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V/0194/2009

Bebauungsplan Nr. 483 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 20.03.2009

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V-0194-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

V-0194-2009-Anlage-4-Planverkleinerung

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V-0194-2009-Anlage-2-Begruendung

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V-0194-2009-Anlage-5-Änderungen nach der Offenlegung

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0194-2009-Anlage-1-Stellungnahmen-zur-Offenlegung

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Ansehen

V-0194-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

4973 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0194/2009 
 
Textliche Festsetzungen  
zum Bebauungsplan Nr. 483:  
Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster  
Industrie- und Gewerbegebiet 
(Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau /  
Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
1.1 Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB sind ausnahmsweise Betriebe der jeweils nächstniedrigen 
Abstandsklasse zugelassen, wenn der Immissionsschutz sichergestellt ist. 
1.2 Einzelhandelsbetriebe sind innerhalb des Plan gebietes unzulässig. Ausnahmsweise zu-
lässig sind Einzelhandelsflächen von max. 250 m² Verkaufsfläche als untergeordneter Be-
triebsteil eines Gewerbebetriebes, wenn die vertriebenen Waren in einem räumlich-
funktionalen Zusammenhang mit der auf dem Baugrundstück ausgeübten Produktion oder 
Dienstleistung stehen sowie Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör. (§ 1 Abs. 5 i. 
V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO) 
1.3 In den Industriegebieten (GI) sind die nach § 9 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässi-
gen Nutzungen unzulässig. (§ 1 Abs. 5 BauNVO) 
1.4 Nebenanlagen, Einfriedungen, Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbauba-
ren Flächen zulässig. (§ 12 Abs. 6 BauNVO, § 14 Abs. 1 BauNVO) 
1.5 Auf privaten Stellplatzflächen ist je 6 Stellplätze ein großkroniger Laubbaum (z. B. Stielei-
che, Spitzahorn, Platane) mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm zu pflanzen 
und dauerhaft zu erhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b BauGB) 
1.6 Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind mit standortgerechten heimischen Flur-
gehölzen (z. B. Hainbuche, Haselnuss, Holunder, Heckenrose, Schneeball) vollflächig zu 
begrünen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b 
BauGB) 
1.7 Die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze mit Ausnahme 
der notwendigen Zu- und Abfahrten sind vollflächig mit standortgerechten, heimischen 
Flurgehölzen (z. B. Stieleiche, Hainbuche, Feldahorn, Vogelbeere, Hasel, Holunder, Li-
guster etc.) im Pflanzverband 1 x 1 m zu bepflanzen, dabei ist je ein hochstämmiger 
Laubbaum pro 15 m Grundstücksbreite zu pflanzen. Die Bepflanzung ist fachgerecht 
durchzuführen und dauerhaft zu erhalten. 
1.8 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Änderung oder Nut-
zungsänderung von Gebäuden Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauO NRW das re-
sultierende Schalldämm-Maß entsprechend den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpe-
gelbereichen V und VI nach DIN 4109 einhalten. In allen übrigen Baufeldern gilt Lärmpe-
gelbereich IV. (§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB) 
1.9 Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Wege 
und Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung dienen, gemessen in der Mitte der Fas-
sadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils (§ 16 (2) 4 BauNVO i. V. m. § 18 
(1) BauNVO). 
Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 2

Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster 
(Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor /  
Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
2. Textliche Festsetzung gemäß § 86 BauO NRW 
2.1 Freistehende Werbeanlagen sind nur bis zu einer Breite von 1,0 m und einer Höhe von 
5,0 m zulässig. Werbeanlagen an Gebäuden sind nur unterhalb der Gebäudetraufe und 
bis zu einer Größe von jeweils max. 10 m² zulässig. Ausnahmen hinsichtlich der Größen-
vorschriften von Werbeanlagen an Gebäuden können gestattet werden, wenn ansonsten 
ein offensichtliches Missverhältnis zwischen der Größe der Werbeanlage und der zuge-
ordneten Fassadenfläche entstehen würde. Dabei darf die Gesamtfläche der einer Ge-
bäudeseite zuzuordnenden Werbeanlage maximal 10% der jeweiligen Fassadenfläche 
betragen. 
Blinkende und sich bewegende Anlagen sind unzulässig. 
3. Hinweise 
3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt – untere Denkmalbehör-
de – anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
3.2 An der westlichen Plangebietsgrenze ist der Neubau der BAB-Anschlussstelle Münster-
Amelsbüren geplant (Planfeststellungsverfahren). Auf die entsprechenden Ausführungen 
in der Begründung zum Bebauungsplan, insbesondere hinsichtlich des Immissionsschut-
zes, wird verwiesen. 
3.3 Bauliche Anlagen innerhalb des Schutzstreifens der Bahnstromleitung bedürfen unabhän-
gig von ihrer baurechtlichen Zulässigkeit der Zustimmung der DB Energie. Pflanzen und 
Gehölze dürfen eine Aufwuchshöhe von 3,50 m nicht überschreiten. 
3.4 Werbeanlagen innerhalb eines Abstandes von 100 m zur BAB 1 bedürfen der Zustim-
mung der obersten Landesstraßenbaubehörde. 
3.5 Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster im Kundenzentrum Planen-Bauen-
Umwelt, im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster, einge-
sehen werden. 
Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 2

V-0194-2009-Anlage-4-Planverkleinerung

5482 Zeichen

Altlasten-/Verdachtsfläche 
Nr. 932 
U
R
L
E
Fuß- und Radweg 
Betriebsweg 
Fuß- und Radweg 
geplanter Fuß- und Radweg 
Fuß- und Radweg 
Altlasten-/ 
Verdachstfläche 
 Nr. 933 
Altlasten-/ 
Verdachtsfläche 
 Nr. 39 
Wirtschaftsweg 
W
irtschaftsweg 
Betriebsweg 
Fuß- und Radweg 
GFL 
AE 
GFL 
AE 
GFL 
AE 
L
E
GI 
u. AK I-IV 
0,7 
GI 
u. AK I-V 
0,7 
GI 
u. AK I-V 
0,7 6,0 
GE 
u. AK I-V 
0,7 max.GH 
10,0 m 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 
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u. AK I-VI 
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GE 
u. AK I-V 
0,7 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 
GI 
u. AK I-V 
0,7 6,0 
35,00 m 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 
GI 
u. AK I-V 
0,7 6,0 
GI 
u. AK I-V 
0,7 10,0 
35,00 m 
GI 
u. AK I-IV 
0,7 
10,0 
10,0 
10,0 
max.GH 
10,0 m 
GE 
u. AK I-V 
0,7 
max.GH 
10,0 m 
max.GH 
10,0 m 
max.GH 
10,0 m 
max.GH 
10,0 m 
max.GH 
10,0 m 
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0,7 max.GH 
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GE 
u. AK I-V 
max.GH 
10,0 m 0,7 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 max.GH 
10,0 m 
GI 
u. AK I-IV 
0,7 6,0 
21.0 m 
Schutzstreifen 
21.0 m 
110 kV-Leitung 
14 
14 
15 
16 
3
1
2
4
5
6
7
8
9
10 
11 
12 
13 
Flur 37 
Flur 29 
Flur 9 
Flur 12 
Flur 38 
Flur 12 
Flur 8 
P
P
brach 
P
brach 
297 
309 
302 
Weg 
244 
533 
239 
Kleingarten 
630 
582 
344 
31 
I
583 
81 
506 
557 
426 
558 
505 
503 
457 
479 
483 
482 
484 
I575 
491 
I574 
436 
563 
489 
297 
296 
567 
568 
299 
565 
428 
300 
566 
427 
12 
290 
Zur Börgerbrücke 
64 
I
28 187 
I
78 
507 
W
eg 
I33 
I
35 
504 
502 
102 
I39 
105 106 
508 
560 
561 
629 
Fussweg 
210 
89 
15 
K 10   Thierstraße 
Weg 
L 885   Wiedaustraße 
262 
628 
I
I
50 
596 
94 
96 
97 
98 
I
I
288 
Weg 
90 
75 
76 
W
eg 
296 
73 
Lünen - M
ünster 
183 
214 
216 
213 
212 
69 
68 
64 
372 
245 
5010 
Lünen - M
ünster 
519 
58 
56 
Lünen - M
ünster 
II 
I
613 
Lünen - M
ünster 
95 
66 
II II 
10 
65 
Weg 
67 
70 
180 
211 
209 
210 
57 
53 
624 
625 Landsberger Straße 
626 
623 
604 
517 
278 
I
266 
277 
209 
83 
84 
77 
82 
Weg 
W
eg 
71 
363 
426 
361 
427 
I
2
4 356 
364 
365 
371 
208 
627 
602 
609 
W
eg 
I
264 
11 
I
I
358 
9116 
369 
185 534 
608 
218 
615 
6
I
Haus Amelsbüren 
1
I
2
620 
I
633 
W
eg 
632 617 
80 
85 
I
16a 
249 
Weg 
250 
251 
13 
357 
359 
60 
I
11a 
I
15 
65 
64 
I
360 
I
61 
I
6
403 
I
8
I
14 
I
385 
384 
12c 
I
10 
Im Mühlenfeld 
383 
382 
I
12 
I
20 
366 
295 
367 
370 
21a 
W
eg 
368 
124 
221 
619 
614 
5
I
4I
II 
I 3
86 
I
16 
111 
112 
247 
246 
248 
252 
L 885   Wiedaustraße 
150 
I
16 
248 
I
18a 300 
301 I 18 
162 
264 
I
266 
22 
6
I
2
Zur Börgerbrücke 
469 
618 
621 
Weg 
233 
I
212 
II 3
I
5
I7a 
II 
II 
7
214 
287 
235 
II 
11 
I13 
265 
24 
I
II 
Im Mühlenfeld 
219 
175 
224 
622 
470 
235 
Güllegrube 
605 
306 
80 
W
eg 
221 
285 
253 
283 
284 
W
eg 
318 
1
II 
267 II 
286 
II 
399 
4
II 
234 
II 9
227 
I
6
I 8
Schinkelstraße 
1
G
ropiusstraße 
263 
217 
10 
I
224 
225 
I
12 
122 
343 
Leinpfad 
231 
307 
281 
282 
I
30 
518 
317 
II 
237 
I 2
Schadowstraße 
II 
4 II 
2
II 
229 
I
II G
ropiusstraße 
I II 
355 
II 
401 
I
226 
230a 
II 
I
16 
535 
603 
Flur 12 
157 
158 
I
18 
190 
280 
279 
II 
6
413 
251 
I
5
5a 
252 
I
II 
II 
Reitplatz 
467 
536 
232 
236 
278 
1,0 
373 
316 
374 
I
8
414 
II 
I
380 
I
3
514 
277 
375 
411 
I
12 
412 
377 
379 
423 
425 
424 
378 
I
381 
W
eg 
-I 
494 
Inkingrodde 
Leinpfad 
471 
611 
84 
149 
191 
328 
51 206 
207 I
12 
I
10 
420 
369 
477 
Zur Börgerbrücke 
237 
Weg 
I
II 94 
I
537 
147 
179 
I14 
I
47 
Liekfor 
354 
II 
92 
II 
92a 
587 
586 
146 
Weg 
91 
48 
57 
Liekfor 
0,8 
422 
421 
115 
118 
233 
588 
67 
Liekfor 
394 
46 
599 
Weg 
513 
478 
Leinpfad 
Inkingrodde 
Zur Börgerbrücke 
544 
546 
393 
397 
196 
L 885   Wiedaustraße 
Markenweg 
116 
Leinpfad 
307 
306 
610 
542 
545 
540 
543 
42 
I
68 
0,6 
305 
541 
395 
Weg 
198 
195 
Weg 
I
70c 
44 
194 
I
43 
I
70 
115 
299 
304 
303 
309 
428 
41 
Weg 
I
70b 
70a 
189 
665 
80b 
I
80 
528 I
77 
13 
18 
Inkingrodde 
Zur Börgerbrücke 
396 
398 
80a 
I
I
529 
530 
0,4 
I
77a 
598 
267 
345 
346 
29 
I
591 
Flur 9 
38 
429 
531 
114 
298 Weg 
301 
Zur Börgerbrücke 
Weg 
II 
55 
515 
47 
56 
12 
W
eg 
14 
Inkingrodde 
17 
19 
58 
302 
300 
I
225 
I581 
347 
35 
37 
36 
0,2 
I
III 
97 
I
54 
I68 
516 
Unland 
I
223 
308 
121 
Weg 
584 
329 
181 
242 
I
101 
I
99 
69 
73 
67 
15 
20 
273 
I
I599 
L 884   Kappenberger Damm 
I601 
353 
609 
K 2   Wiedaustraße 
52 
4
-I 
I
103 
5
16 
Inkingrodde 
111 
I
582 
352 
63 
29 
117 
135 
118 
130 
I
2b 
418 
351 
II 
112 
3
107 
I I
51 
W
eg 
105 
64 
W
eg 
Mersch 
66 
11 
38 
Feldkamp 
57 
28 
297 
134 
283 
15 
129 
404 
I
157 
8 II 
127 
6 I
337 
4 I
I
2 I
I
336 
I
1a 
2a 
Kappenberger Feld 
417 
334 
246 
I
1 I
I
5
II 
3
247 
333 
341 
Weg 
349 
620a 
515 
Weg 
Inkingrodde 
189 
I
271 
158 W
eg 
II 
10 
156 
I 12 
II 14 
I 16 
I
17a 
415 
II 
I
17 
I
416 
338 
406 
I
7
I
116 
I
Schule 
87 
3.6 
65 
37 
72 
133 
I
187 
114 
I
15 
I
9
117 
I
114 
85 
71 
74 
75 
407 
408 
110 
159 
112 II 
111 
II 
113 
I
13 
I
11 
II 
116 
18 
I
120 
84 
L 884  Kappenberger Dam
m 
331 
24 
39 
321 
41 
Flur 38 
Weg 
17 
122a 
I
I
122 
121 
86 
I
11 
I
117 
100 
I
125 
II 
I
126 
Hannefeld 
Von - Re
nesse - Weg 
27 
119 
333 
23 
76 
113 
14 
18 
343 
402 
8
118 
82 
Weg 
30 
79 
28 
25 
Rastplatz Erlenbusch 
119.2 
A 1   Köln-Brem
en 
119.0 
30 
61 
0
max.GH 
10,0 m 
GE 
0,7 
u. AK I-VII 
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0194/2009 
Bebauungsplan Nr. 483 Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Planverkleinerung Maßstab 1:10000 ST ADT M TÜNS ER

V-0194-2009-Anlage-2-Begruendung

136828 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0194/2008 
 
Begründung  
zum Bebauungsplan Nr. 483: 
Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm /  
Wiedau / Liekfor /Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ............................................................................................- 2 - 
2. Geltungsbereich................................................................................................................................ - 2 - 
3. Planungsrechtliche Situation ............................................................................................................ - 2 - 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan............................................................................. - 2 - 
4 Räumliche und strukturelle Situation ................................................................................................ - 3 - 
5. Planungsziele.................................................................................................................................... - 3 - 
6. Inhalte des Bebauungsplanes .......................................................................................................... - 4 - 
6.1 Bauliche Nutzung ...................................................................................................................... - 4 - 
6.2 Baugestaltung ........................................................................................................................... - 4 - 
6.3 Erschließung ............................................................................................................................. - 4 - 
6.4 Ver- und Entsorgung................................................................................................................. - 6 - 
6.5 Grünflächen............................................................................................................................... - 7 - 
6.6 Denkmalschutz.......................................................................................................................... - 7 - 
6.7 Auswirkungen auf die Umwelt................................................................................................... - 7 - 
6.7.1 Umweltverträglichkeit...................................................................................................... - 7 - 
6.7.2 Eingriffe in Natur und Landschaft ................................................................................... - 8 - 
6.7.3 Altlasten .......................................................................................................................... - 8 - 
6.7.4 Klima ............................................................................................................................... - 8 - 
6.7.5 Immissionsschutz............................................................................................................ - 8 - 
7. Flächenbilanz.................................................................................................................................... - 9 - 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB.................................................. - 9 - 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... - 9 - 
8.2 Kurzdarstellung der Planung.....................................................................................................-  9  -  
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................- 10 - 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................- 11 - 
8.4.1 Menschen ..................................................................................................................... - 11 - 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ...................................................................... - 18 - 
8.4.3 Boden............................................................................................................................ - 30 - 
8.4.4 Wasser.......................................................................................................................... - 31 - 
8.4.5 Klima / Luft .................................................................................................................... - 32 - 
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild.............................................................................................- 33 - 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ............................................................................. - 34 - 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter .............................................................................- 34 - 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ..................................................... - 35 - 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..................................................................................... - 35 - 
8.7 Überwachung (Monitoring)...................................................................................................... - 36 - 
8.8 Zusammenfassung.................................................................................................................. - 36 - 
9. Gesamtabwägung........................................................................................................................... - 38 - 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ................................................................- 38 - 
 Quellenverzeichnis............................................................................................................ .............. - 40 - 
 
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Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Zur Konkretisierung und Umsetzung der Zielsetzungen für eine nachfragegerechte Industrie- und Gewer-
beflächenentwicklung hat der Rat im Jahr 1996 das Handlungsprogramm Gewerbeflächen (HPG) be-
schlossen. Wesentliche Zielsetzung des HPG ist die  Verstetigung eines quantitativ ausreichenden und 
qualitativ differenzierten Gewerb eflächenangebotes. Hierzu gehört auch ein Angebot für Unternehmen 
mit industrieller Ausrichtung und großem Flächenbedarf. 
Verfügbare Flächenpotentiale in dieser Angebotskategorie (GI) sind zurzeit hauptsächlich nur im Norden 
„Industrie und Gewerbegebiet Hessenweg“ und in zentraler Lage „Loddenheide“ vorhanden.  
Diese Schwachstelle des städtischen Flächenangebotes in qualitativer wie auch quantitativer Hinsicht 
kann nur durch die Aktivierung eines neuen Industrie- und Gewerbegebietes behoben werden. Das Plan-
gebiet in Münster-Amelsbüren ist hierfür nach Analyse aller relevanten Rahmenbedingungen am besten 
geeignet. 
Die stadtstrukturelle Bedeutung sowie die mit dem Pr ojekt „Hansa-Businesspark“ verfolgten Ziele wurden 
im Einzelnen in der Anlage 2 der öffentlichen Beschlussvorlage Nr. 1050/2006 dargelegt. Insoweit wird 
auf diese Vorlage, mit der der Rat der Stadt Münste r am 21.02.2007 auch den Aufstellungsbeschluss für 
den Bebauungsplan Nr. 483 gefasst hat, verwiesen.  
Des Weiteren wurden die Ziele und Zwecke der Planung in einem öffentlichen Hearing am 19.06.2007 
ausführlich erläutert und aus unterschiedlichen Bli ckwinkeln in Form von Statements kommentiert. Das 
Hearing erfüllt gleichzeitig die Funk tion der frühzeitigen Be teiligung der Öff entlichkeit gem. § 3 (Abs. 1) 
BauGB. Zu dem Hearing liegt eine Dokumentation vor, auf die insoweit verwiesen wird.  
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich für den geplanten Hansa Business park erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Au-
tobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal 
im Stadtteil Amelsbüren. 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Amelsbüren 
Flur 8, Flurstücke 64-71, 73, 75-77, 80, 82-84,  111, 112, 246-253, 306, Teil des Flurstücks 221 
Flur 9, Flurstücke 42-44, 46-48, 51, 57, 179, 1 89-191, 194-196, 206, 207, 277- 285, 328, 354, 373, 398, 
428, Teile der Flurstücke 41, 356, 399, 
Flur 12, Flurstücke 115, 515, 516, 528-531, 598, Teile der Flurstücke 116, 118, 343, 478, 513, 599, 
Flur 29, Teile des Flurstückes 297, 
Flur 37, Teile der Flurstücke 13, 119, 
Flur 38, Flurstücke 5, 11-20, 23, 24, 28, 29, 37-39, 47, 54-56, 58, 63, 66 -69, 72, 73, Teile der Flurstücke 
25, 41, 52, 57, 62, 64, 65, 71, 74-76. 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster ist der Planbereich bereits als gewerbliche 
Baufläche ( G ) bzw. Gewerbegebiet ( GE ) dargestellt. 
Insoweit entsprechen die Festsetzungen des Bebauungsplanes überwiegend den Darstellungen des 
FNP. In einzelnen Teilbereichen (z. B. Überplanung  der Waldflächen im Westen des Plangebietes) be-
stehen jedoch Abweichungen zum FNP. Aufgrund der geänderten Planung wird der FNP in einem ge-
sonderten Verfahren (27. Änderung) entsprechend g eändert. Der Bebauungsplan wird insoweit aus dem 
Flächennutzungsplan entwickelt. 
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Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
4 Räumliche und strukturelle Situation 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich landwirt schaftliche Hofstellen mit Wohngebäuden. Südlich der 
Wiedaustraße im Bereich Kappenberger Damm befindet sich ein vorhandener Kfz-Betrieb. Der zur Errich-
tung einer neuen Kfz-Verkaufshalle mit Büro erforderliche vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 471 für 
diesen Bereich wird durch die Neuplanung zum Bebauungsplan Nr. 483: Hansa Businesspark Münster 
ersetzt. Weiterhin erstreckt sich an der östlichen Plangebietsgrenze in Nordsüdrichtung zwischen Wie-
daustraße und Kanal (DEK) eine Waldfläche, sowie erhaltenswerte Hecken bzw. Baumreihen. Das Plan-
gebiet wird zurzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. 
Die vorhandenen Hofstellen mit Wohngebäuden grenzen teilweise an geplante Gewerbeflächen an. 
Westlich der Straße „Inkingrodde“ befinden sich zwei Wohngebäude, die in die künftigen, gewerblichen 
Bauflächen mit einbezogen werden. Im östlichen Bereic h nördlich der Wiedaustraße befindet sich eine 
Altlastenverdachtsfläche (Nr. 932) sowie südwestlich davon eine ehemal ige Abgrabungsfläche (Nr. 933), 
die heute landwirtschaftlich genutzt wird. Die vorhandene Splittersiedlung Kappenberger Damm liegt ca. 
400 m entfernt. Der Ortsteil Amelsbüren befindet sich in ca. 1.500 m Entfernung in östlicher Richtung. 
5. Planungsziele 
Wegen der bestehenden Lagegunst mit Ausrichtung auf den Ballungsraum Rhein-Ruhr und ihren ver-
kehrlichen Anschlussoptionen (Autobahn, Kanal, Schie ne) ist die Standortentwicklung sowohl von ge-
samtstädtischer als auch von regionaler Bedeutung. Insofern stellt das Industrie- und Gewerbegebiet 
Hansa Businesspark Münster ein Angebot an die Region dar, das Potential dieses Standortes zu nutzen. 
Dabei wird erwartet, dass mit der Planung mittel- bis langfristig positive struktur elle Effekte erzielt werden 
können, die für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Münster von zentraler Bedeutung sind: 
• die Neuansiedlung von Firmen, 
• die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze 
• Wachstumsimpulse für ortsansässige Firmen 
• Impulse für die lokale und regionale Bauindustrie  
• Mehreinnahmen bei Gewerbesteuern, Grund steuer und anteiliger Einkommenssteuer 
 
Die Entwicklung dieses Industrie- und Gewerbegebietes zwischen der Autobahn A1 und dem Stadtteil 
Münster / Amelsbüren ist damit als Element einer vorausschauenden, aktiven kommunalen Strukturpolitik 
zu werten. 
Das bestehende Flächenangebot für industrielle oder großbetriebliche Nutzung ist in Münster nicht ge-
eignet, die industrielle Basis dieser Stadt dauerhaft zu stärken und zu gering, um aktuell und  künftig 
möglichst jede qualifizierte Nachfrage zu befriedigen. 
Wiederholt hat die Initiative „Industrie in Münste r“, ein Zusammenschluss von elf gewerblichindustriellen 
Arbeitgebern in Münster, deutlich gemacht, dass de r Standort in Münster/Amelsbüren für Neuansied-
lungsvorhaben sowie für bestandssichernde Projekte bereits in Münster ansässiger Betriebe sehr gut ge-
eignet ist. 
Die in Auftrag gegebene Vermarktungsstudie (Atisreal, 2005) bestätigt dies und führt aus, dass die Stadt 
Münster aktuell über kein wettbewerbsfähiges Industrieflächenangebot für überregional ausgerichtete 
Großprojekte verfügt. Diese Schwachstelle des städtischen Flächenangebotes in qualitativer und quanti-
tativer Hinsicht soll durch die Aktivierung des Indu strie- und Gewerbegebietes Hansa Businesspark 
Münster behoben werden. Das Industrie- und Gewerbegebiet in Münster/Amelsbüren ist daher geeignet 
die strukturelle Angebotslücke zu schließen, die Posi tionierung Münsters als Standort für die Industrie zu 
verbessern und gewerblich/industrielle Investitionen und Arbeitsplätze an Münster zu binden.  
Das Gebiet eröffnet aussichtsreiche Chancen, Unte rnehmen mit regionaler und überregionaler Ausrich-
tung für Münster zu gewinnen. Hier wird Potential insbesondere bei Unternehmen mit größeren Flächen-
ansprüchen ab ca. 5.000 m² aus den Branchen Großhandel, Industrie sowie Logistik/Speditionsgewerbe 
gesehen. 
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Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
Deshalb sollen auch zusammenhängende Grundstücksgrößen von 2 bis 4 ha und in Einzelfällen auch 
darüber hinaus angeboten werden. Ferner können ergänzend für die Gewerbeflächen Handwerks- und 
kleinere Gewerbebetriebe sowie Kfz-Servicebetriebe mit Flächenansprüchen zwischen 2000 m² und 5000 
m² und einer lokalen wie auch regionalen Ausrichtung in Frage kommen. 
Weiterhin sollen Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen werden, da sie den oben angeführten städtebau-
lichen Zielen des Industrie- und Gewerbegebietes sowie dem Einzelhandelskonzept der Stadt Münster 
widersprechen. Um bestimmten Sondervertriebsformen Rechnung zu tragen, soll es Betrieben am Pro-
duktionsstandort ausnahmsweise ermöglicht werden, auf untergeordneten Teilflächen die hergestellten 
Waren und Dienstleistungen an Endverbraucher zu verkaufen. 
Der zur Offenlegung des Planentwurfes vorgetragenen Anregung, die textlichen Festsetzungen bezüglich 
des Ausschlusses von Einzelhandel zu ändern, d. h. zu lockern, wurde nicht gefolgt. 
Einzelhandel mit Kfz und deren Zubehör wird ausnahmsweise zugelassen, um potentiale Verlagerungs-
flächen für umsiedlungswillige  Betriebe vorzuhalten. Diese Ausnahmeregelungen sind mit dem generel-
len Ausschlussziel vereinbar. 
6. Inhalte des Bebauungsplanes 
 
6.1 Bauliche Nutzung 
Für die Gewerbeflächen werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 und eine maximale Gebäudehöhe 
von 10,00 m festgesetzt. Industriegebiete werden eb enfalls mit einer GRZ von 0,7 und einer Baummas-
senzahl (BMZ) von 6,0 bzw. 10,0 festgesetzt. Die Gebäudehöhe wird auf max. 10,0 m innerhalb der Ge-
werbegebiete begrenzt. Das entspricht den Bedürfnissen der hier anzusiedelnden Betriebe. Gleichzeitig 
soll mit dieser Festsetzung eine städtebauliche Vert räglichkeit mit Blick auf die benachbarten Siedlungs-
ansätze gewährleistet werden. 
Die Industriegebiete mit max. Ausnutzung (BMZ 10 ,0) befinden sich im inneren Bereich des Plangebie-
tes, an die sich die Industrieflächen mit geringerer Ausnutzung (BMZ 6,0) nach Außen anschließen. Mit 
dieser Konzeption soll eine angemessene städtebauliche Einbindung in die Umgebung erreicht werden. 
Um die industrielle Nutzung in den GI-Gebieten zu stärken und Immissionsprobleme zu vermeiden, sind 
hier Betriebsleiterwohnungen generell ausgeschlossen. 
Das Gewerbegebiet nördlich der Wiedaustraße ist int egraler Bestandteil des Gesamtprojektes und damit 
unverzichtbar. Insofern wurde einer entsprechenden Anregung zur Offenlegung nicht gefolgt. 
6.2 Baugestaltung 
Auf die Einführung baugestalterischer Vorschriften wird verzichtet, um den hier anzusiedelnden Betrieben 
einen breiten Gestaltungsspielraum entsprechend ihrer betrieblichen Bedürfnisse zu ermöglichen. 
Dem gegenüber wird rahmen setzender Regelungsbedarf hinsichtlich der Stellung und Dimensionierung 
von Werbeanlagen gesehen. Die textlichen Festsetzungen enthalten Regelungen, die eine Beeinträchti-
gung von Straßen- und Landschaftsbild weitgehend vermeiden sollen. 
Der Sicherung eines städtebaulich angemessenen Er scheinungsbildes, insbesondere im öffentlichen 
Straßenraum, dient die Festsetzung, die Nebenanla gen, Einfriedigungen, Stellplätze und Garagen au-
ßerhalb der überbaubaren Flächen auszuschließen. 
6.3 Erschließung 
Die Lagegunst des geplanten Industrie- und Gewerbeg ebietes wird wesentlich durch die bestehenden 
Erschließungspotentiale für Autobahn A1, Kanal und Schiene bestimmt. Hinsichtlich ihrer Bedeutung für 
die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des Gebietes sind die vorgenannten Verkehrsträger differenziert zu 
beurteilen. Zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Grundstücksvermarktung bildet die Realisie-
rung des geplanten BAB - Anschlusses. 
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Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
Die direkte Anbindung des Gebietes an die Autobahn wird darüber hinaus maßgeblich zur Sicherung und 
zur weiteren Entwicklung des größ ten Industrieunternehmens in Münster, der BASF Coatings AG beitra-
gen. Der Autobahnanschluss ist geeignet, die Wegebeziehung zwischen der Autobahn und dem Unter-
nehmen stark zu verkürzen sowie Güterverkehr aus dem belasteten innerörtlichen Bereich zu verlagern. 
Der Gleisanschluss ist für die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des Gebietes dem gegenüber nicht zwin-
gend erforderlich und wird daher im Planentwurf nur optional berücksichtigt. Angesichts des absehbaren 
Investitionsvolumens wird es nicht tragfähig sein, den Anschluss dieses Verkehrsträgers ohne konkretes 
gewerbliches Investitionsinteresse als Infrastruktur im Bestand vor zu halten. 
Der zeitnahe Ausbau einer Schwergutumschlagstelle wird im anstehendem Ausbau des Dortmund – Ems 
– Kanals (Los 8) in Form eines „Planänderungsverfahren“ gem. § 14 d WaStrG berücksichtigt. Sie ist in 
den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Dies führt zu Kosteneinsparungen und hat den Vorteil, 
dass bei einer späteren Vermarkt ung der Industrie– und Gewerbeflächen bereits die grundsätzlichen 
Voraussetzungen für eine funktionsfähige Be– und Entlademöglichkeit von Binnenschiffen vorliegen. 
Die Haupterschließungsstraße (Querspange)des Gewerbe- und Industriegebietes wird über einen 3-
armigen Kreisverkehr mit einem Durchmesser von D = 40 m an die L 885 (Wiedaustraße) im Osten und 
über einen 4-armigen Kreisverkehr mit einem Durc hmesser von D = 60 m an die L 884, Kappenberger – 
Damm im Westen angebunden. Die geplante Autobahnanschlussstelle Münster – Hiltrup - Amelsbüren 
liegt ca. 250 m südlich im Zuge des Kappenberger- Damms. 
Um optimale Grundstückserschließungen ohne Einbußen im  Verkehrsfluss zu gewährleisten, wird für die 
Haupterschließungsstraße über den gesamten Abschnitt ein 3-spuriger Querschnitt vorgesehen. Ein Er-
schließungssystem, das über einen dritten Kreisv erkehr (D = 40 m) an die Haupterschließung angebun-
den wird, stellt die innere Erschließung des Gebietes sicher. 
Das geplante Fuß- und Radwegenetz soll die Möglichkeit schaffen, eine direkte Verbindung vom DEK – 
Leinpfad in das geplante Industrie – und Gewerbegebie t zu ermöglichen. Die westliche Erschließungs-
straße wird im Abschnitt bis zur ersten Kreuzung im Gewerbe –und Industriegebiet mit beidseitigen Geh – 
und Radwegen ausgestattet. Im Kreuzungsbereich wer den die beidseitigen Radwege aufgelöst, da die 
Verkehrsbelastung sich hier auf 3 Erschließungsstraßen verteilt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass ei-
ne rad– und fußläufige  Verbindung zwischen den Erschließungsschlaufen und später durch den vorhan-
denen Wald Richtung Gewerbegebiet Amelsbüren / Gropiusstraße gewährleistet wird. 
Um die übergeordnete Verkehrsfunktion der Wiedaustraße als L885 nicht zu beeinträchtigen, ist im Be-
reich der geplanten östlichen Kreisverkehrsanbindung ein Zu– und Abfahrtsverbot festgesetzt. 
Dem zur Offenlegung des Planentwurfes geäußerten Vorschlag, die ursprüngliche Planung einer neuen 
anbaufreien Erschließungsspange als Autobahnzubringer weiter zu verfolgen und insofern die Wie-
daustraße von ihrer Funktion als Zubringerstraße zu entlasten wurde nicht gefolgt. Die Modifizierung des 
Erschließungskonzeptes wurde seinerzeit aus Gründen einer höheren Wirtschaftlichkeit vorgenommen. 
Die geplante Anbindung eines Industriegleises an die DB-Strecke Münster- Dortmund bis zur geplanten 
Umschlagstelle stellt als Option sicher, dass je nach Bedarf der Gewerbebetriebe ein Gleisanschluss 
kurzfristig realisiert werden kann (geplante Länge des Gleises ca. 2.600 m). 
Das geplante Industriegleis muss im Bereich der Kr euzung  Wiedaustraße in Hochlage als Brückenbau-
werk geführt werden. (siehe Eisenbahn – Bau – und Betriebsverordnung vom 12.05.1967, EBO) 
Der Bebauungsplan berücksichtigt diese Forderungen, so dass bei konkretem Bedarf die geplante Gleis-
führung auf Grundlage eines entsprechenden Planfestst ellungsverfahrens realisiert werden kann. Ein 
Rangiergleis bzw. Abstellgleis ist im Bereich de r Regenrückhaltefläche vorgesehen. Die gesamte Tras-
senführung ist im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt. 
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen  sind in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren zu 
schaffen. Im Rahmen dieses Verfahrens, das nur bei entsprechender gewerblicher Nachfrage aufge-
nommen werden soll, sind die Belange der Betroffenen entsprechend einzubringen und abzuwägen. 
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Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
Für die Erschließungsstraßen des Industrie- und Gewerbegebietes wurden verschiedene Querschnitte 
gewählt: 
Haupterschließungsstraße südlich Wiedaustraße 
2,50 m  Kombinierter Geh – und Radweg 
2,50 m  Parkstreifen mit Bäumen oder Grünstreifen 
9,75 m  Fahrbahn 
2,50 m  Parkstreifen mit Bäumen oder Grünstreifen 
2,50 m  Kombinierter Geh – und Radweg 
Gesamtbreite = 19,25 m 
 
Erschließungsstraße Ost südlich Wiedaustraße und Haupterschließung 
nördlich Wiedaustraße 
2,10 m Gehweg 
2,50 m Parkstreifen mit Bäumen 
6,50 m Fahrbahn 
2,50 m Parkstreifen mit Bäumen 
2,10 m Gehweg 
Gesamtbreite = 15,70 m 
 
Erschließungsstraße West südlich Wiedaustraße bis zur ersten Kreuzung: 
2,10 m  Gehweg 
1,60 m Radweg 
0,50 m Schutzstreifen 
6,50 m Fahrbahn 
2,50 m  Parkstreifen mit Bäumen 
0,75 m  Schutzstreifen 
1,60 m  Radweg 
2,10 m  Gehweg 
Gesamtbreite = 17,65 m 
Für die übrigen Erschließungsstraßen wurde ein Querschnitt von 13,20 m gewählt, der sich 
wie folgt aufteilt: 
2,10 m  Gehweg 
2,50 m  Parkstreifen mit Bäumen 
6,50 m  Fahrbahn 
2,10 m Gehweg 
Gesamtbreite = 13,20 m 
 
Das Plangebiet wird z.Zt. hinsichtlich der ÖPNV- Er schließung nur durch die Regionalbuslinie R 41 auf 
dem Kappenberger Damm tangiert. In Abhängigkeit von der künftigen Ansiedlungsentwicklung ist seitens 
des Verkehrsträgers eine bedarfsgerechte Optimier ung vorgesehen. Genaue Linienführung bzw. Lage 
der Haltestellen können daher z.Zt. nicht festgelegt werden. 
6.4 Ver- und Entsorgung 
Die Ver- und Entsorgung mit Wasser, Abwasser und El ektrizität wird über die in der Wiedaustraße lie-
genden Hauptleitungen, sowie über die neu zu erstel lende Regen – und Schmutzwasserkanalisation im 
Süden des Gebietes, gewährleistet. Eine vorhandene 110 kV Bahnstromleitung entlang der Bahnstrecke, 
die das Gewerbegebiet nördlich Wiedaustraße im Bereich der am östlichen Plangebietsrand festgesetz-
ten Ausgleichsfläche tangiert, ist mit den erforderlichen Schutzabständen im Bebauungsplan berücksich-
tigt. Für den Bereich nördlich der Wiedaustraße is t, um eine geordnete Regenwasserentsorgung zu ge-
währleisten, ein Regenrückhaltebecken erforderlich. Als Standort ist ein städtisches Grundstück außer-
halb des Plangebietes südlich der Wiedaustraße im Bereich der Bahnstrecke vorgesehen. 
Für das Gebiet östlich der BAB (A 1) sind ebenfalls innerhalb und außerhalb des Bebauungsplanes Flä-
chen für die Regenrückhaltung vorgesehen. 
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Industrie- und Gewerbegebiet 
Das das Gebiet etwa mittig in Nord-Süd-Richtung durchquerende Gewässer soll nach Westen verlegt und 
entlang der verlegten Wie daustraße bzw. der BAB innerhalb eines ca. 20 m breiten öffentlichen Grün-
streifens geführt werden. 
Die zur Offenlegung geäußerte Befürchtung, die Vo rflutsituation im Bereich des Emmerbaches könnte 
sich in Folge der Planung nachhaltig verschlechtern, ist unbegründet. Die entwässerungstechnischen 
Bedenken wurden durch das Tiefbauamt sowie durch externe Ingenieurbüros geprüft. 
6.5 Grünflächen 
Die im Bebauungsplan festgesetzten privaten Pflanzgebote sollen die gewerblichen Bauflächen zur freien 
Landschaft und zu den in unmittelbarer Nähe liegenden Hoflagen abschirmen. 
Die Streusiedlungen nördlich der Wiedaustraße werden als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Die 
während der Offenlegung vorgetragenen Anregungen, hi er Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet festzu-
setzen sind weder mit den gesamtstädtischen Vo rgaben (FNP) noch mit den Zielen der Raumordnung 
und Landesplanung (Regionalplan) vereinbar. 
Die vorhandenen Waldflächen innerhalb des Plangebietes werden mit Ausnahme der mit einer Baufläche 
überplanten Teilfläche im Südwesten des Plangebietes als „ Flächen für Wald " festgesetzt und teilweise 
mit der Festsetzung „Ausgleichsflächen“ (Aufforstu ng) ergänzt bzw. erweitert. Den Anregungen, diese 
Flächen und die nördlich der Wiedaustraße festgesetzten Ausgleichsflächen aus dem Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes herauszunehmen, wurde nicht entsprochen.  
Des Weiteren wird im westlichen Planbereich .ein öffentlicher Grünstreifen festgesetzt, in dem ein zu ver-
legendes Gewässer geführt wird. 
Nördlich der Wiedaustraße wird die Altlastenverdach tsfläche Nr. 933 (Abgrabungsfläche) als Ausgleichs-
fläche festgesetzt. 
Außerdem ist eine Begrünung von privaten Stellplatzflächen festgesetzt (siehe textliche Festsetzung). Für 
die geplanten Erschließungsstraßen, an denen Längsparkstreifen vorgesehen sind, werden einseitig oder 
beidseitig Baumstandorte festgesetzt, um den Straß enraum im Sinne einer „Adressenbildung“ gestalte-
risch aufzuwerten. 
Darüber hinaus sollen die Flächen zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Baugrenze 
dauerhaft begrünt werden. (siehe textliche Festsetzung Nr. 1.7) Die Begrünung der Vorgärten ist wegen 
dem Bezug zum öffentlichen Straßenraum und zur „A dressenbildung“ der hier anzusiedelnden Betriebe 
von besonderer Bedeutung. 
6.6 Denkmalschutz 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau – oder Boden-
denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte 
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftre-
ten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. 
Gemäß § 15 DSchG NRW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich anzuzeigen. Die Fund-
stelle ist nach § 16 Abs. 1 DSchG unverändert zu erhalten. Der Bebauungsplan enthält einen entspre-
chenden Hinweis. 
6.7 Auswirkungen auf die Umwelt 
 
6.7.1 Umweltverträglichkeit 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist eine Umweltprüfung durchgeführt worden, in der die pla-
nungsbedingten Auswirkungen auf die Umweltmedien (z. B. Schutzgüter wie Boden, Wasser, Luft, Land-
schaft und Mensch) beschrieben werden. Weitergehende Ausführungen finden sich unter Punkt 8 dieser 
Begründung. 
Begründung / Seite - 7 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
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Industrie- und Gewerbegebiet 
Die Erfassungen von Flora und Fauna entsprechen nach Art und Umfang den üblichen Standards im 
Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen. Insofe rn wurde der zur Offenlegung geäußerten Kritik, 
naturschutzrechtliche Belange seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, nicht gefolgt. 
6.7.2 Eingriffe in Natur und Landschaft 
Die gesetzliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung ist bei der Planung zu beachten. Art und Umfang der 
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und festgelegt. 
6.7.3 Altlasten 
Im Bebauungsplangebiet befinden sich die Altlastenfläche Nr. 932 (ehemalige Mülldeponie), die Altlasten-
fläche Nr. 933 (ehemalige Tongrube) und die Altlastenfläche Nr. 39 (ehemalige Abgrabungsfläche). Diese 
drei Flächen sind im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet. Für die Fläche Nr. 933 liegt eine Ge-
fährdungsabschätzung vor. Eine Festsetzung als Ausgleichsfläche ist dem nach unbedenklich. Für die 
Flächen Nr. 39 und Nr. 932 besteht im Falle einer Umnutzung gegebenenfalls Sanierungsbedarf. Eine 
Nutzung zu landwirtschaftlichen Zwecken ist unbed enklich. Des Weiteren befinden sich im Plangebiet 
verfüllte Entwässerungsgräben, die laut einer Untersuchung (Gutachten Guch Geologie + Umwelt - Con-
sulting Hamm, August 2008) unbedenklich sind und ni cht einer Kennzeichnungspflicht  unterliegen, da 
keine relevanten Bodenverunreinigungen festgestellt werden konnten. 
6.7.4 Klima 
In einer Untersuchung aus dem Jahr 1992 ist gemäß einer vom geografischen Institut der WWU durchge-
führten Klimaanalyse das Plangebiet Bestandteil eine r von Süden in Richtung Stadtzentrum führenden 
Luftleitbahn. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde im Sinne einer Planungsfolgenabschätzung durch die 
Verwaltung in den Jahren 2000 und 2001 ein Klima- und Immissionsschutzgutachten für den geplanten 
Hansa Businesspark Münster eingeholt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich die klimato-
logischen Auswirkungen der Planungen im Wesent lichen auf das eigentliche Plangebiet selbst be-
schränkt und insoweit negative Auswirkungen auf die benachbarten Siedlungen (Hiltrup, Amelsbüren) 
nicht zu erwarten sind. 
6.7.5 Immissionsschutz 
Zur Prognose der zu erwartenden Immissionsverhältnisse liegt ein Lärm- und Luftschadstoffgutachten vor 
(Lärmschutz Altenberge, September 2008). Aufgrund der dominierenden Verkehrslärmimmissionen (u. a. 
BAB), empfiehlt das Gutachten im  Ergebnis die Festse tzung von passiven Schutzmaßnahmen in Form 
von Lärmpegelbereichen. Dieser Em pfehlung wird entsprechend gefolgt (siehe textliche und zeichneri-
sche Festsetzungen im Bebauungsplan). 
Zur planerischen Bewältigung der gewerbebedingten I mmissionen werden die Gewerbe- und Industrie-
gebiete nach unzulässigen Abstandsklassen gemäß Abstandserlass NRW gegliedert. Dem innergebietli-
chen Immissionsschutz dient außerdem die textliche Festsetzung, die in den Industriegebieten die Zuläs-
sigkeit von Betriebsleiterwohnungen ausschließt. 
Unter der Voraussetzung der vg. planerischen Vorkehrungen kommt der Gutachter insgesamt zu dem 
Ergebnis, dass unter Würdigung der in den einschlägigen Regelwerken definierten Richt- und Grenzwerte 
keine unzumutbaren Immissionsverhältnisse zu erwarten sind. 
Daher wurde auch den zur Offenlegung geäußerten Zw eifeln an ausreichendem Immissionsschutz und 
den Forderungen nach aktivem Lärmschutz (Wall, Wand) nicht gefolgt. 
Des Weiteren stellt der Gutachter fest, dass mi t Blick auf die geplanten Straßenbaumaßnahmen keine 
Anspruchsvoraussetzungen auf passiven Schallschutz für Gebäude innerhalb und außerhalb des Plan-
gebietes gem. 16. BImSchV bestehen. 
Weitergehende Erläuterungen finden sich unter Punkt 8.4.1. 
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Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
7. Flächenbilanz 
 
Plangebiet gesamt 126,34 ha 100 % 
Fläche für die Landwirtschaft 19,23 ha 15,0% 
öffentliche Grünflächen 4,0 ha 3,3% 
Wald 10,11 ha 8,0% 
Ausgleichsflächen 18,5 ha 15,0% 
vorhandenes Gewerbegebiet 2,31 ha 2,0% 
vorhandene Straßenflächen 3,63 ha 3,0% 
 
Bruttobauflächen 70,79 ha  100 % 
Straßenverkehrsflächen 10,0 ha 8,0% 
Flächen zur Versorgung (RRB) 1,6 ha 1,0% 
Wasserfläche (Umschlagstelle) 0,41 ha 0,3% 
private Verkehrsflächen (GFL) 1,0 ha     0,7% 
 
Nettobauflächen 55,55 ha 100 % 
Gewerbeflächen 29,20 ha 52,6% 
Industrieflächen 26,35 ha 47,4% 
Teilbereich südlich Wiedaustraße 45,00 ha 81,0% 
Teilbereich nördlich Wiedaustraße 10,55 ha 19,0% 
 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 
 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ist gemäß § 2a BauGB ein Um-
weltbericht erforderlich. Dieser beinhaltet eine Beschreibung und Bewertung der gegenwärtigen Umwelt-
situation. Anschließend werden die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens sowie die in Frage 
kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen dargestellt. Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die in den 
einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für die Bauleit-
planung von Bedeutung sind. 
Der Umweltbericht erstreckt sich zugleich auf die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 471 „südlich A-
melsbürener Straße“ und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Amelsbüren 8“, da für die Aufhebung 
eines Bebauungsplanes die gleichen Vorschriften gelten wie für eine Neuaufstellung. 
Die Umweltprüfung beruht insbesondere auf den Er gebnissen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung 
(UVU) für den „Hansa-Businesspark-Münster“ (2008) und den zugehörigen Gutachten zu Fauna, Immis-
sions- und Klimaschutz. Vertiefende Informationen lassen sich der genannten UVU und den Fachgutach-
ten entnehmen (vgl. Quellenverzeichnis). Bei der Zu sammenstellung der Angaben sind keine erkennba-
ren Schwierigkeiten im Sinne von Anlage 1 Nr. 3a des BauGB aufgetreten. 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Die Stadt Münster beabsichtigt im Südwesten des St adtgebietes ein Gewerbe- und Industriegebiet zu er-
schließen, das sowohl an die Autobahn A1, die Bahn linie Dortmund-Münster als auch an den Dortmund-
Ems-Kanal (DEK) angebunden werden kann. Der Bebauungsplan wird im Süden begrenzt durch den 
DEK und den östlichen Teil der Wiedaustraße, im Westen durch die Autobahn A1 („Hansalinie“) und im 
Osten durch die Bahnlinie Dortmund-Münster. Im Norden verläuft die Grenze durch landwirtschaftliche 
Flächen nördlich und südlich der Wiedaustraße. Der Bebauungsplan beinhaltet im „südlichen Teilbe-
reich“, südlich der Wiedaustraße, Gewerbe- und Indust riegebiete. Im „nördlichen Teilbereich“, nördlich 
der Wiedaustraße, werden lediglich Gewerbegebiete festgesetzt. 
Die nachfolgende Flächenbilanz gibt einen Überblick über die beabsichtigten Flächenanteile des Bebau-
ungsplanes. 
Begründung / Seite - 9 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
Tabelle 1: 
Flächenbilanz im Überblick  
Bezeichnung Größe 
Gebietsgröße gesamt 126,34 ha 
Nettobaufläche GE gepl./Bestand 29,20 ha / 2,31 ha 
Nettobaufläche GI gepl./Bestand 26,35 ha / 0,0 ha 
Straßenverkehrsfläche gepl./Bestand 10,00 ha / 3,63 ha 
Private Verkehrsfläche 1,00 ha 
Waldflächen 10,11 ha 
Fläche für Ausgleichsmaßnahmen 18,50 ha 
Erhaltungsflächen   0,40 ha 
Grünflächen   3,60 ha 
Fläche für die Landwirtschaft 19,23 ha 
Wasserfläche / Umschlagstelle   0,41 ha 
Flächen für die Ver-/Entsorgung   1,60 ha 
 
Für die Industrie- und Gewerbegebiete (GI/GE) wird als Grundflächenzahl (GRZ) 0,7 festgesetzt. In den 
Gewerbegebieten beträgt die maximale Gebäudehöhe 10,0 m. In den Industriegebieten ist eine Baumas-
senzahl (BMZ) von 6,0 bzw. 10,0 (innerer Bereich) festgesetzt. Durch den Ausschluss von Abstandsklas-
sen gemäß Abstandserlass NRW erfolgt eine Gliederung des Gebietes. Betriebe mit höherem Störgrad 
werden innerhalb der GI-Flächen zugelassen. In den Gewerbegebieten sollen je nach Empfindlichkeit der 
Nachbarnutzungen weniger störende Betriebe angesiedelt werden. 
Zur Haupterschließung des Hansa – Businesspark wird eine Verbindungsstraße/Querspange zwischen 
Kappenberger Damm und Wiedaustraße gebaut, die der weiteren Erschließung der geplanten Bauflä-
chen dient. Zwei Kreisverkehre erschließen von dieser neuen Straße aus den südlichen Teilbereich. Die 
Erschließung des nördlichen Teilbereiches erfolgt über einen Kreisverkehr von der Wiedaustraße in Höhe 
der Gropiusstraße. Die innere Erschließung erfolgt über mehrere ringförmig angelegte Straßen. Zur Er-
schließung des Gebietes ist auch eine Schwergutumschlagstelle am Dortmund-Ems-Kanal sowie optional 
ein Anschlussgleis von der Bahnlinie Dortmund-Münster bis zur Umschlagstelle vorgesehen. 
Die Freiflächen im Bebauungsplan werden vorwiegend als Flächen für die Landwirtschaft (überwiegend 
nördlich der Wiedaustraße), als Wald und als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgl eichsflächen) festgesetzt. Zwischen Autobahn und 
Hansa-Businesspark und entlang eines Gewässerlauf es werden öffentliche Grünflächen festgesetzt, die 
der Gliederung des Gebietes und der Einbindung vorhandener Landschaftselemente dienen. Notwendige 
Flächen für ein Regenrückhaltebecken (RRB) und Abwasserbehandlungsanlagen sind als Flächen für die 
Wasserwirtschaft ausgewiesen. Zwei weitere RRB sind zusätzlich außerhalb des Plangebietes vorgese-
hen. 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich unmittelbar 
aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umweltschutzziel en insbesondere die in Tabelle 2 aufgeführten 
fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berücksichtigen. 
Begründung / Seite - 10 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
Tabelle 2: 
fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes nach Schutzgütern 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben  
Menschen / Gesund-
heit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (insb. § 41 BImSchG, § 50 
BImSchG) 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) 
- Verkehrslärmschutzrichtlinie 97 
- TA-Lärm 
- Abstandserlass NRW 
- DIN 18.005, Teil 1, (technisches Regelwerk) 
- 22. BImSchV 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 
92/43/EWG) und Vogelschutzrichtlinie im Hinblick auf geschütz-
te Arten 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Rege-
lungen des §1a BauGB) 
- Landesforstgesetz, Vorschriften über die Umwandlung von Wald 
(§39 LFoG) 
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nord-
rhein-Westfalen (Anlage 1 Nr. 25b UVPG-NRW ) 
 
Boden - Bundesbodenschutzgesetz / Bundesbodenschutzverordnung 
- Landesbodenschutzgesetz (§ 4 Abs.2 LBodSchG) 
Wasser - Gewässerausbau (§ 31 WHG) 
- Niederschlagswasserbeseitigung (§ 51a LWG) 
Klima/Luft - 22. BImSchV 
- Abstandserlass NRW 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. §1a BauGB 
Sachgüter und kultu-
relles Erbe  
- Denkmalschutzgesetz NRW 
 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, 
wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Ein rechtswirksamer Landschaftsplan liegt für das Untersuchungsgebiet nicht vor. 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
 
8.4.1 Menschen 
Im Vordergrund der Betrachtung des Schutzgutes Mensch steht die Wohn- und Wohnumfeldsituation im 
Einflussbereich des Bebauungsplanes. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden 
sich drei Wohngebäude an der Straße Inkingrodde sowie rund ein Dutzend Wohngebäude im Bereich der 
Wiedaustraße. Im näheren Umfeld des geplanten Industrie- und Gewerbegebietes befinden sich zudem 
innerhalb des angrenzenden Bebauungsplanes „Amelsbüren 8“ das Wohngebiet „Im Mühlenfeld“ und das 
Gewerbegebiet Gropiusstraße. Weitere Streusiedlungen liegen im Bereich Kappenberger Feld und am 
Von-Renesse-Weg. Darüber hinaus sind im angrenzenden Außenbereich einige einzeln stehende Wohn-
gebäude, z.T. mit landwirtschaftlicher Nutzung anzutreffen. Der nächste zusammenhängende Ortsteil ist 
in ca. 1500 m Entfernung Amelsbüren (Ortsmitte). 
Das Wohngebiet „Im Mühlenfeld“ ist gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Am 8) als allge-
meines Wohngebiet festgesetzt. Eine vergleichbare Kategorie gem. BauNVO ist auch für die im Flächen-
nutzungsplan als Wohngebiet dargestellte Kleinsiedlung „Kappenberger Feld“ anzusetzen. Die übrigen 
Streusiedlungen, freistehenden Wohngebäude und Gehöfte sind als Dorf-/ Mischgebiet einzuordnen. 
Vorbelastungen
 durch Lärmimmissionen für die Wohnstandorte ergeben sich im östlichen Teil des Unter-
suchungsraumes vor allem aus den bereits vorhandenen Lärmbelastungen im Einflussbereich der Wie-
daustraße und der Bahnlinie Münster-Dortmund. Im westlichen Teil besteht eine erhebliche Vorbelastung 
im Einflussbereich der BAB 1 sowie darüber hinaus durch die Straße Kappenberger Damm. 
Begründung / Seite - 11 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
Hinsichtlich der Luftschadstoffe ist die BAB 1 die do minierende Größe. Im direkten Umfeld der Autobahn 
sind gegenwärtig erhebliche Vorbelastungen durch Stickstoffdioxid (NO 2) und Feinstäube (PM10) gege-
ben. Im weiteren Plangebiet sind überwiegend Luftsc hadstoffimmissionen anzutreffen, die der allgemei-
nen Grundbelastung in Münster entsprechen. 
Erholungsnutzung 
Von herausgehobener Bedeutung für die Erholungsnutzu ng des Raumes ist der Dortmund-Ems-Kanal 
mit lokal und regional bedeutsamen Wegen. Der systemübergreifende Grünzug Dortmund-Ems-Kanal hat 
gemäß Grünordnung der Stadt Münster gesamtstädtische Bedeutung für die Erholung. Daneben wird das 
Gebiet entlang der Straße Inkingrodde von der „100-Schlösser-Route“ und einem Hauptwanderweg des 
westfälischen Heimatbundes gequert. Örtliche We geverbindungen ergänzen das Angebot. Sonstige Er-
holungsinfrastruktur ist im Plangebiet nicht vorhanden. 
Auswirkungen der Planung 
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Menschen steht der Immissionsschutz im Vordergrund. Zur Ermitt-
lung der Lärmimmissionen wurde ein schallschutzt echnisches Gutachten in Auftrag gegeben (Büro für 
Lärmschutz Altenberge 2008). Die Berechnungen beruhen auf einer Verkehrsprognose für das Jahr 2020 
(IVV Aachen 2008) und berücksichtigen auch die geplante Autobahnanschlussstelle Münster-Hiltrup. 
Begründung / Seite - 12 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
 
Tabelle 3: 
Verkehrsbelastung (DTV) an ausgewählten Straßenabschnitten 
für die Prognosehorizonte (vgl. IVV-Aachen 2008) 
 Status-quo 
(2005) 
Prognose-
Null-Fall 
(2020) 
Prognose-
Fall nur mit 
Anschluss-
stelle 
(2020) 
Prognose-Fall mit 
Anschlussstelle 
und Hansa-
Businesspark 
(Anbindungsal-
ternative 2) 
(2020) 
Standort DTV 
[Kfz/24h] 
DTV 
[Kfz/24h] 
DTV 
[Kfz/24h] 
DTV 
[Kfz/24h] 
Autobahn A 1 nördlich 
geplanter Anschluss 
58.300 68.400 75.900 79.100 
Kappenberger Damm 
südlich Wiedaustraße  
9.100 11.100 15.000 8.100 
Kappenberger Damm 
südl. gepl. Kreisverkehr  
9.100 11.100 15.000 19.300 
Kappenberger Damm 
nördlich Wiedaustraße 
6.800 7.600 7.100 7.300 
Kappenberger Damm 
bei Haus Kannen 
9.100 9.100 13.000 13.700 
Wiedaustraße östlich 
Kappenberger Damm 
9.100 10.400 12.700 5.500 
Wiedaustraße östlich 
gepl. Kreisverkehr 
9.100 10.400 12.700 14.500 
Wiedaustraße westlich 
Kappenberger Damm 
4.900 6.000 4.500 5.100 
Amelsbürener Straße 
östlich Meesenstiege  
8.100 8.100 8.000 8.300 
Hansestraße in Hiltrup 7.700 8.500 9.500 10.000 
Davertstraße Ortsein-
gang Amelsbüren 
6.500 6.800 7.200 7.200 
Neue Verbindungsstra-
ße Kappenberger 
Damm -Wiedaustraße 
- - - 9.700 
 
Neben dem Straßenverkehr wurden auch der Bahn - und Schiffsverkehr bei der Betrachtung des Ver-
kehrslärms berücksichtigt. 
Verkehrslärm: 
Die allein vom Hansa-Businesspark herrührenden Pegelsteigerungen im bestehenden Straßennetz sind 
insgesamt gering. In den überwiegenden Straßenabschnitten betragen die Erhöhungen zwischen 1 und 2 
dB(A), soweit sich im Einwirkungsbereich der zu betrachtenden Straßenabschnitte eine schutzwürdige 
Bebauung befindet. Lärmpegelsteigerungen der genannten Größenordnung gelten als kaum wahrnehm-
bar. Demgegenüber stehen Entlastungswirkungen im Bereich der Wiedaustraße, östlich der Kreuzung 
Kappenberger Damm. Im Vergleich zum Prognosefall P1 (nur mit Anschlussstelle) ergeben sich durch die 
Wirkung der südlichen Umfahrung Entlastungswirkungen von ca. 3 dB(A). 
Das vorliegende lärmtechnische Gutachten ermittelt darüber hinaus die Erforderlichkeit von Lärmschutz-
maßnahmen nach DIN 18005/07.02 in Verbindung mit DIN 4109/11.89 für die im Bebauungsplan festge-
setzten Baugebiete. 
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Bebauungsplan Nr. 483 
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Industrie- und Gewerbegebiet 
Durch die von der BAB 1 ausgehenden Lärmimmissionen ko mmt es ohne aktiven Lärmschutz im Nahbe-
reich der Trassen zu teils deutlichen  Überschreitungen der Orientierungswerte für Gewerbe- und Indust-
riegebiete (65/55 dB(A) tags/nachts) von bis zu 9 dB (A) tags und 14 dB(A) nachts. Für die geplante neue 
Querspange werden Überschreitungen von bis zu 2 dB(A) tags und 5 dB(A) nachts prognostiziert. Da aus 
städtebaulichen Gründen kein aktiver Lärmschutz vorgesehen werden kann, sind passive Lärmschutz-
maßnahmen erforderlich, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundenen Erwartun-
gen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu  erfüllen. Für die der BAB 1 zugewandte Bau-
grenze ist daher die Ausweisung von Lärmpegelbereich  VI festgesetzt. Im Umfeld der neuen Anschluss-
stelle zur BAB 1 und entlang der Querspange zwischen Kappenberger Damm und Wiedaustraße wird 
Lärmpegelbereich V festgesetzt. Für alle übrigen Gewe rbe- und Industrieflächen wird bereits aufgrund 
der gegenseitig wirksamen Lärmemissionen der Betr iebe grundsätzlich Lärmpegelbereich IV ausgewie-
sen. Die mit der textlichen Festsetzung (TF 1.8) festgelegten Anforderungen an einzuhaltende Schall-
dämmmaße betreffen die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Aufenthaltsräumen im Sinne 
von § 48  BauO NRW  innerhalb von Gebäuden. 
Für kritische Immissionspunkte mit bereits sehr hoher Vorbelastung
 wird im Rahmen des lärmtechni-
schen Gutachtens überprüft, ob es  durch das Planungsvorhaben zu nicht mehr hinnehmbaren Ver-
schlechterungen durch den vorhabenbezogenen Verkeh r kommen kann. Für die als Mischgebiete einzu-
stufende Wohnbebauung innerhalb des Plangebietes und im  Umfeld der Maßnahme wird die Überprü-
fung an denjenigen Immissionspunkten vorgenommen, an denen die Sanierungswerte der Verkehrslärm-
schutzrichtlinie von 72 dB(A) tags  und 62 dB(A) nachts bereits annä hernd erreicht oder überschritten 
werden. Eine maßnahmebedingte Erhöhung dieser Werte um 0,1 bis 0,5 dB(A) ergibt sich rechnerisch für 
die Gebäude Inkingrodde 331/333, Wiedaustraße  30 sowie mehrere Gebäude am Von-Renesse-Weg. 
Für die Gebäude Inkingrodde und Renesseweg ist je doch davon auszugehen, dass durch die mit dem 6-
streifigen Ausbau der BAB 1 und dem Bau der Autobahn abfahrt verbundenen aktiven Schallschutzmaß-
nahmen (Erhöhung und Neubau von Lärmschutzwällen, offenporiger Fahrbahnbelag) die potenzielle Er-
höhung der Lärmpegel vollständig kompensiert wird. Bei dem Gebäude Wiedaustraße 30 werden unter 
Berücksichtigung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h trotz der genannten vorhabenbedingten 
Lärmpegelsteigerungen die Sanierungswerte der Verkehrslärmschutzrichtlinie nicht überschritten. 
Durch den Hansa-Businesspark kommt es auch mit Blick auf die besonderen Regelungen der TA Lärm 
nicht zu einem Handlungsbedarf. Demnach sollen Gerä usche des An- und Abfahr tverkehrs auf öffentli-
chen Verkehrswegen in einem Abstand von bis zu 500m von dem Betriebsgrundstück soweit wie möglich 
gemindert werden, soweit 
-  sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindes-
tens 3 dB(A) erhöhen, 
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und 
- die Immissionsgrenzwerte der Ve rkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) erstmals oder weiterge-
hend überschritten werden. 
 
Entsprechende Bedingungen, d.h. die Erfüllung aller drei Kriterien, liegen im Gebiet nicht vor, so dass 
sich aus diesem Umstand kein Handlungsbedarf ableitet. 
Für den Neubau von Straßen, insbesondere die neue Querspange im Zuge der Landesstraßen L 884 und 
L 885, ist ferner zu prüfen, ob mit Überschreitu ng der maßgebenden Immissionsgrenzwerte der 16. 
BImSchV die Anspruchsvoraussetzungen auf Durc hführung von Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde 
nach gegeben sind. Die maximalen Beurteilungspegel im Zuge der Querspange betragen an der nächst-
gelegenen Bebauung (Wiedaustraße 68) 62 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts. Die Grenzwerte der 16. 
BImSchV für Mischgebiete von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts werden nicht überschritten, so dass 
kein Anspruch auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen besteht. Die um 4 dB(A) niedrigeren Orien-
tierungswerte der DIN 18005 können vor allem nachts nicht eingehalten werden. 
Gewerbelärm 
Im Hinblick auf den Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG sind die geplanten gewerblichen und indus-
triellen Flächen so anzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im 
Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf 
ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige 
Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrs wege, Freizeitgebiete und unter 
Begründung / Seite - 14 - von 40

Begründung / Seite - 15 - von 40 
Bebauungsplan Nr. 483 
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Industrie- und Gewerbegebiet 
dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öf-
fentlich genutzte Gebäude so weit wie möglich vermieden werden. 
Da die konkrete Nutzung des Gewerbe- und Industriegebietes noch nicht bekannt ist, wird mit Hilfe des 
Abstandserlasses NRW dafür Sorge getragen, dass dur ch Ausschluss von stark emittierenden Betrieben 
schädliche Umwelteinwirkungen auf die Nachbarschaft so weit wie möglich vermieden werden. 
Tabelle 4: 
Im Gewerbe- und Industriegebiet zulässige Abstandsklassen  
gemäß Abstandserlass NRW1
 
Abstandsklassen  Erforderlicher Abstand zu Wohngebieten 
Abstandsklasse V 300 m 
Abstandsklasse VI 200 m 
Abstandsklasse VII 100 m 
Bei bestimmten, im Abstandserlass mit * gekennzeichneten Anlagearten, die im Erlass 
ausschließlich oder überwiegend aus Gründen des Lärmschutzes  zugeordnet wurden, 
kann der Abstand zu Wohngebieten um eine Klasse, zu Misch- und Dorfgebieten um zwei 
Klassen verringert werden.  
 
In den Industriegebieten werden die Abstandsklasse I- IV bzw. I-V und in den Gewerbegebieten je nach 
Lage die Abstandsklassen I-V bis I-VII ausgeschloss en. Mit den vorgenommenen Festsetzungen werden 
die o. g. Abstände zu angrenzenden Nutzungen mit B lick auf die Lärmentwicklung im Regelfall eingehal-
ten. Sofern die Abstände 100 m unterschreiten, ist im Genehmigungsverfahren eine Einzelfallprüfung er-
forderlich (vgl. Nr. 2.2.2.5 Abstandserlass NRW). 
Für die mit dem Bebauungsplan überplanten Wohnhäuser Inkingrodde 331 und 333 erfolgte zur Abschät-
zung der Immissionssituation ergänzend eine Ermi ttlung der zu erwartenden Lärmbelastung durch die 
von den Gewerbe- und Industriegebieten ausgehenden Emissionen mit Ansatz eines flächenbezogenen 
Schallleistungspegels in Höhe von 65 dB(A). Die maximalen Beurteilungspegel sind danach, durch die 
von den Gewerbe- und Industriegebieten ausgehe nden Geräusche, mit 59 dB(A) tags bzw. 44 dB(A) 
nachts an den zu den Gewerbe- und Industriegebieten zugewandten Gebäudeseiten zu erwarten. Damit 
werden die Richtwerte der TA Lärm für Mischgebiete (Außenbereich) eingehalten. Selbst bei einer Sum-
mation mit dem Verkehrslärm werden zumindest an der Nord-Ostfassade der Gebäude die Orientie-
rungswerte für Mischgebiete (tags) eingehalten. An der zum Gewerbegebiet hin orientierten Seite des 
Grundstücks ist damit auch eine angemessene Nutzung des Außenbereiches noch möglich. 
Abstandsempfehlungen nach der Störfallverordnung
 
Mit den Regelungen des § 50 BImSchG sollen im Hinblick auf die Umsetzung der Seveso II-Richtlinie Ri-
siken durch schwere Unfälle vermieden werden. Du rch die Störfall-Kommission und den technischen 
Ausschuss für Anlagensicherheit beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 
liegt ein Leitfaden zur Berücksichtigung dieses Belangs in der Bauleitplanung vor 2. Da die innerhalb des 
Industriegebietes sich zukünftig ansiedelnden Betr iebe und deren Gefährdungspotenzial noch nicht be-
kannt sind, können im Rahmen des Bebauungsplanes noch keine konkreten Abstände zwischen Anlagen 
mit Gefahrgütern und den Schutzgegenständen de s § 50 BImSchG (z.B. überwiegend dem Wohnen die-
nende Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebi ete) festgelegt werden. Die im Leitfaden vorgenom-
menen Abstandsempfehlungen
 setzen eine bestimmte Mindestmenge von Gefahrstoffen, die in einer An-
lage bzw. einem Betriebsbereich vorhanden sind oder entstehen können, voraus. Die Abstandsempfeh-
lungen für die Bauleitplanung ohne Detailkenntnisse gel ten nur, wenn in einer Anlage oder bei einer Tä-
tigkeit innerhalb eines Betriebsbereiches die Mengenschwellen entsprechend Spalte 4 Anhang I der Stör-
                                                      
1 Abstandserlass NRW - Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im 
Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände - Nordrhein-
Westfalen vom 06. Juni 2007. 
2 Störfall-Kommission (SFK) / technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA) beim Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2005, Leitfaden Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen 
nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung / Umsetzung § 50 
BImSchG

Begründung / Seite - 16 - von 40 
Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
fall-Verordnung erreicht oder überschritten werden. Dies kann jedoch erst auf der Ebene des Genehmi-
gungsverfahrens für eine Anlage geklärt werden. 
Durch den Ausschluss der Abstandsklassen I-IV gemäß Abstandserlass NRW werden bereits eine Reihe 
gefahrenträchtiger Betriebe ausgeschl ossen. Innerhalb eines 300 m Ab standes um die Industrieflächen 
mit der Abstandsklasse V befinden sich mit der Au tobahn A1, dem Dortmund-Ems-Kanal, dem Sport-
boothafen und einigen einzeln stehenden Hofstellen allerdings schutzbedürftige Nutzungen nach § 50 
BImSchG, die im Falle der Ansiedlung störfallrele vanter Betriebe im immissionsschutzrechtlichen Ge-
nehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind. 
Luftschadstoffimmissionen 
Zur Ermittlung möglicher verkehrsbedingter Luftschadstoffbelastungen liegt ein Gutachten des Ingenieur-
büros Lohmeyer GmbH & Co. KG (2008) vor. Grundlage für die Prognose sind die Verkehrsmengen für 
das Prognosejahr 2020 sowie die angenommenen Emissionen einer Fahrzeugflotte für das Jahr 2010 als 
frühestem Zeitpunkt der „Inbetriebnahme“ des Hansa-Businessparks.3. 
Die Auswertungen erfolgen für die bezüglich des Verkehrs relevanten Schadstoffe NO2 und Feinstaub 
(PM10). Die Beurteilung erfolgt im Vergleich mit gelt enden Beurteilungswerten. Das sind die Grenz- und 
Beurteilungswerte der 22. BImSchV. Die Immissi onsberechnungen erfolgen mit dem Straßennetzmodell 
PROKAS. 
Die Immissionsberechnungen zeigen, dass im Betrac htungsgebiet die höchsten Immissionen im Nahbe-
reich der A 1 vorliegen. Hier kommt es an der zur A 1 nächstgelegenen Bebauung zur Überschreitung 
des geltenden Beurteilungswertes von 40 µg/m³  für den NO
2-Jahresmittelwert. Im sonstigen Betrach-
tungsraum treten mit der Planung keine Überschreitunge n des Beurteilungswertes auf (vgl. Tabelle 5). 
Für die NO 2-Kurzzeitbelastung wird der Beurteilungswert an der bestehenden Bebauung deutlich unter-
schritten. 
Tabelle 5: 
NO2-Immissionen (Jahresmittelwerte 2010) an maßgeblichen Immissionspunkten im 
Vergleich zum Grenzwert der 22.BImSchV (40 µg/m³) 
(nach Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 2008) 
 
Varianten 
Nächstgelegene Bebauung 
zur A1 
Randbebauung weiterer  
Straßen im Plangebiet 
Prognose-Nullfall  
(P 0) 
bis ca. 45 µg/m³ unter 34 µg/m³ 
Anschlussstelle ohne 
Hansa-Businesspark 
(Planfall P 1) 
bis ca. 47 µg/m³ unter 36 µg/m³ 
Bebauungsplan  
(Planfall P 2) 
bis ca. 48 µg/m³ unter 36 µg/m³ 
 
Der seit dem Jahr 2005 geltende Grenzwert für Feinstaub (PM10) von 40 μg/m³ im Jahresmittel wird an 
der bestehenden Bebauung im Betrachtungsgebiet im Bezugsjahr 2010 deutlich unterschritten. Der aus 
dem Schwellenwert abgeleitete PM10-Kurzzeitbelastungswert
4 von 29 µg/m³ wird im Betrachtungsgebiet 
an der nächstgelegenen bestehenden Bebauung zur A 1 erre icht und teilweise gering überschritten. Im 
übrigen Plangebiet treten Überschreitungen nicht auf. 
Die Überschreitungen der Grenzwerte der 22. BImSchV an den unmittelbar an der Autobahn gelegenen 
Wohngebäuden resultiert überwiegend aus den Emi ssionen des Autobahnverkehrs. Der Anteil des Han-
sa-Businessparkes an den Immissionsbelastungen ist dort gering. Eine relevante Minderung der beste-
                                                      
3 Das Gutachten beurteilt den Prognose-Nullfall (P0), den Planfall mit Autobahnanschlussstelle ohne Hansa-
Businesspark (P1) und  den Bebauungsplan (P2) mit Autobahnanschlussstelle und Hansa-Businesspark. 
 
4 Für die Bewertung der Feinstaubimmissionen liegen zwei Beurteilungsgrößen vor. Diese sind der Jahresmittelwert 
und der Kurzzeitwert, der max. 35 Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 50 μg PM10/m³ in einem Jahr er-
laubt. Für den Kurzzeitwert gibt es einen Schwellenwert. Dieser besagt, dass ab einem PM10-Jahresmittelwert von 
29 μg/m³ der Kurzzeitwert überschritten wird.

Bebauungsplan Nr. 483 
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Industrie- und Gewerbegebiet 
henden Belastungen lässt sich diesbezüglich nur durch Maßnahmen im direkten Kontext mit der Auto-
bahn erzielen. Das Planfeststellungsverfahren zum 6-st reifigen Ausbau der BAB 1 wird diese Thematik 
weitergehend behandeln. Die geplante Erhöhung bzw.  Verlängerung des aktiven Lärmschutzes im Zuge 
des Autobahnausbaus bzw. des Neubaus der geplant en Anschlussstelle lässt nach Einschätzung des 
Gutachters eine Minderung der verkehrsbedingten Luftschadstoffimmissionen im Nahbereich der Auto-
bahn erwarten. 
Mit der Planung des Hansa-Businessparkes sind auße rhalb des unmittelbaren Einflussbereiches der Au-
tobahn keine verkehrlich induzierten Überschreitungen der Grenzwerte der 22. BImSchV verbunden. 
Auch das künftige Gewerbe- und Industriegebiet selb st wird keinen verkehrsbürtigen Luftschadstoffim-
missionen oberhalb der Grenzwerte ausgesetzt. 
Mit der Realisierung der geplanten Querspange sind gegenüber dem Prognosenullfall und dem Planfall 1 
(nur Anschlussstelle) in der Siedlung Kappenberger Feld (Wiedaustraße/Kappenberger Damm) verringer-
te Immissionen, an der Wiedaustraße im Bereich der Siedlung Gropiusstraße/Im Mühlenfeld leicht erhöh-
te Immissionen zu erwarten. 
Hinsichtlich der potenziellen gewerblich verursachten Luftschadstoffimmissionen  kann zur Orientierung 
auf ein Gutachten des Büros für Umweltmeteorologie aus dem Jahr 2001 zurückgegriffen werden. Da die 
tatsächliche Entwicklung des Gebietes und damit das Emissionspotenzial nicht konkret vorausgesagt 
werden kann, wurde in dem Gutachten ein Ansatz  gewählt, der eine annähernde Abschätzung der Im-
missionen erlaubt. Ziel der Untersuchung war insbesondere, die Relevanz des Gewerbe- und Industrie-
gebietes für den stadteinwärts gerichteten Belüftungsk orridor zu prüfen. Im Unterschied zu den Festset-
zungen des vorliegenden Bebauungsplanes basiert das Gutachten von 2001 auf einer größeren Ausdeh-
nung des Gebietes gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan. Die Annahmen zur Art der Nut-
zung gingen teilweise von einem deutlich höheren Em issionspotenzial aus, als dies mit den Festsetzun-
gen der Abstandsklassen im vorliegenden Bebauungsplan zulässig ist. Insofern spiegeln die Ergebnisse 
dieses Gutachtens eine deutlich ungünstigere Belastungs situation (worst case) wider, als dies mit dem 
vorliegenden Plankonzept der Fall ist. Die Ergebniss e lassen demnach keine relevanten Auswirkungen 
auf benachbarte Ortsteile oder gar das Stadtzentrum von Münster befürchten. Selbst unter pessimalen 
Annahmen waren die prognostizierten Auswirkungen gering und auf seltene klimatische Ereignisse bzw. 
den unmittelbaren Nahbereich beschränkt. Die gegenüber dem Gutachten deutlich verminderte Ausdeh-
nung des Gebietes lassen eine weitere Entlastung erwarten.  
Für den Nahbereich des Gewerbe- und Industriegebietes werden über die festgesetzten und auf die je-
weiligen Nachbarschaften abgestimmten Abstandskl assen Belastungen durch Luftschadstoffimmissio-
nen, Staubentwicklung oder Gerüche weitgehend ausgeschlossen. Für einzelne Gebäude im direkten 
Umfeld der gewerblichen oder industriellen Fläch en werden die Abstandsempfehlungen gem. Abstands-
erlass nicht eingehalten (vgl. Tabelle 6). 
Tabelle 6:  
Wohngebäuden im Nahbereich des Hansa-Businessparks, deren reale Abstände die 
festgesetzten Abstände gemäß Abstandserlass Nordrhein-Westfalen unterschreiten 
Immissionsort Realer  
Abstand 
Nächstgelegene zulässige 
Abstandsklasse
Erforderlicher  
Abstand 
Wiedaustr. 16 ca. 50 m VII 100 m 
Thierstr. 288 ca. 40 m VII 100 m 
Inkingrodde 331/333 ca. 40 m VII 100 m 
Wiedaustr. 68 ca. 50 m VII 100 m 
Wiedaustr. 80, 80a/b ca. 60 m VII 100 m 
Wiedaustraße 105 ca. 150 m VI 200 m 
Zur Börgerbrücke 225 ca. 130 m VI 200 m 
Zur Börgerbrücke 187/189 ca. 150 m VI 200 m 
 
Begründung / Seite - 17 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
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Industrie- und Gewerbegebiet 
Für Vorhaben, die einen Mindestabstand von 100 m zu schutzbedürftigen Nutzungen nicht einhalten, 
sieht der Abstandserlass NRW eine Einzelfallprüfung im Rahmen des bau- bzw. immissionsschutzrechtli-
chen Genehmigungsverfahrens vor. (vgl. Kap. 8.4.1 Gewerbelärm). Analog ist auch in den südlich gele-
genen Industrieflächen zu verfahren. 
Lichtimmissionen 
Im Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes sind je nach Art der künftigen Nutzung stärkere Lichtim-
missionen, z.B. zur Ausleuchtung von Betriebsgrundstücken oder zur Anstrahlung von Gebäuden nicht 
auszuschließen. Blinkende und sich bewegende Werbeanlagen sind unzulässig (vgl. TF 2.1). 
Auswirkungen auf die Erholung 
Mit der Realisierung des Hansa-Businessparks sind stellenweise Beeinträchtigungen der Erholungsnut-
zung verbunden. Diese resultieren aus der Überpl anung von bisherigen Wegeverbindungen, u.a. der 
„100-Schlösser-Route“. Auch im Bereich der geplanten Schwergutumschlagstelle ergeben sich erhebli-
che Auswirkungen, da eine bedeutende durchgängige Wegeverbindung entlang des Kanals unterbrochen 
wird bzw. planungsbedingt verlegt werden muss. Hinsichtlich der 100-Schlösser-Route ist ersatzweise ei-
ne Wegeführung im Bereich des zentralen Waldbestandes vorgesehen. Der Verlauf innerhalb gewerbli-
cher Flächen kann durch diese Führung minimiert werden.  
Der am südlichen Kanalufer gelegene Yachthafen wird durch die Nähe zum Industriegebiet zukünftig 
stärkeren Immissionen ausgesetzt. 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt 
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie das Umfeld wurde eine Kartierung der Biotoptypen 
durchgeführt. Darüber hinaus sind die Pflanzen- u nd Tierwelt (Brutvögel, Amphibien/Reptilien, Fleder-
mäuse) näher untersucht worden. Bedeutsame Biotops trukturen mit sehr hoher Schutzwürdigkeit gemäß 
UVU finden sich vor allem im Bereich eines naturnahen, zentral gelegenen Laubwaldbestandes, der Ab-
grabung Liekfor mit ihren artenreic hen Brachflächen und Gewässern, am  Kanalufer mit Altbaumbestand, 
einer Wallhecke mit Überhältern nördlich des zent ralen Waldbestandes sowie im Bereich von Hoflagen 
(z.T. Obstwiesen) und einzelnen Gehölzen. Eine hohe Schutzwürdigkeit weisen der Waldbestand östlich 
des Rastplatzes Kiebitzhain an der A1, Waldbestände im Bereich des DEK sowie kleinere Grünlandflä-
chen und Brachflächen auf. Der Kernbereich des Bebauungsplanes wird durch große Ackerflächen be-
stimmt, die für die Tier- und Pflanzenwelt eine geringe bis mittlere Bedeutung aufweisen. 
Vögel:
 
Für die Vogelwelt liegen Kartierungen aus den Jahren 2000 und 2007 vor. 2007 wurde das Untersu-
chungsgebiet auf den Planungsraum und das engere Umfeld beschränkt. In den beiden Jahren konnten 
insgesamt 54 bzw. 59 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Die Artenzahl liegt 
damit deutlich über den Er wartungswert für eine du rchschnittliche Agrarlandschaft. Insgesamt 18 Arten 
sind wegen ihrer Gefährdung bzw. Schutzwürdigkeit als sogenannte planungsrelevante Arten gemäß 
LANUV ( Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ) einzustufen (vgl. Tabelle 7). 
Fledermäuse 
Im Frühjahr und Sommer 2000 und 2007 wurde eine Erfassung der Fledermaus-Fauna durchgeführt. Da-
zu wurde ein „Bat-Detektor“ eingesetzt und an zwei Stellen im Wald beim Hof Wortmann und an den Ab-
grabungsgewässern Netze aufgestellt. 2007 wurde das Untersuchungsgebiet auf den Planungsraum und 
das engere Umfeld beschränkt. 
Die Tiere wurden im Wesentlichen jagend am DEK festgestellt. Beachtenswert ist der erste Sommer-
nachweis der Teichfledermaus in Münster sowie eine Wochenstube der Fransenfledermaus im zentralen 
Waldgebiet. 
Die vorliegenden Daten zeichnen das Untersuchungsgebiet als gutes Jagdgebiet für Fledermäuse aus. 
Der Nachweis von 6-8 Arten (nicht alle Arten ließen  sich in beiden Jahren nachweisen) unterstreicht die 
Bedeutung. Besonders der südliche Teil des Unters uchungsgebietes (Umfeld Dortmund-Ems-Kanal) hat 
eine hohe Bedeutung für Fledermäuse, bei denen sämtliche Arten streng geschützt sind. (vgl. Tabelle 7) 
Begründung / Seite - 18 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
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Amphibien: 
Im Rahmen einer Kartierung der Amphibien und Rept ilien im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 
"Davert und Hohe Ward" wurden im Frühjahr 2000 die Amphibien im Untersuchungsgebiet erfasst. Eine 
Aktualisierung erfolgte im Frühjahr 2007. 
Im Jahr 2000 wurden an 9 von 17 untersuchten Gewä ssern Amphibiennachweise erbracht. Eine verglei-
chende Untersuchung (2007) an 11 Gewässern im engeren Umfeld des geplanten Hansa-Businessparks 
ergab an den meisten Gewässern kaum Veränderungen.  In einem mittlerweile fischfreien Gewässer er-
höhte sich die Besiedlung mit Amphibien deutlich. Insgesamt wurden folgende Arten nachgewiesen: 
- Erdkröte 
- Grasfrosch 
- Teichfrosch (nur 2007) 
- Teichmolch 
- Bergmolch 
 
Arten der Roten Liste oder streng geschützte Arten wie Kammmolch und Laubfrosch kommen im Gebiet 
nicht vor. Die Bestände sind meist relativ klein. Insgesamt hat das Untersuchungsgebiet für Amphibien 
eine mäßige Bedeutung. 
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und angrenzende Bereiche liegen zusammenfassend 
Nachweise für folgende planungsrelevante Tierarten gemäß LANUV vor: 
Tabelle 7: 
Planungsrelevante Artnachweise der faunistischen Kartierungen 
im B-Plangebiet und angrenzenden Bereichen 
Artengruppe nachgewiesene Arten Schutzstatus FFH/V-RL Gefährdung NRW 
Säugetiere /  
Fledermäuse 
- Wasserfledermaus 
- Zwergfledermaus 
- Breitflügelfleder-
maus 
- Fransenfledermaus  
- Großer Abendsegler
- Teichfledermaus 
- Kleiner Abendsegler
-    Rauhhautfledermaus 
- §§, Anh. IV 
- §§, Anh. IV 
- §§, Anh. IV  
- §§, Anh. IV  
- §§, Anh. IV  
- §§, Anh. II, IV  
- §§, Anh. IV  
- §§, Anh. IV 
 
- Rote Liste 3 
- *N 
- Rote Liste 3 
- Rote Liste 3 
- Rote Liste I 
- Rote Liste I 
- Rote Liste 2 
- Rote Liste I 
 
Vögel − Nachtigall  
− Kiebitz 
− Rauchschwalbe  
− Steinkauz  
− Schleiereule 
− Grünspecht 
− Sperber 
− Mäusebussard 
− Turmfalke 
− Rebhuhn 
− Teichrohrsänger 
− Braunkehlchen 
− Bekassine 
− Waldkauz 
− Steinschmätzer 
− Eisvogel 
− Teichhuhn 
− Graureiher 
 
− § 
− §§ 
− § 
− §§ 
− §§ 
− §§ 
− §§ 
− §§ 
− §§ 
− § 
− § 
− § 
− §§ 
− §§ 
− § 
− §§ 
− §§ 
− § 
 
− Rote Liste 3 
− Rote Liste 2 
− Rote Liste 3 
− Rote Liste 3 
− *N 
− Rote Liste 3 
− *N 
− * 
− * 
− Rote Liste 2N 
− Rote Liste 3 
− Rote Liste 2N 
− Rote Liste 1N 
− * 
− Rote Liste 1 
− Rote Liste 3N 
− V 
− *N 
 
Libellen 
 
- Helm-Azurjungfer 
 
- §§, Anh. II 
§   - besonders geschützt,
§§ - streng geschützt 
 
- Rote Liste 1 
 
Begründung / Seite - 19 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
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Industrie- und Gewerbegebiet 
Abkürzungen der Roten Liste:  
1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, *= nicht gefährdet, D= Daten nicht aus-
reichend, I= gefährdete wandernde Tierart, N= von Naturschutzmaßnahmen abhängig, V = Vorwarn-
liste  
 
Flora
: 
Stichprobenartige Erhebungen der Pflanzenwelt ergaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes kei-
ne Nachweise gefährdeter Arten. Für die Flora be deutsamere Standorte befinden sich im Bereich der 
Wald- und Brachflächen.  
Auswirkungen der Planung  
Mit der Realisierung des Gewerbe- und Industriegebietes sind Beeinträchtigungen für die Tier- und Pflan-
zenwelt verbunden, die zum einen durch die unmittelbare Flächeninanspruchnahme oder Zerschneidung 
von Lebensräumen hervorgerufen werden. Zum anderen  besteht ein Gefährdungspotenzial durch be-
triebsbedingte Störungen (z.B. Verkehr, Licht). Ein sehr hohes Beeinträchtigungsrisiko ergibt sich vor al-
lem für den vollständig überplanten Waldbestand am Rastplatz der A1, Teile des Kanalufers sowie Teile 
einer Wallhecke. Durch schädigende Randeinflüsse werden z.T. auch die Waldränder in unmittelbarem 
Anschluss an die Gewerbe- und Industrieflächen hoch beeinträchtigt. 
Für den Großteil des Untersuchungsgebietes besteht - im Wesentlichen durch Inanspruchnahme von A-
ckerflächen – eine mäßige Beeinträchtigung. Allerdi ngs kommt es nördlich der Wiedaustraße zur Über-
planung von Ackerflächen, die eine besondere Bedeutung für die Avifauna (Kiebitzbrut) haben. 
Eine Beeinträchtigung von Vogelschutzgebieten oder FFH-Gebieten, insbesondere der in rund 1,3 km 
Entfernung südlich gelegenen Davert, ist nicht festzustellen.  
Waldumwandlung:
 
Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden 
(§ 1a Abs.2 BauGB). Durch die Planung wird Wald im Sinne des § 2 Abs.1 Bundeswaldgesetzes in einem 
Umfang von ca. 2,5 ha überplant. Die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart ist unter Einbe-
ziehung der Vorschriften über die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart in der Abwägung zu 
berücksichtigen (§39 LFoG). Einer Umwandlungsgenehmigung durch die Forstbehörde bedarf es nicht (§ 
43 Abs.1 LFoG). Für die Waldbeanspruchung ist eine Ersatzaufforstung erforderlich. 
Für die Rodung von Wald im Sinne des Landesforstgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine ande-
re Nutzungsart auf einer Fläche von 0,5 ha bis we niger als 5 ha bedarf es gemäß UVPG NRW (Anlage 1 
Nr. 25b) einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzel falls zur Feststellung der UVP-Pflicht. Da die 
Umwandlung des Waldbestandes im Gesamtkontex t der Umweltprüfung für den Bebauungsplan mit be-
trachtet wird, ist die genannte Einzelfallprüfung entbehrlich. 
Eingriff in Natur- und Landschaft
 
Im Rahmen der landschaftsökologischen Bewertung  nach dem Münsteraner Bewertungsverfahren wurde 
der Planungsraum entsprechend der geplanten Realisierungsabschnitte in zwei Teilbereiche unterteilt 
und separat der Eingriffsbilanzierung
 unterzogen. In beiden Teilbereichen wurden Flächen als bewer-
tungsneutrale Flächen ausgegrenzt und von einer landschaftsökologischen Bewertung ausgenommen. 
Hierbei handelt es sich um  Flächen (landwirtscha ftliche Flächen, Hoflagen, Siedlungsbereiche, rechts-
kräftige Gewerbeflächen) die in Folge des Bebauungsplanverfahrens keine Eingriffe in Natur und Land-
schaft darstellen bzw. sich eingriffsneutral verhalten. Die im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellte 
Trasse des Anschlussgleises wurde ebenfalls als eingriffsneutrale Fläche gewertet und von der Eingriffs-
bewertung ausgenommen. Die geplante Gleistrasse wurde als Planungskorridor im Rahmen der Ein-
griffsbilanzierung berücksichtigt, die eigentliche Eingriffsbewertung und hieraus resultierende Ausgleichs-
bedarfe bleiben jedoch einem späteren Planfeststell ungsverfahren vorbehalten (vgl. landschaftspflegeri-
scher Fachbeitrag). Für die geplant e Schwergutumschlagstelle am Do rtmund-Ems-Kanal wird die Ein-
griffsregelung separat im Zuge eines Änderungsverfahrens zur Planfeststellung des DEK-Ausbaus 
durchgeführt. 
Die beiden bewertungsrelevanten Teilbereiche des Ha nsa-Business-Parks Münster unterliegen im Be-
stand überwiegend einer intensiv landwirtschaftlichen Nutzung. Neben den landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen wird der südlich der Wiedaustraße gelegene Planungsraum von zwei großflächigen Waldflächen mit 
Begründung / Seite - 20 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
einem Flächenanteil von ca. 13,3 ha geprägt. Der Versiegelungsanteil innerhalb des bewertungsrelevan-
ten Bereiches des Bebauungsplans beträgt gegenwärtig ca. 4,0 %. 
Durch die weitgehende Integration der ökologisch hoch wertigen Biotopstrukturen in die im Bebauungs-
plan vorgesehenen öffentlichen Grün-, Wald- und Ausgleichsfläche ist ein weitgehender Erhalt und eine 
dauerhafte Sicherung der ökologisch wertvollen Landschaftselemente gewährleistet. Damit wird der ge-
setzlichen Vorgabe der Eingriffsminimierung Rechn ung getragen. Als ein schwerwiegender Eingriff ist 
dagegen die vorgesehene Überplanung des ca. 2,5 ha großen Waldbestandes östlich des Rastplatzes 
entlang der A1 mit seinem bis zu 100 Jahre alten Baumbestand einzustufen. Auch die Zerschneidung ei-
ner gesetzlich geschützten Wallhecke stellt einen erheblichen Eingriff dar (vgl. Kap. 8.4.6). 
Die geplante Bebauung und die mit der Realisierung des Bebauungsplans einhergehenden Verluste von 
Biotopstrukturen, Teillebensräumen, der damit ve rbundenen Unterbrechung bzw. Einschränkung von 
Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Biotopstrukturen sowie die Überbauung von bisher versi-
ckerungsfähigen und offenporigen Flächen stellt einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff in Natur und 
Landschaft gemäß § 8 BNatSchG dar. Die Gesamtversiegelung beläuft sich künftig im Teilbereich südlich 
der Wiedaustraße auf ca. 43,8 ha, im Teilbereich nördlich der Wiedaustraße auf 9,1 ha. 
Ausgleichsmaßnahmen
 
Im Rahmen der Abwicklung der Eingriffsregelung im Bebauungsplanverfahren wurden die landschafts-
ökologischen Gegebenheiten auf der Grundlage der Bestandssituation und der planerischen Ausweisung 
des Bebauungsplanes Nr. 483 innerhalb der beiden Teilbereiche des Plans separat erfasst, analysiert 
und bewertet. 
Trotz einer Berücksichtigung der vorgenannten Mi nimierungsmaßnahmen und der geplanten land-
schaftspflegerischen Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 483 (Fest-
setzung von öffentlichen Grünflächen,  Pflanzgeboten und Ausgleichsflächen) verbleiben Ausgleichsflä-
chendefizite. Für den Teilbereich südlich der Wiedau straße wurde im landschaftspflegerischen Fachbei-
trag ein Ausgleichsdefizit von 849.883 Werteinheiten und für den Teilbereich nördlich der Wiedaustraße 
ein Ausgleichsdefizit von 206.245 Werteinheiten ermitt elt. Da das Ausgleichsflächendefizit aufgrund der 
strukturellen Gegebenheiten und unter Berüc ksichtigung der bestehenden Planungsvorgaben und -
zielsetzungen nicht innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichen werden kann, erfolgt der Aus-
gleich auf städtischen Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 483 
auf den nachfolgend aufgeführten Flächen: 
 
Ausgleichsflä-
chen - Nr. 
Lage Gemarkung Flur Flurstücke Größe 
1 Aa-Niederung 
südlich Gimbter 
Straße 
St. Mauritz 44 49, 180 ca. 5,45 ha 
Aa-Niederung 
nördlich Hüls-
hoffstraße 
Schonebeck 28 12, 16, 17, 
18, 27, 28, 
30 
ca. 2,98 ha 2 
Aa-Niederung 
südlich Hüls-
hoffstraße 
Roxel 28 23, 31, 56 ca. 5,65 ha 
3 südlich Waren-
dorfer Straße 
St. Mauritz 32 370 ca. 1,14 ha 
4 Aa-Niederung 
bei Haus Kump 
Münster 
 
229 46, 52, 53, 
54, 55, 56, 
60, 73, 77, 
79, 81, 82, 
85, 86, 89, 
97, 99, 100, 
108 
ca. 7,37 ha 
5 südlich Kläran-
lage Albachten 
Albachten 20 90 ca. 0,99 ha 
6 westlich Amelsbüren 8 102 ca. 3,82 ha 
Begründung / Seite - 21 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
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Industrie- und Gewerbegebiet 
Thierstraße     
7 östlich Twenhö-
venweg 
Angelmodde 2 2352 ca. 0,72 ha 
8 Emmerbach-
Niederung nörd-
lich Klosterholz  
Amelsbüren 25 125, 126 ca. 3,40 ha 
 
Der erforderliche Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft durch den Bebauungsplan Nr. 483 
kann auf den genannten Flächen in einem Gesamt umfang von 31,52 ha vollständig umgesetzt werden. 
Die stadträumliche Lage der Ausgleichsflächen sowie die im Einzelnen geplanten Aufwertungsmaßnah-
men sind dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zu entnehmen. 
Die vorhabenbedingte Verlegung des Fließgewässers Nr. 3267000.1 im Bereich der Anbindung an den 
Kappenberger Damm auf einer Länge von ca. 150 m und die Aufhebung des Fließgewässers Nr. 
3267000.1 parallel zur geplanten Schwergutumschlagste lle auf einer Länge von ca. 200 m sind in die 
Eingriffsbilanzierung des Teilbereiches südlich der Wiedaustraße eingegangen. Die durch die Verlegung 
bzw. Aufhebung der vorgenannten Fließgewässer hervorgerufenen Eingriffe werden im Rahmen der 
Neuanlage und Optimierung von Fließgewässern in nerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen 
ausgeglichen. 
Der Ausgleich für den Eingriff durch die Schwergutums chlagstelle ist in einem Umfang von ca. 6.400 m² 
im Bereich Hiltrup (separates Änderungsverfahren zur Planfeststellung DEK-Ausbau) vorgesehen. 
Waldentwicklung
 
Für die Beseitigung eines ca. 2,5 ha großen Waldbestandes und von Teilen einer nach Forstrecht als 
Wald anzusprechenden Wallhecke wird entsprechend den Forderungen des Landesbetriebes Wald und 
Holz Nordrhein-Westfalen vom 14.10.2008 eine Ersatzaufforstung in einem Umfang von ca. 4,39 ha vor-
gesehen. Die Teilflächen befinden sich beide im Südosten des Stadtgebietes und liegen mit 3 bzw. 5 km 
Entfernung relativ nah zum Eingriffsort. Die Flächen decken sich mit den naturschutzrechtlich erforderli-
chen Ausgleichsflächen Nr. 5 und 8. 
Artenschutz
 
Im Bauleitplanverfahren ist zu prüfen, ob es zu Beeinträchtigungen schutzwürdiger Arten gemäß Bun-
desnaturschutzgesetz (BNatSchG) bz w. der FFH-Richtlinie / Vogelsc hutz-Richtlinie kommen kann, die 
der Realisierung des geplanten Vorhabens entgegens tehen können. Die durchgeführten faunistischen 
Untersuchungen berücksichtigen dabei insbesondere die sogenannten planungsrelevanten Arten in Nord-
rhein-Westfalen gemäß LANUV (vgl. Tabelle 8). 
Für die im Gebiet nachgewiesenen Fledermäuse, bei denen sämtliche Arten zu den streng geschützten 
Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie zä hlen, sind negative Auswirkungen und Störungen dahin-
gehend zu erwarten, dass es zu Beeinträchtigungen durch Lichtemissionen des Gewerbe- und Industrie-
gebietes kommen kann. In Folge der Beleuchtun g können Insekten aus der Umgebung angezogen wer-
den, die damit als Nahrung insbesondere für die Waldarten nicht mehr zur Verfügung stehen. Weitere 
Beeinträchtigungen stellen der Verlust von Jagdhabi taten im Offenland sowie vermehrte Unfallgefahren 
durch Kollisionen mit Fahrzeugen dar. 
Durch das geplante naturnahe Regenrückhaltebecken innerhalb des Plangebietes und die an den Wald 
angrenzenden Ausgleichsflächen wird ein wirksamer Puffer zwischen den für Fledermäuse wertvollen 
Waldflächen und dem Hansa-Businesspark eingerichtet. Durch Eingrünungs-/ Abschirmungsmaßnahmen 
werden mögliche Beeinträchtigungen der Teillebens räume am Dortmund-Ems-Kanal im Bereich Bör-
gerbrücke soweit möglich gemindert. Zudem wird vom Gutachter empfohlen, Lampen einzusetzen, die 
keine anziehende Wirkung auf Insekten ausüben, um Nahrungsverluste und Irritationen der Fledermäuse 
während der Jagd zu vermeiden. Eine Beeinträchtigung der im Gebiet vorkommenden Fledermäuse lässt 
sich durch die genannten Maßnahmen zumindest teilweise vermeiden. Ein substanzieller Verlust bzw. ei-
ne erhebliche Beeinträchtigung von Fledermauslebensräumen ist jedoch ebenso nicht zu befürchten wie 
die Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen. Die Schädigungs- und Stö-
rungstatbestände des § 42 BNatSchG sind unter Berücksichtigung der beschriebenen Vermeidungsmaß-
nahmen in Bezug auf die vorkommenden Fledermäuse damit nicht einschlägig. 
Begründung / Seite - 22 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
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Industrie- und Gewerbegebiet 
Begründung / Seite - 23 - von 40 
Von den im bzw. im direkten Umfeld der Planung vorkommenden planungsrelevanten Vogelarten sind für 
sieben Arten (Mäusebussard, Sperber, Schleiereule, Kiebitz, Rauchschwalbe, Steinkauz und Turmfalke) 
Störungen nicht auszuschließen. Die Verbotstatbe stände des § 42 Abs.1 Nr. 2 BNatSchG sind jedoch 
nicht einschlägig, da für alle betroffenen Arten ei ne relevante Verschlechterung des Erhaltungszustandes 
der lokalen Populationen in Verbindung mit den im  Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 
vorgesehenen Maßnahmen unwahrscheinlich ist. Eine erhebliche Störung liegt damit nicht vor. 
Hinsichtlich des Sperbers und des Ki ebitzes, deren Niststandorte unmittelbar von der Planung betroffen 
sind, hat die Freimachung des Baufeldes außerhalb der jeweiligen Brutzeiten zu erfolgen. Damit kann 
dem Verbot der Tötung von Tieren entsprochen werden (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). 
Durch die Überplanung der Niststandorte von Kiebitz  und Sperber wird zusätzlich das Verbot berührt, 
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders gesc hützter Arten zu zerstören (§ 42 Abs.1 Nr. 3 
BNatSchG). Hinsichtlich des Kiebitzes wird durch Maßnahmen auf einer städtischen Ackerfläche (Ge-
markung Amelsbüren, Flur 9, Flurstück 278) im Umfe ld der Abgrabung Liekfor sichergestellt, dass die ö-
kologischen Funktionen der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusam-
menhang weiterhin erfüllt werden. Hinsichtlich des S perbers ist davon auszugehen, dass er innerhalb 
seines Jagdgebietes 5 einen geeigneten Ersatznistplatz annimmt. Der Sperber bevorzugt hierzu Nadel-
baumbestände mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Entsprechende potenzielle Nist-
standorte sind im räumlichen Zusammenhang vorhanden, so dass von einem Erhalt der ökologischen 
Funktionen auch für den Sperber auszugehen ist. Zudem ist beim Sperber aufgrund seines verhältnis-
mäßig guten Erhaltungszustandes der Population (rd . 2.000 Brutpaare in NRW) und der Anpassungsfä-
higkeit der Art nicht von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszugehen. Das Verbot nach 
§ 42 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG ist somit nicht einschlägig (§ 42 Abs. BNatSchG). 
Die weiteren erhobenen planungsrelevanten Arten im Untersuchungsgebiet sind von der Planung nicht in 
erheblichem Maße betroffen. Für die sonstigen „E uropäischen Vogelarten“, insbesondere ubiquitäre Ar-
ten, ist davon auszugehen, dass die vorgesehenen Ma ßnahmen im Umfeld des Gewerbe- und Industrie-
gebietes auch für diese Arten wirksam sind und populationsrelevante Beeinträchtigungen auszuschließen 
sind. 
Artenschutzrechtlich relevante Belange stehen der Planung damit nicht entgegen.  
 
                                                      
5 Ein Brutpaar kann ein Jagdgebiet in einer Größe von 4-7 km² umfassen (aus: Geschützte Arten in Nord-
rhein-Westfalen, MUNLV 2007)

Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
Begründung / Seite - 24 - von 40 
Tabelle 8: Artbezogene Betrachtung der Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten 
Art Erhaltungs-
zustand in 
NRW6
 
Prognose und Bewertung der Aus-
wirkungen 
Vermeidungsmaßnahmen Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Po-
pulation 
Verbotstatbe- 
stände nach  
§ 42 BNatSchG 
Planungsrelevante Fledermäuse mit potenzieller Störung während ihre Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten 
Breitflügelfleder-
maus 
(2000) 
 
Günstig Art jagt in der strukturreichen offenen 
Kulturlandschaft. Quartiere in/an Ge-
bäuden werden in Amelsbüren vermu-
tet. Kein substanzieller Lebensraum-
verlust. Beeinträchtigung durch 
Lichtemissionen des Gewerbe- und 
Industriegebietes möglich. 
Abschirmung der Gewässer 
(Kanal, Abgrabung) durch 
Gehölzanpflanzungen ggü. 
Gewerbe- und Industriegebiet. 
Anlage von Gehölzstrukturen 
und Sukzessionsflächen im 
direkten Umfeld. Beleuchtung 
mit geringem Störpotenzial / 
Einsatz von Natriumdampf-
lampen. 
Nein 
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine 
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum 
Münster zu erwarten. 
Nicht erfüllt 
Fransenfleder-
maus  
(2000, 2007) 
Günstig Eng an Waldgebiete gebundene Art,
die aber auch in der offenen Land-
schaft jagt. Quartiere in Baumhöhlen
(Viehställen). Nachweis einer Wo-
chenstubengesellschaft im zentralen
Waldgebiet. Beeinträchtigung durch
Lichtemissionen des Gewerbe- und In-
dustriegebietes sowie ggf. von Flug-
routen möglich. 
Anlage von Gehölzstrukturen 
im direkten Umfeld. Pufferzo-
ne zwischen Wald und Ge-
werbeflächen. Beleuchtung 
mit geringem Störpotenzial / 
Einsatz von Natriumdampf-
lampen. 
Nein 
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine 
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum 
Münster zu erwarten. 
Nicht erfüllt 
Großer Abendseg-
ler 
(2000) 
Günstig Typische Waldfledermaus; Quartiere 
in Baumhöhlen. Die Art ist besonders 
zur Zugzeit im Gebiet anzutreffen. 
Kein substanzieller Lebensraumver-
lust. Beeinträchtigung durch 
Lichtemissionen des Gewerbe- und 
Industriegebietes möglich. 
Beleuchtung mit geringem 
Störpotenzial / Einsatz von 
Natriumdampflampen. 
Nein 
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine 
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum 
Münster zu erwarten. 
Nicht erfüllt 
Kleiner Abendseg-
ler 
(2000, 2007) 
ungünstig/ 
unzurei-
chend 
Waldart, die im Umfeld des Waldge-
bietes und des Kanals jagt. Kein sub-
stanzieller Lebensraumverlust. Beein-
trächtigung durch Lichtemissionen 
Abschirmung der Gewässer 
(Kanal) durch Gehölzanpflan-
zungen ggü. Gewerbe- und 
Industriegebiet. Anlage von 
Nein 
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine 
Verschlechterung des Erhal-
Nicht erfüllt 
                                                      
6 Erhaltungszustand der Arten nach Angabe des LANUV für die atlantische Region (www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de)

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Industrie- und Gewerbegebiet 
Begründung / Seite - 25 - von 40 
Art Erhaltungs-
zustand in 
NRW6
 
Prognose und Bewertung der Aus-
wirkungen 
Vermeidungsmaßnahmen Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Po-
pulation 
Verbotstatbe- 
stände nach  
§ 42 BNatSchG 
des Gewerbe- und Industriegebietes 
möglich. 
Gehölzstrukturen und Suk-
zessionsflächen im direkten 
Umfeld. Beleuchtung mit ge-
ringem Störpotenzial / Einsatz 
von Natriumdampflampen. 
tungszustandes der Art im Raum 
Münster zu erwarten. 
Rauhhautfleder-
maus 
(2007) 
 
Günstig Ähnlich Zwergfledermaus, aber stär-
ker an Gewässer und Waldgebiete 
gebundene Art. Tagesquartiere in 
Baumhöhlen, an Gebäuden und in 
Nistkästen. Während der Zugzeit ver-
breitet in Münster. 
Kein substanzieller Lebensraumver-
lust. Beeinträchtigung durch 
Lichtemissionen des Gewerbe- und 
Industriegebietes möglich. 
Abschirmung der Gewässer 
(Kanal, Abgrabung) durch 
Gehölzanpflanzungen ggü. 
Gewerbe- und Industriegebiet. 
Anlage von Gehölzstrukturen 
und Sukzessionsflächen im 
direkten Umfeld. Beleuchtung 
mit geringem Störpotenzial / 
Einsatz von Natriumdampf-
lampen. 
Nein 
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine 
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum 
Münster zu erwarten. 
Nicht erfüllt 
Teichfledermaus 
(2000, 2007) 
Günstig Art jagt über Wasserflächen, haupt-
sächlich auf dem Durchzug im Unter-
suchungsgebiet. 
Beeinträchtigung durch Lichtemissio-
nen des Gewerbe- und Industriege-
bietes möglich. 
Abschirmung des Kanals 
durch Gehölze. Beleuchtung 
mit geringem Störpotenzial / 
Einsatz von Natriumdampf-
lampen. 
Nein 
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine 
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum 
Münster zu erwarten. 
Nicht erfüllt 
Wasserfledermaus
(2000, 2007) 
 
Günstig Art jagt über Wasserflächen, Quartie-
re der Art (Bäume) nicht bekannt. 
Beeinträchtigung durch Lichtemissio-
nen des Gewerbe- und Industriege-
bietes möglich. 
Abschirmung der Gewässer 
(Kanal, Abgrabung) durch 
Gehölzanpflanzungen ggü. 
Gewerbe- und Industriegebiet 
(teilweise). Beleuchtung mit 
geringem Störpotenzial / Ein-
satz von Natriumdampflam-
pen. 
Nein 
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine 
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum 
Münster zu erwarten. 
Nicht erfüllt

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Art Erhaltungs-
zustand in 
NRW6
 
Prognose und Bewertung der Aus-
wirkungen 
Vermeidungsmaßnahmen Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Po-
pulation 
Verbotstatbe- 
stände nach  
§ 42 BNatSchG 
Zwergfledermaus 
(2000, 2007) 
Günstig Häufigste Art; nutzt vorhandene (Ge-
hölz-) Strukturen als Jagdhabitat. Kei-
ne Quartiere der Art im UG betroffen. 
Kein substanzieller Lebensraumver-
lust. Beeinträchtigung durch 
Lichtemissionen des Gewerbe- und 
Industriegebietes möglich. 
Anlage von Gehölzstrukturen 
und Sukzessionsflächen im 
direkten Umfeld.. Beleuchtung 
mit geringem Störpotenzial / 
Einsatz von Natriumdampf-
lampen. 
Nein  
Art ist in Münster weit verbreitet 
Nicht erfüllt 
Planungsrelevante Vogelarten mit Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten 
Sperber 
 
Günstig Niststandort an der Straße Inkingrod-
de wird überplant. Niststandort im 
zentralen Waldgebiet nicht direkt be-
troffen. Verlust von Jagdhabitaten 
durch großflächige Inanspruchnahme 
von Flächen. 
 
Die Freimachung des Bau-
feldes darf nur von Sept.  
bis Feb. außerhalb der 
Brutperiode der Art erfol-
gen. 
Nein 
Der Sperber ist in der Wahl des 
Brutplatzes anpassungsfähig, so 
dass von einer erfolgreichen 
neuen Quartiersuche ausgegan-
gen werden kann. Eine Beein-
trächtigung der lokalen Populati-
on ist nicht zu erwarten. Die öko-
logischen Funktionen der von 
dem Eingriff betroffenen Fort-
pflanzungsstätten werden im 
räumlichen Zusammenhang wei-
terhin erfüllt. 
Nicht erfüllt 
Kiebitz 
 
Günstig Der Kiebitz brütet als reviertreuer Vo-
gel regelmäßig im Bereich der Abgra-
bung nördlich der Wiedaustraße. Da-
bei wird auch die angrenzende Acker-
fläche besiedelt. Der Niststandort auf 
dem Acker geht mit der Planung ver-
loren. Eine Störung der weiteren Nist-
standorte ist nicht auszuschließen. 
Temporär brachliegende Gewerbeflä-
chen werden zur Brut häufig ange-
nommen 
Flächenoptimierung auf A-
ckerfläche in der Nachbar-
schaft. Daneben sollen sich 
die vorgesehenen Aus-
gleichsmaßnahmen im Aatal 
längerfristig fördernd auf die 
Kiebitzpopulation in Münster 
auswirken.  
Die Freimachung des Bau-
feldes darf nur von Sept. bis 
Feb. außerhalb der Brutpe-
riode der Art erfolgen. 
Nein 
Die ökologische Funktion der 
vom Eingriff betroffenen Fort-
pflanzungsstätten kann durch die 
Ausgleichsmaßnahmen im räum-
lichen Zusammenhang weiterhin 
erfüllt werden. Eine Verschlech-
terung des Erhaltungszustandes 
der lokalen Popula-tion ist nicht 
zu erwarten 
Nicht erfüllt

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Art Erhaltungs-
zustand in 
NRW6
 
Prognose und Bewertung der Aus-
wirkungen 
Vermeidungsmaßnahmen Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Po-
pulation 
Verbotstatbe- 
stände nach  
§ 42 BNatSchG 
Planungsrelevante Vogelarten mit potenzieller Störung während ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten 
Mäusebussard 
 
Günstig Der Mäusebussard nistet in zentralem 
Waldgebiet, in direkter Nähe zu ge-
planten Gewerbeflächen. Eine anlage-
/betriebsbedingte Störung des Brut-
platzes kann nicht ausgeschlossen 
werden. Der Vogel ist im Allgemeinen 
jedoch sehr anpassungsfähig. Er ver-
liert einen Großteil seines Nahrungs-
habitates in der Feldflur. 
Anlage waldnaher Ausgleichs-
flächen zur Kompensation 
verloren gehender Nahrungs-
habitate. 
 
Nein 
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine 
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum 
Münster zu erwarten.  
Nicht erfüllt 
Rauchschwalbe  
 
günstig  Aktuelle Brut in Gebäuden unmittelbar 
außerhalb des Plangebietes. Weitere 
Brutstandorte des reviertreuen Vogels 
wurden mit Abriss der Höfe Reifig und 
Wortmann und durch ein Feuer auf 
dem Hof Schwering bereits zerstört. 
Eine anlage- und betriebsbedingte 
Störung der noch vorhandenen Brut-
plätze kann nicht ausgeschlossen 
werden. Die Rauchschwalbe verliert 
Teile ihrer Nahrungshabitate in der 
Feldflur. 
Anlage von Kompensations-
flächen im Umfeld dient als 
Ausgleich für den Verlust von 
Nahrungshabitaten. 
 
Nein 
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine 
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum 
Münster zu erwarten. 
 
Nicht erfüllt 
Schleiereule 
 
Günstig Aktuelle Brut in Gebäude unmittelbar 
außerhalb des Plangebietes. Weiterer 
Brutstandort des reviertreuen Vogels 
wurde mit Abriss des Hofes Reifig 
zerstört. Eine anlage- und betriebsbe-
dingte Störung des Brutplatzes kann 
nicht ausgeschlossen werden. Er ver-
liert einen Großteil seines Nahrungs-
habitates in der Feldflur. 
Ggf. Nisthilfe/Tagesversteck 
abseits des Gewerbegebietes 
anbieten, um Abwanderung 
zu verhindern 
Nein 
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine 
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum 
Münster zu erwarten. 
Nicht erfüllt 
Steinkauz  
 
Günstig Aktuelle Brut im Bereich eines unmit-
telbar an das Plangebiet anschließen-
den Hofes. Eine Störung des Brutplat-
Ggf. Niströhre abseits des 
Gewerbegebietes anbieten, 
um Abwanderung zu verhin-
Nein 
Der Steinkauz weist durch För-
Nicht erfüllt

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Begründung / Seite - 28 - von 40 
Art Erhaltungs-
zustand in 
NRW6
 
Prognose und Bewertung der Aus-
wirkungen 
Vermeidungsmaßnahmen Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Po-
pulation 
Verbotstatbe- 
stände nach  
§ 42 BNatSchG 
zes kann nicht ausgeschlossen wer-
den. Die Jagdhabitate des Steinkau-
zes werden nicht erheblich beein-
trächtigt, da die Art vorwiegend Grün-
land zur Jagd auf Kleintiere nutzt.  
dern  dermaßnahmen (Anlage von 
Niströhren) des Naturschutzes in 
Münster wieder einen größeren 
Bestand auf. Eine Verschlechte-
rung für die Population wird nicht 
erwartet. 
Turmfalke 
 
Günstig Der Turmfalke nistet im Bereich einer 
Hoflage nördlich der Wiedaustraße in 
unmittelbarer Nähe zu geplanten Ge-
werbeflächen. Eine anlage- und be-
triebsbedingte Störung des Brutplat-
zes kann nicht ausgeschlossen wer-
den. Der Vogel ist im Allgemeinen je-
doch sehr anpassungsfähig. Er ver-
liert allerdings Teile seines Nahrungs-
habitates in der Feldflur. 
 
Als kompensatorische Maß-
nahme ist für den Turmfalken 
die Erhöhung des Struktur-
reichtums (z.B. Sukzessi-
onsflächen) zur Kompensati-
on verloren gehender Nah-
rungshabitate geplant. 
 
Nein 
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine 
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum 
Münster zu erwarten. 
Nicht erfüllt 
Sonstige planungsrelevante Vogelarten ohne erkennbares Störungs- oder Beschädigungspotenzial 
Grünspecht 
 
Günstig Brutstandort im zentralen Waldgebiet 
ist nicht betroffen. Durch Abriss der 
Höfe Reifig und Wortmann gingen 
bzw. gehen Nahrungshabitate verlo-
ren. 
Durch Ausgleichsflächen so-
wie naturnahe Regenrückhal-
tebecken in Waldnähe entste-
hen Ersatzbiotope. 
Nein 
 
Nicht erfüllt 
Rebhuhn 
 
Ungünstig / 
unzurei-
chend 
Nistplatz und Lebensraum ist durch 
die Planung nicht gefährdet. 
 
Kompensationsmaßnahmen 
für den Kiebitz fördern auch 
das Rebhuhn. 
Nein 
 
Nicht erfüllt 
Teichrohrsänger 
 
Günstig Nistplatz und Lebensraum ist durch 
die Planung nicht gefährdet. 
 
Erhaltung der Brachflächen 
 
Nein 
 
Nicht erfüllt 
Waldkauz 
 
Günstig Brutstandort innerhalb des zentralen 
Waldbestandes ist durch ausreichen-
den Abstand zum Gewerbe- und In-
dustriegebiet nicht betroffen. Nah-
Ausgleichsmaßnahmen im 
Umfeld des Gebietes fördern 
auch den Waldkauz.  
Nein 
 
Nicht erfüllt

Bebauungsplan Nr. 483 
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Industrie- und Gewerbegebiet 
Begründung / Seite - 29 - von 40 
Art Erhaltungs-
zustand in 
NRW6
 
Prognose und Bewertung der Aus-
wirkungen 
Vermeidungsmaßnahmen Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Po-
pulation 
Verbotstatbe- 
stände nach  
§ 42 BNatSchG 
rungshabitate werden vermutlich nicht 
maßgeblich tangiert, da er offene Ag-
rarräume meidet. 
 
 
 
Braunkehlchen 
Bekassine 
 
Steinschmätzer 
Eisvogel 
Nachtigall 
Schafstelze 
Schwarzspecht 
Graureiher 
Flussuferläufer  
Turteltaube 
 
 
 
- schlecht 
-günstig 
(Ras) 
- schlecht 
- günstig 
- günstig 
- günstig 
- günstig 
- günstig 
- günstig 
- ungünstig / 
unzurei-
chend    
Durchzügler oder Nahrungsgäste im 
Gebiet (Abgrabung und Brachflä-
chen), keine Brutvorkommen, aber 
insgesamt wichtiger Teillebensraum. 
 
 
Der Brutverdacht der Nachtigall aus 
2000 hat sich in 2007 nicht bestätigt. 
Brutvogel nur 2000 
Erhaltung der Brachflächen 
und der Abgrabungsfläche. 
 
Nein Nicht erfüllt 
Sonstige planungsrelevante Tierarten ohne erkennbares Störungs- oder Beschädigungspotenzial 
Helm-Azurjungfer 
 
Günstig Vorkommen der Libelle befinden sich 
im Bereich des Emmerbaches ober-
halb der geplanten Einleitungsstelle 
der Regenrückhaltebecken. Eine Be-
einträchtigung der Art durch die mit 
der Planung verbundene Anlage eines 
RRB ist nicht zu erwarten. 
Sicherung der Wasser- und 
Ufervegetation. 
Nein 
 
Nicht erfüllt

Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
8.4.3 Boden 
Das Plangebiet wird bestimmt durch Geschiebelehm mit stellenweise geringmächtiger Flugsanddecke. 
Es herrschen staunässe-geprägte Böden (Pseudogleye) vor. Im Hinblick auf die natürlichen Bodenfunkti-
onen nach dem Bundesbodenschutzgesetz weist das Gebiet eine mittlere (bis hohe) Wertigkeit auf. Das 
landwirtschaftliche Ertragspotenzial ist bei Bodenwertzahlen von zumeist 60 Punkten als vergleichsweise 
hoch zu bewerten, jedoch benötigen die Flächen bei Ackernutzung eine Entwässerung. Daher wird ein 
großer Teil der Flächen gegenwärtig dräniert. 
Folgende Altlasten/-verdachtsflächen sind bekannt: 
Tabelle 9: 
Altlasten-/Verdachtsflächen 
Nr. Name /  
Bezeichnung
Art vorkommende Ab-
fälle / Stoffgruppen
Einstufung 
932 Liekfor Abgrabung mit 
bekanntem 
Verfüllmaterial 
(ehemalige 
Müllkippe) 
Müll, z.T. Problemab-
fälle / Schwermetalle, 
Kohlenwasserstoffe, 
BTX, Methan, Fe, 
TOC, AOX, PAK 
nutzungsabhängiger  
Sanierungsbedarf 
39 Ergänzung 
Liekfor 
Abgrabung mit 
unbekanntem 
Verfüllmaterial  
Müll,  nutzungsabhängiger  
Sanierungsbedarf 
933 Amelsbüren 
Liekfor 
Abgrabung (e-
hemalige Ton-
grube) mit be-
kanntem Ver-
füllmaterial 
Boden, Bauschutt, 
Siedlungsabfälle / 
Schwermetalle, Koh-
lenwasserstoffe, 
BTX, PAK 
Gefährdungsabschätzung 
abgeschlossen 
Boden und Bodenluftunter-
suchungen zeigen Boden-
kontaminationen in tieferen 
Bodenschichten (ab 0,3 m)
Grundwasseruntersuchun-
gen unauffällig; 
 
Im Plangebiet befinden sich mehrere verfüllte Gräben. Eine Untersuchung der Gräben im Sommer 2008 
ergab keine relevanten Bodenverunreinigungen. 
Auswirkungen der Planung  
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegan-
gen werden. Insbesondere soll eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen 
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwick-
lung entgegengewirkt werden(§ 1a BauGB). 
Durch den Bau des Gewerbe- und Industriegebietes (Gr undflächenzahl = 0,7) sowie durch die Erschlie-
ßungsstraßen kommt es im Plangebiet zu einer Gesamt versiegelung von ca. 52,9 ha. Zugleich geht mit 
der baulichen Nutzung des Areals dauerhaft landwirtsch aftlich genutzte Fläche in erheblichem Umfang 
verloren. Der Bau des Hansa-Busi nessparks steht damit dem Planungsg rundsatz in § 1a BauGB prinzi-
piell entgegen. Im Hinblick auf die im Baugesetz buch geforderte Überprüfung bodenschonender Alterna-
tiven ist jedoch festzustellen, dass der Bedarf an  adäquaten Industrie- und Gewerbeflächen aus städte-
baulichen Gründen nicht durch Flächenrecycling, Nach verdichtung etc. in anderen Bereichen des Stadt-
gebietes gedeckt werden kann. 
Mit der Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0, 7 wird das zulässige Maß von 0,8 gemäß § 17 BauN-
VO unterschritten. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche bis 0,8 ist allerdings auf der Grundla-
ge von § 19 Abs. BauNVO möglich. 
Im Hinblick auf einen möglichen Sanierungsbedarf der Altlasten/-verdachtsflächen Nr. 932 und 39 (Liek-
for) erfolgte in 2008 eine vertiefte Analyse der Bela stungssituation. Mit Blick auf die Festsetzung von 
Begründung / Seite - 30 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster - 
Industrie- und Gewerbegebiet 
landwirtschaftlichen Flächen ergaben sich daraus ke ine grundsätzlichen, d.h. der Festsetzung entgegen-
stehende Restriktionen. 
Die vorhandenen Belastungen der Altlasten/-verdachts fläche Nr. 933 stehen  einer Nutzung als Fläche 
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur En twicklung von Boden, Natu r und Landschaft, z.B. als 
Feldgehölz nicht entgegen. 
Die unvermeidlichen Eingriffe in den Bodenhaushalt werden auf der Grundlage der festgesetzten GRZ im 
Rahmen der Eingriffsregelung in die Bilanzierung eingestellt und ausgeglichen. 
8.4.4 Wasser 
Oberflächengewässer: 
Im Plangebiet befinden sich die namenlosen Fließgewässer Nr. 3267000.100, 3267000.110, 
3267000.910, die im Hinblick auf ihre Strukturgüte  durch den naturfremden Ausbauzustand als merklich 
bis stark geschädigt zu bezeichnen sind. Der Gewäss erlauf entlang der Straße Inkingrodde wird jedoch 
von einem ausgeprägten Gehölzstreifen begleitet. Au sgehend vom westlichen Rand des Waldgebietes 
verläuft zudem ein nicht als Gewässer klassifizi erter Graben durch den Waldbestand zum Dortmund-
Ems-Kanal. 
Im Bereich der Abgrabung Liekfor befinden sich ei n größeres, bedingt natur nahes Abgrabungsgewässer 
sowie einzelne kleinere Stillgewässer. Daneben sind im Plangebiet noch Teiche im Bereich Austermann, 
westlich Schwering und innerhalb des zentralen Waldes vorhanden. Bei einem Folienteich an der Straße 
Inkingrodde handelt es sich nicht um ein Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. 
Grundwasser: 
Grundwasserleiter im Festgestein is t der Kalkmergel der Oberkreide (k f-Wert ca. 1x10 -6 m/s), der über-
wiegend durch mächtige überlagernde und geringdurchlässige Deckschichten (Geschiebemergel /-lehm 
und Löß) sowie den Verwitterungshorizont des Kreidemergels geschützt ist. Das in geringen Mengen 
vorhandene Grundwasser ist durch die nur geri ng durchlässigen Geschiebelehme/-mergel (k f-Wert < 
1x10-7 m/s  bzw. tonige Kreidemergel (kf-Wert < 1x10-8 m/s) verhältnismäßig gut geschützt. Ein geringerer 
Schutzgrad liegt im Bereich der Baufelder 2-5 vor, da  hier die Mächtigkeit der Deckschicht zum Teil nur 
0,5 m beträgt. 
Vorbelastungen der Grundwasserqualität ergeben sich lokal aus der Altlastverdachtsfläche Nr. 932 „e-
hemalige Deponie Liekfor“. 
Im Plangebiet befinden sich zwei Eigenwasserversorgungsanlagen (Inkingrodde 333,  Wiedaustraße 77). 
Im näheren Umfeld des Plangebietes (bis ca. 400 m Umkreis) befinden sich 19 Eigenwasserversor-
gungsanlagen (Trinkwasserbrunnen).  
Auswirkungen der Planung  
Der Bebauungsplan setzt eine Wasserfläche im Be reich der geplanten Schwergutumschlagsstelle am 
Dortmund-Ems-Kanal fest. Im Rahmen eines Änderungsverfahrens zur Planfeststellung für den Ausbau 
des DEK werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen.  
Durch die Planung wird das Fließgewässer Nr. 3267000.100 im Bereich Inkingrodde auf einer Länge von 
ca. 750 m als Gewerbe- bzw. Industriefläche überplant. Zudem wird das Gewässer im Bereich des Kreis-
verkehres am Kappenberger Damm zweifach durch die Straße gequert. Für das Gewässer ist eine Verle-
gung in einen neu zu schaffenden, ca. 20 m breiten Grün streifen vorgesehen, der von der Straße In-
kingrodde entlang der geplanten Autobahnabfahrt und der Autobahn A1 bis zum Dortmund-Ems-Kanal 
geführt wird. Innerhalb der Grünflächen ist ein naturnaher Ausbau vorgesehen. Als Belastung des neu zu 
schaffenden Gewässers verbleiben die Nähe zu Industrie-/ Gewerbeflächen und zur Autobahn sowie die 
Überbauung weiter Teile des natürlichen Einzugsgebietes. In der Folge ist mit einer deutlich verminderten 
Wasserführung des Gewässers zu rechnen. Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung 
des Gewässers erfordert ein wasserrechtliches Verfahren nach § 31 WHG. In einem ersten Verfahrens-
schritt wird das Verfahren nach § 31 WHG für die notwendige Verlegung des Gewässers im Bereich des 
Kreisverkehrs am Kappenberger Damm durchgeführt. 
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Bebauungsplan Nr. 483 
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Industrie- und Gewerbegebiet 
Weiterhin werden mehrere nicht als Gewässer klassi fizierte Gräben sowie ein Folienteich westlich der 
Straße Inkingrodde durch Gewerbeflächen in Anspru ch genommen. Eines wasserrechtlichen Genehmi-
gungsverfahrens bedarf es hierzu nicht. 
Das im Gebiet anfallende Nieders chlagswasser wird durch insges amt drei Regenrückhaltebecken mit 
vorgeschalteten Regenklärbecken quantitativ und qua litativ so aufbereitet, dass es schadlos dem Em-
merbach als natürlichem Vorfluter zugeführt werden  kann. Für die Regenrückhaltebecken ist eine natur-
nahe Bauweise vorgesehen. Eine ortsnahe Versickerung ist bereits durch die ungünstigen Bodenverhält-
nisse im Plangebiet ausgeschlossen. 
Im Hinblick auf das Grundwasser ergibt sich durc h die Versiegelung von rund 50 ha Fläche eine Minde-
rung der Grundwasserneubildung. Di e Grundwasserneubildung dürfte auf grund der sehr dichten Böden 
jedoch bereits heute eingeschränkt sein, da das in den Boden einsickernde Niederschlagswasser in wei-
ten Teilen des Gebietes über landwirtschaftliche Dr änagen in die Gräben und Fließgewässer entwässert. 
Nur ein verhältnismäßig geringer Anteil des Nieder schlagswassers dürfte daher bis zum Grundwasser 
durchsickern. Hinsichtlich der Eigenwasserversor gungsanlagen kann aufgrund der geringen Entnahmen 
davon ausgegangen werden, dass der Ausgleich im Wesentlichen durch die horizontale Grundwasser-
strömung im Kreidemergel erfolgt bzw. die vorhan dene Grundwasserneubildung der außerhalb des Ge-
bietes liegenden Brunnenanlagen ausreicht. Eine erheblich nachteilige Auswirkung für die Nutzer ist da-
her nicht zu erwarten. Zur Beweissicherung empfiehlt die Untere Wasserbehörde die Anlage von Grund-
wassermessstellen, mittels derer das Grundwasserniveau des Kreidemer gels in den relevanten Berei-
chen beobachtet werden kann. 
Zur Erkundung potenzieller Auswirkungen des in Wa ldrandnähe gelegenen RRB Inkingrodde-West auf 
das Umfeld erfolgte eine Untersuchung des Ingenieurbüros Dr. Muntzos und Partner (2008). Aus gutach-
terlicher Sicht kann demnach jegliche Beeinflussung der Grundwassersituation außerhalb des RRB aus-
geschlossen werden. 
In den Baufeldern 2-5 besteht ein erhöhtes Grundwassergefährdungspotenzial, sofern durch Baumaß-
nahmen der Kreidemergel bis in die klüftigen Schichten hinein geöffnet wird. 
Die unvermeidlichen Eingriffe in den Wasserhaushalt we rden im Rahmen der Eingriffsregelung in die Bi-
lanzierung eingestellt und ausgeglichen. Im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung werden die Ein-
zelheiten für die Verlegung des Wasserlaufes geregelt. 
8.4.5 Klima / Luft 
Zur Beurteilung möglicher Auswirkungen des Gewerbe- und Industriegebietes auf das Klima kann auf ein 
Gutachten des Büros für Umweltmeteorologie (2000/2001) zurückgegriffen werden. Ziel des Gutachtens 
war, sowohl für den Nahbereich als auch für die Umgebung (z.B. Amelsbüren, Hiltrup) und die Innenstadt 
mögliche Beeinträchtigungen des Klimas bzw. der Luft zu ermitteln und zu bewerten. 
Das Plangebiet liegt nach den Darstellungen der Klimaanalyse Münster teilweise innerhalb bzw. am äu-
ßersten Rand eines für Münster bedeutsamen Belüftu ngskorridors. Im Hinblick auf die beschriebene Be-
lüftungsfunktion des Gebietes für das Stadtgebiet v on Münster wurden in dem Gutachten sowohl die 
Flurwinde, d. h. auf lokalen Temperaturdifferenzen ber uhende Winde, die vom Umland in die Innenstadt 
gelangen können, als auch die überörtlich wirksamen Gradientwinde untersucht. 
Flurwinde konnten maximal bis zum rund 1,0 km we iter nördlich gelegenen Haus Getter nachgewiesen 
werden und sind daher für den Luftaustausch zwischen dem Plangebiet und der Innenstadt nicht von Re-
levanz. 
Für die Klimafunktion einer Ventilationsbahn spricht neben der Breite, der geringen Oberflächenrauhigkeit 
und dem niedrigen Versiegelungsanteil insbesondere  die lineare Ausrichtung der Freiflächen auf den 
Wirkungsraum Innenstadt. Maßgebliche Austauschhi ndernisse sind nicht vorhanden. Von dem großflä-
chigen Kaltluftentstehungsgebiet kann damit bei entsp rechender Anströmrichtung kühle Luft in Richtung 
Innenstadt transportiert werden. Die Ergebnisse des  Gutachtens belegen diesbezüglich analog zu den 
Daten der Ausbreitungsklassen-Statistik des Deutschen Wetterdienstes die überdurchschnittlich große 
Bedeutung der Luftzufuhr aus Süden. Diese Windrichtung ist vor allem bei niedrigen bis mäßig hohen 
Windgeschwindigkeiten besonders häufig. 
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Auswirkungen der Planung 
Die Auswirkungen auf das Klima sind mit Blick auf die Be lüftung der Innenstadt nicht erheblich, da örtli-
che Flurwinde nicht betroffen werden und der g enannte Belüftungskorridor (Ventilationsbahn) nur am 
Rande und für die Belüftungssituation von Münster du rch die große Entfernung zum Stadtzentrum nur in 
unerheblichem Maße tangiert wird. Eine Beeinträch tigung der Belüftungssituation der Innenstadt durch 
den Hansa-Businesspark kann sicher ausgeschlossen werden. 
Im Bereich des Plangebietes werden sich die lokalklimatischen Verhältnisse vom bislang vorhandenen 
Freilandklima hin zu einem Klima stark verdichteter Räume verschieben. Die Auswirkungen, z.B. stärkere 
Erwärmung, Veränderung des Windfel des etc. werden sich dabei auf den Planungsraum selber und das 
nächste Umfeld beschränken. 
Die lufthygienischen Auswirkungen des Vorhabens sind in Kapitel 8.4.1 (Mensch) beschrieben. 
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild 
Das Planungsgebiet wird überwiegend durch landwirtschaftliche, als Ackerland genutzte Flächen geprägt. 
Südlich der Wiedaustraße sind große Ackerschläge vorherrschend. Den Landschaftsraum positiv prägen 
vor allem die Waldflächen zwischen Wiedaustraße und Dortmund-Ems-Kanal sowie das Umfeld des DEK 
mit markantem Altbaumbestand. Die Wallhecke nordw estlich des Waldbestandes und die gewässerbe-
gleitenden Gehölze an der Straße Inkingrodde zählen zu den wenigen die freie Feldflur gliedernden 
Strukturen. Auch um die Gebäude/Hoflagen befinden sich zahlreiche markante Gehölzbestände. Heraus-
zuheben ist ein von alten Linden gerahmter Bildstock westlich des Hofes Austermann. 
Neben der z.T. ausgeräumten Feldflur wirken sich heute die Trasse der Autobahn A1 sowie eine parallel 
der Bahnstrecke verlaufende 110 KV-Freileitung negativ auf das Landschaftsbild aus. 
Auswirkungen der Planung 
Für den Großteil des Untersuchungsgebietes besteht für das Landschaftsbild ein mittleres Konfliktpoten-
tial. Zwar besitzt der Landschaftsraum unter Berücksichtigung der Vorbelastungen in weiten Teilen keine 
besondere landschaftliche Bedeutung, jedoch erfährt der Raum durch das Gewerbe- und Industriegebiet 
eine vollständige gestalterische Überformung. Die char akteristische Eigenart der Landschaft wird durch 
die Planung im Plangebiet und benachbarten Landschaftsräumen maßgeblich verändert. 
Besonders nachteilig wirkt sich der Verlust der wenigen prägenden Elemente des Raumes aus. Hervor-
zuheben ist hierbei der Altbaumbestand entlang des DEK und der Verlust von Wald mit abschirmender 
Funktion im Bereich der Autobahn. Durch die gepl ante Haupterschließungsstraße kommt es des Weite-
ren zu einer Zerschneidung einer gesetzlich geschützten Wallhecke, deren Beseitigung bzw. Beschädi-
gung verboten ist (§ 47 LG NW). Für die geplante Du rchschneidung der Wallhecke ist eine landschafts-
rechtliche Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde erforderlich (§ 69 Abs. 1 LG NW). 
Eine besonders markante Eiche und eine Eichengruppe im Süden des Plangebietes werden als zu erhal-
ten festgesetzt. Die Baugrenzen sind in diesen Bereichen so gefasst, dass ein Erhalt der Bäume gewähr-
leistet werden kann. 
Durch die Festsetzung einer Baumassenzahl 7 (6,0 bzw. 10,0) im Industriegebiet ergibt sich keine festge-
schriebene maximale Bauhöhe. Bei geringerer Ausdehnung der Baukörper in der Fläche ist eine entspre-
chende Ausdehnung in der Höhe möglich (z.B. Silos, S peicher, Türme etc.). Wie weit das Industriegebiet 
aus der freien Landschaft wahrnehmbar ist, lässt sich daher zurzeit nicht konkret bestimmen. Für das 
sich nördlich anschließende Gewerbegebiet beidsei ts der Wiedaustraße ist eine Höhenbegrenzung auf 
10 m festgesetzt. Zur verträglichen Einbindung und inner en Gestaltung des großflächigen Gewerbe- und 
Industriegebietes werden entlang aller Erschließungsstraßen Bäume vorgesehen. Darüber hinaus sind 
die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze mit Ausnahme der notwendigen 
                                                     
 
7 Die Baumassenzahl (BMZ) gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche 
im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO zulässig sind. Das Höchstmaß in Industriegebieten beträgt für die 
BMZ 10,0.

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Zu- und Abfahrten vollflächig mit standortgerechten,  heimischen Flurgehölzen zu bepflanzen. (vgl. TF 
1.7) 
Die Einsehbarkeit des südlichen Teilbereiches wird nach Westen und Osten durch den Waldbestand bzw. 
die Hochlage der Autobahn begrenzt. Eine höhere Empfindlichkeit besteht gegenüber den südlich an-
grenzenden Landschaftsräumen. Gegenüber dem Dortmund-Ems-Kanal erfolgt teilweise eine Abschir-
mung durch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. 
Stark einsehbar verbleibt der südliche Teilbereich aus nördlicher Richtung sowie teilweise von der Auto-
bahn A1. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass mit dem geplanten 6-streifigen Ausbau der A1 die 
abschirmende Böschungsbegrünung zwar temporär entfä llt, mittelfristig durch Neupflanzung aber wieder 
hergestellt wird. 
Der nördliche Teilbereich wird allseitig durch Pflanzgebote bzw. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Natur und Landschaft eingebunden. 
Durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes wie die genannten An-
pflanzungen wird der landschaftliche Eingriff möglichst gering gehalten. Zum Ausgleich der verbleibenden 
Eingriffe in die Landschaft werden darüber hinau s Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, die neben ihrer 
landschaftsökologischen Funktion sich auch auf die Landschaft positiv auswirken werden. 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Der Schutz des kulturellen Erbes umfasst materielle Zeugnisse wie Bau- und Bodendenkmale oder histo-
rische Kulturlandschaften. Bau- oder Bodendenkmal e sind im Plangebiet nicht vorhanden. Daneben 
zeichnet sich das Gebiet nur durch wenige Reste der historischen Kulturlandschaft aus. Hierzu zählen 
insbesondere die historische Gebäudesubstanz (Gehöfte einschließlich Umgebung) sowie der in histori-
schen Karten belegte Waldbestand. Historisch bemerkenswerte Strukturen sind des weiteren der Kap-
penberger Damm, der wohl schon um 809 vorhanden war und über die Jahrhunderte eine bedeutende 
Wegeverbindung für Handel und Post darstellte, sowie die Ziegeleien, die im Raum Amelsbüren bis in die 
Anfänge des 16. Jahrhundert zurückgehen. Letzte Zeugnisse sind die Reste der alten Gruben der Ziege-
lei Janinhoff. 
Von der Unteren Denkmalbehörde wurde der Hof Austermann (Wiedaustraße 10) mit seinem massiven 
Speicher (Mühlenhaus) und dem Hofkreuz (errichte t 1918) als erhaltenswerte Bausubstanz ermittelt. Um 
die Mitte des 16. Jahrhunderts errichteten die Besitzer des Hauses Amelsbüren auf dem „Hoenfelde“ eine 
Bockwindmühle. Anfang des 19. Jahrhunderts übernah m schließlich der Müller Austermann die Wind-
mühle, die dem heutigen Gebäude zu Grunde liegt. 
Als Sachgüter sind im Plangebiet die vorhandene Gebäudesubstanz und im weitesten Sinne auch die 
land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen zu berücksichtigen. 
Auswirkungen der Planung 
Die aus kulturhistorischen Gründen erhaltenswerte Bausubstanz wird von der Planung nicht direkt betrof-
fen, erfährt aber durch das Heranrücken der gewerblich-industriellen Nutzung eine gewisse Abwertung 
des Erlebnis- und Zeugniswertes. Als Relikte der ehemals kleinteiligeren Kulturlandschaft und auch als 
Sachgüter sind die beiden Hoflagen Reifig und Wortmann bereits im Vorgriff des Bebauungsplanes abge-
rissen worden. Für weitere Gebäude im städtischen Besitz ist der Abriss absehbar. 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen oftmal s Wechselwirkungen, auf die bei besonderer Re-
levanz an dieser Stelle hingewiesen wird. Im Zuge des Umweltberichtes zum Bebauungsplan wurde ins-
besondere der Zusammenhang zwischen den klimatischen Verhältnissen (Belüftungskorridor) und poten-
ziellen Luftverunreinigungen untersucht. Erheblic h nachteilige Umweltauswirkungen gehen von den 
Wechselwirkungen zwischen Klima und Lufthygiene nicht aus. 
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8.5 Nichtdurchführung der Pl anung (Prognose Null-Variante) 
Im Prognose-Nullfall wird eine Entwicklung prognostiziert, die sich bei einem Verzicht auf die Realisierung 
des Hansa-Businessparks einstellen würde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch ohne Hansa-
Businesspark vom Bau der neuen Autobahnanschlussste lle Hiltrup auszugehen ist. Sowohl mit als auch 
ohne Anschlussstelle ergäben sich hi nsichtlich der Belange des Naturhaushaltes deutlich verminderte 
Belastungen, die vor allem durch den Verzicht auf die großflächige Inanspruchnahme von Freiflächen zu-
rückzuführen wären. Bei Nichtdurchführung der Planu ng würde das Gebiet nach wie vor durch landwirt-
schaftliche Nutzungen geprägt. 
Hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes ist bei einem Verzicht auf den Hansa-Businesspark 
nicht mit erheblichen Entlastungen zu rechnen, da die Immissionssteigerungen zu großen Teilen auf die 
neue Anschlussstelle Hiltrup zurückzuführen sind.  Im Kreuzungsbereich Kappenberger Damm / Wie-
daustraße sind auch höhere Belastungen zu erwarten als im Planfall, da die Entlastungswirkung der süd-
lichen Verkehrsspange in diesem Fall nicht zum Tragen käme. 
Bei der Beurteilung eines Verzichtes auf die Planung is t auch zu berücksichtigen, dass zwar vor Ort Be-
lastungen vermieden werden könnten, diese jedoch be i entsprechendem Gewerbeflächenbedarf auch an 
anderer Stelle vergleichbare Umweltfolgen bewirken können. 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Der Bebauungsplan ist aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt, so dass keine räumlichen 
Standortalternativen im Stadtgebiet von Münster zu untersuchen sind. 
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplane s wurde die Planung iterativ fortentwickelt. Nach 
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw.  der Träger öffentlicher Belange wurde die Planung 
dahingehend verändert, dass auf eine anschlussfreie Querspange zwischen Kappenberger Damm und 
Wiedaustraße verzichtet wurde. Stattdessen nimmt die Haupterschließungsstraße des Hansa-
Businessparks auch weite Teile des  Durchgangsverkehres auf. Im Bereich des Kreuzungsbereiches 
Kappenberger Feld ergeben sich nach den Prognosen von IVV (2008) hinsichtlich der Verkehrsbelastung 
nur geringfügige Unterschiede zwischen der ehemal igen Planung mit anbaufreier Querspange und der 
dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Planung. Hinsichtlich der zu prüfenden Umweltmedien ergeben 
sich im Vergleich der beiden Varianten die nachfolgend beschriebenen Vor- bzw. Nachteile: 
Tabelle 10: 
Auswirkungen einer Planalternative mit anbaufreier Querspange 
im Vergleich zum Planfall 
Umweltmedien Auswirkungen Tendenz im 
Vergleich zum 
Planfall 
Menschen vergleichbare Immissionsbelastung im 
Kreuzungsbereich Kappenberger Feld  
Î 
Pflanzen und Tiere Erhöhte Zerschneidungswirkung im Be-
reich einer Wallhecke   
Ô 
Boden Doppelerschließung, geringere Effektivität 
bei der Inanspruchnahme von Boden. 
Ô 
Wasser vergleichbare Zerschneidungswirkung im 
Bereich eines Fließgewässers 
Î 
Klima/ Luft vergleichbare Luftschadstoffbelastung im 
Kreuzungsbereich Kappenberger Feld 
sowie an der Wiedaustraße. 
Î 
Landschaft Keine signifikante Differenz im Vergleich 
zum Planfall   
Î 
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter 
Keine Relevanz Î 
Ï deutlich besser     Ò besser     Î gleich     Ô schlechter     Ð deutlich schlechter 
 
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Zusammenfassend ergeben sich im Planfall Entlastungswirkungen in Bezug auf die Belange des Natur-
haushaltes. Für das Schutzgut Mensch ergeben sich  keine signifikanten Unterschiede. Unter Umweltge-
sichtspunkten ist daher der Planfall zu präferieren. 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung 
der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage versetzt, insbesondere unvor-
hergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe 
zu ergreifen. Im Rahmen des Monitoring kommen folgende Maßnahmen in Betracht: 
- Durchführung einer Verkehrszählung nach Inbet riebnahme der Autobahnabfahrt und 50%-iger Auslas-
tung des Hansa-Businessparks zur Überprüfung der Verkehrsprognosen, 
 
- Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere im 
Hinblick auf die Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen. 
 
8.8 Zusammenfassung 
Die Stadt Münster beabsichtigt mit dem Bebauungsp lan Nr. 483 im Südwesten des Stadtgebietes ein 
großflächiges Gewerbe- und Industriegebiet zu erschließen. Als erster Baustein soll der südliche Teilbe-
reich östlich der Autobahn in Bauabschnitten erschl ossen werden. Der nördliche Teilbereich umfasst Ge-
werbeflächen nördlich der Wiedaustraße. Der Bebauungsplan weist eine Gesamtfläche von 126,3 ha auf. 
Für neue Gewerbe- und Industrieflächen werden insgesamt 55,55 ha als Nettobaufläche vorgehalten. Auf 
die geplante Verkehrserschließung entfallen 10,0 ha. Di e verbleibenden Flächen verteilen sich insbeson-
dere auf Festsetzungen für Freifläch en (Wald, Fläche für die Landwirt schaft, Ausgleichsflächen, öffentli-
che Grünflächen u.a.). 
Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung,  die auf verschiedenen Fachgutachten, z.B. zum 
Immissionsschutz und Artenschutz beruht, wurden die Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt 
intensiv untersucht und im vorliegenden Umweltbericht zum Bebauungsplan dargestellt. Die nachfolgen-
de Tabelle fasst die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens zusammen: 
Tabelle 11: 
 
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen 
Schutzgut Auswirkungen des Hansa-Businessparkes auf die Umwelt 
Mensch − Vorhabenbedingte Lärmpegelerhöhungen im bestehenden Stra-
ßennetz sind gering; eine Erhöhung der Belastung an bereits stark 
vorbelasteten Gebäuden wird unter Berücksichtigung der mit dem 
Autobahnausbau vorgesehenen Maßnahmen vermieden.  
− Erfordernis passiven Schallschutzes für das Plangebiet, insbeson-
dere zum Schutz vor Lärmimmissionen der Autobahn. 
− Im Zusammenhang mit dem Neubau von Straßen ergibt sich kein 
Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. 
− Gewerbliche Lärm- und Luftschadstoffimmissionen werden durch 
die Staffelung des Gebietes nach Abstandsklassen verträglich ge-
steuert. Im Einzelfall werden die erforderlichen Abstände nicht ein-
gehalten, so dass im Genehmigungsverfahren eine Prüfung und 
verträgliche Festlegung der zulässigen  Immissionen erforderlich 
wird. 
− Der Anteil des Hansa-Businessparkes an den verkehrlich bedingten 
Luftschadstoffimmissionen (NO
2 /PM10) ist gering; dominierend bis 
hin zu Grenzwertüberschreitungen ist der Einfluss der Autobahn. 
− Eine Beeinträchtigung der Innenstadt oder benachbarter Ortsteile 
durch Luftschadstoffimmissionen ist auszuschließen. 
− Risiken durch potenzielle Störfälle sind im Rahmen der Genehmi-
gungsverfahren für einschlägige Betriebe zu minimieren. 
− Die Erholungsfunktionen im Plangebiet, insbesondere mit Bezug 
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Bebauungsplan Nr. 483 
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Tabelle 11: 
 
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen 
Schutzgut Auswirkungen des Hansa-Businessparkes auf die Umwelt 
zum Dortmund-Ems-Kanal werden nachhaltig beeinträchtigt. 
 
Tiere,  
Pflanzen, bio-
logische Viel-
falt 
− Durch den Bebauungsplan werden überwiegend Ackerflächen in 
Anspruch genommen; ein starker Eingriff erfolgt vor allem durch die 
Beseitigung eines Waldbestandes. 
− Aus der Planung ergibt sich eine Gesamtversiegelung von ca. 51,8 
ha. Die Eingriffe werden durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen 
innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungs-
plans kompensiert. Außerhalb des Bebauungsplans werden hierfür 
Flächen in einem Umfang von ca. 31,5 ha bereitgestellt. 
− Für die Beseitigung von Wald erfolgt eine Ersatzaufforstung im Sin-
ne des Forstrechtes in einem Umfang von ca. 4,4 ha. 
− Aus artenschutzrechtlichen Gründen ergeben sich Anforderungen 
an die Eingrünung/Abschirmung des Gebietes sowie spezielle Ar-
tenschutzmaßnahmen. Artenschutzrechtlich relevante Belange ste-
hen der Planung nicht grundsätzlich entgegen. 
Boden − Großflächige Inanspruchnahme von Ackerflächen mit mittlerer bis 
hoher Wertigkeit. 
− Hoher Freiflächenverbrauch. 
− Altlasten- / Verdachtsflächen stehen den im Bebauungsplan festge-
setzten Nutzungen nicht entgegen.  
Wasser − Überplanung und Verlegung eines namenlosen Gewässers auf ei-
ner Länge von rund 750 m erfordert wasserrechtliches Genehmi-
gungsverfahren. 
− Relevante Auswirkungen auf innerhalb und außerhalb des Plange-
bietes befindliche Eigenwasserversorgungsanlagen werden nicht 
erwartet. 
− Erhöhtes Grundwassergefährdungspotential auf Teilflächen durch 
geringmächtige Deckschichten über dem Kreidemergel. 
− Nachteilige Auswirkungen des geplanten Regenrückhaltebeckens 
auf den Wasserhaushalt des benachbarten Waldbestandes sind 
nicht gegeben. 
 
Klima / (Luft) − Vom Hansa-Businesspark geht keine relevante Beeinträchtigung 
der Belüftungsfunktion der Innenstadt aus (Belüftungskorridor). 
− Im Plangebiet selber werden sich die lokalklimatischen Verhältnisse 
vom bislang vorhandenen Freilandklima hin zu einem Klima stark 
verdichteter Räume verschieben. 
Landschaft − Der Hansa-Businesspark wird das Landschaftsbild maßgeblich ver-
ändern. 
− Eine geschützte Wallhecke muss für die Haupterschließungsstraße 
zerschnitten werden. Die hierfür notwendige Befreiung muss durch 
die Untere Landschaftsbehörde erfolgen.  
− Einzelne markante Gehölzstrukturen werden dauerhaft gesichert. 
− Eingrünungsmaßnahmen bewirken -soweit möglich- eine verträgli-
che landschaftliche Einbindung in das Umfeld. 
Sachgüter / 
Kulturelles Er-
be 
− Die Realisierung des Hansa-Businessparkes ist mit dem Abriss ein-
zelner Wohngebäude verbunden. 
− Mit dem Abriss zweier Hoflagen ist historische Substanz verloren 
gegangen; das Umfeld des kulturhistorisch bedeutsamen Hofes 
Austermann wird nachhaltig überformt. 
 
Mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich von nachteili-
gen Umweltfolgen wird die Erheblichkeit der aus der Planung resultierenden nachteiligen Umweltauswir-

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kungen deutlich reduziert. Die verbleibenden Umweltbeeinträchtigungen werden in der Abwägung adä-
quat berücksichtigt. 
Im Zuge der Umweltprüfung wurde auch untersucht, inwieweit eine alternative Verkehrsführung mit an-
baufreier südlicher Querspange sich auf die Umwelt auswirkt. Als Ergebnis ergeben sich für diese Alter-
native zusätzlich Belastungswirkungen für den Natur haushalt. Für das Schutzgut Mensch ergeben sich 
keine signifikanten Unterschiede zum Planfall, so dass dem Planfall der Vorzug zu geben ist. 
Durch verschiedene Monitoringmaßnahmen wird gewährleistet, dass etwaige unvorhergesehene Auswir-
kungen erkannt und ggf. Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. 
9. Gesamtabwägung  
Aufgrund der bestehenden Lagegunst ( Autobahn, Umschlagstelle, Gleis ) sind die bestehenden Pla-
nungsziele an diesem Standort stadtentwicklungspl anerisch sinnvoll und ökologisch weitgehend verträg-
lich umzusetzen. Angesichts einer insgesamt geringen  bis mittleren ökologischen Wertigkeit der Flächen 
sind die verbleibenden, nachteiligen Umweltauswirk ungen hinsichtlich des in Folge der Gewerbeansied-
lungen eintretenden Verlustes von unversiegelten Bodenflächen und Lebensräumen und der damit ver-
bundenen Veränderung von Landschaft und Landschaftsbild hinnehmbar. 
Der ermittelte Ausgleichsflächenbedarf wird teils in nerhalb und teils auf städtischen Flächen außerhalb 
des Plangebietes vollständig kompensiert. 
Die vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des Plangebietes sowie auf den „externen“ städtischen Aus-
gleichsflächen bilden gemeinsam ein hochwertiges grünplanerisches Gesamtkonzept. Die geplanten ge-
werblichen Bauflächen werden nach Norden nördlich der Wiedaustraße und im östlichen Bereich optimal 
in den freien Landschaftsraum eingebunden. 
Ergänzend wird durch die ein - und beidseitig geplanten Baumstandorte innerhalb der Erschließungsstra-
ßen bei gleichzeitiger Vorgartenbegrünung das Pl angebiet grüngestalterisch aufgewertet. Die gegebene 
Beeinträchtigung der Erholungsfunktionen wird u.a.  auch durch eine adäquate alternative Streckenfüh-
rung der 100 - Schlösserroute durch das Gebiet gemil dert. Die überplante Waldfläche wird im Verhältnis 
1:2 aufgeforstet. 
In der Abwägung sind die mit der Entwicklung des H ansa –Businesspark verknüpften Positiveffekte für 
den Wirtschaftsstandort Münster gewichtiger einzustufen als die verbleibenden Umweltauswirkungen, die 
durch die genannten Maßnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich auf 
ein unvermeidliches Maß reduziert werden. 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Die geplanten Bauflächen befinden sich weitgehe nd im Eigentum der Wirtschaftsförderung Münster 
GmbH (WFM) als städtisches Tochterunternehmen. Die WFM wird als Entwicklungs-, Vermarktungs-, 
und Erschließungsträgerin des Gesamtvorhabens auftret en, so dass im Grundsatz eine zeitnahe, be-
darfsabhängige Umsetzung und Realisierung der Planung in Bauabschnitten gewährleistet ist.  
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung, - 
insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der Familien, der 
jungen, alten und behinderten Menschen sowie die unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und 
Männer - wurden die zuständigen Fachämter und Träger  öffentlicher Belange vor der Offenlegung des 
Bebauungsplans beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie während der Beteiligungen der 
Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren sind keine we iteren Anhaltspunkte ersichtlich, die eine nicht 
berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen. 
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Plan-
gebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher 
und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich.  
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Bebauungsplan Nr. 483 
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Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anlage zu dem durch den 
Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossenen Bebau-
ungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Bu sinesspark Münster – Industrie- und 
Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor 
/Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
 
Münster, __________ 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister 
Begründung / Seite - 39 - von 40

Bebauungsplan Nr. 483 
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Quellenverzeichnis: 
1. AGAR Münster (2000): Bestandserfassung der Amphibien und Reptilien im Geltungsbereich des 
Landschaftsplans Davert und Hohe Ward 
2. Alberding, Jürgen (2000): Untersuchung zur Si edlungsdichte ausgewählter Brutvogelarten im ge-
planten Gewerbe- und Industriegebiet Amelsbüren, Münster  
3. Alberding, Jürgen (2007): Aktualisierung de r avifaunistischen Bestandserfassung aus dem Jahr 
2000 im geplanten „Hansa-Businesspark“ Münster, Münster 2008 
4. Amt für Grünflächen- und Umweltschutz (2008): Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) für 
den „Hansa-Businesspark-Münster“, Münster 
5. Büro für Umweltmeteorologie (2000): Klima- und Immissionsschutzgutachten für den geplanten 
Gewerbe- und Industriepark Münster Amelsbür en, Stufe I: Auswertung vorhandener Unterlagen 
sowie Grundeinschätzung und Definition des weiteren Untersuchungsbedarfs, , Paderborn  
6. Büro für Umweltmeteorologie (2001): Klima- und Immissionsschutzgutachten für den geplanten 
Gewerbe- und Industriepark Münster Amelsbür en, Stufe II: Messungen, Simulationen, Planungs-
hinweise, Paderborn  
7. Ingenieurbüros Dr. Muntzos und Partner (2008) : Grundwassersituation im Bereich des geplanten 
RRB Inkingrodde-West, gutachterliche Stellungnahme, Lienen 
8. Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG (2008) : Luftschadstoffgutachten für die Planungen des 
Hansa-Businessparks in Münster, Karlsruhe  
9. IVV-Aachen (2008): Verkehrsuntersuchung zum Hansa-Businesspark Münster als Aktualisierung 
der Verkehrsuntersuchung Autobahnanschluss Münster-Hiltrup; Aachen 
10. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge (2008): Immissionstechnische Untersuchung Bebau-
ungsplan 483, Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster, Münster 
11. Schwartze, Michael (2007): Amphibienerfassung für das geplante Gewerbegebiet Hansa-
Businesspark Münster, Warendorf 
12. Trappmann, Carsten (2000): Faunistische Untersuchung zum Vorkommen von Fledermäusen in 
einem Untersuchungsgebiet bei Münster Amelsbüren, Münster 
13. Trappmann, Carsten, Münster (2007): Faunistische Untersuchung zum Vorkommen von Fleder-
mäusen im Bereich Hansa-Businesspark Amelsbüren in Münster, Münster  
14. Atisreal ( 2005 ) :  Industrie – und Gewerbepark Münster - Südwest, Vermarktungsstudie 
 
Begründung / Seite - 40 - von 40

V-0194-2009-Anlage-5-Änderungen nach der Offenlegung

514 Zeichen

GFL 
AE 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 max.GH 
10,0 m 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 max.GH 
10,0 
3
74 
331 
24 
39 
321 
333 
23 
25 
0
max.GH 
10,0 m 
GE 
0,7 
u. AK I-VII 
U
GFL 
AE 
GI 
u. AK I-V 
0,7 6,0 
13 
273 
111 
29 
117 
135 
118 
28 
297 
134 
72 
133 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Planausschnitte Maßstab 1:2500 ST ADT M TÜNS ER
Stand: Offenlegung 
Anlage 5 
zur Vorlage Nr. V/0194/2009 
Bebauungsplan Nr. 483 Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster 
Geplante Änderungen nach der Offenlegung

Beschlussvorlage

9029 Zeichen

V/0194/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 483: Hansa-Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn 
A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.05.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
13.05.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1 Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483: Hansa-
Businesspark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / 
Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) wird wie folgt Beschluss 
gefasst: 
 
1.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 
 
1.1.1 Im Bereich der geplanten Autobahn- Anschlussstelle wird in einem Baufenster 
die Baugrenze verändert (Anlage 1, Punkt 12). 
 
1.1.2 Der Begriff „Hafen“ wird durch den Begriff „Umschlagstelle“ ersetzt (Anlage 1, 
Punkt 13). 
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483 
nicht gefolgt: 
 
1.2.1 Der Anregung, das Grundstück Liekfor 10 sowie die umliegenden Flächen im 
Bebauungsplan als Misch- oder Gewerbegebiet festzusetzen (Anlage 1, Punkt 1). 
 
1.2.2 Dem Widerspruch gegen eine zukünftig eingeschränkte Zulässigkeit von Neben-
anlagen und Einfriedigungen auf dem Grundstück Liekfor 10 (Anlage 1, Punkt 1). 
 
1.2.3 Der Kritik an dem geplanten Bahnanschlussgleis (Anlage 1, Punkte 1, 4 und 7). 
Vorlagen-Nr.: 
V/0194/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 90 
E-Mail: 
Hülk@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.04.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0194/2009 
 
1.2.4 Den Zweifeln an den Ergebnissen des vorliegenden Lärmschutzgutachtens (An-
lage 1, Punkt 1). 
 
1.2.5 Den Einwendungen gegenüber befürchteten Geruchsbelästigungen aus der das 
Grundstück Liekfor 10 umgebenden Landwirtschaft und des neu geplanten Ge-
werbes (Anlage 1, Punkt 1). 
 
1.2.6 Dem Einwand, naturschutzrechtliche Belange seien nicht ausreichend berück-
sichtigt worden (Anlage 1, Punkt 1). 
 
1.2.7 Dem Vorschlag, die ursprüngliche Planung einer neuen, anbaufreien Erschlie-
ßungsspange als Autobahnzubringer weiter zu verfolgen und insofern die Wie-
daustraße von ihrer Funktion als Zubringerstraße zu entlasten (Anlage 1, Punkte 
2 und 6). 
 
1.2.8 Der Anregung, den Kappenberger Damm in nördlicher bzw. westlicher Richtung 
zu verschwenken, um Platz für einen Lärmschutzwall zu gewinnen (Anlage 1, 
Punkt 2). 
 
1.2.9 Der Kritik am Verlust landwirtschaftlicher Flächen infolge der Planung und der 
Forderung, an anderer Stelle die Ausweisung von Gewerbeflächen zurückzu-
nehmen (Anlage 1, Punkt 2). 
 
1.2.10 Dem Einwand gegen die Festsetzung als Fläche für die Landwirtschaft im Be-
reich der Grundstücke Wiedaustraße 68, 70, 70 a, 70 b, 70 c, 80, 80 a, 80 b, 80 
c, 107 und 112 (Anlage 1, Punkte 3, 5 und 6) 
 
1.2.11 Der Forderung, auf das Gewerbegebiet nördlich der Wiedaustraße zu verzichten 
(Anlage 1, Punkte 3, 4 und 5). 
 
1.2.12 Der Forderung nach weitergehendem Lärmschutz im Falle der Beibehaltung der 
Ausweisung des Gewerbegebietes nördlich der Wiedaustraße (Anlage 1, Punkte 
3 und 4). 
 
1.2.13 Den Befürchtungen zu Lärm- und Schadstoffimmissionen im Bereich des Grund-
stücks Wiedaustraße 70 a und der damit verbundenen Forderung nach einem 
Lärmschutzwall und einer Verschwenkung von Wiedaustraße und geplanter 
Gleistrasse in südlicher Richtung (Anlage 1, Punkt 5). 
 
1.2.14 Dem Einwand gegen die Festsetzung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche 
nördlich der Wiedaustraße als Ausgleichsfläche und der Anregung, diese Flä-
chen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen (Anlage 
1, Punkt 8). 
 
1.2.15 Dem Einwand gegen die Festsetzung von Flächen im Südosten des Plangebie-
tes als Wald bzw. Ausgleichsflächen und der Anregung, diese Flächen aus dem 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen (Anlage 1, Punkt 9). 
 
1.2.16 Der Ansicht, die Börgerbrücke sei zukünftig nur für Fußgänger und Radfahrer 
durchgängig befahrbar und der Anliegerverkehr werde dadurch erschwert (Anla-
ge 1, Punkt 10). 
 
1.2.17 Der Befürchtung erheblicher Belästigungen in Folge des zu erwartenden Lkw- 
Verkehrs während der Bauzeit des Regenrückhaltebeckens (Anlage 1, Punkt 10).

- 3 - 
V/0194/2009 
1.2.18 Der Befürchtung, die Vorflutsituation im Bereich des Emmerbaches könnte sich in 
Folge der Planung nachhaltig verschlechtern (Anlage 1, Punkt 10). 
 
1.2.19 Der Vermutung einer möglichen Konfliktsituation zwischen einer Erweiterung der 
Bullenmast eines südlich des Plangebiet liegenden landwirtschaftlichen Betriebes 
und dem neuen Industriegebiet (Anlage 1, Punkt 10). 
 
1.2.20 Der Anregung, die textlichen Festsetzungen bezüglich des Ausschlusses von 
Einzelhandel zu ändern (Anlage 1, Punkt 11). 
 
1.2.21 Der Anregung, in den Bebauungsplan die Anbauverbotszone und die Anbaube-
schränkungszone der Autobahn einzutragen und die textlichen Hinweise um wei-
tere Zustimmungsvorbehalte bei der Zulassung von Werbeanlagen zu ergänzen 
(Anlage 1, Punkt 12). 
 
1.2.22 Dem Einwand gegen die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.1 vorgesehene Ände-
rung der Baugrenze (Anlage 1, Punkt 12). 
 
 
2 Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483: Hansa-Businesspark Münster – Indust-
rie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie 
Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 
41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 483 wird ebenfalls beschlossen. 
 
Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 483 tritt der vorhabenbezogene Bebauungs-
plan Nr. 471: Amelsbüren – südlich Wiedaustraße außer Kraft. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die vorstehenden Beschlussvorschläge keine zusätz-
lichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen.  
 
Die geplanten Bauflächen befinden sich weitgehend im Eigentum der Wirtschaftsförderung Müns-
ter GmbH (WFM) als städtisches Tochterunternehm en. Die WFM wird als Entwicklungs-, Vermark-
tungs-, und Erschließungsträgerin des Gesamtvorhabens auftreten, so dass im Grundsatz eine 
zeitnahe, bedarfsabhängige Umsetzung und Realisierung der Planung in Bauabschnitten gewähr-
leistet ist.  
 
Die vorgenannten Verpflichtungen der WFM werden im Einzelnen in einem zwischen Stadt und 
WFM abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt. 
 
 
Begründung: 
1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 483: Hansa-Businesspark Münster – 
Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahn-
linie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) wurde vom Rat der Stadt Münster am 21.02.2007 
gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 15.12.2008 bis zum 15.01.2009 öffentlich 
ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorge-
tragen, über die entsprechend den oben stehenden Beschlussvorschlägen Beschluss gefasst 
werden soll. 
 
2. Die gemäß den obenstehenden Beschlussvorschlägen 1.1.1 und 1.1.2 vorgesehenen Ände-
rungen (siehe hierzu auch Anlage 5) berühren nicht die Grundzüge der Planung.  
 
Dem im Falle der veränderten Baugrenze (Besch lussvorschlag 1.1.1) betroffenen Eigentümer

- 4 - 
V/0194/2009 
wurde statt einer erneuten Offenlegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dem dar-
aufhin erfolgten Einwand gegen die Änderung der Baugrenze konnte nicht gefolgt werden 
(Beschlussvorschlag 1.2.22, Anlage 1, Punkt 12).  
 
Die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.2 erfolgte Änderung des Begriffes „Hafen“ in „Umschlag-
stelle“ dient lediglich der Präzisierung und entspricht der Anregung des Wasser- und Schiff-
fahrtsamtes Rheine. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher 
Belange ist nicht notwendig. Somit kann der Bebauungsplan Nr. 483 gemäß Beschlussvor-
schlag 2 als Satzung beschlossen werden. 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 483 überlagert den Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 471: Amelsbüren – südlich Wiedaustraße. Mit der 
Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 483 tritt dieser Plan außer Kraft. 
 
Die in einem gesonderten Verfahren durchgeführte 27. Änderung des Flächennutzungsplanes 
wurde vom Rat der Stadt Münster bereits am 11.02.2009 abschließend beschlossen (Vorlage 
Nr. V/1063/2008).  
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
 
i. V. 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung 
5. Planausschnitte

V-0194-2009-Anlage-1-Stellungnahmen-zur-Offenlegung

29621 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0194/2009 
 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 9 
Bebauungsplan Nr. 483:  
Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster  
Industrie- und Gewerbegebiet 
(Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-
Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
Zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes wurden die nachfolgenden Stellungnahmen vor-
getragen. Zur Übersicht befindet sich am Ende dieses Dokumentes eine räumliche Zuordnung 
der laufenden Nummern zum Plangebiet. 
1. Die Eingeberin ist Eigentümerin der Liegenschaft Liekfor 10, die mit einem Wohngebäude 
bebaut ist und im Bebauungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt ist.  
In diesem Zusammenhang wird stattdessen angeregt, das Grundstück sowie die umliegen-
den Flächen als Mischgebiet oder Gewerbegebiet festzusetzen. Diese Planalternative 
dränge sich wegen der hier bereits vorhandenen Siedlungsansätze sowie der östlich an-
schließenden Gewerbegebietsplanung geradezu auf, zumal die innere Erschließung dieser 
Teilfläche problemlos nach Westen fortgeführt werden könnte. 
Des Weiteren wird gerügt, dass die eigentumsrechtlichen Interessen des Eingebers nicht 
hinreichend berücksichtigt worden seien, da beispielsweise die textliche Festsetzung Nr. 
1.4 Nebenanlagen, Einfriedigungen, Stellplätze und Garagen außerhalb der überbaubaren 
Flächen ausschließe. Gleiches gelte für die Beeinträchtigungen infolge des geplanten 
Bahnanschlussgleises sowie der damit verbundenen geänderten Grundstückserschließung.  
Außerdem werden die Ergebnisse des vorliegenden Lärmschutzgutachtens, das weder ak-
tive noch passive Schutzmaßnahmen für das Eingebergrundstück beinhalte, angezweifelt, 
ohne dies näher zu begründen. 
Schließlich sei der in § 50 Bundesimmissi onsschutzgesetz verankerte Trennungsgrundsatz 
nicht hinreichend berücksichtigt worden. So sei das Wohnhaus des Eingebers zukünftig 
nicht ausreichend vor Geruchsbelästigungen aus der umgebenden Landwirtschaft und des 
neu geplanten Gewerbes geschützt.  
Abschließend macht die Eingeberin geltend, dass naturschutzrechtliche Belange nicht aus-
reichend berücksichtigt worden seien. Insbesondere sei die Flora und Fauna im Plangebiet 
nicht mit hinreichender Genauigkeit erfasst worden, da ausweislich der Begründung zum 
Bebauungsplan nur stichprobenartige Erhebungen und Untersuchungen in 2000 und 2007 
durchgeführt worden seien, die eine sachangemessene Erfassung der Tier- und Pflanzen-
welt über mehrere Vegetationsperioden nicht gewährleisteten.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Eine Ausweisung als Mischgebiet bzw. Gewerbegebiet ist weder mit den gesamtstädtischen 
Vorgaben (FNP) noch mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung (Regionalplan) 
vereinbar. Die Darstellungen als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Agrarbereich sind 
für die Bebauungsplanung verbindlich. 
Die getroffenen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen und Einfriedigungen be-
ziehen sich auf die ausgewiesenen Baugebiete. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen und 
Einfriedigungen auf den als „Fläche für Landwirtschaft“ festgesetzten Grundstücken be-
stimmt sich – wie bisher – nach den Vorschriften des § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich). 
Von neuen Einschränkungen und Belastungen für den Eingeber kann insofern keine Rede

Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster 
sein. Zu den Anregungen bezüglich des geplanten Anschlussgleises wird auf die Ausfüh-
rungen unter Punkt 7 verwiesen. 
Da die Eingeberin die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens anzweifelt, ohne dies näher 
zu begründen, ist insofern eine differenzierte Stellungnahme nicht möglich. Hinsichtlich des 
vorbeugenden Umweltschutzes (Trennungsgrundsatz gem. § 50 BIMSchG) ist zu bemer-
ken, dass das Eingebergrundstück über 200 m vom nächstgelegenen Gewerbegebiet ent-
fernt ist und überdies aufgrund seiner Außenbereichslage nutzungsübliche Immissionen 
aus der umliegenden Landwirtschaft zu dulden hat.  
Die Erfassungen von Flora und Fauna entsprechen nach Art und Umfang den üblichen 
Standards im Rahmen von artenschutzrecht lichen Prüfungen. Nach ständiger Rechtspre-
chung sind die anzustellenden Ermittlungen nicht vollständig und flächendeckend, sondern 
nur in dem Umfang durchzuführen, der für eine sachgerechte Planungsentscheidung re-
gelmäßig erforderlich ist. Genau dies ist hier erfolgt. 
Beschlussvorschlag: 
Den Stellungnahmen der Eingeberin sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 
1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5, 1.2.6). 
2. Eine Reihe von Stellungnahmen bezieht sich inhaltsgleich auf die Grundstücke Wie-
daustraße 30, 80, 80 a, 80 b, 80 c, 105 sowie Inkingrodde 133. Die Eingeber führen an, 
dass sich durch die Gewerbeflächen- und Erschließungsplanung die Lärmsituation auf ihren 
Grundstücken verschlechtere und regen in diesem Zusammenhang an, die ursprüngliche 
Planung einer neuen, anbaufreien Erschließungsspange als Autobahnzubringer weiter zu 
verfolgen und insofern die Wiedaustraße von ihrer Funktion als Zubringerstraße zu entlas-
ten.  
Des Weiteren wird angeregt, den Kappenberger Damm in nördlicher bzw. westlicher Rich-
tung zu verschwenken, um Platz für einen Lärmschutzwall zu gewinnen.  
Schließlich wird kritisiert, dass in Folge der Planung wertvolle landwirtschaftliche Flächen 
verloren gehen und sich damit die betrieblichen Entwicklungschancen der Landwirte in 
Münster durch den dauerhaften Flächenentzug nachhaltig verschlechtern würden. Zur Ver-
meidung dieser Nachteile sollte daher an anderer Stelle die Ausweisung von Gewerbeflä-
chen zurück genommen werden.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die angesprochene Modifizierung des Erschließungskonzeptes wurde aus Gründen einer 
höheren Wirtschaftlichkeit vorgenommen. Die neue Spange zwischen Wiedaustraße und 
Kappenberger Damm, deren Trasse gegenüber der ursprünglichen Lösung nach Süden 
verschoben wurde, erfüllt nunmehr (auch) Erschließungsfunktionen. Die Wiedaustraße als 
klassifizierte Straße (L 885) behält somit ihre Funktion als Autobahnzubringer. Wie die Er-
gebnisse der Verkehrsuntersuchung zeigen, werden hier gegenüber der ursprünglich ange-
strebten Lösung Verkehrssteigerungen auf der Wiedaustraße von deutlich unter 10 % er-
wartet. Auch mit Blick auf die Verkehrsbelastungen ist also das nunmehr verfolgte Erschlie-
ßungskonzept gegenüber der Ursprungsvariante fast gleichwertig. Die sich aus der Diffe-
renzbetrachtung ergebende Zunahme von 400 Kfz (statt 5600 nunmehr 6000 Kfz/Tag) er-
gibt rechnerisch eine für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbare Zusatzbelastung von 
ca. 0,3 dB(A).  
 Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 9

Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster 
Mit Ausnahme der Kreisverkehrsanbindung der neuen Spange an den Kappenberger 
Damm bleibt diese Straße unverändert erhalten. Die angeregte Verschwenkung nach Nor-
den bzw. Westen wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, die weder aus Gründen 
eines optimierten Verkehrsflusses, noch aus Gründen eines rechtlich gebotenen Lärm-
schutzes in Form eines Lärmschutzwalles zu rechtfertigen wären. Im Übrigen wäre für et-
waige Veränderungen der Straßenführung Straßen NRW als Straßenbaulastträger zustän-
dig.  
Die angesprochene Problematik des Flächenverbrauchs ist nicht (mehr) auf der Ebene der 
verbindlichen Bauleitplanung zu lösen. Auf den vorbereitenden Planungsebenen (FNP, Re-
gionalplanung) wird der generelle Belang des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden 
entsprechend in die Abwägung eingestellt und umgesetzt (z. B. durch interkommunale Ge-
werbegebiete wie den Airportpark FMO, der den Umfang der gewerblichen Flächenvorhal-
tung in Münster entlastet).  
Beschlussvorschlag: 
Den Stellungnahmen der Eingeber sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.7, 
1.2.8, 1.2.9). 
3. Mehrere Stellungnahmen beziehen sich inhaltsgleich auf die Grundstücke Wiedaustraße 
68, 70, 70 b, 70 c, 80, 80 a, 80 b, 80 c und 107. 
Die Eingeber wenden sich gegen die Festsetzung ihrer Grundstücke als „Fläche für die 
Landwirtschaft“, die dem bestehenden Gebietscharak ter nicht gerecht werde. Vielmehr sei 
ein Bebauungszusammenhang entstanden, der einem kleinen Wohngebiet entspreche. Sie 
wenden sich gegen diese „Abwertung“, die mit ökonomischen Nachteilen verbunden sei 
und auch dazu führe, dass höhere Lärmimmissionen zu erdulden seien.  
Des Weiteren sei das Gewerbegebiet nördlich der Wiedaustraße von den übrigen gewerbli-
chen Bauflächen vollständig räumlich isoliert und damit verzichtbar. Sollte dennoch an der 
Entwicklung dieser Teilfläche festgehalten werden, so seien die Einwender durch einen 
Lärmschutzwall oder sonstige Maßnahmen, wie etwa eine Bepflanzung, vor den zu erwar-
tenden Verkehrsimmissionen in Folge der Erschließung dieses Gewerbegebietes zu schüt-
zen.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das Grundstück Wiedaustraße 107 liegt entgegen der Annahme der Eigentümer außerhalb 
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, und ist somit auch nicht als „Fläche für die 
Landwirtschaft“ festgesetzt.  
Die übrigen angesprochenen Grundstücke sind im wirksamen Flächennutzungsplan als 
Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und zurzeit gem. § 35 Baugesetzbuch dem Au-
ßenbereich zuzuordnen. Der Bebauungsplan ist insoweit gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch 
aus dem FNP entwickelt. Von einem von den Eingebern angeführten Bebauungszusam-
menhang kann im baurechtlichen Sinne keine Rede sein. Vielmehr handelt es sich um Ein-
zelhäuser bzw. „Siedlungssplitter“ und nicht um ein Wohngebiet. Mit der Festsetzung als 
Fläche für die Landwirtschaft ergeben sich für die Betroffenen keine Änderungen hinsicht-
lich ihrer immissionsschutzrechtlichen Stellung oder der baurechtlichen Einstufung. 
Das Gewerbegebiet nördlich der Wiedaustraße ist integraler Bestandteil des Gesamtprojek-
tes und damit unverzichtbar. 
 Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 9

Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster 
Ein gegenüber der vorliegenden Planung weitergehender Lärmschutz ist gemäß des vorlie-
genden Lärmschutzgutachtens rechtlich nicht geboten, zumal der durch das angesproche-
ne Teilgebiet induzierte, zusätzliche Verkehr im Verhältnis zur Gesamtbelastung auf der 
Wiedaustraße zu vernachlässigen ist.  
Beschlussvorschlag: 
Den Stellungnahmen der Eingeber sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.10, 
1.2.11 1.2.12). 
4. Einige Stellungnahmen beziehen sich inhaltsgleich auf die Grundstücke Wiedaustraße 10, 
16, 16 a, 18 sowie Thierstraße 264-266 und Thierstraße 288 
Die Grundstücke der Eingeber befinden sich sämtlich in der näheren Umgebung (nördlich 
und südlich) des geplanten Gewerbegebietes nördlich der Wiedaustraße.  
Infolge der Planung werden von den Eingebern Lärmbelästigungen befürchtet, die in Folge 
der vorherrschenden Westwinde besonders relevant seien. Hinzu kämen die Belastungen 
durch das geplante Anschlussgleis.  
Vor diesem Hintergrund wird angeregt, entweder auf das Gewerbegebiet nördlich Wie-
daustraße wegen seiner isolierten Lage gänzlich zu verzichten oder  für einen ausreichen-
den Lärmschutz durch eine entsprechende Lärmschutzwand zu sorgen.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das Gebiet nördlich Wiedaustraße ist integraler Bestandteil des Gesamtprojektes und damit 
zur Wahrung der generellen Planungsziele unverzichtbar.  
Hinsichtlich der Bedenken zum geplanten Anschlussgleis wird auf die Ausführungen unter 
Punkt 7 verwiesen.  
Ein hinreichender Lärmschutz ist durch die getroffenen planerischen Vorkehrungen und 
Festsetzungen gewahrt. Mit Blick auf den Gewerbelärm ist das Gewerbegebiet nach unzu-
lässigen Abstandsklassen gem. Abstandserlass NRW gegliedert. So ist in dem äußeren 
Baufeld des Gewerbegebietes nördlich Wiedaustraße nur die niedrigste Klasse VII der ins-
gesamt 7 Abstandsklassen nach Abstandserlass zulässig. 
Darüber hinaus sind die Grundstücke der Eingeber von Verkehrslärm nicht maßgeblich be-
troffen, da die innere Erschließungsstraße des Gewerbegebietes nur eine geringe Belas-
tung aufweist und die stärker belastete Wiedaustraße zwischen 50 und 675 Meter von den 
Wohngebäuden der Eingeber entfernt liegt. Der angeregte aktive Lärmschutz in Form einer 
Lärmschutzwand ist insoweit rechtlich nicht geboten.  
Beschlussvorschlag: 
Den Stellungnahmen der Eingeber sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.3, 
1.2.11 1.2.12). 
5. Die Eigentümer des Grundstücks Wiedaustraße 70 a  befürchten für ihr Grundstück in Fol-
ge der Planung Lärm- und Schadstoffimmissionen, die wegen der vorherrschenden West- 
bzw. Südwestwinde besonders relevant seien. Hinzu kämen Belastungen durch das ge-
plante Anschlussgleis.  
 Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 4 von 9

Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster 
Des Weiteren wenden sich die Eingeber gegen die Festsetzung ihres Grundstücks als Flä-
che für die Landwirtschaft, die dem bestehenden Gebietscharakter nicht gerecht werde. 
Vielmehr sei ein Bebauungszusammenhang entstanden, der einem kleinen Wohngebiet 
entspreche. Sie wenden sich gegen diese „Abwertung“, die mit ökonomischen Nachteilen 
verbunden sei und auch dazu führe, dass höhere Lärmimmissionen zu dulden seien.  
Außerdem sei das Gewerbegebiet nördlich Wiedaustraße von den übrigen gewerblichen 
Bauflächen vollständig räumlich isoliert und damit auch aus Gründen der Flächenersparnis 
verzichtbar.  
Es wird weiter angeregt, auf dem Gelände des Gewerbe- und Industriegebietes einen Lärm-
schutzwall zu errichten sowie Wiedaustraße und Gleistrasse in südlicher Richtung zu ver-
schwenken, um das Grundstück der Eingeber vor Lärmimmissionen zu schützen.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Ein hinreichender Lärmschutz ist durch die getroffenen planerischen Vorkehrungen und 
Festsetzungen gewahrt (weitergehende Ausführungen siehe unter Punkt 4). Der angeregte 
aktive Lärmschutz bzw. die Verschwenkung der Verkehrstrassen ist rechtlich nicht geboten, 
zumal das Grundstück des Eingebers von Wiedaustraße und dem geplanten Gewerbege-
biet mindestens 125 m entfernt liegt.  
Das Gebiet nördlich der Wiedaustraße ist integraler Bestandteil des Gesamtprojektes und 
damit zur Wahrung der generellen Planungsziele unverzichtbar.  
Zur Thematik eines möglichen „Bebauungszusammenhanges“ wurde unter Punkt 3 aus-
führlich Stellung genommen. 
Beschlussvorschlag: 
Den Stellungnahmen der Eingeber sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.10, 
1.2.11, 1.2.13). 
6. Die Eigentümer und Bewohner des Grundstücks Wiedaustraße 112 wenden sich gegen die 
Festsetzung ihres Grundstücks als Fläche für die Landwirtschaft, die dem bestehenden 
Gebietscharakter nicht gerecht werde. Vielmehr sei ein Bebauungszusammenhang ent-
standen, der einem kleinen Wohngebiet entspreche. Sie wenden sich gegen diese Abwer-
tung, die mit ökonomischen Nachteilen verbunden sei und auch dazu führe, dass höhere 
Lärmimmissionen zu dulden seien.  
Außerdem wird angeführt, dass sich der Verkehr auf Wiedaustraße und Kappenberger 
Damm erheblich steigere und in diesem Zusammenhang angeregt, die ursprüngliche Pla-
nung einer neuen, anbaufreien Erschließungsspange als Autobahnzubringer weiter zu ver-
folgen und insofern die Wiedaustraße von ihrer Funktion als Zubringerstraße zu entlasten 
und künftig als Anliegerstraße auszuweisen.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Eingeber gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihr Grundstück im Bebauungsplan 
als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt ist. Vielmehr liegt das Grundstück Wiedaustra-
ße 112 außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Unabhängig hiervon wurde 
zu der Thematik eines möglichen Bebauungszusammenhangs unter Punkt 3 ausführlich 
Stellung genommen. 
 Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 5 von 9

Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster 
Zu der Anregung hinsichtlich einer „Rückkehr“ zur ursprünglichen Erschließungsplanung 
wurde unter Punkt 2 ausführlich Stellung genommen. Eine Funktionsrückstufung der Wie-
daustraße zur Anliegerstraße ist insoweit nicht machbar.  
Beschlussvorschlag: 
Den Stellungnahmen der Eingeber sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.7, 
1.2.10). 
7. Ein Eingeber wendet sich gegen die im Plan dargestellte Gleisführung und die dadurch 
notwendig werdende geänderte Anbindung der Straße Liekfor an die Wiedaustraße, ohne 
seine Bedenken näher zu konkretisieren. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die optionale Gleisanbindung ist im Bebauungsplan nur nachrichtlich dargestellt. Die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für den Gleisanschluss sind in einem gesonderten Plan-
feststellungsverfahren zu schaffen. Im Rahmen dieses Verfahrens, das nur bei entspre-
chender gewerblicher Nachfrage aufgenommen werden soll, sind die Belange der Betroffe-
nen entsprechend einzubringen und abzuwägen.  
Beschlussvorschlag: 
Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.3). 
8. Ein Eingeber wendet sich gegen die Festsetzung einer in seinem Eigentum befindlichen 
landwirtschaftlich genutzten, ca. 5,5 ha großen Fläche nördlich der Wiedaustraße als „Aus-
gleichsfläche“ und regt an, diese aus dem Plangebiet herauszunehmen. Eine vergleichbare 
Stellungnahme hat der Eingeber bereits zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (vgl. 
V/1063/2008) abgegeben.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die angesprochene Fläche wird nicht zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für die mit dem 
Bebauungsplan verbundenen bzw. vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft benötigt. 
Die getroffene Festsetzung dient somit nur der langfristigen Absicherung der im Rahmen 
der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption vorgesehenen Nutzungsziele, die im Übrigen 
grundsätzlich nur im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern umge-
setzt werden. Für den Eigentümer ergeben sich daher keine Einschränkungen für die heute 
ausgeübte Nutzung (Landwirtschaft). 
Beschlussvorschlag: 
Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.14). 
9. Ein Eingeber wendet sich dagegen, dass die in seinem Eigentum befindlichen Flächen im 
Südosten des Plangebietes als „Wald“ bzw. „Ausgleichsflächen“ festgesetzt sind und regt 
an, diese Flächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen. Eine 
vergleichbare Stellungnahme hat der Eingeber bereits zur 27. Änderung des Flächennut-
zungsplanes (vgl. V/1063/2008) vorgebracht.  
 Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 6 von 9

Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind aus den Darstellungen des geänderten Flä-
chennutzungsplanes (Ratsbeschluss 11.02.2009) entwickelt. An der tatsächlichen Nut-
zungssituation der betroffenen Flächen ändert sich nichts, da diese nicht für die Realisie-
rung der Planung benötigt werden. Die Festsetzungen wurden allein zur planungsrechtli-
chen Absicherung bzw. Festschreibung der perspektivisch vorgesehenen Nutzungsziele ge-
troffen.  
Beschlussvorschlag: 
Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.15). 
10. Die Eigentümer und Pächter des Grundstücks Zur Börgerbrücke 187 bemängeln, dass die 
Wegeverbindung über den Kanal (Börgerbrücke) zukünftig nur für Fußgänger und Radfah-
rer durchgängig befahrbar sei und deshalb die Erreichbarkeit ihrer Hofstelle erschwert wer-
de.  
Des Weiteren befürchten die Eingeber während der Bauzeit des östlich der Hofstelle und 
südlich des Dortmund-Ems-Kanals geplanten Regenrückhaltebeckens erhebliche Belästi-
gungen in Folge des zu erwartenden Lkw-Verkehrs.  
Außerdem werden bei außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen Rückstaugefahren 
des Emmerbachs in Folge der durch die Gewerbeplanung induzierten erhöhten Einlei-
tungsmengen befürchtet.  
Schließlich wird eine mögliche Konfliktlage zum angrenzenden Industriegebiet angemerkt, 
wenn – wie geplant – die vorhandene Bullenmast auf der Hofstelle weiter ausgebaut werde.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Bebauungsplan trifft keine Aussagen zu verkehrsbeschränkenden oder verkehrsre-
gelnden Maßnahmen. Im Übrigen ist nicht beabsichtigt, die Börgerbrücke für den Pkw-
Verkehr zu sperren, so dass die verkehrliche Erreichbarkeit auch weiterhin gegeben sein 
wird.  
Es ist zutreffend, dass während der Bauzeit des Regenrückhaltebeckens Belästigungen für 
die Anlieger im Umfeld nicht ausgeschlossen werden können. Die Stadt (Tiefbauamt) wird 
dafür Sorge tragen, dass negative Auswirkungen so weit als möglich minimiert werden. So 
ist unter anderem geplant, den anfallenden Bodenaushub weitgehend über den Dortmund-
Ems-Kanal im Schiffsverkehr abzutransportieren. 
Die entwässerungstechnischen Bedenken der Eingeber wurden durch das Tiefbauamt so-
wie durch externe Ingenieurbüros geprüft. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass der 
Hansa-Businesspark Münster nur minimalen Einfluss auf das Abflussverhalten des Emmer-
bachs haben wird. Insofern sind die Befürchtungen der Eingeber, die Vorflutsituation könnte 
sich in Folge der Planung nachhaltig verschlechtern, unbegründet.  
Konfliktsituationen zwischen einer Erweit erung der Bullenmast und dem neuen Industriege-
biet sind voraussichtlich nicht zu befürchten, zumal auch das betriebsbezogene Wohnen im 
Industriegebiet ausnahmslos ausgeschlossen ist (vgl. textliche Festsetzung Nr. 1.3.). Im 
Einzelnen ist der Umfang einer möglichen Erweiterung in dem einschlägigen baurechtlichen 
Zulassungsverfahren zu regeln. 
 Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 7 von 9

Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster 
Beschlussvorschlag: 
Den Stellungnahmen der Eingeber sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.16, 
1.2.17, 1.2.18, 1.2.19). 
11. Ein örtliches Unternehmen beabsichtigt, im Sinne einer mittelfristigen Verlagerungsoption 
für einen Baustoffhandel in Amelsbüren einen „grünen Markt“ als Einzelhandelsbetrieb mit 
einer Verkaufsfläche von da. 1000 m² zuzüglich Freiverkaufsflächen im Plangebiet zu etab-
lieren. Diesem Anliegen steht die textliche Festsetzung Nr. 1.2. entgegen, die Einzelhan-
delsnutzungen weitgehend ausschließt. Es wird angeregt, diese Festsetzung zur Ermögli-
chung des Vorhabens entsprechend zu ändern. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Mit dem Hansa-Busisnesspark Münster wird ausschließlich das Ziel verfolgt, das Angebot 
für gewerblich / industrielle Bauflächen in Müns ter zu optimieren. Das Gebiet soll gemäß 
dieser Zielsetzung nicht der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben dienen. Potenziale die-
ser Art sind gemäß Einzelhandelskonzept auf andere Standorte im Stadtgebiet zu lenken. 
Insofern kann dem Anliegen der Eingeberin nicht entsprochen werden, ohne die generellen 
Zielsetzungen der Planung in Frage zu stellen.  
Beschlussvorschlag: 
Der Stellungnahme der Eingeberin sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.20). 
12. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW.) weist darauf hin, dass 
im Bereich der geplanten BAB-Anschlussstelle die geplanten Baugrenzen die 40 m- Anbau-
verbotszone zur BAB 1 tangieren und regt an, die Baugrenzen entsprechend zurückzuneh-
men. Des Weiteren wird angeregt, Anbauverbotszone (40 m) und Anbaubeschränkungszo-
ne (100 m) in den Bebauungsplan einzuzeichnen und den Punkt „Hinweise“ um weitere Zu-
stimmungsvorbehalte bei der Zulassung von Werbeanlagen zu ergänzen. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Es trifft zu, dass in einem kleinen Teilbereich die Baugrenzen die Anbauverbotszone nicht 
einhalten. Die Lage der Baugrenzen wird entsprechend angepasst. Die unter Punkt 3.1 ge-
gebenen Hinweise zu den bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Zustimmungsvorbehal-
ten sind ausreichend. Weitere Ergänzungen sind entbehrlich, da diese nur die bestehende, 
in den einschlägigen gesetzlichen Regelwerken verankerte Rechtslage wiedergeben wür-
den.  
Dem von der Änderung der Baugrenze betroffenen Eigentümer wurde statt einer erneuten 
Offenlegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dem daraufhin erfolgten Einwand 
gegen die Änderung der Baugrenze kann nicht gefolgt werden. Bei der 40 m- Anbauver-
botszone handelt es sich um eine zwingende gesetzliche Vorschrift.  
Beschlussvorschlag: 
Die Baugrenze wird entsprechend angepasst (Beschlussvorschlag 1.1.1). Der weitergehen-
den Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.21). Dem Einwand des betroffe-
nen Eigentümers gegen die Änderung der Baugrenze wird nicht gefolgt (Beschlussvor-
schlag 1.2.22). 
13. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine weist darauf hin, dass Gegenstand einer Planän-
derung zum Planfeststellungsverfahren DEK Los 8 kein Hafen, sondern eine Schwergutum-
 Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 8 von 9

Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster 
schlagstelle, die temporär als Liegestelle genutzt wird, ist. Sie regt deshalb an, im Bebau-
ungsplan den Begriff „Hafen“ durch den Begriff „Umschlagstelle“ zu ersetzen.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Hinweis des WSA ist korrekt. 
Beschlussvorschlag: 
Dem Hinweis wird gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.2). 
Anhang: Räumliche Zuordnung der Stellungnahmen zur Offenlegung 
 Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 9 von 9

Flur 37 
Flur 29 
Flur 9 
Flur 12 
Flur 38 
Flur 12 
Flur 8 
P
P
brach 
P
brach 
297 
309 
302 
Weg 
244 
533 
239 
Kleingarten 
630 
582 
344 
31 
I
583 
81 
506 
557 
426 
558 
505 
503 
457 
479 
483 
482 
484 
575 
491 
I574 
436 
563 
489 
297 
296 
567 
568 
299 
565 
428 
300 
566 
427 
12 
290 
Zur Börgerbrücke 
64 
I
28 187 
I
78 
507 
W
eg 
I33 
I
35 
504 
502 
102 
I39 
105 106 
508 
560 
561 
629 
Fussweg 
210 
89 
15 
K 10   Thierstraße 
Weg 
L 885   Wiedaustraße 
262 
628 
I
I
50 
596 
94 
96 
97 
98 
I
I
288 
Weg 
90 
75 
76 
W
eg 
296 
73 
Lünen - M
ünster 
183 
214 
216 
213 
212 
69 
68 
64 
372 
245 
5010 
Lünen - M
ünster 
519 
58 
56 
Lünen - M
ünster 
II 
I
613 
Lünen - M
ünster 
95 
66 
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10 
65 
Weg 
67 
70 
180 
211 
209 
210 
57 
53 
624 
625 Landsberger Straße 
626 
623 
604 
517 
278 
I
266 
277 
209 
83 
84 
77 
82 
Weg 
W
eg 
71 
363 
426 
361 
427 
I
2
4 356 
364 
365 
371 
208 
627 
602 
609 
W
eg 
I
264 
11 
I
I
358 
9116 
369 
185 534 
608 
218 
615 
6
I
Haus Amelsbüren 
1
I
2
620 
I
633 
W
eg 
632 617 
85 
I
16a 
249 
Weg 
250 
251 
13 
357 
359 
60 
I
11a 
I
15 
65 
64 
I
360 
I
61 
I
6
403 
I
8
I
14 
I
385 
384 
12c 
I
10 
Im Mühlenfeld 
383 
382 
I
12 
I
20 
366 
295 
367 
370 
21a 
W
eg 
368 
124 
221 
619 
614 
5
I
4I
II 
I 3
86 
I
16 
111 
112 
247 
246 
248 
252 
L 885   Wiedaustraße 
150 
I
16 
248 
I
18a 300 
301 I 18 
162 
264 
I
266 
22 
6
I
2
Zur Börgerbrücke 
469 
618 
621 
Weg 
233 
I
212 
II 3
I
5
I7a 
II 
II 
7
214 
287 
235 
II 
11 
I13 
265 
24 
I
II 
Im Mühlenfeld 
219 
175 
224 
622 
470 
235 
Güllegrube 
605 
306 
80 
W
eg 
221 
285 
253 
283 
284 
W
eg 
318 
1
II 
267 II 
286 
II 
399 
4
II 
234 
II 9
227 
I
6
I 8
Schinkelstraße 
1
G
ropiusstraße 
263 
217 
10 
I
224 
225 
I
12 
122 
343 
Leinpfad 
231 
307 
281 
282 
I
30 
518 
317 
II 
237 
I 2
Schadowstraße 
II 
4 II 
2
II 
229 
I
II G
ropiusstraße 
I II 
355 
II 
401 
I
226 
230a 
II 
I
16 
535 
603 
Flur 12 
157 
158 
I
18 
190 
280 
279 
II 
6
413 
251 
I
5
5a 
252 
I
II 
II 
Reitplatz 
467 
536 
232 
236 
278 
1,0 
373 
316 
374 
I
8
414 
II 
I
380 
I
3
514 
277 
375 
411 
I
12 
412 
377 
379 
423 
425 
424 
378 
I
381 
W
eg 
-I 
494 
Inkingrodde 
Leinpfad 
471 
611 
84 
149 
191 
328 
51 206 
207 I
12 
I
10 
420 
369 
477 
Zur Börgerbrücke 
237 
Weg 
I
II 94 
I
537 
147 
179 
I14 
I
47 
Liekfor 
354 
II 
92 
II 
92a 
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586 
146 
Weg 
91 
48 
57 
Liekfor 
0,8 
422 
421 
115 
118 
233 
588 
67 
Liekfor 
394 
46 
599 
Weg 
513 
478 
Leinpfad 
Inkingrodde 
Zur Börgerbrücke 
544 
546 
393 
397 
196 
L 885   Wiedaustraße 
Markenweg 
116 
Leinpfad 
307 
306 
610 
542 
545 
540 
543 
42 
I
68 
0,6 
305 
541 
395 
Weg 
198 
195 
Weg 
I
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43 
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70 
115 
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303 
309 
428 
41 
Weg 
I
70b 
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665 
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I
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77 
13 
18 
Inkingrodde 
Zur Börgerbrücke 
396 
398 
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I
I
529 
530 
0,4 
I
77a 
598 
267 
345 
346 
29 
I
591 
Flur 9 
38 
429 
531 
114 
298 Weg 
301 
Zur Börgerbrücke 
Weg 
II 
55 
515 
47 
56 
12 
W
eg 
14 
Inkingrodde 
17 
19 
58 
302 
300 
I
225 
I581 
347 
35 
37 
36 
0,2 
I
III 
97 
I
54 
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516 
Unland 
I
223 
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Weg 
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329 
181 
242 
I
101 
I
99 
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73 
67 
15 
20 
273 
I
I599 
L 884   Kappenberger Damm 
I601 
353 
609 
K 2   Wiedaustraße 
52 
4
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I
103 
5
16 
Inkingrodde 
111 
I
582 
352 
63 
29 
117 
135 
118 
130 
I
2b 
418 
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II 
112 
3
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51 
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105 
64 
W
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Mersch 
66 
11 
38 
Feldkamp 
57 
28 
297 
134 
283 
15 
129 
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I
157 
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127 
6 I
337 
4 I
I
2 I
I
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Kappenberger Feld 
417 
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246 
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I
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349 
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Inkingrodde 
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I
17 
I
416 
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7
I
116 
I
Schule 
87 
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114 
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74 
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120 
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L 884  Kappenberger Dam
m 
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24 
39 
321 
41 
Flur 38 
Weg 
17 
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I
I
122 
121 
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I
11 
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117 
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I
125 
II 
I
126 
Hannefeld 
Von - Re
nesse - Weg 
27 
119 
333 
23 
76 
113 
14 
18 
343 
402 
8
118 
82 
Weg 
30 
79 
28 
25 
Rastplatz Erlenbusch 
119.2 
A 1   Köln-Brem
en 
119.0 
30 
61 
288 
1
2
2
2
2
3
3
3
3
3
3
4
4
4
4
4
5
6
7
8
9
10 
12 
13 
Bebauungsplan Nr. 483 
 Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster 
Räumliche Zuordnung der Stellungnahmen zur Offenlegung 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Plangebiet Maßstab 1:10000 ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

23.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2009 Hauptausschuss
TOP 20.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2009 Rat
TOP 17.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (29)

  • Bebauungsplan Nr. 483 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wiedaustraße 45
  • Gropiusstraße
  • Amelsbürener Straße
  • Hansestraße
  • Davertstraße
  • Thierstraße 288
  • Schadowstraße
  • Kappenberger Damm 9
  • Albersloher Weg 33
  • Von-Renesse-Weg
  • Zur Börgerbrücke 225
  • Kappenberger Feld 417
  • Landsberger Straße 626
  • Gimbter Straße
  • Haus Amelsbüren 1i
  • Schinkelstraße 1g
  • Loddenheide
  • Im Mühlenfeld 383
  • Meesenstiege 8
  • Hessenweg
  • Inkingrodde 331
  • Hohe Ward 2
  • Schonebeck 28
  • Haus Getter
  • Markenweg 116
  • Liekfor 354
  • Im Aatal
  • Feldkamp 57

Bebauungsplan Nr. 483

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0194/2009
Typ
Vorlagen
Datum
20.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37