A-R/0078/2018
Diesel-Fahrverbote in Münster verhindern
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a-r-0078-2018-Diesel-Fahrverbote für Münster verhindern - Antrag zur sofortigen Beschlussfassung
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0078/2018 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Diesel -Fahrverbote in Münster verhindern AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Absatz 1 Geschäftsordnung Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Der Rat stellt fest, dass auf Grund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung Teilbereiche der Innenstadt von einem Fahrverbot für Diesel-PKW bedroht sind. 2. Der Rat lehnt Fahrverbote für Diesel-PKW als rechtlich unverhältnismäßig und praktisch nicht durchführbar ab. 3. Der Rat fordert die Bundesregierung über den Deutschen Städtetag auf, die verantwortlichen Automobilunternehmen zu kundenfreundlichen und kostenlosen Nachrüstungen für die betroffenen Diesel-PKW zu verpflichten. 4. Der Rat fordert die Bundesregierung über den Deutschen Städtetag auf, das Verbandsklagerecht zu reformieren. Begründung: Zu Punkt 1: Mit Urteil vom 27.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Fahrverbot für Diesel in deutschen Innenstädten verhängt werden kann. Deutsche Kommunen dürfen ein eigenständiges Verbot für Diesel-PKW für das gesamte Stadtgebiet oder Teilbereiche der Innenstadt aussprechen. Grundlage dieses Urteils war die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Ferner wurde festgestellt, dass das Recht der Europäischen Union das bundesdeutsche Recht verdrängt, wenn dies für die volle Durchsetzung des Unionsrecht erforderlich ist. Die EU-Richtlinie legt bestimmte Höchstwerte für Schadstoffe in der Luft fest. Für Stickoxide (NOX) etwa liegt der Grenzwert bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Atemluft. Das Diesel-Urteil hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. zum Anlass genommen eine Reihe von Städten zu verklagen, die den Grenzwert für Stickoxide überschreiten. Die Verwaltungsgerichte haben für eine Reihe von Städten Fahrverbote für Diesel-PKW ausgesprochen. Insgesamt haben Verwaltungsgerichte für 11 deutsche Städte Fahrverbote für Diesel- PKW ausgesprochen. Die Stadt Münster überwacht seit vielen Jahren die Qualität der Luft in der Stadt. Die Ergebnisse zeigen, dass bei der Stickstoffdioxidbelastung am Bült nach wie vor Überschreitungen auftreten. Daher besteht auch für die Stadt Münster aktuell die Gefahr von der Deutschen Umwelthilfe e.V. verklagt zu werden. Mit der Folge, dass für den Bereich rund um den Bült ein Fahrverbot für Diesel-PKW verhängt wird. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf den innerstädtischen Verkehr. Da hiervon der gesamte Bereich von der Kreuzung B54 bis zum Bereich Mauritzstraße und Warendorfer Straße hiervon betroffen wäre. Dies hätte einen Verkehrsinfarkt für die Innenstadt von Münster zur Folge. Ein Fahrverbot für die Stadt Münster gilt es daher mit allen möglichen Mitteln zu vermeiden. Zu Punkt 2: Das Bundesverwaltungsgericht hat Fahrverbote als letztes Mittel zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide genehmigt. Allerdings müssen diese dem verfassungsgemäßen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Sie dürfen nur das letzte Mittel sein. Ihre Anwendung darf nur für einen genau definierten Kreis von Personenkraftwagen und nur für ein fest umrandetes Gebiet gelten. Die Kommunen sind verpflichtet die Einhaltung der Fahrverbote zu überwachen. In der Praxis sind diese rechtlichen Vorgaben mit angemessenen Mitteln nicht umsetzbar. Denn ein Fahrverbot für älter Diesel-PKW mit Euro5-Norm oder weniger kommt einer Enteignung der betroffenen PKW-Besitzer gleich. Denn es zerstört das Vertrauen in das Recht auf Eigentum. Die Einhaltung eines PKW-Fahrverbotes muss überwacht werden. Dies kann durch den Einsatz von Ordnungspersonal erfolgen. Oder durch den Einsatz von technischen Mitteln, etwa Kameras, die den fließenden Verkehr im betroffenen Bereich permanent überwachen. Dies zeigt: Eine dauerhafte Überwachung eines Diesel-Fahrverbotes ist praktisch nicht zu gewährleisten. Denn eine personelle Überwachung ist nur mit einem extrem hohen Einsatz von Personal möglich. Entsprechend teuer wäre eine solche Form der Überwachung. Eine technische Überwachung wirft eine Reihe von rechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen auf. Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass die Einhaltung eines Fahrverbot für Diesel- PKW mit vertretbaren Möglichkeiten nicht überwacht werden kann. Zu Punkt 3: Um Fahrverbote zu vermeiden müssen alternative Lösungen gefunden werden. Eine gangbare und sehr schnell mögliche Lösung ist die Hardware- Nachrüstung von PKW mit Euro5 und Euro4-Norm. Die Stadt Münster fordert daher die Bundesregierung über den Deutschen Städtetag auf, die betroffenen Automobilunternehmen zu kostenlosen Hardware-Nachrüstungen für die betroffenen Diesel-PKW zu verpflichten. Zu 4: Das Verbandsklagerecht ist reformbedürftig. Denn es ermöglicht Vereinigungen wie der Deutschen Umwelthilfe e.V. Städte wegen Verstöße im Bereich Umweltschutz und Luftreinhaltung zu verklagen. Denn die DUH missbraucht die Möglichkeit des Verbandsklagerechtes zu eigennützigen Zwecken. Sie hat das Klagen zu einem Geschäftsmodell im Bereich des Umweltschutzes entwickelt. So hat sie etwa im Geschäftsjahr 2015 2,50 Millionen Euro durch Klagen und Bußgelder eingenommen. Aber nur 170.000 Euro durch Beiträge der Mitglieder. Mit ihren massenhaften Klagen gegen Städte und Unternehmen schadet dieses Verhalten dem Leben und den Wohlergehen von Millionen von Menschen. Hierbei nimmt die DUH keine Rücksicht auf das Leben von Menschen, die darauf angewiesen sind täglich mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Die DUH gefährdet bewusst und willkürlich die wirtschaftliche Lebensgrundlage dieser Menschen. Die Autoindustrie gehört zu den weltweiten führenden Anbietern auf dem Weltmarkt. Die Praxis der Deutschen Umwelthilfe die Konzerne und Städte wegen Verstößen im Bereich Umweltschutz und Luftreinhaltung zu verklagen gefährdet diese Unternehmen in ihrer Existenz. Dies hätte den Verlust von 800.000 Arbeitsplätzen und Steuerausfälle in Milliardenhöhe zur Folge. Und hätte den Verlust einer der Schlüsselindustrien in Deutschland zur Folge. Daher ist das Verbandsklagerecht zu reformieren. Mit dem Ziel einen Missbrauch dieses Rechtsinstrumentes durch egoistische Verbände zu verhindern. Der Rat der Stadt Münster fordert daher von der Bundesregierung über den Deutschen Städtetag eine Reform des Verbandsklagerechts. Mit dem Ziel einen Missbrauch dieses Instrumentes zu verhindern. Martin Schiller Richard Mol
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Leostraße 16B
- Warendorfer Straße
- Mauritzstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0078/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 04.12.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37