V/0725/2008
Entlastung für die Jahresrechnung 2007
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Beschlussvorlage
3145 Zeichen
V/0725/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Betrifft Entlastung für die Jahresrechnung 2007 Beratungsfolge 23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 24.09.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt das in dem anliegenden Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.08.2008 aufgezeigte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushalts- jahr 2007 zur Kenntnis. 2. Der Rat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2007 unter Einbeziehung der Abschlussbu- chungen wie folgt fest: 2.1 Kassenmäßiger Abschluss Gesamt-Ist-Einnahmen 1.396.302.123,19 Euro Gesamt-Ist-Ausgaben 1.392.445.844,77 Euro Buchmäßiger Kassenbestand bei Abschluss des Haushaltsjahres 2007 + 3.856.278,42 Euro 2.2 Ergebnis der Haushaltsrechnung Summe bereinigte Soll-Einnahmen 745.145.026,30 Euro Summe bereinigte Soll-Ausgaben 745.145.026,30 Euro 3. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushalts- jahres 2007 wird dem Oberbürgermeister gem. § 94 Gemeindeordnung NRW die Entlastung erteilt. Vorlagen-Nr.: V/0725/2008 Auskunft erteilt: Herr Frohne Ruf: 492 1400 E-Mail: FrohneK@stadt-muenster.de Datum: 02.09.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0725/2008 Begründung: Die von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom O berbürgermeister festgestellte Jahresrechnung ist vom Rat in der Sitzung am 27.08.2008 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen worden. Dieser hat daraufhin die Jahresrechnung unter Einbindung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (§ 101 Abs. 6 GO NRW) geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in dem als Anlage beigefügten Schlussbericht (allgemeiner Berichtsband) dargestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Schlussbericht in seiner Sitzung am 28.08.2008 eingehend beraten und einstimmig angenommen. In dem Schlussbericht ist das abschließende Prüfungsergebnis wie folgt zusammengefasst: ”Gestützt auf die Ausführungen in diesem Schlussbericht kann nach pflichtgemäßer Prüfung der Jahresrechnung 2007 sowie der dieser Rechnung zugrunde liegenden Bücher und Belege einschließlich des Abschlusses der doppischen Buchführung nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements bestätigt werden, dass - die Jahresrechnung die namens der Stadt eingegangenen Geldgeschäfte wiedergibt und - die Einnahme- und Auszahlungsanordnungen den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, dem städtischen Haushaltsplan sowie den weiteren Beschlüssen des Rates entsprechen. Feststellungen, die dem Beschluss über die Jahresrechnung 2007 sowie einer Entlastung durch den Rat der Stadt entgegenstehen würden, haben sich bei der Prüfung nicht ergeben. Gegen die Erteilung der Entlastung durch den Rat gem. § 94 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007 sind daher Bedenken nicht vorzubringen.“ gez. Dr. Tillmann Anlage – Schlussbericht 2007 (allgemeiner Berichtsband)
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007
165674 Zeichen
Schlussbericht
über die Prüfung
der Jahresrechnung 2007
- allgemeiner Berichtsband -
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SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 22
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision der Stadt Münster
Klemensstraße 10
48129 Münster
Telefon: 02 51 – 4 92 – 14 00
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13
e-Mail: revision@stadt-muenster.de
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 33
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Inhaltsverzeichnis
1 VORBEMERKUNGEN ............................................................................ 5
1.1 Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel..................................................................5
1.2 Tätigkeiten des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie
des Rechnungsprüfungsausschusses in 2007...............................................6
1.3 Beschluss über die Jahresrechnung 2006 / Entlastung (§ 94 GO) ...............6
2 FORMELLE VORGABEN....................................................................... 7
2.1 Haushaltssatzung, Finanz- und Investitionsplan............................................7
2.2 Vorläufige Haushaltsführung ............................................................................8
2.3 Nachtragssatzung (§ 80 GO) .............................................................................9
3 JAHRESRECHNUNG 2007 .................................................................. 11
4 KASSENMÄßIGER ABSCHLUSS (§ 40 GEMHVO) ............................ 11
5 HAUSHALTSRECHNUNG (§ 41 GEMHVO) ........................................ 12
5.1 Ergebnis der Haushaltsrechnung (§ 41 Abs. 3 GemHVO) ...........................12
5.2 Haushaltsausgleich..........................................................................................13
5.2.1 Zuführung Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt (§ 22 GemHVO)13
5.2.2 Zuführungen Vermögenshaushalt / Verwaltungshaushalt. ......................14
5.3 Verwaltungshaushalt (VerwH) ........................................................................16
5.3.1 Abwicklung des Haushaltsplanes (VerwH) ..............................................17
5.3.2 Einhaltung des Haushaltsplanes (VerwH) ...............................................18
5.3.3 Freies Budget (VerwH).............................................................................18
5.3.4 Unterabschnitte (UA) des Verwaltungshaushalts ....................................19
5.3.5 Prüfung der delegierten Sozialhilfeaufgaben...........................................27
5.3.6 Zentral bewirtschaftete Haushaltsmittel (Buchungspläne).......................28
5.4 Vermögenshaushalt (VermH) ..........................................................................29
5.4.1 Abwicklung des Haushaltsplanes (VermH)..............................................29
5.4.2 Bemerkungen zum Vermögenshaushalt..................................................31
5.5 Entwicklung der Kassenkredite, Schulden und Rücklagen.........................33
5.5.1 Kassenkredite / Kassenwirtschaft ............................................................33
5.5.2 Schulden ..................................................................................................34
5.5.3 Rücklagen ................................................................................................37
5.6 Verpflichtungsermächtigungen ......................................................................39
5.7 Rechnungsabgrenzung / Buchführung..........................................................39
5.8 Haushaltswirtschaftliche Sperre / Unterrichtungspflicht.............................40
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
6 RESTEVERWALTUNG......................................................................... 40
6.1 Verwaltungshaushalt .......................................................................................40
6.1.1 Kasseneinnahmereste (KER) / offene Forderungen................................40
6.1.2 Kassenausgabereste (KAR) des Verwaltungshaushaltes .......................41
6.1.3 Haushaltsausgabereste (HAR) des Verwaltungshaushaltes...................42
6.2 Vermögenshaushalt .........................................................................................43
6.2.1 Kasseneinnahmereste (KER)...................................................................43
6.2.2 Kassenausgabereste (KAR).....................................................................44
6.2.3 Haushaltseinnahmereste (HER) ..............................................................44
6.2.4 Haushaltsausgabereste (HAR) ................................................................45
7 DOPPELTE BUCHFÜHRUNG (DOPPIK)............................................. 46
7.1 Allgemeines.......................................................................................................46
7.2 Anteil des doppischen Haushaltes am Gesamthaushalt .............................46
7.3 Kamerale Zuschüsse an den doppischen Haushalt .....................................47
7.4 Ergebnisrechnung............................................................................................48
7.5 Vermögensübersicht........................................................................................50
8 KOSTENRECHNENDE EINRICHTUNGEN.......................................... 52
9 EIGENBETRIEBSÄHNLICHE EINRICHTUNGEN................................ 54
10 ZUSAMMENFASSUNG / FAZIT........................................................... 55
11 SCHLUSSBEMERKUNGEN................................................................. 58
Gesetzliche Bestimmungen
Mit der Verabschiedung des NKF-Gesetzes (NKFG) am 10. 11.2004 hat der Landtag von NRW die Ära
des kameralistischen Haushalts- und Rechnungswesens zum 31.12.2004 beendet. Der Wechsel zum
doppischen Kommunalhaushalt hat innerhalb einer Über gangsfrist von vier Jahren zu erfolgen. Die
Etablierung des NKF machte weitere Neufassungen und An passungen verschiedener Gesetze und
Verordnungen erforderlich. So sind neben der Änderung der Gemeindeordnung z. B. in die neue Ge-
meindehaushaltsverordnung die auf den unbedingt notwendigen Rahmen reduzierten Regelungsinhalte
der Gemeindekassenverordnung integriert worden.
In der Regel basiert die Prüfung noch auf den alten Vorschriften, die teilweise weiterhin anzuwenden
sind (vgl. § 9 NKF Einführungsgesetz). Sofern sich die im Bericht zitierten Rechtsvorschriften auf noch
anzuwendende Verordnungen / Gesetze beziehen, wurde auf den Hinweis „a. F. - alte Fassung“ ver-
zichtet. Auf die aktuellen Regelungen wird mit dem Z usatz „n. F. - neue Fassung“ aufmerksam ge-
macht.
Anlage
Übersicht über die Prüfungen des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision im Jahr 2007
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 55
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
1 Vorbemerkungen
1.1 Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster ha t gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m.
§ 101 der Gemeindeordnung NRW (nachfolgend GO) die Jah resrechnung 2007 ge-
prüft. Er bediente sich hierbei des Amtes für Wirts chaftlichkeitsprüfung und Revision
(§ 59 Abs. 3 GO), das die Prüfung entsprechend den ge setzlichen Bestimmungen
und den Vorschriften der Rechnungsprüfungsordnung d er Stadt (RPO) sowie den
Vorgaben des Ausschusses durchführte.
Das Ergebnis ist in diesem Schlussbericht - allgeme iner Berichtsband - zusammen-
gefasst dargestellt. Er dient dem Rat als Grundlage für seine Entscheidung über die
Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsj ahr 2007 (§ 41 Abs. 1 Buch-
stabe j GO).
Zudem sind die Einwohner oder Abgabepflichtigen zur Einsichtnahme in den - allge-
meinen – Berichtsband berechtigt, worauf die Verwal tung in geeigneter Weise öffent-
lich hinweist.
Die Jahresrechnung 2007 war nach § 101 Abs. 1 GO daraufhin zu prüfen, ob
der Haushaltsplan eingehalten wurde,
die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechne risch vorschriftsmäßig begründet
und belegt waren,
bei den Einnahmen und Ausgaben (kameraler Haushalt steil) und Erträgen und Aufwen-
dungen (doppischer Haushaltsteil) nach den geltende n Vorschriften verfahren worden ist
und
die Vorschriften über die Verwaltung und den Nachw eis des Vermögens und der Schul-
den eingehalten wurden.
Feststellungen mit vertraulichem Inhalt bzw. mit zu schützenden Daten sind dem
Ausschuss bereits in einzelnen, themen- bzw. organi sationsbezogenen Berichten
vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision dargelegt worden. Diese einzel-
nen Prüfungsberichte ergeben zusammen den gesondert en Berichtsband
(§ 101 Abs. 3 GO), so dass eine weitere Aufteilung de s Schlussberichts in einen all-
gemeinen und einen gesonderten Berichtsband für das Haushaltsjahr 2007 nicht
erforderlich war.
Die flächendeckende Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
(NKF) erfolgt in drei Wellen zum 01.01.2006, 2007 u nd 2008. Für insgesamt 19 Fa-
chämter / Organisationseinheiten der ersten und zwei ten Welle sind gemäß
§ 1 Abs. 3 NKF Einführungsgesetz NRW die Geschäftsvo rfälle bereits nach dem
System der doppelten Buchführung erfasst. Die Mitte l der verbleibenden 14 Ämter
wurden im Haushaltsjahr 2007 noch kameral bewirtschaftet.
Die flächendeckende Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
(NKF) ist mit dem 01.01.2008 abgeschlossen, so dass zum 31.12.2008 erstmalig für
die gesamte Kernverwaltung ein doppischer Jahresabs chluss vorliegen wird. Bereits
in der Umstellungsphase ergeben sich sukzessive Ver änderungen bei der Prüfung
der Jahresrechnung. So ist z. B. die Vergleichbarke it von Ergebnissen mit Vorjahren
zum Teil nicht mehr möglich bzw. nur mit besonderen Modifizierungen gegeben.
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1.2 Tätigkeiten des Amtes für Wirtschaftlichkeitspr üfung und Revision
sowie des Rechnungsprüfungsausschusses in 2007
Zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung 2007 der Stadt Münster durch den
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Amt für Wirtscha ftlichkeitsprüfung und Revi-
sion (AWR) im vergangenen Jahr 44 Prüfungen in den verschiedensten Verwal-
tungsbereichen durchgeführt (siehe Anlage).
Die Prüfungen waren darauf ausgerichtet, die Wirtsc haftlichkeit und Rechtmäßigkeit
sowie die Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des V erwaltungshandelns zu
überprüfen und die Ergebnisse (Feststellungen, Hinw eise, Empfehlungen) durch Do-
kumentationen (Berichte) transparent zu machen. Dur ch präventive, begleitende und
nachgehende Prüfungstätigkeiten konnten zudem den E ntscheidungsträgern Opti-
mierungsansätze aufgezeigt und mit Blick auf die Ha ushaltskonsolidierung gesamt-
städtische Einsparaspekte und Kostenreduktionen dargelegt werden.
Einen Schwerpunkt der Prüfungen bildeten erneut die Ämter mit doppischer Buchfüh-
rung, um den Umstellungsprozess von der kameralistischen Buchhaltung zum Neuen
Kommunalen Finanzmanagement engagiert zu begleiten. Zudem wird die Prüfung
des Jahresabschlusses sukzessive nach dem neuen Fin anzwesen, seinen Zielen
und Vorgaben sowie gesetzlichen Regelungen ausgerichtet.
Darüber hinaus ist das AWR beratend und gutachterli ch tätig geworden. Es war in
verschiedenen Projekt- und Arbeitsgruppen aktiv ein gebunden. Auch auf diesem
Wege hat die Prüfung unter Wahrung der gebotenen Ne utralität die politischen Gre-
mien und die Verwaltungsführung sowie die städtisch en Ämter und Einrichtungen in
ihren Bemühungen um eine bürgernahe, sachgerechte u nd wirtschaftliche Aufga-
benerfüllung unterstützt.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss sind alle wesentlich en Berichte (Prüfungsergeb-
nisse) vorgelegt worden (§ 5 Abs. 4 RPO). Der Ausschuss hat im Jahr 2007 in seinen
nichtöffentlichen Sitzungen diese Berichte intensiv beraten und über das Ergebnis
der einzelnen Beratung einen Beschluss gefasst. Teilweise enthielten die Beschlüsse
Vorgaben oder Auflagen für die geprüften Stellen. I hre Erfüllung wurde bzw. wird
vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision nachgehalten.
1.3 Beschluss über die Jahresrechnung 2006 / Entlas tung (§ 94 GO)
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.08.2007 die Jah resrechnung 2006 beschlossen
und gleichzeitig die Entlastung des Oberbürgermeiste rs nach § 94 Abs. 1 GO erteilt.
Grundlage hierfür war der Schlussbericht des Rechnun gsprüfungsausschusses vom
08.08.2007 über die Prüfung der Jahresrechnung 2006.
Der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung ist anschlie-
ßend öffentlich bekannt gemacht worden. Von dem Rec ht der Einsichtnahme in den
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses hab en die Einwohner bzw. Ab-
gabepflichtigen keinen Gebrauch gemacht.
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2 Formelle Vorgaben
2.1 Haushaltssatzung, Finanz- und Investitionsplan
Die Haushaltssatzung 2007 sowie die Nachtragssatzun g entsprechen in Form, Inhalt
und Vollständigkeit den Vorschriften der Gemeindeord nung NRW und der Gemein-
dehaushaltsverordnung und haben das gesetzlich vorg eschriebene Verfahren ord-
nungsgemäß durchlaufen. Entsprechendes gilt für den Finanzplan und das Investiti-
onsprogramm der Jahre 2006 bis 2010 sowie für den B ereich der doppischen Buch-
führung. Im Rahmen der schrittweisen Einführung des NKF wurde im Jahre 2007 bei
19 Ämtern das System der doppelten Buchführung angewandt.
Nach der Haushaltssatzung gliedert sich der Haushal tsplan 2007 in einen kameralen
Teil (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) und in ei nen doppischen Teil (Ergebnis-
und Finanzplanung).
Die Haushaltssatzung – geändert durch die Nachtragssatzung – hat in den §§ 1 bis 5
folgenden Inhalt:
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Die Haushaltssatzung soll spätestens einen Monat vo r Beginn des Haushalts-
jahres der Aufsichtsbehörde angezeigt werden (§ 79 Abs. 5 GO). Die Haus-
haltssatzung wurde aber erst am 28.03.2007 vom Rat erlassen und anschlie-
ßend der Aufsichtsbehörde angezeigt. Bis zur Bekann tmachung der Haus-
haltssatzung am 18.05.2007 waren die Vorschriften ü ber die vorläufige Haus-
haltsführung (§ 81 GO) anzuwenden.
2.2 Vorläufige Haushaltsführung
Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung am 18.0 5.2007
1 waren für die Be-
wirtschaftung der Haushaltsmittel des Jahres 2007 d ie einschränkenden Bestimmun-
gen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 81 GO) zu bea chten. Im Rahmen der vor-
läufigen Haushaltsführung darf die Gemeinde nur solche Ausgaben leisten, zu denen
sie rechtlich verpflichtet ist oder die zur Weiterf ührung notwendiger Aufgaben unauf-
schiebbar sind. Im Vermögenshaushalt veranschlagte Maßnahmen dürfen uneinge-
schränkt fortgesetzt werden, wenn dafür bereits im Haushaltsplan des Vorjahres An-
sätze oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren. Dies gilt auch, wenn
die Stadt durch eine Auftragsvergabe oder einen Ver trag bereits eine rechtliche Ver-
pflichtung eingegangen ist.
Aus der nachfolgenden Übersicht ist das Anordnungssoll des Verwaltungshaushaltes
in der Übergangswirtschaft im Jahresvergleich zum Haushaltsvolumen ersichtlich:
Haushaltsjahr
2005 2006 2007
299,2 306,5 257,5
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47,9 49,9 41,0
Im Haushaltsjahr 2007 wurden im Verwaltungshaushalt in der Zeit der Übergangs-
wirtschaft bereits Ausgaben i. H. v. rd. 257,5 Mio. € angeordnet. Dies sind rd. 41,0 %
1 im Vorjahr Bekanntmachung am 12.05.2006
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der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel. Hinzuzure chnen sind die während der
Zeit der vorläufigen Haushaltsführung durch Aufträg e (Bestellungen) eingegangenen
Verpflichtungen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Inans pruchnahme der Mittel bezo-
gen auf den Haushaltsansatz um 8,9 Prozentpunkte ge sunken. Dabei ist zu beach-
ten, dass durch die weitere Doppikumstellung ein Ve rgleich zu Vorjahren nur einge-
schränkt möglich ist.
Zumindest bei der Bewirtschaftung eines Teils der A usgabemittel des Haus-
haltsjahres 2007 lagen die Voraussetzungen nach § 8 1 Gemeindeordnung
während der „vorläufigen Haushaltsführung“ nicht vor. So dürfen z. B. während
der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung keine fre iwilligen Zuschüsse oder
ähnliche Zahlungen geleistet werden.
2.3 Nachtragssatzung (§ 80 GO)
Im Jahr 2007 wurde wie im Vorjahr eine Nachtragssat zung bzw. ein Nachtragshaus-
haltsplan erstellt 2. Eine Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatz ung bestand
trotz nicht unerheblicher Modifizierungen durch Ein nahmeausfälle im Gewerbesteu-
erbereich nicht. Der Nachtragshaushalt der Stadt Mü nster versteht sich insofern als
Instrument zur Anpassung der Haushaltsansätze bzw. der Verpflichtungsermächti-
gungen an die tatsächliche Entwicklung 3. Die Vorgaben für Kassenkredite, Steuer-
sätze sowie die Regeln zur Übertragung von Mitteln und Weiteres wurden nicht modi-
fiziert.
Mit dem Nachtrag wurden im Verwaltungshaushalt die Einnahme- und Ausgabean-
sätze im Saldo um 4,7 Mio. € erhöht. Maßgebliche Ve ränderungen (ab Wert
5,0 Mio. €) waren bei folgenden Positionen zu verzeichnen:
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Beeinflusst wurde der Nachtrag 2007 im Verwaltungshaushalt im Wesentlichen durch
einen signifikanten Einbruch bei den Gewerbesteuerei nnahmen i. H. v.
- 80 Mio. € brutto (netto = - 66,6 Mio. € durch korrespondierende Verringerung der
Umlage), der innerhalb desselben Teilhaushaltes nic ht durch die nur geringfügigen
Mehreinnahmen, u. a. im Bereich der Einkommenssteue r i. H. v. rd. 5,0 Mio. €, auf-
gefangen werden konnte. Belastend wirkte sich zudem auf der Ausgabenseite der
erst im Nachtrag veranschlagte Zuschuss für die stä dtischen Bühnen i. H. v.
2 Beschluss des Rates vom 24.10.2007
3 Zum Nachtrag waren wie im Vorjahr alle Veränderung en mit Beträgen > 25.000 € im Verwaltungs-
haushalt und > 125.000 € im Vermögenshaushalt zu erfassen.
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5,0 Mio. € aus. Die Mittel waren anzusetzen, da im NKF die bisherige vom Haus-
haltsjahr abweichende Haushaltssystematik so nicht beibehalten werden kann 4.
Im Saldo war im Rahmen des Nachtrages ein Defizit v on rd. 71 Mio. € gegeben, wel-
ches wie in den Jahren 2001 bis 2005 nur durch Hera nziehung investiver Mittel des
Vermögenshaushaltes gedeckt werden konnte. Nach der Nachtragsplanung sollten
die vollständigen Veräußerungserlöse aus Immobilien veräußerungen i. H. v.
32,2 Mio. € und eine Zuführung aus der Allgemeinen Rücklage i. H. v. 38,8 Mio. € zur
Deckung des konsumtiven Teilhaushaltes herangezogen werden.
Die Einnahme- und Ausgabeansätze des Vermögenshaush altes erhöhten sich im
Saldo um rd. 57,6 Mio. €. Wesentliche Veränderungen waren bei folgenden Einnah-
me- und Ausgabeansätzen zu registrieren:
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36,2 52,0 + 15,8
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696.7%7*+
, 39,1 31,4 - 7,7
Neben der bereits erläuterten Einnahmeerhöhung durc h die im Vermögenshaushalt
abzuwickelnde Rücklagenentnahme sah die Nachtragspl anung eine Steigerung der
Einnahmen aus dem Zuschuss für Investitionen und In vestitionsförderung i. H. v.
15,8 Mio. € vor. Hierbei handelt es sich im Wesentl ichen um erwartete Mehreinnah-
men aus Grundstücksverkäufen, deren Haushaltsansatz von ursprünglich 16,0 Mio. €
auf 32,0 Mio. € heraufgesetzt worden ist.
Auf der Ausgabenseite wirkten sich Verringerungen d er Planwerte bei Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen
(- 10,4 Mio. €) und bei den Zuweisungen und Zuschüssen für
Investitionen (- 7,7 Mio. €) entlastend aus. Tatsächliche Einsparungen sind mit die-
sen Werten jedoch nicht verbunden. Nicht benötigte Haushaltsansätze für den
Grunderwerb und für Baumaßnahmen werden nicht wie in Vorjahren als Haushalts-
rest übertragen, sondern ergebnisverbessernd abgese tzt und im neuen Haushalts-
jahr im Wesentlichen neu veranschlagt. Dieses Verfa hren wird erforderlich durch die
Umstellung zum NKF.
Die Fachämter wurden ergänzend durch ein Anschreibe n Ende August auf die Be-
tragsgrenzen für Ansatzveränderungen (25,0 Tsd. € i m VerwH und 125,0 Tsd. € im
VermH) hingewiesen. Es handelte sich hierbei um eine nachträgliche Information, die
eine Anmeldefrist der Ansatzveränderungen innerhalb von 3 Tagen vorsah. Unab-
hängig von dem verspäteten Anschreiben wurde eine R eihe von Haushaltsplandaten
nicht modifiziert (Beispiel: 4000.174.2000.7 Zuschü sse Interreg-IIIA-Projekt, Ansatz
0 €, Ergebnis 291 Tsd. €) Auch die vom Finanzdezern at selbst bewirtschafteten
Haushaltsstellen waren nicht vollständig beim Nacht rag erfasst (Beispiel: HST
9110.205.0000.2 Zinsen aus Rücklagen, Ansatz 400 Tsd. €, Ergebnis 1.477 Tsd. €).
4 Ab 01.08.2008 sind die Städt. Bühnen eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit eigenem Abschluss.
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Der Rechnungsprüfungsausschuss erkennt den mit der Umstellung zum NKF
verbundenen Verwaltungsaufwand der Fachämter und de s Finanzdezernates
an. Nach den Umstellungsarbeiten zum NKF sollten di e Fachämter jedoch wie-
der rechtzeitig über die Anmeldeverpflichtung bei A nsatzabweichungen infor-
miert und das Finanzcontrolling verstärkt werden.
3 Jahresrechnung 2007
Die Jahresrechnung 2007 der Stadt Münster für den k ameralen Haushalt ist gemäß
§ 93 Abs. 2 GO am 18.02.2008 von der Stadtkämmerin au fgestellt, vom Oberbür-
germeister mit gleichem Datum festgestellt und dem Rat zugeleitet worden. Der Jah-
resabschluss der doppisch geführten Ämter – der Bes tandteil der Jahresrechnung
ist – wurde am 11.08.2008 von der Stadtkämmerin auf gestellt und vom Oberbürger-
meister mit gleichem Datum festgestellt. Der Rat hat die Jahresrechnung (einschließ-
lich des doppischen Haushaltsteils) in der Sitzung am 27.08.2008 zur Kenntnis ge-
nommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen
5.
Die Jahresrechnung 2007 beinhaltet den in § 39 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverord-
nung (GemHVO) geforderten kassenmäßigen Abschluss (§ 40 GemHVO) und die
Haushaltsrechnung (§ 41 GemHVO). Der Jahresrechnung s ind die in
§ 39 Abs. 2 GemHVO vorgeschriebenen Anlagen beigefügt. Sie entsprechen in Form
und Inhalt den Vorschriften des § 43 GemHVO sowie für den doppischen Teil den
Genehmigungen des Innenministeriums.
4 Kassenmäßiger Abschluss (§ 40 GemHVO)
Der kassenmäßige Abschluss enthält, wie nach § 40 Ge mHVO vorgeschrieben,
- insgesamt und gesondert für den Verwaltungs- bzw. den Vermögenshaushalt sowie
für die Vorschüsse und Verwahrgelder (VVS) - sämtli che Soll- und Ist-Einnahmen
sowie Soll- und Ist-Ausgaben einschließlich der Kas seneinnahme- und Kassenaus-
gabereste bis zum Abschlusstag. Er gibt damit das E rgebnis der Sachbuchführung
der Stadt Münster wieder.
Der nachgewiesene buchmäßige Kassenbestand
6 (Ist-Fehlbetrag des Verwaltungs-
haushaltes und Ist-Fehlbetrag des Vermögenshaushalt es), die Haushalts- und Kas-
senreste sowie die nicht gedeckten Vorschüsse und d ie nicht abgewickelten Ver-
wahrgelder des Jahres 2006 wurden entsprechend § 34 Abs. 2 Gemeindekassen-
verordnung (GemKVO) in die Bücher des Haushaltsjahres 2007 vorgetragen.
Damit enthält der vom Amt für Finanzen und Beteilig ungen (Stadtkasse) gefertigte
Abschluss für 2007 vom 18.02.2008 sämtliche Werte i m Sinne des § 40 GemHVO.
Er schließt mit folgendem buchmäßigen Kassenbestand (Ist-Überschuss) ab:
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5 Vorlage Nr. V/0368/2008 vom 06.08.2008
6 Unterschied zwischen Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 1122
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Der Kassenbestand (Ist-Überschuss) des Abschlusses setzt sich zusammen aus:
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- 22.921.054,56
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4 52.671.991,08 - 48.815.712,66
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3.856.278,42
Der Kassenabschluss weist im Jahresvergleich regelm äßig größere Schwankungen
aus. Im Jahr 2007 schließt der buchmäßige Kassenbes tand mit rd. 3,9 Mio. € ab. Mit
diesem Ergebnis hat er sich gegenüber dem Jahr 2006 (28,5 Mio. €) um 24,6 Mio. €
verringert. Ursächlich für diese Entwicklung ist in sbesondere die Ausweisung eines
Defizits im Vermögenshaushalt. Während im Jahr 2006 noch ein Ist-Überschuss von
rd. 16,9 Mio. € zum Jahresende bestand, weist der A bschluss 2007 einen Ist-
Fehlbetrag von 7,8 Mio. € aus.
Der buchmäßige Kassenbestand
7 von 3,85 Mio. € stimmt mit der geprüften Ist-
Fortschreibung des Amtes für Finanzen und Beteiligungen überein.
5 Haushaltsrechnung (§ 41 GemHVO)
In der Haushaltsrechnung sind die bei den Vorschrif ten zum kassenmäßigen Ab-
schluss genannten Beträge (§ 40 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GemHVO) für die einzelnen
Haushaltsstellen nach der Ordnung des Haushaltsplane s nachzuweisen. Den Soll-
Einnahmen und den Soll-Ausgaben des Jahres sind die Ansätze und die überplan-
mäßig bewilligten Ausgaben positionsbezogen gegenüberzustellen.
5.1 Ergebnis der Haushaltsrechnung (§ 41 Abs. 3 Gem HVO)
Zur Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechn ung sind die Soll-Einnahmen
des Haushaltsjahres 2007 mit den Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres unter Berück-
sichtigung etwaiger Haushaltsreste, getrennt für de n Verwaltungs- und den Vermö-
genshaushalt, zu vergleichen. Unter Berücksichtigun g der Abschlussbuchungen er-
gibt sich daraus folgendes Ergebnis, das durch die Prüfung auf Grund einer Kontroll-
gegenrechnung auch als richtig bestätigt werden kann:
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7 ohne die Bestände der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster und des Sonderhaushalts Sozialamt
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 1133
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Die auf dem kassenmäßigen Abschluss basierende Haus haltsrechnung wurde
im automatisierten Verfahren förmlich und inhaltlic h richtig erstellt. Sie ent-
spricht nach dem Ergebnis der Prüfung den Erfordern issen des
§ 41 Gemeindehaushaltsverordnung.
5.2 Haushaltsausgleich
5.2.1 Zuführung Verwaltungshaushalt / Vermögenshaus halt (§ 22 GemHVO)
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen
sind gem. § 22 GemHVO dem Vermögenshaushalt zuzuführe n. Die Zuführung muss
im kameralen Haushalt mindestens so hoch sein, dass durch sie die Kreditbeschaf-
fungskosten und die ordentliche Tilgung von Kredite n gedeckt werden können. Der
Verwaltungshaushalt führte im Haushaltsjahr 2007 de m Vermögenshaushalt die ge-
setzlich vorgeschriebene Pflichtzuführung und darüb er hinaus weitere Mittel zu. Die
Pflichtzuführung i. H. v. 21.322.676,00 € berechnet sich wie folgt:
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Tilgungsbezogene Einnahmen
nach § 22 GemHVO
8 mindern
die Pflichtzuführung an den Ver-
mögenshaushalt. Im Vergleich
der letzten 7 Jahre verringerten
sich diese Einnahmen kontinuier-
lich und sind mit 0,2 Mio. € in
2007 von untergeordneter Be-
deutung (rot gekennzeichnet).
Parallel erhöhte sich im Jahres-
8 z. B. tilgungsbezogene Einnahmen
aus Wohnbaukrediten oder aus
dem inneren Darlehen an
die citeq
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2,5
5,0
7,5
10,0
12,5
15,0
17,5
20,0
22,5
Mio. Euro
Einnah. gem. § 22 3,6 2,1 0,9 0,5 0,3 0,2 0,2
gezahlte Pflichtzuf. 11,0 12,8 15,2 18,1 19,8 20,7 21,3
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 1144
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
vergleich durch die gestiegene Kreditaufnahme und d ie damit verbundenen Til-
gungsverpflichtungen die Pflichtzuführung (blau gek ennzeichnet). Beide Entwicklun-
gen zusammen führten dazu, dass sich im Betrachtung szeitraum 2001 / 2007 die
Zuführung zum Vermögenshaushalt von rd. 11,0 Mio. € um 10,3 Mio. € auf
21,3 Mio. € annähernd verdoppelt hat (+ 93,6 %). Du rch diese Zunahme wurde der
bereits enge Finanzrahmen des Verwaltungshaushaltes weiter eingeschränkt.
Zusätzlich zur Pflichtzuführung wurden folgende Bet räge dem Vermögenshaushalt
zugeführt:
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Nach der überdurchschnittlichen hohen Zuführung in 2006 (49,0 Mio. €) war der
Haushalt 2007 ähnlich wie in den Jahren 2001 bis 20 05 nicht in der Lage, über die
Pflichtzuführung hinaus ergänzende Mittel an den Vermögenshaushalt abzuführen.
Wie in folgendem langfristigen Vergleich ersichtlich, ist das Vorjahresergebnis (2006)
im Vergleich, insbesondere der letzten Jahre, als ungewöhnlich einzustufen:
36,7 35,7
14,9 15,7
24,0
24,7
19,0
13,6
25,1
17,6
49,2
16,7
12,7
0,0 0,0 0,0 0,0
0,0
49,0
0,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
Mio. Euro
1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 19
98
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Zuführ. über Pflicht
Pflichtzuführung
5.2.2 Zuführungen Vermögenshaushalt / Verwaltungsha ushalt
Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich bezieht si ch nach den Verwaltungsvor-
schriften zu § 75 GO nicht allein auf den Haushaltspl an sondern auch auf die Haus-
haltsrechnung.
Nachdem im Jahr 2006 Zuführungen aus dem Vermögensh aushalt weitestgehend
entbehrlich waren, mussten in 2007 wieder erheblich e Mittel vom Vermögenshaus-
halt aus investiven Verkaufserlösen und ergänzend R ücklagen zum Ausgleich des
Verwaltungshaushaltes in Anspruch genommen werden:
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 1155
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
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* Das Land gewährte im Jahr 2007 eine Schulpauschal e i. H. v. 7.486.493 € (HST 9010.361.0300.2).
Die Mittel wurden teilweise zur Finanzierung schuls pezifischer Maßnahmen in den Verwaltungs-
haushalt übertragen.
Im Ergebnis war eine Gesamtzuführung von rd. 43,0 Mi o. € erforderlich, die insbe-
sondere aus Verkaufserlösen aus Liegenschaftsveräuß erungen im Wert von
32,2 Mio. € stammt. Darüber hinaus mussten Mittel v on rd. 6,2 Mio. € aus der Rück-
lage entnommen werden. Dieser Betrag fiel jedoch de utlich geringer aus als im Rah-
men des Nachtragshaushaltes veranschlagt (Entnahmep lanung i. H. v. 56,3 Mio. €).
Wie in den Vorjahren wurde ebenfalls ein Teil der v om Land gewährten Schulpau-
schale zum Verwaltungshaushalt transferiert. Auch h ier ist eine Steigerung von
1,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr zu registrieren.
Die notwendigen Unterstützungen des konsumtiven Tei lhaushaltes aus investiven
Mitteln verdeutlichen erneut die Abhängigkeit des H aushaltsausgleichs von der
Haupteinnahmequelle Gewerbesteuer. Nach einem herau sragenden Ergebnis im
Jahr 2006 konnten die im Jahresvergleich geringeren Einnahmen von rd.
-
72,8 Mio. € in 2007 nicht aufgefangen werden. Obschon die Einna hmeerwartungen
aus der Gewerbesteuer aus den ursprünglichen Haushal tsplanungen von
260,0 Mio. € nicht erfüllt und im Nachtrag deutlich nach unten korrigiert worden sind,
liegen sie mit einem Nettoergebnis von 174,4 Mio. € im oberen Bereich der letzten 7
Jahre.
Der Verwaltungshaushalt schließt im letzten kameral en Abschluss mit einem
erheblichen Zuschussbedarf ab und knüpft nach dem p ositiven Ausnahmeer-
gebnis des Vorjahres mit einem Zuschussbedarf von r d. 42,9 Mio. € in 2007
wieder an die defizitären Jahre von 2001 bis 2005 a n. Der Zuschussbedarf
wurde mit 32,2 Mio. € überwiegend aus Erlösen des V ermögenshaushaltes
(Vermögensverzehr) gedeckt, wobei die Einnahmen aus Veräußerungen von
Liegenschaften vollständig (31,7 Mio. €) und ergänz end anderweitige Einnah-
men herangezogen werden mussten. Die geplante Rückl agenentnahme fiel mit
6,2 Mio. € dagegen wesentlich geringer aus als geplant.
Der durch Zuführungen an den
Verwaltungshaushalt bedingte
Vermögensverzehr war erstmalig
im Jahr 2001 zu registrieren und
fand seinen Höhepunkt in den
Jahren 2002 und 2003. Trotz be-
ginnender Konsolidierung des
Haushaltes in den Jahren 2004
und 2005 war erst im Jahr 2006
(Rekordergebnis bei der Gewer-
besteuer) eine Entlastung für den
Vermögenshaushalt gegeben. So
beschränkte sich im Jahr 2006 die
14,8
52,2
44,2
25,7
28,1
3,2
42,9
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Mio. Euro
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Vermögensverzehr durch Zuführung vom VermH
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 1166
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Zuführung erstmalig wieder auf eine anteilige Inans pruchnahme der vom Land ge-
währten Schulpauschale i. H. v. 3,2 Mio. €. Obschon im Jahr 2007 das Ergebnis bei
der Gewerbesteuer auf dem respektablen Niveau der Ja hre 2004 und 2005 lag,
mussten im Jahr 2007 42,9 Mio. € und damit im Verg leich gegenüber den Jahren
2004 / 2005 rd. 16 Mio. € mehr an den Verwaltungshaushalt transferiert werden.
Der Vermögensverzehr der Jahre 2001 bis 2007 ergibt einen kumulierten Wert
von rd. 211,2 Mio. €. Die Höhe der Zuführung verdeutlicht im letzten kameralen
Abschluss die weiterhin kritische Haushaltslage. Au ch wenn sich Defizite im
NKF zukünftig anders darstellen (Entnahme aus der A usgleichsrücklage), sind
die Bestrebungen zur Konsolidierung des Haushaltes konsequent fortzusetzen.
Der Vermögenshaushalt des Jahres 2007 wurde durch e ine Zuführung an den frei
verfügbaren Teil der allgemeine Rücklage i. H. v. 1 7.308.657,22 € (Abschlussbu-
chung) ausgeglichen.
Unter Berücksichtigung des beschriebenen Vermögensv erzehrs begründet sich die
in diesem Umfang im Widerspruch zum defizitären Hau shaltsergebnis stehende Zu-
führung an die allgemeine Rücklage mit der Absetzun g der Haushaltsausgabereste
im Vermögenshaushalt 2007 und deren Neuveranschlagu ng in 2008. So wurden die
Reste im Vermögenshaushalt nicht übertragen, die da durch eingesparten Mittel der
Rücklage zugeführt und im NKF-Haushalt Maßnahmen bezogen neu veranschlagt.
5.3 Verwaltungshaushalt (VerwH)
Im Verwaltungshaushalt schloss die Jahresrechnung mit folgenden Ergebnissen ab:
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Das Volumen des konsumtiven Haushaltsteils hat sich gegenüber dem Vorjahr um
- 11,2 % verringert ( - 77,1 Mio. €). Eine Vergleichbarkeit mit Vorjahren ist durch di e
sukzessive Doppikumstellung nur eingeschränkt mögli ch. Dennoch sind im Wesentli-
chen die im Jahresvergleich geringeren Gewerbesteuer einnahmen ( - 99,8 Mio. €)
ursächlich für die Volumensminderung.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 1177
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In den Soll-Ausgaben lt. Haushaltsplan sind unter E inschluss der auf die Städt. Büh-
nen entfallenden Beträge Zuführungen an den Vermöge nshaushalt
in folgender Hö-
he enthalten:
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Die tatsächliche Zuführung des Verwaltungshaushalte s zum Vermögenshaushalt
wich mit rd. 158 Tsd. € nur geringfügig von der Hau shaltsplanung ab. Die Zuführung
setzt sich wie folgt zusammen:
Pflichtzuführung (HST 9150.860.0000.9) 21.322.676,00 €
Gebührenüberschüsse (HST 9150.863.0000.1) 768.761,28 €
Pensionsrückstellungen (HST 9150.866.0020.7) 561.377,48 €
Zuführung von Städt. Bühnen (Theater) (HST 3310.864.0 000.3) 132.484,86 €
Zuführung von Städt. Bühnen (Orchester) (HST 3311.86 4.0000.0) 136.047,00 €
22.921.346,62 €
5.3.1 Abwicklung des Haushaltsplanes (VerwH)
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* Anordnungssoll i. H. v. 686.807.179,00 € abzgl. M ehrzuführung zum VermH i. H. v. 34.962.404,46 €
(Differenz zwischen Plan und Ergebnis) ergibt 651.844.774,54 €
Der durch Anordnungen nicht in Anspruch genommene T eil des Haushaltsansatzes
hat sich mit einem Ergebnis von rd. 33,3 Mio. € geg enüber dem Vorjahr um
14,2 Mio. € erhöht. Unter Berücksichtigung der neu gebildeten Haushaltsausgabe-
reste wurden 30,5 Mio. € in 2007 nicht ausgeschöpft (entspricht 4,8 %). Dieser im
Jahresvergleich für die Stadt Münster überdurchschn ittlich hohe Wert setzt sich aus
einer Vielzahl von Einzelpositionen zusammen. Nenne nswerte Abweichungen waren
u. a. mit rd. 5,7 Mio. € bei den nur schwer kalkuli erbaren Gewerbesteuerumlagen zu
registrieren.
Bezogen auf das Finanzvolumen kann dennoch bestätig t werden, dass der
Verwaltungshaushalt im Wesentlichen planmäßig abgewickelt worden ist.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 1188
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5.3.2 Einhaltung des Haushaltsplanes (VerwH)
Die ursprünglich vom Rat beschlossenen Haushaltsans ätze für Ausgaben wurden im
Laufe des Haushaltsjahres 2007 in folgendem Umfang verändert:
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Die im Vergleich hohe über- bzw. außerplanmäßige Mi ttelbereitstellung im Jahre
2006 war im Wesentlichen auf eine außerplanmäßige R ücklagenzuführung von rd.
35,0 Mio. zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung dieser Abschlussbuchung wurden
in 2007 rd. 0,7 Mio. € (+ 28,0 %) mehr Mittel berei tgestellt. Dagegen sind die Mehr-
einnahmen, die zu Mehrausgaben berechtigen, im Jahr esvergleich um 4,1 Mio. €
(91,1 %) gesunken.
Auf Grund der im Verhältnis zum Gesamthaushaltsvolume n geringen Verände-
rungen (rd. 1,0 %) der Ansätze ist es in der Summe im Verlauf des Haushalts-
jahres zu keinen wesentlichen Verschiebungen der ur sprünglichen Ansätze
gekommen.
5.3.3 Freies Budget (VerwH)
Die Mittel der freien Budgets werden von den bewirtschafteten Ämtern weitestgehend
eigenverantwortlich bewirtschaftet. Zu den Ausgaben der freien Budgets gehören
u. a. die laufenden Verwaltungs- und Betriebsausgab en sowie die Gewährung von
Zuweisungen und Zuschüssen.
Im Haushaltsjahr 2007 sind lt. Rechnungsergebnis in den freien Budgets des Verwal-
tungshaushaltes Ausgaben von 36,2 Mio. € (Vorjahr 4 5,4 Mio. €) getätigt und Ein-
nahmen von 18,5 Mio. € (28,2 Mio. €) erzielt worden . Daraus ergibt sich für das ab-
geschlossene Jahr ein Zuschussbedarf von 17,7 Mio. € (Vorjahr 17,2 Mio. €). Ob-
schon der Zuschussbedarf nur geringfügig vom Vorjah r abweicht, ist durch die Dop-
pikumstellung ein Jahresvergleich nicht mehr opportun.
Im Haushaltplan 2007 waren die Ausgaben des freien Budgets ursprünglich mit
37,6 Mio. € veranschlagt. Diesem Betrag standen gep lante Einnahmen i. H. v.
18,0 Mio. € gegenüber, sodass sich ein Zuschussbeda rf von 19,6 Mio. € ergab. Lt.
Abschluss belief sich der Zuschuss auf 17,7 Mio. €. Die Veränderungen gegenüber
dem Planansatz i. H. v. 1,9 Mio. € verteilen sich a uf alle Dezernate und stellen sich
wie folgt dar:
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 1199
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
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Lediglich im Dezernat I konnten Mindereinnahmen ni cht vollständig aufgefangen
werden, sodass gegenüber der Planung ein zusätzlich er, aber geringfügiger Zu-
schussbedarf von 0,3 Mio. € entstand. Die anderen D ezernate schlossen im Ver-
gleich zum Planansatz mit einer Verbesserung ab. Di e Ergebnisse resultieren aus
einer Vielzahl von Veränderungen bei einzelnen Einn ahme- und Ausgabepositionen
(Haushaltsstellen). Weitere Informationen und Detai ls dazu enthalten die der Jahres-
rechnung beigefügten Budgetberichte der einzelnen Dezernate
9.
Die Einsparung von rd. 1,9 Mio. € gegenüber der Pla nung in den freien Bud-
gets belegt eine insgesamt sparsame Mittelbewirtsch aftung im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung der noch kameral buchenden Ämter.
5.3.4 Unterabschnitte (UA) des Verwaltungshaushalts
Für die Zuordnung nach Aufgabenbereichen ist der ka merale Gesamtplan in Einzel-
pläne, Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert (§ 5 Abs. 1 GemHVO), für die je-
weils Teilabschlüsse zu bilden sind. Die Ergebnisse der Teilabschlüsse (hier Unter-
abschnitte) lassen erkennen, welche Einnahmen und A usgaben aus den jeweiligen
Aufgaben erwachsen und wie sie sich im Jahresvergleich entwickelten.
Im Folgenden werden deshalb Ergebnisse und Entwickl ungen der einzelnen Unter-
abschnitte (Aufgabenbereiche) im Detail betrachtet und erläutert, die einen wesentli-
chen Einfluss auf das Jahresergebnis hatten bzw. au s Sicht der Prüfung von grund-
sätzlicher Bedeutung für die städtischen Finanzen sind.
Einige Bereiche – wie zum Beispiel die Unterabschni tte für Schulen – können auf
Grund der Doppikumstellung und der damit verbundenen fehlenden Vergleichbarkeit
so aber nicht mehr dargestellt werden.
9 vgl. Anlage 3 zum Rechenschaftsbericht 2007, Seiten 44 bis 51
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 2200
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UA 3300 / 3310 - Städtische Bühnen
Für die Städtischen Bühnen wird gem. § 36 GemHVO abwe ichend vom Haushalts-
jahr ein Bühnenbewirtschaftungsplan für jeweils ein e Spielzeit aufgestellt. Die Ein-
nahmen und Ausgaben der Spielzeit 2006 / 2007 (01.0 9.2006 bis 31.08.2007) wur-
den in den Haushaltsplan des Jahres 2007 und in die Jahresrechnung übernommen.
Die Jahresrechnung 2007 weist folgendes Ergebnis fü r den Verwaltungshaushalt der
Städtischen Bühnen aus:
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Der vom Rat beschlossene Zuschussbetrag von 16.120. 000,00 € für das Bühnenbe-
wirtschaftungsjahr 2006 / 2007 wurde um 140.351,64 € unterschritten. Die Unter-
schreitung ist darauf zurückzuführen, dass den Städ tischen Bühnen pauschal ein
Betrag von 171.900,00 € für Tarifsteigerungen gewäh rt wurde, wovon lediglich
31.548,36 € der Tarifausgleichsrücklage gutgeschrie ben werden konnten. Durch die
Zuführung war der vorgegebene Höchstbestand der Tar ifsausgleichsrücklage er-
reicht; die Differenz von 140.351,64 € wirkte sich ergebnisverbessernd auf den all-
gemeinen Haushalt aus.
In der Spielzeit 2006 / 2007 wurden insgesamt 268.5 31,86 € den Rücklagen zuge-
führt und 274.150,00 € planmäßig entnommen. Die Gesa mtrücklage der Städtischen
Bühnen wies zum Ende der Spielzeit einen Bestand vo n 1,4 Mio. € aus und ist ge-
genüber dem Vorjahr um 0,4 % gesunken.
UA 4000 - 4980 – soziale Sicherung
Unter den Unterabschnitten 4000 bis 4980
10 („soziale Sicherung", Einzelplan 4) sind
im Wesentlichen die Aufgabenbereiche der Sozialhilf e einschließlich Grundsiche-
rungsleistungen und der Jugendhilfe zusammengefasst.
Der Gesamtzuschuss der Unterabschnitte 4000 - 4980 e rhöhte sich gegenüber dem
Vorjahr um 4,5 Mio. € auf rd. 146,2 Mio. €
11 (entspricht 3,2 %).
10 ohne UA 4080 – Versicherungsamt (Abteilung des Rechtsamtes)
11 Verschiedene Kosten (Bauunterhaltung etc.) der Zentral ämter (23, 30, 65, 67) werden nicht mehr
kameral gebucht. Bei den Zeitreihen wurden diese Kost en zwecks Vergleichbarkeit für die vergan-
genen Jahre herausgerechnet.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 2211
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Das Schaubild verdeutlicht die finanziellen Entwick lungen der beiden wichtigsten
Aufgabenbereiche der sozialen Sicherung. Lässt man das Ausnahmeergebnis des
Jahres 2005 (Einmaleffekt) außer Betracht, ist der Zuschussbedarf bei den Sozialhil-
fe- / Grundsicherungsleistungen
kontinuierlich gestiegen. Zwischen
2003 und 2007 erhöhte sich der
erforderliche Zuschuss um
8,5 Mio. € auf 79,5 Mio. € (12,0 %)
und erreicht damit den höchsten
Wert seit Datenaufzeichnung der
Stadt Münster. Im Bereich der Ju-
gendhilfe war nach einem überpro-
portionalen Zuwachs im Jahr 2005
zunächst eine Minderung des Zu-
schusses um 6,3 Mio. € zu regist-
rieren. Trotz Konsolidierungsbe-
strebungen erhöhte sich der Zu-
schussbedarf in 2007 gegenüber
dem Vorjahr um 2,9 Mio. € bzw. 4,6 %. Bei einem 5-Jahresvergleich (2003 / 2007) ist
für den Bereich der Jugendhilfe eine Steigerung von insgesamt 5,3 % festzustellen.
Obschon die Zunahme schwächer ausfällt als bei den S ozialhilfe- / Grund-
sicherungsleistungen ist in 2007 im Jahresvergleich der zweithöchste Zuschussbe-
darf festzustellen. Der Trend zeigt einen weiter steigenden Bedarf.
Bei den Sozialhilfe- / Grundsicherungsleistungen erg aben sich im Jahresvergleich
bei folgenden Unterabschnitten wesentliche Veränderungen:
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Trotzdem die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ durch die weitestgehende Verlagerung des
Personenkreises zur Hilfeart „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ nach der Geset-
zesreform im Jahr 2005 (Hartz IV) an Bedeutung verl oren hat, stieg der Zuschussbe-
darf für den UA 4100 auch im Jahr 2007 nochmals um rd. 1,3 Mio. € an (+ 65,0 %).
Ursächlich hierfür waren sinkende Einnahmen aus Abr echnungen (Restforderungen)
der Altfälle. Im Jahr 2007 waren erstmalig nach der Umstellung keine Einnahmen aus
Altfällen mehr zu verzeichnen (2006 zum Vergleich: 1,2 Mio. €). Nachdem die positi-
ven Einmaleffekte aus Vorjahren nicht mehr gegeben sind, spiegelt das Jahreser-
gebnis 2007 den im Grundsatz bestehenden Zuschussbed arf im Bereich der „Hilfe
zum Lebensunterhalt“ wieder.
Eine nennenswerte Erhöhung des Zuschussbedarfs war ebenfalls beim Unterab-
schnitt 4110 („Hilfe zur Pflege – örtlicher Träger“) zu registrieren. Der in 2007 gegen-
über dem Vorjahr gestiegene Bedarf von rd. 1,0 Mio. € resultiert überwiegend aus
einer Erhöhung der Fallzahlen im Bereich der ambulanten Pflege.
50,0
55,0
60,0
65,0
70,0
75,0
80,0
85,0
M io . E u ro
Sozialh./Grundsich. 71,0 73,2 62,7 77,6 79,5
Jugendhilfe 62,8 63,8 69,7 63,2 66,1
2003 2004 2005 2006 2007
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 2222
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Bei dem Hauptausgabeblock der sozialen Sicherung – der „Grundsicherung für Ar-
beitssuchende nach dem Zweiten Buch SGB“ – zeigte si ch nach dem bisherigen
Höchststand in 2006 im letzten Jahr eine leichte En tspannung. Der erforderliche Zu-
schuss sank in 2007 um
- 1,0 Mio. € (entspricht - 3,1 %) auf 31,6 Mio. €. Ursächlich
für die positive Entwicklung ist zum einen der – we nn auch geringfügige – Rückgang
der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Wesentlichen Ei nfluss auf das verbesserte
Ergebnis hatte die Erhöhung der Leistungsbeteiligun g des Bundes an den Kosten
der Unterkunft und Heizung, die in 2007 auf 31,2 % festgesetzt worden ist (Vorjahr
29,1 %). Der Bundesanteil wird jährlich überprüft u nd angepasst. Seit Beginn 2008
wurde die Leistungsbeteiligung auf nunmehr 28,6 % g esenkt, was zu voraussichtli-
chen Mehrkosten von rd. 1,2 Mio. € führen wird, die in der Haushaltsplanung des
laufenden Jahres bereits berücksichtigt sind.
Der Zuschussbedarf für die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“
(Unterabschnitt 4850) verläuft seit Inkrafttreten d er gesetzlichen Bestimmungen im
Jahr 2003 stark progressiv. So erhöhte sich der Zus chuss von 4,7 Mio. € in 2003 auf
11,4 Mio. € in 2007 (+ 142,6 %). Die gegenüber dem Vorjahr zu registrierende Stei-
gerung i. H. v. 1,0 Mio. € (+ 9,6 %) ist wieder fal lzahlenbedingt. Auf Grund der demo-
grafischen Bevölkerungsentwicklung geht das Fachamt weiterhin von einem steigen-
den Zuschuss aus.
Im Zusammenhang mit den Sozialhilfe-/ Grundsicherung saufwendungen ist auch auf
den vom Sozialamt bewirtschafteten
Sonderhaushalt (UA 9400 – 9506) hinzuwei-
sen:
In folgenden Bereichen werden Leistungen der Sozial hilfe vom überörtlichen
Träger (LWL) teilweise bzw. vollständig erstattet b zw. von der Bundesanstalt
für Arbeit getragen und sind nicht im Haushaltsplan ausgewiesen:
UA 9400 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch SGB,
UA 9500 Hilfe zur Pflege,
UA 9501 Eingliederungshilfe für Behinderte,
UA 9502 Krankenhilfe - Schwangerschaft, Sterilisation, Familienplanung,
UA 9503 Hilfe zum Lebensunterhalt (Teilaufgaben des überörtlichen Trägers),
UA 9504 Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten,
UA 9505 Hilfe in anderen Lebenslagen,
UA 9506 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Der Sonderhaushalt weist für die betreffenden Hilfearten des überörtlichen Trä-
gers bzw. für die der Bundesanstalt für Arbeit in 2 007 Ausgaben i. H. v.
13,9 Mio. € nach (2006 = 55,1 Mio. €). Die Verringe rung von - 41,2 Mio. € ist
vollständig auf den Bereich der Grundsicherung für A rbeitssuchende nach dem
zweiten Buch SGB zurückzuführen. Der überwiegende Te il der Ausgaben die-
ses Unterabschnittes wird seit 2007 nicht mehr über den städtischen Sonder-
haushalt abgewickelt.
Für den Bereich der Jugendhilfe waren wesentliche V eränderungen gegenüber den
Vorjahresergebnissen (über 1,0 Mio. €) nur beim Unterabschnitt „Tageseinrichtungen
für Kinder" zu verzeichnen:
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SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 2233
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Der Mehrbedarf setzt sich aus einer Erhöhung der Ausgaben vornehmlich im Bereich
der Betreuung der unter dreijährigen Kinder (+ 0,5 Mio. €) und einer Verringerung der
Einnahmen bei den Betriebskostenzuschüssen des Landes (- 1,4 Mio. €) zusammen.
Trotz Konsolidierungsbestrebungen setzte sich der T rend steigender Soziallas-
ten im Jahr 2007 fort. Im Bereich der Sozialhilfe- / Grundsicherungsleistungen
wurde mit einem Zuschussvolumen von rd. 79,5 Mio. € in 2007 der bisherige
Höchstbetrag des Jahres 2006 um 1,9 Mio. € (+ 2,5 % ) überschritten. Die ver-
besserte Arbeitsmarktlage wirkte sich nur marginal entlastend auf die städti-
schen Soziallasten aus und wurde u. a. von steigend en Fallzahlen im Bereich
der Grundsicherung im Alter aufgezehrt. Auch zukünft ig ist aufgrund der demo-
grafischen Entwicklung von weiter steigendem Finanzbedarf bei der Grundsiche-
rung im Alter auszugehen. Die Verringerung des Bund esanteiles an der Grund-
sicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) führt im l aufenden Jahr zu einem vor-
aussichtlichen Mehraufwand von rd. 1,2 Mio. €.
Im Bereich der Jugendhilfe war nach einer leichten Entspannung im Jahr 2006
in 2007 wieder eine Erhöhung des Zuschusses erforde rlich (+ 2,9 Mio. € bzw.
4,6 %).
UA 9000 - Eigene Steuern und steuerähnliche Einnahmen
Insgesamt entwickelten sich die Einnahmen und Ausga ben des Bereichs „eigene
Steuern und steuerähnliche Einnahmen“ (UA 9000) im längerfristigen Vergleich wie
folgt:
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Die städtischen Haupteinnahmequellen aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen
schließen im Jahr 2007 mit
einem Überschuss von
351,6 Mio. € ab. Läßt man
das nicht repräsentative
Ausnahmeergebnis des
Jahres 2006 außer Betracht
ist der Überschuss des Jah-
res 2007 in einem 10-
Jahresvergleich dennoch
nicht als negativ zu be-
zeichnen. Die Grafik ver-
deutlicht, dass der Über-
schuss in 2007 um rd.
61 Mio. € und damit deut-
lich über den eher schlech-
teren Jahren 2001 bis 2003
liegt (hier betrug der durch-
345,1 343,8 338,8
295,3 287,8 287,4
333,3 329,1
410,4
351,6
100,0
150,0
200,0
250,0
300,0
350,0
400,0
450,0
Mio. Euro
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Überschuss aus
Steuereinnahmen
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 2244
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
schnittliche Überschuss 290,2 Mio. €). Aber auch im Vergleich zu den besseren Er-
gebnissen der Jahre 1998 bis 2000 (durchschnittlich es Überschussniveau von
342,6 Mio. €) ist in 2007 eine leichte Erhöhung fes tzustellen (+ 2,6 %). Trotzdem
reichte der Überschuss des Unterabschnitts 9000 nicht aus, die im gleichen Zeitraum
entstandenen Ausgabesteigerungen, bspw. im Sozialbe reich, zu kompensieren. We-
sentliche Bestandteile des Überschusses - auch im V ergleich mit den Vorjahren -
sind die folgenden Einnahme- und Ausgabepositionen:
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Die städtische Haupteinnahme - die Gewerbesteuer - s chloss im Jahr 2007 mit ei-
nem Rechnungsergebnis i. H. v. 198,4 Mio. € (brutto ) ab, welches um 99,8 Mio. €
(
- 33,5 %) unter dem des Vorjahres lag. Der Planansatz von 2 60,0 Mio. € orientierte
sich am sehr guten Ergebnis des Jahres 2006 und wur de im Rahmen des Nach-
tragsplanes deutlich um 80,0 Mio. € auf 180 Mio. € verringert. Im Ergebnis lagen die
Einnahmen damit rd. 18,4 Mio. € über dem modifizierten Ansatz.
Nach Abzug der korrelierenden Gewerbesteuerumlage (
- 12,5 Mio. €) und der Ge-
werbesteuerumlage „Länderausgleich und
Fonds Deutsche Einheit“ (
- 11,5 Mio. €)
verbleibt eine Nettoeinnahme von rd.
174,4 Mio. €. Das Einnahmeniveau ent-
spricht damit dem der Jahre 2004 / 2005
bzw. 1999 / 2000. Die gegenüber den Vor-
jahren bestehenden Mindereinnahmen
wurden teilweise durch die im Verhältnis
zum Gesamtaufkommen geringeren Ge-
werbesteuerumlagen
12 aufgefangen. Wa-
ren im Jahr 2003 noch 23,6 % vom Ge-
samtaufkommen durch Umlagen abzufüh-
ren, wurden im Jahr 2007 12,1 % an den Bund / das Land gezahlt.
Nennenswerte Mehreinnahmen waren mit einem Zuwachs von 11,8 Mio. € (ent-
spricht + 13,3 %) darüber hinaus beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu
verzeichnen.
12 Gezahlte Gewerbesteuerumlagen im Verhältnis zum Gesamtaufkommen:
2003: 23,6 %; 2004: 20,2 %; 2005: 18,0 %, 2006. 17;1 %; 2007: 12,1 %
204,6
178,2 176,4
132,9 124,8 126,1
177,7 171,5
247,2
174,4
0
50
100
150
200
250 M io. Euro
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Gewerbesteuer Netto
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 2255
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer haben sich gegen über dem Ausnah-
meergebnis des Jahres 2006 signifikant verringert. Bezogen auf den städti-
schen Haupteinnahmebereich „Steuern und steuerähnliche Einnahmen“ wurde
im 10-Jahresvergleich mit einem Überschuss von 351,6 Mio. € in 2007 trotz der
zu verzeichnenden Einnahmeeinbrüche aber das zweitb este Ergebnis erzielt.
Die Einnahmesteigerung gegenüber den Vorjahren fäll t jedoch so gering aus,
dass bereits inflationär bedingte Ausgabesteigerung en 13 nicht aufgefangen
werden können. Für eine Konsolidierung der städtisc hen Finanzen sind somit
weiterhin die Ausgaben maßgeblich.
UA 9010 - Allgemeine Zuweisungen
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Im Unterabschnitt „allgemeine Zuweisungen“ ist nach Überschüssen in den Vorjah-
ren erstmalig ein Zuschussbedarf von
– 0,9 Mio. € zu registrieren. Die Steuerkraft
(-messzahl) erreicht bzw. übersteigt die Ausgangsme sszahl auch in 2007, so dass
die Stadt Münster wie im Vorjahr keine Schlüsselzuw eisungen erhalten hat. Gegen-
über dem Vorjahr sind in diesem Bereich geringere E innahmen von – 6,5 Mio. € zu
verzeichnen. Ausgleichszahlungen des Landes aus Einsparungen beim Wohngeld im
Rahmen der „Hartz-IV“-Einführung i. H. v. 1,3 Mio. € reichten nicht aus, die Nachzah-
lung des Solidarbeitrages „Deutsche Einheit“ zu decken.
UA 9020
- Allgemeine Umlagen - Landschaftsumlage
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Die Landschaftsumlage erhöhte sich im Jahresverglei ch 2006 / 2007 um 1,1 Mio. €
(entspricht + 2,2 %). Obschon sich der für die Berec hnung maßgebliche Hebesatz
von 16,5 Prozentpunkten in 2006 auf 15,6 Prozentpun kte in 2007 verringerte, ist auf
Grund der nicht unerheblich gestiegenen Bemessungsgr undlage im Ergebnis eine
Erhöhung der zu entrichtenden Umlage gegeben. Das l aufende Haushaltsjahr wird
mit einer Umlage i. H. v. rd. 55,2 Mio. € belastet (Steigerung von 4,8 Mio. € bzw.
9,5 %). Der Bedarf wurde bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
13 Unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigeru ng von 1,5 % hätte das Einnahmeniveau bei
gleicher Entwicklung über einen Zeitraum von 10 Jahr en um rd. 49,5 Mio. € steigen müssen. Tat-
sächlich sind gegenüber dem Jahr 1998 Einnahmesteigerungen von 6,5 Mio. € zu verzeichnen.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 2266
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UA 9100 - Kredite, innere Darlehen / UA 9110 - Allgemeine Rücklagen
und sonstige Geldanlagen
Die Zinsausgaben für Kredite und innere Darlehen we rden beim UA 9100, die Zins-
einnahmen aus allgemeinen Rücklagen und sonstigen Ge ldanlagen beim UA 9110
erfasst. Hier zeigt sich folgende Entwicklung:
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Im Jahresvergleich stiegen die Zinseinnahmen um 0,9 Mio. € an. Ursächlich hierfür
war insbesondere der höhere Rücklagenbestand. Zinse rträge über dem Ergebnis
des Jahres 2007 wurden zuletzt im Jahr 2001 (3,8 Mio. €) vereinnahmt.
Trotz kontinuierlich steigender Kreditaufnahmen war bei den Zinsausgaben in den
Jahren von 2004 bis 2006 ein leicht regressiver Ver lauf zu verzeichnen. Diese kont-
räre Entwicklung hat sich in 2007 mit Aus-
gabesteigerungen von + 2,2 Mio. €
(+ 8,3 %) nicht fortgesetzt. Mit 28,7 Mio. €
ist in 2007 der bislang höchste Ausgabewert
gegeben. Hierbei ist zu berücksichtigen,
dass die Netto-Neuverschuldung im Zeit-
raum von 01.01.2003 bis 31.12.2007 um rd.
28,7 % (+ 161,3 Mio. €) gestiegen ist. Bei
einer analogen Entwicklung der Zinsausga-
ben wären diese im gleichen Zeitraum um
rd. 7,8 Mio. € auf 35,1 Mio. € gestiegen. Die
Stadt profitierte damit weiterhin von dem
bislang günstigen Zinsniveau. Die nicht un-
erhebliche Steigerung in 2007 verdeutlicht jedoch, dass Zinsausgaben trotz eines
entsprechenden Schuldenmanagements auf Sicht von Ne uverschuldungen nicht zu
trennen sind. Insofern ist in Zukunft von steigende n Zinsausgaben auszugehen, die
den Handlungsspielraum – auch im NKF-Haushalt – erheblich einschränken.
21,7
28,0
26,5
28,7
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
20,0
22,0
24,0
26,0
28,0
30,0
Mio. Euro
199
8
1999 2000 200
1
200
2
2003 2004 200
5
200
6
2007
Zinsausgaben
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 2277
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
UA 9130 - Deckungsreserve
Nach § 11 GemHVO können in angemessener Höhe Mittel zur Deckung über- und
außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungshaushalts veranschlagt werden (=
allgemeine Deckungsreserve). Im Haushaltsjahr 2007 wurden eine allgemeine De-
ckungsreserve i. H. v. 0,6 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €) und gesondert eine Deckungs-
reserve für die Skulpturenausstellung (0,1 Mio. €) im Verwaltungshaushalt eingestellt.
Eine Deckungsreserve für Personalausgaben ist nicht veranschlagt worden.
Die Jahresrechnung 2007 weist zutreffend die vollen Haushaltsansätze von
0,6 Mio. € bzw. 0,1 Mio. € als erspart aus (HST 91 30.850.0000.8 und HST
9130.850.0100).
UA 9200
- Abwicklung der Vorjahre
Im UA 9200 ist der Ist-Fehlbetrag des Verwaltungsha ushaltes 2006 i. H. v.
- 21.805.901,19 € korrekt als Kassenausgaberest ins Haushaltsjahr 20 07 vorgetra-
gen worden. Der Ausgleich erfolgte über entsprechen de Ist-Buchungen (z. B. Erlöse
aus Kasseneinnahmeresten).
5.3.5 Prüfung der delegierten Sozialhilfeaufgaben
In die Prüfung der Jahresrechnung sind die Entschei dungen und Verwaltungsvor-
gänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben auch einz ubeziehen, wenn die Zahlungs-
vorgänge durch den Träger der Sozialhilfe selbst vo rgenommen werden. Das Ergeb-
nis dieser Prüfung ist nach den Vorschriften der Gem eindeordnung (GO) für den
Träger der Sozialhilfe gesondert darzustellen.
Nach § 3 des Landesausführungsgesetzes zum Sozialge setzbuch Zwölftes Buch
(SGB XII) – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Wes tfalen können die überörtlichen
Träger durch Satzung bestimmen, dass örtliche Träge r Aufgaben, die den überörtli-
chen Trägern obliegen, ganz oder teilweise durchfüh ren und dabei im eigenen Na-
men entscheiden.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtl icher Träger hat im Jahr 2005
mit Satzung von seinem „Delegationsrecht” Gebrauch g emacht und die ihm oblie-
genden Sozialhilfeangelegenheiten weitgehend auf di e örtlichen Träger und damit
auch auf die Stadt Münster übertragen.
Die Stadt Münster entscheidet über die durch Satzun g delegierten Sozialhilfeangele-
genheiten im eigenen Namen und trägt zunächst auch die Kosten. Es handelt sich
also um finanzielle Vorleistungen, die anschließend halbjährlich vom überörtlichen
Träger - mit Ausnahme der persönlichen und sächlich en Verwaltungskosten - erstat-
tet werden.
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster hat die Prü-
fungen der durch die Delegation übertragenen Sozial hilfeaufgaben stets in gleichem
Umfang sowie nach den für das Amt geltenden Regelun gen und Vorgaben in Anleh-
nung an seine internen Aufgaben durchgeführt.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 2288
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Die Einnahmen und Ausgaben für den überörtlichen Tr äger sind zudem im Rahmen
der Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung mitgeprüft worden.
Im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007 wurde n vom Amt für Wirtschaftlich-
keitsprüfung und Revision der Stadt Münster folgend e Halbjahresabrechnungen ge-
prüft:
• Abrechnungen der Einnahmen und Ausgaben für die ge mäß Satzung des Land-
schaftsverbandes Westfalen-Lippe übertragenen Hilfe n am 06.06.2007 und am
05.12.2007.
Wesentliche Feststellungen, die einer besonderen Be richterstattung bedurften,
haben sich bei diesen Prüfungen nicht ergeben.
5.3.6 Zentral bewirtschaftete Haushaltsmittel (Buch ungspläne)
Buchungspläne 9310 - 9312 - Personalausgaben
Die noch kameral gebuchten Personalkosten schlossen nach den Buchungsplänen
im Jahr 2007 mit einem Rechnungsergebnis von rd. 91 ,0 Mio. €
14 ab. Das Rech-
nungsergebnis entsprach damit dem Planwert:
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Der Unterabschnitt „Kosten der Ratsmitglieder“ (931 0) wurde in 2007 bereits nicht
mehr kameral gebucht. Das Ergebnis der verbleibende n kameral verbuchten Perso-
nalkosten liegt rd. 41,6 Mio. € unter dem des Jahre s 2006. Ursächlich hierfür ist im
Wesentlichen die Ausweisung weiterer Personalkosten im NKF-Haushalt. Bis zum
Abschluss der Umstellung ist deshalb eine Vergleich barkeit der Ergebnisse nicht
gegeben. Unabhängig davon hat die Verwaltung ihren Konsolidierungskurs im Be-
reich der Personalausgaben auch im Haushaltsjahr 20 07 fortgesetzt
. So führten u. a.
dauerhafte Stelleneinsparungen 15 zu einer nachhaltigen Minderung der Ausgaben.
Buchungspläne 9320 - 9330 - Sachausgaben
Durch die Doppikumstellung verloren die zentral beb uchten Sachausgaben ebenfalls
an Bedeutung. Lediglich bei den folgenden Buchungsp länen wurden noch nennens-
werte Auszahlungen getätigt:
14 UA 9311 und 9312, Angabe ohne Kindergeld, ohne die übe r den Bühnenbewirtschaftungsplan
(BBP) bewirtschafteten Personalkosten, ohne Doppik-Ämter sowie die eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtungen (AWM, citeq, MM)
15 Im Rahmen des Spar- und Konsolidierungsprogramms wurd en in 2007 insgesamt rd. 53,2 Stellen
dauerhaft eingespart, wobei mit 47,3 Stellen wesentl iche Einsparungen im Bereich der tariflich Be-
schäftigten vollzogen wurden.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 2299
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
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Im Ergebnis schlossen die Buchungspläne jeweils mit leichten Verbesserungen ge-
genüber der Planung ab.
5.4 Vermögenshaushalt (VermH)
Die Haushaltsrechnung schloss im VermH im Jahr 2007 mit folgendem Ergebnis ab:
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5.4.1 Abwicklung des Haushaltsplanes (VermH)
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* Der Überschuss aus Solleinnahmen und –ausgaben ist – gesetzlich vorgeschrieben – der
Rücklage zuzuführen (2007: 0,00 € / 2006: 25.697.414,70 €).
16 Ausgaben, die nicht im lfd. HJ angeordnet bzw. durch HAR gebunden werden.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 3300
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Durch die sich im Jahresverlauf 2007 abzeichnenden Einbrüche bei den Gewerbe-
steuereinnahmen mussten durch den Nachtragshaushalt die Haushaltsansätze für
Zuführungen vom Vermögenshaushalt erheblich verstär kt werden. Die Ansätze wur-
den deshalb um rd. 71,0 Mio. € erhöht. Der Haushalt sansatz des Vermögenshaus-
haltes stieg aus diesem Grund gegenüber dem Vorjahr um rd. 49,0 Mio. € auf
200,0 Mio. € an (unter Einbeziehung des Nachtrages).
Da die Zuführung aus Rücklagenmitteln im Ergebnis n ur anteilig benötigt wurde,
verblieben nicht in Anspruch genommene Mittel von r d. 59,9 Mio. € (entspricht
29,9 % vom Haushaltsansatz). Dieser im Jahresvergle ich hohe Wert ist unter Be-
rücksichtigung der schwer kalkulierbaren Zuführunge n zum Verwaltungshaushalt zu
bewerten. Darüber hinaus wurden im Vermögenshaushal t durch die Einführung der
doppelten Buchführung keine Haushaltsausgabereste g ebildet. Dies beeinflusst den
Jahresvergleich des Mittelabflusses und dessen Bewertung erheblich.
Im Vermögenshaushalt ergaben sich bei den Haushalts ansätzen folgende Verände-
rungen:
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* ohne die Abschlussbuchung „Zuführung an Allg. Rückl age“ betragen die Veränderungen insgesamt
1,0 Mio. € (entspricht 0,5 % des Ansatzes der Haushaltsplanung)
Im Jahr 2007 wurden rd. 16,0 Mio. € über- bzw. auße rplanmäßig bereitgestellt. Von
diesem Betrag entfielen rd. 15,5 Mio. € auf eine Ab schlussbuchung (Zuführung an
die allgemeine Rücklage). Lässt man diesen Wert auß er Betracht, haben sich die
über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gegenüber dem Vorjahr um rd.
1,6 Mio. € auf 0,5 Mio. € verringert. Bei den Mehre innahmen, die zu Mehrausgaben
berechtigen, wurden im letzten kameralen Haushaltsj ahr keine Mittel mehr gebucht.
Die Mittelumschichtungen bewegen sich mit 0,5 Mio. € ebenfalls auf dem niedrigen
Vorjahresniveau. Ursächlich für diese Entwicklung d er Werte ist u. a. die sukzessive
Doppikumstellung.
Lässt man die Abschlussbuchung außer Betracht, kann festgestellt werden,
dass es im Laufe des Haushaltsjahres 2007 in der Su mme zu keinen größeren
Verschiebungen bei den Haushaltsansätzen gekommen ist.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 3311
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
5.4.2 Bemerkungen zum Vermögenshaushalt
Die Grafik stellt die Finanzierung des
Vermögenshaushaltes seit dem Haus-
haltsjahr 2003 mit Eigen- bzw. Fremd-
finanzierungsmitteln (Krediten und
Zuweisungen) dar. Die Finanzie-
rungsmittel wurden um solche Positio-
nen bereinigt, die lediglich Ausgleichs-
funktionen (z. B. Zuführung zu Rück-
lagen) haben bzw. sich in Einnahmen
und Ausgaben ausgleichen.
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Die bereinigten Ausgaben des Vermögenshaushaltes li egen mit 85,5 Mio. €
(23,3 Mio. € Eigen- zzgl. 62,2 Mio. € Fremdfinanzierung) rd. 11,2 Mio. € unter denen
des Vorjahres (96,7 Mio. €). Ursächlich hierfür ist nicht allein ein Rückgang der In-
vestitionstätigkeit, sondern im Wesentlichen die Um stellung des Rechnungswesens.
Für die Bereiche des NKF sind nämlich im kameralen Vermögenshaushalt i. d. R.
17
nur Zuschüsse (Nettoausgaben) ausgewiesen.
Obschon der Periodenvergleich nur eingeschränkt aus sagefähig ist, wird deutlich,
dass sich das defizitäre Ergebnis des Jahres 2007 w ieder nachteilig auf die Eigenfi-
nanzierungskraft des Vermögenshaushaltes niedergesc hlagen hat. Mittel des Ver-
mögenshaushaltes mussten wie in den Jahren 2001 bis 2005 zum Ausgleich des
Verwaltungshaushaltes herangezogen werden, was in 2 007 - ähnlich wie in den
Vorjahren - zu einem höheren Kreditbedarf führte. M it 23,3 Mio. € wurden 27,2 %
des Vermögenshaushaltes mit eigenen Mitteln finanzi ert (2006: 54,7 %). An Kredi-
ten wurden 45,1 Mio. € (2006: 24,2 Mio. €) in Anspr uch genommen. Insgesamt liegt
der Fremdfinanzierungsanteil, der sich aus Krediten und Zuschüssen zusammen-
setzt, mit 62,2 Mio. € (Vorjahr 43,9 Mio. €) bzw. 7 2,8 % (Vorjahr 45,3 %) wieder
deutlich über dem Vorjahr bzw. auf dem Niveau des J ahres 2004, so dass sich die
notwendige länger- oder mittelfristige Trendwende nicht abzeichnet.
17 Der Überschuss aus dem Bereich des Immobilienmanagem ents (HSt. 0350.365.0000.X Rech-
nungsergebnis 2007: 31.697.925,88 €) wird abweichen d von dieser Regelung kameral ausgewie-
sen. Es bestand somit die Möglichkeit, auf die Einnah men zurückzugreifen. Ohne die Ausweisung
im kameralen Haushaltsteil ständen die Einnahmen dem Budget des Amtes für Liegenschaften
vollständig zur Verfügung.
Finanzierung des VermH
-
20,0
40,0
60,0
80,0
100,0
120,0
140,0
2003 2004 2005 2006 2007
Mio. Euro
Kredite
Zusch. für Invest.
Eigenfinanz.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 3322
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Die jeweiligen Einzelpläne des Vermögenshaushaltes - die Einnahmen und Ausga-
ben werden nach Aufgabenbereichen zusammengefasst - schlossen im Vergleich
zur Planung mit folgenden Ergebnissen ab:
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Verschlechterungen gegenüber den geplanten Werten
sind mit – 27,2 Mio. € lediglich
im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (Einzel plan 9) zu verzeichnen. Bei den
anderen Einzelplänen, bei denen ein Zuschuss vorges ehen war, konnten gegenüber
der Planung Ergebnisverbesserungen erzielt werden.
Im Bereich der allgemeinen Verwaltung (Einzelplan 0 ) war ein deutlich geringerer
Zuschuss an das doppisch buchende Immobilienmanagem ent erforderlich, was zu
Einsparungen von rd. 5,1 Mio. € führte. Die Einnahm en aus Immobilienverkäufen
i. H. v. rd. 31,7 Mio. € trugen im Jahr 2007 erhebl ich zur Deckung des kameralen
Haushaltes bei.
Nach den Plandaten war im Bereich Schulen (Einzelpl an 2) ein Zuschuss von rd.
3,0 Mio. € vorgesehen. Im Ergebnis zeigt sich ein Ü berschuss von rd. 3,2 Mio. € und
somit eine Verbesserung von rd. 6,2 Mio. €. Ursächl ich für die Einsparungen war mit
2,8 Mio. € zum einen der ebenfalls verringerte inve stive Zuschussbedarf für die dop-
pische Produktgruppe Schulen (ohne VHS). Zum andere n wurden im Vermögens-
haushalt keine Haushaltsausgabereste gebildet bzw. alte Reste übertragen, was im
kameralen Abschluss das Ergebnis verbesserte.
Ähnlich begründen sich die Planabweichungen im Einz elplan „Gesundheit, Sport,
Erholung“, der mit einer Ergebnisverbesserung von 5,0 Mio. € abschließt. Hier entfal-
len rd. 3,2 Mio. € auf einen geringeren Zuschuss un d der verbleibende Betrag im
Wesentlichen auf die nicht gebildeten Haushaltsausgabereste.
Im Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ musst e die mögliche Kreditermächti-
gung nicht vollständig in Anspruch genommen werden (
- 11,7 Mio. €). Darüber hin-
aus wurden 15,5 Mio. € mehr als geplant der allgeme inen Rücklage zugeführt. Inso-
fern handelt es sich bei der ausgewiesenen Verringe rung des Überschusses um rd.
27,2 Mio. € nicht um eine Verschlechterung.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 3333
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
5.5 Entwicklung der Kassenkredite, Schulden und Rüc klagen
5.5.1 Kassenkredite / Kassenwirtschaft
Für die Leistung von fälligen Ausgaben ließ die Hau shaltssatzung (§ 4) für das Jahr
2007 – gegenüber dem Vorjahr unverändert – bei eine m Finanzbedarf die Aufnahme
von Kassenkrediten bis zur Höhe von 125,0 Mio. € zu.
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen (Stadtkasse) kam im Verlauf des Haushalts-
jahres 2007 den Zahlungsverpflichtungen nach. Im er sten Halbjahr waren Aufnah-
men von Kontokorrentkrediten nur an einzelnen Tagen und in geringerem Umfang zu
registrieren. Im 3. und 4. Quartal war insbesondere auf Grund der Mindereinnahmen
aus der Gewerbesteuer die Aufnahme von Kassenkredite n mit einem Umfang bis zu
35,0 Mio. € über einen Zeitraum von 42 bzw. 48 Tagen erforderlich.
Die Liquiditätsengpässe und der damit verbundene Be darf an äußeren Kassenkredi-
ten entwickelten sich im Jahresvergleich 2006 / 2007 wie folgt:
Kassenkredite 2006/2007
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
01.
01.
01
.02.
01.
03.
01
.04.
01.05. 01.
06.
01.
07.
01.
08.
01.09. 01.10. 01.
11.
01.
12.
Mio. Euro
2007
2006
Das Jahr 2007 profitierte insbesondere zu Beginn vo n der guten Liquidität der letzten
Quartale des Vorjahres. So ist auch die gegenüber de m Jahr 2006 festzustellende
Reduzierung des Kassenkreditbedarfs zu erklären. De r Höchstbedarf betrug im Ok-
tober 2007 rd. 34,6 Mio. € (2006 rd. 32,5 Mio. €). Der durchschnittliche Tagesbedarf
stellt sich in einem Jahresvergleich wie folgt dar:
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Der stark schwankende Bedarf an Kassenkrediten hatte mit einem durchschnittlichen
Tagesbedarf von rd. 50,5 Mio. € den bisherigen Höch ststand im Jahre 2004. Insbe-
sondere in den beiden letzten Haushaltsjahren ist e ine deutliche Verringerung fest-
zustellen. Mit 5,1 Mio. € liegt die durchschnittliche Tagesaufnahme – trotz der im Ver-
gleich allgemein schlechteren Haushaltslage – des J ahres 2007 rd. 4,8 Mio. € unter
der des Vorjahres.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 3344
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Lt. Abschluss des Jahres 2007 befanden sich im Kass enbestand (VVS-Konten) der
Stadt rd. 47,3 Mio. € Mittel in den Rücklagen als L iquiditätsreserve
(2006 = 34,0 Mio. €; 2005 = 9,4 Mio. €), auf die be i Bedarf durch Entnahmen zurück-
gegriffen werden konnte (Bestandsverstärkungen).
Für die Bestandsverstärkungen ist jeweils die wirts chaftlichste Form gewählt worden.
Die Zinsaufwendungen für die Verstärkungen entwicke lten sich im gleichen Zeitraum
wie folgt:
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Gegenüber dem Vorjahr sind die Zinsaufwendungen für äußere Kassenkredite um
rd. 149,0 Tsd. € auf 77,5 Tsd. € gesunken.
Im Jahr 2007 hat sich die Aufnahme von Kassenkredit en gegenüber dem Vor-
jahr nochmals vermindert. Zudem bestand der Bedarf, wenn auch in der zwei-
ten Jahreshälfte mit Beträgen bis rd. 34,6 Mio. € n icht unerheblich, nur kurzfris-
tig.
5.5.2 Schulden
Kredite wurden im Haushaltsjahr 2007 im folgenden Umfang aufgenommen:
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Die im Rahmen des Nachtrages um 4,5 Mio. € auf 56,9 Mio. € erhöhte Kreditermäch-
tigung wurde zu rd. 79,4 % ausgeschöpft.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 3355
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Die Schulden entwickelten sich seit dem Jahr 2005 wie folgt:
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Nach der geringen Nettoneuverschuldung des Jahres 2006 (5,4 Mio. €) stieg diese in
2007 mit 23,6 Mio. € wieder deutlich an. Die Schuld en erhöhten sich bezogen auf
den in der Tabelle dargestellten Dreijahreszeitraum vom 01.01.2005 bis zum
31.12.2007 um 64,9,1 Mio. € auf
722,3 Mio. € (+ 9,9 %). Für das Haushaltsjahr 2008
ist nach der Planung eine weitere Nettoneuverschuld ung von 40,8 Mio. € vorgese-
hen, was bei entsprechendem Bedarf zu Schulden von 763,1 Mio. € führen wird.
Nach der mittelfristigen Finanzplanung ist erst in 2011 mit einem Abbau der Schulden
zu rechnen, nachdem in den Jahren 2009 und 2010 wei tere Nettokreditaufnahmen
von 24,0 Mio. € vorgesehen sind. In den letzten 10 Jahren haben sich die Schulden
der Stadt annähernd verdoppelt (+ 90,2 %), wie die Zeitreihenanalyse verdeutlicht:
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Die jährliche Nettokreditaufnahme betrug in den let zten 10 Jahren im Durchschnitt
37,3 Mio. €. Der bisherige Höchst-
stand war im Jahr 2002
(67,5 Mio. €) zu registrieren. Ob-
schon die Nettokreditaufnahme
des Jahres 2007 mit 23,6 Mio. €
rd. 18,2 Mio. € über der des Vor-
jahres liegt, verdeutlicht die Grafik
ein tendenziell absinkendes Ni-
veau der Nettoneuverschuldung.
Von einer generellen Trendwende
kann jedoch auf Grund der Planda-
ten des Jahres 2008 mit einer wie-
der ansteigenden Nettoneuver-
schuldung auf 40,8 Mio. € bei ei-
nem nur schwer kalkulierbaren
Einnahmeniveau nicht ausgegangen werden.
18 Bei den sonstigen Abgängen des Jahres 2005 handelt es sich um Kredite i. H. v. rd. 283 Tsd. €, die
im Rahmen von Immobilienverkäufen auf die Wohn + Sta dtbau Münster GmbH übertragen wurden.
Im Jahr 2007 resultieren die Abgänge i. H. v. 0,2 Mio. € im Wesentlichen aus Umschuldungen.
30,0
21,7
36,1
56,1
67,5
45,4
50,8
36,4
5,4
23,6
-
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
Mio. Euro
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Nettokreditaufnahme
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 3366
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
In der nachfolgenden Grafik werden die Tilgungen ins Verhältnis zu der Gesamtver-
schuldung gesetzt und im Zeitverlauf verglichen. Es wird deutlich, dass die Tilgungen
in den letzten 7 Jahren mit durchschnittlich 3,1 % gegenüber den Vorjahren (Ø 1998
– 2000: 3,8 %) um 0,7 Prozentpunkte zurückgingen. D ie nominal steigenden Til-
gungsleistungen (1998 = 11,6 Mio. €; 2007 = 21,5 Mi o. €) sind deshalb auf die stei-
genden Schulden und nicht auf
höhere Rückzahlungen zurück-
zuführen. Auch das positive Aus-
nahmeergebnis des Jahres 2006
hatte keinen Einfluss auf die Til-
gungsleistung. Mit der Senkung
geht eine Tilgungsstreckung ein-
her. Die Tilgungsdauer
19 , die sich
aus dem Schuldenstand zum
Jahresanfang und der jährlichen
Tilgung errechnet, beträgt im
Jahr 2007 rd. 32,5 Jahre und
liegt damit weit über denen der Vorjahre (z. B. für das Jahr 2000: 25,8 Jahre).
Neben den aufgeführten Schulden hat die citeq noch Forderungen an die Stadt
Münster i. H. v. rd. 6,4 Mio. €. Es handelt sich um die gestundete Abgeltung für über-
nommene, laufende und zukünftige Pensionsverpflicht ungen der Stadt bei der Grün-
dung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Die Fo rderung ist im Jahr 2007 mit
5,6 % verzinst worden (Zinsaufwand 358 Tsd. €).
Im Allgemeinen verringerten sich in 2007 die kommun alen Schulden (ohne
Kassenkredite) im Durchschnitt um 1,3 % (mit Kassen krediten stiegen sie um
1,3 %). Der Schuldenstand der Stadt Münster erhöhte sich im gleichen Zeit-
raum um 3,4 % (+ 23,6 Mio. €) auf 722,3 Mio. €. Zudem sieht die aktuelle
Haushaltsplanung des Jahres 2008 eine Neuverschuldu ng von 40,7 Mio. € vor.
Lediglich mittelfristig geht man in der Finanzplanu ng von einer Absenkung der
Neuverschuldung aus.
Vor diesem Hintergrund ist eine Trendwende hin zum dringend notwendigen
Schuldenabbau aktuell noch nicht zu erkennen.
Der Schuldendienst entwickelte sich wie folgt:
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3
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3. 5 -*- &*) %*-
19 Es handelt sich um einen Wert, der rechnerisch aus d em Schuldenstand und der Jahrestilgung
ermittelt wird. Die tatsächlichen Tilgungszeiten der einzelnen Kredite differieren hiervon.
20 In der Aufstellung sind die Zinsen für Verbindlichkeiten gegenüber der citeq (HST 0610.805.0000.6)
nicht berücksichtigt. Im Jahr 2007 waren rd. 358 Tsd. € an die citeq zu zahlen.
21 bereinigte Soll-Einnahmen ohne Zuführung vom VermH zum Haushaltsausgleich
3,8 3,8 3,9
3,3 3,0 2,9 3,1 3,1 3,0 3,1
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
Prozentwerte
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Tilgung in %
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 3377
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Der Schuldendienst ist sowohl auf Grund gestiegener Tilgungsleistungen
(+ 0,6 Mio. €) als auch auf Grund erhöhter Zinszahlu ngen (+ 2,4 Mio. €) um insge-
samt 3,0 Mio. € auf 50,3 Mio. € angewachsen, wobei sich insbesondere die Zinslast
mit einem plus von umgerechnet 9,1 % negativ auswir kte. Auch in Relation zu den
lfd. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ist im Jah resvergleich 2006 / 2007 eine
nicht unerhebliche Verschlechterung um 1,9 Prozentp unkte auf 8,8 % zu verzeich-
nen. Für das laufende Haushaltsjahr 2008 beläuft si ch der Schuldendienst nach der
Planung auf rd. 55,9 Mio. € (rd. 153,3 Tsd. € täglich).
Kredite dürfen im Vermögenshaushalt nur für Investi tionen, Investitionsförderungs-
maßnahmen und zur Umschul-
dung aufgenommen werden
(§ 85 GO). Damit bilden die Aus-
gaben für die Investitionen, die
Investitionsförderungsmaßnahmen
und die Umschuldungen die Ober-
grenze für die jährliche Kreditauf-
nahme. Das Verhältnis dieser
Ausgaben zu der Kreditaufnahme
stellt sich für die Jahre 2003 bis
2007 wie in der nebenstehenden
Grafik ersichtlich dar:
Nachdem sich das Verhältnis der Kreditaufnahmen zu den Investitionsausgaben in
den letzten Jahren kontinuierlich verbesserte und i m Jahr 2006 ein Anteil von 32,9 %
erreicht wurde, ist in 2007 wieder eine signifikant e Verschlechterung zu verzeichnen.
So wurden in 2007 rd. 81,8 % der investiven Ausgaben durch Kredite finanziert. Trotz
Umstellung der Rechnungssysteme und der damit verbu ndenen Unwägbarkeiten
22
beim Vorjahresvergleich wird deutlich, dass der ges etzlich mögliche Finanzierungs-
rahmen mit Fremdmitteln damit weitestgehend ausgeschöpft wurde.
Das Jahresergebnis 2007 macht deutlich, dass das po sitive Vorjahresergebnis
2006 weitestgehend auf Einmaleffekten basierte. Die Finanzlage hat sich in
2007 weiter verschlechtert und ist nach 21 defizitä ren Jahresabschlüssen in
Folge als äußerst bedenklich einzustufen. Der für 2 008 geplante und um vor-
aussichtlich 5,6 Mio. € erhöhte Schuldendienst i. H . v. rd. 55,9 Mio. € wird den
Haushaltsausgleich 23 immens belasten.
5.5.3 Rücklagen
allgemeine Rücklage
Nach der der Jahresrechnung beigefügten Übersicht e ntwickelte sich die allgemeine
Rücklage im Haushaltsjahr 2007 wie folgt:
22 Im Jahr 2007 wurde das Verfahren zur Ermittlung des I nvestitionsbetrages leicht modifiziert. Das
Verfahren entspricht weiterhin den gesetzlichen Vorsc hriften. Darüber hinaus waren u. a. Haus-
haltsmittel i. H. v. rd. 12,8 Mio. € zu berücksich tigen, die im NKF-Haushalt neu veranschlagt wor-
den sind und nicht wie sonst üblich als Haushaltsausgabereste übertragen wurden.
23 Im NKF-Haushalt wirken sich die Zinsaufwendungen (geplante 32,0 Mio. € in 2008) negativ auf das
Ergebnis und damit erschwerend auf den Haushaltsausgleich aus.
-
20,0
40,0
60,0
80,0
100,0
120,0
Mio. Euro
Investitionsausgaben 77,4 Mio. 85,2 Mio. 84,5 Mio. 73,3 Mio. 55,2 Mio.
Kreditaufnahme 61,6 Mio. 69,4 Mio. 56,5 Mio. 24,2 Mio. 45,1 Mio.
2003 2004 2005 2006 2007
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 3388
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Stand am 01.01.2007 72,539 Mio. €
Zuführungen (HST 9110.910.0000.5 - Überschuss Kfz-Ablösebeträge) 2,716 Mio. €
Entnahmen (HST 9110.314.0000.7 - Allg. Rücklage Kfz- Ablösebeträge) - 0,425 Mio. €
Zuführung freie Rücklage (Abschlussbuchung) 17,308 M io. €
Entnahme freie Rücklage (Ausgleich Jahresrechnung) - 6,246 Mio. €
Sonstige Veränderungen / Entnahmen - 0,005 Mio. €
Stand am 31.12.2007 85,887 Mio. €
Der Bestand der allgemeinen Rücklage hat sich zum 3 1.12.2007 unter Berücksichti-
gung der Zuführungen und Entnahmen von 72,5 Mio. € um 13,4 Mio. € auf
85,9 Mio. € erhöht, wobei insbesondere der freie Te il der Rücklage verstärkt werden
konnte (+ 10,6 Mio. €). Diese im Widerspruch zum de fizitären Haushaltsergebnis
stehende Erhöhung der freien Rücklage steht im Zusa mmenhang mit der Absetzung
der Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt Ende 2007 und deren Neuveran-
schlagung in 2008.
Die allgemeine Rücklage setzte sich zum Jahresende 2007 wie folgt zusammen:
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Sonderrücklagen
Nach der Jahresrechnung wiesen die Sonderrücklagen am Jahresende 2007 unter
Berücksichtigung der Bewegungen folgende Bestände auf:
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SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 3399
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Die Bestände der Sonderrücklagen konnten von der Prüfung anhand der Buch-
führung (u. a. der Verwahrgeldkonten) nachvollzogen werden.
5.6 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen dürfen für Investition sausgaben und Investitionsför-
dermaßnahmen der dem Haushaltsjahr folgenden drei J ahre eingegangen und ver-
anschlagt werden. Die veranschlagten Ermächtigungen und die tatsächlich in An-
spruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen zeig t nachfolgender Jahresver-
gleich:
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Aus den Werten und dem Schaubild wird ersichtlich, dass die Inanspruchnahme der
veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nach
einer Verringerung bis 2005 im Jahr 2007 mit 37,7 %
wieder das Niveau des Jahres 2003 erreichte. Von
den veranschlagten Ermächtigungen (26,9 Mio. €)
wurden nach dem Rechenschaftsbericht
24 9,8 Mio. €
durch Aufträge in Anspruch genommen. Obschon
damit ein im Jahresvergleich akzeptabler Wert erzie lt
wurde, gilt es, die Veranschlagung von Verpflich-
tungsermächtigungen noch realitätsnäher zu gestal-
ten.
Unverändert liegt die Veranschlagung weit über dem tatsächlichen Bedarf, was
den Handlungsspielraum durch die Mittelbindung komm ender Jahre ein-
schränkt. Da Verpflichtungsermächtigungen auch im N KF relevant sind, ist ein
verstärktes Finanzcontrolling im Rahmen der Mittelanmeldung unabdingbar.
5.7 Rechnungsabgrenzung / Buchführung
Als Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben eines Haushalt sjahres sind nach
§ 42 GemHVO alle Beträge nachzuweisen, die bis zum E nde des Haushaltsjahres
fällig geworden oder darüber hinaus nicht mehr als drei Jahre gestundet worden sind.
Bei der Durchsicht und Prüfung von Kassenbelegen si nd nennenswerte Ver-
schiebungen beim Nachweis nicht festgestellt worden.
24 vgl. Jahresrechnung - Übersicht über die Inanspruch nahme der Verpflichtungsermächtigungen -
Seite 104
37,5
32,7
24,1
28,2
37,7
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
Inanspruchnahme in %
2003
2004
2005
2006
2007
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 4400
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
5.8 Haushaltswirtschaftliche Sperre / Unterrichtung spflicht
Gem. § 29 GemHVO ist der Rat unverzüglich zu unterrich ten, wenn eine haushalts-
wirtschaftliche Sperre nach § 28 GemHVO ausgesprochen worden ist oder wenn
sich abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefähr det ist oder dass sich die Ge-
samtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushalts nicht nur geringfügig er-
höhen werden.
Die Voraussetzungen, die eine Verpflichtung zur Unt errichtung des Rates im
Sinne des § 29 GemHVO ausgelöst hätten, lagen - sowei t nachträglich festge-
stellt werden konnte - im Haushaltsjahr 2007 nicht vor.
6 Resteverwaltung
6.1 Verwaltungshaushalt
6.1.1 Kasseneinnahmereste (KER) / offene Forderunge n
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* Die bei der Umstellung der Doppikbereiche überführ ten Forderungen werden weiterhin in der kame-
ralen Rechnung ausgewiesen. Da die Realisierung die ser Forderungen jedoch nicht mehr im kame-
ralen Haushaltsteil nachgehalten wird, sind die in der Jahresrechnung aufgeführten Beträge im Zeit-
raum von 2005 bis 2007 für die Darstellung der kameral bewirtschafteten Mittel zu bereinigen.
Die Kasseneinnahmereste sind von 22,9 Mio. € im Hau shaltsjahr 2006 um 0,8 Mio. €
(+ 3,5 %) auf 23,7 Mio. € im letzten kameralen Absc hluss im Haushaltsjahr 2007 ge-
stiegen. Forderungsberichtigungen (Abgänge auf Ford erungen) waren im Jahr 2007
mit 2,1 Mio. € zu verzeichnen, wobei hiervon 0,7 Mi o. € auf den Bereich der Gewer-
besteuer entfielen.
25 Nach § 41 Abs. 2 GemHVO sind im Rahmen des Jahresabs chlusses die KER um solche ausste-
henden Forderungen der Stadt zu bereinigen, mit dere n Eingang nach den Erfahrungen der voran-
gegangenen Jahre nicht gerechnet werden kann (Pausch ale Restebereinigung). Auf eine pauscha-
le Restebereinigung wurde in 2007 verzichtet.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 4411
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Größere Schwankungen bei den
Kasseneinnahmeresten ergaben
sich zuletzt im Jahr 2003 im Be-
reich der Gewerbesteuer. Bei den
übrigen KER des Verwaltungs-
haushaltes war in den Jahren von
2003 bis 2006 mit durchschnittlich
9,3 Mio. € ein relativ konstanter
Wert zu registrieren. Im Jahr 2007
wird dieser Durchschnitt um rd.
2,0 Mio. € unterschritten, wobei
Jahresvergleiche durch die Dop-
pikumstellung nur eingeschränkt
möglich sind.
6.1.2 Kassenausgabereste (KAR) des Verwaltungshaush altes
Ausweislich der Jahresrechnung entwickelten sich di e roten KAR (hierbei handelt es
sich in der Regel um „wieder einzuziehende Überzahl ungen, Erstattungen, Rückfor-
derungen usw.”) im Haushaltsjahr 2007 wie folgt:
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* In diesem Betrag sind Forderungen der umgestellten Doppikämter i. H. v. 94.391,30 € enthalten, die
im doppischen Bereich vereinnahmt werden bzw. respektive bereits vereinnahmt worden sind.
Die Summe der roten Kassenausgabereste hat sich geg enüber dem Vorjahr um rd.
52,5 Tsd. € auf - 184,4 Tsd. € verringert. Außer durch Umbuchungen zur sachlich
richtigen Haushaltsstelle bei den umgestellten Dopp ikämtern entstanden Kassen-
ausgabereste überwiegend im Bereich der „sozialen S icherung“ (Einzelplan 4; hier
hauptsächlich Rückforderungen aus der Hilfe zum Leb ensunterhalt und aus dem
Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes).
Die „roten“ Kassenausgabereste sind zwischenzeitlic h ausgeräumt bzw. ihre
Einziehung ist veranlasst.
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
Mio. Euro
Gewerbesteuer 29,9 10,8 14,4 14,0 16,4
sonstiger VerwH 9,5 9,3 9,6 8,9 7,3
2003 2004 2005 2006 2007
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 4422
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
6.1.3 Haushaltsausgabereste (HAR) des Verwaltungsha ushaltes
Die Übertragbarkeit von nicht in Anspruch genommene n Haushaltsmitteln ist in § 8
der Haushaltssatzung geregelt. Hiernach sind alle i m Verwaltungshaushalt mit einem
entsprechenden Übertragbarkeitsvermerk veranschlagt en Ausgabeansätze in das
nächste Haushaltsjahr übertragbar, sofern der Haush altsausgleich nicht gefährdet
ist. Die Mittel können auf Antrag und Entscheidung der Stadtkämmerin übertragen
werden
26 . Im Verwaltungshaushalt werden für den Jahresabschluss 2007, anders als
im Vermögenshaushalt, die ins Jahr 2008 übertragene n Haushaltsausgabereste im
Jahresabschluss noch ausgewiesen und entwickelten s ich im Jahresvergleich wie
folgt:
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Die Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes verringerten sich im Jahr
2007 im Vorjahresvergleich um rd. 0,3 Mio. € auf 2, 7 Mio. €. Der Anteil an den Soll-
Ausgaben des VerwH betrug unverändert 0,4 %. Nennen swerte Einzelbeträge bei
den Resten waren insbesondere beim Dezernat II fest zustellen (1,5 Mio. € für „Steu-
ernachzahlung aufgrund Konzernbetriebsprüfung“ und 0,4 Mio. € für „Geschäftsaus-
gaben doppischer Kommunalhaushalt“).
Mit einem Anteil von 0,4 % an den Sollausgaben des Verwaltungshaushaltes
schlossen die Haushaltsausgabereste auch im letzten kameralen Abschluss
auf dem vergleichsweise niedrigen Niveau der Vorjah re ab. Insofern kann ins-
gesamt bestätigt werden, dass der Sparkurs weiter v erfolgt und Haushaltsreste
im Verwaltungshaushalt restriktiv bewilligt wurden.
Nach § 19 Abs. 2 GemHVO bleiben im Verwaltungshaushal t gebildete HAR bis zum
Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar.
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Die Inanspruchnahme der gebildeten Haushaltsausgabe reste lag im Jahr 2007 mit
77,4 % rd. 8,2 Prozentpunkte unter der des Vorjahre s (85,6 %) und ist in einem Jah-
26 Analoge Anwendung im doppischen Haushaltsteil: Nicht verbrauchte Aufwendungen und Auszah-
lungen können durch Entscheidung der Kämmerin übertragen werden.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 4433
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
resvergleich als nicht zufriedenstellend zu bewerten. Durch die mit der Doppikumstel-
lung verbundenen Gegebenheiten relativiert sich die niedrige Inanspruchnahme.
Die Differenz zwischen nicht verausgabten und in Ab gang gestellten HAR setzt sich
aus folgenden Beträgen zusammen, die nach § 19 Abs. 3 GemHVO bis zur Fälligkeit
der letzten Zahlungen für ihren Zweck verfügbar bleiben:
HST 0000.629.8000.0 – Aktivit. u. Sachkosten des Ausländerbeirates
27 5.000,00 €
HST 4000.655.5000.9 – Kosten Geschäftsst. Arbeitskr. Behind. Beauftr. 1.400,00 €
HST 4603.661.0000.6 – Verwendung von Spenden 1.240 ,00 €
HST 4604.661.0000.3 – Verwendung von Spenden 95,00 €
HST 4640.661.0000.2 – Verwendung von Spenden 1.080 ,00 €
HST 4980.661.0000.8 – Verwendung von Spenden 3.360, 00 €
HST 6100.603.3500.6 – ÖPNV /SPNV, Planungskosten 7.7 00,00 €
HST 6100.650.1200.3 – Öffentlichkeitsarbeit „Fahrradfreundl. Stadt“ 6.100,00 €
25.975,00 €
Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit der meh rjährigen Übertragung in den
genannten Fällen sollten die Ausgabeermächtigungen zeitnah ihrem Verwendungs-
zweck zugeführt werden. Die Fachämter wurden deshal b erneut an eine zweckent-
sprechende Verwendung der Mittel erinnert (z. B. da s Sozialamt – HST
4980.661.0000.8, das den Betrag i. H. v. 3.360,00 € seit 5 Jahren überträgt).
Sofern eine erneute Übertragung der Mittel rechtlic h nicht möglich war, wurden
die nicht verbrauchten Mittel abgesetzt. Insofern h at die Verwaltung die Haus-
haltsausgabereste den gesetzlichen Vorschriften entsprechend abgewickelt.
6.2 Vermögenshaushalt
6.2.1 Kasseneinnahmereste (KER)
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* Die bei der Umstellung der Doppikbereiche überführ ten Forderungen werden weiterhin in der kame-
ralen Rechnung ausgewiesen. Da die Realisierung die ser Forderungen nicht mehr im kameralen
27 Die rechtlichen Voraussetzungen für eine nochmalige Übertragung der Mittel lagen in diesem Fall
nicht vor. Im Rahmen der Prüfung wurde das Finanzdez ernat auf das Versehen hingewiesen. Nach
Abwägung der Umstände verzichtet das Finanzdezernat auf eine Sperrung und gleichzeitige Neu-
veranschlagung der Mittel in 2008.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 4444
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Haushaltsteil nachgehalten wird, sind die in der Ja hresrechnung aufgeführten Beträge im Zeitraum
von 2005 bis 2007 für die Darstellung der kameral bewirtschafteten Mittel zu bereinigen.
Nach Abzug der in der kameralen Jahresrechnung ausg ewiesenen offenen Forde-
rungen für die umgestellten Doppikbereiche (rd. 6,3 Mio. €) verbleiben im Jahr 2007
Kasseneinnahmereste im Vermögenshaushalt i. H. v. r d. 1,4 Mio. €, die mit diesem
Betrag geringfügig über dem Vorjahreswert (1,3 Mio. €) liegen.
6.2.2 Kassenausgabereste (KAR)
Im Haushaltsjahr 2007 entwickelten sich die Kassena usgabereste des Vermögens-
haushaltes wie folgt:
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* In diesem Betrag sind Forderungen der umgestellten Doppikämter enthalten, die zwar im kameralen
Haushaltsteil ausgewiesen, jedoch im doppischen Ber eich vereinnahmt werden (vgl. Kasseneinnah-
mereste).
Von den Forderungen waren verschiedene Einzelbeträg e bereits im doppischen Teil
eingegangen bzw. wurden zwischenzeitlich abgesetzt (z. B. Forderung des Gebäu-
demanagements über rd. 69 Tsd. €). Die kamerale Rec hnung weist diese Beträge
jedoch weiterhin aus. Unter Berücksichtigung der zu bereinigenden Beträge bestan-
den nennenswerte offene Forderungen aus wieder einz uziehenden Überzahlungen,
Erstattungen bzw. Rückforderungen zum Zeitpunkt der Prüfung somit nicht.
Die Verwaltung wird die „roten“ Kassenausgabereste, soweit noch nicht ge-
schehen, unverzüglich einziehen bzw. ausräumen.
6.2.3 Haushaltseinnahmereste (HER)
Nach § 41 (2) GemHVO dürfen Haushaltseinnahmereste (H ER) u. a. für Einnahmen
aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden. Vora ussetzung ist, dass der Ein-
gang der Kredite im folgenden Jahr gesichert werden kann.
Haushaltseinnahmereste wurden im Jahr 2007 nicht gebildet.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 4455
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
6.2.4 Haushaltsausgabereste (HAR)
Im Zuge der endgültigen Umstellung des Rechnungswes ens wurden in 2007 im Ver-
mögenshaushalt keine kameralen Haushaltsausgaberest e gebildet. Die Mittel wur-
den aus verfahrenstechnischen Gründen stattdessen im NKF-Haushalt 2008 neu
veranschlagt. Insgesamt sind Haushaltsmittel für In vestitionsmaßnahmen i. H. v.
12,8 Mio. € aus dem ehemaligen Vermögenshaushalt wieder bereitgestellt worden.
In den vorhergehenden 5 Jahren wurden folgende Haus haltsausgabereste im Ver-
mögenshaushalt gebildet:
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#$$(
#$$+
#$$,
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(Durchschnitt der Jahre 2002 - 2006: 27,0 Mio. €)
Vergleicht man die Neuveranschlagung im Jahr 2008 i . H. v. 12,8 Mio. €
28 mit dem
Durchschnittswert der gebildeten Haushaltsausgabere ste der Jahre 2002 bis 2006
(27,0 Mio. €), stellt man fest, dass sie gegenüber dem Durchschnittswert der HAR
der Vorjahre um 14,2 Mio. € geringer ausfallen (ent spricht - 52,6 %), was einer ins-
gesamt restriktiven Restebildung gleich kommt.
Der Verzicht auf die Ausweisung der Haushaltsausgab ereste in der letzten ka-
meralen Rechnung wirkte sich verbessernd auf das Ja hresergebnis 29 2007
aus. Die nunmehr im Rahmen des Systemwechsels gegeb ene und im Ver-
gleich zu den Haushaltsresten der Vorjahre geringe Neuveranschlagung von
12,8 Mio. € macht deutlich, dass die Haushaltsausga bereste der Vorjahre mit
durchschnittlich 27,0 Mio. € nicht unbedingt der Re alität entsprachen, sondern
mehr der finanztechnischen Steuerung dienten.
Anders als in der Kameralistik wirken sich die über tragenen Aufwandsermächtigun-
gen im NKF belastend in dem Jahr aus, in dem sie ta tsächlich getätigt werden (d. h.
bei der Übertragung dann i. d. R. entsprechend im F olgejahr). Der Anreiz, möglichst
hohe Reste aus noch vorhandenen Haushaltsmitteln zu bilden und die damit verbun-
denen Problemstellungen realitätsfremder Reste und Ansätze, entfallen künftig da-
mit.
28 Darüber hinaus wurden Ermächtigungen im investiven Be reich des NKF-Haushalts (Teilfinanzplä-
ne) i. H. v. 4,7 Mio. € übertragen, die hier nicht berücksichtigt werden.
29 Im Kameralabschluss wirken sich Haushaltsausgabereste belastend auf das Jahresergebnis aus, da
sie in dem Jahr zu finanzieren sind, in dem sie geb ildet werden. Im Jahr 2007 wurden der freien
Rücklage rd. 10,6 Mio. € zugeführt, die im Wesentli chen der Neuveranschlagung der Reste in 2008
dienen. Die Rücklagenzuführung 2007 hat ebenfalls e inen belastenden Effekt. Insofern wird die
Entlastung der Jahresrechnung durch die fehlenden Ha ushaltsausgabereste um den Betrag von
10,6 Mio. € relativiert.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 4466
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
7 Doppelte Buchführung (Doppik)
7.1 Allgemeines
Dem Finanzbedarf der doppisch buchenden Aufgabenbereiche entsprechend wird im
kameralen Haushaltsteil ein Zuschuss (Zahlung) an d ie umgestellten Ämter und Ein-
richtungen ausgewiesen. Der Zuschuss unterscheidet sich nach der Verwendung der
Haushaltsmittel für die laufende Verwaltungstätigke it (Verwaltungshaushalt) oder für
Investitionen (Vermögenshaushalt).
Dem gegenüber zeigt der doppische Haushaltsplanteil die Leistungen der umgestell-
ten Aufgabenbereiche sowie die mit der Leistungsers tellung einhergehenden Finanz-
ströme.
Zentrales Steuerungsinstrument im NKF sind der Erge bnisplan und die Ergebnis-
rechnung. Die Ergebnisrechnung umfasst alle Aufwend ungen und Erträge, die sich
aus der laufenden Aufgabenerfüllung ergeben. Gegenüb er der kameralen Rechnung
wird der Ressourcenverbrauch vollständig und period engerecht erfasst. Neben den
aufgabenbezogenen Aufwendungen und Erträgen werden im NKF Abschreibungen
und Pensionsverpflichtungen veranschlagt.
Die Ergebnisrechnung wird durch eine Finanzrechnung ergänzt, in der neben den
Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Ver waltungstätigkeit die Zahlun-
gen aufgeführt werden, die aus der Investitionstätigkeit der Stadt Münster entstehen.
Eine gesamtstädtische Eröffnungsbilanz zum 01.01.20 08 liegt in einer ersten Ent-
wurfsfassung vor
30 . Im Jahresabschluss 2007 beschränkt sich der Ausweis von Ver-
mögenswerten und Schulden auf die unmittelbar den u mgestellten Aufgabenberei-
chen zuzurechnenden Positionen.
7.2 Anteil des doppischen Haushaltes am Gesamthaush alt
Mit der weiteren Umstellung der Haushaltsführung er höhte sich der Anteil des Fi-
nanzvolumens, das nach den Vorschriften des NKF bew irtschaftet wird, in Relation
zum Gesamthaushalt wie folgt:
Kameraler Haushaltsteil Doppischer Haushaltsteil Anteile Vorjahr
612.491.409 Euro
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45.944.165 Euro
7,5 %
2,7 %
612.491.409 Euro
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157.744.631 Euro
25,8 %
11,4 %
132.653.617 Euro
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36.732.211 Euro
27,7 %
15,8 %
132.653.617 Euro
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10.323.615 Euro
7,8 %
3,6 %
Im Jahr 2007 hatten die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beispiels-
weise einen Anteil am Haushaltsvolumen von rd. 25,8 %, während im Vorjahr der
Anteil des doppischen Haushaltes bei rd. 11,4 % lag.
30 Vorlagen-Nr.: V/0189/2008, Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 (vorläufig)
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 4477
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
7.3 Kamerale Zuschüsse an den doppischen Haushalt
Im kameralen Haushalt der Stadt Münster wurden die Zuschüsse an die Budgets der
doppisch buchenden Ämter und Einrichtungen einschli eßlich der Nachträge und ü-
berplanmäßigen Ansatzänderungen i. H. v. 108.393.90 9 € veranschlagt. Tatsächlich
wurden Zuschüsse an die doppisch buchenden Aufgaben bereiche wie folgt ausge-
zahlt:
Haushaltsansatz 31
Verwaltungs- u.
Vermögenshaush.
einschl. Nachträge
Überplanm.
Ausgaben (+)
Einsparungen
(-)
Kameraler
Zuschuss
Gesamt-
ermächtigung
Anordnungen
2007
Vorjahr
Euro Euro Euro Euro Euro
Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“
50.648.540 - 13.241.060 37.407.480 28.701.742 33.612.107
Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“
2.410.190 - 58.480 2.351.710 2.378.567 0
Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“
35.970.200 - 4.362.070 31.608.130 25.826.099 0
Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“
11.562.220 85.884 11.648.104 11.076.399 7.165.251
Produktbereich 08 „Sportförderung“
10.375.970 1.340.438 11.716.408 7.864.302 0
Produktbereich 13 „Natur- und Landschaftspflege“
Produktbereich 14 „Umweltschutz“
13.363.660 298.417 13.662.077 13.568.033 11.070.540
Doppisch buchende Aufgabenbereiche – gesamt –
124.330.780 - 15.936.871 108.393.909 89.415.142 51.847.898
* Zuschüsse für die Produktbereiche 09 „Räumliche P lanung und Entwicklung, Geoinformationen“, 10 „Bauen und
Wohnen“ sowie 12 „Verkehrsflächen und anlagen, ÖPNV“ wurden nicht separat gebildet, sondern sind in den vor-
genannten Zuschüssen enthalten.
Das AWR überprüfte die kameralen Zuschüsse durch ei nen Abgleich mit dem Fi-
nanzbedarf der doppisch buchenden Aufgabenbereiche. Hierbei ergaben sich Hin-
weise, die für die Bewertung der kameralen Jahresrechnung von Bedeutung sind:
• Im Bereich des Gebäudemanagements wurden laufende Au sgaben zur Bauunter-
haltung durch Finanzmittel des Vermögenshaushaltes i. H. v. rd. 7,7 Mio. € finan-
ziert .
• Teile des gesamtstädtischen Unfallversicherungsbeit rages i. H. v. 514.403 € wur-
den nicht im Rechnungsergebnis des kameralen Zuschu sses berücksichtigt. Sie
wurden aus Finanzmitteln der doppisch buchenden Ämt er und Einrichtungen be-
zahlt .
• Im UA 0350 Liegenschaftsverwaltung weichen die kam eralen Rechnungsergeb-
nisse von den doppischen Buchhaltungsergebnissen ab . Die Abweichung beträgt
im Verwaltungshaushalt 700.903 € und im Vermögenshaushalt 676.065 €.
31 Aus Gründen der Übersichtlichkeit fasste das AWR die Zuschüsse aus dem Vermögenshaushalt
und die Zuschüsse des Verwaltungshaushaltes in der nachfolgenden Übersicht zusammen.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 4488
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
• Das kamerale Rechnungsergebnis des UA 5800 Parkanl agen und öffentliche
Grünflächen umfasst nicht das Ergebnis der Friedhöfe , so dass das kamerale
Rechnungsergebnis um 78.216,48 € zu positiv ausfällt.
Wie im Vorjahr wurden auch im Jahr 2007 gegenüber d er Haushaltsplanung deutlich
niedrigere Zuschüsse für die doppisch buchenden Auf gabenbereiche erforderlich.
Die tatsächlichen Zahlungen in die Budgets und Einr ichtungen beliefen sich auf
89.415.142 € und lagen damit um 18.978.767 € unterh alb der fortgeschriebenen Pla-
nung. Die Minderausgaben sind im Wesentlichen auf niedrigere Ausgaben für Grund-
stücksankäufe sowie geringere Investitionen im Bere ich der Sportentwicklung, Sport-
anlagen, Sportstätten und Bäder sowie der Schulträgeraufgaben zurückzuführen.
Weitere Minderausgaben werden bei einer Gegenüberste llung der kameralen Zu-
schüsse mit dem durch die Finanzrechnung der doppis ch buchenden Ämter und Ein-
richtungen nachgewiesenen Finanzmittelverbrauch deutlich:
Haushaltsjahr 2007 Euro
Kameraler Zuschuss 89.415.142
Finanzmittelverbrauch lt. NKF-Finanzrechnung
0 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
0 Saldo aus Investitionstätigkeit
111.800.466
- 26.408.596
85.391.870
Einsparungen im NKF-Haushalt 4.023.272
7.4 Ergebnisrechnung
Die Leistungen der doppisch buchenden Ämter und Ein richtungen führten im Jahr
2007 zu folgenden Aufwendungen und Erträgen. Zu Ver gleichszwecken wurden dem
Jahresergebnis der Haushaltsplan und der Vorjahreswert gegenübergestellt:
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
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* Bugdet lt. Haushaltsplan zzgl. / abzgl. der Veränder ungen durch den Nachtragshaushalt sowie
über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung bzw. durch Mittelumsetzungen
Im Jahr 2007 verbuchte die Stadt Münster im doppisc hen Haushaltsteil Erträge
i. H. v. 59.087.473 €. Diesen Erträgen standen Aufw endungen i. H. v. 184.056.316 €
gegenüber, so dass sich unter Berücksichtigung von Finanzerträgen i. H. v.
197.793 € eine Unterdeckung von
- 124.771.050 € errechnet. Der Kostendeckungs-
grad aller bereits auf NKF umgestellten Aufgabenbereiche betrug im Jahr 2007 damit
rd. 32,2 %.
Gegenüber den Planwerten verbesserte sich das Jahres ergebnis 2007 um
19.231.860 € (13,4 %), weil die Erträge mit 16.753.840 € (39,6 %) über dem Planwert
lagen und die geplanten Aufwendungen um 2.461.637 € (1,3 %) unterschritten wur-
den. Daneben kam es zu einem etwas besseren Finanzergebnis. Es lag um 15.383 €
(8,5 %) über den Erwartungen.
Innerhalb der einzelnen Aufgabenbereiche kam es zu folgenden Planabweichungen:
Produkgruppe /
Produktbereich
Budget
Euro
Ergebnis
Euro
Abweichung
Euro %
Geschäftsführung für politische Gremien,
Städtepartnerschaften
0! 0!!
OBM, BM, Verwaltungsführung 0! 0
Gleichstellung v. Frau und Mann 0 0!
Personal- u. Schwerbehindertenvertretung 0! 0
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 0! 0! !
Public Relations 0! 0
Personal- und Organisationsmanagement 0 0
Zentrale Dienste 0 0 !
Recht 0 ! 0
Immobilienmanagement 0! !
Gebäudemanagement 0 ! 0 !
PB 01 - Summe Innere Verwaltung .%%)$#)'# .&#$($$%+ * )
Ordnungsrechtliche Angelegenheiten 0 0
Gewerberechtliche Angelegenheiten !
Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten
Ausländerangelegenheiten 0! 0
Statistik 0 0!
PB 02 – Summe Sicherheit und Ordnung '(-(+%( '$%&,+- '(* )
Leistungen für Schulen 0 0
Zentrale Leistungen für Schüler/-innen und am
Schulwesen Beteiligte
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PB 03 - Summe Schulträgeraufgaben .#)#-(,#' .#-%%)$&+ ** )
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 5500
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Produkgruppe /
Produktbereich
Budget
Euro
Ergebnis
Euro
Abweichung
Euro %
Kulturmanagement / -förderung 0 ! 0 !
Geschichtsort Villa ten Hompel 0! 0
Volkshochschule 0 0 !
Westfäl. Schule für Musik und
Förderung Stadtteilmusikschulen
0 0
Stadtbücherei u. Stadteilbüchereien 0 0 !!
Stadtmuseum 0! 0!
Stadtarchiv 0 !! 0
PB 04 - Summe Kultur und Wissenschaft .''-#+$,# .'',$##(# )
Sportentwicklung, Sportanlagen und –
sportstätten
0 0
Bäder 0 0
PB 08 - Sportentwicklung, Sportanlagen
und Sportstätten .&(,&,$' .&+&)'&, '' )
PB 09 - Räumliche Planung und Ent-
wicklung, Geoinformationen .(##(()) .(##$+&( (' )
PB 10 - Denkmalpflege und Denkmal-
schutz
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PB 12 – Verkehrsflächen und -anlagen,
ÖPNV
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Grün- und Freiflächen 0 0!
Friedhöfe 0 0
Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz 0 0
Wald- und Forstwirtschaft 0 ! 0
PB 13 - Summe Natur- und Landschafts-
pflege .'(())%,( .'$%%'+(' ' ()'
PB 14 - Übergreifender Umweltschutz .'%',%)( .'&)'+,, )
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* Budgetveränderungen durch den Nachtragshaushalt sowi e über- und außerplanmäßige Mittelbe-
reitstellungen oder durch Mittelumsetzungen, die zzt. aus buchtungstechnischen Gründen nicht oh-
ne erheblichen Aufwand nach den einzelnen Produktgruppen ausgewertet werden können (vgl. Ta-
belle unter Ziffer 7.7 – Ergebnisrechnung).
Die Ergebnisverbesserung im Bereich der doppisch bu chenden Ämter und Einrich-
tungen ist im Wesentlichen durch einen besseren Abs chluss des Gebäudemanage-
ments (+ 5.400.085 €) und des Immobilienmanagements (+ 10.044.884 €) in der Pro-
duktgruppe 01 sowie durch nicht geplante Zuwendunge n für die Unterhaltung von
Grün- und Freiflächen erklärt (PB 13).
7.5 Vermögensübersicht
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages für d ie doppisch buchenden Ämter
und Einrichtungen errechnen sich das Vermögen und d ie Schulden der Stadt Müns-
ter zum 31.12.2007 wie folgt:
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 5511
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
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Mit der sukzessiven Umstellung der Haushaltsführung in der Stadt Münster erhöhte
sich das in die Bilanz eingebrachte Vermögen von 58.138.067 € auf 1.420.835.312 €.
Gleichzeitig erhöhten sich die Sonderposten, Rückste llungen, Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten von 44.999.409 € auf 321.753.096 €.
In Folge der höheren Vermögens- und Schuldenpositionen stieg das zum 31.12.2007
bilanzierte Eigenkapital der Stadt Münster von 13.138.658 € auf 1.099.082.216 €.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Doppik-Abschluss den
Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NK F) und der Haus-
haltssatzung der Stadt Münster entsprechend aufgest ellt und abgeschlossen
wurde.
Die Jahresabschlussübersichten wurden sachgerecht a us der Buchhaltung
entwickelt und geben ein zutreffendes Bild der Wirt schaftslage. Eine stichpro-
benweise Überprüfung der Buchhaltung im Rahmen von Vorprüfungen ließ er-
kennen, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhalt ung bei der Auf-
zeichnung der Geschäftsvorfälle eingehalten wurden.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 5522
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
8 Kostenrechnende Einrichtungen
Bei den kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Mü nster prüft das Amt für Wirt-
schaftlichkeitsprüfung und Revision entsprechend de m Auftrag des Rates (Rech-
nungsprüfungsausschuss) jährlich die Gebührenabrechn ungen. Dies betrifft auch die
Straßenreinigungsgebühren sowie die Abfallgebühren, die von der eigenbetriebsähn-
lichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) berechnet werden.
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Zum Prüfungszeitpunkt waren alle Betriebsabrechnung en des Jahres 2007 fertig
gestellt.
Die auf der Grundlage der Kameralistik erstellten Be triebsabrechnungen weisen für
die jeweiligen Unterabschnitte folgende Betriebsergebnisse aus:
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Die Betriebsergebnisse der kostenrechnenden Einrich tungen differieren von den in
den Unterabschnitten ausgewiesenen Werten der Jahre srechnung. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass in der Jahresrechnung Einnahme n und Ausgaben enthalten
sind, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der eigentlichen Betriebstätig-
keit der kostenrechnenden Einrichtung stehen bzw. einem anderen Abrechnungszeit-
32 im Sinne des § 12 der GemHVO
33 Eigenleistungen, wie z. B. Ingenieurleistungen bei Kan albaumaßnahmen, sind in den Personalkos-
ten enthalten und werden zwecks Aktivierung ermittelt und abgezogen. Die Kosten werden über die
periodischen Abschreibungen erfasst.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 5533
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
raum zuzuordnen sind. In der Betriebsabrechnung wer den solche Beträge über Ein-
und Ausgliederungen abgegrenzt.
Rettungsdienst (UA 1600)
Der im Jahr 2007 erzielte Überschuss von 394.833 € lag im Vergleich zur Gebühren-
bedarfsberechnung um 17,7 Tsd. € über den Planwerte n. Die Kalkulationen für die
Jahre 2006 und 2007 weisen eine Kostenüberdeckung a us, um die negativen Ergeb-
nisse der Vorjahre auszugleichen.
Gewässerunterhaltung (UA 6900)
Die über die Betriebsabrechnung 2007 nachgewiesenen Gewässergebühren lagen
im Vergleich zur Gebührenbedarfsberechnung um 82.978 € (18,6 %) unterhalb der
Planwerte. Aufgrund eines richterlichen Hinweises w urde der Gebührenmaßstab in
der Gewässergebührensatzung zum Jahr 2007 geändert u nd die Flächenanteile als
Maßstab für die Gebührenermittlung durch eine Selbst auskunft der Grundstücksei-
gentümer ermittelt bzw. die Vorjahreswerte angesetz t. Die Nachkalkulation der Ge-
wässergebühr zeigt gegenüber der Gebührenbedarfsbere chnung eine Verringerung
der Gesamtfläche auf, wodurch sich die Gebühreneinnah men reduzierten. Teilweise
kompensiert wurden diese Mindereinnahmen durch geri ngere Kosten von 43.063 €
(5,6 %).
Abwasserbeseitigung (UA 7000)
Die Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung weist fü r das Jahr 2007 unter Berück-
sichtigung einer Rücklagenentnahme von 178.140 € ei nen Überschuss
i. H. v. 1.255.176 € aus, der der entsprechenden So nderausgleichsrücklage zuzufüh-
ren ist.
Der Überschuss erklärt sich im Wesentlichen dadurch , dass die tatsächlichen Kosten
für die Unterhaltung der Abwasseranlagen den Planan satz um 1.225.278 €
(34,3 %) unterschritten. Während die Gebührenbedarfs berechnung Unterhaltungs-
kosten von 3.570.000 € vorsah, betrugen die tatsächlichen Kosten 2.344.722 €.
Die bereits auf Grundlage des NKF ermittelten betrie bswirtschaftlichen Ergebnisse
werden in der nachfolgenden Übersicht in komprimierter Form dargestellt:
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Marktwesen (Produktgruppe 0202)
Die Betriebsabrechnung Marktwesen weist für das Jah r 2007 ein negatives Ergebnis
von - 11.683 € aus. Die Marktstandsgebühren blieben um 18.471 € u nter dem ge-
planten Ansatz in der Gebührenbedarfsberechnung, wei l zahlreiche Marktstände
gekündigt wurden, die nicht sofort wieder neu vergeben werden konnten.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 5544
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Send (Produktgruppe 0202)
Im Bereich Sendwesen konnte im Jahr 2007 ein positi ves Ergebnis i. H. v. 33.845 €
erzielt werden. Gegenüber dem Vorjahr ( - 3.758 €) verbesserte sich damit das Er-
gebnis um 37.603 €.
Friedhöfe (Produktgruppe 1302)
Während im Jahr 2006 die Betriebsabrechnung noch ei nen leichten Überschuss von
9.083 € auswies, schloss das Jahr 2007 mit einem ne gativen Ergebnis von
- 85.734 € ab. Der Fehlbetrag ist zum einen durch die gesunke nen Gebührenein-
nahmen im Bereich der Bestattungen und Beisetzungen begründet, zum anderen
durch höhere Gebäudekosten.
Aufgrund der Ergebnisse der Gebührenrechnung 2006 wu rden neue Friedhofsge-
bühren kalkuliert. Die neuen Gebührensätze gelten seit dem 01.04.2008.
Kriegsgräber (Produktgruppe 1302)
Die Zuweisungen des Landes für die Kriegsgräber i. H. v. insgesamt 58.845 €
(63.113 €) lagen im Jahr 2007 (2006) um 11.349 € ( 2.071 €) über den tatsächlichen
Pflegekosten.
Unabhängig von noch ausstehenden Prüfungen der kostenrechnenden Einrich-
tungen kann bestätigt werden, dass sich bei der Prü fung der Jahresrechnung
2007 hinsichtlich der Abwicklung im kameralen Haush alt bzw. im Doppikbe-
reich keine Feststellungen oder Hinweise ergeben haben.
9 Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen
Der bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des W irtschaftsjahres von der
Werkleitung aufzustellende Jahresabschluss mit dem Lagebericht und der Erfolgs-
übersicht wird von den Wirtschaftsprüfungsgesellsch aften geprüft. Die drei eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtungen der Stadt (Abfallwirt schaftsbetriebe der Stadt Münster,
Münster Marketing und die citeq) sind deshalb nicht Gegenstand der Prüfung der
Jahresrechnung.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolg sübersicht sind zusammen mit
dem Prüfungsergebnis über den Oberbürgermeister dem Werksausschuss vorzule-
gen. Danach wird der Jahresabschluss vom Rat der St adt Münster festgestellt. Er
entscheidet auch über die Verwendung des Ergebnisses.
Weil die Verwendung Einfluss auf die Jahresrechnung hat, wurden die eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtungen in die Betrachtung des Abschlusses einbezogen.
Für das Jahr 2007 liegen folgende Ergebnisse der ei genbetriebsähnlichen Einrich-
tungen vor:
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 5555
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
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Münster Marketing
Nach dem negativen Ergebnis des Jahres 2006 ( - 39.374 €) erzielte Münster Marke-
ting im Jahr 2007 einen Jahresüberschuss i. H. v. 9 2.312 €. Der Überschuss erklärt
sich dadurch, dass die tatsächlichen Erträge mit 3. 444.825 € um 217.045 € höher
ausfielen als geplant.
citeq
Das Betriebsergebnis der citeq ist von 2.554.167 € im Jahr 2006 um 777.936 €
(30,5 %) auf 1.776.231 € im Jahr 2007 gesunken. Die Aufwendungen erhöhten sich
bei der citeq gegenüber dem Vorjahr um 1.077.499 € auf insgesamt 18.585.610 €.
AWM
Der von den AWM im Jahr 2007 erzielte Jahresübersch uss beträgt 496.279 €. Insbe-
sondere die Aufwendungen mit 46.187.020 € blieben u m 533.980 € unter den ge-
planten Aufwendungen von 46.721.000 €.
Die Überschüsse des Jahres 2006 sind korrekt und en tsprechend den Be-
schlüssen des Rates in den Haushalt 2007 eingefloss en bzw. in die Rücklagen
eingestellt.
Soweit noch nicht erfolgt, wird über die Verwendung der Überschüsse 2007 im
laufenden Haushaltsjahr entschieden.
10 Zusammenfassung / Fazit
Für die Stadt Münster liegt in 2007 der letzte Gesam tabschluss auf Basis des kame-
ralen Rechnungswesens vor. Auf Grund des vollständig en Wechsels der Buchungs-
systematik sind Vergleiche mit Vorjahren sowie ein Ausblick nur eingeschränkt mög-
lich.
Die Jahresrechnung 2007 der Stadt Münster schließt inklusive des doppischen Teils
in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ab. Unter Be rücksichtigung der Verände-
rungen durch den Nachtragshaushalt konnte der Verwa ltungshaushalt im Jahr 2007
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 5566
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
unabhängig vom Systemwechsel des Rechnungswesens we itestgehend planmäßig
abgewickelt werden. Der Vermögenshaushalt des Jahre s 2007 wurde durch eine
Zuführung an die allgemeine Rücklage i. H. v. 17,3 Mio. €34 ausgeglichen.
Nach einem überragenden Ergebnis im Jahr 2006 enttä uscht der aktuelle Abschluss
aus Sicht der städtischen Finanzen alle Beteiligten . Mit einem Fehlbetrag im Verwal-
tungshaushalt von rd. 42,9 Mio. € knüpft das Ergebn is des Jahres 2007 wieder an
die fünf defizitären Vorjahre (2001 bis 2005) an. N eben der Schulpauschale von
4,5 Mio. € und einer Entnahme aus der allgemeinen R ücklage (6,2 Mio. €) mussten
Verkaufserlöse vom Vermögenshaushalt (32,2 Mio. €) zur Deckung der konsumtiven
Ausgaben herangezogen werden.
Die erforderlichen Zuführungen zum Verwaltungshaush alt und der damit verbundene
Vermögensverzehr der Jahre 2001 bis 2005 haben sich damit fortgesetzt. In der
Summe wurden in den Jahren von 2001 bis 2007 insges amt 211,2 Mio. € des städti-
schen Vermögens für konsumtive Zwecke verbraucht.
Dem Vermögenshaushalt führte der Verwaltungshaushal t nach einer Pause in 2006
zum sechsten Mal nur die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtzuführung zu
(21,3 Mio. €). Anzumerken ist, dass sich die Pflich tzuführung in den letzten 7 Jahren
in Verbindung mit steigenden Kreditaufnahmen annähe rnd verdoppelte (+ 93,6 %).
Dies schränkte den finanziellen Spielraum im Verwaltungshaushalt weiter ein.
Nach dem außergewöhnlichen Jahr 2006 (höchste Gewerb esteuereinnahmen und
höchste Rücklagenzuführung seit Aufzeichnung) hat s ich die Finanzsituation der
Stadt im Jahr 2007 wieder deutlich verschlechtert. Die Eigenfinanzierungskraft des
Vermögenshaushaltes wurde durch die hohe Zuführung aus Verkaufserlösen an den
Verwaltungshaushalt geschwächt, was sich letztlich im höheren Kreditbedarf wider-
spiegelt.
Die Einnahmen des Jahres 2006 konnten erwartungsgem äß in 2007 nicht erzielt
werden. So schlossen die Haupteinnahmequellen der S tadt – Steuern und steuer-
ähnliche Einnahmen – mit einem Überschuss von 351,6 Mio. € und damit um
58,8 Mio. € unter denen des Vorjahres ab. Trotz die ser signifikanten Verringerung ist
das Ergebnis des Jahres 2007 in diesem Bereich nicht als schlecht zu bezeichnen. In
einem 10-Jahresvergleich wurde in 2007 das zweitbes te Ergebnis erzielt und beweg-
te sich damit auf dem recht hohen Niveau des Jahres 1998. Die Einnahmen reichten
trotzdem nicht aus, das Ergebnis positiv zu beeinfl ussen und den Finanzstatus der
Stadt nachhaltig zu verbessern.
Dies belegen auch folgende Indikatoren:
21 defizitäre Jahre in Folge führten zu kumulierte n Gesamtschulden von
722,3 Mio. €.
Bei der Stadt beläuft sich die Steigerung der Neuv erschuldung in 2007 auf
3,4 % bzw. 23,6 Mio. €. (Die kommunale Verschuldung verringerte sich im
Durchschnitt um 1,3 %; mit Kassenkrediten ist eine Erhöhung um 1,3 % zu re-
gistrieren.)
Die den Haushaltsausgleich belastenden Zinsaufwend ungen erhöhten sich um
2,2 Mio. € (+ 8,4 %) auf einen Rekordstand von 28,7 Mio. €.
34 Unter Berücksichtigung der ebenfalls erforderlichen Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verbleibt ein Überschuss von rd. 10,6 Mio. €. Diese
Mittel dienen der Finanzierung der umstellungsbedin gt in 2007 nicht gebildeten Reste im Vermö-
genshaushalt, die in 2008 neu veranschlagt wurden.
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 5577
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Das Verhältnis zwischen Kreditaufnahme und Investi tionsausgaben erhöhte
sich auf 81,8 %. Der Kreditrahmen wurde damit nahezu ausgeschöpft.
Trotz intensiver Konsolidierungsbemühungen der Verw altung auf der Ausga-
benseite stieg der Aufwand – beispielsweise im Sozi albereich – kontinuierlich
an. Dies macht aber auch deutlich, dass die Einflus smöglichkeiten der Stadt
auf manche, weitestgehend fremdbestimmten Ausgaben sehr gering sind.
Eine positive Entwicklung erkennt der Rechnungsprüf ungsausschuss lediglich darin,
dass die durchschnittliche Tagesaufnahme von Kassen krediten trotz der vergleichs-
weise schlechteren Haushaltslage im Jahr 2007 auf 5 ,1 Mio. € sank (Vorjahr
9,9 Mio. €).
Der Haushaltsausgleich ist aber auch nach der Umste llung des Rechnungswesens
und unter den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzm anagements gefährdet.
Dafür spricht z. B, dass nach den Plandaten für 200 8 und unter Berücksichtigung der
aktuellen Entwicklungen der Finanzen im ersten Jahr von der in der Eröffnungsbilanz
ausgewiesenen Ausgleichsrücklage i. H. v. 139,7 Mio . € voraussichtlich bereits
25,2 % bzw. 35,2 Mio. € aufgezehrt werden. Zudem si nd nach den Plandaten für die
Jahre 2008 bis 2010 weitere Nettoneuverschuldungen (+ 64,8 Mio. €) vorgesehen.
Eine dringend notwendige Entschuldung ist erst ab dem Jahr 2011 eingeplant.
Auch im kommenden Jahr ist der Haushaltsausgleich v on den risikobehafteten Steu-
ereinnahmen abhängig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich nach den allgemei-
nen Konjunkturdaten die Dynamik des konjunkturellen Aufschwungs verlangsamt.
Zum Teil sind bereits Tendenzen eines Abschwunges ersichtlich
35 .
Auf der Basis der Jahresrechnung 2007 i. V. m. dem Haushaltsplan für das Jahr
2008 kommt der Rechnungsprüfungsausschuss deshalb z u dem Schluss, dass die
Bemühungen um eine Konsolidierung in den nächsten Jahren konsequent fortgesetzt
werden müssen.
Die Ausschussmitglieder sind einvernehmlich der Auf fassung, dass es nur auf die-
sem Weg gelingen kann, die Neuverschuldung zurückzu führen, mit dem Ziel, die mit
dem Schuldendienst verbundenen erheblichen und aufg rund der Entwicklungen am
Kapitalmarkt durch steigende Zinsen weiter zunehmen den Belastungen des städti-
schen Haushaltes auf ein wirtschaftlich vertretbare s Maß zu beschränken (für Zinsen
sind gegenwärtig pro Tag rd. 87,6 Tsd. € aufzuwenden).
Nur so kann auf Dauer wieder ein größerer finanziel ler Handlungsspielraum herge-
stellt und ein Haushaltssicherungskonzept abgewehrt werden.
35 Vgl. Westfälische Nachrichten vom 04.08.2008: „Expert en warnen vor Auftragsmangel am Jahres-
ende“; Leiter des Ifo-Institutes: „Im Winter ist der Aufschwung definitiv vorbei“
SScchhlluussssbbeerriicchhtt üübbeerr ddiiee PPrrüüffuunngg ddeerr JJaahhrreessrreecchhnnuunngg 22000077 -- aallllggeemmeeiinneerr BBeerriicchhttssbbaanndd -- 5588
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
11 Schlussbemerkungen
Gestützt auf die Ausführungen in diesem Schlussberic ht kann nach pflichtgemäßer
Prüfung der Jahresrechnung 2007 sowie der dieser Re chnung zugrunde liegenden
Bücher und Belege einschließlich des Abschlusses de r doppischen Buchführung
nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanageme nts bestätigt werden,
dass
die Jahresrechnung die namens der Stadt eingegange nen Geldgeschäfte wie-
dergibt und
die Einnahme- und Auszahlungsanordnungen den geset zlichen und sonstigen
Vorschriften, dem städtischen Haushaltsplan sowie d en weiteren Beschlüssen
des Rates entsprechen.
Feststellungen, die dem Beschluss über die Jahresre chnung 2007 sowie
einer Entlastung durch den Rat der Stadt entgegenst ehen würden, ha-
ben sich bei der Prüfung nicht ergeben.
Gegen die Erteilung der Entlastung durch den Rat ge m. § 94 GO NRW
für das Haushaltsjahr 2007 sind daher Bedenken nicht vorzubringen.
Münster, den 28.08.2008
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 - allgemeiner Berichtsband - Anlage
Seite 1
Prüfungen des
Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision im Jahre 2007
Organisations-
kennziffer Organisationseinheit Prüfungsbereich
00000 Gemeindeorgane Prüfung der Jahresrechnung 200 6
-allgemeiner Berichtsband-
00410 Gemeindeorgane Städt. Einrichtung Villa ten H ompel
00522 Gemeindeorgane Altenzentrum Klarastift gGmbH
Abrechnung und Einzug von Heimentgel-
ten für Leistungen im Bereich der stationä-
ren Pflege
01000 Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters
Aufgaben des Amtes
10011 Personal- und Organisationsamt Abteilung: Per sonalbetreuung
Visaprüfung Beihilfe
10020 Personal- und Organisationsamt Fachstellen: Pe rsonalwesen, Betreuung,
Einsatz, Recht – Sachgebiete:
Besoldung, Versorgung, soziale Angele-
genheiten
10120 Personal- und Organisationsamt Festsetzung der Entgelte für Beschäftigte
10210 Personal- und Organisationsamt Fachstelle: Ver gabe- und Beschaffungs-
wesen, Mobilitätsmanagement
10250 Personal- und Organisationsamt Städt. Kantine nbetriebe
Geschäftsjahr 2006
13000 Presse- und Informationsamt Aufgaben des Amte s
17000 Frauenbüro Aufgaben des Amtes
18100 citeq Erfolgsrechnung der Produkte
20027 Amt für Finanzen und Beteiligungen Betätigung der Stadt Münster als Gesell-
schafterin in wirtschaftlichen Unternehmen
Technologiepark Münster
Technologieförderung Münster
20200 Amt für Finanzen und Beteiligungen Unvermutete Kassenprüfung 2007
Prüfung des Personenkontenabschlusses
2006
20400 Amt für Finanzen und Beteiligungen Abteilung 4
Gewerbe- Vergnügungs- und Jagdsteuer
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 - allgemeiner Berichtsband - Anlage
Seite 2
Organisations-
kennziffer Organisationseinheit Prüfungsbereich
23140 Amt für Liegenschaften Fachstelle: Bestandsfüh rung
32110 Ordnungsamt Allgemeine Ordnungsverwaltung
32120 Ordnungsamt Kfz-Zulassungsstelle, Fahrerlaubnis se,
Fahrschulen
32120 Ordnungsamt Betriebsabrechnung 2006 der koste n-
rechnenden Einrichtung „Marktwesen“
36000 Amt für Ausländerangelegenheiten Aufgaben des Amtes
37010 Feuerwehr UA 1300 „Feuerschutz“
UA 1400 „Katastrophenschutz“
39000 Veterinär- und Lebensmittelüber-
wachungsamt
Aufgaben des Amtes
40200 Amt für Schule und Weiterbildung Abteilung 2
Personal- und Schülerangelegenheiten
41000 Kulturamt NKF-Umstellung im Hinblick auf die Eröff-
nungsbilanz 2008
41011 Kulturamt Dem Kulturamt zugeordneten städt. B ür-
ger- und Gemeinschaftshäuser
- Stadtteilkulturarbeit -
45000 Stadtmuseum Stadtmuseum und Kulturamt
Haus Rüschhaus
46000 Städtische Bühnen Spielzeit 2005 / 2006
46000 Städtische Bühnen Spielzeit 2006 / 2007
50220 Sozialamt Abteilung 2
Fachstelle Asylbewerber/innen, Kontin-
gentflüchtlinge / De-facto-Flüchtlinge und
Hilfe für soziale Betreuung
50230 Sozialamt Abteilung 2
Hilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe
für Flüchtlinge, Wohnraumversorgung,
Fachstelle Wohnraumversorgung
50310 Sozialamt Abteilung 3
Sozialhilfe nach SGB XII
Fachstellen „Nord-Ost“ und „Süd-West“
51200 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien
Fachwerk Gievenbeck einschl. der Ange-
bote im Multifunktionshaus „La Vie“
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 - allgemeiner Berichtsband - Anlage
Seite 3
Organisations-
kennziffer Organisationseinheit Prüfungsbereich
51200 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Ju-
gendsozialarbeit
Stadtteileinrichtung „Lorenz Süd“ einschl.
Begegnungshaus „37
o“
51270 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien
Fachstelle Drogenberatung
51500 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien
Abteilung 5
Controlling und zentraler Service
52200 Sportamt Kostenrechnende Einrichtung „Bäder“
61000 Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla-
nung, Verkehrsplanung
Aufgaben des Amtes
64100 Amt für Wohnungswesen Abteilung Wohngeld, per sönliche Wohnhil-
fen, Wohnungsaufsicht preisgebundener
Wohnungen, zentrale Dienste
65200 Amt für Gebäudemanagement
(jetzt Amt für Immobilienmanagement)
Abteilung 4
Gebäudetechnik
66121 Tiefbauamt Betriebsabrechnung 2006 der kostenr ech-
nenden Einrichtung UA 7000 Abwasserbe-
seitigung / -gebühren und UA 6900 Ge-
wässerunterhaltung / -gebühren
66200 Tiefbauamt Abteilung 2 Straßen- und Brückenbau
67400 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betriebs abrechnung 2006 der kostenrech-
nenden Einrichtung „Friedhöfe“
70000 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Gebührenber echnungen 2006
80000 Münster Marketing Einbindung in die gesamtstä dtische Um-
stellung der Haushaltsführung auf NKF
90000 Stadtverwaltung Untersuchung des Kraftstoffbe darfs und
–einkaufs für den Fuhrpark der Stadt
Münster
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Klemensstraße 10
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0725/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37