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253232-01 ST

Bürgerantrag: Belastbare Zeitschiene für die Realisierung der Rampe an der Guido-Westerwelle-Brücke

Stellungnahme der Verwaltung 27.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 28.10.2025, TOP 6.15.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

3840 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
253232-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
—
—
 
Federführung: 
66 Tiefbauamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Bürgerantrag: Belastbare Zeitschiene für die 
Realisierung der Rampe an der Guido-
Westerwelle-Brücke 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
  
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 02.09.2025 hat die 
Antragstellerin über eine Antwort der Bezirksregierung Köln berichtet, der 
zufolge bisher kein Planfeststellungsantrag gestellt worden sei. 
Die Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich ihre Aussage zum 
Planfeststellungsantrag gegenüber der Antragstellerin und gegenüber der 
Verwaltung richtiggestellt.  
Die Antragstellerin hat entsprechende Ausführungen der Bezirksregierung Köln 
an Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn weitergeleitet. 
  
  
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt: 
  
1. Hat die Stadt die Bedenken der Bezirksregierung zu dem zuletzt 
vorgelegten Gutachten zur Guido Westerwelle Brücke (Stand Januar 2025) 
inzwischen ausgeräumt und liegen nun endlich der Bezirksregierung alle für 
die Durchführung der Offenlage im Zuge des 
Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Unterlagen vor? Ist in diesem Jahr 
noch mit der Offenlage zu rechnen? 
  
Zu Frage 1: 
Nein. Weitere Fragen der Bezirksregierung Köln hat die Verwaltung schriftlich 
beantwortet. Das von der Bezirksregierung Köln geforderte Verkehrsgutachten 
wird die Verwaltung bis Ende Oktober/ Anfang November 2025 vorlegen. 
  
  
2. Wann liegt der Planfeststellungsbeschluss für die Rampe vor? 
  
Zu Frage 2: 
Die Verwaltung kann hierzu keine verbindliche Auskunft geben, da der 
Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses u. a. von der Bearbeitungsdauer 
bei der Bezirksregierung Köln abhängt. 
  
  
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Seite 2  
 
 
—
—
3. Wieviel Zeit veranschlagt die Verwaltung für die auf 
den Planfeststellungsbeschluss (Baurecht für die Rampe) folgende 
Abstimmung der 
Förderfähigkeit der Rampe/ Viktoriabrücke und die darauf folgenden 
politischen Beratungen über die Spuraufteilung auf der Guido Westerwelle 
Brücke und die Rampe? 
  
Zu Frage 3: 
Etwa 6 - 9 Monate unter Beteiligung der Politik. 
  
  
4. Wieviel Zeit wird für die Ausschreibung und Vergabe des Bauauftrags für 
die Rampe kalkuliert? 
  
Zur Frage 4: 
Etwa 15 - 18 Monate ab Planfeststellung, da die Ausführungsplanung, die 
Ausführungsstatik und die Ausschreibungsunterlagen nach der Planfeststellung 
erstellt werden müssen. Es ist eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. 
  
  
5. Wie begründet die Verwaltung ihre Gewissheit, dass sie eine Sperrpause 
für den Bau der Rampe in 2028 von der Bahn genehmigt bekommt, obwohl sie 
in der letzten Sitzung des MoVe im Mai geäußert hatte, dass sie 
erhebliche Zweifel hat, ob sie in 2028 von der DB für den nur wenige Hundert 
Meter entfernten Viktoriatunnel diese bewilligt bekommt? 
  
Zu Frage 5: 
Die Verwaltung hat bezüglich der Sperrpause 2028 im Mai 2025 in den 
Vorlagen DS 252632 (zum Thema Rampe) und DS 252902 (zum Thema 
Unterführung) Folgendes mitgeteilt: 
„Ein Bau der Rampe ist wahrscheinlich erst im Rahmen des 
Hochleistungskorridors der DB in 2028 möglich. Die Verwaltung wird sich 
jedoch nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens um frühere 
Sperrpausen bemühen.“ 
„Die Verwaltung bemüht sich um ein neues „Baufenster“ (für den Tunnel) - 
möglichst vor 2028 - für die Ausführung der Maßnahme und steht dazu weiter 
in engem Kontakt mit der DB.“ 
Die Verwaltung hat somit keine Gewissheit für einen Bau in 2028 
ausgesprochen, sondern sieht diesen Ausführungszeitraum aufgrund der 
Vorgaben der DB für möglich an. Anders als beim Tunnel, ist bei der Rampe 
das Eisenbahnbundesamt nicht zu beteiligen.  
  
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

28.10.2025 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.15.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Guido-Westerwelle-Brücke

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Details

Vorlagen-Nr.
253232-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
27.10.2025
Erstellt
15.10.2025 14:36