Mandari Insight

1282/2017

Radinfrastruktur am Hansaring

Mitteilung BV 04.07.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 14.09.2017, TOP 11.1

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

1828 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
661/5 
Vorlagen-Nummer 
 1282/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 
 
Radinfrastruktur am Hansaring 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt aus der Sitzung vom 09.02.2017, TOP 4.5 
Auszug aus dem Beschlusstext zu TOP 4.5 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt 
vom 09.02.2017: 
 
„Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Polizei, das illegale Überfahren des Schutzstreifens wirk-
sam und nachhaltig durch Kontrollen zu unterbinden.“ 
 
Der Beschluss der Verwaltung wurde an die Polizei zwecks Stellungnahme weitergeleitet. 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die betreffende Örtlichkeit auf dem Hansaring, zwischen Ritterstraße und Am Kümpchenshof wurde 
in 2016 von zuvor zweispuriger Verkehrsführung in eine Fahrtrichtung in eine überbreite Fahrspur 
umgewandelt. Auf dem ursprünglichen rechten Fahrstreifen wurde ein Radschutzstreifen eingerichtet. 
Die Fahrbahnmarkierung wurde in Höhe der Einmündung Ritterstraße aufgetragen.  
 
Eine Unfallauswertung für diesen Bereich ergab, dass für das Jahr 2016 vier Verkehrsunfälle zwi-
schen Fahrzeugführern mehrspuriger Fahrzeuge und Radfahrenden polizeilich bekannt sind. Diese 
Verkehrsunfälle standen nach Angaben der Polizei von der Entstehung her in keinerlei Zusammen-
hang mit dem Fahrradschutzstreifen, so dass dieser Teilabschnitt des Hansaringes völlig unauffällig 
und keinerlei Gefahren- oder Beschwerdelage hinsichtlich des Nichtbeachtens des Fahrradschutz-
streifens bekannt ist. 
 
Aus den vorgenannten Gründen besteht aus polizeilicher Sicht momentan keine Notwendigkeit einer 
gezielten Überwachung des Radschutzstreifens. 
 
Der Bereich des Hansaringes wird dennoch mit in die tägliche Verkehrsüberwachung einbezogen.

Beratungsverlauf (1)

14.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ritterstraße
  • Hansaring
  • Am Kümpchenshof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1282/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27