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V/0725/2008

Entlastung für die Jahresrechnung 2007

Vorlagen 02.09.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.09.2008, TOP 8

Beschlussvorlage

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Ansehen

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007

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Ansehen

Beschlussvorlage

3145 Zeichen

V/0725/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entlastung für die Jahresrechnung 2007 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
24.09.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt das in dem anliegenden Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses 
vom 28.08.2008 aufgezeigte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushalts-
jahr 2007 zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2007 unter Einbeziehung der Abschlussbu-
chungen wie folgt fest: 
 
2.1 Kassenmäßiger Abschluss
 
 
Gesamt-Ist-Einnahmen 1.396.302.123,19 Euro 
 
Gesamt-Ist-Ausgaben 1.392.445.844,77 Euro
 
 
Buchmäßiger Kassenbestand bei Abschluss 
des Haushaltsjahres 2007 +   3.856.278,42 Euro
 
 
2.2 Ergebnis der Haushaltsrechnung  
 
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 745.145.026,30 Euro  
 
Summe bereinigte Soll-Ausgaben 745.145.026,30 Euro
 
 
3. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushalts-
jahres 2007 wird dem Oberbürgermeister gem. § 94 Gemeindeordnung NRW die Entlastung 
erteilt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0725/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Frohne 
Ruf: 
492 1400 
E-Mail: 
FrohneK@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.09.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0725/2008 
 
Begründung: 
 
Die von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom O berbürgermeister festgestellte Jahresrechnung 
ist vom Rat in der Sitzung am 27.08.2008 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den 
Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen worden. Dieser hat daraufhin die Jahresrechnung unter 
Einbindung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (§ 101 Abs. 6 GO NRW) 
geprüft. 
 
Das Prüfungsergebnis ist in dem als Anlage beigefügten Schlussbericht (allgemeiner 
Berichtsband) dargestellt. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Schlussbericht in seiner Sitzung am 28.08.2008 
eingehend beraten und einstimmig angenommen. 
 
In dem Schlussbericht ist das abschließende Prüfungsergebnis wie folgt zusammengefasst: 
 
”Gestützt auf die Ausführungen in diesem Schlussbericht kann nach pflichtgemäßer Prüfung der 
Jahresrechnung 2007 sowie der dieser Rechnung zugrunde liegenden Bücher und Belege 
einschließlich des Abschlusses der doppischen Buchführung nach den Regeln des Neuen 
Kommunalen Finanzmanagements bestätigt werden, dass 
 
- die Jahresrechnung die namens der Stadt eingegangenen Geldgeschäfte wiedergibt und 
 
- die Einnahme- und Auszahlungsanordnungen den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, dem 
städtischen Haushaltsplan sowie den weiteren Beschlüssen des Rates entsprechen. 
 
Feststellungen, die dem Beschluss über die Jahresrechnung 2007 sowie einer Entlastung durch 
den Rat der Stadt entgegenstehen würden, haben sich bei der Prüfung nicht ergeben. 
 
Gegen die Erteilung der Entlastung durch den Rat gem. § 94 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007 
sind daher Bedenken nicht vorzubringen.“ 
 
 
 
gez. 
 
Dr. Tillmann Anlage – Schlussbericht 2007 (allgemeiner Berichtsband)

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007

165674 Zeichen

Schlussbericht  
 
 über die Prüfung 
 
 
 der Jahresrechnung 2007 
 
 - allgemeiner Berichtsband -  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  22  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Klemensstraße 10 
48129 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  33  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Inhaltsverzeichnis  
1 VORBEMERKUNGEN ............................................................................ 5 
1.1  Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel..................................................................5 
1.2  Tätigkeiten des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie 
des Rechnungsprüfungsausschusses in 2007...............................................6 
1.3  Beschluss über die Jahresrechnung 2006 / Entlastung (§ 94 GO) ...............6 
2 FORMELLE VORGABEN....................................................................... 7 
2.1  Haushaltssatzung, Finanz- und Investitionsplan............................................7 
2.2  Vorläufige Haushaltsführung ............................................................................8 
2.3 Nachtragssatzung (§ 80 GO) .............................................................................9 
3 JAHRESRECHNUNG 2007 .................................................................. 11  
4 KASSENMÄßIGER ABSCHLUSS (§ 40 GEMHVO) ............................ 11  
5 HAUSHALTSRECHNUNG (§ 41 GEMHVO) ........................................ 12  
5.1  Ergebnis der Haushaltsrechnung (§ 41 Abs. 3 GemHVO) ...........................12  
5.2  Haushaltsausgleich..........................................................................................13  
5.2.1  Zuführung Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt (§ 22 GemHVO)13  
5.2.2  Zuführungen Vermögenshaushalt / Verwaltungshaushalt. ......................14  
5.3  Verwaltungshaushalt (VerwH) ........................................................................16  
5.3.1  Abwicklung des Haushaltsplanes (VerwH) ..............................................17  
5.3.2  Einhaltung des Haushaltsplanes (VerwH) ...............................................18  
5.3.3  Freies Budget (VerwH).............................................................................18  
5.3.4  Unterabschnitte (UA) des Verwaltungshaushalts ....................................19  
5.3.5  Prüfung der delegierten Sozialhilfeaufgaben...........................................27  
5.3.6  Zentral bewirtschaftete Haushaltsmittel (Buchungspläne).......................28  
5.4  Vermögenshaushalt (VermH) ..........................................................................29  
5.4.1  Abwicklung des Haushaltsplanes (VermH)..............................................29  
5.4.2  Bemerkungen zum Vermögenshaushalt..................................................31  
5.5  Entwicklung der Kassenkredite, Schulden und Rücklagen.........................33  
5.5.1  Kassenkredite / Kassenwirtschaft ............................................................33  
5.5.2  Schulden ..................................................................................................34  
5.5.3  Rücklagen ................................................................................................37  
5.6  Verpflichtungsermächtigungen ......................................................................39  
5.7  Rechnungsabgrenzung / Buchführung..........................................................39  
5.8  Haushaltswirtschaftliche Sperre / Unterrichtungspflicht.............................40

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  44  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
6 RESTEVERWALTUNG......................................................................... 40  
6.1  Verwaltungshaushalt .......................................................................................40 
6.1.1  Kasseneinnahmereste (KER) / offene Forderungen................................40  
6.1.2  Kassenausgabereste (KAR) des Verwaltungshaushaltes .......................41  
6.1.3  Haushaltsausgabereste (HAR) des Verwaltungshaushaltes...................42  
6.2  Vermögenshaushalt .........................................................................................43 
6.2.1  Kasseneinnahmereste (KER)...................................................................43  
6.2.2  Kassenausgabereste (KAR).....................................................................44  
6.2.3  Haushaltseinnahmereste (HER) ..............................................................44  
6.2.4  Haushaltsausgabereste (HAR) ................................................................45  
7 DOPPELTE BUCHFÜHRUNG (DOPPIK)............................................. 46  
7.1  Allgemeines.......................................................................................................46  
7.2  Anteil des doppischen Haushaltes am Gesamthaushalt .............................46  
7.3  Kamerale Zuschüsse an den doppischen Haushalt .....................................47  
7.4  Ergebnisrechnung............................................................................................48  
7.5  Vermögensübersicht........................................................................................50 
8 KOSTENRECHNENDE EINRICHTUNGEN.......................................... 52  
9 EIGENBETRIEBSÄHNLICHE EINRICHTUNGEN................................ 54  
10 ZUSAMMENFASSUNG / FAZIT........................................................... 55  
11  SCHLUSSBEMERKUNGEN................................................................. 58  
 
Gesetzliche Bestimmungen 
 
 
Mit der Verabschiedung des NKF-Gesetzes (NKFG) am 10. 11.2004 hat der Landtag von NRW die Ära 
des kameralistischen Haushalts- und Rechnungswesens  zum 31.12.2004 beendet. Der Wechsel zum 
doppischen Kommunalhaushalt hat innerhalb einer Über gangsfrist von vier Jahren zu erfolgen. Die 
Etablierung des NKF machte weitere Neufassungen und An passungen verschiedener Gesetze und 
Verordnungen erforderlich. So sind neben der Änderung der Gemeindeordnung z. B. in die neue Ge- 
meindehaushaltsverordnung die auf den unbedingt notwendigen Rahmen reduzierten Regelungsinhalte 
der Gemeindekassenverordnung integriert worden. 
 
In der Regel basiert die Prüfung noch auf den alten Vorschriften, die teilweise weiterhin anzuwenden 
sind (vgl. § 9 NKF Einführungsgesetz). Sofern sich die  im Bericht zitierten Rechtsvorschriften auf noch 
anzuwendende Verordnungen / Gesetze beziehen, wurde auf den Hinweis „a. F. - alte Fassung“ ver- 
zichtet. Auf die aktuellen Regelungen wird mit dem Z usatz „n. F. - neue Fassung“ aufmerksam ge- 
macht. 
 
 
Anlage  
 
Übersicht über die Prüfungen des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision im Jahr 2007

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  55  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
 
1 Vorbemerkungen 
1.1 Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster ha t gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. 
§ 101 der Gemeindeordnung NRW (nachfolgend GO) die Jah resrechnung 2007 ge- 
prüft. Er bediente sich hierbei des Amtes für Wirts chaftlichkeitsprüfung und Revision 
(§ 59 Abs. 3 GO), das die Prüfung entsprechend den ge setzlichen Bestimmungen 
und den Vorschriften der Rechnungsprüfungsordnung d er Stadt (RPO) sowie den 
Vorgaben des Ausschusses durchführte. 
 
Das Ergebnis ist in diesem Schlussbericht - allgeme iner Berichtsband - zusammen- 
gefasst dargestellt. Er dient dem Rat als Grundlage für seine Entscheidung über die 
Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsj ahr 2007 (§  41 Abs. 1 Buch- 
stabe j GO). 
 
Zudem sind die Einwohner oder Abgabepflichtigen zur  Einsichtnahme in den - allge-
meinen – Berichtsband berechtigt, worauf die Verwal tung in geeigneter Weise öffent- 
lich hinweist. 
 
Die Jahresrechnung 2007 war nach § 101 Abs. 1 GO daraufhin zu prüfen, ob 
 
 der Haushaltsplan eingehalten wurde, 
 die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechne risch vorschriftsmäßig begründet 
und belegt waren, 
 bei den Einnahmen und Ausgaben (kameraler Haushalt steil) und Erträgen und Aufwen- 
dungen (doppischer Haushaltsteil) nach den geltende n Vorschriften verfahren worden ist 
und 
 die Vorschriften über die Verwaltung und den Nachw eis des Vermögens und der Schul- 
den eingehalten wurden. 
 
Feststellungen mit vertraulichem Inhalt bzw. mit zu  schützenden Daten sind dem 
Ausschuss bereits in einzelnen, themen- bzw. organi sationsbezogenen Berichten 
vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision  dargelegt worden. Diese einzel- 
nen Prüfungsberichte ergeben zusammen den gesondert en Berichtsband 
(§ 101 Abs. 3 GO), so dass eine weitere Aufteilung de s Schlussberichts in einen all- 
gemeinen und einen gesonderten Berichtsband für das  Haushaltsjahr 2007 nicht 
erforderlich war. 
 
 
Die flächendeckende Einführung des Neuen Kommunalen  Finanzmanagements 
(NKF) erfolgt in drei Wellen zum 01.01.2006, 2007 u nd 2008. Für insgesamt 19 Fa- 
chämter / Organisationseinheiten der ersten und zwei ten Welle sind gemäß 
§ 1 Abs. 3 NKF Einführungsgesetz NRW die Geschäftsvo rfälle bereits nach dem 
System der doppelten Buchführung erfasst. Die Mitte l der verbleibenden 14 Ämter 
wurden im Haushaltsjahr 2007 noch kameral bewirtschaftet. 
 
Die flächendeckende Einführung des Neuen Kommunalen  Finanzmanagements 
(NKF) ist mit dem 01.01.2008 abgeschlossen, so dass  zum 31.12.2008 erstmalig für 
die gesamte Kernverwaltung ein doppischer Jahresabs chluss vorliegen wird. Bereits 
in der Umstellungsphase ergeben sich sukzessive Ver änderungen bei der Prüfung 
der Jahresrechnung. So ist z. B. die Vergleichbarke it von Ergebnissen mit Vorjahren 
zum Teil nicht mehr möglich bzw. nur mit besonderen Modifizierungen gegeben.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  66  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
1.2 Tätigkeiten des Amtes für Wirtschaftlichkeitspr üfung und Revision 
sowie des Rechnungsprüfungsausschusses in 2007 
 
Zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung 2007 der Stadt Münster durch den 
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Amt für Wirtscha ftlichkeitsprüfung und Revi- 
sion (AWR) im vergangenen Jahr 44 Prüfungen in den verschiedensten Verwal- 
tungsbereichen durchgeführt (siehe Anlage). 
 
Die Prüfungen waren darauf ausgerichtet, die Wirtsc haftlichkeit und Rechtmäßigkeit 
sowie die Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des V erwaltungshandelns zu 
überprüfen und die Ergebnisse (Feststellungen, Hinw eise, Empfehlungen) durch Do- 
kumentationen (Berichte) transparent zu machen. Dur ch präventive, begleitende und 
nachgehende Prüfungstätigkeiten konnten zudem den E ntscheidungsträgern Opti- 
mierungsansätze aufgezeigt und mit Blick auf die Ha ushaltskonsolidierung gesamt- 
städtische Einsparaspekte und Kostenreduktionen dargelegt werden. 
 
Einen Schwerpunkt der Prüfungen bildeten erneut die Ämter mit doppischer Buchfüh- 
rung, um den Umstellungsprozess von der kameralistischen Buchhaltung zum Neuen 
Kommunalen Finanzmanagement engagiert zu begleiten.  Zudem wird die Prüfung 
des Jahresabschlusses sukzessive nach dem neuen Fin anzwesen, seinen Zielen 
und Vorgaben sowie gesetzlichen Regelungen ausgerichtet. 
 
Darüber hinaus ist das AWR beratend und gutachterli ch tätig geworden. Es war in 
verschiedenen Projekt- und Arbeitsgruppen aktiv ein gebunden. Auch auf diesem 
Wege hat die Prüfung unter Wahrung der gebotenen Ne utralität die politischen Gre- 
mien und die Verwaltungsführung sowie die städtisch en Ämter und Einrichtungen in 
ihren Bemühungen um eine bürgernahe, sachgerechte u nd wirtschaftliche Aufga- 
benerfüllung unterstützt. 
 
Dem Rechnungsprüfungsausschuss sind alle wesentlich en Berichte (Prüfungsergeb- 
nisse) vorgelegt worden (§ 5 Abs. 4 RPO). Der Ausschuss hat im Jahr 2007 in seinen 
nichtöffentlichen Sitzungen diese Berichte intensiv  beraten und über das Ergebnis 
der einzelnen Beratung einen Beschluss gefasst. Teilweise enthielten die Beschlüsse 
Vorgaben oder Auflagen für die geprüften Stellen. I hre Erfüllung wurde bzw. wird 
vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision nachgehalten. 
 
 
1.3 Beschluss über die Jahresrechnung 2006 / Entlas tung (§ 94 GO) 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.08.2007 die Jah resrechnung 2006 beschlossen 
und gleichzeitig die Entlastung des Oberbürgermeiste rs nach § 94 Abs. 1 GO erteilt. 
Grundlage hierfür war der Schlussbericht des Rechnun gsprüfungsausschusses vom 
08.08.2007 über die Prüfung der Jahresrechnung 2006. 
 
Der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und  die Entlastung ist anschlie- 
ßend öffentlich bekannt gemacht worden. Von dem Rec ht der Einsichtnahme in den 
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses hab en die Einwohner bzw. Ab- 
gabepflichtigen keinen Gebrauch gemacht. 
/

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  77  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
 
2 Formelle Vorgaben 
2.1 Haushaltssatzung, Finanz- und Investitionsplan 
 
Die Haushaltssatzung 2007 sowie die Nachtragssatzun g entsprechen in Form, Inhalt 
und Vollständigkeit den Vorschriften der Gemeindeord nung NRW und der Gemein- 
dehaushaltsverordnung und haben das gesetzlich vorg eschriebene Verfahren ord- 
nungsgemäß durchlaufen. Entsprechendes gilt für den  Finanzplan und das Investiti- 
onsprogramm der Jahre 2006 bis 2010 sowie für den B ereich der doppischen Buch- 
führung. Im Rahmen der schrittweisen Einführung des  NKF wurde im Jahre 2007 bei 
19 Ämtern das System der doppelten Buchführung angewandt.  
 
Nach der Haushaltssatzung gliedert sich der Haushal tsplan 2007 in einen kameralen 
Teil (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) und in ei nen doppischen Teil (Ergebnis- 
und Finanzplanung). 
 
 
Die Haushaltssatzung – geändert durch die Nachtragssatzung – hat in den §§ 1 bis 5 
folgenden Inhalt: 
 
	



	
	



 
	
 



 


	 

	
 


		

 	
	


	

	

	
 

 
 


	
 

 
 












 
 

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Die Haushaltssatzung soll spätestens einen Monat vo r Beginn des Haushalts- 
jahres der Aufsichtsbehörde angezeigt werden (§ 79 Abs. 5 GO). Die Haus- 
haltssatzung wurde aber erst am 28.03.2007 vom Rat erlassen und anschlie- 
ßend der Aufsichtsbehörde angezeigt. Bis zur Bekann tmachung der Haus- 
haltssatzung am 18.05.2007 waren die Vorschriften ü ber die vorläufige Haus- 
haltsführung (§ 81 GO) anzuwenden. 
 
 
2.2 Vorläufige Haushaltsführung 
 
Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung am 18.0 5.2007 
1 waren für die Be- 
wirtschaftung der Haushaltsmittel des Jahres 2007 d ie einschränkenden Bestimmun- 
gen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 81 GO) zu bea chten. Im Rahmen der vor- 
läufigen Haushaltsführung darf die Gemeinde nur solche Ausgaben leisten, zu denen 
sie rechtlich verpflichtet ist oder die zur Weiterf ührung notwendiger Aufgaben unauf- 
schiebbar sind. Im Vermögenshaushalt veranschlagte Maßnahmen dürfen uneinge- 
schränkt fortgesetzt werden, wenn dafür bereits im Haushaltsplan des Vorjahres An- 
sätze oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren. Dies gilt auch, wenn 
die Stadt durch eine Auftragsvergabe oder einen Ver trag bereits eine rechtliche Ver- 
pflichtung eingegangen ist. 
 
Aus der nachfolgenden Übersicht ist das Anordnungssoll des Verwaltungshaushaltes 
in der Übergangswirtschaft im Jahresvergleich zum Haushaltsvolumen ersichtlich: 
 
Haushaltsjahr 
2005 2006 2007 




	
	

 

299,2 306,5 257,5 
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 47,9 49,9 41,0 
 
Im Haushaltsjahr 2007 wurden im Verwaltungshaushalt  in der Zeit der Übergangs- 
wirtschaft bereits Ausgaben i. H. v. rd. 257,5 Mio.  € angeordnet. Dies sind rd. 41,0 % 
                                                 
1 im Vorjahr Bekanntmachung am 12.05.2006

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  99  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel. Hinzuzure chnen sind die während der 
Zeit der vorläufigen Haushaltsführung durch Aufträg e (Bestellungen) eingegangenen 
Verpflichtungen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Inans pruchnahme der Mittel bezo- 
gen auf den Haushaltsansatz um 8,9 Prozentpunkte ge sunken. Dabei ist zu beach- 
ten, dass durch die weitere Doppikumstellung ein Ve rgleich zu Vorjahren nur einge- 
schränkt möglich ist.  
 
Zumindest bei der Bewirtschaftung eines Teils der A usgabemittel des Haus- 
haltsjahres 2007 lagen die Voraussetzungen nach § 8 1 Gemeindeordnung 
während der „vorläufigen Haushaltsführung“ nicht vor. So dürfen z. B. während 
der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung keine fre iwilligen Zuschüsse oder 
ähnliche Zahlungen geleistet werden. 
 
 
2.3 Nachtragssatzung (§ 80 GO) 
 
Im Jahr 2007 wurde wie im Vorjahr eine Nachtragssat zung bzw. ein Nachtragshaus- 
haltsplan erstellt 2. Eine Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatz ung bestand 
trotz nicht unerheblicher Modifizierungen durch Ein nahmeausfälle im Gewerbesteu- 
erbereich nicht. Der Nachtragshaushalt der Stadt Mü nster versteht sich insofern als 
Instrument zur Anpassung der Haushaltsansätze bzw. der Verpflichtungsermächti- 
gungen an die tatsächliche Entwicklung 3. Die Vorgaben für Kassenkredite, Steuer- 
sätze sowie die Regeln zur Übertragung von Mitteln und Weiteres wurden nicht modi- 
fiziert. 
 
Mit dem Nachtrag wurden im Verwaltungshaushalt die Einnahme- und Ausgabean- 
sätze im Saldo um 4,7 Mio. € erhöht. Maßgebliche Ve ränderungen (ab Wert 
5,0 Mio. €) waren bei folgenden Positionen zu verzeichnen: 
 
	


 

 


	
 

		

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 17,5 56,3 + 38,8 

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 22,5 15,5 - 7,0 
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839:8 20,7 14,3 - 6,4 
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6.4
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57<-8 0,0 5,0 + 5,0 
 
Beeinflusst wurde der Nachtrag 2007 im Verwaltungshaushalt im Wesentlichen durch 
einen signifikanten Einbruch bei den Gewerbesteuerei nnahmen i. H. v. 
- 80 Mio. € brutto (netto = - 66,6 Mio. € durch korrespondierende Verringerung der 
Umlage), der innerhalb desselben Teilhaushaltes nic ht durch die nur geringfügigen 
Mehreinnahmen, u. a. im Bereich der Einkommenssteue r i. H. v. rd. 5,0 Mio. €, auf- 
gefangen werden konnte. Belastend wirkte sich zudem  auf der Ausgabenseite der 
erst im Nachtrag veranschlagte Zuschuss für die stä dtischen Bühnen i. H. v. 
                                                 
2 Beschluss des Rates vom 24.10.2007  
3 Zum Nachtrag waren wie im Vorjahr alle Veränderung en mit Beträgen > 25.000 € im Verwaltungs- 
haushalt und > 125.000 € im Vermögenshaushalt zu erfassen.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1100  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
5,0 Mio. € aus. Die Mittel waren anzusetzen, da im NKF die bisherige vom Haus- 
haltsjahr abweichende Haushaltssystematik so nicht beibehalten werden kann 4. 
 
Im Saldo war im Rahmen des Nachtrages ein Defizit v on rd. 71 Mio. € gegeben, wel- 
ches wie in den Jahren 2001 bis 2005 nur durch Hera nziehung investiver Mittel des 
Vermögenshaushaltes gedeckt werden konnte. Nach der  Nachtragsplanung sollten 
die vollständigen Veräußerungserlöse aus Immobilien veräußerungen i. H. v. 
32,2 Mio. € und eine Zuführung aus der Allgemeinen Rücklage i. H. v. 38,8 Mio. € zur 
Deckung des konsumtiven Teilhaushaltes herangezogen werden. 
 
Die Einnahme- und Ausgabeansätze des Vermögenshaush altes erhöhten sich im 
Saldo um rd. 57,6 Mio. €. Wesentliche Veränderungen  waren bei folgenden Einnah- 
me- und Ausgabeansätzen zu registrieren: 
 
	
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 24,5 58,1 + 33,6 
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 36,2 52,0 + 15,8 

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 22,6 93,6 + 71,0 
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696.7%7*+

, 39,1 31,4 - 7,7 
 
Neben der bereits erläuterten Einnahmeerhöhung durc h die im Vermögenshaushalt 
abzuwickelnde Rücklagenentnahme sah die Nachtragspl anung eine Steigerung der 
Einnahmen aus dem Zuschuss für Investitionen und In vestitionsförderung i. H. v. 
15,8 Mio. € vor. Hierbei handelt es sich im Wesentl ichen um erwartete Mehreinnah- 
men aus Grundstücksverkäufen, deren Haushaltsansatz von ursprünglich 16,0 Mio. € 
auf 32,0 Mio. € heraufgesetzt worden ist. 
 
Auf der Ausgabenseite wirkten sich Verringerungen d er Planwerte bei Hoch- und 
Tiefbaumaßnahmen 
(- 10,4 Mio. €)  und bei den Zuweisungen und Zuschüssen für 
Investitionen (- 7,7 Mio. €)  entlastend aus. Tatsächliche Einsparungen sind mit  die- 
sen Werten jedoch nicht verbunden. Nicht benötigte Haushaltsansätze für den 
Grunderwerb und für Baumaßnahmen werden nicht wie in  Vorjahren als Haushalts- 
rest übertragen, sondern ergebnisverbessernd abgese tzt und im neuen Haushalts- 
jahr im Wesentlichen neu veranschlagt. Dieses Verfa hren wird erforderlich durch die 
Umstellung zum NKF. 
 
Die Fachämter wurden ergänzend durch ein Anschreibe n Ende August auf die Be- 
tragsgrenzen für Ansatzveränderungen (25,0 Tsd. € i m VerwH und 125,0 Tsd. € im 
VermH) hingewiesen. Es handelte sich hierbei um eine nachträgliche Information, die 
eine Anmeldefrist der Ansatzveränderungen innerhalb  von 3 Tagen vorsah. Unab- 
hängig von dem verspäteten Anschreiben wurde eine R eihe von Haushaltsplandaten 
nicht modifiziert (Beispiel: 4000.174.2000.7 Zuschü sse Interreg-IIIA-Projekt, Ansatz 
0 €, Ergebnis 291 Tsd. €) Auch die vom Finanzdezern at selbst bewirtschafteten 
Haushaltsstellen waren nicht vollständig beim Nacht rag erfasst (Beispiel: HST 
9110.205.0000.2 Zinsen aus Rücklagen, Ansatz 400 Tsd. €, Ergebnis 1.477 Tsd. €). 
                                                 
4 Ab 01.08.2008 sind die Städt. Bühnen eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit eigenem Abschluss.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1111  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss erkennt den mit der Umstellung zum NKF 
verbundenen Verwaltungsaufwand der Fachämter und de s Finanzdezernates 
an. Nach den Umstellungsarbeiten zum NKF sollten di e Fachämter jedoch wie- 
der rechtzeitig über die Anmeldeverpflichtung bei A nsatzabweichungen infor- 
miert und das Finanzcontrolling verstärkt werden. 
 
 
3 Jahresrechnung 2007 
 
Die Jahresrechnung 2007 der Stadt Münster für den k ameralen Haushalt ist gemäß 
§ 93 Abs. 2 GO am 18.02.2008 von der Stadtkämmerin au fgestellt, vom Oberbür- 
germeister mit gleichem Datum festgestellt und dem Rat zugeleitet worden. Der Jah- 
resabschluss der doppisch geführten Ämter – der Bes tandteil der Jahresrechnung 
ist – wurde am 11.08.2008 von der Stadtkämmerin auf gestellt und vom Oberbürger- 
meister mit gleichem Datum festgestellt. Der Rat hat die Jahresrechnung (einschließ- 
lich des doppischen Haushaltsteils) in der Sitzung am 27.08.2008 zur Kenntnis ge- 
nommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen
5. 
 
Die Jahresrechnung 2007 beinhaltet den in § 39 Abs.  1 Gemeindehaushaltsverord- 
nung (GemHVO) geforderten kassenmäßigen Abschluss (§ 40 GemHVO) und die 
Haushaltsrechnung (§ 41 GemHVO). Der Jahresrechnung s ind die in 
§ 39 Abs. 2 GemHVO vorgeschriebenen Anlagen beigefügt. Sie entsprechen in Form 
und Inhalt den Vorschriften des § 43 GemHVO sowie für  den doppischen Teil den 
Genehmigungen des Innenministeriums. 
 
 
4 Kassenmäßiger Abschluss (§ 40 GemHVO) 
 
Der kassenmäßige Abschluss enthält, wie nach § 40 Ge mHVO vorgeschrieben, 
- insgesamt und gesondert für den Verwaltungs- bzw. den Vermögenshaushalt sowie 
für die Vorschüsse und Verwahrgelder (VVS) - sämtli che Soll- und Ist-Einnahmen 
sowie Soll- und Ist-Ausgaben einschließlich der Kas seneinnahme- und Kassenaus- 
gabereste bis zum Abschlusstag. Er gibt damit das E rgebnis der Sachbuchführung 
der Stadt Münster wieder. 
 
Der nachgewiesene buchmäßige Kassenbestand 
6 (Ist-Fehlbetrag des Verwaltungs- 
haushaltes und Ist-Fehlbetrag des Vermögenshaushalt es), die Haushalts- und Kas- 
senreste sowie die nicht gedeckten Vorschüsse und d ie nicht abgewickelten Ver- 
wahrgelder des Jahres 2006 wurden entsprechend § 34  Abs. 2 Gemeindekassen-
verordnung (GemKVO) in die Bücher des Haushaltsjahres 2007 vorgetragen. 
 
Damit enthält der vom Amt für Finanzen und Beteilig ungen (Stadtkasse) gefertigte 
Abschluss für 2007 vom 18.02.2008 sämtliche Werte i m Sinne des § 40 GemHVO. 
Er schließt mit folgendem buchmäßigen Kassenbestand (Ist-Überschuss) ab: 
 
  
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5 Vorlage Nr. V/0368/2008 vom 06.08.2008 
6 Unterschied zwischen Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1122  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Der Kassenbestand (Ist-Überschuss) des Abschlusses setzt sich zusammen aus: 
 
 
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  - 22.921.054,56 

	
  - 7.829.344,48 
,.7  - 18.065.313,62 

	& 52.671.991,08  
4 52.671.991,08 - 48.815.712,66 
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 3.856.278,42 
 
Der Kassenabschluss weist im Jahresvergleich regelm äßig größere Schwankungen 
aus. Im Jahr 2007 schließt der buchmäßige Kassenbes tand mit rd. 3,9 Mio. € ab. Mit 
diesem Ergebnis hat er sich gegenüber dem Jahr 2006  (28,5 Mio. €) um 24,6 Mio. € 
verringert. Ursächlich für diese Entwicklung ist in sbesondere die Ausweisung eines 
Defizits im Vermögenshaushalt. Während im Jahr 2006  noch ein Ist-Überschuss von 
rd. 16,9 Mio. € zum Jahresende bestand, weist der A bschluss 2007 einen Ist-
Fehlbetrag von 7,8 Mio. € aus.  
 
Der buchmäßige Kassenbestand 
7 von 3,85 Mio. € stimmt mit der geprüften Ist-
Fortschreibung des Amtes für Finanzen und Beteiligungen überein. 
 
 
5 Haushaltsrechnung (§ 41 GemHVO) 
 
In der Haushaltsrechnung sind die bei den Vorschrif ten zum kassenmäßigen Ab- 
schluss genannten Beträge (§ 40 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GemHVO) für die einzelnen 
Haushaltsstellen nach der Ordnung des Haushaltsplane s nachzuweisen. Den Soll-
Einnahmen und den Soll-Ausgaben des Jahres sind die  Ansätze und die überplan- 
mäßig bewilligten Ausgaben positionsbezogen gegenüberzustellen. 
 
 
5.1 Ergebnis der Haushaltsrechnung (§ 41 Abs. 3 Gem HVO) 
 
Zur Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechn ung sind die Soll-Einnahmen 
des Haushaltsjahres 2007 mit den Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres unter Berück- 
sichtigung etwaiger Haushaltsreste, getrennt für de n Verwaltungs- und den Vermö- 
genshaushalt, zu vergleichen. Unter Berücksichtigun g der Abschlussbuchungen er- 
gibt sich daraus folgendes Ergebnis, das durch die Prüfung auf Grund einer Kontroll- 
gegenrechnung auch als richtig bestätigt werden kann: 
 
 	
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7 ohne die Bestände der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster und des Sonderhaushalts Sozialamt

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1133  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 

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Die auf dem kassenmäßigen Abschluss basierende Haus haltsrechnung wurde 
im automatisierten Verfahren förmlich und inhaltlic h richtig erstellt. Sie ent- 
spricht nach dem Ergebnis der Prüfung den Erfordern issen des 
§ 41 Gemeindehaushaltsverordnung. 
 
 
5.2 Haushaltsausgleich 
5.2.1 Zuführung Verwaltungshaushalt / Vermögenshaus halt (§ 22 GemHVO) 
 
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben  nicht benötigten Einnahmen 
sind gem. § 22 GemHVO dem Vermögenshaushalt zuzuführe n. Die Zuführung muss 
im kameralen Haushalt mindestens so hoch sein, dass  durch sie die Kreditbeschaf- 
fungskosten und die ordentliche Tilgung von Kredite n gedeckt werden können. Der 
Verwaltungshaushalt führte im Haushaltsjahr 2007 de m Vermögenshaushalt die ge- 
setzlich vorgeschriebene Pflichtzuführung und darüb er hinaus weitere Mittel zu. Die 
Pflichtzuführung i. H. v. 21.322.676,00 € berechnet sich wie folgt: 
 
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Tilgungsbezogene Einnahmen 
nach § 22 GemHVO 
8 mindern 
die Pflichtzuführung an den Ver- 
mögenshaushalt. Im Vergleich 
der letzten 7 Jahre verringerten 
sich diese Einnahmen kontinuier- 
lich und sind mit 0,2 Mio. € in 
2007 von untergeordneter Be- 
deutung (rot gekennzeichnet). 
Parallel erhöhte sich im Jahres- 
                                                 
8 z. B. tilgungsbezogene Einnahmen 
aus Wohnbaukrediten oder aus 
dem inneren Darlehen an 
die citeq  
0,0 
2,5 
5,0 
7,5 
10,0 
12,5 
15,0 
17,5 
20,0 
22,5 
Mio. Euro 
Einnah. gem. § 22 3,6 2,1 0,9 0,5 0,3 0,2 0,2 
gezahlte Pflichtzuf. 11,0 12,8 15,2 18,1 19,8 20,7 21,3 
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1144  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
vergleich durch die gestiegene Kreditaufnahme und d ie damit verbundenen Til- 
gungsverpflichtungen die Pflichtzuführung (blau gek ennzeichnet). Beide Entwicklun- 
gen zusammen führten dazu, dass sich im Betrachtung szeitraum 2001 / 2007 die 
Zuführung zum Vermögenshaushalt von rd. 11,0 Mio. €  um 10,3 Mio. € auf 
21,3 Mio. € annähernd verdoppelt hat (+ 93,6 %). Du rch diese Zunahme wurde der 
bereits enge Finanzrahmen des Verwaltungshaushaltes weiter eingeschränkt. 
 
Zusätzlich zur Pflichtzuführung wurden folgende Bet räge dem Vermögenshaushalt 
zugeführt: 
 
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Nach der überdurchschnittlichen hohen Zuführung in 2006 (49,0 Mio. €) war der 
Haushalt 2007 ähnlich wie in den Jahren 2001 bis 20 05 nicht in der Lage, über die 
Pflichtzuführung hinaus ergänzende Mittel an den Vermögenshaushalt abzuführen. 
 
Wie in folgendem langfristigen Vergleich ersichtlich, ist das Vorjahresergebnis (2006) 
im Vergleich, insbesondere der letzten Jahre, als ungewöhnlich einzustufen: 
 
36,7 35,7 
14,9 15,7 
24,0 
24,7 
19,0 
13,6 
25,1 
17,6 
49,2 
16,7 
12,7 
0,0 0,0 0,0 0,0 
0,0 
49,0 
0,0 
0,0 
10,0 
20,0 
30,0 
40,0 
50,0 
60,0 
70,0 
Mio. Euro 
1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 19
98 
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 
Zuführ. über Pflicht 
Pflichtzuführung 
 
 
 
5.2.2 Zuführungen Vermögenshaushalt / Verwaltungsha ushalt 
 
Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich bezieht si ch nach den Verwaltungsvor- 
schriften zu § 75 GO nicht allein auf den Haushaltspl an sondern auch auf die Haus- 
haltsrechnung. 
 
Nachdem im Jahr 2006 Zuführungen aus dem Vermögensh aushalt weitestgehend 
entbehrlich waren, mussten in 2007 wieder erheblich e Mittel vom Vermögenshaus- 
halt aus investiven Verkaufserlösen und ergänzend R ücklagen zum Ausgleich des 
Verwaltungshaushaltes in Anspruch genommen werden:

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1155  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
6%7
+,2 #$$%
 

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*  Das Land gewährte im Jahr 2007 eine Schulpauschal e i. H. v. 7.486.493 € (HST 9010.361.0300.2). 
Die Mittel wurden teilweise zur Finanzierung schuls pezifischer Maßnahmen in den Verwaltungs- 
haushalt übertragen. 
 
Im Ergebnis war eine Gesamtzuführung von rd. 43,0 Mi o. € erforderlich, die insbe- 
sondere aus Verkaufserlösen aus Liegenschaftsveräuß erungen im Wert von 
32,2 Mio. € stammt. Darüber hinaus mussten Mittel v on rd. 6,2 Mio. € aus der Rück- 
lage entnommen werden. Dieser Betrag fiel jedoch de utlich geringer aus als im Rah- 
men des Nachtragshaushaltes veranschlagt (Entnahmep lanung i. H. v. 56,3 Mio. €). 
Wie in den Vorjahren wurde ebenfalls ein Teil der v om Land gewährten Schulpau- 
schale zum Verwaltungshaushalt transferiert. Auch h ier ist eine Steigerung von 
1,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr zu registrieren. 
 
Die notwendigen Unterstützungen des konsumtiven Tei lhaushaltes aus investiven 
Mitteln verdeutlichen erneut die Abhängigkeit des H aushaltsausgleichs von der 
Haupteinnahmequelle Gewerbesteuer. Nach einem herau sragenden Ergebnis im 
Jahr 2006 konnten die im Jahresvergleich geringeren  Einnahmen von rd. 
-
 72,8 Mio. € in 2007 nicht aufgefangen werden. Obschon die Einna hmeerwartungen 
aus der Gewerbesteuer aus den ursprünglichen Haushal tsplanungen von 
260,0 Mio. € nicht erfüllt und im Nachtrag deutlich  nach unten korrigiert worden sind, 
liegen sie mit einem Nettoergebnis von 174,4 Mio. €  im oberen Bereich der letzten 7 
Jahre.  
 
 
Der Verwaltungshaushalt schließt im letzten kameral en Abschluss mit einem 
erheblichen Zuschussbedarf ab und knüpft nach dem p ositiven Ausnahmeer- 
gebnis des Vorjahres mit einem Zuschussbedarf von r d. 42,9 Mio. € in 2007 
wieder an die defizitären Jahre von 2001 bis 2005 a n. Der Zuschussbedarf 
wurde mit 32,2 Mio. € überwiegend aus Erlösen des V ermögenshaushaltes 
(Vermögensverzehr) gedeckt, wobei die Einnahmen aus  Veräußerungen von 
Liegenschaften vollständig (31,7 Mio. €) und ergänz end anderweitige Einnah- 
men herangezogen werden mussten. Die geplante Rückl agenentnahme fiel mit 
6,2 Mio. € dagegen wesentlich geringer aus als geplant. 
 
 
Der durch Zuführungen an den 
Verwaltungshaushalt bedingte 
Vermögensverzehr war erstmalig 
im Jahr 2001 zu registrieren und 
fand seinen Höhepunkt in den 
Jahren 2002 und 2003. Trotz be- 
ginnender Konsolidierung des 
Haushaltes in den Jahren 2004 
und 2005 war erst im Jahr 2006 
(Rekordergebnis bei der Gewer- 
besteuer) eine Entlastung für den 
Vermögenshaushalt gegeben. So 
beschränkte sich im Jahr 2006 die 
14,8 
52,2 
44,2 
25,7 
28,1 
3,2 
42,9 
0,0 
10,0 
20,0 
30,0 
40,0 
50,0 
60,0 
Mio. Euro 
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 
Vermögensverzehr durch Zuführung vom VermH

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1166  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Zuführung erstmalig wieder auf eine anteilige Inans pruchnahme der vom Land ge- 
währten Schulpauschale i. H. v. 3,2 Mio. €. Obschon im Jahr 2007 das Ergebnis bei 
der Gewerbesteuer auf dem respektablen Niveau der Ja hre 2004 und 2005 lag, 
mussten im Jahr 2007  42,9 Mio. € und damit im Verg leich gegenüber den Jahren 
2004 / 2005 rd. 16 Mio. € mehr an den Verwaltungshaushalt transferiert werden. 
 
Der Vermögensverzehr der Jahre 2001 bis 2007 ergibt  einen kumulierten Wert 
von rd. 211,2 Mio. €. Die Höhe der Zuführung verdeutlicht im letzten kameralen 
Abschluss die weiterhin kritische Haushaltslage. Au ch wenn sich Defizite im 
NKF zukünftig anders darstellen (Entnahme aus der A usgleichsrücklage), sind 
die Bestrebungen zur Konsolidierung des Haushaltes konsequent fortzusetzen. 
 
Der Vermögenshaushalt des Jahres 2007 wurde durch e ine Zuführung an den frei 
verfügbaren Teil der allgemeine Rücklage i. H. v. 1 7.308.657,22 € (Abschlussbu- 
chung) ausgeglichen. 
 
Unter Berücksichtigung des beschriebenen Vermögensv erzehrs begründet sich die 
in diesem Umfang im Widerspruch zum defizitären Hau shaltsergebnis stehende Zu- 
führung an die allgemeine Rücklage mit der Absetzun g der Haushaltsausgabereste 
im Vermögenshaushalt 2007 und deren Neuveranschlagu ng in 2008. So wurden die 
Reste im Vermögenshaushalt nicht übertragen, die da durch eingesparten Mittel der 
Rücklage zugeführt und im NKF-Haushalt Maßnahmen bezogen neu veranschlagt. 
 
 
 
5.3 Verwaltungshaushalt (VerwH) 
 
Im Verwaltungshaushalt schloss die Jahresrechnung mit folgenden Ergebnissen ab: 
 


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Das Volumen des konsumtiven Haushaltsteils hat sich  gegenüber dem Vorjahr um 
- 11,2 % verringert ( - 77,1 Mio. €). Eine Vergleichbarkeit mit Vorjahren ist durch di e 
sukzessive Doppikumstellung nur eingeschränkt mögli ch. Dennoch sind im Wesentli- 
chen die im Jahresvergleich geringeren Gewerbesteuer einnahmen ( - 99,8 Mio. €) 
ursächlich für die Volumensminderung.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1177  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
In den Soll-Ausgaben lt. Haushaltsplan sind unter E inschluss der auf die Städt. Büh- 
nen entfallenden Beträge Zuführungen an den Vermöge nshaushalt 
 in folgender Hö- 
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Die tatsächliche Zuführung des Verwaltungshaushalte s zum Vermögenshaushalt 
wich mit rd. 158 Tsd. € nur geringfügig von der Hau shaltsplanung ab. Die Zuführung 
setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 
 Pflichtzuführung (HST 9150.860.0000.9)  21.322.676,00 € 
 Gebührenüberschüsse (HST 9150.863.0000.1)  768.761,28 € 
 Pensionsrückstellungen (HST 9150.866.0020.7)  561.377,48 € 
 Zuführung von Städt. Bühnen (Theater) (HST 3310.864.0 000.3)  132.484,86 € 
 Zuführung von Städt. Bühnen (Orchester) (HST 3311.86 4.0000.0)       136.047,00 € 
  22.921.346,62 €  
 
 
 
5.3.1 Abwicklung des Haushaltsplanes (VerwH) 
 

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*  Anordnungssoll i. H. v. 686.807.179,00 € abzgl. M ehrzuführung zum VermH i. H. v. 34.962.404,46 € 
(Differenz zwischen Plan und Ergebnis) ergibt 651.844.774,54 € 
 
Der durch Anordnungen nicht in Anspruch genommene T eil des Haushaltsansatzes 
hat sich mit einem Ergebnis von rd. 33,3 Mio. € geg enüber dem Vorjahr um 
14,2 Mio. € erhöht. Unter Berücksichtigung der neu gebildeten Haushaltsausgabe- 
reste wurden 30,5 Mio. € in 2007 nicht ausgeschöpft  (entspricht 4,8 %). Dieser im 
Jahresvergleich für die Stadt Münster überdurchschn ittlich hohe Wert setzt sich aus 
einer Vielzahl von Einzelpositionen zusammen. Nenne nswerte Abweichungen waren 
u. a. mit rd. 5,7 Mio. € bei den nur schwer kalkuli erbaren Gewerbesteuerumlagen zu 
registrieren. 
 
 
Bezogen auf das Finanzvolumen kann dennoch bestätig t werden, dass der 
Verwaltungshaushalt im Wesentlichen planmäßig abgewickelt worden ist.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1188  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
5.3.2 Einhaltung des Haushaltsplanes (VerwH)  
 
Die ursprünglich vom Rat beschlossenen Haushaltsans ätze für Ausgaben wurden im 
Laufe des Haushaltsjahres 2007 in folgendem Umfang verändert: 
 
	
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Die im Vergleich hohe über- bzw. außerplanmäßige Mi ttelbereitstellung im Jahre 
2006 war im Wesentlichen auf eine außerplanmäßige R ücklagenzuführung von rd. 
35,0 Mio.  zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung dieser Abschlussbuchung wurden 
in 2007 rd. 0,7 Mio. € (+ 28,0 %) mehr Mittel berei tgestellt. Dagegen sind die Mehr- 
einnahmen, die zu Mehrausgaben berechtigen, im Jahr esvergleich um 4,1 Mio. € 
(91,1 %) gesunken. 
  
Auf Grund der im Verhältnis zum Gesamthaushaltsvolume n geringen Verände- 
rungen (rd. 1,0 %) der Ansätze ist es in der Summe im Verlauf des Haushalts- 
jahres zu keinen wesentlichen Verschiebungen der ur sprünglichen Ansätze 
gekommen. 
 
 
 
5.3.3 Freies Budget (VerwH) 
 
Die Mittel der freien Budgets werden von den bewirtschafteten Ämtern weitestgehend 
eigenverantwortlich bewirtschaftet. Zu den Ausgaben  der freien Budgets gehören 
u. a. die laufenden Verwaltungs- und Betriebsausgab en sowie die Gewährung von 
Zuweisungen und Zuschüssen. 
 
Im Haushaltsjahr 2007 sind lt. Rechnungsergebnis in den freien Budgets des Verwal- 
tungshaushaltes Ausgaben von 36,2 Mio. € (Vorjahr 4 5,4 Mio. €) getätigt und Ein- 
nahmen von 18,5 Mio. € (28,2 Mio. €) erzielt worden . Daraus ergibt sich für das ab- 
geschlossene Jahr ein Zuschussbedarf von 17,7 Mio. € (Vorjahr 17,2 Mio. €). Ob- 
schon der Zuschussbedarf nur geringfügig vom Vorjah r abweicht, ist durch die Dop- 
pikumstellung ein Jahresvergleich nicht mehr opportun. 
 
Im Haushaltplan 2007 waren die Ausgaben des freien Budgets ursprünglich mit 
37,6 Mio. € veranschlagt. Diesem Betrag standen gep lante Einnahmen i. H. v. 
18,0 Mio. € gegenüber, sodass sich ein Zuschussbeda rf von 19,6 Mio. € ergab. Lt. 
Abschluss belief sich der Zuschuss auf 17,7 Mio. €.  Die Veränderungen gegenüber 
dem Planansatz i. H. v. 1,9 Mio. € verteilen sich a uf alle Dezernate und stellen sich 
wie folgt dar:

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1199  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
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Lediglich im Dezernat I  konnten Mindereinnahmen ni cht vollständig aufgefangen 
werden, sodass gegenüber der Planung ein zusätzlich er, aber geringfügiger Zu- 
schussbedarf von 0,3 Mio. € entstand. Die anderen D ezernate schlossen im Ver- 
gleich zum Planansatz mit einer Verbesserung ab. Di e Ergebnisse resultieren aus 
einer Vielzahl von Veränderungen bei einzelnen Einn ahme- und Ausgabepositionen 
(Haushaltsstellen). Weitere Informationen und Detai ls dazu enthalten die der Jahres- 
rechnung beigefügten Budgetberichte der einzelnen Dezernate 
9. 
 
Die Einsparung von rd. 1,9 Mio. € gegenüber der Pla nung in den freien Bud- 
gets belegt eine insgesamt sparsame Mittelbewirtsch aftung im Rahmen der 
Haushaltskonsolidierung der noch kameral buchenden Ämter. 
 
 
 
5.3.4 Unterabschnitte (UA) des Verwaltungshaushalts  
 
Für die Zuordnung nach Aufgabenbereichen ist der ka merale Gesamtplan in Einzel- 
pläne, Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert (§  5 Abs. 1 GemHVO), für die je- 
weils Teilabschlüsse zu bilden sind. Die Ergebnisse  der Teilabschlüsse (hier Unter- 
abschnitte) lassen erkennen, welche Einnahmen und A usgaben aus den jeweiligen 
Aufgaben erwachsen und wie sie sich im Jahresvergleich entwickelten. 
 
Im Folgenden werden deshalb Ergebnisse und Entwickl ungen der einzelnen Unter- 
abschnitte (Aufgabenbereiche) im Detail betrachtet und erläutert, die einen wesentli- 
chen Einfluss auf das Jahresergebnis hatten bzw. au s Sicht der Prüfung von grund- 
sätzlicher Bedeutung für die städtischen Finanzen sind. 
 
Einige Bereiche – wie zum Beispiel die Unterabschni tte für Schulen – können auf 
Grund der Doppikumstellung und der damit verbundenen  fehlenden Vergleichbarkeit 
so aber nicht mehr dargestellt werden. 
                                                 
9 vgl. Anlage 3 zum Rechenschaftsbericht 2007, Seiten 44 bis 51

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2200  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
UA 3300 / 3310  - Städtische Bühnen 
 
Für die Städtischen Bühnen wird gem. § 36 GemHVO abwe ichend vom Haushalts- 
jahr ein Bühnenbewirtschaftungsplan für jeweils ein e Spielzeit aufgestellt. Die Ein- 
nahmen und Ausgaben der Spielzeit 2006 / 2007 (01.0 9.2006 bis 31.08.2007) wur- 
den in den Haushaltsplan des Jahres 2007 und in die Jahresrechnung übernommen. 
 
Die Jahresrechnung 2007 weist folgendes Ergebnis fü r den Verwaltungshaushalt der 
Städtischen Bühnen aus: 
 
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Der vom Rat beschlossene Zuschussbetrag von 16.120. 000,00 € für das Bühnenbe- 
wirtschaftungsjahr 2006 / 2007 wurde um 140.351,64 € unterschritten. Die Unter- 
schreitung ist darauf zurückzuführen, dass den Städ tischen Bühnen pauschal ein 
Betrag von 171.900,00 € für Tarifsteigerungen gewäh rt wurde, wovon lediglich 
31.548,36 € der Tarifausgleichsrücklage gutgeschrie ben werden konnten. Durch die 
Zuführung war der vorgegebene Höchstbestand der Tar ifsausgleichsrücklage er- 
reicht; die Differenz von 140.351,64 € wirkte sich ergebnisverbessernd auf den all- 
gemeinen Haushalt aus. 
 
In der Spielzeit 2006 / 2007 wurden insgesamt 268.5 31,86 € den Rücklagen zuge- 
führt und 274.150,00 € planmäßig entnommen. Die Gesa mtrücklage der Städtischen 
Bühnen wies zum Ende der Spielzeit einen Bestand vo n 1,4 Mio. € aus und ist ge- 
genüber dem Vorjahr um 0,4 % gesunken.  
 
 
UA 4000 - 4980  – soziale Sicherung  
 
Unter den Unterabschnitten 4000 bis 4980 
10  („soziale Sicherung", Einzelplan 4) sind 
im Wesentlichen die Aufgabenbereiche der Sozialhilf e einschließlich Grundsiche- 
rungsleistungen und der Jugendhilfe zusammengefasst. 
 
Der Gesamtzuschuss der Unterabschnitte 4000 - 4980 e rhöhte sich gegenüber dem 
Vorjahr um 4,5 Mio. € auf rd. 146,2 Mio. €
11  (entspricht 3,2 %). 
                                                 
10  ohne UA 4080 – Versicherungsamt (Abteilung des Rechtsamtes) 
11  Verschiedene Kosten (Bauunterhaltung etc.) der Zentral ämter (23, 30, 65, 67) werden nicht mehr 
kameral gebucht. Bei den Zeitreihen wurden diese Kost en zwecks Vergleichbarkeit für die vergan- 
genen Jahre herausgerechnet.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2211  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Das Schaubild verdeutlicht die finanziellen Entwick lungen der beiden wichtigsten 
Aufgabenbereiche der sozialen Sicherung. Lässt man das Ausnahmeergebnis des 
Jahres 2005 (Einmaleffekt) außer Betracht, ist der Zuschussbedarf bei den Sozialhil- 
fe- / Grundsicherungsleistungen 
kontinuierlich gestiegen. Zwischen 
2003 und 2007 erhöhte sich der 
erforderliche Zuschuss um 
8,5 Mio. € auf 79,5 Mio. € (12,0 %) 
und erreicht damit den höchsten 
Wert seit Datenaufzeichnung der 
Stadt Münster. Im Bereich der Ju- 
gendhilfe war nach einem überpro- 
portionalen Zuwachs im Jahr 2005 
zunächst eine Minderung des Zu- 
schusses um 6,3 Mio. € zu regist- 
rieren. Trotz Konsolidierungsbe- 
strebungen erhöhte sich der Zu- 
schussbedarf in 2007 gegenüber 
dem Vorjahr um 2,9 Mio. € bzw. 4,6 %. Bei einem 5-Jahresvergleich (2003 / 2007) ist 
für den Bereich der Jugendhilfe eine Steigerung von  insgesamt 5,3 % festzustellen. 
Obschon die Zunahme schwächer ausfällt als bei den S ozialhilfe- / Grund-
sicherungsleistungen ist in 2007 im Jahresvergleich  der zweithöchste Zuschussbe- 
darf festzustellen. Der Trend zeigt einen weiter steigenden Bedarf. 
 
 
Bei den Sozialhilfe- / Grundsicherungsleistungen erg aben sich im Jahresvergleich 
bei folgenden Unterabschnitten wesentliche Veränderungen: 
 
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Trotzdem die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ durch die weitestgehende Verlagerung des 
Personenkreises zur Hilfeart „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ nach der Geset- 
zesreform im Jahr 2005 (Hartz IV) an Bedeutung verl oren hat, stieg der Zuschussbe- 
darf für den UA 4100 auch im Jahr 2007 nochmals um rd. 1,3 Mio. € an (+ 65,0 %). 
Ursächlich hierfür waren sinkende Einnahmen aus Abr echnungen (Restforderungen) 
der Altfälle. Im Jahr 2007 waren erstmalig nach der Umstellung keine Einnahmen aus 
Altfällen mehr zu verzeichnen (2006 zum Vergleich: 1,2 Mio. €). Nachdem die positi- 
ven Einmaleffekte aus Vorjahren nicht mehr gegeben sind, spiegelt das Jahreser- 
gebnis 2007 den im Grundsatz bestehenden Zuschussbed arf im Bereich der „Hilfe 
zum Lebensunterhalt“ wieder. 
 
Eine nennenswerte Erhöhung des Zuschussbedarfs war ebenfalls beim Unterab- 
schnitt 4110 („Hilfe zur Pflege – örtlicher Träger“) zu registrieren. Der in 2007 gegen- 
über dem Vorjahr gestiegene Bedarf von rd. 1,0 Mio.  € resultiert überwiegend aus 
einer Erhöhung der Fallzahlen im Bereich der ambulanten Pflege. 
50,0 
55,0 
60,0 
65,0 
70,0 
75,0 
80,0 
85,0 
M io . E u ro 
Sozialh./Grundsich. 71,0 73,2 62,7 77,6 79,5 
Jugendhilfe 62,8 63,8 69,7 63,2 66,1 
2003 2004 2005 2006 2007

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2222  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
Bei dem Hauptausgabeblock der sozialen Sicherung – der „Grundsicherung für Ar- 
beitssuchende nach dem Zweiten Buch SGB“ – zeigte si ch nach dem bisherigen 
Höchststand in 2006 im letzten Jahr eine leichte En tspannung. Der erforderliche Zu- 
schuss sank in 2007 um 
- 1,0 Mio. € (entspricht - 3,1 %) auf 31,6 Mio. €. Ursächlich 
für die positive Entwicklung ist zum einen der – we nn auch geringfügige – Rückgang 
der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Wesentlichen Ei nfluss auf das verbesserte 
Ergebnis hatte die Erhöhung der Leistungsbeteiligun g des Bundes an den Kosten 
der Unterkunft und Heizung, die in 2007 auf 31,2 % festgesetzt worden ist (Vorjahr 
29,1 %). Der Bundesanteil wird jährlich überprüft u nd angepasst. Seit Beginn 2008 
wurde die Leistungsbeteiligung auf nunmehr 28,6 % g esenkt, was zu voraussichtli- 
chen Mehrkosten von rd. 1,2 Mio. € führen wird, die  in der Haushaltsplanung des 
laufenden Jahres bereits berücksichtigt sind. 
 
Der Zuschussbedarf für die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ 
(Unterabschnitt 4850) verläuft seit Inkrafttreten d er gesetzlichen Bestimmungen im 
Jahr 2003 stark progressiv. So erhöhte sich der Zus chuss von 4,7 Mio. € in 2003 auf 
11,4 Mio. € in 2007 (+ 142,6 %). Die gegenüber dem Vorjahr zu registrierende Stei- 
gerung i. H. v. 1,0 Mio. € (+ 9,6 %) ist wieder fal lzahlenbedingt. Auf Grund der demo- 
grafischen Bevölkerungsentwicklung geht das Fachamt  weiterhin von einem steigen- 
den Zuschuss aus. 
 
 
Im Zusammenhang mit den Sozialhilfe-/ Grundsicherung saufwendungen ist auch auf 
den vom Sozialamt bewirtschafteten 
Sonderhaushalt (UA 9400 – 9506) hinzuwei- 
sen: 
 
In folgenden Bereichen werden Leistungen der Sozial hilfe vom überörtlichen 
Träger (LWL) teilweise bzw. vollständig erstattet b zw. von der Bundesanstalt 
für Arbeit getragen und sind nicht im Haushaltsplan ausgewiesen: 
 
 UA 9400 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch SGB,  
 UA 9500 Hilfe zur Pflege,  
 UA 9501 Eingliederungshilfe für Behinderte,  
 UA 9502 Krankenhilfe - Schwangerschaft, Sterilisation, Familienplanung,  
 UA 9503 Hilfe zum Lebensunterhalt (Teilaufgaben des überörtlichen Trägers), 
 UA 9504 Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten, 
 UA 9505 Hilfe in anderen Lebenslagen, 
 UA 9506 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,  
 
Der Sonderhaushalt weist für die betreffenden Hilfearten des überörtlichen Trä- 
gers bzw. für die der Bundesanstalt für Arbeit in 2 007 Ausgaben i. H. v. 
13,9 Mio. € nach (2006 = 55,1 Mio. €). Die Verringe rung von - 41,2 Mio. € ist 
vollständig auf den Bereich der Grundsicherung für A rbeitssuchende nach dem 
zweiten Buch SGB zurückzuführen. Der überwiegende Te il der Ausgaben die- 
ses Unterabschnittes wird seit 2007 nicht mehr über  den städtischen Sonder- 
haushalt abgewickelt. 
 
 
Für den Bereich der Jugendhilfe waren wesentliche V eränderungen gegenüber den 
Vorjahresergebnissen (über 1,0 Mio. €) nur beim Unterabschnitt „Tageseinrichtungen 
für Kinder" zu verzeichnen: 
 

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SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2233  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Der Mehrbedarf setzt sich aus einer Erhöhung der Ausgaben vornehmlich im Bereich 
der Betreuung der unter dreijährigen Kinder (+ 0,5 Mio. €) und einer Verringerung der 
Einnahmen bei den Betriebskostenzuschüssen des Landes (- 1,4 Mio. €) zusammen. 
 
 
Trotz Konsolidierungsbestrebungen setzte sich der T rend steigender Soziallas- 
ten im Jahr 2007 fort. Im Bereich der Sozialhilfe- / Grundsicherungsleistungen 
wurde mit einem Zuschussvolumen von rd. 79,5 Mio. €  in 2007 der bisherige 
Höchstbetrag des Jahres 2006 um 1,9 Mio. € (+ 2,5 % ) überschritten. Die ver- 
besserte Arbeitsmarktlage wirkte sich nur marginal entlastend auf die städti- 
schen Soziallasten aus und wurde u. a. von steigend en Fallzahlen im Bereich 
der Grundsicherung im Alter aufgezehrt. Auch zukünft ig ist aufgrund der demo- 
grafischen Entwicklung von weiter steigendem Finanzbedarf bei der Grundsiche- 
rung im Alter auszugehen. Die Verringerung des Bund esanteiles an der Grund- 
sicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) führt im l aufenden Jahr zu einem vor- 
aussichtlichen Mehraufwand von rd. 1,2 Mio. €. 
Im Bereich der Jugendhilfe war nach einer leichten Entspannung im Jahr 2006 
in 2007 wieder eine Erhöhung des Zuschusses erforde rlich (+ 2,9 Mio. € bzw. 
4,6 %). 
 
 
UA 9000  - Eigene Steuern und steuerähnliche Einnahmen 
 
Insgesamt entwickelten sich die Einnahmen und Ausga ben des Bereichs „eigene 
Steuern und steuerähnliche Einnahmen“ (UA 9000) im längerfristigen Vergleich wie 
folgt: 
 
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Die städtischen Haupteinnahmequellen aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen 
schließen im Jahr 2007 mit 
einem Überschuss von 
351,6 Mio. € ab. Läßt man 
das nicht repräsentative 
Ausnahmeergebnis des 
Jahres 2006 außer Betracht 
ist der Überschuss des Jah- 
res 2007 in einem 10-
Jahresvergleich dennoch 
nicht als negativ zu be- 
zeichnen. Die Grafik ver- 
deutlicht, dass der Über- 
schuss in 2007 um rd. 
61 Mio. € und damit deut- 
lich über den eher schlech- 
teren Jahren 2001 bis 2003 
liegt (hier betrug der durch- 
345,1 343,8 338,8 
295,3 287,8 287,4 
333,3 329,1 
410,4 
351,6 
100,0 
150,0 
200,0 
250,0 
300,0 
350,0 
400,0 
450,0 
Mio. Euro 
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 
Überschuss aus 
Steuereinnahmen

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2244  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
schnittliche Überschuss 290,2 Mio. €). Aber auch im  Vergleich zu den besseren Er- 
gebnissen der Jahre 1998 bis 2000 (durchschnittlich es Überschussniveau von 
342,6 Mio. €) ist in 2007 eine leichte Erhöhung fes tzustellen (+ 2,6 %). Trotzdem 
reichte der Überschuss des Unterabschnitts 9000 nicht aus, die im gleichen Zeitraum 
entstandenen Ausgabesteigerungen, bspw. im Sozialbe reich, zu kompensieren. We- 
sentliche Bestandteile des Überschusses - auch im V ergleich mit den Vorjahren - 
sind die folgenden Einnahme- und Ausgabepositionen: 
 
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Die städtische Haupteinnahme - die Gewerbesteuer - s chloss im Jahr 2007 mit ei- 
nem Rechnungsergebnis i. H. v. 198,4 Mio. € (brutto ) ab, welches um 99,8 Mio. € 
(
- 33,5 %) unter dem des Vorjahres lag. Der Planansatz von 2 60,0 Mio. € orientierte 
sich am sehr guten Ergebnis des Jahres 2006 und wur de im Rahmen des Nach- 
tragsplanes deutlich um 80,0 Mio. € auf 180 Mio. € verringert. Im Ergebnis lagen die 
Einnahmen damit rd. 18,4 Mio. € über dem modifizierten Ansatz. 
 
Nach Abzug der korrelierenden Gewerbesteuerumlage (
- 12,5  Mio. €) und  der Ge- 
werbesteuerumlage „Länderausgleich und 
Fonds Deutsche Einheit“ (
- 11,5 Mio. €) 
verbleibt eine Nettoeinnahme von rd. 
174,4 Mio. €. Das Einnahmeniveau ent- 
spricht damit dem der Jahre 2004 / 2005 
bzw. 1999 / 2000. Die gegenüber den Vor- 
jahren bestehenden Mindereinnahmen 
wurden teilweise durch die im Verhältnis 
zum Gesamtaufkommen geringeren Ge- 
werbesteuerumlagen 
12  aufgefangen. Wa- 
ren im Jahr 2003 noch 23,6 % vom Ge- 
samtaufkommen durch Umlagen abzufüh- 
ren, wurden im Jahr 2007   12,1 % an den Bund / das Land gezahlt. 
 
Nennenswerte Mehreinnahmen waren mit einem Zuwachs von 11,8 Mio. € (ent- 
spricht + 13,3 %) darüber hinaus beim Gemeindeanteil  an der Einkommensteuer zu 
verzeichnen. 
 
                                                 
12   Gezahlte Gewerbesteuerumlagen im Verhältnis zum Gesamtaufkommen: 
2003: 23,6 %;   2004: 20,2 %;   2005: 18,0 %,   2006. 17;1 %; 2007: 12,1 % 
204,6 
178,2 176,4 
132,9 124,8 126,1 
177,7 171,5 
247,2 
174,4 
0
50 
100 
150 
200 
250 M io. Euro 
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 
Gewerbesteuer Netto

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2255  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer haben sich gegen über dem Ausnah- 
meergebnis des Jahres 2006 signifikant verringert. Bezogen auf den städti- 
schen Haupteinnahmebereich „Steuern und steuerähnliche Einnahmen“ wurde 
im 10-Jahresvergleich mit einem Überschuss von 351,6 Mio. € in 2007 trotz der 
zu verzeichnenden Einnahmeeinbrüche aber das zweitb este Ergebnis erzielt. 
Die Einnahmesteigerung gegenüber den Vorjahren fäll t jedoch so gering aus, 
dass bereits inflationär bedingte Ausgabesteigerung en 13  nicht aufgefangen 
werden können. Für eine Konsolidierung der städtisc hen Finanzen sind somit 
weiterhin die Ausgaben maßgeblich. 
 
 
UA 9010  - Allgemeine Zuweisungen 
 
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Im Unterabschnitt „allgemeine Zuweisungen“ ist nach  Überschüssen in den Vorjah- 
ren erstmalig ein Zuschussbedarf von 
– 0,9 Mio. € zu registrieren. Die Steuerkraft  
(-messzahl) erreicht bzw. übersteigt die Ausgangsme sszahl auch in 2007, so dass 
die Stadt Münster wie im Vorjahr keine Schlüsselzuw eisungen erhalten hat. Gegen- 
über dem Vorjahr sind in diesem Bereich geringere E innahmen von – 6,5 Mio. € zu 
verzeichnen. Ausgleichszahlungen des Landes aus Einsparungen beim Wohngeld im 
Rahmen der „Hartz-IV“-Einführung i. H. v. 1,3 Mio. € reichten nicht aus, die Nachzah- 
lung des Solidarbeitrages „Deutsche Einheit“ zu decken.  
 
 
UA 9020 
 - Allgemeine Umlagen - Landschaftsumlage  
 
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Die Landschaftsumlage erhöhte sich im Jahresverglei ch 2006 / 2007 um 1,1 Mio. € 
(entspricht + 2,2 %). Obschon sich der für die Berec hnung maßgebliche Hebesatz 
von 16,5 Prozentpunkten in 2006 auf 15,6 Prozentpun kte in 2007 verringerte, ist auf 
Grund der nicht unerheblich gestiegenen Bemessungsgr undlage im Ergebnis eine 
Erhöhung der zu entrichtenden Umlage gegeben. Das l aufende Haushaltsjahr wird 
mit einer Umlage i. H. v. rd. 55,2 Mio. € belastet (Steigerung von 4,8 Mio. € bzw. 
9,5 %). Der Bedarf wurde bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. 
                                                 
13   Unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigeru ng von 1,5 % hätte das Einnahmeniveau bei 
gleicher Entwicklung über einen Zeitraum von 10 Jahr en um rd. 49,5 Mio. € steigen müssen. Tat- 
sächlich sind gegenüber dem Jahr 1998 Einnahmesteigerungen von 6,5 Mio. € zu verzeichnen.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2266  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
 
UA 9100  - Kredite, innere Darlehen   /   UA 9110  - Allgemeine Rücklagen 
  und sonstige Geldanlagen  
 
Die Zinsausgaben für Kredite und innere Darlehen we rden beim UA 9100, die Zins- 
einnahmen aus allgemeinen Rücklagen und sonstigen Ge ldanlagen beim UA 9110 
erfasst. Hier zeigt sich folgende Entwicklung: 
 
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Im Jahresvergleich stiegen die Zinseinnahmen um 0,9  Mio. € an. Ursächlich hierfür 
war insbesondere der höhere Rücklagenbestand. Zinse rträge über dem Ergebnis 
des Jahres 2007 wurden zuletzt im Jahr 2001 (3,8 Mio. €) vereinnahmt. 
 
 
Trotz kontinuierlich steigender Kreditaufnahmen war  bei den Zinsausgaben in den 
Jahren von 2004 bis 2006 ein leicht regressiver Ver lauf zu verzeichnen. Diese kont- 
räre Entwicklung hat sich in 2007 mit Aus- 
gabesteigerungen von + 2,2 Mio. € 
(+ 8,3 %) nicht fortgesetzt. Mit 28,7 Mio. € 
ist in 2007 der bislang höchste Ausgabewert 
gegeben. Hierbei ist zu berücksichtigen, 
dass die Netto-Neuverschuldung im Zeit- 
raum von 01.01.2003 bis 31.12.2007 um rd. 
28,7 % (+ 161,3 Mio. €) gestiegen ist. Bei 
einer analogen Entwicklung der Zinsausga- 
ben wären diese im gleichen Zeitraum um 
rd. 7,8 Mio. € auf 35,1 Mio. € gestiegen. Die 
Stadt profitierte damit weiterhin von dem 
bislang günstigen Zinsniveau. Die nicht un- 
erhebliche Steigerung in 2007 verdeutlicht jedoch, dass Zinsausgaben trotz eines 
entsprechenden Schuldenmanagements auf Sicht von Ne uverschuldungen nicht zu 
trennen sind. Insofern ist in Zukunft von steigende n Zinsausgaben auszugehen, die 
den Handlungsspielraum – auch im NKF-Haushalt – erheblich einschränken. 
21,7 
28,0 
26,5 
28,7 
10,0 
12,0 
14,0 
16,0 
18,0 
20,0 
22,0 
24,0 
26,0 
28,0 
30,0 
Mio. Euro 
199
8 
1999 2000 200
1 
200
2 
2003 2004 200
5 
200
6 
2007 
Zinsausgaben

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2277  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
UA 9130  - Deckungsreserve 
 
Nach § 11 GemHVO können in angemessener Höhe Mittel zur Deckung über- und 
außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungshaushalts veranschlagt werden (= 
allgemeine Deckungsreserve). Im Haushaltsjahr 2007 wurden eine allgemeine De- 
ckungsreserve i. H. v. 0,6 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio.  €) und gesondert eine Deckungs- 
reserve für die Skulpturenausstellung (0,1 Mio. €) im Verwaltungshaushalt eingestellt. 
Eine Deckungsreserve für Personalausgaben ist nicht veranschlagt worden. 
 
Die Jahresrechnung 2007 weist zutreffend die vollen  Haushaltsansätze von 
0,6 Mio. € bzw. 0,1 Mio. €  als erspart aus (HST 91 30.850.0000.8 und HST 
9130.850.0100). 
 
 
UA 9200 
 - Abwicklung der Vorjahre 
 
Im UA 9200 ist der Ist-Fehlbetrag des Verwaltungsha ushaltes 2006 i. H. v. 
- 21.805.901,19 € korrekt als Kassenausgaberest ins Haushaltsjahr 20 07 vorgetra- 
gen worden. Der Ausgleich erfolgte über entsprechen de Ist-Buchungen (z. B. Erlöse 
aus Kasseneinnahmeresten). 
 
 
5.3.5 Prüfung der delegierten Sozialhilfeaufgaben 
 
In die Prüfung der Jahresrechnung sind die Entschei dungen und Verwaltungsvor- 
gänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben auch einz ubeziehen, wenn die Zahlungs- 
vorgänge durch den Träger der Sozialhilfe selbst vo rgenommen werden. Das Ergeb- 
nis dieser Prüfung ist nach den Vorschriften der Gem eindeordnung (GO) für den 
Träger der Sozialhilfe gesondert darzustellen. 
 
Nach § 3 des Landesausführungsgesetzes zum Sozialge setzbuch Zwölftes Buch 
(SGB XII) – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Wes tfalen können die überörtlichen 
Träger durch Satzung bestimmen, dass örtliche Träge r Aufgaben, die den überörtli- 
chen Trägern obliegen, ganz oder teilweise durchfüh ren und dabei im eigenen Na- 
men entscheiden. 
 
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtl icher Träger hat im Jahr 2005 
mit Satzung von seinem „Delegationsrecht” Gebrauch g emacht und die ihm oblie- 
genden Sozialhilfeangelegenheiten weitgehend auf di e örtlichen Träger und damit 
auch auf die Stadt Münster übertragen. 
 
Die Stadt Münster entscheidet über die durch Satzun g delegierten Sozialhilfeangele- 
genheiten im eigenen Namen und trägt zunächst auch die Kosten. Es handelt sich 
also um finanzielle Vorleistungen, die anschließend  halbjährlich vom überörtlichen 
Träger - mit Ausnahme der persönlichen und sächlich en Verwaltungskosten - erstat- 
tet werden. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision  der Stadt Münster hat die Prü- 
fungen der durch die Delegation übertragenen Sozial hilfeaufgaben stets in gleichem 
Umfang sowie nach den für das Amt geltenden Regelun gen und Vorgaben in Anleh- 
nung an seine internen Aufgaben durchgeführt.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2288  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Die Einnahmen und Ausgaben für den überörtlichen Tr äger sind zudem im Rahmen 
der Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung mitgeprüft worden. 
 
Im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007 wurde n vom Amt für Wirtschaftlich- 
keitsprüfung und Revision der Stadt Münster folgend e Halbjahresabrechnungen ge- 
prüft: 
 
• Abrechnungen der Einnahmen und Ausgaben für die ge mäß Satzung des Land- 
schaftsverbandes Westfalen-Lippe übertragenen Hilfe n am 06.06.2007 und am 
05.12.2007. 
 
Wesentliche Feststellungen, die einer besonderen Be richterstattung bedurften,  
haben sich bei diesen Prüfungen nicht ergeben. 
 
 
5.3.6 Zentral bewirtschaftete Haushaltsmittel (Buch ungspläne) 
 
Buchungspläne 9310 - 9312 - Personalausgaben  
 
Die noch kameral gebuchten Personalkosten schlossen  nach den Buchungsplänen 
im Jahr 2007 mit einem Rechnungsergebnis von rd. 91 ,0 Mio. €
14  ab. Das Rech- 
nungsergebnis entsprach damit dem Planwert: 
 
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Der Unterabschnitt „Kosten der Ratsmitglieder“ (931 0) wurde in 2007 bereits nicht 
mehr kameral gebucht. Das Ergebnis der verbleibende n kameral verbuchten Perso- 
nalkosten liegt rd. 41,6 Mio. € unter dem des Jahre s 2006. Ursächlich hierfür ist im 
Wesentlichen die Ausweisung weiterer Personalkosten  im NKF-Haushalt. Bis zum 
Abschluss der Umstellung ist deshalb eine Vergleich barkeit der Ergebnisse nicht 
gegeben. Unabhängig davon hat die Verwaltung ihren Konsolidierungskurs im Be- 
reich der Personalausgaben auch im Haushaltsjahr 20 07 fortgesetzt 
. So führten u. a. 
dauerhafte Stelleneinsparungen 15  zu einer nachhaltigen Minderung der Ausgaben. 
 
 
Buchungspläne 9320 - 9330 - Sachausgaben  
 
Durch die Doppikumstellung verloren die zentral beb uchten Sachausgaben ebenfalls 
an Bedeutung. Lediglich bei den folgenden Buchungsp länen wurden noch nennens- 
werte Auszahlungen getätigt:  
 
                                                 
14  UA 9311 und 9312, Angabe ohne Kindergeld, ohne die übe r den Bühnenbewirtschaftungsplan 
(BBP) bewirtschafteten Personalkosten, ohne Doppik-Ämter  sowie die eigenbetriebsähnlichen Ein- 
richtungen (AWM, citeq, MM) 
15   Im Rahmen des Spar- und Konsolidierungsprogramms wurd en in 2007 insgesamt rd. 53,2 Stellen 
dauerhaft eingespart, wobei mit 47,3 Stellen wesentl iche Einsparungen im Bereich der tariflich Be- 
schäftigten vollzogen wurden.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2299  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 

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Im Ergebnis schlossen die Buchungspläne jeweils mit  leichten Verbesserungen ge- 
genüber der Planung ab. 
 
 
5.4 Vermögenshaushalt (VermH) 
 
Die Haushaltsrechnung schloss im VermH im Jahr 2007 mit folgendem Ergebnis ab: 
 


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5.4.1 Abwicklung des Haushaltsplanes (VermH) 
 

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* Der Überschuss aus Solleinnahmen und –ausgaben ist  – gesetzlich vorgeschrieben – der 
Rücklage zuzuführen (2007: 0,00 € / 2006: 25.697.414,70 €). 
 
                                                 
16  Ausgaben, die nicht im lfd. HJ angeordnet bzw. durch HAR gebunden werden.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Durch die sich im Jahresverlauf 2007 abzeichnenden Einbrüche bei den Gewerbe- 
steuereinnahmen mussten durch den Nachtragshaushalt  die Haushaltsansätze für 
Zuführungen vom Vermögenshaushalt erheblich verstär kt werden. Die Ansätze wur- 
den deshalb um rd. 71,0 Mio. € erhöht. Der Haushalt sansatz des Vermögenshaus- 
haltes stieg aus diesem Grund gegenüber dem Vorjahr um rd. 49,0 Mio. € auf 
200,0 Mio. € an (unter Einbeziehung des Nachtrages). 
 
Da die Zuführung aus Rücklagenmitteln im Ergebnis n ur anteilig benötigt wurde, 
verblieben nicht in Anspruch genommene Mittel von r d. 59,9 Mio. € (entspricht 
29,9 % vom Haushaltsansatz). Dieser im Jahresvergle ich hohe Wert ist unter Be- 
rücksichtigung der schwer kalkulierbaren Zuführunge n zum Verwaltungshaushalt zu 
bewerten. Darüber hinaus wurden im Vermögenshaushal t durch die Einführung der 
doppelten Buchführung keine Haushaltsausgabereste g ebildet. Dies beeinflusst den 
Jahresvergleich des Mittelabflusses und dessen Bewertung erheblich. 
 
 
Im Vermögenshaushalt ergaben sich bei den Haushalts ansätzen folgende Verände- 
rungen: 
 
	
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* ohne die Abschlussbuchung „Zuführung an Allg. Rückl age“ betragen die Veränderungen insgesamt 
1,0 Mio. €  (entspricht 0,5 % des Ansatzes der Haushaltsplanung) 
 
Im Jahr 2007 wurden rd. 16,0 Mio. € über- bzw. auße rplanmäßig bereitgestellt. Von 
diesem Betrag entfielen rd. 15,5 Mio. € auf eine Ab schlussbuchung (Zuführung an 
die allgemeine Rücklage). Lässt man diesen Wert auß er Betracht, haben sich die 
über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gegenüber dem Vorjahr um rd. 
1,6 Mio. € auf 0,5 Mio. € verringert. Bei den Mehre innahmen, die zu Mehrausgaben 
berechtigen, wurden im letzten kameralen Haushaltsj ahr keine Mittel mehr gebucht. 
Die Mittelumschichtungen bewegen sich mit 0,5 Mio. € ebenfalls auf dem niedrigen 
Vorjahresniveau. Ursächlich für diese Entwicklung d er Werte ist u. a. die sukzessive 
Doppikumstellung. 
 
Lässt man die Abschlussbuchung außer Betracht, kann  festgestellt werden, 
dass es im Laufe des Haushaltsjahres 2007 in der Su mme zu keinen größeren 
Verschiebungen bei den Haushaltsansätzen gekommen ist.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
5.4.2 Bemerkungen zum Vermögenshaushalt 
 
 
Die Grafik stellt die Finanzierung des 
Vermögenshaushaltes seit dem Haus- 
haltsjahr 2003 mit Eigen- bzw. Fremd- 
finanzierungsmitteln (Krediten und 
Zuweisungen) dar. Die Finanzie- 
rungsmittel wurden um solche Positio- 
nen bereinigt, die lediglich Ausgleichs- 
funktionen (z. B. Zuführung zu Rück- 
lagen) haben bzw. sich in Einnahmen 
und Ausgaben ausgleichen. 
 
 
 
	
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Die bereinigten Ausgaben des Vermögenshaushaltes li egen mit 85,5 Mio. € 
(23,3 Mio. € Eigen- zzgl. 62,2 Mio. € Fremdfinanzierung) rd. 11,2 Mio. € unter denen 
des Vorjahres (96,7 Mio. €). Ursächlich hierfür ist  nicht allein ein Rückgang der In- 
vestitionstätigkeit, sondern im Wesentlichen die Um stellung des Rechnungswesens. 
Für die Bereiche des NKF sind nämlich im kameralen Vermögenshaushalt i. d. R. 
17  
nur Zuschüsse (Nettoausgaben) ausgewiesen. 
 
Obschon der Periodenvergleich nur eingeschränkt aus sagefähig ist, wird deutlich, 
dass sich das defizitäre Ergebnis des Jahres 2007 w ieder nachteilig auf die Eigenfi- 
nanzierungskraft des Vermögenshaushaltes niedergesc hlagen hat. Mittel des Ver- 
mögenshaushaltes mussten wie in den Jahren 2001 bis  2005 zum Ausgleich des 
Verwaltungshaushaltes herangezogen werden, was in 2 007 - ähnlich wie in den 
Vorjahren - zu einem höheren Kreditbedarf führte. M it 23,3 Mio. € wurden 27,2 % 
des Vermögenshaushaltes mit eigenen Mitteln finanzi ert (2006: 54,7 %). An Kredi- 
ten wurden 45,1 Mio. € (2006: 24,2 Mio. €) in Anspr uch genommen. Insgesamt liegt 
der Fremdfinanzierungsanteil, der sich aus Krediten  und Zuschüssen zusammen- 
setzt, mit 62,2 Mio. € (Vorjahr 43,9 Mio. €) bzw. 7 2,8 % (Vorjahr 45,3 %) wieder 
deutlich über dem Vorjahr bzw. auf dem Niveau des J ahres 2004, so dass sich die 
notwendige länger- oder mittelfristige Trendwende nicht abzeichnet. 
 
                                                 
17   Der Überschuss aus dem Bereich des Immobilienmanagem ents (HSt. 0350.365.0000.X Rech- 
nungsergebnis 2007: 31.697.925,88 €) wird abweichen d von dieser Regelung kameral ausgewie- 
sen. Es bestand somit die Möglichkeit, auf die Einnah men zurückzugreifen. Ohne die Ausweisung 
im kameralen Haushaltsteil ständen die Einnahmen dem  Budget des Amtes für Liegenschaften 
vollständig zur Verfügung.  
Finanzierung des VermH 
-  
20,0 
40,0 
60,0 
80,0 
100,0 
120,0 
140,0 
2003 2004 2005 2006 2007 
Mio. Euro 
Kredite 
Zusch. für Invest. 
Eigenfinanz.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3322  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Die jeweiligen Einzelpläne des Vermögenshaushaltes - die Einnahmen und Ausga- 
ben werden nach Aufgabenbereichen zusammengefasst -  schlossen im Vergleich 
zur Planung mit folgenden Ergebnissen ab: 
 
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Verschlechterungen gegenüber den geplanten Werten 
 sind mit – 27,2 Mio. € lediglich 
im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (Einzel plan 9) zu verzeichnen. Bei den 
anderen Einzelplänen, bei denen ein Zuschuss vorges ehen war, konnten gegenüber 
der Planung Ergebnisverbesserungen erzielt werden. 
 
Im Bereich der allgemeinen Verwaltung (Einzelplan 0 ) war ein deutlich geringerer 
Zuschuss an das doppisch buchende Immobilienmanagem ent erforderlich, was zu 
Einsparungen von rd. 5,1 Mio. € führte. Die Einnahm en aus Immobilienverkäufen 
i. H. v. rd. 31,7 Mio. € trugen im Jahr 2007 erhebl ich zur Deckung des kameralen 
Haushaltes bei. 
 
Nach den Plandaten war im Bereich Schulen (Einzelpl an 2) ein Zuschuss von rd. 
3,0 Mio. € vorgesehen. Im Ergebnis zeigt sich ein Ü berschuss von rd. 3,2 Mio. € und 
somit eine Verbesserung von rd. 6,2 Mio. €. Ursächl ich für die Einsparungen war mit 
2,8 Mio. € zum einen der ebenfalls verringerte inve stive Zuschussbedarf für die dop- 
pische Produktgruppe Schulen (ohne VHS). Zum andere n wurden im Vermögens- 
haushalt keine Haushaltsausgabereste gebildet bzw. alte Reste übertragen, was im 
kameralen Abschluss das Ergebnis verbesserte. 
 
Ähnlich begründen sich die Planabweichungen im Einz elplan „Gesundheit, Sport, 
Erholung“, der mit einer Ergebnisverbesserung von 5,0 Mio. € abschließt. Hier entfal- 
len rd. 3,2 Mio. € auf einen geringeren Zuschuss un d der verbleibende Betrag im 
Wesentlichen auf die nicht gebildeten Haushaltsausgabereste. 
 
Im Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ musst e die mögliche Kreditermächti- 
gung nicht vollständig in Anspruch genommen werden ( 
- 11,7 Mio. €). Darüber hin- 
aus wurden 15,5 Mio. € mehr als geplant der allgeme inen Rücklage zugeführt. Inso- 
fern handelt es sich bei der ausgewiesenen Verringe rung des Überschusses um rd. 
27,2 Mio. € nicht um eine Verschlechterung.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3333  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
5.5 Entwicklung der Kassenkredite, Schulden und Rüc klagen 
5.5.1 Kassenkredite / Kassenwirtschaft 
 
Für die Leistung von fälligen Ausgaben ließ die Hau shaltssatzung (§ 4) für das Jahr 
2007 – gegenüber dem Vorjahr unverändert – bei eine m Finanzbedarf die Aufnahme 
von Kassenkrediten bis zur Höhe von 125,0 Mio. € zu. 
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen (Stadtkasse) kam im Verlauf des Haushalts- 
jahres 2007 den Zahlungsverpflichtungen nach. Im er sten Halbjahr waren Aufnah- 
men von Kontokorrentkrediten nur an einzelnen Tagen und in geringerem Umfang zu 
registrieren. Im 3. und 4. Quartal war insbesondere auf Grund der Mindereinnahmen 
aus der Gewerbesteuer die Aufnahme von Kassenkredite n mit einem Umfang bis zu 
35,0 Mio. € über einen Zeitraum von 42 bzw. 48 Tagen erforderlich. 
 
Die Liquiditätsengpässe und der damit verbundene Be darf an äußeren Kassenkredi- 
ten entwickelten sich im Jahresvergleich 2006 / 2007 wie folgt: 
 
Kassenkredite  2006/2007 
0,0 
5,0 
10,0 
15,0 
20,0 
25,0 
30,0 
35,0 
40,0 
01.
01. 
01
.02. 
01.
03. 
01
.04. 
01.05. 01.
06. 
01.
07. 
01.
08. 
01.09. 01.10. 01.
11. 
01.
12. 
Mio. Euro 
 2007 
 2006 
 
 
Das Jahr 2007 profitierte insbesondere zu Beginn vo n der guten Liquidität der letzten 
Quartale des Vorjahres. So ist auch die gegenüber de m Jahr 2006 festzustellende 
Reduzierung des Kassenkreditbedarfs zu erklären. De r Höchstbedarf betrug im Ok- 
tober 2007 rd. 34,6 Mio. € (2006 rd. 32,5 Mio. €). Der durchschnittliche Tagesbedarf 
stellt sich in einem Jahresvergleich wie folgt dar: 
 
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Der stark schwankende Bedarf an Kassenkrediten hatte mit einem durchschnittlichen 
Tagesbedarf von rd. 50,5 Mio. € den bisherigen Höch ststand im Jahre 2004. Insbe- 
sondere in den beiden letzten Haushaltsjahren ist e ine deutliche Verringerung fest- 
zustellen. Mit 5,1 Mio. € liegt die durchschnittliche Tagesaufnahme – trotz der im Ver- 
gleich allgemein schlechteren Haushaltslage – des J ahres 2007 rd. 4,8 Mio. € unter 
der des Vorjahres.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3344  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
Lt. Abschluss des Jahres 2007 befanden sich im Kass enbestand (VVS-Konten) der 
Stadt rd. 47,3 Mio. € Mittel in den Rücklagen als L iquiditätsreserve 
(2006 = 34,0 Mio. €; 2005 = 9,4 Mio. €), auf die be i Bedarf durch Entnahmen zurück- 
gegriffen werden konnte (Bestandsverstärkungen). 
 
Für die Bestandsverstärkungen ist jeweils die wirts chaftlichste Form gewählt worden. 
Die Zinsaufwendungen für die Verstärkungen entwicke lten sich im gleichen Zeitraum 
wie folgt: 
 
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Gegenüber dem Vorjahr sind die Zinsaufwendungen für äußere Kassenkredite um 
rd. 149,0 Tsd. € auf 77,5 Tsd. € gesunken. 
 
 
Im Jahr 2007 hat sich die Aufnahme von Kassenkredit en gegenüber dem Vor- 
jahr nochmals vermindert. Zudem bestand der Bedarf,  wenn auch in der zwei- 
ten Jahreshälfte mit Beträgen bis rd. 34,6 Mio. € n icht unerheblich, nur kurzfris- 
tig. 
 
 
 
5.5.2 Schulden 
 
Kredite wurden im Haushaltsjahr 2007 im folgenden Umfang aufgenommen: 
 

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Die im Rahmen des Nachtrages um 4,5 Mio. € auf 56,9  Mio. € erhöhte Kreditermäch- 
tigung wurde zu rd. 79,4 % ausgeschöpft.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3355  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Die Schulden entwickelten sich seit dem Jahr 2005 wie folgt: 
 


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Nach der geringen Nettoneuverschuldung des Jahres 2006 (5,4 Mio. €) stieg diese in 
2007 mit 23,6 Mio. € wieder deutlich an. Die Schuld en erhöhten sich bezogen auf 
den in der Tabelle dargestellten Dreijahreszeitraum  vom 01.01.2005 bis zum 
31.12.2007 um 64,9,1 Mio. € auf 
722,3 Mio. € (+ 9,9 %). Für das Haushaltsjahr 2008 
ist nach der Planung eine weitere Nettoneuverschuld ung von 40,8 Mio. € vorgese- 
hen, was bei entsprechendem Bedarf zu Schulden von 763,1 Mio. € führen wird. 
Nach der mittelfristigen Finanzplanung ist erst in 2011 mit einem Abbau der Schulden 
zu rechnen, nachdem in den Jahren 2009 und 2010 wei tere Nettokreditaufnahmen 
von 24,0 Mio. € vorgesehen sind. In den letzten 10 Jahren haben sich die Schulden 
der Stadt annähernd verdoppelt (+ 90,2 %), wie die Zeitreihenanalyse verdeutlicht: 
 
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Die jährliche Nettokreditaufnahme betrug in den let zten 10 Jahren im Durchschnitt 
37,3 Mio. €. Der bisherige Höchst- 
stand war im Jahr 2002 
(67,5 Mio. €) zu registrieren. Ob- 
schon die Nettokreditaufnahme 
des Jahres 2007 mit 23,6 Mio. € 
rd. 18,2 Mio. € über der des Vor- 
jahres liegt, verdeutlicht die Grafik 
ein tendenziell absinkendes Ni- 
veau der Nettoneuverschuldung. 
Von einer generellen Trendwende 
kann jedoch auf Grund der Planda- 
ten des Jahres 2008 mit einer wie- 
der ansteigenden Nettoneuver- 
schuldung auf 40,8 Mio. € bei ei- 
nem nur schwer kalkulierbaren 
Einnahmeniveau nicht ausgegangen werden. 
 
                                                 
18   Bei den sonstigen Abgängen des Jahres 2005 handelt es sich um Kredite i. H. v. rd. 283 Tsd. €, die 
im Rahmen von Immobilienverkäufen auf die Wohn + Sta dtbau Münster GmbH übertragen wurden. 
Im Jahr 2007 resultieren die Abgänge i. H. v.  0,2 Mio. € im Wesentlichen aus Umschuldungen. 
30,0 
21,7 
36,1 
56,1 
67,5 
45,4 
50,8 
36,4 
5,4 
23,6 
-  
10,0 
20,0 
30,0 
40,0 
50,0 
60,0 
70,0 
Mio. Euro 
1998 
1999 
2000 
2001 
2002 
2003 
2004 
2005 
2006 
2007 
Nettokreditaufnahme

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3366  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
In der nachfolgenden Grafik werden die Tilgungen ins  Verhältnis zu der Gesamtver- 
schuldung gesetzt und im Zeitverlauf verglichen. Es wird deutlich, dass die Tilgungen 
in den letzten 7 Jahren mit durchschnittlich 3,1 % gegenüber den Vorjahren (Ø 1998 
– 2000: 3,8 %) um 0,7 Prozentpunkte zurückgingen. D ie nominal steigenden Til- 
gungsleistungen (1998 = 11,6 Mio. €; 2007 = 21,5 Mi o. €) sind deshalb auf die stei- 
genden Schulden und nicht auf 
höhere Rückzahlungen zurück- 
zuführen. Auch das positive Aus- 
nahmeergebnis des Jahres 2006 
hatte keinen Einfluss auf die Til- 
gungsleistung. Mit der Senkung 
geht eine Tilgungsstreckung ein- 
her. Die Tilgungsdauer 
19 , die sich 
aus dem Schuldenstand zum 
Jahresanfang und der jährlichen 
Tilgung errechnet, beträgt im 
Jahr 2007 rd. 32,5 Jahre und 
liegt damit weit über denen der Vorjahre (z. B. für das Jahr 2000: 25,8 Jahre).  
 
 
Neben den aufgeführten Schulden hat die citeq noch Forderungen an die Stadt 
Münster i. H. v. rd. 6,4 Mio. €. Es handelt sich um  die gestundete Abgeltung für über- 
nommene, laufende und zukünftige Pensionsverpflicht ungen der Stadt bei der Grün- 
dung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Die Fo rderung ist im Jahr 2007 mit 
5,6 % verzinst worden (Zinsaufwand 358 Tsd. €). 
 
Im Allgemeinen verringerten sich in 2007 die kommun alen Schulden (ohne 
Kassenkredite) im Durchschnitt um 1,3 % (mit Kassen krediten stiegen sie um 
1,3 %). Der Schuldenstand der Stadt Münster erhöhte  sich im gleichen Zeit- 
raum um 3,4 % (+ 23,6 Mio. €) auf 722,3 Mio. €. Zudem sieht die aktuelle 
Haushaltsplanung des Jahres 2008 eine Neuverschuldu ng von 40,7 Mio. € vor. 
Lediglich mittelfristig geht man in der Finanzplanu ng von einer Absenkung der 
Neuverschuldung aus. 
Vor diesem Hintergrund ist eine Trendwende hin zum dringend notwendigen 
Schuldenabbau aktuell noch nicht zu erkennen. 
 
Der Schuldendienst entwickelte sich wie folgt: 
 
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19   Es handelt sich um einen Wert, der rechnerisch aus d em Schuldenstand und der Jahrestilgung 
ermittelt wird. Die tatsächlichen Tilgungszeiten der einzelnen Kredite differieren hiervon. 
20  In der Aufstellung sind die Zinsen für Verbindlichkeiten gegenüber der citeq (HST 0610.805.0000.6) 
nicht berücksichtigt. Im Jahr 2007 waren rd. 358 Tsd. € an die citeq zu zahlen. 
21   bereinigte Soll-Einnahmen ohne Zuführung vom VermH zum Haushaltsausgleich  
3,8 3,8 3,9 
3,3 3,0 2,9 3,1 3,1 3,0 3,1 
0,0 
0,5 
1,0 
1,5 
2,0 
2,5 
3,0 
3,5 
4,0 
Prozentwerte 
1998 
1999 
2000 
2001 
2002 
2003 
2004 
2005 
2006 
2007 
Tilgung in %

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3377  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Der Schuldendienst ist sowohl auf Grund gestiegener Tilgungsleistungen 
(+ 0,6 Mio. €) als auch auf Grund erhöhter Zinszahlu ngen (+ 2,4 Mio. €) um insge- 
samt 3,0 Mio. € auf 50,3 Mio. € angewachsen, wobei sich insbesondere die Zinslast 
mit einem plus von umgerechnet 9,1 % negativ auswir kte. Auch in Relation zu den 
lfd. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ist im Jah resvergleich 2006 / 2007 eine 
nicht unerhebliche Verschlechterung um 1,9 Prozentp unkte auf 8,8 % zu verzeich- 
nen. Für das laufende Haushaltsjahr 2008 beläuft si ch der Schuldendienst nach der 
Planung auf rd. 55,9 Mio. € (rd. 153,3 Tsd. € täglich). 
 
 
Kredite dürfen im Vermögenshaushalt nur für Investi tionen, Investitionsförderungs- 
maßnahmen und zur Umschul- 
dung aufgenommen werden 
(§ 85 GO). Damit bilden die Aus- 
gaben für die Investitionen, die 
Investitionsförderungsmaßnahmen 
und die Umschuldungen die Ober- 
grenze für die jährliche Kreditauf- 
nahme. Das Verhältnis dieser 
Ausgaben zu der Kreditaufnahme 
stellt sich für die Jahre 2003 bis 
2007 wie in der nebenstehenden 
Grafik ersichtlich dar: 
Nachdem sich das Verhältnis der Kreditaufnahmen zu den Investitionsausgaben in 
den letzten Jahren kontinuierlich verbesserte und i m Jahr 2006 ein Anteil von 32,9 % 
erreicht wurde, ist in 2007 wieder eine signifikant e Verschlechterung zu verzeichnen. 
So wurden in 2007 rd. 81,8 % der investiven Ausgaben durch Kredite finanziert. Trotz 
Umstellung der Rechnungssysteme und der damit verbu ndenen Unwägbarkeiten 
22  
beim Vorjahresvergleich wird deutlich, dass der ges etzlich mögliche Finanzierungs- 
rahmen mit Fremdmitteln damit weitestgehend ausgeschöpft wurde. 
 
Das Jahresergebnis 2007 macht deutlich, dass das po sitive Vorjahresergebnis 
2006 weitestgehend auf Einmaleffekten basierte. Die  Finanzlage hat sich in 
2007 weiter verschlechtert und ist nach 21 defizitä ren Jahresabschlüssen in 
Folge als äußerst bedenklich einzustufen. Der für 2 008 geplante und um vor- 
aussichtlich 5,6 Mio. € erhöhte Schuldendienst i. H . v. rd. 55,9 Mio. € wird den 
Haushaltsausgleich 23  immens belasten. 
 
 
5.5.3 Rücklagen 
 
allgemeine Rücklage 
 
 
Nach der der Jahresrechnung beigefügten Übersicht e ntwickelte sich die allgemeine 
Rücklage im Haushaltsjahr 2007 wie folgt: 
                                                 
22   Im Jahr 2007 wurde das Verfahren zur Ermittlung des I nvestitionsbetrages leicht modifiziert. Das 
Verfahren entspricht weiterhin den gesetzlichen Vorsc hriften. Darüber hinaus waren u. a. Haus- 
haltsmittel i. H. v.  rd. 12,8 Mio. € zu berücksich tigen, die im NKF-Haushalt neu veranschlagt wor- 
den sind und nicht wie sonst üblich als Haushaltsausgabereste übertragen wurden. 
23   Im NKF-Haushalt wirken sich die Zinsaufwendungen (geplante 32,0 Mio. € in 2008) negativ auf das 
Ergebnis und damit erschwerend auf den Haushaltsausgleich aus. 
-  
20,0 
40,0 
60,0 
80,0 
100,0 
120,0 
Mio. Euro 
Investitionsausgaben 77,4 Mio. 85,2 Mio. 84,5 Mio. 73,3 Mio. 55,2 Mio. 
Kreditaufnahme 61,6 Mio. 69,4 Mio. 56,5 Mio. 24,2 Mio. 45,1 Mio. 
2003 2004 2005 2006 2007

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3388  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
Stand am 01.01.2007 72,539 Mio. € 
Zuführungen (HST  9110.910.0000.5 - Überschuss Kfz-Ablösebeträge) 2,716 Mio. € 
Entnahmen   (HST 9110.314.0000.7 - Allg. Rücklage Kfz- Ablösebeträge) - 0,425 Mio. € 
Zuführung freie Rücklage (Abschlussbuchung) 17,308 M io. € 
Entnahme freie Rücklage (Ausgleich Jahresrechnung) - 6,246 Mio. € 
Sonstige Veränderungen / Entnahmen - 0,005 Mio. € 
Stand am 31.12.2007 85,887 Mio. € 
 
 
Der Bestand der allgemeinen Rücklage hat sich zum 3 1.12.2007 unter Berücksichti- 
gung der Zuführungen und Entnahmen von 72,5 Mio. € um 13,4 Mio. € auf 
85,9 Mio. € erhöht, wobei insbesondere der freie Te il der Rücklage verstärkt werden 
konnte (+ 10,6 Mio. €). Diese im Widerspruch zum de fizitären Haushaltsergebnis 
stehende Erhöhung der freien Rücklage steht im Zusa mmenhang mit der Absetzung 
der Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt Ende 2007 und deren Neuveran- 
schlagung in 2008. 
 
 
Die allgemeine Rücklage setzte sich zum Jahresende 2007 wie folgt zusammen: 
 
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Sonderrücklagen  
 
Nach der Jahresrechnung wiesen die Sonderrücklagen am Jahresende 2007 unter 
Berücksichtigung der Bewegungen folgende Bestände auf: 
 

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SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3399  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
Die Bestände der Sonderrücklagen konnten von der Prüfung anhand der Buch- 
führung (u. a. der Verwahrgeldkonten) nachvollzogen werden. 
 
 
5.6 Verpflichtungsermächtigungen 
 
Verpflichtungsermächtigungen dürfen für Investition sausgaben und Investitionsför- 
dermaßnahmen der dem Haushaltsjahr folgenden drei J ahre eingegangen und ver- 
anschlagt werden. Die veranschlagten Ermächtigungen  und die tatsächlich in An- 
spruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen zeig t nachfolgender Jahresver- 
gleich: 
 
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Aus den Werten und dem Schaubild wird ersichtlich, dass die Inanspruchnahme der 
veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nach 
einer Verringerung bis 2005 im Jahr 2007 mit 37,7 %  
wieder das Niveau des Jahres 2003 erreichte. Von 
den veranschlagten Ermächtigungen (26,9 Mio. €) 
wurden nach dem Rechenschaftsbericht 
24  9,8 Mio. € 
durch Aufträge in Anspruch genommen. Obschon 
damit ein im Jahresvergleich akzeptabler Wert erzie lt 
wurde, gilt es, die Veranschlagung von Verpflich- 
tungsermächtigungen noch realitätsnäher zu gestal- 
ten.  
 
 
Unverändert liegt die Veranschlagung weit über dem tatsächlichen Bedarf, was 
den Handlungsspielraum durch die Mittelbindung komm ender Jahre ein- 
schränkt. Da Verpflichtungsermächtigungen auch im N KF relevant sind, ist ein 
verstärktes Finanzcontrolling im Rahmen der Mittelanmeldung unabdingbar. 
 
 
5.7 Rechnungsabgrenzung / Buchführung 
 
Als Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben eines Haushalt sjahres sind nach 
§ 42 GemHVO alle Beträge nachzuweisen, die bis zum E nde des Haushaltsjahres 
fällig geworden oder darüber hinaus nicht mehr als drei Jahre gestundet worden sind. 
 
Bei der Durchsicht und Prüfung von Kassenbelegen si nd nennenswerte Ver- 
schiebungen beim Nachweis nicht festgestellt worden. 
 
                                                 
24  vgl. Jahresrechnung - Übersicht über die Inanspruch nahme der Verpflichtungsermächtigungen - 
Seite 104 
37,5 
32,7 
24,1 
28,2 
37,7 
0,0 
10,0 
20,0 
30,0 
40,0 
Inanspruchnahme in % 
2003 
2004 
2005 
2006 
2007

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4400  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
5.8 Haushaltswirtschaftliche Sperre / Unterrichtung spflicht 
 
Gem. § 29 GemHVO ist der Rat unverzüglich zu unterrich ten, wenn eine haushalts- 
wirtschaftliche Sperre nach § 28 GemHVO ausgesprochen  worden ist oder wenn 
sich abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefähr det ist oder dass sich die Ge- 
samtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushalts nicht nur geringfügig er- 
höhen werden. 
 
Die Voraussetzungen, die eine Verpflichtung zur Unt errichtung des Rates im 
Sinne des § 29 GemHVO ausgelöst hätten, lagen - sowei t nachträglich festge- 
stellt werden konnte - im Haushaltsjahr 2007 nicht vor. 
 
 
 
6 Resteverwaltung 
6.1 Verwaltungshaushalt 
6.1.1 Kasseneinnahmereste (KER) / offene Forderunge n 
 
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* Die bei der Umstellung der Doppikbereiche überführ ten Forderungen werden weiterhin in der kame- 
ralen Rechnung ausgewiesen. Da die Realisierung die ser Forderungen jedoch nicht mehr im kame- 
ralen Haushaltsteil nachgehalten wird, sind die in der Jahresrechnung aufgeführten Beträge im Zeit- 
raum von 2005 bis 2007 für die Darstellung der kameral bewirtschafteten Mittel zu bereinigen.  
 
Die Kasseneinnahmereste sind von 22,9 Mio. € im Hau shaltsjahr 2006 um 0,8 Mio. € 
(+ 3,5 %) auf 23,7 Mio. € im letzten kameralen Absc hluss im Haushaltsjahr 2007 ge- 
stiegen. Forderungsberichtigungen (Abgänge auf Ford erungen) waren im Jahr 2007 
mit 2,1 Mio. € zu verzeichnen, wobei hiervon 0,7 Mi o. € auf den Bereich der Gewer- 
besteuer entfielen.  
                                                 
25  Nach § 41 Abs. 2 GemHVO sind im Rahmen des Jahresabs chlusses die KER um solche ausste- 
henden Forderungen der Stadt zu bereinigen, mit dere n Eingang nach den Erfahrungen der voran- 
gegangenen Jahre nicht gerechnet werden kann (Pausch ale Restebereinigung). Auf eine pauscha- 
le Restebereinigung wurde in 2007 verzichtet.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4411  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
Größere Schwankungen bei den 
Kasseneinnahmeresten ergaben 
sich zuletzt im Jahr 2003 im Be- 
reich der Gewerbesteuer. Bei den 
übrigen KER des Verwaltungs- 
haushaltes war in den Jahren von 
2003 bis 2006 mit durchschnittlich 
9,3 Mio. € ein relativ konstanter 
Wert zu registrieren. Im Jahr 2007 
wird dieser Durchschnitt um rd. 
2,0 Mio. € unterschritten, wobei 
Jahresvergleiche durch die Dop- 
pikumstellung nur eingeschränkt 
möglich sind.  
 
 
 
6.1.2 Kassenausgabereste (KAR) des Verwaltungshaush altes 
 
Ausweislich der Jahresrechnung entwickelten sich di e roten KAR (hierbei handelt es 
sich in der Regel um „wieder einzuziehende Überzahl ungen, Erstattungen, Rückfor- 
derungen usw.”) im Haushaltsjahr 2007 wie folgt: 
 
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*  In diesem Betrag sind Forderungen der umgestellten Doppikämter i. H. v. 94.391,30 € enthalten, die 
im doppischen Bereich vereinnahmt werden bzw. respektive bereits vereinnahmt worden sind. 
 
Die Summe der roten Kassenausgabereste hat sich geg enüber dem Vorjahr um rd. 
 
52,5 Tsd. € auf - 184,4 Tsd. € verringert. Außer durch Umbuchungen zur sachlich 
richtigen Haushaltsstelle bei den umgestellten Dopp ikämtern entstanden Kassen- 
ausgabereste überwiegend im Bereich der „sozialen S icherung“ (Einzelplan 4; hier 
hauptsächlich Rückforderungen aus der Hilfe zum Leb ensunterhalt und aus dem 
Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes). 
 
Die „roten“ Kassenausgabereste sind zwischenzeitlic h ausgeräumt bzw. ihre 
Einziehung ist veranlasst.  
 
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10,0 
15,0 
20,0 
25,0 
30,0 
35,0 
40,0 
Mio. Euro 
Gewerbesteuer 29,9 10,8 14,4 14,0 16,4 
sonstiger VerwH 9,5 9,3 9,6 8,9 7,3 
2003 2004 2005 2006 2007

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4422  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
6.1.3 Haushaltsausgabereste (HAR) des Verwaltungsha ushaltes 
 
Die Übertragbarkeit von nicht in Anspruch genommene n Haushaltsmitteln ist in § 8 
der Haushaltssatzung geregelt. Hiernach sind alle i m Verwaltungshaushalt mit einem 
entsprechenden Übertragbarkeitsvermerk veranschlagt en Ausgabeansätze in das 
nächste Haushaltsjahr übertragbar, sofern der Haush altsausgleich nicht gefährdet 
ist. Die Mittel können auf Antrag und Entscheidung der Stadtkämmerin übertragen 
werden 
26 . Im Verwaltungshaushalt werden für den Jahresabschluss 2007, anders als 
im Vermögenshaushalt, die ins Jahr 2008 übertragene n Haushaltsausgabereste im 
Jahresabschluss noch ausgewiesen und entwickelten s ich im Jahresvergleich wie 
folgt: 
 



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Die Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes  verringerten sich im Jahr 
2007 im Vorjahresvergleich um rd. 0,3 Mio. € auf 2, 7 Mio. €. Der Anteil an den Soll-
Ausgaben des VerwH betrug unverändert 0,4 %. Nennen swerte Einzelbeträge bei 
den Resten waren insbesondere beim Dezernat II fest zustellen (1,5 Mio. € für „Steu- 
ernachzahlung aufgrund Konzernbetriebsprüfung“ und 0,4 Mio. € für „Geschäftsaus- 
gaben doppischer Kommunalhaushalt“). 
 
Mit einem Anteil von 0,4 % an den Sollausgaben des Verwaltungshaushaltes 
schlossen die Haushaltsausgabereste auch im letzten  kameralen Abschluss 
auf dem vergleichsweise niedrigen Niveau der Vorjah re ab. Insofern kann ins- 
gesamt bestätigt werden, dass der Sparkurs weiter v erfolgt und Haushaltsreste 
im Verwaltungshaushalt restriktiv bewilligt wurden. 
 
Nach § 19 Abs. 2 GemHVO bleiben im Verwaltungshaushal t gebildete HAR bis zum 
Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. 
 
	
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Die Inanspruchnahme der gebildeten Haushaltsausgabe reste lag im Jahr 2007 mit 
77,4 % rd. 8,2 Prozentpunkte unter der des Vorjahre s (85,6 %) und ist in einem Jah- 
                                                 
26   Analoge Anwendung im doppischen Haushaltsteil: Nicht verbrauchte Aufwendungen und Auszah- 
lungen können durch Entscheidung der Kämmerin übertragen werden.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4433  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
resvergleich als nicht zufriedenstellend zu bewerten. Durch die mit der Doppikumstel- 
lung verbundenen Gegebenheiten relativiert sich die niedrige Inanspruchnahme. 
Die Differenz zwischen nicht verausgabten und in Ab gang gestellten HAR setzt sich 
aus folgenden Beträgen zusammen, die nach § 19 Abs.  3 GemHVO bis zur Fälligkeit 
der letzten Zahlungen für ihren Zweck verfügbar bleiben: 
 
HST 0000.629.8000.0 – Aktivit. u. Sachkosten des Ausländerbeirates 
27   5.000,00 € 
HST 4000.655.5000.9 – Kosten Geschäftsst. Arbeitskr. Behind. Beauftr. 1.400,00 € 
HST 4603.661.0000.6 – Verwendung von Spenden  1.240 ,00 € 
HST 4604.661.0000.3 – Verwendung von Spenden  95,00  € 
HST 4640.661.0000.2 – Verwendung von Spenden  1.080 ,00 € 
HST 4980.661.0000.8 – Verwendung von Spenden 3.360, 00 € 
HST 6100.603.3500.6 – ÖPNV /SPNV, Planungskosten 7.7 00,00 € 
HST 6100.650.1200.3 – Öffentlichkeitsarbeit „Fahrradfreundl. Stadt“   6.100,00 €  
   25.975,00 € 
 
Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit der meh rjährigen Übertragung in den 
genannten Fällen sollten die Ausgabeermächtigungen zeitnah ihrem Verwendungs- 
zweck zugeführt werden. Die Fachämter wurden deshal b erneut an eine zweckent- 
sprechende Verwendung der Mittel erinnert (z. B. da s Sozialamt – HST 
4980.661.0000.8, das den Betrag i. H. v. 3.360,00 € seit 5 Jahren überträgt).  
 
 
Sofern eine erneute Übertragung der Mittel rechtlic h nicht möglich war, wurden 
die nicht verbrauchten Mittel abgesetzt. Insofern h at die Verwaltung die Haus- 
haltsausgabereste den gesetzlichen Vorschriften entsprechend abgewickelt. 
 
 
6.2 Vermögenshaushalt 
6.2.1 Kasseneinnahmereste (KER) 
 
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* Die bei der Umstellung der Doppikbereiche überführ ten Forderungen werden weiterhin in der kame- 
ralen Rechnung ausgewiesen. Da die Realisierung die ser Forderungen nicht mehr im kameralen 
                                                 
27   Die rechtlichen Voraussetzungen für eine nochmalige Übertragung der Mittel lagen in diesem Fall 
nicht vor. Im Rahmen der Prüfung wurde das Finanzdez ernat auf das Versehen hingewiesen. Nach 
Abwägung der Umstände verzichtet das Finanzdezernat auf eine Sperrung und gleichzeitige Neu- 
veranschlagung der Mittel in 2008.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4444  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Haushaltsteil nachgehalten wird, sind die in der Ja hresrechnung aufgeführten Beträge im Zeitraum 
von 2005 bis 2007 für die Darstellung der kameral bewirtschafteten Mittel zu bereinigen. 
 
Nach Abzug der in der kameralen Jahresrechnung ausg ewiesenen offenen Forde- 
rungen für die umgestellten Doppikbereiche (rd. 6,3  Mio. €) verbleiben im Jahr 2007 
Kasseneinnahmereste im Vermögenshaushalt i. H. v. r d. 1,4 Mio. €, die mit diesem 
Betrag geringfügig über dem Vorjahreswert (1,3 Mio. €) liegen. 
 
 
6.2.2 Kassenausgabereste (KAR) 
 
Im Haushaltsjahr 2007 entwickelten sich die Kassena usgabereste des Vermögens- 
haushaltes wie folgt: 
 
 
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*  In diesem Betrag sind Forderungen der umgestellten Doppikämter enthalten, die zwar im kameralen 
Haushaltsteil ausgewiesen, jedoch im doppischen Ber eich vereinnahmt werden (vgl. Kasseneinnah- 
mereste). 
 
Von den Forderungen waren verschiedene Einzelbeträg e bereits im doppischen Teil 
eingegangen bzw. wurden zwischenzeitlich abgesetzt (z. B. Forderung des Gebäu- 
demanagements über rd. 69 Tsd. €). Die kamerale Rec hnung weist diese Beträge 
jedoch weiterhin aus. Unter Berücksichtigung der zu  bereinigenden Beträge bestan- 
den nennenswerte offene Forderungen aus wieder einz uziehenden Überzahlungen, 
Erstattungen bzw. Rückforderungen zum Zeitpunkt der Prüfung somit nicht. 
 
 
Die Verwaltung wird die „roten“ Kassenausgabereste,  soweit noch nicht ge- 
schehen, unverzüglich einziehen bzw. ausräumen. 
 
 
 
6.2.3 Haushaltseinnahmereste (HER) 
 
Nach § 41 (2) GemHVO dürfen Haushaltseinnahmereste (H ER) u. a. für Einnahmen 
aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden. Vora ussetzung ist, dass der Ein- 
gang der Kredite im folgenden Jahr gesichert werden kann. 
 
 
Haushaltseinnahmereste wurden im Jahr 2007 nicht gebildet.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4455  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
6.2.4 Haushaltsausgabereste (HAR) 
 
Im Zuge der endgültigen Umstellung des Rechnungswes ens wurden in 2007 im Ver- 
mögenshaushalt keine kameralen Haushaltsausgaberest e gebildet. Die Mittel wur- 
den aus verfahrenstechnischen Gründen stattdessen im  NKF-Haushalt 2008 neu 
veranschlagt. Insgesamt sind Haushaltsmittel für In vestitionsmaßnahmen i. H. v. 
12,8 Mio. € aus dem ehemaligen Vermögenshaushalt wieder bereitgestellt worden. 
 
In den vorhergehenden 5 Jahren wurden folgende Haus haltsausgabereste im Ver- 
mögenshaushalt gebildet: 
 
 
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(Durchschnitt der Jahre 2002 - 2006:  27,0 Mio. €) 
 
 
Vergleicht man die Neuveranschlagung im Jahr 2008 i . H. v. 12,8 Mio. €
28  mit dem 
Durchschnittswert der gebildeten Haushaltsausgabere ste der Jahre 2002 bis 2006 
(27,0 Mio. €), stellt man fest, dass sie gegenüber dem Durchschnittswert der HAR 
der Vorjahre um 14,2 Mio. € geringer ausfallen (ent spricht - 52,6 %), was einer ins- 
gesamt restriktiven Restebildung gleich kommt. 
 
Der Verzicht auf die Ausweisung der Haushaltsausgab ereste in der letzten ka- 
meralen Rechnung wirkte sich verbessernd auf das Ja hresergebnis 29   2007 
aus. Die nunmehr im Rahmen des Systemwechsels gegeb ene und im Ver- 
gleich zu den Haushaltsresten der Vorjahre geringe Neuveranschlagung von 
12,8 Mio. € macht deutlich, dass die Haushaltsausga bereste der Vorjahre mit 
durchschnittlich 27,0 Mio. € nicht unbedingt der Re alität entsprachen, sondern 
mehr der finanztechnischen Steuerung dienten. 
 
 
Anders als in der Kameralistik wirken sich die über tragenen Aufwandsermächtigun- 
gen im NKF belastend in dem Jahr aus, in dem sie ta tsächlich getätigt werden (d. h. 
bei der Übertragung dann i. d. R. entsprechend im F olgejahr). Der Anreiz, möglichst 
hohe Reste aus noch vorhandenen Haushaltsmitteln zu  bilden und die damit verbun- 
denen Problemstellungen realitätsfremder Reste und Ansätze, entfallen künftig da- 
mit. 
 
                                                 
28   Darüber hinaus wurden Ermächtigungen im investiven Be reich des NKF-Haushalts (Teilfinanzplä- 
ne) i. H. v.  4,7 Mio. € übertragen, die hier nicht berücksichtigt werden. 
29  Im Kameralabschluss wirken sich Haushaltsausgabereste belastend auf das Jahresergebnis aus, da 
sie in dem Jahr zu finanzieren sind, in dem sie geb ildet werden. Im Jahr 2007 wurden der freien 
Rücklage rd. 10,6 Mio. € zugeführt, die im Wesentli chen der Neuveranschlagung der Reste in 2008 
dienen. Die Rücklagenzuführung 2007 hat ebenfalls e inen belastenden Effekt. Insofern wird die 
Entlastung der Jahresrechnung durch die fehlenden Ha ushaltsausgabereste um den Betrag von 
10,6 Mio. € relativiert.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4466  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
7 Doppelte Buchführung (Doppik) 
7.1 Allgemeines 
 
Dem Finanzbedarf der doppisch buchenden Aufgabenbereiche entsprechend wird im 
kameralen Haushaltsteil ein Zuschuss (Zahlung) an d ie umgestellten Ämter und Ein- 
richtungen ausgewiesen. Der Zuschuss unterscheidet sich nach der Verwendung der 
Haushaltsmittel für die laufende Verwaltungstätigke it (Verwaltungshaushalt) oder für 
Investitionen (Vermögenshaushalt). 
 
Dem gegenüber zeigt der doppische Haushaltsplanteil  die Leistungen der umgestell- 
ten Aufgabenbereiche sowie die mit der Leistungsers tellung einhergehenden Finanz- 
ströme. 
 
Zentrales Steuerungsinstrument im NKF sind der Erge bnisplan und die Ergebnis- 
rechnung. Die Ergebnisrechnung umfasst alle Aufwend ungen und Erträge, die sich 
aus der laufenden Aufgabenerfüllung ergeben. Gegenüb er der kameralen Rechnung 
wird der Ressourcenverbrauch vollständig und period engerecht erfasst. Neben den 
aufgabenbezogenen Aufwendungen und Erträgen werden im NKF Abschreibungen 
und Pensionsverpflichtungen veranschlagt.  
 
Die Ergebnisrechnung wird durch eine Finanzrechnung  ergänzt, in der neben den 
Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Ver waltungstätigkeit die Zahlun- 
gen aufgeführt werden, die aus der Investitionstätigkeit der Stadt Münster entstehen.  
 
Eine gesamtstädtische Eröffnungsbilanz zum 01.01.20 08 liegt in einer ersten Ent- 
wurfsfassung vor 
30 . Im Jahresabschluss 2007 beschränkt sich der Ausweis  von Ver- 
mögenswerten und Schulden auf die unmittelbar den u mgestellten Aufgabenberei- 
chen zuzurechnenden Positionen. 
 
 
7.2 Anteil des doppischen Haushaltes am Gesamthaush alt 
 
Mit der weiteren Umstellung der Haushaltsführung er höhte sich der Anteil des Fi- 
nanzvolumens, das nach den Vorschriften des NKF bew irtschaftet wird, in Relation 
zum Gesamthaushalt wie folgt: 
 
Kameraler Haushaltsteil Doppischer Haushaltsteil Anteile  Vorjahr  
	

	

612.491.409 Euro 
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45.944.165 Euro 
 
7,5 % 
 
2,7 % 

	

	

612.491.409 Euro 
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157.744.631 Euro 
 
25,8 % 
 
11,4 % 

	

132.653.617 Euro 
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36.732.211 Euro 
 
27,7 % 
 
15,8 % 


	

132.653.617 Euro 
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10.323.615 Euro 
 
7,8 % 
 
3,6 % 
 
Im Jahr 2007 hatten die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beispiels- 
weise einen Anteil am Haushaltsvolumen von rd. 25,8  %, während im Vorjahr der 
Anteil des doppischen Haushaltes bei rd. 11,4 % lag. 
 
                                                 
30  Vorlagen-Nr.: V/0189/2008, Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 (vorläufig)

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4477  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
7.3 Kamerale Zuschüsse an den doppischen Haushalt 
 
Im kameralen Haushalt der Stadt Münster wurden die Zuschüsse an die Budgets der 
doppisch buchenden Ämter und Einrichtungen einschli eßlich der Nachträge und ü- 
berplanmäßigen Ansatzänderungen i. H. v. 108.393.90 9 € veranschlagt. Tatsächlich 
wurden Zuschüsse an die doppisch buchenden Aufgaben bereiche wie folgt ausge- 
zahlt:  
 
Haushaltsansatz 31  
Verwaltungs- u. 
Vermögenshaush. 
einschl. Nachträge 
Überplanm. 
Ausgaben (+) 
Einsparungen 
(-) 
Kameraler 
Zuschuss 
Gesamt- 
ermächtigung 
 
Anordnungen 
2007 
 
Vorjahr 
Euro Euro Euro Euro Euro 
     
Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ 
50.648.540  - 13.241.060  37.407.480  28.701.742  33.612.107  
     
Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“    
2.410.190  - 58.480  2.351.710  2.378.567  0 
     
Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“   
35.970.200  - 4.362.070  31.608.130  25.826.099  0 
     
Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“   
11.562.220  85.884  11.648.104  11.076.399  7.165.251  
     
Produktbereich 08 „Sportförderung“    
10.375.970  1.340.438  11.716.408  7.864.302  0 
     
Produktbereich 13 „Natur- und Landschaftspflege“ 
Produktbereich 14 „Umweltschutz“ 
13.363.660  298.417  13.662.077  13.568.033  11.070.540  
     
Doppisch buchende Aufgabenbereiche – gesamt – 
124.330.780  - 15.936.871  108.393.909  89.415.142  51.847.898  
 
* Zuschüsse für die Produktbereiche 09 „Räumliche P lanung und Entwicklung, Geoinformationen“, 10 „Bauen und 
Wohnen“ sowie 12 „Verkehrsflächen und anlagen, ÖPNV“ wurden nicht separat gebildet, sondern sind in den vor- 
genannten Zuschüssen enthalten.  
 
Das AWR überprüfte die kameralen Zuschüsse durch ei nen Abgleich mit dem Fi- 
nanzbedarf der doppisch buchenden Aufgabenbereiche.  Hierbei ergaben sich Hin- 
weise, die für die Bewertung der kameralen Jahresrechnung von Bedeutung sind: 
 
• Im Bereich des Gebäudemanagements wurden laufende Au sgaben zur Bauunter- 
haltung durch Finanzmittel des Vermögenshaushaltes i. H. v. rd. 7,7 Mio. € finan- 
ziert . 
 
• Teile des gesamtstädtischen Unfallversicherungsbeit rages i. H. v. 514.403 € wur- 
den nicht im Rechnungsergebnis des kameralen Zuschu sses berücksichtigt. Sie 
wurden aus Finanzmitteln der doppisch buchenden Ämt er und Einrichtungen be- 
zahlt . 
 
• Im UA 0350 Liegenschaftsverwaltung weichen die kam eralen Rechnungsergeb- 
nisse von den doppischen Buchhaltungsergebnissen ab . Die Abweichung beträgt 
im Verwaltungshaushalt 700.903 € und im Vermögenshaushalt 676.065 €. 
 
                                                 
31   Aus Gründen der Übersichtlichkeit fasste das AWR die Zuschüsse aus dem Vermögenshaushalt 
und die Zuschüsse des Verwaltungshaushaltes in der nachfolgenden Übersicht zusammen.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4488  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
• Das kamerale Rechnungsergebnis des UA 5800 Parkanl agen und öffentliche 
Grünflächen umfasst nicht das Ergebnis der Friedhöfe , so dass das kamerale 
Rechnungsergebnis um 78.216,48 € zu positiv ausfällt. 
 
Wie im Vorjahr wurden auch im Jahr 2007 gegenüber d er Haushaltsplanung deutlich 
niedrigere Zuschüsse für die doppisch buchenden Auf gabenbereiche erforderlich. 
Die tatsächlichen Zahlungen in die Budgets und Einr ichtungen beliefen sich auf 
89.415.142 € und lagen damit um 18.978.767 € unterh alb der fortgeschriebenen Pla- 
nung. Die Minderausgaben sind im Wesentlichen auf niedrigere Ausgaben für Grund- 
stücksankäufe sowie geringere Investitionen im Bere ich der Sportentwicklung, Sport- 
anlagen, Sportstätten und Bäder sowie der Schulträgeraufgaben zurückzuführen. 
 
Weitere Minderausgaben werden bei einer Gegenüberste llung der kameralen Zu- 
schüsse mit dem durch die Finanzrechnung der doppis ch buchenden Ämter und Ein- 
richtungen nachgewiesenen Finanzmittelverbrauch deutlich:  
 
Haushaltsjahr 2007 Euro 
Kameraler Zuschuss  89.415.142 
Finanzmittelverbrauch lt. NKF-Finanzrechnung  
0 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 
0 Saldo aus Investitionstätigkeit 
 
111.800.466 
- 26.408.596  
 
 
85.391.870 
Einsparungen im NKF-Haushalt  4.023.272 
 
 
7.4 Ergebnisrechnung 
 
Die Leistungen der doppisch buchenden Ämter und Ein richtungen führten im Jahr 
2007 zu folgenden Aufwendungen und Erträgen. Zu Ver gleichszwecken wurden dem 
Jahresergebnis der Haushaltsplan und der Vorjahreswert gegenübergestellt:  
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
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* Bugdet lt. Haushaltsplan zzgl. / abzgl. der Veränder ungen durch den Nachtragshaushalt sowie 
über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung bzw. durch Mittelumsetzungen 
 
Im Jahr 2007 verbuchte die Stadt Münster im doppisc hen Haushaltsteil Erträge 
i. H. v. 59.087.473 €. Diesen Erträgen standen Aufw endungen i. H. v. 184.056.316 € 
gegenüber, so dass sich unter Berücksichtigung von Finanzerträgen i. H. v. 
197.793 € eine Unterdeckung von 
- 124.771.050 € errechnet. Der Kostendeckungs- 
grad aller bereits auf NKF umgestellten Aufgabenbereiche betrug im Jahr 2007 damit 
rd. 32,2 %. 
 
Gegenüber den Planwerten verbesserte sich das Jahres ergebnis 2007 um 
19.231.860 € (13,4 %), weil die Erträge mit 16.753.840 € (39,6 %) über dem Planwert 
lagen und die geplanten Aufwendungen um 2.461.637 €  (1,3 %) unterschritten wur- 
den. Daneben kam es zu einem etwas besseren Finanzergebnis. Es lag um 15.383 € 
(8,5 %) über den Erwartungen. 
 
Innerhalb der einzelnen Aufgabenbereiche kam es zu folgenden Planabweichungen:  
 
Produkgruppe /  
             Produktbereich 
Budget 
Euro 
Ergebnis 
Euro 
Abweichung 
    Euro           %  
Geschäftsführung für politische Gremien,  
Städtepartnerschaften 
0! 0!! 		 		
OBM, BM, Verwaltungsführung 0! 0   
	 	
Gleichstellung v. Frau und Mann 0  0! 		 		
Personal- u. Schwerbehindertenvertretung 0!   0   	 	
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 0! 0! !  		 		
Public Relations 0! 0 	 
	
Personal- und Organisationsmanagement 0  0   	 	
Zentrale Dienste 0 0 !  		 		
Recht 0 ! 0 	 	
Immobilienmanagement 0!  ! 	 
	
Gebäudemanagement 0 ! 0 ! 

	 	
PB 01 - Summe Innere Verwaltung  .%%)$#)'# .&#$($$%+ * )
   	 	
Ordnungsrechtliche Angelegenheiten 0 0  	 	
Gewerberechtliche Angelegenheiten !  		 	
	
Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten       		 		
Ausländerangelegenheiten 0! 0 


	 	
Statistik 0    0! 	
	 	
	
PB 02 – Summe Sicherheit und Ordnung '(-(+%( '$%&,+- '(* )
   	 	
Leistungen für Schulen 0  0 	
	 		
Zentrale Leistungen für Schüler/-innen und am 
Schulwesen Beteiligte 
0 0 
	 	
PB 03 - Summe Schulträgeraufgaben .#)#-(,#' .#-%%)$&+ ** )
  

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  5500  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Produkgruppe /  
             Produktbereich 
Budget 
Euro 
Ergebnis 
Euro 
Abweichung 
    Euro           %  
Kulturmanagement / -förderung 0 !  0  ! 
	 
	
Geschichtsort Villa ten Hompel 0!  0   
	 	
Volkshochschule 0  0 ! 	 
	
Westfäl. Schule für Musik und  
Förderung Stadtteilmusikschulen 
0 0 	 	
Stadtbücherei u. Stadteilbüchereien 0  0  !! 	 
	
Stadtmuseum 0! 0!  
	 	
Stadtarchiv 0 !! 0  	
	 		
PB 04 - Summe Kultur und Wissenschaft .''-#+$,# .'',$##(#  )
   	 	
Sportentwicklung, Sportanlagen und –
sportstätten 
0  0    		 			
Bäder 0  0   

	 	
PB 08 - Sportentwicklung, Sportanlagen 
  und  Sportstätten .&(,&,$' .&+&)'&, '' )
   	 	
PB 09 - Räumliche Planung und  Ent- 
wicklung, Geoinformationen .(##(()) .(##$+&( (' )
   	 	
PB 10 - Denkmalpflege und Denkmal- 
schutz 
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PB 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, 
 ÖPNV 
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Grün- und Freiflächen 0  0!  	 	
Friedhöfe 0 0 	 	
Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz 0 0 	 	
Wald- und Forstwirtschaft 0 ! 0 		 		
PB 13 - Summe Natur- und Landschafts- 
pflege .'(())%,( .'$%%'+(' ' ()'
   	 	
PB 14 - Übergreifender Umweltschutz .'%',%)( .'&)'+,,  )
   	 	
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* Budgetveränderungen durch den Nachtragshaushalt sowi e über- und außerplanmäßige Mittelbe- 
reitstellungen oder durch Mittelumsetzungen, die zzt. aus buchtungstechnischen Gründen nicht oh- 
ne erheblichen Aufwand nach den einzelnen Produktgruppen ausgewertet werden können (vgl. Ta- 
belle unter Ziffer 7.7 – Ergebnisrechnung). 
 
Die Ergebnisverbesserung im Bereich der doppisch bu chenden Ämter und Einrich- 
tungen ist im Wesentlichen durch einen besseren Abs chluss des Gebäudemanage- 
ments (+ 5.400.085 €) und des Immobilienmanagements (+ 10.044.884 €) in der Pro- 
duktgruppe 01 sowie durch nicht geplante Zuwendunge n für die Unterhaltung von 
Grün- und Freiflächen erklärt (PB 13). 
 
 
7.5 Vermögensübersicht  
 
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages für d ie doppisch buchenden Ämter 
und Einrichtungen errechnen sich das Vermögen und d ie Schulden der Stadt Müns- 
ter zum 31.12.2007 wie folgt:

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  5511  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 

	
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Mit der sukzessiven Umstellung der Haushaltsführung  in der Stadt Münster erhöhte 
sich das in die Bilanz eingebrachte Vermögen von 58.138.067 € auf 1.420.835.312 €. 
Gleichzeitig erhöhten sich die Sonderposten, Rückste llungen, Verbindlichkeiten und 
Rechnungsabgrenzungsposten von 44.999.409 € auf 321.753.096 €. 
 
In Folge der höheren Vermögens- und Schuldenpositionen stieg das zum 31.12.2007 
bilanzierte Eigenkapital der Stadt Münster von 13.138.658 € auf 1.099.082.216 €. 
 
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Doppik-Abschluss den 
Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NK F) und der Haus- 
haltssatzung der Stadt Münster entsprechend aufgest ellt und abgeschlossen 
wurde. 
Die Jahresabschlussübersichten wurden sachgerecht a us der Buchhaltung 
entwickelt und geben ein zutreffendes Bild der Wirt schaftslage. Eine stichpro- 
benweise Überprüfung der Buchhaltung im Rahmen von Vorprüfungen ließ er- 
kennen, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhalt ung bei der Auf- 
zeichnung der Geschäftsvorfälle eingehalten wurden.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  5522  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
8 Kostenrechnende Einrichtungen 
 
Bei den kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Mü nster prüft das Amt für Wirt- 
schaftlichkeitsprüfung und Revision entsprechend de m Auftrag des Rates (Rech- 
nungsprüfungsausschuss) jährlich die Gebührenabrechn ungen. Dies betrifft auch die 
Straßenreinigungsgebühren sowie die Abfallgebühren, die von der eigenbetriebsähn- 
lichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) berechnet werden. 
 
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Zum Prüfungszeitpunkt waren alle Betriebsabrechnung en des Jahres 2007 fertig 
gestellt. 
 
Die auf der Grundlage der Kameralistik erstellten Be triebsabrechnungen weisen für 
die jeweiligen Unterabschnitte folgende Betriebsergebnisse aus: 
 
 

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Die Betriebsergebnisse der kostenrechnenden Einrich tungen differieren von den in 
den Unterabschnitten ausgewiesenen Werten der Jahre srechnung. Dies ist darauf 
zurückzuführen, dass in der Jahresrechnung Einnahme n und Ausgaben enthalten 
sind, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der eigentlichen Betriebstätig- 
keit der kostenrechnenden Einrichtung stehen bzw. einem anderen Abrechnungszeit- 
                                                 
32  im Sinne des § 12 der GemHVO 
33  Eigenleistungen, wie z. B. Ingenieurleistungen bei Kan albaumaßnahmen, sind in den Personalkos- 
ten enthalten und werden zwecks Aktivierung ermittelt und abgezogen. Die Kosten werden über die 
periodischen Abschreibungen erfasst.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  5533  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
raum zuzuordnen sind. In der Betriebsabrechnung wer den solche Beträge über Ein- 
und Ausgliederungen abgegrenzt. 
 
 
Rettungsdienst (UA 1600) 
 
 
Der im Jahr 2007 erzielte Überschuss von 394.833 € lag im Vergleich zur Gebühren- 
bedarfsberechnung um 17,7 Tsd. € über den Planwerte n. Die Kalkulationen für die 
Jahre 2006 und 2007 weisen eine Kostenüberdeckung a us, um die negativen Ergeb- 
nisse der Vorjahre auszugleichen. 
 
 
Gewässerunterhaltung (UA 6900) 
 
 
Die über die Betriebsabrechnung 2007 nachgewiesenen  Gewässergebühren lagen 
im Vergleich zur Gebührenbedarfsberechnung um 82.978  € (18,6 %) unterhalb der 
Planwerte. Aufgrund eines richterlichen Hinweises w urde der Gebührenmaßstab in 
der Gewässergebührensatzung zum Jahr 2007 geändert u nd die Flächenanteile als 
Maßstab für die Gebührenermittlung durch eine Selbst auskunft der Grundstücksei- 
gentümer ermittelt bzw. die Vorjahreswerte angesetz t. Die Nachkalkulation der Ge- 
wässergebühr zeigt gegenüber der Gebührenbedarfsbere chnung eine Verringerung 
der Gesamtfläche auf, wodurch sich die Gebühreneinnah men reduzierten. Teilweise 
kompensiert wurden diese Mindereinnahmen durch geri ngere Kosten von 43.063 € 
(5,6 %). 
 
 
Abwasserbeseitigung (UA 7000) 
 
 
Die Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung weist fü r das Jahr 2007 unter Berück- 
sichtigung einer Rücklagenentnahme von 178.140 € ei nen Überschuss 
i. H. v. 1.255.176 € aus, der der entsprechenden So nderausgleichsrücklage zuzufüh- 
ren ist. 
 
Der Überschuss erklärt sich im Wesentlichen dadurch , dass die tatsächlichen Kosten 
für die Unterhaltung der Abwasseranlagen den Planan satz um 1.225.278 € 
(34,3 %) unterschritten. Während die Gebührenbedarfs berechnung Unterhaltungs- 
kosten von 3.570.000 € vorsah, betrugen die tatsächlichen Kosten 2.344.722 €.  
 
 
Die bereits auf Grundlage des NKF ermittelten betrie bswirtschaftlichen Ergebnisse 
werden in der nachfolgenden Übersicht in komprimierter Form dargestellt: 
 
 
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Marktwesen (Produktgruppe 0202)  
 
Die Betriebsabrechnung Marktwesen weist für das Jah r 2007 ein negatives Ergebnis 
von - 11.683 € aus. Die Marktstandsgebühren blieben um 18.471 € u nter dem ge- 
planten Ansatz in der Gebührenbedarfsberechnung, wei l zahlreiche Marktstände 
gekündigt wurden, die nicht sofort wieder neu vergeben werden konnten.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  5544  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
Send (Produktgruppe 0202)  
 
Im Bereich Sendwesen konnte im Jahr 2007 ein positi ves Ergebnis i. H. v. 33.845 € 
erzielt werden. Gegenüber dem Vorjahr ( - 3.758 €) verbesserte sich damit das Er- 
gebnis um 37.603 €. 
 
 
Friedhöfe (Produktgruppe 1302) 
 
 
Während im Jahr 2006 die Betriebsabrechnung noch ei nen leichten Überschuss von 
9.083 € auswies, schloss das Jahr 2007 mit einem ne gativen Ergebnis von 
- 85.734 € ab. Der Fehlbetrag ist zum einen durch die gesunke nen Gebührenein- 
nahmen im Bereich der Bestattungen und Beisetzungen  begründet, zum anderen 
durch höhere Gebäudekosten. 
 
Aufgrund der Ergebnisse der Gebührenrechnung 2006 wu rden neue Friedhofsge- 
bühren kalkuliert. Die neuen Gebührensätze gelten seit dem 01.04.2008. 
 
 
Kriegsgräber (Produktgruppe 1302) 
 
 
Die Zuweisungen des Landes für die Kriegsgräber i. H. v. insgesamt 58.845 € 
(63.113 €) lagen im Jahr 2007 (2006)  um 11.349 € ( 2.071 €) über den tatsächlichen 
Pflegekosten.  
 
 
Unabhängig von noch ausstehenden Prüfungen der kostenrechnenden Einrich- 
tungen kann bestätigt werden, dass sich bei der Prü fung der Jahresrechnung 
2007 hinsichtlich der Abwicklung im kameralen Haush alt bzw. im Doppikbe- 
reich keine Feststellungen oder Hinweise ergeben haben. 
 
 
9 Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen 
 
Der bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des W irtschaftsjahres von der 
Werkleitung aufzustellende Jahresabschluss mit dem Lagebericht und der Erfolgs- 
übersicht wird von den Wirtschaftsprüfungsgesellsch aften geprüft. Die drei eigenbe- 
triebsähnlichen Einrichtungen der Stadt (Abfallwirt schaftsbetriebe der Stadt Münster, 
Münster Marketing und die citeq) sind deshalb nicht  Gegenstand der Prüfung der 
Jahresrechnung. 
 
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolg sübersicht sind zusammen mit 
dem Prüfungsergebnis über den Oberbürgermeister dem Werksausschuss vorzule- 
gen. Danach wird der Jahresabschluss vom Rat der St adt Münster festgestellt. Er 
entscheidet auch über die Verwendung des Ergebnisses. 
 
Weil die Verwendung Einfluss auf die Jahresrechnung  hat, wurden die eigenbe- 
triebsähnlichen Einrichtungen in die Betrachtung des Abschlusses einbezogen. 
 
Für das Jahr 2007 liegen folgende Ergebnisse der ei genbetriebsähnlichen Einrich- 
tungen vor:

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  5555  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
 

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Münster Marketing  
 
Nach dem negativen Ergebnis des Jahres 2006 ( - 39.374 €) erzielte Münster Marke- 
ting im Jahr 2007 einen Jahresüberschuss i. H. v. 9 2.312 €. Der Überschuss erklärt 
sich dadurch, dass die tatsächlichen Erträge mit 3. 444.825 € um 217.045 € höher 
ausfielen als geplant. 
 
 
citeq 
 
 
Das Betriebsergebnis der citeq ist von 2.554.167 € im Jahr 2006 um 777.936 € 
(30,5 %) auf 1.776.231 € im Jahr 2007 gesunken. Die  Aufwendungen erhöhten sich 
bei der citeq gegenüber dem Vorjahr um 1.077.499 € auf insgesamt 18.585.610 €. 
 
 
AWM  
 
Der von den AWM im Jahr 2007 erzielte Jahresübersch uss beträgt 496.279 €. Insbe- 
sondere die Aufwendungen mit 46.187.020 € blieben u m 533.980 € unter den ge- 
planten Aufwendungen von 46.721.000 €. 
 
 
 
Die Überschüsse des Jahres 2006 sind korrekt und en tsprechend den Be- 
schlüssen des Rates in den Haushalt 2007 eingefloss en bzw. in die Rücklagen 
eingestellt. 
Soweit noch nicht erfolgt, wird über die Verwendung  der Überschüsse 2007 im 
laufenden Haushaltsjahr entschieden. 
 
 
10 Zusammenfassung / Fazit 
 
Für die Stadt Münster liegt in 2007 der letzte Gesam tabschluss auf Basis des kame- 
ralen Rechnungswesens vor. Auf Grund des vollständig en Wechsels der Buchungs- 
systematik sind Vergleiche mit Vorjahren sowie ein Ausblick nur eingeschränkt mög- 
lich. 
 
Die Jahresrechnung 2007 der Stadt Münster schließt inklusive des doppischen Teils 
in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ab. Unter Be rücksichtigung der Verände- 
rungen durch den Nachtragshaushalt konnte der Verwa ltungshaushalt im Jahr 2007

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  5566  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
unabhängig vom Systemwechsel des Rechnungswesens we itestgehend planmäßig 
abgewickelt werden. Der Vermögenshaushalt des Jahre s 2007 wurde durch eine 
Zuführung an die allgemeine Rücklage i. H. v. 17,3 Mio. €34  ausgeglichen. 
 
Nach einem überragenden Ergebnis im Jahr 2006 enttä uscht der aktuelle Abschluss 
aus Sicht der städtischen Finanzen alle Beteiligten . Mit einem Fehlbetrag im Verwal- 
tungshaushalt von rd. 42,9 Mio. € knüpft das Ergebn is des Jahres 2007 wieder an 
die fünf defizitären Vorjahre (2001 bis 2005) an. N eben der Schulpauschale von 
4,5 Mio. € und einer Entnahme aus der allgemeinen R ücklage (6,2 Mio. €) mussten 
Verkaufserlöse vom Vermögenshaushalt (32,2 Mio. €) zur Deckung der konsumtiven 
Ausgaben herangezogen werden. 
 
Die erforderlichen Zuführungen zum Verwaltungshaush alt und der damit verbundene 
Vermögensverzehr der Jahre 2001 bis 2005 haben sich  damit fortgesetzt. In der 
Summe wurden in den Jahren von 2001 bis 2007 insges amt 211,2 Mio. € des städti- 
schen Vermögens für konsumtive Zwecke verbraucht. 
 
Dem Vermögenshaushalt führte der Verwaltungshaushal t nach einer Pause in 2006 
zum sechsten Mal nur die gesetzlich vorgeschriebene  Pflichtzuführung zu 
(21,3 Mio. €). Anzumerken ist, dass sich die Pflich tzuführung in den letzten 7 Jahren 
in Verbindung mit steigenden Kreditaufnahmen annähe rnd verdoppelte (+ 93,6 %). 
Dies schränkte den finanziellen Spielraum im Verwaltungshaushalt weiter ein. 
 
Nach dem außergewöhnlichen Jahr 2006 (höchste Gewerb esteuereinnahmen und 
höchste Rücklagenzuführung seit Aufzeichnung) hat s ich die Finanzsituation der 
Stadt im Jahr 2007 wieder deutlich verschlechtert. Die Eigenfinanzierungskraft des 
Vermögenshaushaltes wurde durch die hohe Zuführung aus Verkaufserlösen an den 
Verwaltungshaushalt geschwächt, was sich letztlich im höheren Kreditbedarf wider- 
spiegelt. 
 
Die Einnahmen des Jahres 2006 konnten erwartungsgem äß in 2007 nicht erzielt 
werden. So schlossen die Haupteinnahmequellen der S tadt – Steuern und steuer- 
ähnliche Einnahmen – mit einem Überschuss von 351,6  Mio. € und damit um 
58,8 Mio. € unter denen des Vorjahres ab. Trotz die ser signifikanten Verringerung ist 
das Ergebnis des Jahres 2007 in diesem Bereich nicht als schlecht zu bezeichnen. In 
einem 10-Jahresvergleich wurde in 2007 das zweitbes te Ergebnis erzielt und beweg- 
te sich damit auf dem recht hohen Niveau des Jahres  1998. Die Einnahmen reichten 
trotzdem nicht aus, das Ergebnis positiv zu beeinfl ussen und den Finanzstatus der 
Stadt nachhaltig zu verbessern. 
 
Dies belegen auch folgende Indikatoren: 
 
 21 defizitäre Jahre in Folge führten zu kumulierte n Gesamtschulden von 
722,3 Mio. €. 
 Bei der Stadt beläuft sich die Steigerung der Neuv erschuldung in 2007 auf 
3,4 % bzw. 23,6 Mio. €. (Die kommunale Verschuldung  verringerte sich im 
Durchschnitt um 1,3 %; mit Kassenkrediten ist eine Erhöhung um 1,3 % zu re- 
gistrieren.) 
 Die den Haushaltsausgleich belastenden Zinsaufwend ungen erhöhten sich um 
2,2 Mio. € (+ 8,4 %) auf einen Rekordstand von 28,7 Mio. €. 
                                                 
34  Unter Berücksichtigung der ebenfalls erforderlichen Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 
zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verbleibt ein  Überschuss von rd. 10,6 Mio. €. Diese 
Mittel dienen der Finanzierung der umstellungsbedin gt in 2007 nicht gebildeten Reste im Vermö- 
genshaushalt, die in 2008 neu veranschlagt wurden.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  5577  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 Das Verhältnis zwischen Kreditaufnahme und Investi tionsausgaben erhöhte 
sich auf 81,8 %. Der Kreditrahmen wurde damit nahezu ausgeschöpft. 
 Trotz intensiver Konsolidierungsbemühungen der Verw altung auf der Ausga- 
benseite stieg der Aufwand – beispielsweise im Sozi albereich – kontinuierlich 
an. Dies macht aber auch deutlich, dass die Einflus smöglichkeiten der Stadt 
auf manche, weitestgehend fremdbestimmten Ausgaben sehr gering sind.  
 
 
Eine positive Entwicklung erkennt der Rechnungsprüf ungsausschuss lediglich darin, 
dass die durchschnittliche Tagesaufnahme von Kassen krediten trotz der vergleichs- 
weise schlechteren Haushaltslage im Jahr 2007 auf 5 ,1 Mio. € sank (Vorjahr 
9,9 Mio. €). 
 
 
Der Haushaltsausgleich ist aber auch nach der Umste llung des Rechnungswesens 
und unter den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzm anagements gefährdet. 
Dafür spricht z. B, dass nach den Plandaten für 200 8 und unter Berücksichtigung der 
aktuellen Entwicklungen der Finanzen im ersten Jahr  von der in der Eröffnungsbilanz 
ausgewiesenen Ausgleichsrücklage i. H. v. 139,7 Mio . € voraussichtlich bereits 
25,2 % bzw. 35,2 Mio. € aufgezehrt werden. Zudem si nd nach den Plandaten für die 
Jahre 2008 bis 2010 weitere Nettoneuverschuldungen (+ 64,8 Mio. €) vorgesehen. 
Eine dringend notwendige Entschuldung ist erst ab dem Jahr 2011 eingeplant. 
 
Auch im kommenden Jahr ist der Haushaltsausgleich v on den risikobehafteten Steu- 
ereinnahmen abhängig. Dabei ist zu berücksichtigen,  dass sich nach den allgemei- 
nen Konjunkturdaten die Dynamik des konjunkturellen  Aufschwungs verlangsamt. 
Zum Teil sind bereits Tendenzen eines Abschwunges ersichtlich 
35 .  
 
Auf der Basis der Jahresrechnung 2007 i. V. m. dem Haushaltsplan für das Jahr 
2008 kommt der Rechnungsprüfungsausschuss deshalb z u dem Schluss, dass die 
Bemühungen um eine Konsolidierung in den nächsten Jahren konsequent fortgesetzt 
werden müssen. 
 
Die Ausschussmitglieder sind einvernehmlich der Auf fassung, dass es nur auf die- 
sem Weg gelingen kann, die Neuverschuldung zurückzu führen, mit dem Ziel, die mit 
dem Schuldendienst verbundenen erheblichen und aufg rund der Entwicklungen am 
Kapitalmarkt durch steigende Zinsen weiter zunehmen den Belastungen des städti- 
schen Haushaltes auf ein wirtschaftlich vertretbare s Maß zu beschränken (für Zinsen 
sind gegenwärtig pro Tag rd. 87,6 Tsd. € aufzuwenden).  
 
Nur so kann auf Dauer wieder ein größerer finanziel ler Handlungsspielraum herge- 
stellt und ein Haushaltssicherungskonzept abgewehrt werden. 
 
                                                 
35   Vgl. Westfälische Nachrichten vom 04.08.2008: „Expert en warnen vor Auftragsmangel am Jahres- 
ende“; Leiter des Ifo-Institutes: „Im Winter ist der Aufschwung definitiv vorbei“

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000077  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  5588  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00  00 Nr. 23/08 
 
11 Schlussbemerkungen 
 
Gestützt auf die Ausführungen in diesem Schlussberic ht kann nach pflichtgemäßer 
Prüfung der Jahresrechnung 2007 sowie der dieser Re chnung zugrunde liegenden 
Bücher und Belege einschließlich des Abschlusses de r doppischen Buchführung 
nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanageme nts bestätigt werden, 
dass 
 
 die Jahresrechnung die namens der Stadt eingegange nen Geldgeschäfte wie- 
dergibt und 
 die Einnahme- und Auszahlungsanordnungen den geset zlichen und sonstigen 
Vorschriften, dem städtischen Haushaltsplan sowie d en weiteren Beschlüssen 
des Rates entsprechen. 
 
 
 
Feststellungen, die dem Beschluss über die Jahresre chnung 2007 sowie 
einer Entlastung durch den Rat der Stadt entgegenst ehen würden, ha- 
ben sich bei der Prüfung nicht ergeben. 
 
Gegen die Erteilung der Entlastung durch den Rat ge m. § 94 GO NRW 
für das Haushaltsjahr 2007 sind daher Bedenken nicht vorzubringen. 
 
 
 
 
 
 
Münster, den 28.08.2008

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 - allgemeiner Berichtsband - Anlage 
 Seite 1 
 
 
Prüfungen des 
Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision im Jahre 2007 
Organisations-
kennziffer Organisationseinheit Prüfungsbereich 
00000 Gemeindeorgane Prüfung der Jahresrechnung 200 6 
-allgemeiner Berichtsband- 
00410 Gemeindeorgane Städt. Einrichtung Villa ten H ompel 
00522 Gemeindeorgane Altenzentrum Klarastift gGmbH 
Abrechnung und Einzug von Heimentgel- 
ten für Leistungen im Bereich der stationä- 
ren Pflege 
01000 Amt des Rates und des Oberbürger- 
meisters 
Aufgaben des Amtes 
10011 Personal- und Organisationsamt Abteilung: Per sonalbetreuung 
Visaprüfung Beihilfe 
10020 Personal- und Organisationsamt Fachstellen: Pe rsonalwesen, Betreuung, 
Einsatz, Recht – Sachgebiete: 
Besoldung, Versorgung, soziale Angele- 
genheiten 
10120 Personal- und Organisationsamt Festsetzung der  Entgelte für Beschäftigte 
10210 Personal- und Organisationsamt Fachstelle: Ver gabe- und Beschaffungs- 
wesen, Mobilitätsmanagement 
10250 Personal- und Organisationsamt Städt. Kantine nbetriebe 
Geschäftsjahr 2006 
13000 Presse- und Informationsamt Aufgaben des Amte s 
17000 Frauenbüro Aufgaben des Amtes 
18100 citeq Erfolgsrechnung der Produkte 
20027 Amt für Finanzen und Beteiligungen Betätigung der Stadt Münster als Gesell- 
schafterin in wirtschaftlichen Unternehmen  
Technologiepark Münster 
Technologieförderung Münster 
20200 Amt für Finanzen und Beteiligungen Unvermutete  Kassenprüfung 2007 
Prüfung des Personenkontenabschlusses 
2006 
20400 Amt für Finanzen und Beteiligungen Abteilung  4 
Gewerbe- Vergnügungs- und Jagdsteuer 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 - allgemeiner Berichtsband - Anlage 
 Seite 2 
  
  
Organisations-
kennziffer Organisationseinheit Prüfungsbereich 
23140 Amt für Liegenschaften Fachstelle: Bestandsfüh rung 
32110 Ordnungsamt Allgemeine Ordnungsverwaltung 
32120 Ordnungsamt Kfz-Zulassungsstelle, Fahrerlaubnis se, 
Fahrschulen 
32120 Ordnungsamt Betriebsabrechnung 2006 der koste n- 
rechnenden Einrichtung „Marktwesen“ 
36000 Amt für Ausländerangelegenheiten Aufgaben des  Amtes 
37010 Feuerwehr UA 1300 „Feuerschutz“ 
UA 1400 „Katastrophenschutz“ 
39000 Veterinär- und Lebensmittelüber-
wachungsamt 
Aufgaben des Amtes 
40200 Amt für Schule und Weiterbildung Abteilung 2 
Personal- und Schülerangelegenheiten 
41000 Kulturamt NKF-Umstellung im Hinblick auf die Eröff- 
nungsbilanz 2008 
41011 Kulturamt Dem Kulturamt zugeordneten städt. B ür- 
ger- und Gemeinschaftshäuser 
- Stadtteilkulturarbeit - 
45000 Stadtmuseum Stadtmuseum und Kulturamt 
Haus Rüschhaus 
46000 Städtische Bühnen Spielzeit 2005 / 2006 
46000 Städtische Bühnen Spielzeit 2006 / 2007 
50220 Sozialamt Abteilung 2 
Fachstelle Asylbewerber/innen, Kontin- 
gentflüchtlinge / De-facto-Flüchtlinge und 
Hilfe für soziale Betreuung 
50230 Sozialamt Abteilung 2 
Hilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe 
für Flüchtlinge, Wohnraumversorgung, 
Fachstelle Wohnraumversorgung 
50310 Sozialamt Abteilung 3 
Sozialhilfe nach SGB XII 
Fachstellen „Nord-Ost“ und „Süd-West“ 
51200 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien 
Fachwerk Gievenbeck einschl. der Ange- 
bote im Multifunktionshaus „La Vie“ 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 - allgemeiner Berichtsband - Anlage 
 Seite 3 
 
 
Organisations-
kennziffer Organisationseinheit Prüfungsbereich 
51200 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien 
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Ju- 
gendsozialarbeit 
Stadtteileinrichtung  „Lorenz Süd“ einschl. 
Begegnungshaus „37 
o“ 
51270 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien 
Fachstelle Drogenberatung 
51500 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien 
Abteilung 5 
Controlling und zentraler Service 
52200 Sportamt Kostenrechnende Einrichtung „Bäder“ 
61000 Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla- 
nung, Verkehrsplanung 
Aufgaben des Amtes 
64100 Amt für Wohnungswesen Abteilung Wohngeld, per sönliche Wohnhil- 
fen, Wohnungsaufsicht preisgebundener 
Wohnungen, zentrale Dienste 
65200 Amt für Gebäudemanagement 
(jetzt Amt für Immobilienmanagement) 
Abteilung 4 
Gebäudetechnik 
66121 Tiefbauamt Betriebsabrechnung 2006 der kostenr ech- 
nenden Einrichtung UA 7000 Abwasserbe- 
seitigung / -gebühren und UA 6900 Ge- 
wässerunterhaltung / -gebühren 
66200 Tiefbauamt Abteilung 2 Straßen- und Brückenbau 
67400 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betriebs abrechnung 2006 der kostenrech- 
nenden Einrichtung „Friedhöfe“ 
70000 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Gebührenber echnungen 2006 
80000 Münster Marketing Einbindung in die gesamtstä dtische Um- 
stellung der Haushaltsführung auf NKF 
90000 Stadtverwaltung Untersuchung des Kraftstoffbe darfs und 
–einkaufs für den Fuhrpark der Stadt 
Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 23/08

Beratungsverlauf (3)

23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2008 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.09.2008 Rat
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße 10

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0725/2008
Typ
Vorlagen
Datum
02.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37