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Freigabe von Mitteln aus der Kulturförderabgabe 2023 – „Bauliche Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler“

Beschlussvorlage Ausschuss 3612/2023 vom 13.11.2023

Stand: Am 28.11.2023 im Ausschuss Kunst und Kultur geändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 3612/2023 Freigabedatum 13.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Mitteln aus der Kulturförderabgabe 2023– „Bauliche Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler„ Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der Mittel für die konservatori- sche Sanierung der großen Bronzeskulpturen „Wallraf & Richartz“ vor dem Museum für Ange- wandte Kunst an der Rechtschule in Höhe von 110.000 € im Teilergebnisplan Stadtkonserva- tor/in, Amt für Denkmalschutz /-pflege in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege, Teilplan- zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2023. Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 110.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Eine konservatorische Sanierung der großen Bronzeskulpturen „Wallraf & Richartz“ vor dem Museum für Angewandte Kunst an der Rechtschule ist gemäß § 7 DSchG NRW dringend not- wendig. Die beiden Bronzeskulpturen sind in die Denkmalliste der Stadt Köln unter Denkmal- listennummer 18 am 01.07.1980 eingetragen. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege wird die denkmalpflegerische Sanierung ausführen. Die geschätzten Sanierungskosten betra- gen 187.000 € brutto. Ein Teil der Sanierungskosten in Höhe von 77.000 € wird aus dem pau- schalen Ansatz des Amtes für Denkmalschutz und -pflege finanziert. Die Deckung des fehlen- den Betrages in Höhe von 110.000 € kann aus der zweckgebundenen Kulturförderabgabe 2023 „Bauliche Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive ge- erbte Denkmäler“ erfolgen. Finanzierung Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 unter TOP 10 die Haushaltssatzung und den Haushalt 2023/2024 einschließlich Mittelfristplanung beschlossen (Vorlagen-Nr. 3258/2022). Für „Bauliche Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbte 3 Denkmäler“ sind Mittel in Höhe von 450.000 € vorgesehen. Deren Freigabe muss durch den Fachausschuss beschlossen werden. Die Veranschlagung erfolgte im Teilergebnisplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2023. In der Ratssitzung am 26.10.2023 wurden hiervon bereits Mittel in Höhe von 340.000 € für einen Zuschuss an den Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V. freigegeben (Vorlagen-Nr. 2566/2023). Die noch nicht verwendeten Mittel in Höhe von 110.000 € sollen nun für die Sanierung des o.g. Denkmals eingesetzt werden. Dafür werden die Mittel im Rahmen der Bewirtschaftung in den Teilergebnisplan Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz /-pflege in der Produkt- gruppe 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen umgeschichtet. Die restliche Finanzierung in Höhe von 77.000 € wird im Teilergebnisplan Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz /-pflege in der Produktgruppe 1002 – Denkmal- pflege sichergestellt.

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2023

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.9, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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