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A-R/0038/2012

R e s o l u t i o n Neuregelung des § 76 Haushaltssicherungskonzept (1) 2. - 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG

Antrag an den Rat 11.09.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2012, TOP 27.2

Originalantrag

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Originalantrag

2719 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0038/2012  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
R e s o l u t i o n 
 
Neuregelung des § 76  Haushaltssicherungskonzept (1) 2.  
1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG 
 
Der  Rat der Stadt Münster fordert die Landesregierung auf, die Neuregelung des  
§ 76 – Haushaltssicherungskonzept - des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes nicht 
weiter zu verfolgen.  
 
Begründung: 
Noch gilt, dass eine Kommune in die fremdbestimmende Haushaltssicherung kommt, 
wenn sie in ihrer Haushaltsplanung ausweist, dass sie in zwei aufeinander folgenden 
Jahren mehr als 5 % ihres Eigenkapitals zum buchmäßigen Ausgleich ihres Haushalts 
in Anspruch nehmen muss. In der Haushaltssicherung ist der Handlungsspielraum für 
die Räte erheblich eingeschränkt, neue freiwillige Leistungen sind grundsätzlich 
ausgeschlossen.  
 
Diese 5 %-Grenze soll auch eine disziplinierende Wirkung auf die Ausgabenfreude der 
Räte haben, ähnelt insoweit den aus Bundes- und Europapolitik bekannten Grenzen für 
die Haushaltsneuverschuldung. 
 
Es ist nun beabsichtigt, die jährliche folgenlose Vernichtung kommunalen Vermögens 
von bisher 5 % auf 10 % zu verdoppeln.  
 
In der Begründung heisst es:   
„Zur besseren Handhabbarkeit und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist die 
Bestimmung über die Höhe der Bagatell grenze für die vorgesehene Verringerung der 
allgemeinen Rücklage neu festgelegt worden“. 
 
 
 
            - 1 -

______________________________________________________________________________________________________ 
Ratsherr der UWG-MS                 Fritz Pfau                                                                                 Telefon:  0251/686 7510 
Ratsherr der ÖDP                         Franz Pohlmann                                                                      Fax:        0251/686 7512 
Geschäftsstelle:                           Junkerstr. 3, 48153 Münster  e-mail:    uwg-oedp@versanet.d e 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster lehnt diese Verlagerung der Finanzprobleme der Kommunen 
auf zukünftige Generationen zugunsten kurzfristiger und kurzsichtiger Entlastungen 
entschieden ab. Die geplante Neuregelung des NKF wird einigen Kommunen zwar 
kurzfristig  Luft verschaffen, die Probleme langfristig aber verschärfen. 
 
Der Rat der Stadt Münster fordert die Landesregierung stattdessen auf, das in der 
Verfassung festgeschriebene Konnexitätsprinzip einzuhalten und sich wesentlich 
stärker als bisher an den Folgekosten der Landesgesetze für die Kommunen zu 
beteiligen. 
 
 
Ratsgruppe UWG/ÖDP 
gez. RH Fritz Pfau (UWG) 
gez. RH Franz Pohlmann (ÖDP) 
 
Münster, 11.09.2012 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
- 2 -

Beratungsverlauf (1)

19.09.2012 Rat
TOP 27.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Junkerstraße 3

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0038/2012
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37