V/0194/2009
Bebauungsplan Nr. 483 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0194-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
4973 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0194/2009 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 1.1 Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB sind ausnahmsweise Betriebe der jeweils nächstniedrigen Abstandsklasse zugelassen, wenn der Immissionsschutz sichergestellt ist. 1.2 Einzelhandelsbetriebe sind innerhalb des Plan gebietes unzulässig. Ausnahmsweise zu- lässig sind Einzelhandelsflächen von max. 250 m² Verkaufsfläche als untergeordneter Be- triebsteil eines Gewerbebetriebes, wenn die vertriebenen Waren in einem räumlich- funktionalen Zusammenhang mit der auf dem Baugrundstück ausgeübten Produktion oder Dienstleistung stehen sowie Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör. (§ 1 Abs. 5 i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO) 1.3 In den Industriegebieten (GI) sind die nach § 9 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässi- gen Nutzungen unzulässig. (§ 1 Abs. 5 BauNVO) 1.4 Nebenanlagen, Einfriedungen, Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbauba- ren Flächen zulässig. (§ 12 Abs. 6 BauNVO, § 14 Abs. 1 BauNVO) 1.5 Auf privaten Stellplatzflächen ist je 6 Stellplätze ein großkroniger Laubbaum (z. B. Stielei- che, Spitzahorn, Platane) mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b BauGB) 1.6 Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind mit standortgerechten heimischen Flur- gehölzen (z. B. Hainbuche, Haselnuss, Holunder, Heckenrose, Schneeball) vollflächig zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b BauGB) 1.7 Die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze mit Ausnahme der notwendigen Zu- und Abfahrten sind vollflächig mit standortgerechten, heimischen Flurgehölzen (z. B. Stieleiche, Hainbuche, Feldahorn, Vogelbeere, Hasel, Holunder, Li- guster etc.) im Pflanzverband 1 x 1 m zu bepflanzen, dabei ist je ein hochstämmiger Laubbaum pro 15 m Grundstücksbreite zu pflanzen. Die Bepflanzung ist fachgerecht durchzuführen und dauerhaft zu erhalten. 1.8 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Änderung oder Nut- zungsänderung von Gebäuden Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauO NRW das re- sultierende Schalldämm-Maß entsprechend den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpe- gelbereichen V und VI nach DIN 4109 einhalten. In allen übrigen Baufeldern gilt Lärmpe- gelbereich IV. (§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB) 1.9 Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Wege und Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung dienen, gemessen in der Mitte der Fas- sadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils (§ 16 (2) 4 BauNVO i. V. m. § 18 (1) BauNVO). Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 2 Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 2. Textliche Festsetzung gemäß § 86 BauO NRW 2.1 Freistehende Werbeanlagen sind nur bis zu einer Breite von 1,0 m und einer Höhe von 5,0 m zulässig. Werbeanlagen an Gebäuden sind nur unterhalb der Gebäudetraufe und bis zu einer Größe von jeweils max. 10 m² zulässig. Ausnahmen hinsichtlich der Größen- vorschriften von Werbeanlagen an Gebäuden können gestattet werden, wenn ansonsten ein offensichtliches Missverhältnis zwischen der Größe der Werbeanlage und der zuge- ordneten Fassadenfläche entstehen würde. Dabei darf die Gesamtfläche der einer Ge- bäudeseite zuzuordnenden Werbeanlage maximal 10% der jeweiligen Fassadenfläche betragen. Blinkende und sich bewegende Anlagen sind unzulässig. 3. Hinweise 3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt – untere Denkmalbehör- de – anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3.2 An der westlichen Plangebietsgrenze ist der Neubau der BAB-Anschlussstelle Münster- Amelsbüren geplant (Planfeststellungsverfahren). Auf die entsprechenden Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan, insbesondere hinsichtlich des Immissionsschut- zes, wird verwiesen. 3.3 Bauliche Anlagen innerhalb des Schutzstreifens der Bahnstromleitung bedürfen unabhän- gig von ihrer baurechtlichen Zulässigkeit der Zustimmung der DB Energie. Pflanzen und Gehölze dürfen eine Aufwuchshöhe von 3,50 m nicht überschreiten. 3.4 Werbeanlagen innerhalb eines Abstandes von 100 m zur BAB 1 bedürfen der Zustim- mung der obersten Landesstraßenbaubehörde. 3.5 Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster im Kundenzentrum Planen-Bauen- Umwelt, im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster, einge- sehen werden. Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 2
V-0194-2009-Anlage-4-Planverkleinerung
5482 Zeichen
Altlasten-/Verdachtsfläche Nr. 932 U R L E Fuß- und Radweg Betriebsweg Fuß- und Radweg geplanter Fuß- und Radweg Fuß- und Radweg Altlasten-/ Verdachstfläche Nr. 933 Altlasten-/ Verdachtsfläche Nr. 39 Wirtschaftsweg W irtschaftsweg Betriebsweg Fuß- und Radweg GFL AE GFL AE GFL AE L E GI u. AK I-IV 0,7 GI u. AK I-V 0,7 GI u. AK I-V 0,7 6,0 GE u. AK I-V 0,7 max.GH 10,0 m GE u. AK I-VI 0,7 GE u. AK I-VI 0,7 GE u. AK I-V 0,7 GE u. AK I-VI 0,7 GI u. AK I-V 0,7 6,0 35,00 m GE u. AK I-VI 0,7 GI u. AK I-V 0,7 6,0 GI u. AK I-V 0,7 10,0 35,00 m GI u. AK I-IV 0,7 10,0 10,0 10,0 max.GH 10,0 m GE u. AK I-V 0,7 max.GH 10,0 m max.GH 10,0 m max.GH 10,0 m max.GH 10,0 m max.GH 10,0 m GE u. AK I-VI 0,7 max.GH 10,0 GE u. AK I-V 0,7 max.GH 10,0 m GE u. AK I-V max.GH 10,0 m 0,7 GE u. AK I-VI 0,7 max.GH 10,0 m GI u. AK I-IV 0,7 6,0 21.0 m Schutzstreifen 21.0 m 110 kV-Leitung 14 14 15 16 3 1 2 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Flur 37 Flur 29 Flur 9 Flur 12 Flur 38 Flur 12 Flur 8 P P brach P brach 297 309 302 Weg 244 533 239 Kleingarten 630 582 344 31 I 583 81 506 557 426 558 505 503 457 479 483 482 484 I575 491 I574 436 563 489 297 296 567 568 299 565 428 300 566 427 12 290 Zur Börgerbrücke 64 I 28 187 I 78 507 W eg I33 I 35 504 502 102 I39 105 106 508 560 561 629 Fussweg 210 89 15 K 10 Thierstraße Weg L 885 Wiedaustraße 262 628 I I 50 596 94 96 97 98 I I 288 Weg 90 75 76 W eg 296 73 Lünen - M ünster 183 214 216 213 212 69 68 64 372 245 5010 Lünen - M ünster 519 58 56 Lünen - M ünster II I 613 Lünen - M ünster 95 66 II II 10 65 Weg 67 70 180 211 209 210 57 53 624 625 Landsberger Straße 626 623 604 517 278 I 266 277 209 83 84 77 82 Weg W eg 71 363 426 361 427 I 2 4 356 364 365 371 208 627 602 609 W eg I 264 11 I I 358 9116 369 185 534 608 218 615 6 I Haus Amelsbüren 1 I 2 620 I 633 W eg 632 617 80 85 I 16a 249 Weg 250 251 13 357 359 60 I 11a I 15 65 64 I 360 I 61 I 6 403 I 8 I 14 I 385 384 12c I 10 Im Mühlenfeld 383 382 I 12 I 20 366 295 367 370 21a W eg 368 124 221 619 614 5 I 4I II I 3 86 I 16 111 112 247 246 248 252 L 885 Wiedaustraße 150 I 16 248 I 18a 300 301 I 18 162 264 I 266 22 6 I 2 Zur Börgerbrücke 469 618 621 Weg 233 I 212 II 3 I 5 I7a II II 7 214 287 235 II 11 I13 265 24 I II Im Mühlenfeld 219 175 224 622 470 235 Güllegrube 605 306 80 W eg 221 285 253 283 284 W eg 318 1 II 267 II 286 II 399 4 II 234 II 9 227 I 6 I 8 Schinkelstraße 1 G ropiusstraße 263 217 10 I 224 225 I 12 122 343 Leinpfad 231 307 281 282 I 30 518 317 II 237 I 2 Schadowstraße II 4 II 2 II 229 I II G ropiusstraße I II 355 II 401 I 226 230a II I 16 535 603 Flur 12 157 158 I 18 190 280 279 II 6 413 251 I 5 5a 252 I II II Reitplatz 467 536 232 236 278 1,0 373 316 374 I 8 414 II I 380 I 3 514 277 375 411 I 12 412 377 379 423 425 424 378 I 381 W eg -I 494 Inkingrodde Leinpfad 471 611 84 149 191 328 51 206 207 I 12 I 10 420 369 477 Zur Börgerbrücke 237 Weg I II 94 I 537 147 179 I14 I 47 Liekfor 354 II 92 II 92a 587 586 146 Weg 91 48 57 Liekfor 0,8 422 421 115 118 233 588 67 Liekfor 394 46 599 Weg 513 478 Leinpfad Inkingrodde Zur Börgerbrücke 544 546 393 397 196 L 885 Wiedaustraße Markenweg 116 Leinpfad 307 306 610 542 545 540 543 42 I 68 0,6 305 541 395 Weg 198 195 Weg I 70c 44 194 I 43 I 70 115 299 304 303 309 428 41 Weg I 70b 70a 189 665 80b I 80 528 I 77 13 18 Inkingrodde Zur Börgerbrücke 396 398 80a I I 529 530 0,4 I 77a 598 267 345 346 29 I 591 Flur 9 38 429 531 114 298 Weg 301 Zur Börgerbrücke Weg II 55 515 47 56 12 W eg 14 Inkingrodde 17 19 58 302 300 I 225 I581 347 35 37 36 0,2 I III 97 I 54 I68 516 Unland I 223 308 121 Weg 584 329 181 242 I 101 I 99 69 73 67 15 20 273 I I599 L 884 Kappenberger Damm I601 353 609 K 2 Wiedaustraße 52 4 -I I 103 5 16 Inkingrodde 111 I 582 352 63 29 117 135 118 130 I 2b 418 351 II 112 3 107 I I 51 W eg 105 64 W eg Mersch 66 11 38 Feldkamp 57 28 297 134 283 15 129 404 I 157 8 II 127 6 I 337 4 I I 2 I I 336 I 1a 2a Kappenberger Feld 417 334 246 I 1 I I 5 II 3 247 333 341 Weg 349 620a 515 Weg Inkingrodde 189 I 271 158 W eg II 10 156 I 12 II 14 I 16 I 17a 415 II I 17 I 416 338 406 I 7 I 116 I Schule 87 3.6 65 37 72 133 I 187 114 I 15 I 9 117 I 114 85 71 74 75 407 408 110 159 112 II 111 II 113 I 13 I 11 II 116 18 I 120 84 L 884 Kappenberger Dam m 331 24 39 321 41 Flur 38 Weg 17 122a I I 122 121 86 I 11 I 117 100 I 125 II I 126 Hannefeld Von - Re nesse - Weg 27 119 333 23 76 113 14 18 343 402 8 118 82 Weg 30 79 28 25 Rastplatz Erlenbusch 119.2 A 1 Köln-Brem en 119.0 30 61 0 max.GH 10,0 m GE 0,7 u. AK I-VII Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0194/2009 Bebauungsplan Nr. 483 Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Planverkleinerung Maßstab 1:10000 ST ADT M TÜNS ER
V-0194-2009-Anlage-2-Begruendung
136828 Zeichen
Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0194/2008
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 483:
Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster -
Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm /
Wiedau / Liekfor /Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ............................................................................................- 2 -
2. Geltungsbereich................................................................................................................................ - 2 -
3. Planungsrechtliche Situation ............................................................................................................ - 2 -
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan............................................................................. - 2 -
4 Räumliche und strukturelle Situation ................................................................................................ - 3 -
5. Planungsziele.................................................................................................................................... - 3 -
6. Inhalte des Bebauungsplanes .......................................................................................................... - 4 -
6.1 Bauliche Nutzung ...................................................................................................................... - 4 -
6.2 Baugestaltung ........................................................................................................................... - 4 -
6.3 Erschließung ............................................................................................................................. - 4 -
6.4 Ver- und Entsorgung................................................................................................................. - 6 -
6.5 Grünflächen............................................................................................................................... - 7 -
6.6 Denkmalschutz.......................................................................................................................... - 7 -
6.7 Auswirkungen auf die Umwelt................................................................................................... - 7 -
6.7.1 Umweltverträglichkeit...................................................................................................... - 7 -
6.7.2 Eingriffe in Natur und Landschaft ................................................................................... - 8 -
6.7.3 Altlasten .......................................................................................................................... - 8 -
6.7.4 Klima ............................................................................................................................... - 8 -
6.7.5 Immissionsschutz............................................................................................................ - 8 -
7. Flächenbilanz.................................................................................................................................... - 9 -
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB.................................................. - 9 -
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... - 9 -
8.2 Kurzdarstellung der Planung.....................................................................................................- 9 -
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................- 10 -
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................- 11 -
8.4.1 Menschen ..................................................................................................................... - 11 -
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ...................................................................... - 18 -
8.4.3 Boden............................................................................................................................ - 30 -
8.4.4 Wasser.......................................................................................................................... - 31 -
8.4.5 Klima / Luft .................................................................................................................... - 32 -
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild.............................................................................................- 33 -
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ............................................................................. - 34 -
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter .............................................................................- 34 -
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ..................................................... - 35 -
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..................................................................................... - 35 -
8.7 Überwachung (Monitoring)...................................................................................................... - 36 -
8.8 Zusammenfassung.................................................................................................................. - 36 -
9. Gesamtabwägung........................................................................................................................... - 38 -
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ................................................................- 38 -
Quellenverzeichnis............................................................................................................ .............. - 40 -
Begründung / Seite - 1 - von 40
Bebauungsplan Nr. 483
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster -
Industrie- und Gewerbegebiet
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Zur Konkretisierung und Umsetzung der Zielsetzungen für eine nachfragegerechte Industrie- und Gewer-
beflächenentwicklung hat der Rat im Jahr 1996 das Handlungsprogramm Gewerbeflächen (HPG) be-
schlossen. Wesentliche Zielsetzung des HPG ist die Verstetigung eines quantitativ ausreichenden und
qualitativ differenzierten Gewerb eflächenangebotes. Hierzu gehört auch ein Angebot für Unternehmen
mit industrieller Ausrichtung und großem Flächenbedarf.
Verfügbare Flächenpotentiale in dieser Angebotskategorie (GI) sind zurzeit hauptsächlich nur im Norden
„Industrie und Gewerbegebiet Hessenweg“ und in zentraler Lage „Loddenheide“ vorhanden.
Diese Schwachstelle des städtischen Flächenangebotes in qualitativer wie auch quantitativer Hinsicht
kann nur durch die Aktivierung eines neuen Industrie- und Gewerbegebietes behoben werden. Das Plan-
gebiet in Münster-Amelsbüren ist hierfür nach Analyse aller relevanten Rahmenbedingungen am besten
geeignet.
Die stadtstrukturelle Bedeutung sowie die mit dem Pr ojekt „Hansa-Businesspark“ verfolgten Ziele wurden
im Einzelnen in der Anlage 2 der öffentlichen Beschlussvorlage Nr. 1050/2006 dargelegt. Insoweit wird
auf diese Vorlage, mit der der Rat der Stadt Münste r am 21.02.2007 auch den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. 483 gefasst hat, verwiesen.
Des Weiteren wurden die Ziele und Zwecke der Planung in einem öffentlichen Hearing am 19.06.2007
ausführlich erläutert und aus unterschiedlichen Bli ckwinkeln in Form von Statements kommentiert. Das
Hearing erfüllt gleichzeitig die Funk tion der frühzeitigen Be teiligung der Öff entlichkeit gem. § 3 (Abs. 1)
BauGB. Zu dem Hearing liegt eine Dokumentation vor, auf die insoweit verwiesen wird.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich für den geplanten Hansa Business park erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Au-
tobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal
im Stadtteil Amelsbüren.
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Amelsbüren
Flur 8, Flurstücke 64-71, 73, 75-77, 80, 82-84, 111, 112, 246-253, 306, Teil des Flurstücks 221
Flur 9, Flurstücke 42-44, 46-48, 51, 57, 179, 1 89-191, 194-196, 206, 207, 277- 285, 328, 354, 373, 398,
428, Teile der Flurstücke 41, 356, 399,
Flur 12, Flurstücke 115, 515, 516, 528-531, 598, Teile der Flurstücke 116, 118, 343, 478, 513, 599,
Flur 29, Teile des Flurstückes 297,
Flur 37, Teile der Flurstücke 13, 119,
Flur 38, Flurstücke 5, 11-20, 23, 24, 28, 29, 37-39, 47, 54-56, 58, 63, 66 -69, 72, 73, Teile der Flurstücke
25, 41, 52, 57, 62, 64, 65, 71, 74-76.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster ist der Planbereich bereits als gewerbliche
Baufläche ( G ) bzw. Gewerbegebiet ( GE ) dargestellt.
Insoweit entsprechen die Festsetzungen des Bebauungsplanes überwiegend den Darstellungen des
FNP. In einzelnen Teilbereichen (z. B. Überplanung der Waldflächen im Westen des Plangebietes) be-
stehen jedoch Abweichungen zum FNP. Aufgrund der geänderten Planung wird der FNP in einem ge-
sonderten Verfahren (27. Änderung) entsprechend g eändert. Der Bebauungsplan wird insoweit aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
Begründung / Seite - 2 - von 40
Bebauungsplan Nr. 483
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster -
Industrie- und Gewerbegebiet
4 Räumliche und strukturelle Situation
Innerhalb des Plangebietes befinden sich landwirt schaftliche Hofstellen mit Wohngebäuden. Südlich der
Wiedaustraße im Bereich Kappenberger Damm befindet sich ein vorhandener Kfz-Betrieb. Der zur Errich-
tung einer neuen Kfz-Verkaufshalle mit Büro erforderliche vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 471 für
diesen Bereich wird durch die Neuplanung zum Bebauungsplan Nr. 483: Hansa Businesspark Münster
ersetzt. Weiterhin erstreckt sich an der östlichen Plangebietsgrenze in Nordsüdrichtung zwischen Wie-
daustraße und Kanal (DEK) eine Waldfläche, sowie erhaltenswerte Hecken bzw. Baumreihen. Das Plan-
gebiet wird zurzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Die vorhandenen Hofstellen mit Wohngebäuden grenzen teilweise an geplante Gewerbeflächen an.
Westlich der Straße „Inkingrodde“ befinden sich zwei Wohngebäude, die in die künftigen, gewerblichen
Bauflächen mit einbezogen werden. Im östlichen Bereic h nördlich der Wiedaustraße befindet sich eine
Altlastenverdachtsfläche (Nr. 932) sowie südwestlich davon eine ehemal ige Abgrabungsfläche (Nr. 933),
die heute landwirtschaftlich genutzt wird. Die vorhandene Splittersiedlung Kappenberger Damm liegt ca.
400 m entfernt. Der Ortsteil Amelsbüren befindet sich in ca. 1.500 m Entfernung in östlicher Richtung.
5. Planungsziele
Wegen der bestehenden Lagegunst mit Ausrichtung auf den Ballungsraum Rhein-Ruhr und ihren ver-
kehrlichen Anschlussoptionen (Autobahn, Kanal, Schie ne) ist die Standortentwicklung sowohl von ge-
samtstädtischer als auch von regionaler Bedeutung. Insofern stellt das Industrie- und Gewerbegebiet
Hansa Businesspark Münster ein Angebot an die Region dar, das Potential dieses Standortes zu nutzen.
Dabei wird erwartet, dass mit der Planung mittel- bis langfristig positive struktur elle Effekte erzielt werden
können, die für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Münster von zentraler Bedeutung sind:
• die Neuansiedlung von Firmen,
• die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze
• Wachstumsimpulse für ortsansässige Firmen
• Impulse für die lokale und regionale Bauindustrie
• Mehreinnahmen bei Gewerbesteuern, Grund steuer und anteiliger Einkommenssteuer
Die Entwicklung dieses Industrie- und Gewerbegebietes zwischen der Autobahn A1 und dem Stadtteil
Münster / Amelsbüren ist damit als Element einer vorausschauenden, aktiven kommunalen Strukturpolitik
zu werten.
Das bestehende Flächenangebot für industrielle oder großbetriebliche Nutzung ist in Münster nicht ge-
eignet, die industrielle Basis dieser Stadt dauerhaft zu stärken und zu gering, um aktuell und künftig
möglichst jede qualifizierte Nachfrage zu befriedigen.
Wiederholt hat die Initiative „Industrie in Münste r“, ein Zusammenschluss von elf gewerblichindustriellen
Arbeitgebern in Münster, deutlich gemacht, dass de r Standort in Münster/Amelsbüren für Neuansied-
lungsvorhaben sowie für bestandssichernde Projekte bereits in Münster ansässiger Betriebe sehr gut ge-
eignet ist.
Die in Auftrag gegebene Vermarktungsstudie (Atisreal, 2005) bestätigt dies und führt aus, dass die Stadt
Münster aktuell über kein wettbewerbsfähiges Industrieflächenangebot für überregional ausgerichtete
Großprojekte verfügt. Diese Schwachstelle des städtischen Flächenangebotes in qualitativer und quanti-
tativer Hinsicht soll durch die Aktivierung des Indu strie- und Gewerbegebietes Hansa Businesspark
Münster behoben werden. Das Industrie- und Gewerbegebiet in Münster/Amelsbüren ist daher geeignet
die strukturelle Angebotslücke zu schließen, die Posi tionierung Münsters als Standort für die Industrie zu
verbessern und gewerblich/industrielle Investitionen und Arbeitsplätze an Münster zu binden.
Das Gebiet eröffnet aussichtsreiche Chancen, Unte rnehmen mit regionaler und überregionaler Ausrich-
tung für Münster zu gewinnen. Hier wird Potential insbesondere bei Unternehmen mit größeren Flächen-
ansprüchen ab ca. 5.000 m² aus den Branchen Großhandel, Industrie sowie Logistik/Speditionsgewerbe
gesehen.
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Deshalb sollen auch zusammenhängende Grundstücksgrößen von 2 bis 4 ha und in Einzelfällen auch
darüber hinaus angeboten werden. Ferner können ergänzend für die Gewerbeflächen Handwerks- und
kleinere Gewerbebetriebe sowie Kfz-Servicebetriebe mit Flächenansprüchen zwischen 2000 m² und 5000
m² und einer lokalen wie auch regionalen Ausrichtung in Frage kommen.
Weiterhin sollen Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen werden, da sie den oben angeführten städtebau-
lichen Zielen des Industrie- und Gewerbegebietes sowie dem Einzelhandelskonzept der Stadt Münster
widersprechen. Um bestimmten Sondervertriebsformen Rechnung zu tragen, soll es Betrieben am Pro-
duktionsstandort ausnahmsweise ermöglicht werden, auf untergeordneten Teilflächen die hergestellten
Waren und Dienstleistungen an Endverbraucher zu verkaufen.
Der zur Offenlegung des Planentwurfes vorgetragenen Anregung, die textlichen Festsetzungen bezüglich
des Ausschlusses von Einzelhandel zu ändern, d. h. zu lockern, wurde nicht gefolgt.
Einzelhandel mit Kfz und deren Zubehör wird ausnahmsweise zugelassen, um potentiale Verlagerungs-
flächen für umsiedlungswillige Betriebe vorzuhalten. Diese Ausnahmeregelungen sind mit dem generel-
len Ausschlussziel vereinbar.
6. Inhalte des Bebauungsplanes
6.1 Bauliche Nutzung
Für die Gewerbeflächen werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 und eine maximale Gebäudehöhe
von 10,00 m festgesetzt. Industriegebiete werden eb enfalls mit einer GRZ von 0,7 und einer Baummas-
senzahl (BMZ) von 6,0 bzw. 10,0 festgesetzt. Die Gebäudehöhe wird auf max. 10,0 m innerhalb der Ge-
werbegebiete begrenzt. Das entspricht den Bedürfnissen der hier anzusiedelnden Betriebe. Gleichzeitig
soll mit dieser Festsetzung eine städtebauliche Vert räglichkeit mit Blick auf die benachbarten Siedlungs-
ansätze gewährleistet werden.
Die Industriegebiete mit max. Ausnutzung (BMZ 10 ,0) befinden sich im inneren Bereich des Plangebie-
tes, an die sich die Industrieflächen mit geringerer Ausnutzung (BMZ 6,0) nach Außen anschließen. Mit
dieser Konzeption soll eine angemessene städtebauliche Einbindung in die Umgebung erreicht werden.
Um die industrielle Nutzung in den GI-Gebieten zu stärken und Immissionsprobleme zu vermeiden, sind
hier Betriebsleiterwohnungen generell ausgeschlossen.
Das Gewerbegebiet nördlich der Wiedaustraße ist int egraler Bestandteil des Gesamtprojektes und damit
unverzichtbar. Insofern wurde einer entsprechenden Anregung zur Offenlegung nicht gefolgt.
6.2 Baugestaltung
Auf die Einführung baugestalterischer Vorschriften wird verzichtet, um den hier anzusiedelnden Betrieben
einen breiten Gestaltungsspielraum entsprechend ihrer betrieblichen Bedürfnisse zu ermöglichen.
Dem gegenüber wird rahmen setzender Regelungsbedarf hinsichtlich der Stellung und Dimensionierung
von Werbeanlagen gesehen. Die textlichen Festsetzungen enthalten Regelungen, die eine Beeinträchti-
gung von Straßen- und Landschaftsbild weitgehend vermeiden sollen.
Der Sicherung eines städtebaulich angemessenen Er scheinungsbildes, insbesondere im öffentlichen
Straßenraum, dient die Festsetzung, die Nebenanla gen, Einfriedigungen, Stellplätze und Garagen au-
ßerhalb der überbaubaren Flächen auszuschließen.
6.3 Erschließung
Die Lagegunst des geplanten Industrie- und Gewerbeg ebietes wird wesentlich durch die bestehenden
Erschließungspotentiale für Autobahn A1, Kanal und Schiene bestimmt. Hinsichtlich ihrer Bedeutung für
die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des Gebietes sind die vorgenannten Verkehrsträger differenziert zu
beurteilen. Zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Grundstücksvermarktung bildet die Realisie-
rung des geplanten BAB - Anschlusses.
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Die direkte Anbindung des Gebietes an die Autobahn wird darüber hinaus maßgeblich zur Sicherung und
zur weiteren Entwicklung des größ ten Industrieunternehmens in Münster, der BASF Coatings AG beitra-
gen. Der Autobahnanschluss ist geeignet, die Wegebeziehung zwischen der Autobahn und dem Unter-
nehmen stark zu verkürzen sowie Güterverkehr aus dem belasteten innerörtlichen Bereich zu verlagern.
Der Gleisanschluss ist für die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des Gebietes dem gegenüber nicht zwin-
gend erforderlich und wird daher im Planentwurf nur optional berücksichtigt. Angesichts des absehbaren
Investitionsvolumens wird es nicht tragfähig sein, den Anschluss dieses Verkehrsträgers ohne konkretes
gewerbliches Investitionsinteresse als Infrastruktur im Bestand vor zu halten.
Der zeitnahe Ausbau einer Schwergutumschlagstelle wird im anstehendem Ausbau des Dortmund – Ems
– Kanals (Los 8) in Form eines „Planänderungsverfahren“ gem. § 14 d WaStrG berücksichtigt. Sie ist in
den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Dies führt zu Kosteneinsparungen und hat den Vorteil,
dass bei einer späteren Vermarkt ung der Industrie– und Gewerbeflächen bereits die grundsätzlichen
Voraussetzungen für eine funktionsfähige Be– und Entlademöglichkeit von Binnenschiffen vorliegen.
Die Haupterschließungsstraße (Querspange)des Gewerbe- und Industriegebietes wird über einen 3-
armigen Kreisverkehr mit einem Durchmesser von D = 40 m an die L 885 (Wiedaustraße) im Osten und
über einen 4-armigen Kreisverkehr mit einem Durc hmesser von D = 60 m an die L 884, Kappenberger –
Damm im Westen angebunden. Die geplante Autobahnanschlussstelle Münster – Hiltrup - Amelsbüren
liegt ca. 250 m südlich im Zuge des Kappenberger- Damms.
Um optimale Grundstückserschließungen ohne Einbußen im Verkehrsfluss zu gewährleisten, wird für die
Haupterschließungsstraße über den gesamten Abschnitt ein 3-spuriger Querschnitt vorgesehen. Ein Er-
schließungssystem, das über einen dritten Kreisv erkehr (D = 40 m) an die Haupterschließung angebun-
den wird, stellt die innere Erschließung des Gebietes sicher.
Das geplante Fuß- und Radwegenetz soll die Möglichkeit schaffen, eine direkte Verbindung vom DEK –
Leinpfad in das geplante Industrie – und Gewerbegebie t zu ermöglichen. Die westliche Erschließungs-
straße wird im Abschnitt bis zur ersten Kreuzung im Gewerbe –und Industriegebiet mit beidseitigen Geh –
und Radwegen ausgestattet. Im Kreuzungsbereich wer den die beidseitigen Radwege aufgelöst, da die
Verkehrsbelastung sich hier auf 3 Erschließungsstraßen verteilt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass ei-
ne rad– und fußläufige Verbindung zwischen den Erschließungsschlaufen und später durch den vorhan-
denen Wald Richtung Gewerbegebiet Amelsbüren / Gropiusstraße gewährleistet wird.
Um die übergeordnete Verkehrsfunktion der Wiedaustraße als L885 nicht zu beeinträchtigen, ist im Be-
reich der geplanten östlichen Kreisverkehrsanbindung ein Zu– und Abfahrtsverbot festgesetzt.
Dem zur Offenlegung des Planentwurfes geäußerten Vorschlag, die ursprüngliche Planung einer neuen
anbaufreien Erschließungsspange als Autobahnzubringer weiter zu verfolgen und insofern die Wie-
daustraße von ihrer Funktion als Zubringerstraße zu entlasten wurde nicht gefolgt. Die Modifizierung des
Erschließungskonzeptes wurde seinerzeit aus Gründen einer höheren Wirtschaftlichkeit vorgenommen.
Die geplante Anbindung eines Industriegleises an die DB-Strecke Münster- Dortmund bis zur geplanten
Umschlagstelle stellt als Option sicher, dass je nach Bedarf der Gewerbebetriebe ein Gleisanschluss
kurzfristig realisiert werden kann (geplante Länge des Gleises ca. 2.600 m).
Das geplante Industriegleis muss im Bereich der Kr euzung Wiedaustraße in Hochlage als Brückenbau-
werk geführt werden. (siehe Eisenbahn – Bau – und Betriebsverordnung vom 12.05.1967, EBO)
Der Bebauungsplan berücksichtigt diese Forderungen, so dass bei konkretem Bedarf die geplante Gleis-
führung auf Grundlage eines entsprechenden Planfestst ellungsverfahrens realisiert werden kann. Ein
Rangiergleis bzw. Abstellgleis ist im Bereich de r Regenrückhaltefläche vorgesehen. Die gesamte Tras-
senführung ist im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren zu
schaffen. Im Rahmen dieses Verfahrens, das nur bei entsprechender gewerblicher Nachfrage aufge-
nommen werden soll, sind die Belange der Betroffenen entsprechend einzubringen und abzuwägen.
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Für die Erschließungsstraßen des Industrie- und Gewerbegebietes wurden verschiedene Querschnitte
gewählt:
Haupterschließungsstraße südlich Wiedaustraße
2,50 m Kombinierter Geh – und Radweg
2,50 m Parkstreifen mit Bäumen oder Grünstreifen
9,75 m Fahrbahn
2,50 m Parkstreifen mit Bäumen oder Grünstreifen
2,50 m Kombinierter Geh – und Radweg
Gesamtbreite = 19,25 m
Erschließungsstraße Ost südlich Wiedaustraße und Haupterschließung
nördlich Wiedaustraße
2,10 m Gehweg
2,50 m Parkstreifen mit Bäumen
6,50 m Fahrbahn
2,50 m Parkstreifen mit Bäumen
2,10 m Gehweg
Gesamtbreite = 15,70 m
Erschließungsstraße West südlich Wiedaustraße bis zur ersten Kreuzung:
2,10 m Gehweg
1,60 m Radweg
0,50 m Schutzstreifen
6,50 m Fahrbahn
2,50 m Parkstreifen mit Bäumen
0,75 m Schutzstreifen
1,60 m Radweg
2,10 m Gehweg
Gesamtbreite = 17,65 m
Für die übrigen Erschließungsstraßen wurde ein Querschnitt von 13,20 m gewählt, der sich
wie folgt aufteilt:
2,10 m Gehweg
2,50 m Parkstreifen mit Bäumen
6,50 m Fahrbahn
2,10 m Gehweg
Gesamtbreite = 13,20 m
Das Plangebiet wird z.Zt. hinsichtlich der ÖPNV- Er schließung nur durch die Regionalbuslinie R 41 auf
dem Kappenberger Damm tangiert. In Abhängigkeit von der künftigen Ansiedlungsentwicklung ist seitens
des Verkehrsträgers eine bedarfsgerechte Optimier ung vorgesehen. Genaue Linienführung bzw. Lage
der Haltestellen können daher z.Zt. nicht festgelegt werden.
6.4 Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung mit Wasser, Abwasser und El ektrizität wird über die in der Wiedaustraße lie-
genden Hauptleitungen, sowie über die neu zu erstel lende Regen – und Schmutzwasserkanalisation im
Süden des Gebietes, gewährleistet. Eine vorhandene 110 kV Bahnstromleitung entlang der Bahnstrecke,
die das Gewerbegebiet nördlich Wiedaustraße im Bereich der am östlichen Plangebietsrand festgesetz-
ten Ausgleichsfläche tangiert, ist mit den erforderlichen Schutzabständen im Bebauungsplan berücksich-
tigt. Für den Bereich nördlich der Wiedaustraße is t, um eine geordnete Regenwasserentsorgung zu ge-
währleisten, ein Regenrückhaltebecken erforderlich. Als Standort ist ein städtisches Grundstück außer-
halb des Plangebietes südlich der Wiedaustraße im Bereich der Bahnstrecke vorgesehen.
Für das Gebiet östlich der BAB (A 1) sind ebenfalls innerhalb und außerhalb des Bebauungsplanes Flä-
chen für die Regenrückhaltung vorgesehen.
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Das das Gebiet etwa mittig in Nord-Süd-Richtung durchquerende Gewässer soll nach Westen verlegt und
entlang der verlegten Wie daustraße bzw. der BAB innerhalb eines ca. 20 m breiten öffentlichen Grün-
streifens geführt werden.
Die zur Offenlegung geäußerte Befürchtung, die Vo rflutsituation im Bereich des Emmerbaches könnte
sich in Folge der Planung nachhaltig verschlechtern, ist unbegründet. Die entwässerungstechnischen
Bedenken wurden durch das Tiefbauamt sowie durch externe Ingenieurbüros geprüft.
6.5 Grünflächen
Die im Bebauungsplan festgesetzten privaten Pflanzgebote sollen die gewerblichen Bauflächen zur freien
Landschaft und zu den in unmittelbarer Nähe liegenden Hoflagen abschirmen.
Die Streusiedlungen nördlich der Wiedaustraße werden als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Die
während der Offenlegung vorgetragenen Anregungen, hi er Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet festzu-
setzen sind weder mit den gesamtstädtischen Vo rgaben (FNP) noch mit den Zielen der Raumordnung
und Landesplanung (Regionalplan) vereinbar.
Die vorhandenen Waldflächen innerhalb des Plangebietes werden mit Ausnahme der mit einer Baufläche
überplanten Teilfläche im Südwesten des Plangebietes als „ Flächen für Wald " festgesetzt und teilweise
mit der Festsetzung „Ausgleichsflächen“ (Aufforstu ng) ergänzt bzw. erweitert. Den Anregungen, diese
Flächen und die nördlich der Wiedaustraße festgesetzten Ausgleichsflächen aus dem Geltungsbereich
des Bebauungsplanes herauszunehmen, wurde nicht entsprochen.
Des Weiteren wird im westlichen Planbereich .ein öffentlicher Grünstreifen festgesetzt, in dem ein zu ver-
legendes Gewässer geführt wird.
Nördlich der Wiedaustraße wird die Altlastenverdach tsfläche Nr. 933 (Abgrabungsfläche) als Ausgleichs-
fläche festgesetzt.
Außerdem ist eine Begrünung von privaten Stellplatzflächen festgesetzt (siehe textliche Festsetzung). Für
die geplanten Erschließungsstraßen, an denen Längsparkstreifen vorgesehen sind, werden einseitig oder
beidseitig Baumstandorte festgesetzt, um den Straß enraum im Sinne einer „Adressenbildung“ gestalte-
risch aufzuwerten.
Darüber hinaus sollen die Flächen zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Baugrenze
dauerhaft begrünt werden. (siehe textliche Festsetzung Nr. 1.7) Die Begrünung der Vorgärten ist wegen
dem Bezug zum öffentlichen Straßenraum und zur „A dressenbildung“ der hier anzusiedelnden Betriebe
von besonderer Bedeutung.
6.6 Denkmalschutz
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau – oder Boden-
denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftre-
ten sowie Bodendenkmale entdeckt werden.
Gemäß § 15 DSchG NRW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich anzuzeigen. Die Fund-
stelle ist nach § 16 Abs. 1 DSchG unverändert zu erhalten. Der Bebauungsplan enthält einen entspre-
chenden Hinweis.
6.7 Auswirkungen auf die Umwelt
6.7.1 Umweltverträglichkeit
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist eine Umweltprüfung durchgeführt worden, in der die pla-
nungsbedingten Auswirkungen auf die Umweltmedien (z. B. Schutzgüter wie Boden, Wasser, Luft, Land-
schaft und Mensch) beschrieben werden. Weitergehende Ausführungen finden sich unter Punkt 8 dieser
Begründung.
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Die Erfassungen von Flora und Fauna entsprechen nach Art und Umfang den üblichen Standards im
Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen. Insofe rn wurde der zur Offenlegung geäußerten Kritik,
naturschutzrechtliche Belange seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, nicht gefolgt.
6.7.2 Eingriffe in Natur und Landschaft
Die gesetzliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung ist bei der Planung zu beachten. Art und Umfang der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und festgelegt.
6.7.3 Altlasten
Im Bebauungsplangebiet befinden sich die Altlastenfläche Nr. 932 (ehemalige Mülldeponie), die Altlasten-
fläche Nr. 933 (ehemalige Tongrube) und die Altlastenfläche Nr. 39 (ehemalige Abgrabungsfläche). Diese
drei Flächen sind im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet. Für die Fläche Nr. 933 liegt eine Ge-
fährdungsabschätzung vor. Eine Festsetzung als Ausgleichsfläche ist dem nach unbedenklich. Für die
Flächen Nr. 39 und Nr. 932 besteht im Falle einer Umnutzung gegebenenfalls Sanierungsbedarf. Eine
Nutzung zu landwirtschaftlichen Zwecken ist unbed enklich. Des Weiteren befinden sich im Plangebiet
verfüllte Entwässerungsgräben, die laut einer Untersuchung (Gutachten Guch Geologie + Umwelt - Con-
sulting Hamm, August 2008) unbedenklich sind und ni cht einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, da
keine relevanten Bodenverunreinigungen festgestellt werden konnten.
6.7.4 Klima
In einer Untersuchung aus dem Jahr 1992 ist gemäß einer vom geografischen Institut der WWU durchge-
führten Klimaanalyse das Plangebiet Bestandteil eine r von Süden in Richtung Stadtzentrum führenden
Luftleitbahn. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde im Sinne einer Planungsfolgenabschätzung durch die
Verwaltung in den Jahren 2000 und 2001 ein Klima- und Immissionsschutzgutachten für den geplanten
Hansa Businesspark Münster eingeholt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich die klimato-
logischen Auswirkungen der Planungen im Wesent lichen auf das eigentliche Plangebiet selbst be-
schränkt und insoweit negative Auswirkungen auf die benachbarten Siedlungen (Hiltrup, Amelsbüren)
nicht zu erwarten sind.
6.7.5 Immissionsschutz
Zur Prognose der zu erwartenden Immissionsverhältnisse liegt ein Lärm- und Luftschadstoffgutachten vor
(Lärmschutz Altenberge, September 2008). Aufgrund der dominierenden Verkehrslärmimmissionen (u. a.
BAB), empfiehlt das Gutachten im Ergebnis die Festse tzung von passiven Schutzmaßnahmen in Form
von Lärmpegelbereichen. Dieser Em pfehlung wird entsprechend gefolgt (siehe textliche und zeichneri-
sche Festsetzungen im Bebauungsplan).
Zur planerischen Bewältigung der gewerbebedingten I mmissionen werden die Gewerbe- und Industrie-
gebiete nach unzulässigen Abstandsklassen gemäß Abstandserlass NRW gegliedert. Dem innergebietli-
chen Immissionsschutz dient außerdem die textliche Festsetzung, die in den Industriegebieten die Zuläs-
sigkeit von Betriebsleiterwohnungen ausschließt.
Unter der Voraussetzung der vg. planerischen Vorkehrungen kommt der Gutachter insgesamt zu dem
Ergebnis, dass unter Würdigung der in den einschlägigen Regelwerken definierten Richt- und Grenzwerte
keine unzumutbaren Immissionsverhältnisse zu erwarten sind.
Daher wurde auch den zur Offenlegung geäußerten Zw eifeln an ausreichendem Immissionsschutz und
den Forderungen nach aktivem Lärmschutz (Wall, Wand) nicht gefolgt.
Des Weiteren stellt der Gutachter fest, dass mi t Blick auf die geplanten Straßenbaumaßnahmen keine
Anspruchsvoraussetzungen auf passiven Schallschutz für Gebäude innerhalb und außerhalb des Plan-
gebietes gem. 16. BImSchV bestehen.
Weitergehende Erläuterungen finden sich unter Punkt 8.4.1.
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7. Flächenbilanz
Plangebiet gesamt 126,34 ha 100 %
Fläche für die Landwirtschaft 19,23 ha 15,0%
öffentliche Grünflächen 4,0 ha 3,3%
Wald 10,11 ha 8,0%
Ausgleichsflächen 18,5 ha 15,0%
vorhandenes Gewerbegebiet 2,31 ha 2,0%
vorhandene Straßenflächen 3,63 ha 3,0%
Bruttobauflächen 70,79 ha 100 %
Straßenverkehrsflächen 10,0 ha 8,0%
Flächen zur Versorgung (RRB) 1,6 ha 1,0%
Wasserfläche (Umschlagstelle) 0,41 ha 0,3%
private Verkehrsflächen (GFL) 1,0 ha 0,7%
Nettobauflächen 55,55 ha 100 %
Gewerbeflächen 29,20 ha 52,6%
Industrieflächen 26,35 ha 47,4%
Teilbereich südlich Wiedaustraße 45,00 ha 81,0%
Teilbereich nördlich Wiedaustraße 10,55 ha 19,0%
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ist gemäß § 2a BauGB ein Um-
weltbericht erforderlich. Dieser beinhaltet eine Beschreibung und Bewertung der gegenwärtigen Umwelt-
situation. Anschließend werden die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens sowie die in Frage
kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger
Umweltauswirkungen dargestellt. Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die in den
einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für die Bauleit-
planung von Bedeutung sind.
Der Umweltbericht erstreckt sich zugleich auf die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 471 „südlich A-
melsbürener Straße“ und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Amelsbüren 8“, da für die Aufhebung
eines Bebauungsplanes die gleichen Vorschriften gelten wie für eine Neuaufstellung.
Die Umweltprüfung beruht insbesondere auf den Er gebnissen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
(UVU) für den „Hansa-Businesspark-Münster“ (2008) und den zugehörigen Gutachten zu Fauna, Immis-
sions- und Klimaschutz. Vertiefende Informationen lassen sich der genannten UVU und den Fachgutach-
ten entnehmen (vgl. Quellenverzeichnis). Bei der Zu sammenstellung der Angaben sind keine erkennba-
ren Schwierigkeiten im Sinne von Anlage 1 Nr. 3a des BauGB aufgetreten.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Die Stadt Münster beabsichtigt im Südwesten des St adtgebietes ein Gewerbe- und Industriegebiet zu er-
schließen, das sowohl an die Autobahn A1, die Bahn linie Dortmund-Münster als auch an den Dortmund-
Ems-Kanal (DEK) angebunden werden kann. Der Bebauungsplan wird im Süden begrenzt durch den
DEK und den östlichen Teil der Wiedaustraße, im Westen durch die Autobahn A1 („Hansalinie“) und im
Osten durch die Bahnlinie Dortmund-Münster. Im Norden verläuft die Grenze durch landwirtschaftliche
Flächen nördlich und südlich der Wiedaustraße. Der Bebauungsplan beinhaltet im „südlichen Teilbe-
reich“, südlich der Wiedaustraße, Gewerbe- und Indust riegebiete. Im „nördlichen Teilbereich“, nördlich
der Wiedaustraße, werden lediglich Gewerbegebiete festgesetzt.
Die nachfolgende Flächenbilanz gibt einen Überblick über die beabsichtigten Flächenanteile des Bebau-
ungsplanes.
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Tabelle 1:
Flächenbilanz im Überblick
Bezeichnung Größe
Gebietsgröße gesamt 126,34 ha
Nettobaufläche GE gepl./Bestand 29,20 ha / 2,31 ha
Nettobaufläche GI gepl./Bestand 26,35 ha / 0,0 ha
Straßenverkehrsfläche gepl./Bestand 10,00 ha / 3,63 ha
Private Verkehrsfläche 1,00 ha
Waldflächen 10,11 ha
Fläche für Ausgleichsmaßnahmen 18,50 ha
Erhaltungsflächen 0,40 ha
Grünflächen 3,60 ha
Fläche für die Landwirtschaft 19,23 ha
Wasserfläche / Umschlagstelle 0,41 ha
Flächen für die Ver-/Entsorgung 1,60 ha
Für die Industrie- und Gewerbegebiete (GI/GE) wird als Grundflächenzahl (GRZ) 0,7 festgesetzt. In den
Gewerbegebieten beträgt die maximale Gebäudehöhe 10,0 m. In den Industriegebieten ist eine Baumas-
senzahl (BMZ) von 6,0 bzw. 10,0 (innerer Bereich) festgesetzt. Durch den Ausschluss von Abstandsklas-
sen gemäß Abstandserlass NRW erfolgt eine Gliederung des Gebietes. Betriebe mit höherem Störgrad
werden innerhalb der GI-Flächen zugelassen. In den Gewerbegebieten sollen je nach Empfindlichkeit der
Nachbarnutzungen weniger störende Betriebe angesiedelt werden.
Zur Haupterschließung des Hansa – Businesspark wird eine Verbindungsstraße/Querspange zwischen
Kappenberger Damm und Wiedaustraße gebaut, die der weiteren Erschließung der geplanten Bauflä-
chen dient. Zwei Kreisverkehre erschließen von dieser neuen Straße aus den südlichen Teilbereich. Die
Erschließung des nördlichen Teilbereiches erfolgt über einen Kreisverkehr von der Wiedaustraße in Höhe
der Gropiusstraße. Die innere Erschließung erfolgt über mehrere ringförmig angelegte Straßen. Zur Er-
schließung des Gebietes ist auch eine Schwergutumschlagstelle am Dortmund-Ems-Kanal sowie optional
ein Anschlussgleis von der Bahnlinie Dortmund-Münster bis zur Umschlagstelle vorgesehen.
Die Freiflächen im Bebauungsplan werden vorwiegend als Flächen für die Landwirtschaft (überwiegend
nördlich der Wiedaustraße), als Wald und als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgl eichsflächen) festgesetzt. Zwischen Autobahn und
Hansa-Businesspark und entlang eines Gewässerlauf es werden öffentliche Grünflächen festgesetzt, die
der Gliederung des Gebietes und der Einbindung vorhandener Landschaftselemente dienen. Notwendige
Flächen für ein Regenrückhaltebecken (RRB) und Abwasserbehandlungsanlagen sind als Flächen für die
Wasserwirtschaft ausgewiesen. Zwei weitere RRB sind zusätzlich außerhalb des Plangebietes vorgese-
hen.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich unmittelbar
aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umweltschutzziel en insbesondere die in Tabelle 2 aufgeführten
fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berücksichtigen.
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Tabelle 2:
fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes nach Schutzgütern
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben
Menschen / Gesund-
heit
- Bundesimmissionsschutzgesetz (insb. § 41 BImSchG, § 50
BImSchG)
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV )
- Verkehrslärmschutzrichtlinie 97
- TA-Lärm
- Abstandserlass NRW
- DIN 18.005, Teil 1, (technisches Regelwerk)
- 22. BImSchV
Pflanzen und Tiere /
biologische Vielfalt
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie
92/43/EWG) und Vogelschutzrichtlinie im Hinblick auf geschütz-
te Arten
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Rege-
lungen des §1a BauGB)
- Landesforstgesetz, Vorschriften über die Umwandlung von Wald
(§39 LFoG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nord-
rhein-Westfalen (Anlage 1 Nr. 25b UVPG-NRW )
Boden - Bundesbodenschutzgesetz / Bundesbodenschutzverordnung
- Landesbodenschutzgesetz (§ 4 Abs.2 LBodSchG)
Wasser - Gewässerausbau (§ 31 WHG)
- Niederschlagswasserbeseitigung (§ 51a LWG)
Klima/Luft - 22. BImSchV
- Abstandserlass NRW
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. §1a BauGB
Sachgüter und kultu-
relles Erbe
- Denkmalschutzgesetz NRW
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden,
wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.
Ein rechtswirksamer Landschaftsplan liegt für das Untersuchungsgebiet nicht vor.
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
8.4.1 Menschen
Im Vordergrund der Betrachtung des Schutzgutes Mensch steht die Wohn- und Wohnumfeldsituation im
Einflussbereich des Bebauungsplanes. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden
sich drei Wohngebäude an der Straße Inkingrodde sowie rund ein Dutzend Wohngebäude im Bereich der
Wiedaustraße. Im näheren Umfeld des geplanten Industrie- und Gewerbegebietes befinden sich zudem
innerhalb des angrenzenden Bebauungsplanes „Amelsbüren 8“ das Wohngebiet „Im Mühlenfeld“ und das
Gewerbegebiet Gropiusstraße. Weitere Streusiedlungen liegen im Bereich Kappenberger Feld und am
Von-Renesse-Weg. Darüber hinaus sind im angrenzenden Außenbereich einige einzeln stehende Wohn-
gebäude, z.T. mit landwirtschaftlicher Nutzung anzutreffen. Der nächste zusammenhängende Ortsteil ist
in ca. 1500 m Entfernung Amelsbüren (Ortsmitte).
Das Wohngebiet „Im Mühlenfeld“ ist gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Am 8) als allge-
meines Wohngebiet festgesetzt. Eine vergleichbare Kategorie gem. BauNVO ist auch für die im Flächen-
nutzungsplan als Wohngebiet dargestellte Kleinsiedlung „Kappenberger Feld“ anzusetzen. Die übrigen
Streusiedlungen, freistehenden Wohngebäude und Gehöfte sind als Dorf-/ Mischgebiet einzuordnen.
Vorbelastungen
durch Lärmimmissionen für die Wohnstandorte ergeben sich im östlichen Teil des Unter-
suchungsraumes vor allem aus den bereits vorhandenen Lärmbelastungen im Einflussbereich der Wie-
daustraße und der Bahnlinie Münster-Dortmund. Im westlichen Teil besteht eine erhebliche Vorbelastung
im Einflussbereich der BAB 1 sowie darüber hinaus durch die Straße Kappenberger Damm.
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Hinsichtlich der Luftschadstoffe ist die BAB 1 die do minierende Größe. Im direkten Umfeld der Autobahn
sind gegenwärtig erhebliche Vorbelastungen durch Stickstoffdioxid (NO 2) und Feinstäube (PM10) gege-
ben. Im weiteren Plangebiet sind überwiegend Luftsc hadstoffimmissionen anzutreffen, die der allgemei-
nen Grundbelastung in Münster entsprechen.
Erholungsnutzung
Von herausgehobener Bedeutung für die Erholungsnutzu ng des Raumes ist der Dortmund-Ems-Kanal
mit lokal und regional bedeutsamen Wegen. Der systemübergreifende Grünzug Dortmund-Ems-Kanal hat
gemäß Grünordnung der Stadt Münster gesamtstädtische Bedeutung für die Erholung. Daneben wird das
Gebiet entlang der Straße Inkingrodde von der „100-Schlösser-Route“ und einem Hauptwanderweg des
westfälischen Heimatbundes gequert. Örtliche We geverbindungen ergänzen das Angebot. Sonstige Er-
holungsinfrastruktur ist im Plangebiet nicht vorhanden.
Auswirkungen der Planung
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Menschen steht der Immissionsschutz im Vordergrund. Zur Ermitt-
lung der Lärmimmissionen wurde ein schallschutzt echnisches Gutachten in Auftrag gegeben (Büro für
Lärmschutz Altenberge 2008). Die Berechnungen beruhen auf einer Verkehrsprognose für das Jahr 2020
(IVV Aachen 2008) und berücksichtigen auch die geplante Autobahnanschlussstelle Münster-Hiltrup.
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Tabelle 3:
Verkehrsbelastung (DTV) an ausgewählten Straßenabschnitten
für die Prognosehorizonte (vgl. IVV-Aachen 2008)
Status-quo
(2005)
Prognose-
Null-Fall
(2020)
Prognose-
Fall nur mit
Anschluss-
stelle
(2020)
Prognose-Fall mit
Anschlussstelle
und Hansa-
Businesspark
(Anbindungsal-
ternative 2)
(2020)
Standort DTV
[Kfz/24h]
DTV
[Kfz/24h]
DTV
[Kfz/24h]
DTV
[Kfz/24h]
Autobahn A 1 nördlich
geplanter Anschluss
58.300 68.400 75.900 79.100
Kappenberger Damm
südlich Wiedaustraße
9.100 11.100 15.000 8.100
Kappenberger Damm
südl. gepl. Kreisverkehr
9.100 11.100 15.000 19.300
Kappenberger Damm
nördlich Wiedaustraße
6.800 7.600 7.100 7.300
Kappenberger Damm
bei Haus Kannen
9.100 9.100 13.000 13.700
Wiedaustraße östlich
Kappenberger Damm
9.100 10.400 12.700 5.500
Wiedaustraße östlich
gepl. Kreisverkehr
9.100 10.400 12.700 14.500
Wiedaustraße westlich
Kappenberger Damm
4.900 6.000 4.500 5.100
Amelsbürener Straße
östlich Meesenstiege
8.100 8.100 8.000 8.300
Hansestraße in Hiltrup 7.700 8.500 9.500 10.000
Davertstraße Ortsein-
gang Amelsbüren
6.500 6.800 7.200 7.200
Neue Verbindungsstra-
ße Kappenberger
Damm -Wiedaustraße
- - - 9.700
Neben dem Straßenverkehr wurden auch der Bahn - und Schiffsverkehr bei der Betrachtung des Ver-
kehrslärms berücksichtigt.
Verkehrslärm:
Die allein vom Hansa-Businesspark herrührenden Pegelsteigerungen im bestehenden Straßennetz sind
insgesamt gering. In den überwiegenden Straßenabschnitten betragen die Erhöhungen zwischen 1 und 2
dB(A), soweit sich im Einwirkungsbereich der zu betrachtenden Straßenabschnitte eine schutzwürdige
Bebauung befindet. Lärmpegelsteigerungen der genannten Größenordnung gelten als kaum wahrnehm-
bar. Demgegenüber stehen Entlastungswirkungen im Bereich der Wiedaustraße, östlich der Kreuzung
Kappenberger Damm. Im Vergleich zum Prognosefall P1 (nur mit Anschlussstelle) ergeben sich durch die
Wirkung der südlichen Umfahrung Entlastungswirkungen von ca. 3 dB(A).
Das vorliegende lärmtechnische Gutachten ermittelt darüber hinaus die Erforderlichkeit von Lärmschutz-
maßnahmen nach DIN 18005/07.02 in Verbindung mit DIN 4109/11.89 für die im Bebauungsplan festge-
setzten Baugebiete.
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Durch die von der BAB 1 ausgehenden Lärmimmissionen ko mmt es ohne aktiven Lärmschutz im Nahbe-
reich der Trassen zu teils deutlichen Überschreitungen der Orientierungswerte für Gewerbe- und Indust-
riegebiete (65/55 dB(A) tags/nachts) von bis zu 9 dB (A) tags und 14 dB(A) nachts. Für die geplante neue
Querspange werden Überschreitungen von bis zu 2 dB(A) tags und 5 dB(A) nachts prognostiziert. Da aus
städtebaulichen Gründen kein aktiver Lärmschutz vorgesehen werden kann, sind passive Lärmschutz-
maßnahmen erforderlich, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundenen Erwartun-
gen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Für die der BAB 1 zugewandte Bau-
grenze ist daher die Ausweisung von Lärmpegelbereich VI festgesetzt. Im Umfeld der neuen Anschluss-
stelle zur BAB 1 und entlang der Querspange zwischen Kappenberger Damm und Wiedaustraße wird
Lärmpegelbereich V festgesetzt. Für alle übrigen Gewe rbe- und Industrieflächen wird bereits aufgrund
der gegenseitig wirksamen Lärmemissionen der Betr iebe grundsätzlich Lärmpegelbereich IV ausgewie-
sen. Die mit der textlichen Festsetzung (TF 1.8) festgelegten Anforderungen an einzuhaltende Schall-
dämmmaße betreffen die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Aufenthaltsräumen im Sinne
von § 48 BauO NRW innerhalb von Gebäuden.
Für kritische Immissionspunkte mit bereits sehr hoher Vorbelastung
wird im Rahmen des lärmtechni-
schen Gutachtens überprüft, ob es durch das Planungsvorhaben zu nicht mehr hinnehmbaren Ver-
schlechterungen durch den vorhabenbezogenen Verkeh r kommen kann. Für die als Mischgebiete einzu-
stufende Wohnbebauung innerhalb des Plangebietes und im Umfeld der Maßnahme wird die Überprü-
fung an denjenigen Immissionspunkten vorgenommen, an denen die Sanierungswerte der Verkehrslärm-
schutzrichtlinie von 72 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts bereits annä hernd erreicht oder überschritten
werden. Eine maßnahmebedingte Erhöhung dieser Werte um 0,1 bis 0,5 dB(A) ergibt sich rechnerisch für
die Gebäude Inkingrodde 331/333, Wiedaustraße 30 sowie mehrere Gebäude am Von-Renesse-Weg.
Für die Gebäude Inkingrodde und Renesseweg ist je doch davon auszugehen, dass durch die mit dem 6-
streifigen Ausbau der BAB 1 und dem Bau der Autobahn abfahrt verbundenen aktiven Schallschutzmaß-
nahmen (Erhöhung und Neubau von Lärmschutzwällen, offenporiger Fahrbahnbelag) die potenzielle Er-
höhung der Lärmpegel vollständig kompensiert wird. Bei dem Gebäude Wiedaustraße 30 werden unter
Berücksichtigung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h trotz der genannten vorhabenbedingten
Lärmpegelsteigerungen die Sanierungswerte der Verkehrslärmschutzrichtlinie nicht überschritten.
Durch den Hansa-Businesspark kommt es auch mit Blick auf die besonderen Regelungen der TA Lärm
nicht zu einem Handlungsbedarf. Demnach sollen Gerä usche des An- und Abfahr tverkehrs auf öffentli-
chen Verkehrswegen in einem Abstand von bis zu 500m von dem Betriebsgrundstück soweit wie möglich
gemindert werden, soweit
- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindes-
tens 3 dB(A) erhöhen,
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
- die Immissionsgrenzwerte der Ve rkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) erstmals oder weiterge-
hend überschritten werden.
Entsprechende Bedingungen, d.h. die Erfüllung aller drei Kriterien, liegen im Gebiet nicht vor, so dass
sich aus diesem Umstand kein Handlungsbedarf ableitet.
Für den Neubau von Straßen, insbesondere die neue Querspange im Zuge der Landesstraßen L 884 und
L 885, ist ferner zu prüfen, ob mit Überschreitu ng der maßgebenden Immissionsgrenzwerte der 16.
BImSchV die Anspruchsvoraussetzungen auf Durc hführung von Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde
nach gegeben sind. Die maximalen Beurteilungspegel im Zuge der Querspange betragen an der nächst-
gelegenen Bebauung (Wiedaustraße 68) 62 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts. Die Grenzwerte der 16.
BImSchV für Mischgebiete von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts werden nicht überschritten, so dass
kein Anspruch auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen besteht. Die um 4 dB(A) niedrigeren Orien-
tierungswerte der DIN 18005 können vor allem nachts nicht eingehalten werden.
Gewerbelärm
Im Hinblick auf den Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG sind die geplanten gewerblichen und indus-
triellen Flächen so anzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im
Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf
ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige
Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrs wege, Freizeitgebiete und unter
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dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öf-
fentlich genutzte Gebäude so weit wie möglich vermieden werden.
Da die konkrete Nutzung des Gewerbe- und Industriegebietes noch nicht bekannt ist, wird mit Hilfe des
Abstandserlasses NRW dafür Sorge getragen, dass dur ch Ausschluss von stark emittierenden Betrieben
schädliche Umwelteinwirkungen auf die Nachbarschaft so weit wie möglich vermieden werden.
Tabelle 4:
Im Gewerbe- und Industriegebiet zulässige Abstandsklassen
gemäß Abstandserlass NRW1
Abstandsklassen Erforderlicher Abstand zu Wohngebieten
Abstandsklasse V 300 m
Abstandsklasse VI 200 m
Abstandsklasse VII 100 m
Bei bestimmten, im Abstandserlass mit * gekennzeichneten Anlagearten, die im Erlass
ausschließlich oder überwiegend aus Gründen des Lärmschutzes zugeordnet wurden,
kann der Abstand zu Wohngebieten um eine Klasse, zu Misch- und Dorfgebieten um zwei
Klassen verringert werden.
In den Industriegebieten werden die Abstandsklasse I- IV bzw. I-V und in den Gewerbegebieten je nach
Lage die Abstandsklassen I-V bis I-VII ausgeschloss en. Mit den vorgenommenen Festsetzungen werden
die o. g. Abstände zu angrenzenden Nutzungen mit B lick auf die Lärmentwicklung im Regelfall eingehal-
ten. Sofern die Abstände 100 m unterschreiten, ist im Genehmigungsverfahren eine Einzelfallprüfung er-
forderlich (vgl. Nr. 2.2.2.5 Abstandserlass NRW).
Für die mit dem Bebauungsplan überplanten Wohnhäuser Inkingrodde 331 und 333 erfolgte zur Abschät-
zung der Immissionssituation ergänzend eine Ermi ttlung der zu erwartenden Lärmbelastung durch die
von den Gewerbe- und Industriegebieten ausgehenden Emissionen mit Ansatz eines flächenbezogenen
Schallleistungspegels in Höhe von 65 dB(A). Die maximalen Beurteilungspegel sind danach, durch die
von den Gewerbe- und Industriegebieten ausgehe nden Geräusche, mit 59 dB(A) tags bzw. 44 dB(A)
nachts an den zu den Gewerbe- und Industriegebieten zugewandten Gebäudeseiten zu erwarten. Damit
werden die Richtwerte der TA Lärm für Mischgebiete (Außenbereich) eingehalten. Selbst bei einer Sum-
mation mit dem Verkehrslärm werden zumindest an der Nord-Ostfassade der Gebäude die Orientie-
rungswerte für Mischgebiete (tags) eingehalten. An der zum Gewerbegebiet hin orientierten Seite des
Grundstücks ist damit auch eine angemessene Nutzung des Außenbereiches noch möglich.
Abstandsempfehlungen nach der Störfallverordnung
Mit den Regelungen des § 50 BImSchG sollen im Hinblick auf die Umsetzung der Seveso II-Richtlinie Ri-
siken durch schwere Unfälle vermieden werden. Du rch die Störfall-Kommission und den technischen
Ausschuss für Anlagensicherheit beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
liegt ein Leitfaden zur Berücksichtigung dieses Belangs in der Bauleitplanung vor 2. Da die innerhalb des
Industriegebietes sich zukünftig ansiedelnden Betr iebe und deren Gefährdungspotenzial noch nicht be-
kannt sind, können im Rahmen des Bebauungsplanes noch keine konkreten Abstände zwischen Anlagen
mit Gefahrgütern und den Schutzgegenständen de s § 50 BImSchG (z.B. überwiegend dem Wohnen die-
nende Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebi ete) festgelegt werden. Die im Leitfaden vorgenom-
menen Abstandsempfehlungen
setzen eine bestimmte Mindestmenge von Gefahrstoffen, die in einer An-
lage bzw. einem Betriebsbereich vorhanden sind oder entstehen können, voraus. Die Abstandsempfeh-
lungen für die Bauleitplanung ohne Detailkenntnisse gel ten nur, wenn in einer Anlage oder bei einer Tä-
tigkeit innerhalb eines Betriebsbereiches die Mengenschwellen entsprechend Spalte 4 Anhang I der Stör-
1 Abstandserlass NRW - Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im
Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände - Nordrhein-
Westfalen vom 06. Juni 2007.
2 Störfall-Kommission (SFK) / technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA) beim Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2005, Leitfaden Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen
nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung / Umsetzung § 50
BImSchG
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fall-Verordnung erreicht oder überschritten werden. Dies kann jedoch erst auf der Ebene des Genehmi-
gungsverfahrens für eine Anlage geklärt werden.
Durch den Ausschluss der Abstandsklassen I-IV gemäß Abstandserlass NRW werden bereits eine Reihe
gefahrenträchtiger Betriebe ausgeschl ossen. Innerhalb eines 300 m Ab standes um die Industrieflächen
mit der Abstandsklasse V befinden sich mit der Au tobahn A1, dem Dortmund-Ems-Kanal, dem Sport-
boothafen und einigen einzeln stehenden Hofstellen allerdings schutzbedürftige Nutzungen nach § 50
BImSchG, die im Falle der Ansiedlung störfallrele vanter Betriebe im immissionsschutzrechtlichen Ge-
nehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Luftschadstoffimmissionen
Zur Ermittlung möglicher verkehrsbedingter Luftschadstoffbelastungen liegt ein Gutachten des Ingenieur-
büros Lohmeyer GmbH & Co. KG (2008) vor. Grundlage für die Prognose sind die Verkehrsmengen für
das Prognosejahr 2020 sowie die angenommenen Emissionen einer Fahrzeugflotte für das Jahr 2010 als
frühestem Zeitpunkt der „Inbetriebnahme“ des Hansa-Businessparks.3.
Die Auswertungen erfolgen für die bezüglich des Verkehrs relevanten Schadstoffe NO2 und Feinstaub
(PM10). Die Beurteilung erfolgt im Vergleich mit gelt enden Beurteilungswerten. Das sind die Grenz- und
Beurteilungswerte der 22. BImSchV. Die Immissi onsberechnungen erfolgen mit dem Straßennetzmodell
PROKAS.
Die Immissionsberechnungen zeigen, dass im Betrac htungsgebiet die höchsten Immissionen im Nahbe-
reich der A 1 vorliegen. Hier kommt es an der zur A 1 nächstgelegenen Bebauung zur Überschreitung
des geltenden Beurteilungswertes von 40 µg/m³ für den NO
2-Jahresmittelwert. Im sonstigen Betrach-
tungsraum treten mit der Planung keine Überschreitunge n des Beurteilungswertes auf (vgl. Tabelle 5).
Für die NO 2-Kurzzeitbelastung wird der Beurteilungswert an der bestehenden Bebauung deutlich unter-
schritten.
Tabelle 5:
NO2-Immissionen (Jahresmittelwerte 2010) an maßgeblichen Immissionspunkten im
Vergleich zum Grenzwert der 22.BImSchV (40 µg/m³)
(nach Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 2008)
Varianten
Nächstgelegene Bebauung
zur A1
Randbebauung weiterer
Straßen im Plangebiet
Prognose-Nullfall
(P 0)
bis ca. 45 µg/m³ unter 34 µg/m³
Anschlussstelle ohne
Hansa-Businesspark
(Planfall P 1)
bis ca. 47 µg/m³ unter 36 µg/m³
Bebauungsplan
(Planfall P 2)
bis ca. 48 µg/m³ unter 36 µg/m³
Der seit dem Jahr 2005 geltende Grenzwert für Feinstaub (PM10) von 40 μg/m³ im Jahresmittel wird an
der bestehenden Bebauung im Betrachtungsgebiet im Bezugsjahr 2010 deutlich unterschritten. Der aus
dem Schwellenwert abgeleitete PM10-Kurzzeitbelastungswert
4 von 29 µg/m³ wird im Betrachtungsgebiet
an der nächstgelegenen bestehenden Bebauung zur A 1 erre icht und teilweise gering überschritten. Im
übrigen Plangebiet treten Überschreitungen nicht auf.
Die Überschreitungen der Grenzwerte der 22. BImSchV an den unmittelbar an der Autobahn gelegenen
Wohngebäuden resultiert überwiegend aus den Emi ssionen des Autobahnverkehrs. Der Anteil des Han-
sa-Businessparkes an den Immissionsbelastungen ist dort gering. Eine relevante Minderung der beste-
3 Das Gutachten beurteilt den Prognose-Nullfall (P0), den Planfall mit Autobahnanschlussstelle ohne Hansa-
Businesspark (P1) und den Bebauungsplan (P2) mit Autobahnanschlussstelle und Hansa-Businesspark.
4 Für die Bewertung der Feinstaubimmissionen liegen zwei Beurteilungsgrößen vor. Diese sind der Jahresmittelwert
und der Kurzzeitwert, der max. 35 Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 50 μg PM10/m³ in einem Jahr er-
laubt. Für den Kurzzeitwert gibt es einen Schwellenwert. Dieser besagt, dass ab einem PM10-Jahresmittelwert von
29 μg/m³ der Kurzzeitwert überschritten wird.
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henden Belastungen lässt sich diesbezüglich nur durch Maßnahmen im direkten Kontext mit der Auto-
bahn erzielen. Das Planfeststellungsverfahren zum 6-st reifigen Ausbau der BAB 1 wird diese Thematik
weitergehend behandeln. Die geplante Erhöhung bzw. Verlängerung des aktiven Lärmschutzes im Zuge
des Autobahnausbaus bzw. des Neubaus der geplant en Anschlussstelle lässt nach Einschätzung des
Gutachters eine Minderung der verkehrsbedingten Luftschadstoffimmissionen im Nahbereich der Auto-
bahn erwarten.
Mit der Planung des Hansa-Businessparkes sind auße rhalb des unmittelbaren Einflussbereiches der Au-
tobahn keine verkehrlich induzierten Überschreitungen der Grenzwerte der 22. BImSchV verbunden.
Auch das künftige Gewerbe- und Industriegebiet selb st wird keinen verkehrsbürtigen Luftschadstoffim-
missionen oberhalb der Grenzwerte ausgesetzt.
Mit der Realisierung der geplanten Querspange sind gegenüber dem Prognosenullfall und dem Planfall 1
(nur Anschlussstelle) in der Siedlung Kappenberger Feld (Wiedaustraße/Kappenberger Damm) verringer-
te Immissionen, an der Wiedaustraße im Bereich der Siedlung Gropiusstraße/Im Mühlenfeld leicht erhöh-
te Immissionen zu erwarten.
Hinsichtlich der potenziellen gewerblich verursachten Luftschadstoffimmissionen kann zur Orientierung
auf ein Gutachten des Büros für Umweltmeteorologie aus dem Jahr 2001 zurückgegriffen werden. Da die
tatsächliche Entwicklung des Gebietes und damit das Emissionspotenzial nicht konkret vorausgesagt
werden kann, wurde in dem Gutachten ein Ansatz gewählt, der eine annähernde Abschätzung der Im-
missionen erlaubt. Ziel der Untersuchung war insbesondere, die Relevanz des Gewerbe- und Industrie-
gebietes für den stadteinwärts gerichteten Belüftungsk orridor zu prüfen. Im Unterschied zu den Festset-
zungen des vorliegenden Bebauungsplanes basiert das Gutachten von 2001 auf einer größeren Ausdeh-
nung des Gebietes gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan. Die Annahmen zur Art der Nut-
zung gingen teilweise von einem deutlich höheren Em issionspotenzial aus, als dies mit den Festsetzun-
gen der Abstandsklassen im vorliegenden Bebauungsplan zulässig ist. Insofern spiegeln die Ergebnisse
dieses Gutachtens eine deutlich ungünstigere Belastungs situation (worst case) wider, als dies mit dem
vorliegenden Plankonzept der Fall ist. Die Ergebniss e lassen demnach keine relevanten Auswirkungen
auf benachbarte Ortsteile oder gar das Stadtzentrum von Münster befürchten. Selbst unter pessimalen
Annahmen waren die prognostizierten Auswirkungen gering und auf seltene klimatische Ereignisse bzw.
den unmittelbaren Nahbereich beschränkt. Die gegenüber dem Gutachten deutlich verminderte Ausdeh-
nung des Gebietes lassen eine weitere Entlastung erwarten.
Für den Nahbereich des Gewerbe- und Industriegebietes werden über die festgesetzten und auf die je-
weiligen Nachbarschaften abgestimmten Abstandskl assen Belastungen durch Luftschadstoffimmissio-
nen, Staubentwicklung oder Gerüche weitgehend ausgeschlossen. Für einzelne Gebäude im direkten
Umfeld der gewerblichen oder industriellen Fläch en werden die Abstandsempfehlungen gem. Abstands-
erlass nicht eingehalten (vgl. Tabelle 6).
Tabelle 6:
Wohngebäuden im Nahbereich des Hansa-Businessparks, deren reale Abstände die
festgesetzten Abstände gemäß Abstandserlass Nordrhein-Westfalen unterschreiten
Immissionsort Realer
Abstand
Nächstgelegene zulässige
Abstandsklasse
Erforderlicher
Abstand
Wiedaustr. 16 ca. 50 m VII 100 m
Thierstr. 288 ca. 40 m VII 100 m
Inkingrodde 331/333 ca. 40 m VII 100 m
Wiedaustr. 68 ca. 50 m VII 100 m
Wiedaustr. 80, 80a/b ca. 60 m VII 100 m
Wiedaustraße 105 ca. 150 m VI 200 m
Zur Börgerbrücke 225 ca. 130 m VI 200 m
Zur Börgerbrücke 187/189 ca. 150 m VI 200 m
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Für Vorhaben, die einen Mindestabstand von 100 m zu schutzbedürftigen Nutzungen nicht einhalten,
sieht der Abstandserlass NRW eine Einzelfallprüfung im Rahmen des bau- bzw. immissionsschutzrechtli-
chen Genehmigungsverfahrens vor. (vgl. Kap. 8.4.1 Gewerbelärm). Analog ist auch in den südlich gele-
genen Industrieflächen zu verfahren.
Lichtimmissionen
Im Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes sind je nach Art der künftigen Nutzung stärkere Lichtim-
missionen, z.B. zur Ausleuchtung von Betriebsgrundstücken oder zur Anstrahlung von Gebäuden nicht
auszuschließen. Blinkende und sich bewegende Werbeanlagen sind unzulässig (vgl. TF 2.1).
Auswirkungen auf die Erholung
Mit der Realisierung des Hansa-Businessparks sind stellenweise Beeinträchtigungen der Erholungsnut-
zung verbunden. Diese resultieren aus der Überpl anung von bisherigen Wegeverbindungen, u.a. der
„100-Schlösser-Route“. Auch im Bereich der geplanten Schwergutumschlagstelle ergeben sich erhebli-
che Auswirkungen, da eine bedeutende durchgängige Wegeverbindung entlang des Kanals unterbrochen
wird bzw. planungsbedingt verlegt werden muss. Hinsichtlich der 100-Schlösser-Route ist ersatzweise ei-
ne Wegeführung im Bereich des zentralen Waldbestandes vorgesehen. Der Verlauf innerhalb gewerbli-
cher Flächen kann durch diese Führung minimiert werden.
Der am südlichen Kanalufer gelegene Yachthafen wird durch die Nähe zum Industriegebiet zukünftig
stärkeren Immissionen ausgesetzt.
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie das Umfeld wurde eine Kartierung der Biotoptypen
durchgeführt. Darüber hinaus sind die Pflanzen- u nd Tierwelt (Brutvögel, Amphibien/Reptilien, Fleder-
mäuse) näher untersucht worden. Bedeutsame Biotops trukturen mit sehr hoher Schutzwürdigkeit gemäß
UVU finden sich vor allem im Bereich eines naturnahen, zentral gelegenen Laubwaldbestandes, der Ab-
grabung Liekfor mit ihren artenreic hen Brachflächen und Gewässern, am Kanalufer mit Altbaumbestand,
einer Wallhecke mit Überhältern nördlich des zent ralen Waldbestandes sowie im Bereich von Hoflagen
(z.T. Obstwiesen) und einzelnen Gehölzen. Eine hohe Schutzwürdigkeit weisen der Waldbestand östlich
des Rastplatzes Kiebitzhain an der A1, Waldbestände im Bereich des DEK sowie kleinere Grünlandflä-
chen und Brachflächen auf. Der Kernbereich des Bebauungsplanes wird durch große Ackerflächen be-
stimmt, die für die Tier- und Pflanzenwelt eine geringe bis mittlere Bedeutung aufweisen.
Vögel:
Für die Vogelwelt liegen Kartierungen aus den Jahren 2000 und 2007 vor. 2007 wurde das Untersu-
chungsgebiet auf den Planungsraum und das engere Umfeld beschränkt. In den beiden Jahren konnten
insgesamt 54 bzw. 59 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Die Artenzahl liegt
damit deutlich über den Er wartungswert für eine du rchschnittliche Agrarlandschaft. Insgesamt 18 Arten
sind wegen ihrer Gefährdung bzw. Schutzwürdigkeit als sogenannte planungsrelevante Arten gemäß
LANUV ( Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ) einzustufen (vgl. Tabelle 7).
Fledermäuse
Im Frühjahr und Sommer 2000 und 2007 wurde eine Erfassung der Fledermaus-Fauna durchgeführt. Da-
zu wurde ein „Bat-Detektor“ eingesetzt und an zwei Stellen im Wald beim Hof Wortmann und an den Ab-
grabungsgewässern Netze aufgestellt. 2007 wurde das Untersuchungsgebiet auf den Planungsraum und
das engere Umfeld beschränkt.
Die Tiere wurden im Wesentlichen jagend am DEK festgestellt. Beachtenswert ist der erste Sommer-
nachweis der Teichfledermaus in Münster sowie eine Wochenstube der Fransenfledermaus im zentralen
Waldgebiet.
Die vorliegenden Daten zeichnen das Untersuchungsgebiet als gutes Jagdgebiet für Fledermäuse aus.
Der Nachweis von 6-8 Arten (nicht alle Arten ließen sich in beiden Jahren nachweisen) unterstreicht die
Bedeutung. Besonders der südliche Teil des Unters uchungsgebietes (Umfeld Dortmund-Ems-Kanal) hat
eine hohe Bedeutung für Fledermäuse, bei denen sämtliche Arten streng geschützt sind. (vgl. Tabelle 7)
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Amphibien:
Im Rahmen einer Kartierung der Amphibien und Rept ilien im Geltungsbereich des Landschaftsplanes
"Davert und Hohe Ward" wurden im Frühjahr 2000 die Amphibien im Untersuchungsgebiet erfasst. Eine
Aktualisierung erfolgte im Frühjahr 2007.
Im Jahr 2000 wurden an 9 von 17 untersuchten Gewä ssern Amphibiennachweise erbracht. Eine verglei-
chende Untersuchung (2007) an 11 Gewässern im engeren Umfeld des geplanten Hansa-Businessparks
ergab an den meisten Gewässern kaum Veränderungen. In einem mittlerweile fischfreien Gewässer er-
höhte sich die Besiedlung mit Amphibien deutlich. Insgesamt wurden folgende Arten nachgewiesen:
- Erdkröte
- Grasfrosch
- Teichfrosch (nur 2007)
- Teichmolch
- Bergmolch
Arten der Roten Liste oder streng geschützte Arten wie Kammmolch und Laubfrosch kommen im Gebiet
nicht vor. Die Bestände sind meist relativ klein. Insgesamt hat das Untersuchungsgebiet für Amphibien
eine mäßige Bedeutung.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und angrenzende Bereiche liegen zusammenfassend
Nachweise für folgende planungsrelevante Tierarten gemäß LANUV vor:
Tabelle 7:
Planungsrelevante Artnachweise der faunistischen Kartierungen
im B-Plangebiet und angrenzenden Bereichen
Artengruppe nachgewiesene Arten Schutzstatus FFH/V-RL Gefährdung NRW
Säugetiere /
Fledermäuse
- Wasserfledermaus
- Zwergfledermaus
- Breitflügelfleder-
maus
- Fransenfledermaus
- Großer Abendsegler
- Teichfledermaus
- Kleiner Abendsegler
- Rauhhautfledermaus
- §§, Anh. IV
- §§, Anh. IV
- §§, Anh. IV
- §§, Anh. IV
- §§, Anh. IV
- §§, Anh. II, IV
- §§, Anh. IV
- §§, Anh. IV
- Rote Liste 3
- *N
- Rote Liste 3
- Rote Liste 3
- Rote Liste I
- Rote Liste I
- Rote Liste 2
- Rote Liste I
Vögel − Nachtigall
− Kiebitz
− Rauchschwalbe
− Steinkauz
− Schleiereule
− Grünspecht
− Sperber
− Mäusebussard
− Turmfalke
− Rebhuhn
− Teichrohrsänger
− Braunkehlchen
− Bekassine
− Waldkauz
− Steinschmätzer
− Eisvogel
− Teichhuhn
− Graureiher
− §
− §§
− §
− §§
− §§
− §§
− §§
− §§
− §§
− §
− §
− §
− §§
− §§
− §
− §§
− §§
− §
− Rote Liste 3
− Rote Liste 2
− Rote Liste 3
− Rote Liste 3
− *N
− Rote Liste 3
− *N
− *
− *
− Rote Liste 2N
− Rote Liste 3
− Rote Liste 2N
− Rote Liste 1N
− *
− Rote Liste 1
− Rote Liste 3N
− V
− *N
Libellen
- Helm-Azurjungfer
- §§, Anh. II
§ - besonders geschützt,
§§ - streng geschützt
- Rote Liste 1
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Abkürzungen der Roten Liste:
1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, *= nicht gefährdet, D= Daten nicht aus-
reichend, I= gefährdete wandernde Tierart, N= von Naturschutzmaßnahmen abhängig, V = Vorwarn-
liste
Flora
:
Stichprobenartige Erhebungen der Pflanzenwelt ergaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes kei-
ne Nachweise gefährdeter Arten. Für die Flora be deutsamere Standorte befinden sich im Bereich der
Wald- und Brachflächen.
Auswirkungen der Planung
Mit der Realisierung des Gewerbe- und Industriegebietes sind Beeinträchtigungen für die Tier- und Pflan-
zenwelt verbunden, die zum einen durch die unmittelbare Flächeninanspruchnahme oder Zerschneidung
von Lebensräumen hervorgerufen werden. Zum anderen besteht ein Gefährdungspotenzial durch be-
triebsbedingte Störungen (z.B. Verkehr, Licht). Ein sehr hohes Beeinträchtigungsrisiko ergibt sich vor al-
lem für den vollständig überplanten Waldbestand am Rastplatz der A1, Teile des Kanalufers sowie Teile
einer Wallhecke. Durch schädigende Randeinflüsse werden z.T. auch die Waldränder in unmittelbarem
Anschluss an die Gewerbe- und Industrieflächen hoch beeinträchtigt.
Für den Großteil des Untersuchungsgebietes besteht - im Wesentlichen durch Inanspruchnahme von A-
ckerflächen – eine mäßige Beeinträchtigung. Allerdi ngs kommt es nördlich der Wiedaustraße zur Über-
planung von Ackerflächen, die eine besondere Bedeutung für die Avifauna (Kiebitzbrut) haben.
Eine Beeinträchtigung von Vogelschutzgebieten oder FFH-Gebieten, insbesondere der in rund 1,3 km
Entfernung südlich gelegenen Davert, ist nicht festzustellen.
Waldumwandlung:
Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden
(§ 1a Abs.2 BauGB). Durch die Planung wird Wald im Sinne des § 2 Abs.1 Bundeswaldgesetzes in einem
Umfang von ca. 2,5 ha überplant. Die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart ist unter Einbe-
ziehung der Vorschriften über die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart in der Abwägung zu
berücksichtigen (§39 LFoG). Einer Umwandlungsgenehmigung durch die Forstbehörde bedarf es nicht (§
43 Abs.1 LFoG). Für die Waldbeanspruchung ist eine Ersatzaufforstung erforderlich.
Für die Rodung von Wald im Sinne des Landesforstgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine ande-
re Nutzungsart auf einer Fläche von 0,5 ha bis we niger als 5 ha bedarf es gemäß UVPG NRW (Anlage 1
Nr. 25b) einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzel falls zur Feststellung der UVP-Pflicht. Da die
Umwandlung des Waldbestandes im Gesamtkontex t der Umweltprüfung für den Bebauungsplan mit be-
trachtet wird, ist die genannte Einzelfallprüfung entbehrlich.
Eingriff in Natur- und Landschaft
Im Rahmen der landschaftsökologischen Bewertung nach dem Münsteraner Bewertungsverfahren wurde
der Planungsraum entsprechend der geplanten Realisierungsabschnitte in zwei Teilbereiche unterteilt
und separat der Eingriffsbilanzierung
unterzogen. In beiden Teilbereichen wurden Flächen als bewer-
tungsneutrale Flächen ausgegrenzt und von einer landschaftsökologischen Bewertung ausgenommen.
Hierbei handelt es sich um Flächen (landwirtscha ftliche Flächen, Hoflagen, Siedlungsbereiche, rechts-
kräftige Gewerbeflächen) die in Folge des Bebauungsplanverfahrens keine Eingriffe in Natur und Land-
schaft darstellen bzw. sich eingriffsneutral verhalten. Die im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellte
Trasse des Anschlussgleises wurde ebenfalls als eingriffsneutrale Fläche gewertet und von der Eingriffs-
bewertung ausgenommen. Die geplante Gleistrasse wurde als Planungskorridor im Rahmen der Ein-
griffsbilanzierung berücksichtigt, die eigentliche Eingriffsbewertung und hieraus resultierende Ausgleichs-
bedarfe bleiben jedoch einem späteren Planfeststell ungsverfahren vorbehalten (vgl. landschaftspflegeri-
scher Fachbeitrag). Für die geplant e Schwergutumschlagstelle am Do rtmund-Ems-Kanal wird die Ein-
griffsregelung separat im Zuge eines Änderungsverfahrens zur Planfeststellung des DEK-Ausbaus
durchgeführt.
Die beiden bewertungsrelevanten Teilbereiche des Ha nsa-Business-Parks Münster unterliegen im Be-
stand überwiegend einer intensiv landwirtschaftlichen Nutzung. Neben den landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen wird der südlich der Wiedaustraße gelegene Planungsraum von zwei großflächigen Waldflächen mit
Begründung / Seite - 20 - von 40
Bebauungsplan Nr. 483
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster -
Industrie- und Gewerbegebiet
einem Flächenanteil von ca. 13,3 ha geprägt. Der Versiegelungsanteil innerhalb des bewertungsrelevan-
ten Bereiches des Bebauungsplans beträgt gegenwärtig ca. 4,0 %.
Durch die weitgehende Integration der ökologisch hoch wertigen Biotopstrukturen in die im Bebauungs-
plan vorgesehenen öffentlichen Grün-, Wald- und Ausgleichsfläche ist ein weitgehender Erhalt und eine
dauerhafte Sicherung der ökologisch wertvollen Landschaftselemente gewährleistet. Damit wird der ge-
setzlichen Vorgabe der Eingriffsminimierung Rechn ung getragen. Als ein schwerwiegender Eingriff ist
dagegen die vorgesehene Überplanung des ca. 2,5 ha großen Waldbestandes östlich des Rastplatzes
entlang der A1 mit seinem bis zu 100 Jahre alten Baumbestand einzustufen. Auch die Zerschneidung ei-
ner gesetzlich geschützten Wallhecke stellt einen erheblichen Eingriff dar (vgl. Kap. 8.4.6).
Die geplante Bebauung und die mit der Realisierung des Bebauungsplans einhergehenden Verluste von
Biotopstrukturen, Teillebensräumen, der damit ve rbundenen Unterbrechung bzw. Einschränkung von
Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Biotopstrukturen sowie die Überbauung von bisher versi-
ckerungsfähigen und offenporigen Flächen stellt einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff in Natur und
Landschaft gemäß § 8 BNatSchG dar. Die Gesamtversiegelung beläuft sich künftig im Teilbereich südlich
der Wiedaustraße auf ca. 43,8 ha, im Teilbereich nördlich der Wiedaustraße auf 9,1 ha.
Ausgleichsmaßnahmen
Im Rahmen der Abwicklung der Eingriffsregelung im Bebauungsplanverfahren wurden die landschafts-
ökologischen Gegebenheiten auf der Grundlage der Bestandssituation und der planerischen Ausweisung
des Bebauungsplanes Nr. 483 innerhalb der beiden Teilbereiche des Plans separat erfasst, analysiert
und bewertet.
Trotz einer Berücksichtigung der vorgenannten Mi nimierungsmaßnahmen und der geplanten land-
schaftspflegerischen Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 483 (Fest-
setzung von öffentlichen Grünflächen, Pflanzgeboten und Ausgleichsflächen) verbleiben Ausgleichsflä-
chendefizite. Für den Teilbereich südlich der Wiedau straße wurde im landschaftspflegerischen Fachbei-
trag ein Ausgleichsdefizit von 849.883 Werteinheiten und für den Teilbereich nördlich der Wiedaustraße
ein Ausgleichsdefizit von 206.245 Werteinheiten ermitt elt. Da das Ausgleichsflächendefizit aufgrund der
strukturellen Gegebenheiten und unter Berüc ksichtigung der bestehenden Planungsvorgaben und -
zielsetzungen nicht innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichen werden kann, erfolgt der Aus-
gleich auf städtischen Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 483
auf den nachfolgend aufgeführten Flächen:
Ausgleichsflä-
chen - Nr.
Lage Gemarkung Flur Flurstücke Größe
1 Aa-Niederung
südlich Gimbter
Straße
St. Mauritz 44 49, 180 ca. 5,45 ha
Aa-Niederung
nördlich Hüls-
hoffstraße
Schonebeck 28 12, 16, 17,
18, 27, 28,
30
ca. 2,98 ha 2
Aa-Niederung
südlich Hüls-
hoffstraße
Roxel 28 23, 31, 56 ca. 5,65 ha
3 südlich Waren-
dorfer Straße
St. Mauritz 32 370 ca. 1,14 ha
4 Aa-Niederung
bei Haus Kump
Münster
229 46, 52, 53,
54, 55, 56,
60, 73, 77,
79, 81, 82,
85, 86, 89,
97, 99, 100,
108
ca. 7,37 ha
5 südlich Kläran-
lage Albachten
Albachten 20 90 ca. 0,99 ha
6 westlich Amelsbüren 8 102 ca. 3,82 ha
Begründung / Seite - 21 - von 40
Bebauungsplan Nr. 483
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Industrie- und Gewerbegebiet
Thierstraße
7 östlich Twenhö-
venweg
Angelmodde 2 2352 ca. 0,72 ha
8 Emmerbach-
Niederung nörd-
lich Klosterholz
Amelsbüren 25 125, 126 ca. 3,40 ha
Der erforderliche Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft durch den Bebauungsplan Nr. 483
kann auf den genannten Flächen in einem Gesamt umfang von 31,52 ha vollständig umgesetzt werden.
Die stadträumliche Lage der Ausgleichsflächen sowie die im Einzelnen geplanten Aufwertungsmaßnah-
men sind dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zu entnehmen.
Die vorhabenbedingte Verlegung des Fließgewässers Nr. 3267000.1 im Bereich der Anbindung an den
Kappenberger Damm auf einer Länge von ca. 150 m und die Aufhebung des Fließgewässers Nr.
3267000.1 parallel zur geplanten Schwergutumschlagste lle auf einer Länge von ca. 200 m sind in die
Eingriffsbilanzierung des Teilbereiches südlich der Wiedaustraße eingegangen. Die durch die Verlegung
bzw. Aufhebung der vorgenannten Fließgewässer hervorgerufenen Eingriffe werden im Rahmen der
Neuanlage und Optimierung von Fließgewässern in nerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen
ausgeglichen.
Der Ausgleich für den Eingriff durch die Schwergutums chlagstelle ist in einem Umfang von ca. 6.400 m²
im Bereich Hiltrup (separates Änderungsverfahren zur Planfeststellung DEK-Ausbau) vorgesehen.
Waldentwicklung
Für die Beseitigung eines ca. 2,5 ha großen Waldbestandes und von Teilen einer nach Forstrecht als
Wald anzusprechenden Wallhecke wird entsprechend den Forderungen des Landesbetriebes Wald und
Holz Nordrhein-Westfalen vom 14.10.2008 eine Ersatzaufforstung in einem Umfang von ca. 4,39 ha vor-
gesehen. Die Teilflächen befinden sich beide im Südosten des Stadtgebietes und liegen mit 3 bzw. 5 km
Entfernung relativ nah zum Eingriffsort. Die Flächen decken sich mit den naturschutzrechtlich erforderli-
chen Ausgleichsflächen Nr. 5 und 8.
Artenschutz
Im Bauleitplanverfahren ist zu prüfen, ob es zu Beeinträchtigungen schutzwürdiger Arten gemäß Bun-
desnaturschutzgesetz (BNatSchG) bz w. der FFH-Richtlinie / Vogelsc hutz-Richtlinie kommen kann, die
der Realisierung des geplanten Vorhabens entgegens tehen können. Die durchgeführten faunistischen
Untersuchungen berücksichtigen dabei insbesondere die sogenannten planungsrelevanten Arten in Nord-
rhein-Westfalen gemäß LANUV (vgl. Tabelle 8).
Für die im Gebiet nachgewiesenen Fledermäuse, bei denen sämtliche Arten zu den streng geschützten
Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie zä hlen, sind negative Auswirkungen und Störungen dahin-
gehend zu erwarten, dass es zu Beeinträchtigungen durch Lichtemissionen des Gewerbe- und Industrie-
gebietes kommen kann. In Folge der Beleuchtun g können Insekten aus der Umgebung angezogen wer-
den, die damit als Nahrung insbesondere für die Waldarten nicht mehr zur Verfügung stehen. Weitere
Beeinträchtigungen stellen der Verlust von Jagdhabi taten im Offenland sowie vermehrte Unfallgefahren
durch Kollisionen mit Fahrzeugen dar.
Durch das geplante naturnahe Regenrückhaltebecken innerhalb des Plangebietes und die an den Wald
angrenzenden Ausgleichsflächen wird ein wirksamer Puffer zwischen den für Fledermäuse wertvollen
Waldflächen und dem Hansa-Businesspark eingerichtet. Durch Eingrünungs-/ Abschirmungsmaßnahmen
werden mögliche Beeinträchtigungen der Teillebens räume am Dortmund-Ems-Kanal im Bereich Bör-
gerbrücke soweit möglich gemindert. Zudem wird vom Gutachter empfohlen, Lampen einzusetzen, die
keine anziehende Wirkung auf Insekten ausüben, um Nahrungsverluste und Irritationen der Fledermäuse
während der Jagd zu vermeiden. Eine Beeinträchtigung der im Gebiet vorkommenden Fledermäuse lässt
sich durch die genannten Maßnahmen zumindest teilweise vermeiden. Ein substanzieller Verlust bzw. ei-
ne erhebliche Beeinträchtigung von Fledermauslebensräumen ist jedoch ebenso nicht zu befürchten wie
die Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen. Die Schädigungs- und Stö-
rungstatbestände des § 42 BNatSchG sind unter Berücksichtigung der beschriebenen Vermeidungsmaß-
nahmen in Bezug auf die vorkommenden Fledermäuse damit nicht einschlägig.
Begründung / Seite - 22 - von 40
Bebauungsplan Nr. 483
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Industrie- und Gewerbegebiet
Begründung / Seite - 23 - von 40
Von den im bzw. im direkten Umfeld der Planung vorkommenden planungsrelevanten Vogelarten sind für
sieben Arten (Mäusebussard, Sperber, Schleiereule, Kiebitz, Rauchschwalbe, Steinkauz und Turmfalke)
Störungen nicht auszuschließen. Die Verbotstatbe stände des § 42 Abs.1 Nr. 2 BNatSchG sind jedoch
nicht einschlägig, da für alle betroffenen Arten ei ne relevante Verschlechterung des Erhaltungszustandes
der lokalen Populationen in Verbindung mit den im Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
vorgesehenen Maßnahmen unwahrscheinlich ist. Eine erhebliche Störung liegt damit nicht vor.
Hinsichtlich des Sperbers und des Ki ebitzes, deren Niststandorte unmittelbar von der Planung betroffen
sind, hat die Freimachung des Baufeldes außerhalb der jeweiligen Brutzeiten zu erfolgen. Damit kann
dem Verbot der Tötung von Tieren entsprochen werden (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Durch die Überplanung der Niststandorte von Kiebitz und Sperber wird zusätzlich das Verbot berührt,
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders gesc hützter Arten zu zerstören (§ 42 Abs.1 Nr. 3
BNatSchG). Hinsichtlich des Kiebitzes wird durch Maßnahmen auf einer städtischen Ackerfläche (Ge-
markung Amelsbüren, Flur 9, Flurstück 278) im Umfe ld der Abgrabung Liekfor sichergestellt, dass die ö-
kologischen Funktionen der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusam-
menhang weiterhin erfüllt werden. Hinsichtlich des S perbers ist davon auszugehen, dass er innerhalb
seines Jagdgebietes 5 einen geeigneten Ersatznistplatz annimmt. Der Sperber bevorzugt hierzu Nadel-
baumbestände mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Entsprechende potenzielle Nist-
standorte sind im räumlichen Zusammenhang vorhanden, so dass von einem Erhalt der ökologischen
Funktionen auch für den Sperber auszugehen ist. Zudem ist beim Sperber aufgrund seines verhältnis-
mäßig guten Erhaltungszustandes der Population (rd . 2.000 Brutpaare in NRW) und der Anpassungsfä-
higkeit der Art nicht von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszugehen. Das Verbot nach
§ 42 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG ist somit nicht einschlägig (§ 42 Abs. BNatSchG).
Die weiteren erhobenen planungsrelevanten Arten im Untersuchungsgebiet sind von der Planung nicht in
erheblichem Maße betroffen. Für die sonstigen „E uropäischen Vogelarten“, insbesondere ubiquitäre Ar-
ten, ist davon auszugehen, dass die vorgesehenen Ma ßnahmen im Umfeld des Gewerbe- und Industrie-
gebietes auch für diese Arten wirksam sind und populationsrelevante Beeinträchtigungen auszuschließen
sind.
Artenschutzrechtlich relevante Belange stehen der Planung damit nicht entgegen.
5 Ein Brutpaar kann ein Jagdgebiet in einer Größe von 4-7 km² umfassen (aus: Geschützte Arten in Nord-
rhein-Westfalen, MUNLV 2007)
Bebauungsplan Nr. 483
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Begründung / Seite - 24 - von 40
Tabelle 8: Artbezogene Betrachtung der Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten
Art Erhaltungs-
zustand in
NRW6
Prognose und Bewertung der Aus-
wirkungen
Vermeidungsmaßnahmen Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Po-
pulation
Verbotstatbe-
stände nach
§ 42 BNatSchG
Planungsrelevante Fledermäuse mit potenzieller Störung während ihre Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten
Breitflügelfleder-
maus
(2000)
Günstig Art jagt in der strukturreichen offenen
Kulturlandschaft. Quartiere in/an Ge-
bäuden werden in Amelsbüren vermu-
tet. Kein substanzieller Lebensraum-
verlust. Beeinträchtigung durch
Lichtemissionen des Gewerbe- und
Industriegebietes möglich.
Abschirmung der Gewässer
(Kanal, Abgrabung) durch
Gehölzanpflanzungen ggü.
Gewerbe- und Industriegebiet.
Anlage von Gehölzstrukturen
und Sukzessionsflächen im
direkten Umfeld. Beleuchtung
mit geringem Störpotenzial /
Einsatz von Natriumdampf-
lampen.
Nein
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum
Münster zu erwarten.
Nicht erfüllt
Fransenfleder-
maus
(2000, 2007)
Günstig Eng an Waldgebiete gebundene Art,
die aber auch in der offenen Land-
schaft jagt. Quartiere in Baumhöhlen
(Viehställen). Nachweis einer Wo-
chenstubengesellschaft im zentralen
Waldgebiet. Beeinträchtigung durch
Lichtemissionen des Gewerbe- und In-
dustriegebietes sowie ggf. von Flug-
routen möglich.
Anlage von Gehölzstrukturen
im direkten Umfeld. Pufferzo-
ne zwischen Wald und Ge-
werbeflächen. Beleuchtung
mit geringem Störpotenzial /
Einsatz von Natriumdampf-
lampen.
Nein
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum
Münster zu erwarten.
Nicht erfüllt
Großer Abendseg-
ler
(2000)
Günstig Typische Waldfledermaus; Quartiere
in Baumhöhlen. Die Art ist besonders
zur Zugzeit im Gebiet anzutreffen.
Kein substanzieller Lebensraumver-
lust. Beeinträchtigung durch
Lichtemissionen des Gewerbe- und
Industriegebietes möglich.
Beleuchtung mit geringem
Störpotenzial / Einsatz von
Natriumdampflampen.
Nein
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum
Münster zu erwarten.
Nicht erfüllt
Kleiner Abendseg-
ler
(2000, 2007)
ungünstig/
unzurei-
chend
Waldart, die im Umfeld des Waldge-
bietes und des Kanals jagt. Kein sub-
stanzieller Lebensraumverlust. Beein-
trächtigung durch Lichtemissionen
Abschirmung der Gewässer
(Kanal) durch Gehölzanpflan-
zungen ggü. Gewerbe- und
Industriegebiet. Anlage von
Nein
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine
Verschlechterung des Erhal-
Nicht erfüllt
6 Erhaltungszustand der Arten nach Angabe des LANUV für die atlantische Region (www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de)
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Industrie- und Gewerbegebiet
Begründung / Seite - 25 - von 40
Art Erhaltungs-
zustand in
NRW6
Prognose und Bewertung der Aus-
wirkungen
Vermeidungsmaßnahmen Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Po-
pulation
Verbotstatbe-
stände nach
§ 42 BNatSchG
des Gewerbe- und Industriegebietes
möglich.
Gehölzstrukturen und Suk-
zessionsflächen im direkten
Umfeld. Beleuchtung mit ge-
ringem Störpotenzial / Einsatz
von Natriumdampflampen.
tungszustandes der Art im Raum
Münster zu erwarten.
Rauhhautfleder-
maus
(2007)
Günstig Ähnlich Zwergfledermaus, aber stär-
ker an Gewässer und Waldgebiete
gebundene Art. Tagesquartiere in
Baumhöhlen, an Gebäuden und in
Nistkästen. Während der Zugzeit ver-
breitet in Münster.
Kein substanzieller Lebensraumver-
lust. Beeinträchtigung durch
Lichtemissionen des Gewerbe- und
Industriegebietes möglich.
Abschirmung der Gewässer
(Kanal, Abgrabung) durch
Gehölzanpflanzungen ggü.
Gewerbe- und Industriegebiet.
Anlage von Gehölzstrukturen
und Sukzessionsflächen im
direkten Umfeld. Beleuchtung
mit geringem Störpotenzial /
Einsatz von Natriumdampf-
lampen.
Nein
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum
Münster zu erwarten.
Nicht erfüllt
Teichfledermaus
(2000, 2007)
Günstig Art jagt über Wasserflächen, haupt-
sächlich auf dem Durchzug im Unter-
suchungsgebiet.
Beeinträchtigung durch Lichtemissio-
nen des Gewerbe- und Industriege-
bietes möglich.
Abschirmung des Kanals
durch Gehölze. Beleuchtung
mit geringem Störpotenzial /
Einsatz von Natriumdampf-
lampen.
Nein
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum
Münster zu erwarten.
Nicht erfüllt
Wasserfledermaus
(2000, 2007)
Günstig Art jagt über Wasserflächen, Quartie-
re der Art (Bäume) nicht bekannt.
Beeinträchtigung durch Lichtemissio-
nen des Gewerbe- und Industriege-
bietes möglich.
Abschirmung der Gewässer
(Kanal, Abgrabung) durch
Gehölzanpflanzungen ggü.
Gewerbe- und Industriegebiet
(teilweise). Beleuchtung mit
geringem Störpotenzial / Ein-
satz von Natriumdampflam-
pen.
Nein
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum
Münster zu erwarten.
Nicht erfüllt
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Industrie- und Gewerbegebiet
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Art Erhaltungs-
zustand in
NRW6
Prognose und Bewertung der Aus-
wirkungen
Vermeidungsmaßnahmen Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Po-
pulation
Verbotstatbe-
stände nach
§ 42 BNatSchG
Zwergfledermaus
(2000, 2007)
Günstig Häufigste Art; nutzt vorhandene (Ge-
hölz-) Strukturen als Jagdhabitat. Kei-
ne Quartiere der Art im UG betroffen.
Kein substanzieller Lebensraumver-
lust. Beeinträchtigung durch
Lichtemissionen des Gewerbe- und
Industriegebietes möglich.
Anlage von Gehölzstrukturen
und Sukzessionsflächen im
direkten Umfeld.. Beleuchtung
mit geringem Störpotenzial /
Einsatz von Natriumdampf-
lampen.
Nein
Art ist in Münster weit verbreitet
Nicht erfüllt
Planungsrelevante Vogelarten mit Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Sperber
Günstig Niststandort an der Straße Inkingrod-
de wird überplant. Niststandort im
zentralen Waldgebiet nicht direkt be-
troffen. Verlust von Jagdhabitaten
durch großflächige Inanspruchnahme
von Flächen.
Die Freimachung des Bau-
feldes darf nur von Sept.
bis Feb. außerhalb der
Brutperiode der Art erfol-
gen.
Nein
Der Sperber ist in der Wahl des
Brutplatzes anpassungsfähig, so
dass von einer erfolgreichen
neuen Quartiersuche ausgegan-
gen werden kann. Eine Beein-
trächtigung der lokalen Populati-
on ist nicht zu erwarten. Die öko-
logischen Funktionen der von
dem Eingriff betroffenen Fort-
pflanzungsstätten werden im
räumlichen Zusammenhang wei-
terhin erfüllt.
Nicht erfüllt
Kiebitz
Günstig Der Kiebitz brütet als reviertreuer Vo-
gel regelmäßig im Bereich der Abgra-
bung nördlich der Wiedaustraße. Da-
bei wird auch die angrenzende Acker-
fläche besiedelt. Der Niststandort auf
dem Acker geht mit der Planung ver-
loren. Eine Störung der weiteren Nist-
standorte ist nicht auszuschließen.
Temporär brachliegende Gewerbeflä-
chen werden zur Brut häufig ange-
nommen
Flächenoptimierung auf A-
ckerfläche in der Nachbar-
schaft. Daneben sollen sich
die vorgesehenen Aus-
gleichsmaßnahmen im Aatal
längerfristig fördernd auf die
Kiebitzpopulation in Münster
auswirken.
Die Freimachung des Bau-
feldes darf nur von Sept. bis
Feb. außerhalb der Brutpe-
riode der Art erfolgen.
Nein
Die ökologische Funktion der
vom Eingriff betroffenen Fort-
pflanzungsstätten kann durch die
Ausgleichsmaßnahmen im räum-
lichen Zusammenhang weiterhin
erfüllt werden. Eine Verschlech-
terung des Erhaltungszustandes
der lokalen Popula-tion ist nicht
zu erwarten
Nicht erfüllt
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Industrie- und Gewerbegebiet
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Art Erhaltungs-
zustand in
NRW6
Prognose und Bewertung der Aus-
wirkungen
Vermeidungsmaßnahmen Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Po-
pulation
Verbotstatbe-
stände nach
§ 42 BNatSchG
Planungsrelevante Vogelarten mit potenzieller Störung während ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten
Mäusebussard
Günstig Der Mäusebussard nistet in zentralem
Waldgebiet, in direkter Nähe zu ge-
planten Gewerbeflächen. Eine anlage-
/betriebsbedingte Störung des Brut-
platzes kann nicht ausgeschlossen
werden. Der Vogel ist im Allgemeinen
jedoch sehr anpassungsfähig. Er ver-
liert einen Großteil seines Nahrungs-
habitates in der Feldflur.
Anlage waldnaher Ausgleichs-
flächen zur Kompensation
verloren gehender Nahrungs-
habitate.
Nein
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum
Münster zu erwarten.
Nicht erfüllt
Rauchschwalbe
günstig Aktuelle Brut in Gebäuden unmittelbar
außerhalb des Plangebietes. Weitere
Brutstandorte des reviertreuen Vogels
wurden mit Abriss der Höfe Reifig und
Wortmann und durch ein Feuer auf
dem Hof Schwering bereits zerstört.
Eine anlage- und betriebsbedingte
Störung der noch vorhandenen Brut-
plätze kann nicht ausgeschlossen
werden. Die Rauchschwalbe verliert
Teile ihrer Nahrungshabitate in der
Feldflur.
Anlage von Kompensations-
flächen im Umfeld dient als
Ausgleich für den Verlust von
Nahrungshabitaten.
Nein
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum
Münster zu erwarten.
Nicht erfüllt
Schleiereule
Günstig Aktuelle Brut in Gebäude unmittelbar
außerhalb des Plangebietes. Weiterer
Brutstandort des reviertreuen Vogels
wurde mit Abriss des Hofes Reifig
zerstört. Eine anlage- und betriebsbe-
dingte Störung des Brutplatzes kann
nicht ausgeschlossen werden. Er ver-
liert einen Großteil seines Nahrungs-
habitates in der Feldflur.
Ggf. Nisthilfe/Tagesversteck
abseits des Gewerbegebietes
anbieten, um Abwanderung
zu verhindern
Nein
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum
Münster zu erwarten.
Nicht erfüllt
Steinkauz
Günstig Aktuelle Brut im Bereich eines unmit-
telbar an das Plangebiet anschließen-
den Hofes. Eine Störung des Brutplat-
Ggf. Niströhre abseits des
Gewerbegebietes anbieten,
um Abwanderung zu verhin-
Nein
Der Steinkauz weist durch För-
Nicht erfüllt
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Art Erhaltungs-
zustand in
NRW6
Prognose und Bewertung der Aus-
wirkungen
Vermeidungsmaßnahmen Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Po-
pulation
Verbotstatbe-
stände nach
§ 42 BNatSchG
zes kann nicht ausgeschlossen wer-
den. Die Jagdhabitate des Steinkau-
zes werden nicht erheblich beein-
trächtigt, da die Art vorwiegend Grün-
land zur Jagd auf Kleintiere nutzt.
dern dermaßnahmen (Anlage von
Niströhren) des Naturschutzes in
Münster wieder einen größeren
Bestand auf. Eine Verschlechte-
rung für die Population wird nicht
erwartet.
Turmfalke
Günstig Der Turmfalke nistet im Bereich einer
Hoflage nördlich der Wiedaustraße in
unmittelbarer Nähe zu geplanten Ge-
werbeflächen. Eine anlage- und be-
triebsbedingte Störung des Brutplat-
zes kann nicht ausgeschlossen wer-
den. Der Vogel ist im Allgemeinen je-
doch sehr anpassungsfähig. Er ver-
liert allerdings Teile seines Nahrungs-
habitates in der Feldflur.
Als kompensatorische Maß-
nahme ist für den Turmfalken
die Erhöhung des Struktur-
reichtums (z.B. Sukzessi-
onsflächen) zur Kompensati-
on verloren gehender Nah-
rungshabitate geplant.
Nein
Unter Berücksichtigung der Ver-
meidungsmaßnahmen ist keine
Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der Art im Raum
Münster zu erwarten.
Nicht erfüllt
Sonstige planungsrelevante Vogelarten ohne erkennbares Störungs- oder Beschädigungspotenzial
Grünspecht
Günstig Brutstandort im zentralen Waldgebiet
ist nicht betroffen. Durch Abriss der
Höfe Reifig und Wortmann gingen
bzw. gehen Nahrungshabitate verlo-
ren.
Durch Ausgleichsflächen so-
wie naturnahe Regenrückhal-
tebecken in Waldnähe entste-
hen Ersatzbiotope.
Nein
Nicht erfüllt
Rebhuhn
Ungünstig /
unzurei-
chend
Nistplatz und Lebensraum ist durch
die Planung nicht gefährdet.
Kompensationsmaßnahmen
für den Kiebitz fördern auch
das Rebhuhn.
Nein
Nicht erfüllt
Teichrohrsänger
Günstig Nistplatz und Lebensraum ist durch
die Planung nicht gefährdet.
Erhaltung der Brachflächen
Nein
Nicht erfüllt
Waldkauz
Günstig Brutstandort innerhalb des zentralen
Waldbestandes ist durch ausreichen-
den Abstand zum Gewerbe- und In-
dustriegebiet nicht betroffen. Nah-
Ausgleichsmaßnahmen im
Umfeld des Gebietes fördern
auch den Waldkauz.
Nein
Nicht erfüllt
Bebauungsplan Nr. 483
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster -
Industrie- und Gewerbegebiet
Begründung / Seite - 29 - von 40
Art Erhaltungs-
zustand in
NRW6
Prognose und Bewertung der Aus-
wirkungen
Vermeidungsmaßnahmen Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Po-
pulation
Verbotstatbe-
stände nach
§ 42 BNatSchG
rungshabitate werden vermutlich nicht
maßgeblich tangiert, da er offene Ag-
rarräume meidet.
Braunkehlchen
Bekassine
Steinschmätzer
Eisvogel
Nachtigall
Schafstelze
Schwarzspecht
Graureiher
Flussuferläufer
Turteltaube
- schlecht
-günstig
(Ras)
- schlecht
- günstig
- günstig
- günstig
- günstig
- günstig
- günstig
- ungünstig /
unzurei-
chend
Durchzügler oder Nahrungsgäste im
Gebiet (Abgrabung und Brachflä-
chen), keine Brutvorkommen, aber
insgesamt wichtiger Teillebensraum.
Der Brutverdacht der Nachtigall aus
2000 hat sich in 2007 nicht bestätigt.
Brutvogel nur 2000
Erhaltung der Brachflächen
und der Abgrabungsfläche.
Nein Nicht erfüllt
Sonstige planungsrelevante Tierarten ohne erkennbares Störungs- oder Beschädigungspotenzial
Helm-Azurjungfer
Günstig Vorkommen der Libelle befinden sich
im Bereich des Emmerbaches ober-
halb der geplanten Einleitungsstelle
der Regenrückhaltebecken. Eine Be-
einträchtigung der Art durch die mit
der Planung verbundene Anlage eines
RRB ist nicht zu erwarten.
Sicherung der Wasser- und
Ufervegetation.
Nein
Nicht erfüllt
Bebauungsplan Nr. 483
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster -
Industrie- und Gewerbegebiet
8.4.3 Boden
Das Plangebiet wird bestimmt durch Geschiebelehm mit stellenweise geringmächtiger Flugsanddecke.
Es herrschen staunässe-geprägte Böden (Pseudogleye) vor. Im Hinblick auf die natürlichen Bodenfunkti-
onen nach dem Bundesbodenschutzgesetz weist das Gebiet eine mittlere (bis hohe) Wertigkeit auf. Das
landwirtschaftliche Ertragspotenzial ist bei Bodenwertzahlen von zumeist 60 Punkten als vergleichsweise
hoch zu bewerten, jedoch benötigen die Flächen bei Ackernutzung eine Entwässerung. Daher wird ein
großer Teil der Flächen gegenwärtig dräniert.
Folgende Altlasten/-verdachtsflächen sind bekannt:
Tabelle 9:
Altlasten-/Verdachtsflächen
Nr. Name /
Bezeichnung
Art vorkommende Ab-
fälle / Stoffgruppen
Einstufung
932 Liekfor Abgrabung mit
bekanntem
Verfüllmaterial
(ehemalige
Müllkippe)
Müll, z.T. Problemab-
fälle / Schwermetalle,
Kohlenwasserstoffe,
BTX, Methan, Fe,
TOC, AOX, PAK
nutzungsabhängiger
Sanierungsbedarf
39 Ergänzung
Liekfor
Abgrabung mit
unbekanntem
Verfüllmaterial
Müll, nutzungsabhängiger
Sanierungsbedarf
933 Amelsbüren
Liekfor
Abgrabung (e-
hemalige Ton-
grube) mit be-
kanntem Ver-
füllmaterial
Boden, Bauschutt,
Siedlungsabfälle /
Schwermetalle, Koh-
lenwasserstoffe,
BTX, PAK
Gefährdungsabschätzung
abgeschlossen
Boden und Bodenluftunter-
suchungen zeigen Boden-
kontaminationen in tieferen
Bodenschichten (ab 0,3 m)
Grundwasseruntersuchun-
gen unauffällig;
Im Plangebiet befinden sich mehrere verfüllte Gräben. Eine Untersuchung der Gräben im Sommer 2008
ergab keine relevanten Bodenverunreinigungen.
Auswirkungen der Planung
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegan-
gen werden. Insbesondere soll eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwick-
lung entgegengewirkt werden(§ 1a BauGB).
Durch den Bau des Gewerbe- und Industriegebietes (Gr undflächenzahl = 0,7) sowie durch die Erschlie-
ßungsstraßen kommt es im Plangebiet zu einer Gesamt versiegelung von ca. 52,9 ha. Zugleich geht mit
der baulichen Nutzung des Areals dauerhaft landwirtsch aftlich genutzte Fläche in erheblichem Umfang
verloren. Der Bau des Hansa-Busi nessparks steht damit dem Planungsg rundsatz in § 1a BauGB prinzi-
piell entgegen. Im Hinblick auf die im Baugesetz buch geforderte Überprüfung bodenschonender Alterna-
tiven ist jedoch festzustellen, dass der Bedarf an adäquaten Industrie- und Gewerbeflächen aus städte-
baulichen Gründen nicht durch Flächenrecycling, Nach verdichtung etc. in anderen Bereichen des Stadt-
gebietes gedeckt werden kann.
Mit der Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0, 7 wird das zulässige Maß von 0,8 gemäß § 17 BauN-
VO unterschritten. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche bis 0,8 ist allerdings auf der Grundla-
ge von § 19 Abs. BauNVO möglich.
Im Hinblick auf einen möglichen Sanierungsbedarf der Altlasten/-verdachtsflächen Nr. 932 und 39 (Liek-
for) erfolgte in 2008 eine vertiefte Analyse der Bela stungssituation. Mit Blick auf die Festsetzung von
Begründung / Seite - 30 - von 40
Bebauungsplan Nr. 483
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster -
Industrie- und Gewerbegebiet
landwirtschaftlichen Flächen ergaben sich daraus ke ine grundsätzlichen, d.h. der Festsetzung entgegen-
stehende Restriktionen.
Die vorhandenen Belastungen der Altlasten/-verdachts fläche Nr. 933 stehen einer Nutzung als Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur En twicklung von Boden, Natu r und Landschaft, z.B. als
Feldgehölz nicht entgegen.
Die unvermeidlichen Eingriffe in den Bodenhaushalt werden auf der Grundlage der festgesetzten GRZ im
Rahmen der Eingriffsregelung in die Bilanzierung eingestellt und ausgeglichen.
8.4.4 Wasser
Oberflächengewässer:
Im Plangebiet befinden sich die namenlosen Fließgewässer Nr. 3267000.100, 3267000.110,
3267000.910, die im Hinblick auf ihre Strukturgüte durch den naturfremden Ausbauzustand als merklich
bis stark geschädigt zu bezeichnen sind. Der Gewäss erlauf entlang der Straße Inkingrodde wird jedoch
von einem ausgeprägten Gehölzstreifen begleitet. Au sgehend vom westlichen Rand des Waldgebietes
verläuft zudem ein nicht als Gewässer klassifizi erter Graben durch den Waldbestand zum Dortmund-
Ems-Kanal.
Im Bereich der Abgrabung Liekfor befinden sich ei n größeres, bedingt natur nahes Abgrabungsgewässer
sowie einzelne kleinere Stillgewässer. Daneben sind im Plangebiet noch Teiche im Bereich Austermann,
westlich Schwering und innerhalb des zentralen Waldes vorhanden. Bei einem Folienteich an der Straße
Inkingrodde handelt es sich nicht um ein Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes.
Grundwasser:
Grundwasserleiter im Festgestein is t der Kalkmergel der Oberkreide (k f-Wert ca. 1x10 -6 m/s), der über-
wiegend durch mächtige überlagernde und geringdurchlässige Deckschichten (Geschiebemergel /-lehm
und Löß) sowie den Verwitterungshorizont des Kreidemergels geschützt ist. Das in geringen Mengen
vorhandene Grundwasser ist durch die nur geri ng durchlässigen Geschiebelehme/-mergel (k f-Wert <
1x10-7 m/s bzw. tonige Kreidemergel (kf-Wert < 1x10-8 m/s) verhältnismäßig gut geschützt. Ein geringerer
Schutzgrad liegt im Bereich der Baufelder 2-5 vor, da hier die Mächtigkeit der Deckschicht zum Teil nur
0,5 m beträgt.
Vorbelastungen der Grundwasserqualität ergeben sich lokal aus der Altlastverdachtsfläche Nr. 932 „e-
hemalige Deponie Liekfor“.
Im Plangebiet befinden sich zwei Eigenwasserversorgungsanlagen (Inkingrodde 333, Wiedaustraße 77).
Im näheren Umfeld des Plangebietes (bis ca. 400 m Umkreis) befinden sich 19 Eigenwasserversor-
gungsanlagen (Trinkwasserbrunnen).
Auswirkungen der Planung
Der Bebauungsplan setzt eine Wasserfläche im Be reich der geplanten Schwergutumschlagsstelle am
Dortmund-Ems-Kanal fest. Im Rahmen eines Änderungsverfahrens zur Planfeststellung für den Ausbau
des DEK werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen.
Durch die Planung wird das Fließgewässer Nr. 3267000.100 im Bereich Inkingrodde auf einer Länge von
ca. 750 m als Gewerbe- bzw. Industriefläche überplant. Zudem wird das Gewässer im Bereich des Kreis-
verkehres am Kappenberger Damm zweifach durch die Straße gequert. Für das Gewässer ist eine Verle-
gung in einen neu zu schaffenden, ca. 20 m breiten Grün streifen vorgesehen, der von der Straße In-
kingrodde entlang der geplanten Autobahnabfahrt und der Autobahn A1 bis zum Dortmund-Ems-Kanal
geführt wird. Innerhalb der Grünflächen ist ein naturnaher Ausbau vorgesehen. Als Belastung des neu zu
schaffenden Gewässers verbleiben die Nähe zu Industrie-/ Gewerbeflächen und zur Autobahn sowie die
Überbauung weiter Teile des natürlichen Einzugsgebietes. In der Folge ist mit einer deutlich verminderten
Wasserführung des Gewässers zu rechnen. Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung
des Gewässers erfordert ein wasserrechtliches Verfahren nach § 31 WHG. In einem ersten Verfahrens-
schritt wird das Verfahren nach § 31 WHG für die notwendige Verlegung des Gewässers im Bereich des
Kreisverkehrs am Kappenberger Damm durchgeführt.
Begründung / Seite - 31 - von 40
Bebauungsplan Nr. 483
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Industrie- und Gewerbegebiet
Weiterhin werden mehrere nicht als Gewässer klassi fizierte Gräben sowie ein Folienteich westlich der
Straße Inkingrodde durch Gewerbeflächen in Anspru ch genommen. Eines wasserrechtlichen Genehmi-
gungsverfahrens bedarf es hierzu nicht.
Das im Gebiet anfallende Nieders chlagswasser wird durch insges amt drei Regenrückhaltebecken mit
vorgeschalteten Regenklärbecken quantitativ und qua litativ so aufbereitet, dass es schadlos dem Em-
merbach als natürlichem Vorfluter zugeführt werden kann. Für die Regenrückhaltebecken ist eine natur-
nahe Bauweise vorgesehen. Eine ortsnahe Versickerung ist bereits durch die ungünstigen Bodenverhält-
nisse im Plangebiet ausgeschlossen.
Im Hinblick auf das Grundwasser ergibt sich durc h die Versiegelung von rund 50 ha Fläche eine Minde-
rung der Grundwasserneubildung. Di e Grundwasserneubildung dürfte auf grund der sehr dichten Böden
jedoch bereits heute eingeschränkt sein, da das in den Boden einsickernde Niederschlagswasser in wei-
ten Teilen des Gebietes über landwirtschaftliche Dr änagen in die Gräben und Fließgewässer entwässert.
Nur ein verhältnismäßig geringer Anteil des Nieder schlagswassers dürfte daher bis zum Grundwasser
durchsickern. Hinsichtlich der Eigenwasserversor gungsanlagen kann aufgrund der geringen Entnahmen
davon ausgegangen werden, dass der Ausgleich im Wesentlichen durch die horizontale Grundwasser-
strömung im Kreidemergel erfolgt bzw. die vorhan dene Grundwasserneubildung der außerhalb des Ge-
bietes liegenden Brunnenanlagen ausreicht. Eine erheblich nachteilige Auswirkung für die Nutzer ist da-
her nicht zu erwarten. Zur Beweissicherung empfiehlt die Untere Wasserbehörde die Anlage von Grund-
wassermessstellen, mittels derer das Grundwasserniveau des Kreidemer gels in den relevanten Berei-
chen beobachtet werden kann.
Zur Erkundung potenzieller Auswirkungen des in Wa ldrandnähe gelegenen RRB Inkingrodde-West auf
das Umfeld erfolgte eine Untersuchung des Ingenieurbüros Dr. Muntzos und Partner (2008). Aus gutach-
terlicher Sicht kann demnach jegliche Beeinflussung der Grundwassersituation außerhalb des RRB aus-
geschlossen werden.
In den Baufeldern 2-5 besteht ein erhöhtes Grundwassergefährdungspotenzial, sofern durch Baumaß-
nahmen der Kreidemergel bis in die klüftigen Schichten hinein geöffnet wird.
Die unvermeidlichen Eingriffe in den Wasserhaushalt we rden im Rahmen der Eingriffsregelung in die Bi-
lanzierung eingestellt und ausgeglichen. Im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung werden die Ein-
zelheiten für die Verlegung des Wasserlaufes geregelt.
8.4.5 Klima / Luft
Zur Beurteilung möglicher Auswirkungen des Gewerbe- und Industriegebietes auf das Klima kann auf ein
Gutachten des Büros für Umweltmeteorologie (2000/2001) zurückgegriffen werden. Ziel des Gutachtens
war, sowohl für den Nahbereich als auch für die Umgebung (z.B. Amelsbüren, Hiltrup) und die Innenstadt
mögliche Beeinträchtigungen des Klimas bzw. der Luft zu ermitteln und zu bewerten.
Das Plangebiet liegt nach den Darstellungen der Klimaanalyse Münster teilweise innerhalb bzw. am äu-
ßersten Rand eines für Münster bedeutsamen Belüftu ngskorridors. Im Hinblick auf die beschriebene Be-
lüftungsfunktion des Gebietes für das Stadtgebiet v on Münster wurden in dem Gutachten sowohl die
Flurwinde, d. h. auf lokalen Temperaturdifferenzen ber uhende Winde, die vom Umland in die Innenstadt
gelangen können, als auch die überörtlich wirksamen Gradientwinde untersucht.
Flurwinde konnten maximal bis zum rund 1,0 km we iter nördlich gelegenen Haus Getter nachgewiesen
werden und sind daher für den Luftaustausch zwischen dem Plangebiet und der Innenstadt nicht von Re-
levanz.
Für die Klimafunktion einer Ventilationsbahn spricht neben der Breite, der geringen Oberflächenrauhigkeit
und dem niedrigen Versiegelungsanteil insbesondere die lineare Ausrichtung der Freiflächen auf den
Wirkungsraum Innenstadt. Maßgebliche Austauschhi ndernisse sind nicht vorhanden. Von dem großflä-
chigen Kaltluftentstehungsgebiet kann damit bei entsp rechender Anströmrichtung kühle Luft in Richtung
Innenstadt transportiert werden. Die Ergebnisse des Gutachtens belegen diesbezüglich analog zu den
Daten der Ausbreitungsklassen-Statistik des Deutschen Wetterdienstes die überdurchschnittlich große
Bedeutung der Luftzufuhr aus Süden. Diese Windrichtung ist vor allem bei niedrigen bis mäßig hohen
Windgeschwindigkeiten besonders häufig.
Begründung / Seite - 32 - von 40
Begründung / Seite - 33 - von 40
Bebauungsplan Nr. 483
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Industrie- und Gewerbegebiet
Auswirkungen der Planung
Die Auswirkungen auf das Klima sind mit Blick auf die Be lüftung der Innenstadt nicht erheblich, da örtli-
che Flurwinde nicht betroffen werden und der g enannte Belüftungskorridor (Ventilationsbahn) nur am
Rande und für die Belüftungssituation von Münster du rch die große Entfernung zum Stadtzentrum nur in
unerheblichem Maße tangiert wird. Eine Beeinträch tigung der Belüftungssituation der Innenstadt durch
den Hansa-Businesspark kann sicher ausgeschlossen werden.
Im Bereich des Plangebietes werden sich die lokalklimatischen Verhältnisse vom bislang vorhandenen
Freilandklima hin zu einem Klima stark verdichteter Räume verschieben. Die Auswirkungen, z.B. stärkere
Erwärmung, Veränderung des Windfel des etc. werden sich dabei auf den Planungsraum selber und das
nächste Umfeld beschränken.
Die lufthygienischen Auswirkungen des Vorhabens sind in Kapitel 8.4.1 (Mensch) beschrieben.
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild
Das Planungsgebiet wird überwiegend durch landwirtschaftliche, als Ackerland genutzte Flächen geprägt.
Südlich der Wiedaustraße sind große Ackerschläge vorherrschend. Den Landschaftsraum positiv prägen
vor allem die Waldflächen zwischen Wiedaustraße und Dortmund-Ems-Kanal sowie das Umfeld des DEK
mit markantem Altbaumbestand. Die Wallhecke nordw estlich des Waldbestandes und die gewässerbe-
gleitenden Gehölze an der Straße Inkingrodde zählen zu den wenigen die freie Feldflur gliedernden
Strukturen. Auch um die Gebäude/Hoflagen befinden sich zahlreiche markante Gehölzbestände. Heraus-
zuheben ist ein von alten Linden gerahmter Bildstock westlich des Hofes Austermann.
Neben der z.T. ausgeräumten Feldflur wirken sich heute die Trasse der Autobahn A1 sowie eine parallel
der Bahnstrecke verlaufende 110 KV-Freileitung negativ auf das Landschaftsbild aus.
Auswirkungen der Planung
Für den Großteil des Untersuchungsgebietes besteht für das Landschaftsbild ein mittleres Konfliktpoten-
tial. Zwar besitzt der Landschaftsraum unter Berücksichtigung der Vorbelastungen in weiten Teilen keine
besondere landschaftliche Bedeutung, jedoch erfährt der Raum durch das Gewerbe- und Industriegebiet
eine vollständige gestalterische Überformung. Die char akteristische Eigenart der Landschaft wird durch
die Planung im Plangebiet und benachbarten Landschaftsräumen maßgeblich verändert.
Besonders nachteilig wirkt sich der Verlust der wenigen prägenden Elemente des Raumes aus. Hervor-
zuheben ist hierbei der Altbaumbestand entlang des DEK und der Verlust von Wald mit abschirmender
Funktion im Bereich der Autobahn. Durch die gepl ante Haupterschließungsstraße kommt es des Weite-
ren zu einer Zerschneidung einer gesetzlich geschützten Wallhecke, deren Beseitigung bzw. Beschädi-
gung verboten ist (§ 47 LG NW). Für die geplante Du rchschneidung der Wallhecke ist eine landschafts-
rechtliche Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde erforderlich (§ 69 Abs. 1 LG NW).
Eine besonders markante Eiche und eine Eichengruppe im Süden des Plangebietes werden als zu erhal-
ten festgesetzt. Die Baugrenzen sind in diesen Bereichen so gefasst, dass ein Erhalt der Bäume gewähr-
leistet werden kann.
Durch die Festsetzung einer Baumassenzahl 7 (6,0 bzw. 10,0) im Industriegebiet ergibt sich keine festge-
schriebene maximale Bauhöhe. Bei geringerer Ausdehnung der Baukörper in der Fläche ist eine entspre-
chende Ausdehnung in der Höhe möglich (z.B. Silos, S peicher, Türme etc.). Wie weit das Industriegebiet
aus der freien Landschaft wahrnehmbar ist, lässt sich daher zurzeit nicht konkret bestimmen. Für das
sich nördlich anschließende Gewerbegebiet beidsei ts der Wiedaustraße ist eine Höhenbegrenzung auf
10 m festgesetzt. Zur verträglichen Einbindung und inner en Gestaltung des großflächigen Gewerbe- und
Industriegebietes werden entlang aller Erschließungsstraßen Bäume vorgesehen. Darüber hinaus sind
die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze mit Ausnahme der notwendigen
7 Die Baumassenzahl (BMZ) gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche
im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO zulässig sind. Das Höchstmaß in Industriegebieten beträgt für die
BMZ 10,0.
Bebauungsplan Nr. 483
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Industrie- und Gewerbegebiet
Zu- und Abfahrten vollflächig mit standortgerechten, heimischen Flurgehölzen zu bepflanzen. (vgl. TF
1.7)
Die Einsehbarkeit des südlichen Teilbereiches wird nach Westen und Osten durch den Waldbestand bzw.
die Hochlage der Autobahn begrenzt. Eine höhere Empfindlichkeit besteht gegenüber den südlich an-
grenzenden Landschaftsräumen. Gegenüber dem Dortmund-Ems-Kanal erfolgt teilweise eine Abschir-
mung durch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Stark einsehbar verbleibt der südliche Teilbereich aus nördlicher Richtung sowie teilweise von der Auto-
bahn A1. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass mit dem geplanten 6-streifigen Ausbau der A1 die
abschirmende Böschungsbegrünung zwar temporär entfä llt, mittelfristig durch Neupflanzung aber wieder
hergestellt wird.
Der nördliche Teilbereich wird allseitig durch Pflanzgebote bzw. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Natur und Landschaft eingebunden.
Durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes wie die genannten An-
pflanzungen wird der landschaftliche Eingriff möglichst gering gehalten. Zum Ausgleich der verbleibenden
Eingriffe in die Landschaft werden darüber hinau s Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, die neben ihrer
landschaftsökologischen Funktion sich auch auf die Landschaft positiv auswirken werden.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Der Schutz des kulturellen Erbes umfasst materielle Zeugnisse wie Bau- und Bodendenkmale oder histo-
rische Kulturlandschaften. Bau- oder Bodendenkmal e sind im Plangebiet nicht vorhanden. Daneben
zeichnet sich das Gebiet nur durch wenige Reste der historischen Kulturlandschaft aus. Hierzu zählen
insbesondere die historische Gebäudesubstanz (Gehöfte einschließlich Umgebung) sowie der in histori-
schen Karten belegte Waldbestand. Historisch bemerkenswerte Strukturen sind des weiteren der Kap-
penberger Damm, der wohl schon um 809 vorhanden war und über die Jahrhunderte eine bedeutende
Wegeverbindung für Handel und Post darstellte, sowie die Ziegeleien, die im Raum Amelsbüren bis in die
Anfänge des 16. Jahrhundert zurückgehen. Letzte Zeugnisse sind die Reste der alten Gruben der Ziege-
lei Janinhoff.
Von der Unteren Denkmalbehörde wurde der Hof Austermann (Wiedaustraße 10) mit seinem massiven
Speicher (Mühlenhaus) und dem Hofkreuz (errichte t 1918) als erhaltenswerte Bausubstanz ermittelt. Um
die Mitte des 16. Jahrhunderts errichteten die Besitzer des Hauses Amelsbüren auf dem „Hoenfelde“ eine
Bockwindmühle. Anfang des 19. Jahrhunderts übernah m schließlich der Müller Austermann die Wind-
mühle, die dem heutigen Gebäude zu Grunde liegt.
Als Sachgüter sind im Plangebiet die vorhandene Gebäudesubstanz und im weitesten Sinne auch die
land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen zu berücksichtigen.
Auswirkungen der Planung
Die aus kulturhistorischen Gründen erhaltenswerte Bausubstanz wird von der Planung nicht direkt betrof-
fen, erfährt aber durch das Heranrücken der gewerblich-industriellen Nutzung eine gewisse Abwertung
des Erlebnis- und Zeugniswertes. Als Relikte der ehemals kleinteiligeren Kulturlandschaft und auch als
Sachgüter sind die beiden Hoflagen Reifig und Wortmann bereits im Vorgriff des Bebauungsplanes abge-
rissen worden. Für weitere Gebäude im städtischen Besitz ist der Abriss absehbar.
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen oftmal s Wechselwirkungen, auf die bei besonderer Re-
levanz an dieser Stelle hingewiesen wird. Im Zuge des Umweltberichtes zum Bebauungsplan wurde ins-
besondere der Zusammenhang zwischen den klimatischen Verhältnissen (Belüftungskorridor) und poten-
ziellen Luftverunreinigungen untersucht. Erheblic h nachteilige Umweltauswirkungen gehen von den
Wechselwirkungen zwischen Klima und Lufthygiene nicht aus.
Begründung / Seite - 34 - von 40
Bebauungsplan Nr. 483
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster -
Industrie- und Gewerbegebiet
8.5 Nichtdurchführung der Pl anung (Prognose Null-Variante)
Im Prognose-Nullfall wird eine Entwicklung prognostiziert, die sich bei einem Verzicht auf die Realisierung
des Hansa-Businessparks einstellen würde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch ohne Hansa-
Businesspark vom Bau der neuen Autobahnanschlussste lle Hiltrup auszugehen ist. Sowohl mit als auch
ohne Anschlussstelle ergäben sich hi nsichtlich der Belange des Naturhaushaltes deutlich verminderte
Belastungen, die vor allem durch den Verzicht auf die großflächige Inanspruchnahme von Freiflächen zu-
rückzuführen wären. Bei Nichtdurchführung der Planu ng würde das Gebiet nach wie vor durch landwirt-
schaftliche Nutzungen geprägt.
Hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes ist bei einem Verzicht auf den Hansa-Businesspark
nicht mit erheblichen Entlastungen zu rechnen, da die Immissionssteigerungen zu großen Teilen auf die
neue Anschlussstelle Hiltrup zurückzuführen sind. Im Kreuzungsbereich Kappenberger Damm / Wie-
daustraße sind auch höhere Belastungen zu erwarten als im Planfall, da die Entlastungswirkung der süd-
lichen Verkehrsspange in diesem Fall nicht zum Tragen käme.
Bei der Beurteilung eines Verzichtes auf die Planung is t auch zu berücksichtigen, dass zwar vor Ort Be-
lastungen vermieden werden könnten, diese jedoch be i entsprechendem Gewerbeflächenbedarf auch an
anderer Stelle vergleichbare Umweltfolgen bewirken können.
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Der Bebauungsplan ist aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt, so dass keine räumlichen
Standortalternativen im Stadtgebiet von Münster zu untersuchen sind.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplane s wurde die Planung iterativ fortentwickelt. Nach
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange wurde die Planung
dahingehend verändert, dass auf eine anschlussfreie Querspange zwischen Kappenberger Damm und
Wiedaustraße verzichtet wurde. Stattdessen nimmt die Haupterschließungsstraße des Hansa-
Businessparks auch weite Teile des Durchgangsverkehres auf. Im Bereich des Kreuzungsbereiches
Kappenberger Feld ergeben sich nach den Prognosen von IVV (2008) hinsichtlich der Verkehrsbelastung
nur geringfügige Unterschiede zwischen der ehemal igen Planung mit anbaufreier Querspange und der
dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Planung. Hinsichtlich der zu prüfenden Umweltmedien ergeben
sich im Vergleich der beiden Varianten die nachfolgend beschriebenen Vor- bzw. Nachteile:
Tabelle 10:
Auswirkungen einer Planalternative mit anbaufreier Querspange
im Vergleich zum Planfall
Umweltmedien Auswirkungen Tendenz im
Vergleich zum
Planfall
Menschen vergleichbare Immissionsbelastung im
Kreuzungsbereich Kappenberger Feld
Î
Pflanzen und Tiere Erhöhte Zerschneidungswirkung im Be-
reich einer Wallhecke
Ô
Boden Doppelerschließung, geringere Effektivität
bei der Inanspruchnahme von Boden.
Ô
Wasser vergleichbare Zerschneidungswirkung im
Bereich eines Fließgewässers
Î
Klima/ Luft vergleichbare Luftschadstoffbelastung im
Kreuzungsbereich Kappenberger Feld
sowie an der Wiedaustraße.
Î
Landschaft Keine signifikante Differenz im Vergleich
zum Planfall
Î
Kulturgüter und sonstige
Sachgüter
Keine Relevanz Î
Ï deutlich besser Ò besser Î gleich Ô schlechter Ð deutlich schlechter
Begründung / Seite - 35 - von 40
Bebauungsplan Nr. 483
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Zusammenfassend ergeben sich im Planfall Entlastungswirkungen in Bezug auf die Belange des Natur-
haushaltes. Für das Schutzgut Mensch ergeben sich keine signifikanten Unterschiede. Unter Umweltge-
sichtspunkten ist daher der Planfall zu präferieren.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung
der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage versetzt, insbesondere unvor-
hergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe
zu ergreifen. Im Rahmen des Monitoring kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
- Durchführung einer Verkehrszählung nach Inbet riebnahme der Autobahnabfahrt und 50%-iger Auslas-
tung des Hansa-Businessparks zur Überprüfung der Verkehrsprognosen,
- Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere im
Hinblick auf die Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen.
8.8 Zusammenfassung
Die Stadt Münster beabsichtigt mit dem Bebauungsp lan Nr. 483 im Südwesten des Stadtgebietes ein
großflächiges Gewerbe- und Industriegebiet zu erschließen. Als erster Baustein soll der südliche Teilbe-
reich östlich der Autobahn in Bauabschnitten erschl ossen werden. Der nördliche Teilbereich umfasst Ge-
werbeflächen nördlich der Wiedaustraße. Der Bebauungsplan weist eine Gesamtfläche von 126,3 ha auf.
Für neue Gewerbe- und Industrieflächen werden insgesamt 55,55 ha als Nettobaufläche vorgehalten. Auf
die geplante Verkehrserschließung entfallen 10,0 ha. Di e verbleibenden Flächen verteilen sich insbeson-
dere auf Festsetzungen für Freifläch en (Wald, Fläche für die Landwirt schaft, Ausgleichsflächen, öffentli-
che Grünflächen u.a.).
Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die auf verschiedenen Fachgutachten, z.B. zum
Immissionsschutz und Artenschutz beruht, wurden die Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt
intensiv untersucht und im vorliegenden Umweltbericht zum Bebauungsplan dargestellt. Die nachfolgen-
de Tabelle fasst die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens zusammen:
Tabelle 11:
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen
Schutzgut Auswirkungen des Hansa-Businessparkes auf die Umwelt
Mensch − Vorhabenbedingte Lärmpegelerhöhungen im bestehenden Stra-
ßennetz sind gering; eine Erhöhung der Belastung an bereits stark
vorbelasteten Gebäuden wird unter Berücksichtigung der mit dem
Autobahnausbau vorgesehenen Maßnahmen vermieden.
− Erfordernis passiven Schallschutzes für das Plangebiet, insbeson-
dere zum Schutz vor Lärmimmissionen der Autobahn.
− Im Zusammenhang mit dem Neubau von Straßen ergibt sich kein
Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen.
− Gewerbliche Lärm- und Luftschadstoffimmissionen werden durch
die Staffelung des Gebietes nach Abstandsklassen verträglich ge-
steuert. Im Einzelfall werden die erforderlichen Abstände nicht ein-
gehalten, so dass im Genehmigungsverfahren eine Prüfung und
verträgliche Festlegung der zulässigen Immissionen erforderlich
wird.
− Der Anteil des Hansa-Businessparkes an den verkehrlich bedingten
Luftschadstoffimmissionen (NO
2 /PM10) ist gering; dominierend bis
hin zu Grenzwertüberschreitungen ist der Einfluss der Autobahn.
− Eine Beeinträchtigung der Innenstadt oder benachbarter Ortsteile
durch Luftschadstoffimmissionen ist auszuschließen.
− Risiken durch potenzielle Störfälle sind im Rahmen der Genehmi-
gungsverfahren für einschlägige Betriebe zu minimieren.
− Die Erholungsfunktionen im Plangebiet, insbesondere mit Bezug
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Begründung / Seite - 37 - von 40
Bebauungsplan Nr. 483
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Tabelle 11:
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen
Schutzgut Auswirkungen des Hansa-Businessparkes auf die Umwelt
zum Dortmund-Ems-Kanal werden nachhaltig beeinträchtigt.
Tiere,
Pflanzen, bio-
logische Viel-
falt
− Durch den Bebauungsplan werden überwiegend Ackerflächen in
Anspruch genommen; ein starker Eingriff erfolgt vor allem durch die
Beseitigung eines Waldbestandes.
− Aus der Planung ergibt sich eine Gesamtversiegelung von ca. 51,8
ha. Die Eingriffe werden durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen
innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungs-
plans kompensiert. Außerhalb des Bebauungsplans werden hierfür
Flächen in einem Umfang von ca. 31,5 ha bereitgestellt.
− Für die Beseitigung von Wald erfolgt eine Ersatzaufforstung im Sin-
ne des Forstrechtes in einem Umfang von ca. 4,4 ha.
− Aus artenschutzrechtlichen Gründen ergeben sich Anforderungen
an die Eingrünung/Abschirmung des Gebietes sowie spezielle Ar-
tenschutzmaßnahmen. Artenschutzrechtlich relevante Belange ste-
hen der Planung nicht grundsätzlich entgegen.
Boden − Großflächige Inanspruchnahme von Ackerflächen mit mittlerer bis
hoher Wertigkeit.
− Hoher Freiflächenverbrauch.
− Altlasten- / Verdachtsflächen stehen den im Bebauungsplan festge-
setzten Nutzungen nicht entgegen.
Wasser − Überplanung und Verlegung eines namenlosen Gewässers auf ei-
ner Länge von rund 750 m erfordert wasserrechtliches Genehmi-
gungsverfahren.
− Relevante Auswirkungen auf innerhalb und außerhalb des Plange-
bietes befindliche Eigenwasserversorgungsanlagen werden nicht
erwartet.
− Erhöhtes Grundwassergefährdungspotential auf Teilflächen durch
geringmächtige Deckschichten über dem Kreidemergel.
− Nachteilige Auswirkungen des geplanten Regenrückhaltebeckens
auf den Wasserhaushalt des benachbarten Waldbestandes sind
nicht gegeben.
Klima / (Luft) − Vom Hansa-Businesspark geht keine relevante Beeinträchtigung
der Belüftungsfunktion der Innenstadt aus (Belüftungskorridor).
− Im Plangebiet selber werden sich die lokalklimatischen Verhältnisse
vom bislang vorhandenen Freilandklima hin zu einem Klima stark
verdichteter Räume verschieben.
Landschaft − Der Hansa-Businesspark wird das Landschaftsbild maßgeblich ver-
ändern.
− Eine geschützte Wallhecke muss für die Haupterschließungsstraße
zerschnitten werden. Die hierfür notwendige Befreiung muss durch
die Untere Landschaftsbehörde erfolgen.
− Einzelne markante Gehölzstrukturen werden dauerhaft gesichert.
− Eingrünungsmaßnahmen bewirken -soweit möglich- eine verträgli-
che landschaftliche Einbindung in das Umfeld.
Sachgüter /
Kulturelles Er-
be
− Die Realisierung des Hansa-Businessparkes ist mit dem Abriss ein-
zelner Wohngebäude verbunden.
− Mit dem Abriss zweier Hoflagen ist historische Substanz verloren
gegangen; das Umfeld des kulturhistorisch bedeutsamen Hofes
Austermann wird nachhaltig überformt.
Mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich von nachteili-
gen Umweltfolgen wird die Erheblichkeit der aus der Planung resultierenden nachteiligen Umweltauswir-
Bebauungsplan Nr. 483
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster -
Industrie- und Gewerbegebiet
kungen deutlich reduziert. Die verbleibenden Umweltbeeinträchtigungen werden in der Abwägung adä-
quat berücksichtigt.
Im Zuge der Umweltprüfung wurde auch untersucht, inwieweit eine alternative Verkehrsführung mit an-
baufreier südlicher Querspange sich auf die Umwelt auswirkt. Als Ergebnis ergeben sich für diese Alter-
native zusätzlich Belastungswirkungen für den Natur haushalt. Für das Schutzgut Mensch ergeben sich
keine signifikanten Unterschiede zum Planfall, so dass dem Planfall der Vorzug zu geben ist.
Durch verschiedene Monitoringmaßnahmen wird gewährleistet, dass etwaige unvorhergesehene Auswir-
kungen erkannt und ggf. Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.
9. Gesamtabwägung
Aufgrund der bestehenden Lagegunst ( Autobahn, Umschlagstelle, Gleis ) sind die bestehenden Pla-
nungsziele an diesem Standort stadtentwicklungspl anerisch sinnvoll und ökologisch weitgehend verträg-
lich umzusetzen. Angesichts einer insgesamt geringen bis mittleren ökologischen Wertigkeit der Flächen
sind die verbleibenden, nachteiligen Umweltauswirk ungen hinsichtlich des in Folge der Gewerbeansied-
lungen eintretenden Verlustes von unversiegelten Bodenflächen und Lebensräumen und der damit ver-
bundenen Veränderung von Landschaft und Landschaftsbild hinnehmbar.
Der ermittelte Ausgleichsflächenbedarf wird teils in nerhalb und teils auf städtischen Flächen außerhalb
des Plangebietes vollständig kompensiert.
Die vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des Plangebietes sowie auf den „externen“ städtischen Aus-
gleichsflächen bilden gemeinsam ein hochwertiges grünplanerisches Gesamtkonzept. Die geplanten ge-
werblichen Bauflächen werden nach Norden nördlich der Wiedaustraße und im östlichen Bereich optimal
in den freien Landschaftsraum eingebunden.
Ergänzend wird durch die ein - und beidseitig geplanten Baumstandorte innerhalb der Erschließungsstra-
ßen bei gleichzeitiger Vorgartenbegrünung das Pl angebiet grüngestalterisch aufgewertet. Die gegebene
Beeinträchtigung der Erholungsfunktionen wird u.a. auch durch eine adäquate alternative Streckenfüh-
rung der 100 - Schlösserroute durch das Gebiet gemil dert. Die überplante Waldfläche wird im Verhältnis
1:2 aufgeforstet.
In der Abwägung sind die mit der Entwicklung des H ansa –Businesspark verknüpften Positiveffekte für
den Wirtschaftsstandort Münster gewichtiger einzustufen als die verbleibenden Umweltauswirkungen, die
durch die genannten Maßnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich auf
ein unvermeidliches Maß reduziert werden.
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Die geplanten Bauflächen befinden sich weitgehe nd im Eigentum der Wirtschaftsförderung Münster
GmbH (WFM) als städtisches Tochterunternehmen. Die WFM wird als Entwicklungs-, Vermarktungs-,
und Erschließungsträgerin des Gesamtvorhabens auftret en, so dass im Grundsatz eine zeitnahe, be-
darfsabhängige Umsetzung und Realisierung der Planung in Bauabschnitten gewährleistet ist.
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung, -
insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der Familien, der
jungen, alten und behinderten Menschen sowie die unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und
Männer - wurden die zuständigen Fachämter und Träger öffentlicher Belange vor der Offenlegung des
Bebauungsplans beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie während der Beteiligungen der
Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren sind keine we iteren Anhaltspunkte ersichtlich, die eine nicht
berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen.
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Plan-
gebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher
und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich.
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Bebauungsplan Nr. 483
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster -
Industrie- und Gewerbegebiet
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anlage zu dem durch den
Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossenen Bebau-
ungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Bu sinesspark Münster – Industrie- und
Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor
/Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)
Münster, __________
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
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Bebauungsplan Nr. 483
Amelsbüren – Hansa Businesspark Münster -
Industrie- und Gewerbegebiet
Quellenverzeichnis:
1. AGAR Münster (2000): Bestandserfassung der Amphibien und Reptilien im Geltungsbereich des
Landschaftsplans Davert und Hohe Ward
2. Alberding, Jürgen (2000): Untersuchung zur Si edlungsdichte ausgewählter Brutvogelarten im ge-
planten Gewerbe- und Industriegebiet Amelsbüren, Münster
3. Alberding, Jürgen (2007): Aktualisierung de r avifaunistischen Bestandserfassung aus dem Jahr
2000 im geplanten „Hansa-Businesspark“ Münster, Münster 2008
4. Amt für Grünflächen- und Umweltschutz (2008): Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) für
den „Hansa-Businesspark-Münster“, Münster
5. Büro für Umweltmeteorologie (2000): Klima- und Immissionsschutzgutachten für den geplanten
Gewerbe- und Industriepark Münster Amelsbür en, Stufe I: Auswertung vorhandener Unterlagen
sowie Grundeinschätzung und Definition des weiteren Untersuchungsbedarfs, , Paderborn
6. Büro für Umweltmeteorologie (2001): Klima- und Immissionsschutzgutachten für den geplanten
Gewerbe- und Industriepark Münster Amelsbür en, Stufe II: Messungen, Simulationen, Planungs-
hinweise, Paderborn
7. Ingenieurbüros Dr. Muntzos und Partner (2008) : Grundwassersituation im Bereich des geplanten
RRB Inkingrodde-West, gutachterliche Stellungnahme, Lienen
8. Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG (2008) : Luftschadstoffgutachten für die Planungen des
Hansa-Businessparks in Münster, Karlsruhe
9. IVV-Aachen (2008): Verkehrsuntersuchung zum Hansa-Businesspark Münster als Aktualisierung
der Verkehrsuntersuchung Autobahnanschluss Münster-Hiltrup; Aachen
10. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge (2008): Immissionstechnische Untersuchung Bebau-
ungsplan 483, Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster, Münster
11. Schwartze, Michael (2007): Amphibienerfassung für das geplante Gewerbegebiet Hansa-
Businesspark Münster, Warendorf
12. Trappmann, Carsten (2000): Faunistische Untersuchung zum Vorkommen von Fledermäusen in
einem Untersuchungsgebiet bei Münster Amelsbüren, Münster
13. Trappmann, Carsten, Münster (2007): Faunistische Untersuchung zum Vorkommen von Fleder-
mäusen im Bereich Hansa-Businesspark Amelsbüren in Münster, Münster
14. Atisreal ( 2005 ) : Industrie – und Gewerbepark Münster - Südwest, Vermarktungsstudie
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V-0194-2009-Anlage-5-Änderungen nach der Offenlegung
514 Zeichen
GFL AE GE u. AK I-VI 0,7 max.GH 10,0 m GE u. AK I-VI 0,7 max.GH 10,0 3 74 331 24 39 321 333 23 25 0 max.GH 10,0 m GE 0,7 u. AK I-VII U GFL AE GI u. AK I-V 0,7 6,0 13 273 111 29 117 135 118 28 297 134 72 133 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Planausschnitte Maßstab 1:2500 ST ADT M TÜNS ER Stand: Offenlegung Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0194/2009 Bebauungsplan Nr. 483 Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster Geplante Änderungen nach der Offenlegung
Beschlussvorlage
9029 Zeichen
V/0194/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 483: Hansa-Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 23.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.05.2009 Hauptausschuss Vorberatung 13.05.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1 Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483: Hansa- Businesspark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1.1 Im Bereich der geplanten Autobahn- Anschlussstelle wird in einem Baufenster die Baugrenze verändert (Anlage 1, Punkt 12). 1.1.2 Der Begriff „Hafen“ wird durch den Begriff „Umschlagstelle“ ersetzt (Anlage 1, Punkt 13). 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483 nicht gefolgt: 1.2.1 Der Anregung, das Grundstück Liekfor 10 sowie die umliegenden Flächen im Bebauungsplan als Misch- oder Gewerbegebiet festzusetzen (Anlage 1, Punkt 1). 1.2.2 Dem Widerspruch gegen eine zukünftig eingeschränkte Zulässigkeit von Neben- anlagen und Einfriedigungen auf dem Grundstück Liekfor 10 (Anlage 1, Punkt 1). 1.2.3 Der Kritik an dem geplanten Bahnanschlussgleis (Anlage 1, Punkte 1, 4 und 7). Vorlagen-Nr.: V/0194/2009 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Hülk Ruf: 492 61 30 / 492 61 90 E-Mail: Hülk@stadt-muenster.de Datum: 02.04.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0194/2009 1.2.4 Den Zweifeln an den Ergebnissen des vorliegenden Lärmschutzgutachtens (An- lage 1, Punkt 1). 1.2.5 Den Einwendungen gegenüber befürchteten Geruchsbelästigungen aus der das Grundstück Liekfor 10 umgebenden Landwirtschaft und des neu geplanten Ge- werbes (Anlage 1, Punkt 1). 1.2.6 Dem Einwand, naturschutzrechtliche Belange seien nicht ausreichend berück- sichtigt worden (Anlage 1, Punkt 1). 1.2.7 Dem Vorschlag, die ursprüngliche Planung einer neuen, anbaufreien Erschlie- ßungsspange als Autobahnzubringer weiter zu verfolgen und insofern die Wie- daustraße von ihrer Funktion als Zubringerstraße zu entlasten (Anlage 1, Punkte 2 und 6). 1.2.8 Der Anregung, den Kappenberger Damm in nördlicher bzw. westlicher Richtung zu verschwenken, um Platz für einen Lärmschutzwall zu gewinnen (Anlage 1, Punkt 2). 1.2.9 Der Kritik am Verlust landwirtschaftlicher Flächen infolge der Planung und der Forderung, an anderer Stelle die Ausweisung von Gewerbeflächen zurückzu- nehmen (Anlage 1, Punkt 2). 1.2.10 Dem Einwand gegen die Festsetzung als Fläche für die Landwirtschaft im Be- reich der Grundstücke Wiedaustraße 68, 70, 70 a, 70 b, 70 c, 80, 80 a, 80 b, 80 c, 107 und 112 (Anlage 1, Punkte 3, 5 und 6) 1.2.11 Der Forderung, auf das Gewerbegebiet nördlich der Wiedaustraße zu verzichten (Anlage 1, Punkte 3, 4 und 5). 1.2.12 Der Forderung nach weitergehendem Lärmschutz im Falle der Beibehaltung der Ausweisung des Gewerbegebietes nördlich der Wiedaustraße (Anlage 1, Punkte 3 und 4). 1.2.13 Den Befürchtungen zu Lärm- und Schadstoffimmissionen im Bereich des Grund- stücks Wiedaustraße 70 a und der damit verbundenen Forderung nach einem Lärmschutzwall und einer Verschwenkung von Wiedaustraße und geplanter Gleistrasse in südlicher Richtung (Anlage 1, Punkt 5). 1.2.14 Dem Einwand gegen die Festsetzung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche nördlich der Wiedaustraße als Ausgleichsfläche und der Anregung, diese Flä- chen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen (Anlage 1, Punkt 8). 1.2.15 Dem Einwand gegen die Festsetzung von Flächen im Südosten des Plangebie- tes als Wald bzw. Ausgleichsflächen und der Anregung, diese Flächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen (Anlage 1, Punkt 9). 1.2.16 Der Ansicht, die Börgerbrücke sei zukünftig nur für Fußgänger und Radfahrer durchgängig befahrbar und der Anliegerverkehr werde dadurch erschwert (Anla- ge 1, Punkt 10). 1.2.17 Der Befürchtung erheblicher Belästigungen in Folge des zu erwartenden Lkw- Verkehrs während der Bauzeit des Regenrückhaltebeckens (Anlage 1, Punkt 10). - 3 - V/0194/2009 1.2.18 Der Befürchtung, die Vorflutsituation im Bereich des Emmerbaches könnte sich in Folge der Planung nachhaltig verschlechtern (Anlage 1, Punkt 10). 1.2.19 Der Vermutung einer möglichen Konfliktsituation zwischen einer Erweiterung der Bullenmast eines südlich des Plangebiet liegenden landwirtschaftlichen Betriebes und dem neuen Industriegebiet (Anlage 1, Punkt 10). 1.2.20 Der Anregung, die textlichen Festsetzungen bezüglich des Ausschlusses von Einzelhandel zu ändern (Anlage 1, Punkt 11). 1.2.21 Der Anregung, in den Bebauungsplan die Anbauverbotszone und die Anbaube- schränkungszone der Autobahn einzutragen und die textlichen Hinweise um wei- tere Zustimmungsvorbehalte bei der Zulassung von Werbeanlagen zu ergänzen (Anlage 1, Punkt 12). 1.2.22 Dem Einwand gegen die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.1 vorgesehene Ände- rung der Baugrenze (Anlage 1, Punkt 12). 2 Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483: Hansa-Businesspark Münster – Indust- rie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 483 wird ebenfalls beschlossen. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 483 tritt der vorhabenbezogene Bebauungs- plan Nr. 471: Amelsbüren – südlich Wiedaustraße außer Kraft. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die vorstehenden Beschlussvorschläge keine zusätz- lichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. Die geplanten Bauflächen befinden sich weitgehend im Eigentum der Wirtschaftsförderung Müns- ter GmbH (WFM) als städtisches Tochterunternehm en. Die WFM wird als Entwicklungs-, Vermark- tungs-, und Erschließungsträgerin des Gesamtvorhabens auftreten, so dass im Grundsatz eine zeitnahe, bedarfsabhängige Umsetzung und Realisierung der Planung in Bauabschnitten gewähr- leistet ist. Die vorgenannten Verpflichtungen der WFM werden im Einzelnen in einem zwischen Stadt und WFM abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt. Begründung: 1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 483: Hansa-Businesspark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahn- linie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) wurde vom Rat der Stadt Münster am 21.02.2007 gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 15.12.2008 bis zum 15.01.2009 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorge- tragen, über die entsprechend den oben stehenden Beschlussvorschlägen Beschluss gefasst werden soll. 2. Die gemäß den obenstehenden Beschlussvorschlägen 1.1.1 und 1.1.2 vorgesehenen Ände- rungen (siehe hierzu auch Anlage 5) berühren nicht die Grundzüge der Planung. Dem im Falle der veränderten Baugrenze (Besch lussvorschlag 1.1.1) betroffenen Eigentümer - 4 - V/0194/2009 wurde statt einer erneuten Offenlegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dem dar- aufhin erfolgten Einwand gegen die Änderung der Baugrenze konnte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.22, Anlage 1, Punkt 12). Die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.2 erfolgte Änderung des Begriffes „Hafen“ in „Umschlag- stelle“ dient lediglich der Präzisierung und entspricht der Anregung des Wasser- und Schiff- fahrtsamtes Rheine. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange ist nicht notwendig. Somit kann der Bebauungsplan Nr. 483 gemäß Beschlussvor- schlag 2 als Satzung beschlossen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 483 überlagert den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 471: Amelsbüren – südlich Wiedaustraße. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 483 tritt dieser Plan außer Kraft. Die in einem gesonderten Verfahren durchgeführte 27. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Rat der Stadt Münster bereits am 11.02.2009 abschließend beschlossen (Vorlage Nr. V/1063/2008). Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung 5. Planausschnitte
V-0194-2009-Anlage-1-Stellungnahmen-zur-Offenlegung
29621 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0194/2009 Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 9 Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster- Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) Zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes wurden die nachfolgenden Stellungnahmen vor- getragen. Zur Übersicht befindet sich am Ende dieses Dokumentes eine räumliche Zuordnung der laufenden Nummern zum Plangebiet. 1. Die Eingeberin ist Eigentümerin der Liegenschaft Liekfor 10, die mit einem Wohngebäude bebaut ist und im Bebauungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt ist. In diesem Zusammenhang wird stattdessen angeregt, das Grundstück sowie die umliegen- den Flächen als Mischgebiet oder Gewerbegebiet festzusetzen. Diese Planalternative dränge sich wegen der hier bereits vorhandenen Siedlungsansätze sowie der östlich an- schließenden Gewerbegebietsplanung geradezu auf, zumal die innere Erschließung dieser Teilfläche problemlos nach Westen fortgeführt werden könnte. Des Weiteren wird gerügt, dass die eigentumsrechtlichen Interessen des Eingebers nicht hinreichend berücksichtigt worden seien, da beispielsweise die textliche Festsetzung Nr. 1.4 Nebenanlagen, Einfriedigungen, Stellplätze und Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen ausschließe. Gleiches gelte für die Beeinträchtigungen infolge des geplanten Bahnanschlussgleises sowie der damit verbundenen geänderten Grundstückserschließung. Außerdem werden die Ergebnisse des vorliegenden Lärmschutzgutachtens, das weder ak- tive noch passive Schutzmaßnahmen für das Eingebergrundstück beinhalte, angezweifelt, ohne dies näher zu begründen. Schließlich sei der in § 50 Bundesimmissi onsschutzgesetz verankerte Trennungsgrundsatz nicht hinreichend berücksichtigt worden. So sei das Wohnhaus des Eingebers zukünftig nicht ausreichend vor Geruchsbelästigungen aus der umgebenden Landwirtschaft und des neu geplanten Gewerbes geschützt. Abschließend macht die Eingeberin geltend, dass naturschutzrechtliche Belange nicht aus- reichend berücksichtigt worden seien. Insbesondere sei die Flora und Fauna im Plangebiet nicht mit hinreichender Genauigkeit erfasst worden, da ausweislich der Begründung zum Bebauungsplan nur stichprobenartige Erhebungen und Untersuchungen in 2000 und 2007 durchgeführt worden seien, die eine sachangemessene Erfassung der Tier- und Pflanzen- welt über mehrere Vegetationsperioden nicht gewährleisteten. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Ausweisung als Mischgebiet bzw. Gewerbegebiet ist weder mit den gesamtstädtischen Vorgaben (FNP) noch mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung (Regionalplan) vereinbar. Die Darstellungen als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Agrarbereich sind für die Bebauungsplanung verbindlich. Die getroffenen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen und Einfriedigungen be- ziehen sich auf die ausgewiesenen Baugebiete. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen und Einfriedigungen auf den als „Fläche für Landwirtschaft“ festgesetzten Grundstücken be- stimmt sich – wie bisher – nach den Vorschriften des § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich). Von neuen Einschränkungen und Belastungen für den Eingeber kann insofern keine Rede Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster sein. Zu den Anregungen bezüglich des geplanten Anschlussgleises wird auf die Ausfüh- rungen unter Punkt 7 verwiesen. Da die Eingeberin die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens anzweifelt, ohne dies näher zu begründen, ist insofern eine differenzierte Stellungnahme nicht möglich. Hinsichtlich des vorbeugenden Umweltschutzes (Trennungsgrundsatz gem. § 50 BIMSchG) ist zu bemer- ken, dass das Eingebergrundstück über 200 m vom nächstgelegenen Gewerbegebiet ent- fernt ist und überdies aufgrund seiner Außenbereichslage nutzungsübliche Immissionen aus der umliegenden Landwirtschaft zu dulden hat. Die Erfassungen von Flora und Fauna entsprechen nach Art und Umfang den üblichen Standards im Rahmen von artenschutzrecht lichen Prüfungen. Nach ständiger Rechtspre- chung sind die anzustellenden Ermittlungen nicht vollständig und flächendeckend, sondern nur in dem Umfang durchzuführen, der für eine sachgerechte Planungsentscheidung re- gelmäßig erforderlich ist. Genau dies ist hier erfolgt. Beschlussvorschlag: Den Stellungnahmen der Eingeberin sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5, 1.2.6). 2. Eine Reihe von Stellungnahmen bezieht sich inhaltsgleich auf die Grundstücke Wie- daustraße 30, 80, 80 a, 80 b, 80 c, 105 sowie Inkingrodde 133. Die Eingeber führen an, dass sich durch die Gewerbeflächen- und Erschließungsplanung die Lärmsituation auf ihren Grundstücken verschlechtere und regen in diesem Zusammenhang an, die ursprüngliche Planung einer neuen, anbaufreien Erschließungsspange als Autobahnzubringer weiter zu verfolgen und insofern die Wiedaustraße von ihrer Funktion als Zubringerstraße zu entlas- ten. Des Weiteren wird angeregt, den Kappenberger Damm in nördlicher bzw. westlicher Rich- tung zu verschwenken, um Platz für einen Lärmschutzwall zu gewinnen. Schließlich wird kritisiert, dass in Folge der Planung wertvolle landwirtschaftliche Flächen verloren gehen und sich damit die betrieblichen Entwicklungschancen der Landwirte in Münster durch den dauerhaften Flächenentzug nachhaltig verschlechtern würden. Zur Ver- meidung dieser Nachteile sollte daher an anderer Stelle die Ausweisung von Gewerbeflä- chen zurück genommen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die angesprochene Modifizierung des Erschließungskonzeptes wurde aus Gründen einer höheren Wirtschaftlichkeit vorgenommen. Die neue Spange zwischen Wiedaustraße und Kappenberger Damm, deren Trasse gegenüber der ursprünglichen Lösung nach Süden verschoben wurde, erfüllt nunmehr (auch) Erschließungsfunktionen. Die Wiedaustraße als klassifizierte Straße (L 885) behält somit ihre Funktion als Autobahnzubringer. Wie die Er- gebnisse der Verkehrsuntersuchung zeigen, werden hier gegenüber der ursprünglich ange- strebten Lösung Verkehrssteigerungen auf der Wiedaustraße von deutlich unter 10 % er- wartet. Auch mit Blick auf die Verkehrsbelastungen ist also das nunmehr verfolgte Erschlie- ßungskonzept gegenüber der Ursprungsvariante fast gleichwertig. Die sich aus der Diffe- renzbetrachtung ergebende Zunahme von 400 Kfz (statt 5600 nunmehr 6000 Kfz/Tag) er- gibt rechnerisch eine für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbare Zusatzbelastung von ca. 0,3 dB(A). Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 9 Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster Mit Ausnahme der Kreisverkehrsanbindung der neuen Spange an den Kappenberger Damm bleibt diese Straße unverändert erhalten. Die angeregte Verschwenkung nach Nor- den bzw. Westen wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, die weder aus Gründen eines optimierten Verkehrsflusses, noch aus Gründen eines rechtlich gebotenen Lärm- schutzes in Form eines Lärmschutzwalles zu rechtfertigen wären. Im Übrigen wäre für et- waige Veränderungen der Straßenführung Straßen NRW als Straßenbaulastträger zustän- dig. Die angesprochene Problematik des Flächenverbrauchs ist nicht (mehr) auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu lösen. Auf den vorbereitenden Planungsebenen (FNP, Re- gionalplanung) wird der generelle Belang des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entsprechend in die Abwägung eingestellt und umgesetzt (z. B. durch interkommunale Ge- werbegebiete wie den Airportpark FMO, der den Umfang der gewerblichen Flächenvorhal- tung in Münster entlastet). Beschlussvorschlag: Den Stellungnahmen der Eingeber sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.7, 1.2.8, 1.2.9). 3. Mehrere Stellungnahmen beziehen sich inhaltsgleich auf die Grundstücke Wiedaustraße 68, 70, 70 b, 70 c, 80, 80 a, 80 b, 80 c und 107. Die Eingeber wenden sich gegen die Festsetzung ihrer Grundstücke als „Fläche für die Landwirtschaft“, die dem bestehenden Gebietscharak ter nicht gerecht werde. Vielmehr sei ein Bebauungszusammenhang entstanden, der einem kleinen Wohngebiet entspreche. Sie wenden sich gegen diese „Abwertung“, die mit ökonomischen Nachteilen verbunden sei und auch dazu führe, dass höhere Lärmimmissionen zu erdulden seien. Des Weiteren sei das Gewerbegebiet nördlich der Wiedaustraße von den übrigen gewerbli- chen Bauflächen vollständig räumlich isoliert und damit verzichtbar. Sollte dennoch an der Entwicklung dieser Teilfläche festgehalten werden, so seien die Einwender durch einen Lärmschutzwall oder sonstige Maßnahmen, wie etwa eine Bepflanzung, vor den zu erwar- tenden Verkehrsimmissionen in Folge der Erschließung dieses Gewerbegebietes zu schüt- zen. Stellungnahme der Verwaltung: Das Grundstück Wiedaustraße 107 liegt entgegen der Annahme der Eigentümer außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, und ist somit auch nicht als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Die übrigen angesprochenen Grundstücke sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und zurzeit gem. § 35 Baugesetzbuch dem Au- ßenbereich zuzuordnen. Der Bebauungsplan ist insoweit gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch aus dem FNP entwickelt. Von einem von den Eingebern angeführten Bebauungszusam- menhang kann im baurechtlichen Sinne keine Rede sein. Vielmehr handelt es sich um Ein- zelhäuser bzw. „Siedlungssplitter“ und nicht um ein Wohngebiet. Mit der Festsetzung als Fläche für die Landwirtschaft ergeben sich für die Betroffenen keine Änderungen hinsicht- lich ihrer immissionsschutzrechtlichen Stellung oder der baurechtlichen Einstufung. Das Gewerbegebiet nördlich der Wiedaustraße ist integraler Bestandteil des Gesamtprojek- tes und damit unverzichtbar. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 9 Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster Ein gegenüber der vorliegenden Planung weitergehender Lärmschutz ist gemäß des vorlie- genden Lärmschutzgutachtens rechtlich nicht geboten, zumal der durch das angesproche- ne Teilgebiet induzierte, zusätzliche Verkehr im Verhältnis zur Gesamtbelastung auf der Wiedaustraße zu vernachlässigen ist. Beschlussvorschlag: Den Stellungnahmen der Eingeber sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.10, 1.2.11 1.2.12). 4. Einige Stellungnahmen beziehen sich inhaltsgleich auf die Grundstücke Wiedaustraße 10, 16, 16 a, 18 sowie Thierstraße 264-266 und Thierstraße 288 Die Grundstücke der Eingeber befinden sich sämtlich in der näheren Umgebung (nördlich und südlich) des geplanten Gewerbegebietes nördlich der Wiedaustraße. Infolge der Planung werden von den Eingebern Lärmbelästigungen befürchtet, die in Folge der vorherrschenden Westwinde besonders relevant seien. Hinzu kämen die Belastungen durch das geplante Anschlussgleis. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, entweder auf das Gewerbegebiet nördlich Wie- daustraße wegen seiner isolierten Lage gänzlich zu verzichten oder für einen ausreichen- den Lärmschutz durch eine entsprechende Lärmschutzwand zu sorgen. Stellungnahme der Verwaltung: Das Gebiet nördlich Wiedaustraße ist integraler Bestandteil des Gesamtprojektes und damit zur Wahrung der generellen Planungsziele unverzichtbar. Hinsichtlich der Bedenken zum geplanten Anschlussgleis wird auf die Ausführungen unter Punkt 7 verwiesen. Ein hinreichender Lärmschutz ist durch die getroffenen planerischen Vorkehrungen und Festsetzungen gewahrt. Mit Blick auf den Gewerbelärm ist das Gewerbegebiet nach unzu- lässigen Abstandsklassen gem. Abstandserlass NRW gegliedert. So ist in dem äußeren Baufeld des Gewerbegebietes nördlich Wiedaustraße nur die niedrigste Klasse VII der ins- gesamt 7 Abstandsklassen nach Abstandserlass zulässig. Darüber hinaus sind die Grundstücke der Eingeber von Verkehrslärm nicht maßgeblich be- troffen, da die innere Erschließungsstraße des Gewerbegebietes nur eine geringe Belas- tung aufweist und die stärker belastete Wiedaustraße zwischen 50 und 675 Meter von den Wohngebäuden der Eingeber entfernt liegt. Der angeregte aktive Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand ist insoweit rechtlich nicht geboten. Beschlussvorschlag: Den Stellungnahmen der Eingeber sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.3, 1.2.11 1.2.12). 5. Die Eigentümer des Grundstücks Wiedaustraße 70 a befürchten für ihr Grundstück in Fol- ge der Planung Lärm- und Schadstoffimmissionen, die wegen der vorherrschenden West- bzw. Südwestwinde besonders relevant seien. Hinzu kämen Belastungen durch das ge- plante Anschlussgleis. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 4 von 9 Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster Des Weiteren wenden sich die Eingeber gegen die Festsetzung ihres Grundstücks als Flä- che für die Landwirtschaft, die dem bestehenden Gebietscharakter nicht gerecht werde. Vielmehr sei ein Bebauungszusammenhang entstanden, der einem kleinen Wohngebiet entspreche. Sie wenden sich gegen diese „Abwertung“, die mit ökonomischen Nachteilen verbunden sei und auch dazu führe, dass höhere Lärmimmissionen zu dulden seien. Außerdem sei das Gewerbegebiet nördlich Wiedaustraße von den übrigen gewerblichen Bauflächen vollständig räumlich isoliert und damit auch aus Gründen der Flächenersparnis verzichtbar. Es wird weiter angeregt, auf dem Gelände des Gewerbe- und Industriegebietes einen Lärm- schutzwall zu errichten sowie Wiedaustraße und Gleistrasse in südlicher Richtung zu ver- schwenken, um das Grundstück der Eingeber vor Lärmimmissionen zu schützen. Stellungnahme der Verwaltung: Ein hinreichender Lärmschutz ist durch die getroffenen planerischen Vorkehrungen und Festsetzungen gewahrt (weitergehende Ausführungen siehe unter Punkt 4). Der angeregte aktive Lärmschutz bzw. die Verschwenkung der Verkehrstrassen ist rechtlich nicht geboten, zumal das Grundstück des Eingebers von Wiedaustraße und dem geplanten Gewerbege- biet mindestens 125 m entfernt liegt. Das Gebiet nördlich der Wiedaustraße ist integraler Bestandteil des Gesamtprojektes und damit zur Wahrung der generellen Planungsziele unverzichtbar. Zur Thematik eines möglichen „Bebauungszusammenhanges“ wurde unter Punkt 3 aus- führlich Stellung genommen. Beschlussvorschlag: Den Stellungnahmen der Eingeber sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.10, 1.2.11, 1.2.13). 6. Die Eigentümer und Bewohner des Grundstücks Wiedaustraße 112 wenden sich gegen die Festsetzung ihres Grundstücks als Fläche für die Landwirtschaft, die dem bestehenden Gebietscharakter nicht gerecht werde. Vielmehr sei ein Bebauungszusammenhang ent- standen, der einem kleinen Wohngebiet entspreche. Sie wenden sich gegen diese Abwer- tung, die mit ökonomischen Nachteilen verbunden sei und auch dazu führe, dass höhere Lärmimmissionen zu dulden seien. Außerdem wird angeführt, dass sich der Verkehr auf Wiedaustraße und Kappenberger Damm erheblich steigere und in diesem Zusammenhang angeregt, die ursprüngliche Pla- nung einer neuen, anbaufreien Erschließungsspange als Autobahnzubringer weiter zu ver- folgen und insofern die Wiedaustraße von ihrer Funktion als Zubringerstraße zu entlasten und künftig als Anliegerstraße auszuweisen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Eingeber gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihr Grundstück im Bebauungsplan als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt ist. Vielmehr liegt das Grundstück Wiedaustra- ße 112 außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Unabhängig hiervon wurde zu der Thematik eines möglichen Bebauungszusammenhangs unter Punkt 3 ausführlich Stellung genommen. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 5 von 9 Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster Zu der Anregung hinsichtlich einer „Rückkehr“ zur ursprünglichen Erschließungsplanung wurde unter Punkt 2 ausführlich Stellung genommen. Eine Funktionsrückstufung der Wie- daustraße zur Anliegerstraße ist insoweit nicht machbar. Beschlussvorschlag: Den Stellungnahmen der Eingeber sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.7, 1.2.10). 7. Ein Eingeber wendet sich gegen die im Plan dargestellte Gleisführung und die dadurch notwendig werdende geänderte Anbindung der Straße Liekfor an die Wiedaustraße, ohne seine Bedenken näher zu konkretisieren. Stellungnahme der Verwaltung: Die optionale Gleisanbindung ist im Bebauungsplan nur nachrichtlich dargestellt. Die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für den Gleisanschluss sind in einem gesonderten Plan- feststellungsverfahren zu schaffen. Im Rahmen dieses Verfahrens, das nur bei entspre- chender gewerblicher Nachfrage aufgenommen werden soll, sind die Belange der Betroffe- nen entsprechend einzubringen und abzuwägen. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.3). 8. Ein Eingeber wendet sich gegen die Festsetzung einer in seinem Eigentum befindlichen landwirtschaftlich genutzten, ca. 5,5 ha großen Fläche nördlich der Wiedaustraße als „Aus- gleichsfläche“ und regt an, diese aus dem Plangebiet herauszunehmen. Eine vergleichbare Stellungnahme hat der Eingeber bereits zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (vgl. V/1063/2008) abgegeben. Stellungnahme der Verwaltung: Die angesprochene Fläche wird nicht zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für die mit dem Bebauungsplan verbundenen bzw. vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft benötigt. Die getroffene Festsetzung dient somit nur der langfristigen Absicherung der im Rahmen der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption vorgesehenen Nutzungsziele, die im Übrigen grundsätzlich nur im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern umge- setzt werden. Für den Eigentümer ergeben sich daher keine Einschränkungen für die heute ausgeübte Nutzung (Landwirtschaft). Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.14). 9. Ein Eingeber wendet sich dagegen, dass die in seinem Eigentum befindlichen Flächen im Südosten des Plangebietes als „Wald“ bzw. „Ausgleichsflächen“ festgesetzt sind und regt an, diese Flächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen. Eine vergleichbare Stellungnahme hat der Eingeber bereits zur 27. Änderung des Flächennut- zungsplanes (vgl. V/1063/2008) vorgebracht. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 6 von 9 Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster Stellungnahme der Verwaltung: Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind aus den Darstellungen des geänderten Flä- chennutzungsplanes (Ratsbeschluss 11.02.2009) entwickelt. An der tatsächlichen Nut- zungssituation der betroffenen Flächen ändert sich nichts, da diese nicht für die Realisie- rung der Planung benötigt werden. Die Festsetzungen wurden allein zur planungsrechtli- chen Absicherung bzw. Festschreibung der perspektivisch vorgesehenen Nutzungsziele ge- troffen. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.15). 10. Die Eigentümer und Pächter des Grundstücks Zur Börgerbrücke 187 bemängeln, dass die Wegeverbindung über den Kanal (Börgerbrücke) zukünftig nur für Fußgänger und Radfah- rer durchgängig befahrbar sei und deshalb die Erreichbarkeit ihrer Hofstelle erschwert wer- de. Des Weiteren befürchten die Eingeber während der Bauzeit des östlich der Hofstelle und südlich des Dortmund-Ems-Kanals geplanten Regenrückhaltebeckens erhebliche Belästi- gungen in Folge des zu erwartenden Lkw-Verkehrs. Außerdem werden bei außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen Rückstaugefahren des Emmerbachs in Folge der durch die Gewerbeplanung induzierten erhöhten Einlei- tungsmengen befürchtet. Schließlich wird eine mögliche Konfliktlage zum angrenzenden Industriegebiet angemerkt, wenn – wie geplant – die vorhandene Bullenmast auf der Hofstelle weiter ausgebaut werde. Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan trifft keine Aussagen zu verkehrsbeschränkenden oder verkehrsre- gelnden Maßnahmen. Im Übrigen ist nicht beabsichtigt, die Börgerbrücke für den Pkw- Verkehr zu sperren, so dass die verkehrliche Erreichbarkeit auch weiterhin gegeben sein wird. Es ist zutreffend, dass während der Bauzeit des Regenrückhaltebeckens Belästigungen für die Anlieger im Umfeld nicht ausgeschlossen werden können. Die Stadt (Tiefbauamt) wird dafür Sorge tragen, dass negative Auswirkungen so weit als möglich minimiert werden. So ist unter anderem geplant, den anfallenden Bodenaushub weitgehend über den Dortmund- Ems-Kanal im Schiffsverkehr abzutransportieren. Die entwässerungstechnischen Bedenken der Eingeber wurden durch das Tiefbauamt so- wie durch externe Ingenieurbüros geprüft. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass der Hansa-Businesspark Münster nur minimalen Einfluss auf das Abflussverhalten des Emmer- bachs haben wird. Insofern sind die Befürchtungen der Eingeber, die Vorflutsituation könnte sich in Folge der Planung nachhaltig verschlechtern, unbegründet. Konfliktsituationen zwischen einer Erweit erung der Bullenmast und dem neuen Industriege- biet sind voraussichtlich nicht zu befürchten, zumal auch das betriebsbezogene Wohnen im Industriegebiet ausnahmslos ausgeschlossen ist (vgl. textliche Festsetzung Nr. 1.3.). Im Einzelnen ist der Umfang einer möglichen Erweiterung in dem einschlägigen baurechtlichen Zulassungsverfahren zu regeln. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 7 von 9 Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster Beschlussvorschlag: Den Stellungnahmen der Eingeber sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.16, 1.2.17, 1.2.18, 1.2.19). 11. Ein örtliches Unternehmen beabsichtigt, im Sinne einer mittelfristigen Verlagerungsoption für einen Baustoffhandel in Amelsbüren einen „grünen Markt“ als Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von da. 1000 m² zuzüglich Freiverkaufsflächen im Plangebiet zu etab- lieren. Diesem Anliegen steht die textliche Festsetzung Nr. 1.2. entgegen, die Einzelhan- delsnutzungen weitgehend ausschließt. Es wird angeregt, diese Festsetzung zur Ermögli- chung des Vorhabens entsprechend zu ändern. Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem Hansa-Busisnesspark Münster wird ausschließlich das Ziel verfolgt, das Angebot für gewerblich / industrielle Bauflächen in Müns ter zu optimieren. Das Gebiet soll gemäß dieser Zielsetzung nicht der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben dienen. Potenziale die- ser Art sind gemäß Einzelhandelskonzept auf andere Standorte im Stadtgebiet zu lenken. Insofern kann dem Anliegen der Eingeberin nicht entsprochen werden, ohne die generellen Zielsetzungen der Planung in Frage zu stellen. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Eingeberin sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.20). 12. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW.) weist darauf hin, dass im Bereich der geplanten BAB-Anschlussstelle die geplanten Baugrenzen die 40 m- Anbau- verbotszone zur BAB 1 tangieren und regt an, die Baugrenzen entsprechend zurückzuneh- men. Des Weiteren wird angeregt, Anbauverbotszone (40 m) und Anbaubeschränkungszo- ne (100 m) in den Bebauungsplan einzuzeichnen und den Punkt „Hinweise“ um weitere Zu- stimmungsvorbehalte bei der Zulassung von Werbeanlagen zu ergänzen. Stellungnahme der Verwaltung: Es trifft zu, dass in einem kleinen Teilbereich die Baugrenzen die Anbauverbotszone nicht einhalten. Die Lage der Baugrenzen wird entsprechend angepasst. Die unter Punkt 3.1 ge- gebenen Hinweise zu den bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Zustimmungsvorbehal- ten sind ausreichend. Weitere Ergänzungen sind entbehrlich, da diese nur die bestehende, in den einschlägigen gesetzlichen Regelwerken verankerte Rechtslage wiedergeben wür- den. Dem von der Änderung der Baugrenze betroffenen Eigentümer wurde statt einer erneuten Offenlegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dem daraufhin erfolgten Einwand gegen die Änderung der Baugrenze kann nicht gefolgt werden. Bei der 40 m- Anbauver- botszone handelt es sich um eine zwingende gesetzliche Vorschrift. Beschlussvorschlag: Die Baugrenze wird entsprechend angepasst (Beschlussvorschlag 1.1.1). Der weitergehen- den Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.21). Dem Einwand des betroffe- nen Eigentümers gegen die Änderung der Baugrenze wird nicht gefolgt (Beschlussvor- schlag 1.2.22). 13. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine weist darauf hin, dass Gegenstand einer Planän- derung zum Planfeststellungsverfahren DEK Los 8 kein Hafen, sondern eine Schwergutum- Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 8 von 9 Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-Businesspark Münster schlagstelle, die temporär als Liegestelle genutzt wird, ist. Sie regt deshalb an, im Bebau- ungsplan den Begriff „Hafen“ durch den Begriff „Umschlagstelle“ zu ersetzen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Hinweis des WSA ist korrekt. Beschlussvorschlag: Dem Hinweis wird gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.2). Anhang: Räumliche Zuordnung der Stellungnahmen zur Offenlegung Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 9 von 9 Flur 37 Flur 29 Flur 9 Flur 12 Flur 38 Flur 12 Flur 8 P P brach P brach 297 309 302 Weg 244 533 239 Kleingarten 630 582 344 31 I 583 81 506 557 426 558 505 503 457 479 483 482 484 575 491 I574 436 563 489 297 296 567 568 299 565 428 300 566 427 12 290 Zur Börgerbrücke 64 I 28 187 I 78 507 W eg I33 I 35 504 502 102 I39 105 106 508 560 561 629 Fussweg 210 89 15 K 10 Thierstraße Weg L 885 Wiedaustraße 262 628 I I 50 596 94 96 97 98 I I 288 Weg 90 75 76 W eg 296 73 Lünen - M ünster 183 214 216 213 212 69 68 64 372 245 5010 Lünen - M ünster 519 58 56 Lünen - M ünster II I 613 Lünen - M ünster 95 66 II II 10 65 Weg 67 70 180 211 209 210 57 53 624 625 Landsberger Straße 626 623 604 517 278 I 266 277 209 83 84 77 82 Weg W eg 71 363 426 361 427 I 2 4 356 364 365 371 208 627 602 609 W eg I 264 11 I I 358 9116 369 185 534 608 218 615 6 I Haus Amelsbüren 1 I 2 620 I 633 W eg 632 617 85 I 16a 249 Weg 250 251 13 357 359 60 I 11a I 15 65 64 I 360 I 61 I 6 403 I 8 I 14 I 385 384 12c I 10 Im Mühlenfeld 383 382 I 12 I 20 366 295 367 370 21a W eg 368 124 221 619 614 5 I 4I II I 3 86 I 16 111 112 247 246 248 252 L 885 Wiedaustraße 150 I 16 248 I 18a 300 301 I 18 162 264 I 266 22 6 I 2 Zur Börgerbrücke 469 618 621 Weg 233 I 212 II 3 I 5 I7a II II 7 214 287 235 II 11 I13 265 24 I II Im Mühlenfeld 219 175 224 622 470 235 Güllegrube 605 306 80 W eg 221 285 253 283 284 W eg 318 1 II 267 II 286 II 399 4 II 234 II 9 227 I 6 I 8 Schinkelstraße 1 G ropiusstraße 263 217 10 I 224 225 I 12 122 343 Leinpfad 231 307 281 282 I 30 518 317 II 237 I 2 Schadowstraße II 4 II 2 II 229 I II G ropiusstraße I II 355 II 401 I 226 230a II I 16 535 603 Flur 12 157 158 I 18 190 280 279 II 6 413 251 I 5 5a 252 I II II Reitplatz 467 536 232 236 278 1,0 373 316 374 I 8 414 II I 380 I 3 514 277 375 411 I 12 412 377 379 423 425 424 378 I 381 W eg -I 494 Inkingrodde Leinpfad 471 611 84 149 191 328 51 206 207 I 12 I 10 420 369 477 Zur Börgerbrücke 237 Weg I II 94 I 537 147 179 I14 I 47 Liekfor 354 II 92 II 92a 587 586 146 Weg 91 48 57 Liekfor 0,8 422 421 115 118 233 588 67 Liekfor 394 46 599 Weg 513 478 Leinpfad Inkingrodde Zur Börgerbrücke 544 546 393 397 196 L 885 Wiedaustraße Markenweg 116 Leinpfad 307 306 610 542 545 540 543 42 I 68 0,6 305 541 395 Weg 198 195 Weg I 70c 44 194 I 43 I 70 115 299 304 303 309 428 41 Weg I 70b 70a 189 665 80b I 80 528 I 77 13 18 Inkingrodde Zur Börgerbrücke 396 398 80a I I 529 530 0,4 I 77a 598 267 345 346 29 I 591 Flur 9 38 429 531 114 298 Weg 301 Zur Börgerbrücke Weg II 55 515 47 56 12 W eg 14 Inkingrodde 17 19 58 302 300 I 225 I581 347 35 37 36 0,2 I III 97 I 54 I68 516 Unland I 223 308 121 Weg 584 329 181 242 I 101 I 99 69 73 67 15 20 273 I I599 L 884 Kappenberger Damm I601 353 609 K 2 Wiedaustraße 52 4 -I I 103 5 16 Inkingrodde 111 I 582 352 63 29 117 135 118 130 I 2b 418 351 II 112 3 107 I I 51 W eg 105 64 W eg Mersch 66 11 38 Feldkamp 57 28 297 134 283 15 129 404 I 157 8 II 127 6 I 337 4 I I 2 I I 336 I 1a 2a Kappenberger Feld 417 334 246 I 1 I I 5 II 3 247 333 341 Weg 349 620a 515 Weg Inkingrodde 189 I 271 158 W eg II 10 156 I 12 II 14 I 16 I 17a 415 II I 17 I 416 338 406 I 7 I 116 I Schule 87 3.6 65 37 72 133 I 187 114 I 15 I 9 117 I 114 85 71 74 75 407 408 110 159 112 II 111 II 113 I 13 I 11 II 116 18 I 120 84 L 884 Kappenberger Dam m 331 24 39 321 41 Flur 38 Weg 17 122a I I 122 121 86 I 11 I 117 100 I 125 II I 126 Hannefeld Von - Re nesse - Weg 27 119 333 23 76 113 14 18 343 402 8 118 82 Weg 30 79 28 25 Rastplatz Erlenbusch 119.2 A 1 Köln-Brem en 119.0 30 61 288 1 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 5 6 7 8 9 10 12 13 Bebauungsplan Nr. 483 Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster Räumliche Zuordnung der Stellungnahmen zur Offenlegung Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet Maßstab 1:10000 ST ADT M TÜNS ER
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (29)
- Bebauungsplan Nr. 483 (amtlicher Umring) amtlich
- Wiedaustraße 45
- Gropiusstraße
- Amelsbürener Straße
- Hansestraße
- Davertstraße
- Thierstraße 288
- Schadowstraße
- Kappenberger Damm 9
- Albersloher Weg 33
- Von-Renesse-Weg
- Zur Börgerbrücke 225
- Kappenberger Feld 417
- Landsberger Straße 626
- Gimbter Straße
- Haus Amelsbüren 1i
- Schinkelstraße 1g
- Loddenheide
- Im Mühlenfeld 383
- Meesenstiege 8
- Hessenweg
- Inkingrodde 331
- Hohe Ward 2
- Schonebeck 28
- Haus Getter
- Markenweg 116
- Liekfor 354
- Im Aatal
- Feldkamp 57
Bebauungsplan Nr. 483
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0194/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37