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Beantwortung AN/0971/2023, Schulprojekte im Bezirk Köln-Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1969/2023 vom 11.09.2023

Stand: Am 18.09.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • AN-0971-2023, Schulprojekte im Bezirk Köln-Mülheim

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    Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 15.05.2023 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Schulhofprojekte im Bezirk Köln- Mülheim Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, Untersuchungen zu Folge werden Kölner Kindern und Jugendlichen zu wenig Flächen zum Spielen bereitgestellt. Um diesen Umstand zu verbessern, hat die Stadt ein Modellprojekt auf den Weg gebracht, das Schulhöfe als Räume zur Bewegung zur Verfügung stellt. Wie im April 2023 in der Presse zu lesen war, haben Kinder und Jugendliche dieses Angebot gerne für Ballsportarten genutzt und schätzten die zusätzlich zur Verfügung gestellten Freizeiträume. Bislang nahmen neun Schulen in Köln an dem Projekt teil, im Bezirk Köln- Mülheim die Förderschule Thymianweg in Höhenhaus. Im Zusammenhang mit dem beschriebenen Modellprojekt bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche weiteren Schulen aus dem Bezirk Köln- Mülheim werden die Möglichkeit zur Beteiligung erhalten? 2. Welche Kriterien oder Auflagen werden für die Teilnahme zu Grunde gelegt? 3. Werden auch Mitarbeitende der Ganztags- bzw. Übermittagsbetreuung oder andere an den Schulen aktive Personengruppen in das Projekt einbezogen? 4. Wenn ja in welcher Form, wenn nein, was ist der Grund dafür? 5. Gibt es im Rahmen des Modellprojekts auch Überlegungen Schulhöfe in Bezug auf Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten in bestimmter Art und Weise aufzuwerten und wenn ja, wie sehen diese aus? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

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    Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 1969/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 Beantwortung AN/0971/2023, Schulprojekte im Bezirk Köln-Mülheim Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 1. Welche weiteren Schulen aus dem Bezirk Köln- Mülheim werden die Möglich- keit zur Beteiligung erhalten? Die Frage kann aktuell nicht beantwortet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch nicht entschieden, wie das Projekt nach Ablauf der zwei Modellprojektjahre fortgeführt wird. Demnach kann nicht konkretisiert werden, welche weiteren Schulen eine Mög- lichkeit zur Beteiligung erhalten werden. 2. Welche Kriterien oder Auflagen werden für die Teilnahme zu Grunde gelegt? Die Auswahl der Modellstandorte erfolgte durch eine ämter- und dezernatsübergrei- fende Arbeitsgruppe. Hierbei wurden Kriterien wie beispielsweise anstehende Schul- baumaßnahmen, Spiel- und Sportflächenbedarfe, sozialräumliche Bedarfe, Anwohner- belangen sowie individuelle Standortbedingungen berücksichtigt. 3. Werden auch Mitarbeitende der Ganztags- bzw. Übermittagsbetreuung oder andere an den Schulen aktive Personengruppen in das Projekt einbezogen? Es werden keine Mitarbeitende der Ganztags- bzw. Übermittagsbetreuung oder an- dere an den Schulen aktiv tätige Personengruppen einbezogen. 4. Wenn ja in welcher Form, wenn nein, was ist der Grund dafür? Die Schulhoföffnung findet unabhängig vom Schulbetrieb bzw. schulischem Alltag statt. Die Schulhöfe dürfen erst nach Unterrichtsschluss bzw. nach Ende der Übermit- tagsbetreuung von der Allgemeinheit betreten werden. Demnach haben Mitarbeitende der Übermittagsbetreuung keine Berührungspunkte zu Teilnehmenden der Schulhof- öffnung. 2 5. Gibt es im Rahmen des Modellprojekts auch Überlegungen Schulhöfe in Be- zug auf Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten in bestimmter Art und Weise auf- zuwerten und wenn ja, wie sehen diese aus? Es wurde bereits im Konzept festgehalten, dass eine Flächenneugestaltung bzw. -auf- wertung im Rahmen des Modellprojektes nicht vorgesehen ist. Falls Spielgeräte durch die geöffneten Schulhöfe einen Defekt erleiden sollten, werden diese ersetzt. Die Auf- wertung ist jedoch kein Aspekt der Öffnung. Im Rahmen des Projektes geht es ledig- lich um die Bereitstellung der Schulhöfe als Sport-, Spiel- und Bewegungsfläche.

Beratungsverlauf

  1. 18.09.2023

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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