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Beleuchtung der Wegstrecke zwischen Pingenweg, Volkhovener Weg/Eudenbacher Weg

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 1522/2019 vom 13.05.2019

Stand: Am 16.05.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64/64/1 Vorlagen-Nummer 1522/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019 Beleuchtung der Wegstrecke zwischen Pingenweg, Volkhovener Weg/Eudenbacher Weg hier: mündliche Anfrage von Herrn Gökpinar in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 14.03.2019, TOP 11.2.2 Anfragentext: „Die vorgenannte Wegstrecke befindet sich parallel zur Bundesautobahn und wird von den Anwoh- nern sowohl als Laufstrecke und auch als Spazierstrecke benutzt. Seit November sind die Laternen ausgeschaltet und es ist auch nicht absehbar, dass dort zeitnah beleuchtet wird. Als Begründung wurde die Standfestigkeit der Laternen genannt. Meine Fragen hierzu lauten: Wer hat den Abbau der Laternen beauftragt? Falls es eine Ortsbegehung gab, wer hat daran teilgenommen? Wie wird die Sicherheit der Bürger gewährleistet, wenn es zukünftig keinen Ersatz für diese Laternen gibt?“ Antwort der Verwaltung: Die Beleuchtungsanlagen entlang des Pingenweges wurden nach einer Ortsbegehung im November letzten Jahres abgeschaltet. Teilnehmende dieser Ortsbegehung waren Vertreter und Vertreterinnen der RheinEnergie AG und der Stabstelle für öffentliche Beleuchtung vom Amt für Verkehrsmanage- ment. Die fehlende Standsicherheit einer der Leuchtenmaste erforderte umgehendes Handeln und machte die Entfernung notwendig. Dieser Anlass führte zur Klärung, ob die Beleuchtung zukünftig aufrecht- zuerhalten ist. Altersbedingt ist absehbar, dass weitere Ausfälle und Demontagen folgen werden. Die Entscheidung zu der Abschaltung wurde durch folgende Erkenntnisse getroffen: Zu diesem Wegstück durch den Wald sind beleuchtete, alternative Wegstrecken durch die angren- zenden Wohngebiete zum Volkhovener Weg vorhanden. Hinsichtlich von Sicherheitsaspekten sind diese an beleuchteten und bebauten Strecken höher zu bewerten, als bei Wegen durch beleuchtete Waldgebiete. Dazu spielen Umweltaspekte eine immer größere Rolle und in Landschaftsschutzgebieten gelten nochmals strengere Abwägungsprozesse. Zudem handelt sich um einen Wirtschaftsweg, der nur für landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen ist und die Nutzung durch Pkw-Fahrende untersagt. Mit der Straßenbeleuchtung wird das Ziel verfolgt, den Straßenverkehrsraum im öffentlichen Straßen- land für alle Verkehrsteilnehmenden DIN-gerecht zu beleuchten. Dies schließt Wirtschaftswege nicht mit ein. 2 Die zeitlichen Abstimmungen mit der RheinEnergie AG zur ersatzlosen Demontage erfolgen innerhalb dieses Jahres.

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 11.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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