Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 26 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Koranverteilung in Köln
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3888/2016 vom 09.01.2017
Stand: Noch keine Beratung bekannt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (Hauptausschuss)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 05.12.2016 3888/2016 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 05.12.2016 Koranverteilung in Köln AN/1835/2016 Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Köln bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1: Wie oft wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 eine Koranverteilung und wie oft eine „Lies!“- Aktion im Stadtgebiet angemeldet? 2. Für welche Standorte wurden die Genehmigungen erteilt? 3. Wer meldete die genannten Veranstaltungen an? 4. Wie oft und aus welchen Gründen wurden die Genehmigungen versagt? Mitteilung der Verwaltung: zu 1: In den Jahren 2013 bis 2016 wurden wie folgt straßenwegerechtliche Sondernutzungserlaubnisse für die Errichtung zur Koranverteilung erteilt: 2013: -33- Informationsstände 2014: -22- Informationsstände 2015: -27- Informationsstände 2016: -25- Informationsstände (bis 31.10.2016) zu 2: Im genannten Zeitraum wurden die Informationsstände an folgenden Standorten betrieben: Schildergasse Breite Straße Chlodwigplatz Porz – Mitte Liverpooler Platz Wiener Platz Ostheim Zentrum Kalk-Post Venloer Straße zu 3: Die Erteilung der ordnungsbehördlichen Erlaubnisse wurde von unterschiedlichen Einzelpersonen 2 sowie einmalig durch einen eingetragenen Verein mit Sitz in Düsseldorf beantragt. zu 4: Bis zum Oktober 2016 wurden lediglich einzelne Standorte, die aufgrund anderweitiger Nutzungen nicht zur Verfügung standen abgelehnt. Unter Datum vom 02.11.2016 wurde nunmehr erstmalig in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidi- um Köln und im Vorgriff auf das Vereinsverbot vom 15.11.2016 der Antrag auf Erteilung einer stra- ßenwegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis zum Zwecke der Koranverteilung mit rechtsmittelfähi- gem Bescheid abgelehnt. Gez. Reker
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz