Mandari Insight

2020/0255

Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2020

Magistratsvorlage 31.08.2020

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1665 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.09.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0255 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Juni 2020  
 
Vorlage vom: 31.08.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling-Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die 
Stadtverordnetenversammlung weiter. 
 
 
 
 
Anlagen: FC-Bericht Q2 2020  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.08.2020 
 
 
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans 
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die 
Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu 
unterrichten. 
 
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2020“ kann der Stand 
der Ausführung des Haushalts 2020 zum 30. Juni 2020 entnommen werden.  
 
 
 
Darmstadt, 31.08.2020  
 
 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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Haushalt 2020

Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2020

Inhaltsverzeichnis

2.1
2.2

3.1
3.2

4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7

Erläuterungen zum Finanzcontrolling-Bericht ...............................0.00000000000nnnnnnnnn nn .2

Überblick Ergebnishaushalt
Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30.06. 2020
Wesentliche Plan-Ist-Abweichungen

Kreditaufnahme und Schuldenstand
Schuldenstand des städtischen Haushaltes und der Eigenbetriebe
Stand der Bürgschaften

Finanzwirtschaftliche Kennzahlen
Aufwandsdeckungsgrad
Steuerertragsquote .............
Personalquote ................ ”
Zuschuss- und Förderquote . u
Transferaufwandsquote __
Transferdeckungsquote
Zinslastintensität ..

1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling-Bericht

Der vorliegende Bericht informiert über den Stand des Haushaltsvollzugs bis zum 30.06.2020. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Aussagekraft
der vorliegenden Auswertungen in Anbetracht der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Folgen für den Haushalt 2020 deutlich einge-
schränkt ist.

Der Stand des Ergebnishaushalts wird tabellarisch dargestellt und die wesentlichen Positionen / Veränderungen erläutert.

Die Auswertung der Buchhaltung hierfür erfolgte am 31.08.2020. Das heißt, dieser Stichtag ist im Hinblick auf das „Ist-Ergebnis“ die Grundlage
des Berichtes. Weitere ergebnisrelevante Buchungen können seither erfolgt, jedoch nicht in den Bericht eingeflossen sein.

Grundlage der Daten „Haushaltsansatz“ sind die Planwerte des Haushaltsplans 2020.

Die Tabelle enthält neben der Spalte „Haushaltsansatz“ die Spalte „Budget“. Das „Budget“ zeigt die Summe der jeweiligen Haushaltsansätze zu-
züglich eventueller über- und außerplanmäßiger Mittel, abzüglich der durch eine Haushaltssperre gesperrten Mittel und Mittelverschiebungen, zu-
züglich eventueller Haushaltsausgabereste, bezogen auf den Berichtszeitraum. Die Spalte „Budget“ stellt also den tatsächlichen Rahmen für die
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Ämter und Verwaltungsstellen dar.

Budget = (HH-Ansatz 2020 + ÜPL + APL +/- MVS + HAR 2019 - Sperre) / 2

Die Spalte „Ist“ zeigt die erfolgte Sollstellung der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum. Die Sollstellung (Spalte „Ist“) zeigt dabei nicht
die kassenmäßig zugeflossene oder abgegangene Liquidität. Hat beispielsweise ein Steuerschuldner einen bestimmten Betrag zu leisten, erfolgt im
betreffenden Haushaltsjahr eine Sollstellung. Der Ertrag steht der Stadt für diese Abrechnungsperiode zu und wird ertragswirksam gezeigt. Stellt
der Steuerschuldner einen Stundungsantrag bis in das kommende Jahr hinein, wird die Sollstellung für das alte Jahr nicht verändert, da ansonsten
ein periodengerechter Ausweis des Ertrags verfälscht würde. Kommt der Steuerschuldner im Folgejahr nach Ablauf der Stundung seinen Zahlungs-
verpflichtungen nach, fließt zwar die entsprechende Liquidität zu, ein neuerlicher Ertrag wird aber nicht ausgewiesen. Daher fallen insbesondere
bei den Gewerbesteuern regelmäßig die Ist-Erträge (Sollstellung des Haushaltsjahres) mit dem Kassen-Ist auseinander. Die Spalte „Abweichung
Budget / Ist“ zeigt die Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und Erträgen und den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln.
Diese Abweichung wird zusätzlich in der Spalte „Ist in %“ als Prozentwert dargestellt.

Der nächste Abschnitt dieses Finanzcontrolling-Berichtes informiert über den Stand der Schulden. Hier wird die Höhe der Schulden des städtischen
Haushaltes und der Eigenbetriebe, jeweils unterteilt in Investitionskredite und Kassenkredite zum Ende des Berichtszeitraumes abgebildet.
Nachrichtlich wird außerdem der Stand der insgesamt zu diesem Zeitpunkt vergebenen Ausfallbürgschaften mitgeteilt.

Zuletzt enthält der Bericht verschiedene finanzwirtschaftliche Kennzahlen, die einen besseren und schnelleren Überblick über die jeweilige Haus-
haltslage ermöglichen sollen und für die weitere Entwicklung als Vergleichsdaten zur Verfügung stehen.

2 Überblick Ergebnishaushalt

2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30. Juni 2020

Die Genehmigung des Haushalts 2020 wurde am 26.03.2020 von der Regierungspräsidentin erteilt. Bis dahin galten die Grundsätze der vorläufi-
gen Haushaltsführung.

Der Verlauf im Ergebnishaushalt stellt sich bis zum 30.06.2020 folgendermaßen dar:

Beschreibung a ae, aoneeuen ÜPL APL MVS  HAR 2019 Sperre na Ist in %
privatrechtliche Leistungsentgelte -6.929.805 3.464.903 -2.065.993 1.398.910 60%
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -48.900.440 -24.450.220 -19.207.088 -5.243.132 79%
Kostenersatzleistungen, Kostenerstattungen -35.206.417 -17.603.209 -13.983.016 -3.620.193 79%
davon Asyl umA -8.500.000 -4.250.000 1.644.183 : -2.605.817 39%
Bestandsveränderungen, aktiv. Eigenleistungen -80.000 -40.000 -17.074 ‚22.926 43%
Steuern und Steuerähnliche Erträge -351.610.000 -175.805.000 -147.131.705 28.673.295 84%
davon Gewerbesteuer -178.000.000  -89.000.000  -65.655.044 -23.344.956 74%
davon Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -103.800.000 -51.900.000 -50.821.670 -1.078.330 98%
davon Grundsteuer B -40.000.000 -20.000.000  -15.726.205 -4.273.795 79%
davon Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 24.370.000 -12.185.000 13.004.816 819.816 107%
davon Vergnügungssteuer/Spielapparate -4.300.000 -2.150.000 -1.915.084 -234.916 89%
davon Zweitwohnungssteuer -500.000 -250.000 -2.048 247.952 1%
Erträge aus Transferleistungen 54.663.419 -27,331.710 27.912.049 580.339 102%
davon SGB Il / Hartz IV -17.153.688 -8.576.844 -9.360.483 783.639 109%
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen :210.580.162 -105.290.081 -98.127.683 -7.162.398 93%

davon Schlüsselzuweisungen -173.463.000 -86.731.500 -86.730.842 -658 100%
davon aus "Starke Heimat Hessen“ -4.020.000 -2.010.000 -2.010.000
davon AsylbLG 10.000.000 -5.000.000 -1.248.111 -3.751.889 25%
Erträge aus der Auflösung von SoPos -8.600.055 -4.300.028 -3.177.952 1.122.076 74%
sonstige ordentliche Erträge -13.170.675 6.585.338 -10.634.258 4.048.920 161%
Summe der ordentlichen Erträge -729.740.973 -364.870.487 -322.256.818 -42.613.669 88%
Beschreibung en ÜPL APL MVS  HAR 2018 Sperre Busen Ist %
Personalaufwendungen 114.490.820 57.245.410 54.270.076 2.975.334 95%
Versorgungsaufwendungen 21.922.670 10.961.335 8.097.551 2.863.784 74%
‚Aufwendungen für Sach: und Dienstleistungen 129.174.681 57.970.926 53.288.109 510.836 1.173.308 360.730 2.837.242 -17.393.485 4.682.817 92%
davon Mieten an IDA (Mieter- Vermieter-Model)t 42.285.092 21.142.546 21.142.546 100%
Abschreibungen 24.861.012 12.430.506 11.796.970 633.536 95%
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 171.806.354 80.544.258 71.106.841 550.000 100.000 167.574 1.110.061 -12.645.473 9.437.417 88%
davon Zuweisung Staatstheater 18.558.400 8.815.240 9.279.000 927.920 -463.760 105%
davon Zuschuss DADINA 5.884.000 2.647.800 4.000.000 -588.400 -1.352.200 151%
davon Zuschuss HEAG mobilo für ÖPNV 19.170.000 8.626.500 1.152.086 -1.917.000 7.474.414 13%
davon Zuschuss Darmstadtium "2.875.000 1.293.750 2.000.000 -287.500 -706.250 155%
davon Kita-Zuschuss kirchliche u. freie Trager 47.705.254 21.957.942 24.199.126 981.155 -4.770.525 2.241.184 110%
davon Erstattung Betriebskosten Kläranlagen 22.564.253 11.282.127 11.282.126 1 100%
davon Verlustabdeckung EB Kultur 11.942.217 3.373.998 1.500.000 -1.194.222 3.873.998 28%
davon Verlustabdeckung EB Bäder 5.845.513 2.630.481 1.500.000 -584.551 1.130.481 57%
Steueraufwendungen einschl. Umlagen 71.184.200 35.592.100 31.974.174 3.617.926 90%
davon LWV-Umlage 44.455.000 22.227.500 21.714.222 513.278 98%
davon Gewerbesteuerumlage 13.730.000 6.865.000 4.731.908 2.133.092 69%
davon Heimatumlage 8.528.000 4.264.000 2.940.543 1.323.457 69%
Transferaufwendungen 171.416.969 85.453.067 78.336.648 -510.836 7.116.419 92%
davon SGB Il / Hartz IV 52.534.000 26.267.000 26.518.791 -251.791 101%
davon AsylbLG 11.900.000 5.694.582 3.805.022 -510.836 1.889.560 67%
davon Jugendhilfe 26.933.078 18.116.539 18.162.802 9.300.000 -46.263 100%
davon Asyl (umA) 8.000.000 4.000.000 2.236.427 1.763.573 56%
sonstige ordentliche Aufwendungen 23.086 11.543 59.737 -48.194 518%
Summe der ordentlichen Aufwendungen 704.879.793 340.209.145 308.930.105 550.000 1.273.308 -193.156 3.947.303 -30.038.958 31.279.040 91%

Verwaltungsergebnis -24.861.180 -24.661.342 -13.326.713 550.000 1.273.308 -193.156 3.947.303 -30.038.958 -11.334.629 54%

Finanzerträge -8.689,580 4.344.790 4.037.468 307.322 93%
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 14.557.940 7.278.970 7.266.561 12.409 100%
davon fur Kassenkredite 2.130.610 1.065.305 1.504.908 : 439.603 141%
Finanzergebnis 5.868.360 2.934.180 3.229.093 -294.913 110%
Beschreibung nn ÜPL APL MVS  HAR 2019 Sperre uud Be
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge -738.430.553 -369.215.277 -326.294.286 42.920.991 88%
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 719.437.733 347.488.115 316.196.666 550.000 1.273.308 -193.156 3.947.303 30.038.958 31.291.449 91%
Ordentliches Ergebnis -18.992.820 "21.727.162 -10.097.620 550.000 1.273.308 -193.156 3.947.303 -30.038.958 -11.629.542 46%
Außerordentliche Erträge 528.500 -264.250 -616.549 352.299 233%
Außerordentliche Aufwendungen 500.000 250.000 1.427.771 -1.177.771. 571%
Außerordentliches Ergebnis -28.500 -14.250 811.222 -825.472
Jahresergebnis -19.021.320 -21.741.412 -9.286.398 550.000 1.273.308 -193.156 3.947.303 -30.038.958 -12.455.014 43%

2.2 Wesentliche Plan-Ist-Abweichungen

Seit dem Ausbruch des Covid-19-Virus wurden ab Mitte März in ganz Deutschland notwendige Maßnahmen für das öffentliche Leben und für die
Wirtschaft eingeführt, um der Ausbreitung der Krankheit und deren wirtschaftliche Folgen entgegenzutreten. Auch die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt folgt den beschlossenen Vorgaben.

Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind zum Teil erheblich, zeigen sich jedoch noch nicht in aller Deutlichkeit in diesem
Berichtszeitraum, da das erste Quartal noch sehr stabil verlief und insbesondere der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im ersten Quartal
einen neuen historischen Höchststand erreicht hatte.

So wurde im Ergebnis für das erste Halbjahr 2020 trotz der besonderen Umstände immer noch ein Überschuss von 9,3 Mio. € erwirtschaftet.
Ordentliche Erträge

Die Ordentlichen Erträge erreichen im ersten Halbjahr 2020 das rechnerische Budget zu 88%.

Den höchsten Ertragsausfall weist dabei die Gewerbesteuer auf. Die wichtigste städtische Steuer liegt mit 65,7 Mio. € um 26% unter dem Planwert

des Berichtszeitraums. Hier ist weiterhin zu berücksichtigen, dass auch gestundete Steuervorauszahlungen an dieser Stelle im Ertrag enthalten
sind, da die Sollstellung in ihrer Höhe weiterhin Bestand hat. Es wird nur bis zum Ende des Stundungszeitraums keine Zahlung dafür eingehen. Die

von Bund und Land zugesagten Kompensationszahlungen für ausfallende Gewerbesteuererträge in Höhe von 54,7 Mio. Euro fließen erst in der
zweiten Jahreshälfte zu und sind daher hier noch nicht Berichtsgegenstand.

Darüber hinaus zeigen sich besonders im 2. Quartal Ertragsverluste in Bereichen der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte,
die größtenteils durch Schließung vielen Einrichtungen und Institutionen zustande kommen. Dies gilt vor allem für den Ausfall von Kita- und Ver-
waltungsgebühren sowie von Eintrittsgeldern und Erträgen aus Vermietung und Verpachtung.

Bei der Beurteilung der Entwicklung im Berichtszeitraum ist außerdem zu berücksichtigen, dass in den „Kostenersatzleistungen und Kostenerstat-
tungen“ die Kostenerstattung für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie die Gastschulbeiträge größtenteils bereits für das ganze
Jahr enthalten sind, wogegen in den Positionen „privatrechtliche Leistungsentgelte“ und „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ Erträge fehlen,
die erst zum Jahresende abgerechnet werden. Auch Zweitwohnungs- und Hundesteuer sind bspw. nur einmal im Jahr zum 01.07. und damit erst
im dritten Quartal fällig.

Im gesamten Bereich „Asyl“ (inkl. umA) sind rückläufige Fallzahlen dafür verantwortlich, dass Erträge aus Kostenerstattungen sowie aus Zuweisun-
gen, trotz mittlerweile abgesenkter Ansätze, das geplante Niveau nicht erreichen. Dem gegenüber stehen jedoch auch entsprechend geringere Auf-
wendungen, so dass sich im Saldo keine größeren negativen Folgen für den Haushaltsvollzug ergeben.

Aufgrund der Rückerstattung überzahlter Zuschüsse aus dem Vorjahr wurde das Budget der sonstigen ordentlichen Erträge mit 160% weit über-
füllt.

Ordentliche Aufwendungen

Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beläuft sich im Bewirtschaftungszeitraum auf 308,9 Mio. € und ist somit um 31,3 Mio. € niedriger als
geplant (91% des Budgets). Bei der Berechnung der Budgets sind noch Haushaltssperren in Höhe von insgesamt 30,1 Mio. € berücksichtigt. Davon
entfallen allerdings knapp 12,7 Mio. € auf Zuweisungen und Zuschüsse, die aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zu einem großen Teil noch be-
nötigt werden.

Neben den üblichen Abweichungen (Buchung der Pensions- und Beihilferückstellungen auf den Versorgungsaufwand erst im Rahmen des Jahres-
abschlusses und Buchung/Zahlung der Zuschüsse nach konkretem Finanzbedarf, statt nach fixen Fälligkeiten), die derzeit das Budget noch entlas-
ten, jedoch bis zum Jahresende zum Großteil wie geplant anfallen werden, stehen die Corona bedingten Mehraufwendungen, die unvorhersehbar
und unabweisbar den Haushalt belasten werden.

Betroffen sind insbesondere die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für eigene Ausgaben (Umsetzung der Hygienekonzepte, Erwerb von
Schutzausrüstung, Herrichtung des Behelfskrankenhauses, IT-Aufrüstung für Home-Office etc.) sowie für Zuweisungen und Zuschüsse für Ertrags-

ausfälle und Mehraufwendungen bspw. der freien und kirchlichen Kita- und Schulkindbetreuungsträger, der Eigenbetriebe sowie von Vereinen und
Verbänden.

Hier wurden bereits einige Mittel über- und außerplanmäßig bereitgestellt, deren Deckung bisher im Rahmen der Gesamtdeckung noch möglich
ist. Neben den vorsorglich verhängten Haushaltssperren stehen bspw. auch Minderaufwendungen aus der Gewerbesteuerumlage zur Verfügung.

Bei den Transferaufwendungen zeichnet sich insbesondere im Bereich SGB II/Hartz IV eine leichte Steigerung gegenüber der ursprünglichen Pla-
nung ab, jedoch bewahrt das Instrument der Kurzarbeit derzeit noch viele Arbeitnehmer vor den Jobverlust, so dass diese Position im Berichtszeit-
raum noch im Rahmen ist. Wie die weitere Entwicklung im laufe des Jahres aussieht, hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf der Krise ab.
Finanzergebnis

Das Budget der Finanzerträge wurde im Berichtszeitraum zu 93% erfüllt, das der Finanzaufwendungen zu 100% in Anspruch genommen.

Das Finanzergebnis für das 2. Quartal liegt bei einem Erfüllungsgrad von 110% und damit um 0,3 Mio. € schlechter als veranschlagt.
Außerordentliches Ergebnis

Im außerordentlichen Ergebnis finden sich in aller Regel zweckgebundene Erträge aus Spenden, Nachlässen und Schenkungen sowie Sponsoring,
außerordentlicher Ertrag und Aufwand aus Dienstherrenwechsel nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag sowie Sonderabschreibungen
und periodenfremde Erträge und Aufwendungen. Da es sich zumeist um besondere Einmaleffekte handelt, die nicht planbar sind, werden die Plan-
Ist-Abweichungen hier nicht betrachtet.

Zum Berichtsstand 30. Juni 2020 weist das außerordentliche Ergebnis ein Defizit in Höhe von 0,8 Mio. € aus.

Jahresergebnis

Im Saldo der Erträge und Aufwendungen sieht das rechnerische Budget für den Betrachtungszeitraum durch die gesetzten Sperren einen Über-
schuss in Höhe von 22,4 Mio. € vor. Tatsächlich wurde nur ein Überschuss in Höhe von 9,1 Mio. € erwirtschaftet. Bis zum Jahresende werden ins-

besondere die wegbrechenden Erträge aus Einkommen- und Gewerbesteuer den Haushalt belasten.

Mit dem Solidarpakt des Bundes wurde die Grundlage geschaffen, dass alle betroffenen Kommunen einen pauschalierten Ausgleich (von Bund und
Land) für ihre geringeren Gewerbesteuer-Einnahmen erhalten. Nach den Berechnungen des Landes wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen

Kompensationsbetrag in Höhe von 54,7 Mio. € erhalten, der in der zweiten Jahreshälfte eingehen wird. Damit kann voraussichtlich ein Großteil der
Ertragsausfälle kompensiert werden, so dass das Haushaltsjahr 2020 trotz Corona-Pandemie möglicherweise mit ausgeglichenen Aufwendungen
und Erträgen abgeschlossen werden kann. Der geplante Überschuss von 19 Mio. Euro ist aber voraussichtlich nicht mehr zu erreichen.

*

3 Kreditaufnahme und Schulden

3.1 _Schuldenstand des städtischen Haushaltes und der Eigenbetriebe zum 30.06.2020

Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamt
Kernhaushaft 338.619.282 € 36.323.007 € 374.942.289 €
EB Kulturinstitute 15.144.370 € 0,00 € 15.144.370 €
EB Bäder 28.787.561 € 0,00€ 28.787.561 €
EB EAD 34.323.161 € 0,00 € 34.323.161 €
EB DWuW 1.879.686 € 0,00 € 1.879.686 €
EB IDA 126.203.041 € 0,00 € 126.203.041 €
Summe 544.957.101 € 36.323.007 € 581.280.108 €

In diesen Summen ist ein inneres Darlehen vom Kernhaushalt an den EB IDA über 2.337.164 €, darunter 379.304 € aus dem Kommunalen
Investitionsprogramm des Landes (KIP), enthalten.

Insgesamt sind KIP-Mittel in Höhe von 22.479.782 € beantragt und zugesagt, von denen bis zum 30.06.2020 Mittel in Höhe von 5.138.029 € abge-
rufen wurden.

3.2 Stand der Bürgschaften

Gemäß dem letzten Finanzcontrolling-Bericht zum 31.12.2019 betrug die Summe der übernommenen Bürgschaften 389,4 Mio. €.

Bis zum Stichtag 30.06.2020 hat sich der Bürgschaftsstand durch zwei Zugänge in Höhe von zusammen 42,6 Mio. € auf 432,0 Mio. € erhöht.

4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen

4.1 Aufwandsdeckungsgrad

Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen (inkl. Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen) durch die
ordentlichen Erträge (inkl. Zinserträge) gedeckt werden können. Mehr als 100% bedeuten ein positives ordentliches Ergebnis.

Formel: ordentliche Erträge + Finanzerträge
ö ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen

326.294.286
Berechnung (Ist): 316 ee

Wert zum 30.06.20 103,19% (30.06.19: 106,90%)

4.2 Steuerertragsquote

Die Steuerertragsquote zeigt den Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen des Ergebnishaushaltes. Je höher der Anteil der Steuerer
träge, umso höher ist die Unabhängigkeit gegenüber Zuweisungen des Bundes oder Landes.

Formel: Steuererträge
ordentliche Erträge + Finanzerträge

147.131.705
Berechnung (Ist): —irt

Wert zum 30.06.20 45,09% (30.06.19: 49,57%)|

10

4.3 _Personalaufwandsquote

Die Personalaufwandsquote gibt Aufschluss darüber, welcher Teil der Aufwendungen auf den Personalbereich entfällt; insbesondere im Hinblick auf
den interkommunalen Vergleich. Zielwerte liegen für Kommunen allerdings noch nicht vor.

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Formel: ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen

62.367.627 €
316.196.666 €

Berechnung (Ist):

Wert zum 30.06.20 19,72% (30.06.19: 19,51%)|

4.4 _Zuschuss- und Förderquote

Die Zuschuss- und Förderquote zeigt den Teil der Aufwendungen, der an Vereine, verbundene Unternehmen, Träger von Kindertageseinrichtungen
usw. als Zuweisung und Zuschuss gezahlt wird. In Zeiten unausgeglichener Haushalte ist diese Quote möglichst niedrig zu halten. Die in den Zu-
schüssen enthaltenen freiwilligen Leistungen sind einzuschränken.

Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse

Formel; ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen

71.106.841 €
316.196.666 €

Berechnung (Ist):

Wert zum 30.06.20 22,49% (30.06.19: 20,65%) |

11

4.5 Transferaufwandsquote

Mit der Transferaufwandsquote lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale Zahlungen an Leistungsempfänger’erfolgen (Sozialtransfer).
Das Ziel sollte sein, die Quote möglichst zu halten, bzw. im Laufe der Jahre zu,senken.

Transferaufwendungen

Formel ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen

78.336.648 €

Berechnung (Ist): 316.196.666 €

Wert zum 30.06.20 24,77% (30.06.19: 26,46%)

4.6  Transferdeckungsquote

Die Transferdeckungsquote zeigt an, zu welchem Anteil die Transferaufwendungen durch Erträge aus Transferleistungen gedeckt sind

Erträge aus Transferleistungen

Formek Transferaufwendungen
. 27.912.049 €
Berechnung (Ist): 78.336.648 €
Wert zum 30.06.20 35,63% (30.06.19: 34,00%)

12

4.7 _ Zinslastintensität

Die Zinslastintensität setzt die Finanzaufwendungen zu den ordentlichen Erträgen (inkl. Finanzerträgen) ins Verhältnis. Sie zeigt an, welcher Teil
der Erträge für Zinszahlungen gebunden ist. Je höher die Quote ausfällt, umso,mehr Erträge sind durch Zinszahlungen gebunden. Eine niedrige

Quote ist daher anzustreben.

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
ordentliche Erträge + Finanzerträge

Formel:

7.266.561 €
Berechnung (Ist): ET EIER T I

Wert zum 30.06.20 2,23% (30.06.19: 1,88%)

Darmstadt, 01.09.2020

Andr& Schellenberg
Stadtkämmerer

13

anlage 2

1719 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.09.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0255 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
252 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2020  
 
Vorlage vom: 31.08.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling-Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die 
Stadtverordnetenversammlung weiter. 
 
 
Anlagen: FC-Bericht Q2 2020 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.09.2020 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.08.2020  
 
 
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans 
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die 
Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu 
unterrichten. 
 
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2020“ kann der Stand 
der Ausführung des Haushalts 2020 zum 30. Juni 2020 entnommen werden.  
 
 
 
Darmstadt, 31.08.2020 
 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 252

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0255
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.08.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00