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Änderungsantrag zu TOP 10.1.: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang)
Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/1638/2018 vom 15.11.2018
Stand: Am 15.11.2018 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 15.11.2018 AN/1638/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Änderungsantrag zu TOP 10.1.: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang) Sehr geehrter Herr Kienitz, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungs- bzw. Zusatzantrag in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.11.2018 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird folgendermaßen ergänzt: In der weiteren Planung sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Als Orientierungswert zum Verhältnis bebaubarer Fläche zu Freiraum wird eine Vertei- lung von 50% Baufläche zu 50% Freiraum zu Grunde gelegt. Für die Bebauung parallel zum Zülpicher Wall soll studentisches Wohnen grundsätzlich ermöglicht und in der weiteren Entwicklung realisiert werden. Die Nutzung von Sportflächen - auch durch ortsanliegende Vereine und Schulen - ist zu gewährleisten. Sportplätze, die durch eine Bebauung entfallen, müssen durch adäquate Sportflächen frühzeitig ortsnah, z.B. im Sportpark Süd, ersetzt werden. Es ist sicherzustellen, dass im Rahmen der baulichen Entwicklung der vorgesehene Rückbau der Mensa mit dem Ziel der Erweiterung des Grüngürtels erfolgt. Der Erhalt des Baumbestandes entlang des Planungsgebietes ist in besonderem Maße zu berücksichtigen. Die Bereitstellung von Stellplätzen soll unterirdisch unter den Gebäuden erfolgen. - 2 - Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90 / Die Grünen
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