A-R/0038/2012
R e s o l u t i o n Neuregelung des § 76 Haushaltssicherungskonzept (1) 2. - 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG
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Originalantrag
2719 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0038/2012
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung
R e s o l u t i o n
Neuregelung des § 76 Haushaltssicherungskonzept (1) 2.
1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG
Der Rat der Stadt Münster fordert die Landesregierung auf, die Neuregelung des
§ 76 – Haushaltssicherungskonzept - des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes nicht
weiter zu verfolgen.
Begründung:
Noch gilt, dass eine Kommune in die fremdbestimmende Haushaltssicherung kommt,
wenn sie in ihrer Haushaltsplanung ausweist, dass sie in zwei aufeinander folgenden
Jahren mehr als 5 % ihres Eigenkapitals zum buchmäßigen Ausgleich ihres Haushalts
in Anspruch nehmen muss. In der Haushaltssicherung ist der Handlungsspielraum für
die Räte erheblich eingeschränkt, neue freiwillige Leistungen sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
Diese 5 %-Grenze soll auch eine disziplinierende Wirkung auf die Ausgabenfreude der
Räte haben, ähnelt insoweit den aus Bundes- und Europapolitik bekannten Grenzen für
die Haushaltsneuverschuldung.
Es ist nun beabsichtigt, die jährliche folgenlose Vernichtung kommunalen Vermögens
von bisher 5 % auf 10 % zu verdoppeln.
In der Begründung heisst es:
„Zur besseren Handhabbarkeit und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist die
Bestimmung über die Höhe der Bagatell grenze für die vorgesehene Verringerung der
allgemeinen Rücklage neu festgelegt worden“.
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______________________________________________________________________________________________________
Ratsherr der UWG-MS Fritz Pfau Telefon: 0251/686 7510
Ratsherr der ÖDP Franz Pohlmann Fax: 0251/686 7512
Geschäftsstelle: Junkerstr. 3, 48153 Münster e-mail: uwg-oedp@versanet.d e
Der Rat der Stadt Münster lehnt diese Verlagerung der Finanzprobleme der Kommunen
auf zukünftige Generationen zugunsten kurzfristiger und kurzsichtiger Entlastungen
entschieden ab. Die geplante Neuregelung des NKF wird einigen Kommunen zwar
kurzfristig Luft verschaffen, die Probleme langfristig aber verschärfen.
Der Rat der Stadt Münster fordert die Landesregierung stattdessen auf, das in der
Verfassung festgeschriebene Konnexitätsprinzip einzuhalten und sich wesentlich
stärker als bisher an den Folgekosten der Landesgesetze für die Kommunen zu
beteiligen.
Ratsgruppe UWG/ÖDP
gez. RH Fritz Pfau (UWG)
gez. RH Franz Pohlmann (ÖDP)
Münster, 11.09.2012
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Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Junkerstraße 3
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0038/2012
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37