Radinfrastruktur am Hansaring
Mitteilung BV 1282/2017 vom 04.07.2017
Stand: Am 14.09.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 1282/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Radinfrastruktur am Hansaring hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt aus der Sitzung vom 09.02.2017, TOP 4.5 Auszug aus dem Beschlusstext zu TOP 4.5 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 09.02.2017: „Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Polizei, das illegale Überfahren des Schutzstreifens wirk- sam und nachhaltig durch Kontrollen zu unterbinden.“ Der Beschluss der Verwaltung wurde an die Polizei zwecks Stellungnahme weitergeleitet. Mitteilung der Verwaltung: Die betreffende Örtlichkeit auf dem Hansaring, zwischen Ritterstraße und Am Kümpchenshof wurde in 2016 von zuvor zweispuriger Verkehrsführung in eine Fahrtrichtung in eine überbreite Fahrspur umgewandelt. Auf dem ursprünglichen rechten Fahrstreifen wurde ein Radschutzstreifen eingerichtet. Die Fahrbahnmarkierung wurde in Höhe der Einmündung Ritterstraße aufgetragen. Eine Unfallauswertung für diesen Bereich ergab, dass für das Jahr 2016 vier Verkehrsunfälle zwi- schen Fahrzeugführern mehrspuriger Fahrzeuge und Radfahrenden polizeilich bekannt sind. Diese Verkehrsunfälle standen nach Angaben der Polizei von der Entstehung her in keinerlei Zusammen- hang mit dem Fahrradschutzstreifen, so dass dieser Teilabschnitt des Hansaringes völlig unauffällig und keinerlei Gefahren- oder Beschwerdelage hinsichtlich des Nichtbeachtens des Fahrradschutz- streifens bekannt ist. Aus den vorgenannten Gründen besteht aus polizeilicher Sicht momentan keine Notwendigkeit einer gezielten Überwachung des Radschutzstreifens. Der Bereich des Hansaringes wird dennoch mit in die tägliche Verkehrsüberwachung einbezogen.
Beratungsverlauf
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14.09.2017
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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