V/0996/2015
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
3768 Zeichen
V/0996/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden mit Wirkung zum 31.12.2015 beschlossen: 1. Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government auf Vorschlag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP Mitglied Liste der Stellvertretungen 19. Gerd Kersting Michael Krapp 2. Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung auf Vorschlag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP Mitglied Liste der Stellvertretungen 19. Sieglinde Kersting Joachim Bruns Begründung: Zu 1. und 2.: Herr Gerd Kersting ist am 02.07.2014 auf Vorschlag der damaligen Fraktion Piraten/ÖDP als ordentli- ches stimmberechtigtes Mitgli ed in den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government gewählt worden (vgl. Vorlage V/330/2014 – Besetzung der Ausschüsse und sons- Vorlagen-Nr.: V/0996/2015 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 03.12.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0996/2015 tigen Gremien des Rates). Frau Sieglinde Kersting ist mit gleicher Vorlage als ordentliches Mitg lied in den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung g e- wählt worden. Die Fraktion Piraten/ÖDP ist durch den Austritt von RH Powroznik aufgelöst worden. Seit dem 19.02.2015 bilden RH Pohlmann und RH Schmanck die Ratsgruppe Piraten/ÖDP. Die o.g. Umbesetzungen werden von der Ratsgruppe Piraten/ÖDP mit Schreiben vom 30.11.2015 beantragt. Nach § 50 Abs. 3 Satz 7 Gemeindeordnung NRW kann der Rat im Regelfall durch Mehrheitsb e- schluss ein ausgeschiedenes Ausschussmi tglied ersetzen. Diese Regelung greift aber nicht, wenn sich die Fraktion, die das Ausschussmitglied vorgeschlagen hat, aufgelöst hat. Ebenso geht das Vo r- schlagsrecht nicht automatisch auf eine andere Fraktion oder Ratsgruppe über. Daher ist bei Umbesetzungen, bei denen ein Ausschusssitz, der auf Vorschlag einer inzwischen au f- gelösten Fraktion besetzt wurde, ein einstimmiger Ratsbeschluss erforderlich. Sollte dies nicht geli n- gen, müsste der Ausschuss aufgelöst werden und es muss eine Neubesetzung des gesam ten Aus- schusses erfolgen. Sollte es zu einer Auflösung des Ausschusses kommen, würde auf der Basis des Verfahrens g emäß § 50 Abs. 3 Satz 2 – 6 GO NRW und der aktuellen Fraktionsstärken die Ratsgruppe Pir aten/ÖDP jeweils einen Sitz in beiden Ausschüssen erhalten. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwa l- tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu ach- ten. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktio nsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die E r- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten s owie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lande s- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze g e- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0996/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37