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0272/2025

Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024

Mitteilung Ausschuss 24.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 27.01.2025, TOP 8.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9786 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 24.01.2025 
 0272/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.01.2025 
 
Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen 
transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024 
Mit Beschluss vom 12.12.2024 hat der Rat beschlossen, dass alle Dezernate (sofern dies 
noch nicht geschehen ist), die thematisch relevanten Ausschüsse in der nächsten Sitzung 
über die geplanten Kürzungen in ihren Ämtern im Rahmen der Haushaltsplanungen für die 
Jahre 2025 und 2026 in Form einer mündlichen und schriftlichen Mitteilung informieren und 
dabei die Kriterien für die Kürzungsentscheidungen darlegen. Zudem soll in jedem Ausschuss 
in einem Gesamtüberblick kurz dargelegt werden, welche Einsparvorgaben die Dezernate je-
weils hatten. 
Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung wie folgt:  
I. Gesamtüberblick zum Haushaltsaufstellungsprozess sowie den hierbei erforderlichen Kon-
solidierungsvorgaben 
Der stadtweite Aufstellungsprozess wurde im Verwaltungsvorstand im Januar 2024 sowie im 
Finanzausschuss am 5.2.2024 gestartet. Zielsetzung des Gesamtprozesses war, einen Haus-
haltsplanentwurf vorzulegen, der eine Genehmigungsfähigkeit sicherstellt und die finanzielle 
Handlungsfähigkeit sichert, die Lasten gleichmäßig verteilt, aber auch Investitionen in die Zu-
kunft und die thematischen Schwerpunktsetzungen weiter ermöglicht. Zu dem Haushaltsauf-
stellungsprozess und die im Aufstellungsprozess ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen 
wird auf die ausführliche Darstellung im Vorbericht zum Haushalt (dort S. 50 ff.) verwiesen.  
Basis für den Aufstellungsprozess bildete die sog. Budgetvorgabe, die gegenüber der bisheri-
gen mittelfristigen Finanzplanung einerseits Herabsetzungen von rd. 7 bzw. 10 Prozent jen-
seits der sog. Zentralansätze beinhaltete, und andererseits die schon bekannten Chancen und 
Risiken mit entsprechenden Zusetzungen berücksichtigte (vgl. Vorlage 3702/2023). In weite-
ren Schritten schlossen sich Budgetgespräche auf Amts- und Dezernatsebene, Berichterstat-
tungen im Verwaltungsvorstand sowie eine Haushaltsklausur der Beigeordneten an, die von 
Gesprächen der Oberbürgermeisterin flankiert wurden und in denen sowohl Zu- und Schwer-
punktsetzungen als auch Priorisierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen diskutiert wurden. 
Aufgrund der herausfordernden Haushaltslage waren alle Fachdezernate von Anfang an ge-
fordert, Vorschläge zur Entlastung des Haushalts zu erarbeiten, wobei im Grundsatz für frei-
willige Aufgaben keine Finanzmittel zentral zugesetzt werden konnten und notwendige Fort-
schreibungen im freiwilligen Bereich vorrangig durch dezernatsinterne Umschichtung zu reali-
sieren waren. Auch Pflichtaufgaben sollten auf das gesetzliche Minimum begrenzt und Stan-
dardreduzierungen geprüft und ggf. umgesetzt werden.  
In vielen Bereichen waren jedoch Mehrbedarfe unabweisbar, um die Pflichtaufgaben der Stadt

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erfüllen zu können, und es mussten erhebliche Zusetzungen vorgenommen werden. Unter 
dem Strich ist in Summe festzustellen, dass so die 2025er Budgets aller Dezernate trotz des 
Konsolidierungsprozesses auf oder teilweise sogar deutlich über dem Niveau des Haushalts-
planes 2024 liegen. 
Insgesamt erfährt der Haushalt mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf einen Zuwachs 
ausgehend von 5,82 Mrd. Euro in 2024 um rd. 460 Mio. Euro auf 6,28 Mrd. Euro in 2025 bzw. 
von rd. 670 Mio. Euro auf 6,49 Mrd. Euro in 2026. Da die Erträge hiermit nicht Schritt halten, 
sieht der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 (inkl. Veränderungsnachweise) aktuell ein Jahres-
defizit in 2025 von 396,2 Mio. Euro und in 2026 von 440,9 Mio. Euro vor.  Die Genehmigungs-
fähigkeit kann daher nur über einen globalen Minderaufwand sowie einen Verlustvortrag si-
chergestellt werden. Die Eigenkapitalverzehrquoten liegen mit 7,61 % in 2025 deutlich über 
der 5%-Schwelle und in 2026 nur dank eines Verlustvortrags von 190 Mio. Euro und einem 
globalen Minderaufwand von 45 Mio. Euro mit 4,96% nur knapp unter dieser Schwelle.   
Mit den eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen sichert die Stadt ihre Handlungs- und Zu-
kunftsfähigkeit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026.  
Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf wurden dafür zunächst Konsolidierungsmaßnah-
men in einem Volumen von 93,5 Mio. Euro in 2025 aufwachsend auf 115,1 Mio. Euro in 2029 
entwickelt. Dieses Volumen fällt - gemessen an der Deckungslücke - relativ gering aus, weil 
umfangreichere Maßnahmen einen deutlich längerfristigen zeitlichen Vorlauf benötigen. Aus 
diesem Grund wurde auch der globale Minderaufwand, der mit 45 Mio. Euro in 2026 und 130 
bzw. 135 Mio. Euro ab 2027 veranschlagt ist, erst zeitversetzt und sukzessive aufwachsend 
eingeplant, um der Verwaltung und der Politik die notwendige Zeit zu geben, den politischen 
Diskurs zu Konsolidierungen fortzusetzen und ab 2026 mit weiteren konkreten Maßnahmen 
zu hinterlegen. Mindestens in Höhe dieser Veranschlagungen werden daher weitere Konsoli-
dierungsmaßnahmen zu entwickeln sein.  
(Hinweis: Da die größte Einzelmaßnahme im bisherigen Konsolidierungsvolumen auf Mehrer-
träge bei der Grundsteuer in Höhe von rd. 23 Mio. Euro entfiel, welche gemäß beschlossener 
Hebesatzsatzung nicht realisiert werden können und nur in den Jahren 2025 und 2026 ander-
weitig kompensiert werden, erhöht sich das noch zu konkretisierende Konsolidierungsvolumen 
ab 2027 zusätzlich.)  
Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sicherzustellen, waren alle Dezernate gleicher-
maßen gefordert, sich auf absolut notwendige Mehrbedarfe zu beschränken und innerhalb der 
Budgets die Aufgaben zu priorisieren. Die fachliche Priorisierung erfolgte dabei innerhalb der 
Dezernate.  
II. Konkretisierung Schule und Weiterbildung 
 
Im Zuge der Konsolidierungserfordernisse mussten im Amt für Schulentwicklung und im Amt 
für Weiterbildung insbesondere folgende wesentliche Maßnahmen in die Haushaltsplanbera-
tungen eingebracht werden: 
Die Schulen werden im Jahr 2025 die auf den Schulgirokonten verbliebenen Reste für Schul-
betriebsmittel in Höhe von rund 1,3 Mio. € aus Vorjahren verbrauchen müssen, bevor weitere 
Schulgiroraten ausgezahlt werden. Sofern die Schulen vom in 2025 zugewiesenen Budget 
nicht alle für den Unterricht erforderlichen Schulbetriebsmittel beschaffen können, können 
diese sich mit entsprechender Begründung an die Bürgerämter wenden, um weitere Mittel für 
zwingend erforderliche Ausgaben zu erhalten. Die Finanzierung der notwendigen Beschaffun-
gen ist insoweit auch in Zukunft sichergestellt. 
Die Durchführung der Lernmittelfreiheit selber ist Pflichtaufgabe nach § 96 SchulG. Um diese 
Aufgabe zu erfüllen, hält der Schulträger ein Budget für die Durchführung der Lernmittelfreiheit 
vor, welches sich aus den in der zugehörigen Verordnung festgelegten Durchschnittsbeträgen 
(Höchstbeträge) der entsprechenden Schulstufe zzgl. möglicher Zuschläge für besondere 
Schülergruppen multipliziert mit der Schülerzahl berechnet.

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Um den Schulen einen Anreiz zur sparsamen Verwendung der Haushaltsmittel für Lernmittel 
zu bieten, werden ihnen bis dato 50 % der nicht in Anspruch genommenen Höchstbeträge für 
andere Ausgabezwecke zur Verfügung gestellt. Bei der Rückzahlung der hälftigen Einsparung 
handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, die sich aus dem Ratsbeschluss vom 11.01.1989 
ergibt.  
Die Verwaltung wird dem Rat die Aufhebung des ursprünglichen Ratsbeschlusses zur Be-
schlussfassung vorlegen. Dadurch stehen rund 0,5 Mio. € für andere pflichtige Aufgaben zur 
Verfügung.  
Ebenfalls muss das sogenannte KLASSE-Projekt entfallen. Vor rund 20 Jahren wurde das 
Projekt KLASSE (KLimaAktion Schulen Sparen Energie) ins Leben gerufen. Dabei wurden die 
Daten der Energieverbräuche und Entsorgungskosten der teilnehmenden Schulen ermittelt 
und die Daten vor der Teilnahme am Projekt als Basis festgelegt. Alle Verbräuche der Folge-
jahre wurden mit diesem Basiswert verglichen und führten zu einer Prämienauszahlung an die 
Schulen, wenn Einsparungen bei Energie oder Abfallentsorgung erzielt wurden. Nicht zuletzt 
durch energieeffiziente Ausstattungen der Schulen besteht immer weniger Einflussmöglichkeit 
der Nutzenden auf den Verbrauch. Einsparungen der Schulen sind also nur bedingt auf das 
Verhalten der Nutzenden zurückzuführen. Gleichwohl sind Ressourcenschonung und Müllver-
meidung aktuelle Themen. Daher soll das Projekt KLASSE losgelöst von Prämienzahlungen 
neu strukturiert werden und künftig in anderer Form Schulen in der Umwelterziehung unter-
stützen. 
Ab 2026 erfolgen keine Auszahlungen mehr zur Finanzierung dieser freiwilligen Leistung im 
Rahmen des Projektes, dies spart jährlich weitere rund 0,5 Mio. €.  
Das 2021 befristet beschlossene Projekt „Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als 
Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene“ hätte die Ver-
waltung aufgrund der positiven Resonanz der projektbeteiligten Stellen aus fachlicher Sicht 
gerne fortgeführt. Da es sich jedoch um eine befristet finanzierte freiwillige Leistung handelt, 
war eine Finanzierung dieser im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026 ff. nicht dar-
stellbar. Das Projekt wird daher derzeit ruhend gestellt. Die Verwaltung wird in weitere Ge-
spräche mit den beteiligten Akteuren eintreten und ein späteres Wiederaufgreifen der  
Projektidee prüfen. 
 
Das Amt für Weiterbildung musste den Zuschuss zum Verein zur Förderung abschlussbezo-
gener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. (VFJ e.V.), Träger der Tages- und Abendschule 
Köln (TAS), um 94.600 EUR jährlich reduzieren. Dies geschah nach vorheriger Abstimmung 
mit dem Träger. Der Betrieb der TAS ist weiterhin uneingeschränkt sichergestellt. 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

27.01.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0272/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.01.2025
Erstellt
23.01.2025 11:15