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A-R/0078/2018

Diesel-Fahrverbote in Münster verhindern

Antrag an den Rat 04.12.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 59.3

a-r-0078-2018-Diesel-Fahrverbote für Münster verhindern - Antrag zur sofortigen Beschlussfassung

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a-r-0078-2018-Diesel-Fahrverbote für Münster verhindern - Antrag zur sofortigen Beschlussfassung

6792 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0078/2018 
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Diesel -Fahrverbote in Münster 
verhindern 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster zur sofortigen 
Beschlussfassung nach §3 Absatz 1 Geschäftsordnung 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.  Der Rat stellt fest, dass auf Grund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung 
Teilbereiche der Innenstadt von einem Fahrverbot für Diesel-PKW bedroht sind. 
2.  Der Rat lehnt Fahrverbote für Diesel-PKW als rechtlich unverhältnismäßig und praktisch 
nicht durchführbar ab. 
3.  Der Rat fordert die Bundesregierung über den Deutschen Städtetag auf, die 
verantwortlichen Automobilunternehmen zu kundenfreundlichen und kostenlosen 
Nachrüstungen für die betroffenen Diesel-PKW zu verpflichten. 
4.  Der Rat fordert die Bundesregierung über den Deutschen Städtetag auf, das 
Verbandsklagerecht zu reformieren. 
 
Begründung: 
 
Zu Punkt 1: Mit Urteil vom 27.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, 
dass ein Fahrverbot für Diesel in deutschen Innenstädten verhängt werden kann.  
Deutsche Kommunen dürfen ein eigenständiges Verbot für Diesel-PKW für das gesamte 
Stadtgebiet oder Teilbereiche der Innenstadt aussprechen.  
Grundlage dieses Urteils war die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere 
Luft für Europa. Ferner wurde festgestellt, dass das Recht der Europäischen Union das 
bundesdeutsche Recht verdrängt, wenn dies für die volle Durchsetzung des Unionsrecht 
erforderlich ist. 
Die EU-Richtlinie legt bestimmte Höchstwerte für Schadstoffe in der Luft fest. Für 
Stickoxide (NOX) etwa liegt der Grenzwert bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Atemluft. 
Das Diesel-Urteil hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. zum Anlass genommen eine Reihe 
von Städten zu verklagen, die den Grenzwert für Stickoxide überschreiten. Die 
Verwaltungsgerichte haben für eine Reihe von Städten Fahrverbote für Diesel-PKW 
ausgesprochen.

Insgesamt haben Verwaltungsgerichte für 11 deutsche Städte Fahrverbote für Diesel-
PKW ausgesprochen. 
Die Stadt Münster überwacht seit vielen Jahren die Qualität der Luft in der Stadt. Die 
Ergebnisse zeigen, dass bei der Stickstoffdioxidbelastung am Bült nach wie vor 
Überschreitungen auftreten.  
Daher besteht auch für die Stadt Münster aktuell die Gefahr von der Deutschen 
Umwelthilfe e.V. verklagt zu werden. Mit der Folge, dass für den Bereich rund um den 
Bült ein Fahrverbot für Diesel-PKW verhängt wird. 
Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf den innerstädtischen Verkehr. Da hiervon der 
gesamte Bereich von der Kreuzung B54 bis zum Bereich Mauritzstraße und 
Warendorfer Straße hiervon betroffen wäre. Dies hätte einen Verkehrsinfarkt für die 
Innenstadt von Münster zur Folge.  
Ein Fahrverbot für die Stadt Münster gilt es daher mit allen möglichen Mitteln zu 
vermeiden. 
 
Zu Punkt 2: Das Bundesverwaltungsgericht hat Fahrverbote als letztes Mittel zur 
Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide genehmigt. Allerdings müssen diese dem 
verfassungsgemäßen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Sie dürfen nur 
das letzte Mittel sein. Ihre Anwendung darf nur für einen genau definierten Kreis von 
Personenkraftwagen und nur für ein fest umrandetes Gebiet gelten. 
Die Kommunen sind verpflichtet die Einhaltung der Fahrverbote zu überwachen.  
In der Praxis sind diese rechtlichen Vorgaben mit angemessenen Mitteln nicht 
umsetzbar. Denn ein Fahrverbot für älter Diesel-PKW mit Euro5-Norm oder weniger 
kommt einer Enteignung der betroffenen PKW-Besitzer gleich. Denn es zerstört das 
Vertrauen in das Recht auf Eigentum.  
Die Einhaltung eines PKW-Fahrverbotes muss überwacht werden. Dies kann durch den 
Einsatz von Ordnungspersonal erfolgen. Oder durch den Einsatz von technischen 
Mitteln, etwa Kameras, die den fließenden Verkehr im betroffenen Bereich permanent 
überwachen. 
Dies zeigt: Eine dauerhafte Überwachung eines Diesel-Fahrverbotes ist praktisch nicht 
zu gewährleisten. Denn eine personelle Überwachung ist nur mit einem extrem hohen 
Einsatz von Personal möglich. Entsprechend teuer wäre eine solche Form der 
Überwachung. Eine technische Überwachung wirft eine Reihe von rechtlichen und 
datenschutzrechtlichen Fragen auf. 
Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass die Einhaltung eines Fahrverbot  für Diesel-
PKW mit vertretbaren Möglichkeiten nicht überwacht werden kann. 
Zu Punkt 3: Um Fahrverbote zu vermeiden müssen alternative Lösungen gefunden 
werden. Eine gangbare und sehr schnell mögliche Lösung ist die Hardware-
Nachrüstung von PKW mit Euro5 und Euro4-Norm. Die Stadt Münster fordert daher die 
Bundesregierung über den Deutschen Städtetag auf, die betroffenen 
Automobilunternehmen zu kostenlosen Hardware-Nachrüstungen für die betroffenen 
Diesel-PKW zu verpflichten.

Zu 4: Das Verbandsklagerecht ist reformbedürftig. Denn es ermöglicht Vereinigungen 
wie der Deutschen Umwelthilfe e.V. Städte wegen Verstöße im Bereich Umweltschutz 
und Luftreinhaltung zu verklagen. 
Denn die DUH missbraucht die Möglichkeit des Verbandsklagerechtes zu eigennützigen 
Zwecken. Sie hat das Klagen zu einem Geschäftsmodell im Bereich des 
Umweltschutzes entwickelt. So hat sie etwa im Geschäftsjahr 2015 2,50 Millionen Euro 
durch Klagen und Bußgelder eingenommen. Aber nur 170.000 Euro durch Beiträge der 
Mitglieder. 
Mit ihren massenhaften Klagen gegen Städte und Unternehmen schadet dieses 
Verhalten dem Leben und den Wohlergehen von Millionen von Menschen. Hierbei 
nimmt die DUH keine Rücksicht auf das Leben von Menschen, die darauf angewiesen 
sind täglich mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Die DUH gefährdet bewusst und 
willkürlich die wirtschaftliche Lebensgrundlage dieser Menschen. 
Die Autoindustrie gehört zu den weltweiten führenden Anbietern auf dem Weltmarkt. Die 
Praxis der Deutschen Umwelthilfe die Konzerne und Städte wegen Verstößen im 
Bereich Umweltschutz und Luftreinhaltung zu verklagen gefährdet diese Unternehmen 
in ihrer Existenz. Dies hätte den Verlust von 800.000 Arbeitsplätzen und Steuerausfälle 
in Milliardenhöhe zur Folge. Und hätte den Verlust einer der Schlüsselindustrien in 
Deutschland zur Folge. 
Daher ist das Verbandsklagerecht zu reformieren. Mit dem Ziel einen Missbrauch dieses 
Rechtsinstrumentes durch egoistische Verbände zu verhindern. Der Rat der Stadt 
Münster fordert daher von der Bundesregierung über den Deutschen Städtetag eine 
Reform des Verbandsklagerechts. Mit dem Ziel einen Missbrauch dieses Instrumentes 
zu verhindern. 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

12.12.2018 Rat
TOP 59.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Leostraße 16B
  • Warendorfer Straße
  • Mauritzstraße

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Details

Aktenzeichen
A-R/0078/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
04.12.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37