1386/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Kommunale Spielraumplanung - Zielerfüllungsquoten - "Netto"- qm² beachten“, Aktenzeichen 36/25
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Anlage 2 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll BAB 26.05.25
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 10.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 26.05.2025 öffentlich 2.2 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Kommunale Spielraumplanung - Zieler- füllungsquoten - "Netto"- qm² beachten“, Aktenzeichen 36/25 1386/2025 Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe- tenten für die Eingabe, schließt sich dem Grundgedanken an, dass genug Spiel- fläche für Kinder in Köln vorhanden sein muss und verweist die Eingabe zur weiteren Beratung an den Jugendhilfeausschuss. Es wird beschlossen, den Antrag des Petenten abzulehnen. Gemäß Ratsbeschluss erfolgt ein regelmäßiges Controlling der stadtweiten Spiel- raumentwicklung während der Laufzeit der Kommunalen Spielraumplanung 2025- 2030. Die Anregungen des Petenten werden insofern aufgegriffen, als dass zum bes- seren Verständnis hierbei künftig in noch deutlicherer Form die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Zielerfüllungsquoten und das diesbezügliche, verwaltungstechni- sche Verfahren bei der Umsetzung dieser Maßgabe dargestellt werden sollen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1386/2025 Freigabedatum 14.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – „Kommunale Spielraumplanung - Zielerfüllungsquoten - "Netto"- qm² beachten„, Aktenzeichen 36/25 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. Es wird beschlossen, den Antrag des Petenten abzulehnen. Gemäß Ratsbeschluss erfolgt ein regelmäßiges Controlling der stadtweiten Spielraumentwick- lung während der Laufzeit der Kommunalen Spielraumplanung 2025 -2030. Die Anregungen des Petenten werden insofern aufgegriffen, als dass zum besseren Verständnis hierbei künftig in noch deutlicherer Form die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Zielerfüllungsquoten und das diesbezügliche, verwaltungstechnische Verfahren bei der Umsetzung dieser Maßgabe dar- gestellt werden sollen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.05.2025 Jugendhilfeausschuss 24.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit seiner Eingabe vom 25.03.2025 (Anlage 1) hat sich der Petent an den Ausschuss für Bür- gerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden gewandt und in Bezug auf die aktuelle kommu- nale Spielraumplanung 2025-2030 beantragt „[…] dass der Spielraumplan in der vorliegenden Form abgelehnt werden [muss]. Gleichzeitig muss die Verwaltung einen neuen Plan unter Berücksichtigung des Beschlusses des Rates aus 2018 erstellen.“ Zur Begründung des Anliegens wird auf die als Anlage 1 beigefügte anonymisierte Eingabe verwiesen. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag des Petenten aus den folgenden Gründen abzulehnen: Gremienberatung und Ratsbeschluss zur Kommunalen Spielraumplanung 2025-2030 Die neue kommunale Spielraumplanung 2025-2030 wurde nach ausführlichen und teilweise mehrfachen Beratungen in allen zu beteiligenden Gremien am 03.04.2025 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (Session-Vorlage 2960/2024). Bereits im Vorfeld der Gremieneinbringung haben zahlreiche Abstimmungsgespräche mit allen neun Kölner Bezirken stattgefunden. Genau wie die Vorgängerplanungen dient die aktuell beschlossene Planung der Jugendverwal- tung auch zukünftig als verpflichtende Handlungs- und Verfahrensgrundlage für die Spielraum- schaffung der kommenden Jahre. In allen Gremien wurde der Auffassung der Verwaltung zur bisherigen und auch aktuellen Be- messung der Zielerfüllungsquote von 2 qm/Einwohner*in gefolgt und somit die Zielwertberech- nung aus 2018 fortgeführt. Insofern wurde und wird dem Auftrag des Rates durch das Verwal- tungshandeln vollumfänglich entsprochen. Flächenrichtwert im Rahmen von kommunaler Spielraumplanung und Spielraumschaf- fung Im Zusammenhang mit den oben genannten Vorberatungen hat die Jugendverwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 24.03.2025 ausführlich Stellung zum Umgang der Verwaltung mit dem Ziel-Richtwert von 2qm/Einwohner*in in den Flächenberechnungen der Spiel- und Bolzplätze bezogen (Session-Vorlage 0826/2025). Hierauf nimmt der folgende Pas- sus erneut Bezug. Bei dem Richtwert von 2 qm Spielfläche pro Einwohner*in handelt es sich um einen kommuna- len Flächenrichtwert, der schon seit 2011 für die Bemessung des Flächenbedarfes verwendet wird. Im Sinne einer kommunalen Selbstverpflichtung dient er seitdem bei drängenden Flächen- konkurrenzen (Wohnen, Gewerbe, Grünentwicklung) als Grundlage für die Sicherung von Spiel- flächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bauverfahren. Mit Verabschiedung der „Spielplatzbedarfsplanung 2018“ wurde der Flächenrichtwert von 2 qm je Einwohner*in vom Rat der Stadt Köln zur zukünftigen Absicherung von Spielraum beschlossen und hat anschließend 3 Eingang in das Kooperative Baulandmodell gefunden. Die Flächenberechnung der in der Spielraumplanung betrachteten Einzelspielflächen erfolgt auf Basis des städtischen Flächen- und Liegenschaftskatasters. Bemessen ist hier die gesamte Spielfläche, die bei der flächenverwaltenden Stelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie an- gesiedelt ist. Zur Gesamtfläche zählen vollumfänglich Grünflächen, Wegeflächen und Fallschutzflächen bzw. Sportbelagsflächen, die allesamt der Nutzung bzw. dem Aufenthalt dienen. In diesem Sinne ist die Brutto-Fläche gleich der Netto-Fläche (Nutzungs-Fläche) einer öffentlichen Spielfläche. Die so berechneten Größen der Einzelflächen werden in den Bestandslisten der Fachabteilung geführt, und als Grundlage zur Berechnung der Versorgungswerte entlang des Richtwertes 2 qm/Einwohner*in in die Spielraumanalyse für Köln übernommen. Diese Analyse ist mit Stand vom 30.09.2022 in der Kommunalen Spielraumplanung 2025-2030 hinterlegt. Dieses Vorgehen entspricht der Berechnungsgrundlage der öffentlichen Spielflächen in der Vor- gängerplanung 2018 und ermöglicht somit die stringente Betrachtung der Entwicklung von Ver- sorgungswerten in der Gesamtstadt. Im Vergleich von 2011 zu 2018 wurden – im Sinne dieser Berechnungsgrundlage – Bereinigun- gen einzelner Flächen vorgenommen, um ein realistisches Bild der Versorgung mit öffentlichen Spielflächen zu erhalten. Dies betraf Flächen, die noch mit der gesamten Größe des Flurstü- ckes, auf dem sich die Spielfläche befand, in den Bestandslisten geführt wurden. Durch diese Neuberechnung hatte sich die Gesamtfläche der Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen 2018 um insgesamt ca. 114.000 qm gegenüber 2011 verringert. Die Aktualisierung diente der trans- parenten Darstellung für die vorliegende sowie kommende Planungen. Die Bezeichnung der „öffentlichen Spielfläche“ entspricht der gleichlautenden Bezeichnung und Bedeutung im Kooperativen Baulandmodell. Dies ist erforderlich, um eine einheitliche Begriff- lichkeit und Definition in Bezug auf maßgebende Planungsgrößen gegenüber Investoren ge- währleisten zu können. Sicherung zusätzlichen Spielraumes in Köln Die aktuelle Spielraumanalyse zeigt transparent und durchaus kritisch auf, dass der Richtwert von 2 qm je Einwohner*in in vielen Kölner Stadtteilen nicht erreicht wird, sich seit 2018 die Versorgungsquote zwar nicht wesentlich erhöht hat, jedoch seit 2018 trotz deutlicher Steigerung der Einwohnerzahlen auch nicht gesunken ist, sondern stabil bei rund 58% blieb. Angesichts der immer enger besiedelten Stadt und der hohen Flächenkonkurrenzen (Wohnen, Schulen, Kitas, Gewerbe, Grünflächen) ist dies als Erfolg zu werten. Eine der Botschaften der vorgelegten Spielraumplanung ist gerade, dass aus Sicht des Fach- amtes weiterhin daran gearbeitet werden muss, die vorhandenen Spiel- und Bolzplätze in Köln zu erhalten und zusätzliche Bewegungsräume im Sinne der Kinder u nd Jugendlichen zu si- chern. Hier schließt sich die Verwaltung der Sicht des Petenten an. Regelmäßiges Controlling der stadtweiten Spielraumentwicklung Es ist laufendes Geschäft der Verwaltung, auch im Rahmen von Spielraumplanung städtebau- liche Planungsgrundlagen und Planungserfordernisse regelmäßig fortzuschreiben. Insofern hier Anpassungen erfolgen, ist dies durch Verwaltung transparent darzustellen und in die rele- vanten Gremien einzubringen. In diesem Sinne verpflichtet sich die Verwaltung gemäß Ratsbe- schluss zu einem regelmäßigen Controlling der stadtweiten Spielraumentwicklung während der Laufzeit der Kommunalen Spielraumplanung 2025-2030. Gemäß der in der Planung festgelegten konzeptionellen Maßnahme M 12 „Aktualisierung der bezirksbezogenen Bestandslisten“ ist aus Sicht der Jugendverwaltung zudem eine Aktualisie- rung der im Fachamt vorliegenden Bestandslisten als Grundlage für die Bewertung quantitativer 4 und qualitativer Spielraumversorgung in den Bezirken und der Gesamtstadt im Laufe der Pla- nungsdauer erforderlich. Unter anderem erfolgt eine Prüfung, inwiefern eine auch in der Ver- gangenheit regelmäßig erfolgte Bereinigung einzelner Flächenwerte vorzunehmen ist. Die Anregungen des Petenten werden insofern aufgegriffen, als dass zum besseren Verständ- nis hierbei künftig in noch deutlicherer Form die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Zieler- füllungsquoten und das diesbezügliche, verwaltungstechnische Verfahren bei der Umsetzung dieser Maßgabe dargestellt werden sollen. Anlage 1: anonymisierte Eingabe
Anlage 1 anonymisierte Eingabe
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Text der E-Mail vom 25.03.2025: Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 25.03.2025 09:46:54 an Sie geschickt Anliegen: Guten Tag, die Verwaltung (Jugendamt) hat einen neuen Spielraumplan erstellt, der derzeit durch die Gremien geht. Ich selber bin seit über 40 Jahren in Köln ehrenamtlich aktiv und einen Großteil davon im Jugendbereich. Deswegen freue ich mich über jede Maßnahme, die unseren Kindern und Jugendlichen zugute kommt. Allerdings ist in dem vorliegenden Plan ein gravierender Fehler enthalten. Im vorliegenden Spielraumplan nimmt die Verwaltung hinsichtlich der Ziele Bezug auf den Beschluss des Rates mit Genehmigung des Spielplatzbedarfplanes 2018. Damals hatte die Verwaltung zwei Alternativen zur Findung eines Zieles vorgeschlagen: eine Empfehlung des Landes NRW zu Spielplätzen, die 4m² Bruttospielflächen je Einwohner vorsieht, und Alternativ die DIN-Norm mit einer Empfehlung von 2-4m² Nettospielflächen je Einwohner. Die Verwaltung selbst hat dem Rat 2m² Nettospielflächen vorgeschlagen/empfohlen. Man hat daraufhingewiesen, dass sich dieser Vorschlag am unteren Ende der o. g. Empfehlungen des Landes NRW bzw. DIN-Norm befindet. Aufgrund der dichten Besiedelung von Köln wäre alles andere unrealistisch. Wir halten fest: der Rat der Stadt Köln hat den Spielplatzbedarfsplan 2018 wie empfohlen beschlossen, und somit auch das Ziel von 2 m² Nettospielfläche pro Einwohner. In selbem Spielplatzbedarfsplan wurden dann die Zielerfüllungen bereits auf dieses Ziel berechnet. Interessant ist, dass das Jugendamt zugibt, dass es zu den meisten Spielplätzen gar keine Netto-Spielflächen kennt. Wie will man dann bitte die Zielerfüllung korrekt berechnen??? Fakt ist: die Verwaltung bezieht die IST-Zahlen aus dem Katasteramt. Und das sind dann Brutto-Spielflächen. Das Ziel ist also Netto-Spielfläche, dem gegenüber stellt man zur Berechnung der Zielerfüllung die Brutto-Spielflächen. Exkurs zur Begriffserklärung: die Bruttofläche ist das gesamte Grundstück des Spielplatzes, also inklusive der Bäume, Hecken, Sitzmöbel, Pflasterungen etc. Die Netto-Spielfläche ist lediglich die tatsächlich von den Kindern zu bespielende Fläche. Kurzum: bereits im Spielplatzbedarfsplan 2018 waren die Zielerfüllungsquoten falsch berechnet und allesamt zu hoch!!! Als Sprecher einer Bürgerinitiative in Weiden hatte ich mich 2019/2020 sehr intensiv mit Spielplätzen beschäftigt, insbesondere in meinem Vorort Weiden. Im Sommer 2020 hatte ich dann Herrn Voigtsberger auf die speziellen Probleme in Weiden hin angeschrieben und bereits in diesem Schreiben auch auf den mir durch meine Recherchen aufgefallen Fehler im Spielplatzbedarfsplan 2018 hingewiesen. Es gab eine Stellungnahme der Verwaltung, die leider vor Fehlern nur so strotzte. Im Nachgang gab es mehrere Gespräche von Vertretern der Verwaltung mit Vertretern der Bürgerinitiative. Wir habe in diesen Gesprächen neben der Erörterung der speziellen Situation in Weiden (hier wurde ein Großteil der öffentlichen Spielflächen ersatzlos vernichtet!) auch über allgemeine Dinge rund um Spielplätze gesprochen. So haben wir mehrfach auf den Fehler im Spielplatzbedarfsplan 2018 hingeweisen, der ja nicht nur Weiden, sondern ganz Köln betrifft. Nach meiner Schätzung sind die Zielerfüllungsquoten um 40 - 50 % zu kürzen. Nun kommen wir zum aktuellen Spielraumplan. In diesem verweist die Verwaltung mehrfach auf den Beschluss des Rates von 2018 und nennt das Ziel von 2 m² je Einwohner. Allerdings hat man den Fehler mit den falsch berechneten Zielerfüllungsquoten nicht korrigiert, sondern stattdessen schlicht das "Netto" unter den Tisch fallen lassen. Die Verwaltung ignoriert damit den Beschluss des Rates aus dem Jahr 2018 und setzt im Gegenteil quasi ein neues Ziel fest. Das ist nicht Aufgabe der Verwaltung, das ist klar die Aufgabe des Rates. Das ganze wird hier auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen ausgetragen, denn das wahre Desaster der Spielplatzsituation wird hiermit vertuscht. In der gestrigen Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal stand die Spielraumplanung zur Abstimmung. Die Verwaltung war mit der Abteilungsleiterin und der Leiterin der Spielplatzgruppe vor Ort und hat Stellung bezogen. Mitglieder der BV hatten ebenfalls auf den fehlenden Bezug zu Netto-Spielflächen hingewiesen und angefragt, wie die Zielerfüllung zustandekommt. Die Antworten der beiden Mitarbeitenden der Verwaltung fand ich schon befremdlich: - Netto oder Brutto wäre egal. Die Verwaltung unterscheidet das nicht. - 2m² pro Einwohner wäre schon ambitioniert in Köln, da müsste man es mit dem Zusatz "Netto" nicht noch schwieriger machen - eine Anpassung der Zielerfüllungsquoten ist auch nicht sinnvoll, weil dann die Vergleichbarkeit mit den Zahlen aus 2018 nicht mehr gegeben ist Aus meiner Sicht gibt es zwei Probleme dabei: 1. Ziele setzt ausschließlich der Rat der Stadt Köln fest. Dies wurde mit Genehmigung des Spielplatzbedarfsplanes 2018 getan. Somit haben wir aktuell ein Ziel von 2 m² Netto- Spielfläche je Einwohner. Es ist nicht Aufgabe und Einflussbereich der Verwaltung, vom Rat vorgegebene Ziel eigenständig zu verändern und anzupassen. Wenn die Verwaltung in Köln meint, dies dennoch tun zu können, dann können wir uns das mit Demokratie und Wahlen schlicht und einfach sparen. 2. Die Begründungen, die gestern vorgetragen wurden, sind absurd. - Netto oder Brutto ist der Verwaltung egal??? Vorschlag von mir: das Netto-Gehalt der Mitarbeitenden ab sofort Brutto auszahlen... spart der Stadt Personalkosten und vielleicht merken die betroffenen Personen, dass es eben nicht egal ist. - 2 m² mögen ambitioniert sein, aber wenn man ein Problem schönrechnet, dann kann man es noch schwieriger lösen. Mit den korrekten Zahlen wird der Bedarf an Spielflächen doch erst richtig öffentlich und es können Maßnahmen getroffen werden, vor denen man sich heute noch scheut: die Öffnung von Schulhöfen, Sporteinrichtungen etc. Wenn die Erfüllungszahlen künstlich hochgehalten werden ist der Bedarf doch gar nicht korrekt erkennbar. - Die Vergleichbarkeit mit den bisherigen Zahlen. Ja, wenn man die Zielerfüllungen im vorliegenden Plan korrekt berechnet und eben auf die (deutlich geringeren) Quoten kommt, dann wäre das ein Rückgang zu den Zahlen in 2018. Die Aussage der Verwaltungsmitarbeiterin bedeutet doch aber im Umkehrschluss: wir schreiben den Fehler jetzt der besseren Vergleichbarkeit zu 2018 weiter fort. Nochmal wiederholt: Ein Fehler wird bewusst fortgeschrieben, um eine bessere Vergleichbarkeit zu früheren falschen Ergebnissen zu haben??? Unglaublich. Vielleicht liegt es daran, dass ich 15 Jahre als Unternehmensberater für namhafte mittelständische Unternehmen in Köln und Umgebung gearbeitet habe. Eine solche Arbeitsweise wäre in gut geführten Unternehmen undenkbar. Von daher protestiere ich hiermit im Namen aller Kinder und Jugendlichen in Köln gegen diesen Spielraumplan mit den falschen Zielerfüllungszahlen, der das wahre Desaster bei den Spielplätzen vertuscht. Es kann nicht angehen, dass die Verwaltung ein vom Rat der Stadt Köln beschlossenes Ziel eigenhändig in eine Richtung verändert, das ihr genehmer ist. Ich erwarte als Bürger, dass die Verwaltung den von mir gewählten Mitgliedern des Rates sachlich korrekte Unterlagen vorlegt und die Beschlüsse des Rates berücksichtigt. Daher muss der Spielraumplan in der vorliegenden Form abgelehnt werden. Gleichzeitig muss die Verwaltung einen neuen Plan unter Berücksichtigung des Beschlusses des Rates aus 2018 erstellen. Vielen Dank und herzliche Grüße
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1386/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.06.2025
- Erstellt
- 06.05.2025 10:46