mandari

Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116a Gemeindeordnung NRW

Beschlussvorlage 20/3823/XVI/2020 vom 18.02.2020

Stand: Am 11.03.2020 im Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 11.03.2020

    Finanzausschuss

    TOP 7.1, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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