A-R/0057/2022
Kommunaler Maßnahmenplan zur Verhinderung von Energiearmut
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5827 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0057/2022
17.10.2022
- Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung -
Kommunaler Maßnahmenplan zur Verhinderung von Energiearmut
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Stadtverwaltung führt einen einmaligen Energiekostenzuschuss für Berechtigte des Münster
Passes in Höhe von 150 € pro Person ein und zahlt diesen schnellstmöglich aus.
2. Die Stadt Münster führt einen Sozialenergiefonds ein, über den eine Übernahme von durch die
Betroffenen nicht bezahlbaren und unverschuldet verursachten Energiepreisschulden nach
individueller Prüfung des Sachverhalts abgewickelt wird. Die Verwaltung wird angewiesen, bis zur
nächsten Ratssitzung einen V orschlag für mögliche Rahmenbedingungen und Umfang eines solchen
Fonds vorzulegen.
3. Die Stadtwerke werden angewiesen, auf Energie- und Wassersperren aufgrund nicht bezahlter
Energie- und Wasserkosten bis auf weiteres zu verzichten.
4. Die Stadt Münster geht auf sonstige in Münster aktive Energieversorger zu und fordert diese auf, im
kommenden Herbst und Winter auf Sperren zu verzichten und ihre Kunden über die Möglichkeit der
Nutzung des Sozialenergiefonds zu informieren.
Begründung:
Seit Beginn des Jahres sind die Verbraucherpreise für Energie massiv gestiegen. So betrug die
Veränderungsrate zum V orjahresmonat für Haushaltsenergie (Strom, Gas und sonstige Brennstoffe) im Juli
diesen Jahres 42,9%.1. Neben steigenden Energiekosten belasten auch steigende Lebensmittel- und
Mobilitätspreise die Haushalte, in Münster kommt für viele Menschen eine vergleichsweise hohe
Mietbelastung noch oben drauf. Für Menschen mit geringen Einkommen entsteht daher aktuell eine
potentiell existenzbedrohende Situation, die durch die drei Entlastungspakete der Bundesregierung leider
nicht in ausreichendem Maße ausgeglichen wird.
Wir sehen daher die Kommune in der Pflicht, bei Menschen mit geringen oder keinem Einkommen für eine
angemessene Entlastung zu sorgen.
Zu 1.: Mit einem einmaligen Energiekostenzuschuss für Berechtigte des Münster-Passes kann die Stadt für
1Destatis (2022):Verbraucherpreisindex für Deutschland. Sondergliederungen. Veränderungsraten zum V orjahresmonat
in %. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Basisdaten/vpi042j.html
(Abgerufen: 12. Sept. 2022)
eine unmittelbare Entlastung sorgen. Diese Maßnahme nimmt in den Blick, dass die Leistungen nach SGBII
(sogenanntes Bürgergeld) und das Kindergeld erst zum Januar 2023 steigen.
Zu 2.: In Münster kommt es jedes Jahr zu einigen hundert Stromsperren – für die Betroffenen eine
unglaublich belastende Situation, die es ihnen erschwert, finanziell wieder auf eigene Beine zu kommen. Mit
einem Sozialenergiefonds hat z.B. Hannover schon in den Jahren vor der aktuellen Krise gute Erfahrungen
gemacht. Nach eigenen Angaben konnten so in den letzten zehn Jahren circa zehntausend Energiesperren
abgewendet werden.2 In Hannover wurde hierfür durch das Kommunale Energieversorgungs- und
Dienstleistungsunternehmen enercity ein Verein gegründet, dem die Stadt Hannover beigetreten ist. Der
Verein entscheidet über die Bewilligung auf Grundlage einer V oraussetzungsliste, sowie eines
Kriterienkatalogs, welcher in der Satzung festgeschrieben ist.3 Das Budget des Vereins lag Anfangs bei
150 000 €, inzwischen ist es auf 350 000 € angewachsen. Über die Antragsteller*innen schreibt das
kommunale Unternehmen auf seiner Webseite: „Mehr als die Hälfte der Anträge werden von Familien und
Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern gestellt. Die Hintergründe für die wirtschaftliche Not sind
vielfältig, oft sind gesundheitliche Einschränkungen ausschlaggebend.“4
Aus Sicht unserer Fraktion ist der Härtefonds in Hannover ein gutes Beispiel wie ein Sozialenergiefonds
umgesetzt werden kann. Angesichts der schwierigen aktuellen Situation dürfen jedoch die Kund*innen
anderer Unternehmen in Münster nicht vergessen werden. Wir schlagen daher vor, möglichst nach einer
Lösung zu suchen, von der auch Menschen profitieren, die ihre Energie nicht von den Stadtwerken beziehen.
Zu 3.: Eine beheizte Wohnung und fließend Wasser gehören aus unserer Sicht zu einer menschenwürdigen
Existenz dazu. Nach über zwei Jahren Pandemie und der kriegsbedingt ausgelösten Inflation sind viele
Menschen mit mittleren und geringen Einkommen finanziell und psychisch stark belastet. Sperrungen
können in eine Abwärtsspirale führen, aus der es dann kaum noch ein Entkommen gibt. Dies gilt es
abzuwenden. Wenn Energie weiter geliefert wird, obwohl Kund*innen nicht zahlen können, entstehen den
Stadtwerken Kosten. Diese könnten bis zur Einrichtung eines Sozialenergiefonds von der Gewinnabführung
an die Stadt abgezogen werden.
Zu 4.: Die Stadt Münster kann Energieversorger außerhalb des Stadtkonzern zwar nicht anweisen, keine
Sperrungen mehr durchzuführen, es sollte jedoch möglich sein, mithilfe des zu gründenden
Sozialenergiefonds eine Vereinbarung zu treffen, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Kunden
zunächst versucht wird, eine Lösung mithilfe des einzurichtenden Sozialenergiefonds zu finden.
Gez.
Ulrich Thoden
Ortrud Philipp
Katharina Geuking
2Enercity (2022): enercity-Härtefonds hilft Menschen in Hannover. URL: https://www.enercity.de/magazin/deine-
stadt/enercity-haertefonds (Abgerufen am 12. Sept. 2022)
3enercity Härtefonds e. V . (2011): Satzung. URL: https://e-government.hannover-
stadt.de/lhhSIMwebdd.nsf/666AABD7B1921C9AC125786F003A7CF9/$FILE/0762 -2011_Anlage1.pdf
(Abgerufen am 19. September 2022)
4Enercity (2022): enercity-Härtefonds hilft Menschen in Hannover. URL: https://www.enercity.de/magazin/deine-
stadt/enercity-haertefonds (Abgerufen am 12. Sept. 2022)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-R/0057/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 18.10.2022
- Erstellt
- 18.10.2022 16:40