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KRS 13/2026

Information über die Einleitung einer Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 15 Raumordnungsgesetz für die Transportleitung „Delta Rhine Corridor – DRC“ für Kohlendioxid (CO2) von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über Duisburg nach Venlo

Sitzungsvorlage KRS 18.09.2026

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Nächste Beratung: Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales, Sitzung am 18.09.2026, TOP 9.

Sitzungsvorlage KRS (Information über die Einleitung einer Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 15 Raumordnungsgesetz für die Transportleitung „Delta Rhine Corridor – DRC“ für Kohlendioxid (CO2) von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über Duisburg nach Venlo)

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Sitzungsvorlage KRS (Information über die Einleitung einer Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 15 Raumordnungsgesetz für die Transportleitung „Delta Rhine Corridor – DRC“ für Kohlendioxid (CO2) von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über Duisburg nach Venlo)

3622 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage KRS 
- öffentlich - 
KRS 13/2026 
Dezernat 32 Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung 
Ansprechperson Frau Marina Feirer 
Telefon 0221 - 147 2276 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 31.08.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Regionalplanung, Strukturfra-
gen und Digitales 18.09.2026 9. Kenntnisnahme 
 
TOP: 
Information über die Einleitung einer Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 15 Raumord­
nungsgesetz für die Transportleitung „Delta Rhine Corridor – DRC“ für Kohlendioxid (CO2) 
von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über Duisburg nach Venlo 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission nimmt die Information zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Die Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales wird gemäß § 9 Abs. 2 ROG über 
die folgende raumbedeutsame Entwicklung informiert. 
Für bestimmte raumbedeutsame Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung ist vor dem Genehmigungs-
verfahren die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung vorgesehen. In NRW sind Raumver-
träglichkeitsprüfungen insbesondere für Transportleitungen vorgesehen (gem. § 40 Durchführungs-
verordnung zum Landesplanungsgesetz). Zuständig für die Durchführung der Raumverträglichkeits-
prüfung sind die Regionalplanungsbehörden. 
Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind gemäß § 15 Abs. 1 ROG die Prüfung der raum -
bedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten, ins-
besondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit 
anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, Prüfung der ernsthaft in Betracht kom -
menden Standort- oder Trassenalternativen und überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vor-
habens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 
unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits -
prüfung. 
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über Duisburg 
nach Venlo die Errichtung der Transportleitung „Delta Rhine Corridor – DRC“ für Kohlenstoffdioxid 
(CO2). Die zuständige Behörde für die Raumverträglichkeitsprüfung ist nach § 32 Absatz 1 des Lan-
desplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) die jeweils zuständige Regionalplanungsbe -

Sitzungsvorlage KRS KRS 13/2026 Seite 2 von 2 
hörde. Da sich das Vorhaben über drei Planungsregionen erstreckt, haben sich die Regionalpla -
nungsbehörden Köln, Düsseldorf und der Regionalverband Ruhr für eine gemeinsame Verfahrens -
durchführung entschieden. In der Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales 
wurde am 12.06.2026 das Vorhaben bereits von OGE vorgestellt sowie über die geplante Raumver-
träglichkeitsprüfung informiert. 
Am 01.09.2026 hat die OGE einen Antrag auf Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung bei 
den zuständigen Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf sowie dem Regionalverband Ruhr einge-
reicht. Die Regionalplanungsbehörden haben das Verfahren eingeleitet. 
Die Regionalplanungsbehörden beteiligen im Rahmen des Verfahrens die Öffentlichkeit und die be-
troffenen öffentlichen Stellen. Der einmonatige Beteiligungszeitraum startet am 25.09.2026 und en-
det am 26.10.2026. Der Start der Beteiligung bzw. die Veröffentlichung wird eine Woche zuvor im 
Amtsblatt bekannt gegeben sowie die Verfahrensunterlagen auf dem zentralen Beteiligungsportal 
des Landes (Beteiligung NRW) im Internet veröffentlicht.  
Gem. § 15 Abs. 1 ROG endet die Raumverträglichkeitsprüfung mit einer gutachterlichen Stellung -
nahme innerhalb einer Frist von sechs Monaten.

Beratungsverlauf (1)

18.09.2026 Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales
TOP 9.
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
KRS 13/2026
Typ
Sitzungsvorlage KRS
Datum
18.09.2026
Erstellt
04.09.2026 12:06