253232-01 ST
Bürgerantrag: Belastbare Zeitschiene für die Realisierung der Rampe an der Guido-Westerwelle-Brücke
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Sammeldokument öffentlich
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253232-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Belastbare Zeitschiene für die Realisierung der Rampe an der Guido- Westerwelle-Brücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 02.09.2025 hat die Antragstellerin über eine Antwort der Bezirksregierung Köln berichtet, der zufolge bisher kein Planfeststellungsantrag gestellt worden sei. Die Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich ihre Aussage zum Planfeststellungsantrag gegenüber der Antragstellerin und gegenüber der Verwaltung richtiggestellt. Die Antragstellerin hat entsprechende Ausführungen der Bezirksregierung Köln an Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn weitergeleitet. Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt: 1. Hat die Stadt die Bedenken der Bezirksregierung zu dem zuletzt vorgelegten Gutachten zur Guido Westerwelle Brücke (Stand Januar 2025) inzwischen ausgeräumt und liegen nun endlich der Bezirksregierung alle für die Durchführung der Offenlage im Zuge des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Unterlagen vor? Ist in diesem Jahr noch mit der Offenlage zu rechnen? Zu Frage 1: Nein. Weitere Fragen der Bezirksregierung Köln hat die Verwaltung schriftlich beantwortet. Das von der Bezirksregierung Köln geforderte Verkehrsgutachten wird die Verwaltung bis Ende Oktober/ Anfang November 2025 vorlegen. 2. Wann liegt der Planfeststellungsbeschluss für die Rampe vor? Zu Frage 2: Die Verwaltung kann hierzu keine verbindliche Auskunft geben, da der Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses u. a. von der Bearbeitungsdauer bei der Bezirksregierung Köln abhängt. Seite 1 von 2 Seite 2 — — 3. Wieviel Zeit veranschlagt die Verwaltung für die auf den Planfeststellungsbeschluss (Baurecht für die Rampe) folgende Abstimmung der Förderfähigkeit der Rampe/ Viktoriabrücke und die darauf folgenden politischen Beratungen über die Spuraufteilung auf der Guido Westerwelle Brücke und die Rampe? Zu Frage 3: Etwa 6 - 9 Monate unter Beteiligung der Politik. 4. Wieviel Zeit wird für die Ausschreibung und Vergabe des Bauauftrags für die Rampe kalkuliert? Zur Frage 4: Etwa 15 - 18 Monate ab Planfeststellung, da die Ausführungsplanung, die Ausführungsstatik und die Ausschreibungsunterlagen nach der Planfeststellung erstellt werden müssen. Es ist eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. 5. Wie begründet die Verwaltung ihre Gewissheit, dass sie eine Sperrpause für den Bau der Rampe in 2028 von der Bahn genehmigt bekommt, obwohl sie in der letzten Sitzung des MoVe im Mai geäußert hatte, dass sie erhebliche Zweifel hat, ob sie in 2028 von der DB für den nur wenige Hundert Meter entfernten Viktoriatunnel diese bewilligt bekommt? Zu Frage 5: Die Verwaltung hat bezüglich der Sperrpause 2028 im Mai 2025 in den Vorlagen DS 252632 (zum Thema Rampe) und DS 252902 (zum Thema Unterführung) Folgendes mitgeteilt: „Ein Bau der Rampe ist wahrscheinlich erst im Rahmen des Hochleistungskorridors der DB in 2028 möglich. Die Verwaltung wird sich jedoch nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens um frühere Sperrpausen bemühen.“ „Die Verwaltung bemüht sich um ein neues „Baufenster“ (für den Tunnel) - möglichst vor 2028 - für die Ausführung der Maßnahme und steht dazu weiter in engem Kontakt mit der DB.“ Die Verwaltung hat somit keine Gewissheit für einen Bau in 2028 ausgesprochen, sondern sieht diesen Ausführungszeitraum aufgrund der Vorgaben der DB für möglich an. Anders als beim Tunnel, ist bei der Rampe das Eisenbahnbundesamt nicht zu beteiligen. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Guido-Westerwelle-Brücke
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 253232-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 27.10.2025
- Erstellt
- 15.10.2025 14:36