:  
Guten Tag, 
die Verwaltung (Jugendamt) hat einen neuen Spielraumplan erstellt, der derzeit durch die 
Gremien geht. Ich selber bin seit über 40 Jahren in Köln ehrenamtlich aktiv und einen 
Großteil davon im Jugendbereich. Deswegen freue ich mich über jede Maßnahme, die 
unseren Kindern und Jugendlichen zugute kommt. Allerdings ist in dem vorliegenden Plan 
ein gravierender Fehler enthalten. 
 
Im vorliegenden Spielraumplan nimmt die Verwaltung hinsichtlich der Ziele Bezug auf den 
Beschluss des Rates mit Genehmigung des Spielplatzbedarfplanes 2018. Damals hatte die 
Verwaltung zwei Alternativen zur Findung eines Zieles vorgeschlagen: eine Empfehlung des 
Landes NRW zu Spielplätzen, die 4m² Bruttospielflächen je Einwohner vorsieht, und 
Alternativ die DIN-Norm mit einer Empfehlung von 2-4m² Nettospielflächen je Einwohner. Die 
Verwaltung selbst hat dem Rat 2m² Nettospielflächen vorgeschlagen/empfohlen. Man hat 
daraufhingewiesen, dass sich dieser Vorschlag am unteren Ende der o. g. Empfehlungen 
des Landes NRW bzw. DIN-Norm befindet. Aufgrund der dichten Besiedelung von Köln wäre 
alles andere unrealistisch. 
Wir halten fest: der Rat der Stadt Köln hat den Spielplatzbedarfsplan 2018 wie empfohlen 
beschlossen, und somit auch das Ziel von 2 m² Nettospielfläche pro Einwohner. 
In selbem Spielplatzbedarfsplan wurden dann die Zielerfüllungen bereits auf dieses Ziel 
berechnet. Interessant ist, dass das Jugendamt zugibt, dass es zu den meisten Spielplätzen 
gar keine Netto-Spielflächen kennt. Wie will man dann bitte die Zielerfüllung korrekt 
berechnen??? 
Fakt ist: die Verwaltung bezieht die IST-Zahlen aus dem Katasteramt. Und das sind dann 
Brutto-Spielflächen. Das Ziel ist also Netto-Spielfläche, dem gegenüber stellt man zur 
Berechnung der Zielerfüllung die Brutto-Spielflächen. 
 
Exkurs zur Begriffserklärung: die Bruttofläche ist das gesamte Grundstück des Spielplatzes, 
also inklusive der Bäume, Hecken, Sitzmöbel, Pflasterungen etc. Die Netto-Spielfläche ist 
lediglich die tatsächlich von den Kindern zu bespielende Fläche. 
 
Kurzum: bereits im Spielplatzbedarfsplan 2018 waren die Zielerfüllungsquoten falsch 
berechnet und allesamt zu hoch!!! 
 
Als Sprecher einer Bürgerinitiative in Weiden hatte ich mich 2019/2020 sehr intensiv mit 
Spielplätzen beschäftigt, insbesondere in meinem Vorort Weiden. Im Sommer 2020 hatte ich 
dann Herrn Voigtsberger auf die speziellen Probleme in Weiden hin angeschrieben und 
bereits in diesem Schreiben auch auf den mir durch meine Recherchen aufgefallen Fehler im 
Spielplatzbedarfsplan 2018 hingewiesen. Es gab eine Stellungnahme der Verwaltung, die 
leider vor Fehlern nur so strotzte.  
 
Im Nachgang gab es mehrere Gespräche von Vertretern der Verwaltung mit Vertretern der 
Bürgerinitiative. Wir habe in diesen Gesprächen neben der Erörterung der speziellen 
Situation in Weiden (hier wurde ein Großteil der öffentlichen Spielflächen ersatzlos 
vernichtet!) auch über allgemeine Dinge rund um Spielplätze gesprochen. So haben wir 
mehrfach auf den Fehler im Spielplatzbedarfsplan 2018 hingeweisen, der ja nicht nur 
Weiden, sondern ganz Köln betrifft. Nach meiner Schätzung sind die Zielerfüllungsquoten 
um 40 - 50 % zu kürzen.

Nun kommen wir zum aktuellen Spielraumplan. In diesem verweist die Verwaltung mehrfach 
auf den Beschluss des Rates von 2018 und nennt das Ziel von 2 m² je Einwohner. Allerdings 
hat man den Fehler mit den falsch berechneten Zielerfüllungsquoten nicht korrigiert, sondern 
stattdessen schlicht das "Netto" unter den Tisch fallen lassen.  
 
Die Verwaltung ignoriert damit den Beschluss des Rates aus dem Jahr 2018 und setzt im 
Gegenteil quasi ein neues Ziel fest. Das ist nicht Aufgabe der Verwaltung, das ist klar die 
Aufgabe des Rates. Das ganze wird hier auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen 
ausgetragen, denn das wahre Desaster der Spielplatzsituation wird hiermit vertuscht. 
 
In der gestrigen Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal stand die Spielraumplanung zur 
Abstimmung. Die Verwaltung war mit der Abteilungsleiterin und der Leiterin der 
Spielplatzgruppe vor Ort und hat Stellung bezogen. Mitglieder der BV hatten ebenfalls auf 
den fehlenden Bezug zu Netto-Spielflächen hingewiesen und angefragt, wie die Zielerfüllung 
zustandekommt.  
 
Die Antworten der beiden Mitarbeitenden der Verwaltung fand ich schon befremdlich: 
- Netto oder Brutto wäre egal. Die Verwaltung unterscheidet das nicht. 
- 2m² pro Einwohner wäre schon ambitioniert in Köln, da müsste man es mit dem Zusatz 
"Netto" nicht noch schwieriger machen 
- eine Anpassung der Zielerfüllungsquoten ist auch nicht sinnvoll, weil dann die 
Vergleichbarkeit mit den Zahlen aus 2018 nicht mehr gegeben ist 
 
Aus meiner Sicht gibt es zwei Probleme dabei: 
 
1. Ziele setzt ausschließlich der Rat der Stadt Köln fest. Dies wurde mit Genehmigung des 
Spielplatzbedarfsplanes 2018 getan. Somit haben wir aktuell ein Ziel von 2 m² Netto-
Spielfläche je Einwohner. Es ist nicht Aufgabe und Einflussbereich der Verwaltung, vom Rat 
vorgegebene Ziel eigenständig zu verändern und anzupassen. Wenn die Verwaltung in Köln 
meint, dies dennoch tun zu können, dann können wir uns das mit Demokratie und Wahlen 
schlicht und einfach sparen. 
 
2. Die Begründungen, die gestern vorgetragen wurden, sind absurd. 
- Netto oder Brutto ist der Verwaltung egal??? Vorschlag von mir: das Netto-Gehalt der 
Mitarbeitenden ab sofort Brutto auszahlen... spart der Stadt Personalkosten und vielleicht 
merken die betroffenen Personen, dass es eben nicht egal ist. 
- 2 m² mögen ambitioniert sein, aber wenn man ein Problem schönrechnet, dann kann man 
es noch schwieriger lösen. Mit den korrekten Zahlen wird der Bedarf an Spielflächen doch 
erst richtig öffentlich und es können Maßnahmen getroffen werden, vor denen man sich 
heute noch scheut: die Öffnung von Schulhöfen, Sporteinrichtungen etc. Wenn die 
Erfüllungszahlen künstlich hochgehalten werden ist der Bedarf doch gar nicht korrekt 
erkennbar. 
- Die Vergleichbarkeit mit den bisherigen Zahlen. Ja, wenn man die Zielerfüllungen im 
vorliegenden Plan korrekt berechnet und eben auf die (deutlich geringeren) Quoten kommt, 
dann wäre das ein Rückgang zu den Zahlen in 2018. Die Aussage der 
Verwaltungsmitarbeiterin bedeutet doch aber im Umkehrschluss: wir schreiben den Fehler 
jetzt der besseren Vergleichbarkeit zu 2018 weiter fort. Nochmal wiederholt: Ein Fehler wird 
bewusst fortgeschrieben, um eine bessere Vergleichbarkeit zu früheren falschen 
Ergebnissen zu haben??? Unglaublich. 
 
Vielleicht liegt es daran, dass ich 15 Jahre als Unternehmensberater für namhafte 
mittelständische Unternehmen in Köln und Umgebung gearbeitet habe. Eine solche 
Arbeitsweise wäre in gut geführten Unternehmen undenkbar. 
 
Von daher protestiere ich hiermit im Namen aller Kinder und Jugendlichen in Köln gegen 
diesen Spielraumplan mit den falschen Zielerfüllungszahlen, der das wahre Desaster bei den

Spielplätzen vertuscht. 
Es kann nicht angehen, dass die Verwaltung ein vom Rat der Stadt Köln beschlossenes Ziel 
eigenhändig in eine Richtung verändert, das ihr genehmer ist. Ich erwarte als Bürger, dass 
die Verwaltung den von mir gewählten Mitgliedern des Rates sachlich korrekte Unterlagen 
vorlegt und die Beschlüsse des Rates berücksichtigt. 
 
Daher muss der Spielraumplan in der vorliegenden Form abgelehnt werden. Gleichzeitig 
muss die Verwaltung einen neuen Plan unter Berücksichtigung des Beschlusses des Rates 
aus 2018 erstellen. 
 
Vielen Dank und herzliche Grüße

Beschlussvorlage Ausschuss

8577 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1386/2025 
Freigabedatum 14.05.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Kommunale Spielraumplanung - Zielerfüllungsquoten - 
"Netto"- qm² beachten„, Aktenzeichen 36/25  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
die Eingabe.  
 
Es wird beschlossen, den Antrag des Petenten abzulehnen.  
 
Gemäß Ratsbeschluss erfolgt ein regelmäßiges Controlling der stadtweiten Spielraumentwick-
lung während der Laufzeit der Kommunalen Spielraumplanung 2025 -2030. Die Anregungen 
des Petenten werden insofern aufgegriffen, als dass zum besseren Verständnis hierbei künftig 
in noch deutlicherer Form die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Zielerfüllungsquoten und 
das diesbezügliche, verwaltungstechnische Verfahren bei der Umsetzung dieser Maßgabe dar-
gestellt werden sollen. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.05.2025 
Jugendhilfeausschuss 24.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Mit seiner Eingabe vom 25.03.2025 (Anlage 1) hat sich der Petent an den Ausschuss für Bür-
gerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden gewandt und in Bezug auf die aktuelle kommu-
nale Spielraumplanung 2025-2030 beantragt 
 
„[…] dass der Spielraumplan in der vorliegenden Form abgelehnt werden [muss]. Gleichzeitig 
muss die Verwaltung einen neuen Plan unter Berücksichtigung des Beschlusses des Rates aus 
2018 erstellen.“ 
 
Zur Begründung des Anliegens wird auf die als Anlage 1 beigefügte anonymisierte Eingabe 
verwiesen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag des Petenten aus den folgenden Gründen abzulehnen: 
 
Gremienberatung und Ratsbeschluss zur Kommunalen Spielraumplanung 2025-2030 
 
Die neue kommunale Spielraumplanung 2025-2030 wurde nach ausführlichen und teilweise 
mehrfachen Beratungen in allen zu beteiligenden Gremien am 03.04.2025 vom Rat der Stadt 
Köln beschlossen (Session-Vorlage 2960/2024). Bereits im Vorfeld der Gremieneinbringung 
haben zahlreiche Abstimmungsgespräche mit allen neun Kölner Bezirken stattgefunden.  
 
Genau wie die Vorgängerplanungen dient die aktuell beschlossene Planung der Jugendverwal-
tung auch zukünftig als verpflichtende Handlungs- und Verfahrensgrundlage für die Spielraum-
schaffung der kommenden Jahre.   
 
In allen Gremien wurde der Auffassung der Verwaltung zur bisherigen und auch aktuellen Be-
messung der Zielerfüllungsquote von 2 qm/Einwohner*in gefolgt und somit die Zielwertberech-
nung aus 2018 fortgeführt. Insofern wurde und wird dem Auftrag des Rates durch das Verwal-
tungshandeln vollumfänglich entsprochen.  
 
Flächenrichtwert im Rahmen von kommunaler Spielraumplanung und Spielraumschaf-
fung 
 
Im Zusammenhang mit den oben genannten Vorberatungen hat die Jugendverwaltung in der 
Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 24.03.2025 ausführlich Stellung zum Umgang der 
Verwaltung mit dem Ziel-Richtwert von 2qm/Einwohner*in in den Flächenberechnungen der 
Spiel- und Bolzplätze bezogen (Session-Vorlage 0826/2025). Hierauf nimmt der folgende Pas-
sus erneut Bezug.  
 
Bei dem Richtwert von 2 qm Spielfläche pro Einwohner*in handelt es sich um einen kommuna-
len Flächenrichtwert, der schon seit 2011 für die Bemessung des Flächenbedarfes verwendet 
wird. Im Sinne einer kommunalen Selbstverpflichtung dient er seitdem bei drängenden Flächen-
konkurrenzen (Wohnen, Gewerbe, Grünentwicklung) als Grundlage für die Sicherung von Spiel-
flächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bauverfahren. Mit Verabschiedung der 
„Spielplatzbedarfsplanung 2018“ wurde der Flächenrichtwert von 2 qm je Einwohner*in vom Rat 
der Stadt Köln zur zukünftigen Absicherung von Spielraum beschlossen und hat anschließend

3 
Eingang in das Kooperative Baulandmodell gefunden.  
 
Die Flächenberechnung der in der Spielraumplanung betrachteten Einzelspielflächen erfolgt auf 
Basis des städtischen Flächen- und Liegenschaftskatasters. Bemessen ist hier die gesamte 
Spielfläche, die bei der flächenverwaltenden Stelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie an-
gesiedelt ist.  
 
Zur Gesamtfläche zählen vollumfänglich Grünflächen, Wegeflächen und Fallschutzflächen bzw. 
Sportbelagsflächen, die allesamt der Nutzung bzw. dem Aufenthalt dienen. In diesem Sinne ist 
die Brutto-Fläche gleich der Netto-Fläche (Nutzungs-Fläche) einer öffentlichen Spielfläche.  
 
Die so berechneten Größen der Einzelflächen werden in den Bestandslisten der Fachabteilung 
geführt, und als Grundlage zur Berechnung der Versorgungswerte entlang des Richtwertes 2 
qm/Einwohner*in in die Spielraumanalyse für Köln übernommen. Diese Analyse ist mit Stand 
vom 30.09.2022 in der Kommunalen Spielraumplanung 2025-2030 hinterlegt. 
 
Dieses Vorgehen entspricht der Berechnungsgrundlage der öffentlichen Spielflächen in der Vor-
gängerplanung 2018 und ermöglicht somit die stringente Betrachtung der Entwicklung von Ver-
sorgungswerten in der Gesamtstadt.  
 
Im Vergleich von 2011 zu 2018 wurden – im Sinne dieser Berechnungsgrundlage – Bereinigun-
gen einzelner Flächen vorgenommen, um ein realistisches Bild der Versorgung mit öffentlichen 
Spielflächen zu erhalten. Dies betraf Flächen, die noch mit der gesamten Größe des Flurstü-
ckes, auf dem sich die Spielfläche befand, in den Bestandslisten geführt wurden. Durch diese 
Neuberechnung hatte sich die Gesamtfläche der Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen 2018 
um insgesamt ca. 114.000 qm gegenüber 2011 verringert. Die Aktualisierung diente der trans-
parenten Darstellung für die vorliegende sowie kommende Planungen.  
 
Die Bezeichnung der „öffentlichen Spielfläche“ entspricht der gleichlautenden Bezeichnung und 
Bedeutung im Kooperativen Baulandmodell. Dies ist erforderlich, um eine einheitliche Begriff-
lichkeit und Definition in Bezug auf maßgebende Planungsgrößen gegenüber Investoren ge-
währleisten zu können.  
 
Sicherung zusätzlichen Spielraumes in Köln 
 
Die aktuelle Spielraumanalyse zeigt transparent und durchaus kritisch auf, dass der Richtwert 
von 2 qm je Einwohner*in in vielen Kölner Stadtteilen nicht erreicht wird, sich seit 2018 die 
Versorgungsquote zwar nicht wesentlich erhöht hat, jedoch seit 2018 trotz deutlicher Steigerung 
der Einwohnerzahlen auch nicht gesunken ist, sondern stabil bei rund 58% blieb. Angesichts 
der immer enger besiedelten Stadt und der hohen Flächenkonkurrenzen (Wohnen, Schulen, 
Kitas, Gewerbe, Grünflächen) ist dies als Erfolg zu werten.  
 
Eine der Botschaften der vorgelegten Spielraumplanung ist gerade, dass aus Sicht des Fach-
amtes weiterhin daran gearbeitet werden muss, die vorhandenen Spiel- und Bolzplätze in Köln 
zu erhalten und zusätzliche Bewegungsräume im Sinne der Kinder u nd Jugendlichen zu si-
chern. Hier schließt sich die Verwaltung der Sicht des Petenten an.  
 
Regelmäßiges Controlling der stadtweiten Spielraumentwicklung 
 
Es ist laufendes Geschäft der Verwaltung, auch im Rahmen von Spielraumplanung städtebau-
liche Planungsgrundlagen und Planungserfordernisse regelmäßig fortzuschreiben. Insofern 
hier Anpassungen erfolgen, ist dies durch Verwaltung transparent darzustellen und in die rele-
vanten Gremien einzubringen. In diesem Sinne verpflichtet sich die Verwaltung gemäß Ratsbe-
schluss zu einem regelmäßigen Controlling der stadtweiten Spielraumentwicklung während der 
Laufzeit der Kommunalen Spielraumplanung 2025-2030.  
 
Gemäß der in der Planung festgelegten konzeptionellen Maßnahme M 12 „Aktualisierung der 
bezirksbezogenen Bestandslisten“ ist aus Sicht der Jugendverwaltung zudem eine Aktualisie-
rung der im Fachamt vorliegenden Bestandslisten als Grundlage für die Bewertung quantitativer

4 
und qualitativer Spielraumversorgung in den Bezirken und der Gesamtstadt im Laufe der Pla-
nungsdauer erforderlich. Unter anderem erfolgt eine Prüfung, inwiefern eine auch in der Ver-
gangenheit regelmäßig erfolgte Bereinigung einzelner Flächenwerte vorzunehmen ist.  
 
Die Anregungen des Petenten werden insofern aufgegriffen, als dass zum besseren Verständ-
nis hierbei künftig in noch deutlicherer Form die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Zieler-
füllungsquoten und das diesbezügliche, verwaltungstechnische Verfahren bei der Umsetzung 
dieser Maßgabe dargestellt werden sollen.  
 
 
Anlage 1: anonymisierte Eingabe

Anlage 2 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll BAB 26.05.25

1377 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon: (0221) 221 26144 
Fax:  (0221)  
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 10.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden  vom 26.05.2025  
öffentlich 
2.2 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Kommunale Spielraumplanung - Zieler-
füllungsquoten - "Netto"- qm² beachten“, Aktenzeichen 36/25 
1386/2025 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe-
tenten für die Eingabe, schließt sich dem Grundgedanken an, dass genug Spiel-
fläche für Kinder in Köln vorhanden sein muss und verweist die Eingabe zur 
weiteren Beratung an den Jugendhilfeausschuss. 
 
Es wird beschlossen, den Antrag des Petenten abzulehnen. 
 
Gemäß Ratsbeschluss erfolgt ein regelmäßiges Controlling der stadtweiten Spiel-
raumentwicklung während der Laufzeit der Kommunalen Spielraumplanung 2025-
2030. Die Anregungen des Petenten werden insofern aufgegriffen, als dass zum bes-
seren Verständnis hierbei künftig in noch deutlicherer Form die vom Rat der Stadt 
Köln beschlossenen Zielerfüllungsquoten und das diesbezügliche, verwaltungstechni-
sche Verfahren bei der Umsetzung dieser Maßgabe dargestellt werden sollen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

26.05.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1386/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.06.2025
Erstellt
06.05.2025 10:46