1282/2017
Radinfrastruktur am Hansaring
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
1828 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 1282/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Radinfrastruktur am Hansaring hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt aus der Sitzung vom 09.02.2017, TOP 4.5 Auszug aus dem Beschlusstext zu TOP 4.5 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 09.02.2017: „Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Polizei, das illegale Überfahren des Schutzstreifens wirk- sam und nachhaltig durch Kontrollen zu unterbinden.“ Der Beschluss der Verwaltung wurde an die Polizei zwecks Stellungnahme weitergeleitet. Mitteilung der Verwaltung: Die betreffende Örtlichkeit auf dem Hansaring, zwischen Ritterstraße und Am Kümpchenshof wurde in 2016 von zuvor zweispuriger Verkehrsführung in eine Fahrtrichtung in eine überbreite Fahrspur umgewandelt. Auf dem ursprünglichen rechten Fahrstreifen wurde ein Radschutzstreifen eingerichtet. Die Fahrbahnmarkierung wurde in Höhe der Einmündung Ritterstraße aufgetragen. Eine Unfallauswertung für diesen Bereich ergab, dass für das Jahr 2016 vier Verkehrsunfälle zwi- schen Fahrzeugführern mehrspuriger Fahrzeuge und Radfahrenden polizeilich bekannt sind. Diese Verkehrsunfälle standen nach Angaben der Polizei von der Entstehung her in keinerlei Zusammen- hang mit dem Fahrradschutzstreifen, so dass dieser Teilabschnitt des Hansaringes völlig unauffällig und keinerlei Gefahren- oder Beschwerdelage hinsichtlich des Nichtbeachtens des Fahrradschutz- streifens bekannt ist. Aus den vorgenannten Gründen besteht aus polizeilicher Sicht momentan keine Notwendigkeit einer gezielten Überwachung des Radschutzstreifens. Der Bereich des Hansaringes wird dennoch mit in die tägliche Verkehrsüberwachung einbezogen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ritterstraße
- Hansaring
- Am Kümpchenshof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1282/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 04.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27