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A-R/0004/2023

Stadtwerke sichern, die unbezahlte O¨PNV-Rechnung begleichen

Antrag an den Rat 07.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2023, TOP 31.2

A-R-0004-2023-CDU,FDP-ÖPNV-Antrag

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A-R-0004-2023-CDU,FDP-ÖPNV-Antrag

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0004/2023 
 
 
 
Münster, 7. Februar 2023 
Stadtwerke sichern, die unbezahlte ÖPNV-Rechnung begleichen  
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
1. dass in den Jahren 2020 und 2021 Beschlüsse einer Rathausmehrheit getroffen wurden, 
Anpassungen der ÖPNV-Tarife an gestiegene Erstellkosten auszusetzen. Zudem soll ein 29 
Euro-Ticket eingeführt werden, durch die zusätzliche Defizite entstehen. Eine ausreichende 
Gegenfinanzierung wurde bislang nicht bereitgestellt.  
2. dass die Stadtwerke Münster daraus eine jährliche Deckungslücke ermittelt haben, die bis 
zum Jahr 2027 auf 8,9 Mio. Euro anwächst.  
Der Rat beschließt:  
1. Der Rat stellt eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der Stadtwerke sicher. Hierzu soll in 
2023 die „Dritte Finanzierungssäule“ genutzt werden, wie sie der Hauptausschuss am 19. Mai 
2021 in Auftrag gegeben hat.  
2. Kosteneinsparungen durch Ausdünnung oder das Abbestellen von Linien schließt der Rat aus.  
3. Bereits heute werden die Stadtwerke Münster ermächtigt in Absprache mit den Partnern im 
Westfalen-Tarif die jährlichen Tarifmaßnahmen (also Erhöhungen) wieder aufzunehmen.  
4. Die Stadtverwaltung legt dem Rat im II. Quartal 2023 eine Umsetzungsvorlage zur 
Beschlussfassung vor.  
Begründung:  
Die Stadtwerke Münster sind den finanziellen Folgen politischer Beschlüsse ausgeliefert. Lag die 
Deckungslücke im ÖPNV im Jahr 2020 noch bei 0,3 Mio. Euro, fehlen bis 2027 8,9 Mio. Euro. Zum 
Vergleich: Laut Management-Vertrag sollen die Stadtwerke jährlich 6,5 Mio. € an den städtischen 
Haushalt abführen. Nicht nur diese alljährliche Ausschüttung der Stadtwerke-Dividende ist in Gefahr, 
sondern auch eine dauerhafte Verschlechterung der Mobilitätsleistungen, des Service und der 
Infrastruktur für die Kunden. Nach aktuellen Berechnungen des Unternehmens entsteht eine riesige 
Deckungslücke, die vom Unternehmen selbst kaum mehr gegenfinanziert werden kann. Dieser 
Fehlbetrag stellt in wirtschaftlicher Hinsicht ein „existenzbedrohendes Defizit“ dar (Berichterstattung 
der Westfälischen Nachrichten vom 14. Januar 2023).  
Dabei müssen die Stadtwerke in den kommenden Jahren großen Herausforderungen auf dem Gebiet 
des Klimaschutzes gerecht werden, die finanziert werden müssen. Neben den bereits laufenden 
Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität durch die Verkehrswende und den Umbau der 
Wärmeversorgung muss der Energiesektor abgesichert bleiben sowie der Ausbau des 
Glasfasernetzes planmäßig umgesetzt werden. Schließlich darf die Eigenkapitalquote der Stadtwerke 
nicht sinken, damit Zukunftsaufgaben weiter finanziert werden können.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0004/2023 
 
 
 
 
Die Stadtwerke haben in ihrem Portfolio ein Maßnahmenpaket zur möglichst schnellen Erreichung 
der Klimaneutralität entwickelt, das bisher konsequent umgesetzt wird:  
 Seit 2019 sind Emissionen aus Strom- und Wärmeverbrauch sowie sämtlichen Fahrzeugen und 
Stadtbussen CO2-neutral gestellt. Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt investiert das 
Unternehmen in den Ausbau regenerativer Energien, um nachhaltigen Strom für Münster zu 
erzeugen. Über das Projekt Green Gecco sind die Stadtwerke zudem an weiteren Windparks 
beteiligt. Zur Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeerzeugung in Münster sind Erdwärme 
und Solarthermie als Leittechniken in der Wärme, erneuerbare Energien wie Wind und Sonne 
bei Strom geplant.  
 Glasfaserausbau ...  
 Es wird sukzessive in innovative Technologien in der Beleuchtung der Stadt investiert.  
 Der Ausbau der E-Busflotte und der Wasserstofftechnologien wird vorangetrieben.  
 Das Netz der E-Ladestationen wird ausgebaut.  
Eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der Stadtwerke ist daher unabdingbar, um alle diese 
Aufgaben zu bewältigen.  
Gleichzeitig muss die Stromversorgung für die Kunden bezahlbar bleiben und es darf keine Abstriche 
im Kundenservice geben. Gerade eine Reduktion von einzelnen Busfahrten oder gar eine Streichung 
von ganzen Busverbindungen widerspricht dem Ziel der angestrebten Stärkung des ÖPNV im Sinne 
der Klimaneutralität. Im Gegenteil, das Ziel muss sein, das Busnetz auszubauen und so auszustatten, 
dass die Fahrgäste einen Anreiz haben, das eigene Auto stehen zu lassen und den Bus zu nutzen.  
Diese Ausgangslage war in der Vergangenheit zu verhindern, in dem der Rat der Stadt Münster in der 
Vergangenheit moderate Preisanhebungen im ÖPNV genehmigt hätte.  
Der von der Koalition beschlossene ÖPNV-Fonds, der aus steigenden Preisen für das Parken gespeist 
werden soll, bietet bislang keine Kompensation für die wachsende Deckungslücke. Auch für das 29-
Euro-Ticket, das ab August eingeführt werden soll, ist die Finanzierung dauerhaft noch nicht 
gesichert. Nach Prognosen der Stadtwerke liegen die Mehrkosten durch das Ticket zwischen 2,8 und 
3,5 Millionen Euro.  
Bevor die Prognosen der Stadtwerke noch schwieriger werden und über Mitarbeiterentlassungen, 
Serviceausdünnung und Linienabbestellungen entschieden werden soll, ist es Aufgabe des Rates, die 
Notbremse zu ziehen. Die Deckungslücke muss ausgeglichen werden und weiterer Schaden von den 
Stadtwerken abgewendet werden.  
 
gez. Stefan Weber      gez. Jörg Berens 
und Fraktion      und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

15.02.2023 Rat
TOP 31.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0004/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
07.02.2023
Erstellt
07.02.2023 17:07