0272/2025
Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 24.01.2025 0272/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.01.2025 Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024 Mit Beschluss vom 12.12.2024 hat der Rat beschlossen, dass alle Dezernate (sofern dies noch nicht geschehen ist), die thematisch relevanten Ausschüsse in der nächsten Sitzung über die geplanten Kürzungen in ihren Ämtern im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2025 und 2026 in Form einer mündlichen und schriftlichen Mitteilung informieren und dabei die Kriterien für die Kürzungsentscheidungen darlegen. Zudem soll in jedem Ausschuss in einem Gesamtüberblick kurz dargelegt werden, welche Einsparvorgaben die Dezernate je- weils hatten. Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung wie folgt: I. Gesamtüberblick zum Haushaltsaufstellungsprozess sowie den hierbei erforderlichen Kon- solidierungsvorgaben Der stadtweite Aufstellungsprozess wurde im Verwaltungsvorstand im Januar 2024 sowie im Finanzausschuss am 5.2.2024 gestartet. Zielsetzung des Gesamtprozesses war, einen Haus- haltsplanentwurf vorzulegen, der eine Genehmigungsfähigkeit sicherstellt und die finanzielle Handlungsfähigkeit sichert, die Lasten gleichmäßig verteilt, aber auch Investitionen in die Zu- kunft und die thematischen Schwerpunktsetzungen weiter ermöglicht. Zu dem Haushaltsauf- stellungsprozess und die im Aufstellungsprozess ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen wird auf die ausführliche Darstellung im Vorbericht zum Haushalt (dort S. 50 ff.) verwiesen. Basis für den Aufstellungsprozess bildete die sog. Budgetvorgabe, die gegenüber der bisheri- gen mittelfristigen Finanzplanung einerseits Herabsetzungen von rd. 7 bzw. 10 Prozent jen- seits der sog. Zentralansätze beinhaltete, und andererseits die schon bekannten Chancen und Risiken mit entsprechenden Zusetzungen berücksichtigte (vgl. Vorlage 3702/2023). In weite- ren Schritten schlossen sich Budgetgespräche auf Amts- und Dezernatsebene, Berichterstat- tungen im Verwaltungsvorstand sowie eine Haushaltsklausur der Beigeordneten an, die von Gesprächen der Oberbürgermeisterin flankiert wurden und in denen sowohl Zu- und Schwer- punktsetzungen als auch Priorisierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen diskutiert wurden. Aufgrund der herausfordernden Haushaltslage waren alle Fachdezernate von Anfang an ge- fordert, Vorschläge zur Entlastung des Haushalts zu erarbeiten, wobei im Grundsatz für frei- willige Aufgaben keine Finanzmittel zentral zugesetzt werden konnten und notwendige Fort- schreibungen im freiwilligen Bereich vorrangig durch dezernatsinterne Umschichtung zu reali- sieren waren. Auch Pflichtaufgaben sollten auf das gesetzliche Minimum begrenzt und Stan- dardreduzierungen geprüft und ggf. umgesetzt werden. In vielen Bereichen waren jedoch Mehrbedarfe unabweisbar, um die Pflichtaufgaben der Stadt 2 erfüllen zu können, und es mussten erhebliche Zusetzungen vorgenommen werden. Unter dem Strich ist in Summe festzustellen, dass so die 2025er Budgets aller Dezernate trotz des Konsolidierungsprozesses auf oder teilweise sogar deutlich über dem Niveau des Haushalts- planes 2024 liegen. Insgesamt erfährt der Haushalt mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf einen Zuwachs ausgehend von 5,82 Mrd. Euro in 2024 um rd. 460 Mio. Euro auf 6,28 Mrd. Euro in 2025 bzw. von rd. 670 Mio. Euro auf 6,49 Mrd. Euro in 2026. Da die Erträge hiermit nicht Schritt halten, sieht der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 (inkl. Veränderungsnachweise) aktuell ein Jahres- defizit in 2025 von 396,2 Mio. Euro und in 2026 von 440,9 Mio. Euro vor. Die Genehmigungs- fähigkeit kann daher nur über einen globalen Minderaufwand sowie einen Verlustvortrag si- chergestellt werden. Die Eigenkapitalverzehrquoten liegen mit 7,61 % in 2025 deutlich über der 5%-Schwelle und in 2026 nur dank eines Verlustvortrags von 190 Mio. Euro und einem globalen Minderaufwand von 45 Mio. Euro mit 4,96% nur knapp unter dieser Schwelle. Mit den eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen sichert die Stadt ihre Handlungs- und Zu- kunftsfähigkeit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026. Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf wurden dafür zunächst Konsolidierungsmaßnah- men in einem Volumen von 93,5 Mio. Euro in 2025 aufwachsend auf 115,1 Mio. Euro in 2029 entwickelt. Dieses Volumen fällt - gemessen an der Deckungslücke - relativ gering aus, weil umfangreichere Maßnahmen einen deutlich längerfristigen zeitlichen Vorlauf benötigen. Aus diesem Grund wurde auch der globale Minderaufwand, der mit 45 Mio. Euro in 2026 und 130 bzw. 135 Mio. Euro ab 2027 veranschlagt ist, erst zeitversetzt und sukzessive aufwachsend eingeplant, um der Verwaltung und der Politik die notwendige Zeit zu geben, den politischen Diskurs zu Konsolidierungen fortzusetzen und ab 2026 mit weiteren konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Mindestens in Höhe dieser Veranschlagungen werden daher weitere Konsoli- dierungsmaßnahmen zu entwickeln sein. (Hinweis: Da die größte Einzelmaßnahme im bisherigen Konsolidierungsvolumen auf Mehrer- träge bei der Grundsteuer in Höhe von rd. 23 Mio. Euro entfiel, welche gemäß beschlossener Hebesatzsatzung nicht realisiert werden können und nur in den Jahren 2025 und 2026 ander- weitig kompensiert werden, erhöht sich das noch zu konkretisierende Konsolidierungsvolumen ab 2027 zusätzlich.) Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sicherzustellen, waren alle Dezernate gleicher- maßen gefordert, sich auf absolut notwendige Mehrbedarfe zu beschränken und innerhalb der Budgets die Aufgaben zu priorisieren. Die fachliche Priorisierung erfolgte dabei innerhalb der Dezernate. II. Konkretisierung Schule und Weiterbildung Im Zuge der Konsolidierungserfordernisse mussten im Amt für Schulentwicklung und im Amt für Weiterbildung insbesondere folgende wesentliche Maßnahmen in die Haushaltsplanbera- tungen eingebracht werden: Die Schulen werden im Jahr 2025 die auf den Schulgirokonten verbliebenen Reste für Schul- betriebsmittel in Höhe von rund 1,3 Mio. € aus Vorjahren verbrauchen müssen, bevor weitere Schulgiroraten ausgezahlt werden. Sofern die Schulen vom in 2025 zugewiesenen Budget nicht alle für den Unterricht erforderlichen Schulbetriebsmittel beschaffen können, können diese sich mit entsprechender Begründung an die Bürgerämter wenden, um weitere Mittel für zwingend erforderliche Ausgaben zu erhalten. Die Finanzierung der notwendigen Beschaffun- gen ist insoweit auch in Zukunft sichergestellt. Die Durchführung der Lernmittelfreiheit selber ist Pflichtaufgabe nach § 96 SchulG. Um diese Aufgabe zu erfüllen, hält der Schulträger ein Budget für die Durchführung der Lernmittelfreiheit vor, welches sich aus den in der zugehörigen Verordnung festgelegten Durchschnittsbeträgen (Höchstbeträge) der entsprechenden Schulstufe zzgl. möglicher Zuschläge für besondere Schülergruppen multipliziert mit der Schülerzahl berechnet. 3 Um den Schulen einen Anreiz zur sparsamen Verwendung der Haushaltsmittel für Lernmittel zu bieten, werden ihnen bis dato 50 % der nicht in Anspruch genommenen Höchstbeträge für andere Ausgabezwecke zur Verfügung gestellt. Bei der Rückzahlung der hälftigen Einsparung handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, die sich aus dem Ratsbeschluss vom 11.01.1989 ergibt. Die Verwaltung wird dem Rat die Aufhebung des ursprünglichen Ratsbeschlusses zur Be- schlussfassung vorlegen. Dadurch stehen rund 0,5 Mio. € für andere pflichtige Aufgaben zur Verfügung. Ebenfalls muss das sogenannte KLASSE-Projekt entfallen. Vor rund 20 Jahren wurde das Projekt KLASSE (KLimaAktion Schulen Sparen Energie) ins Leben gerufen. Dabei wurden die Daten der Energieverbräuche und Entsorgungskosten der teilnehmenden Schulen ermittelt und die Daten vor der Teilnahme am Projekt als Basis festgelegt. Alle Verbräuche der Folge- jahre wurden mit diesem Basiswert verglichen und führten zu einer Prämienauszahlung an die Schulen, wenn Einsparungen bei Energie oder Abfallentsorgung erzielt wurden. Nicht zuletzt durch energieeffiziente Ausstattungen der Schulen besteht immer weniger Einflussmöglichkeit der Nutzenden auf den Verbrauch. Einsparungen der Schulen sind also nur bedingt auf das Verhalten der Nutzenden zurückzuführen. Gleichwohl sind Ressourcenschonung und Müllver- meidung aktuelle Themen. Daher soll das Projekt KLASSE losgelöst von Prämienzahlungen neu strukturiert werden und künftig in anderer Form Schulen in der Umwelterziehung unter- stützen. Ab 2026 erfolgen keine Auszahlungen mehr zur Finanzierung dieser freiwilligen Leistung im Rahmen des Projektes, dies spart jährlich weitere rund 0,5 Mio. €. Das 2021 befristet beschlossene Projekt „Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene“ hätte die Ver- waltung aufgrund der positiven Resonanz der projektbeteiligten Stellen aus fachlicher Sicht gerne fortgeführt. Da es sich jedoch um eine befristet finanzierte freiwillige Leistung handelt, war eine Finanzierung dieser im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026 ff. nicht dar- stellbar. Das Projekt wird daher derzeit ruhend gestellt. Die Verwaltung wird in weitere Ge- spräche mit den beteiligten Akteuren eintreten und ein späteres Wiederaufgreifen der Projektidee prüfen. Das Amt für Weiterbildung musste den Zuschuss zum Verein zur Förderung abschlussbezo- gener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. (VFJ e.V.), Träger der Tages- und Abendschule Köln (TAS), um 94.600 EUR jährlich reduzieren. Dies geschah nach vorheriger Abstimmung mit dem Träger. Der Betrieb der TAS ist weiterhin uneingeschränkt sichergestellt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0272/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.01.2025
- Erstellt
- 23.01.2025 11:15