Mandari Insight

1909/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion vom 10.06.2024 betreffend "Durch Bürgerinnen und Bürger gemeldete Parkverstöße in NRW nehmen zu. Ist die Rechtssicherheit gegeben?" (AN/0880/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.06.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 17.06.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3673 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/322-3 
 
Vorlagen-Nummer 17.06.2024 
 1909/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 17.06.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion vom 10.06.2024 betreffend 
"Durch Bürgerinnen und Bürger gemeldete Parkverstöße in NRW nehmen zu. Ist die 
Rechtssicherheit gegeben?" (AN/0880/2024) 
Zu der Anfrage bzw. zu den Fragen der FDP Fraktion im Kölner Rat vom 10.06.2024 nimmt 
die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Frage 1: 
 
Lässt die Stadt Köln die Meldung von Parkverstößen ausschließlich über ihre Web-site zu o-
der kann dies auch über digitale Anwendungen eines Drittanbieters geschehen? 
 
Antwort zu Frage 1: 
 
Die Meldungen von Parkverstößen gelangen auf unterschiedlichsten Wegen zur Bußgeld-
stelle. Diese können sein: 
 
 
 per Post 
 per einfacher E-Mail (z. B. private Mails oder generierte Mails über Apps von Drittan-
bietern wie beispielsweise „weg.li“) 
 per Fax oder 
 per Online-Anzeige, 
 
wobei die letztgenannte Variante mit geschätzten 80 % die häufigste gewählte ist (Statistiken 
werden hierzu nicht geführt). 
 
Frage 2: 
 
Kann diese Meldung bei einer der o.g. Varianten auch anonym erfolgen? 
 
Antwort zu Frage 2: 
 
Insbesondere bei Meldungen per Post oder Fax sind anonyme Anzeigenerstattungen generell 
möglich. Dahingegen ist bei dem bereitgestellten Online-Formular auf der Internetseite der 
Stadt Köln, stets die Angabe eines Namens zwingend erforderlich. 
 
Anonyme und unvollständige Meldungen werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt.

2 
 
Frage 3: 
 
Wenn ja, wie lässt sich die Rechtssicherheit im Ordnungswidrigkeitenverfahren sicherstellen, 
wenn die persönlichen Daten vom Zeugen nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? 
 
Antwort zu Frage 3: 
 
Im Rahmen der Anzeigenbearbeitung werden darüber hinaus die Angaben bezüglich der an-
zeigenerstattenden Person bzw. der bezeugenden Person immer auf Plausibilität überprüft (z. 
B. durch eine Abfrage des Melderegisters), so dass die Anzeigen letztlich auch diesbezüglich 
einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. 
 
Frage 4: 
 
Um wie viel Prozent haben die Meldungen von Parkverstößen von Bürgerinnen und Bürgern 
im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr zugenommen? Bitte geben Sie auch die abso-
luten Zahlen an. 
 
Antwort zu Frage 4: 
 
Die Anzahl der Anzeigen im Vergleich der Jahre 2022 und 2023 ist um 9,2 % angestiegen. 
 
Seit Jahren ist feststellbar, dass die Anzahl der Fremdanzeigen bei deutlich über 30.000 Ein-
gängen pro Jahr liegt. So können für die letzten Jahre folgende Fallzahlen genannt werden: 
 
- im Jahr 2016  =  20.359 Anzeigen 
- im Jahr 2017  =  28.549 Anzeigen 
- im Jahr 2018  =  33.051 Anzeigen 
- im Jahr 2019  =  36.430 Anzeigen 
- im Jahr 2020  =  42.247 Anzeigen 
- im Jahr 2021  =  33.758 Anzeigen 
- im Jahr 2022  =  32.662 Anzeigen 
- im Jahr 2023  =  35.667 Anzeigen 
 
 
Frage 5: 
 
Wie hoch ist der relative Anteil der von Bürgerinnen und Bürgern gemeldeten Parkverstöße im 
Vergleich zu den von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Köln aufgenommenen 
Parkverstößen? Bitte geben Sie auch die absoluten Zahlen an. 
 
Antwort zu Frage 5: 
 
Der Bereich der Fremdanzeigen ist bei der Bußgeldstelle dem Gebiet des "Ruhenden Ver-
kehrs" zugeordnet. Im Hinblick auf die dort insgesamt zu bearbeitenden Verkehrsverstöße, 
liegt deren Anteil lediglich im einstelligen Prozentbereich. Dieser lag im vergangenen Jahr 
bei etwa 7 Prozent (rund 36.000 Fremdanzeigen von insgesamt 509.000 Verfahren im ruhen-
den Verkehr). 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1909/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.06.2024
Erstellt
12.06.2024 08:18