3710/2021
Bürgereingabe nach § 24 GO - „Petition von Gotland e.V.“ - Aktenzeichen 194/21 B
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Anlage 3 - Luftbild
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Anlage 3 Luftbild Mittelpunkt: 355848, 5642847 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 09.11.2021Seite 1 / 1
Anlage 1 - Bürgereingabe der Petent*innen
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Anlage 1
Anlage 5 - Auszug aus der Niederschrift der BV Innenstadt vom 27. Januar 2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 09.02.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung der Bezirksvertret ung Innenstadt vom 27.01.2022 öffentlich 1.1 Aktueller Sachstand zur Kita Gotland, Antrag Grüne - verschoben auf Wunsch der Fachverwaltung in der Sitzung der BV 1 am 02.12.2021 beraten mit 4.5 Bürgereingabe nach § 24 GO - „Petition von Gotland e.V.“ - Aktenzei- chen 194/21 B 3710/2021 Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, betont, dass die Bezirksvertretung Innenstadt weit vorausschauend einen Beschluss für den Erhalt des Gebäudes Kita Gotland und eine gemeinnützige Nutzung im Sinne des Stifters durch einen geeigneten Bewerber ge- fasst habe. Die Petentinnen führen aus, dass die Kita Gotland als Geschenk Schwedens an die Stadt Köln nach dem zweiten Weltkrieg ein Beispiel großzügiger humanitärer Hilfe sei und damit ein Stück Stadtgeschichte, die nicht abgerissen und vernichtet werden dürfe. Der Verein Gotland e.V. habe sich gegründet, um das Gebäude zu sichern und im Geiste der schwedischen Gründer neu zu beleben. Der Verein möchte einen geschützten und öffentlich zugängigen Ort schaffen, einen Nachbarschaftstreff der nicht kommerziell, sondern sozial genutzt werde. Dafür habe man bereits 40 Mitstrei- ter gefunden, die sich für 12 Monate ehrenamtlich engagieren und verschiedene An- gebote machen wollen. Auf die mehrfachen Anfragen bezügliche der Unterhaltungs- kosten für das Gebäude, habe der Verein von der Verwaltung bisher keine Auskunft erhalten. Daher wurden die Kosten lediglich geschätzt. Der Unterhalt könne für ein Jahr aus Privatmitteln gewährleistet werden. Ein langfristiges Finanzierungskonzept könne erst erstellt werden, wenn belastbare Zahlen der Stadt über Unterhalt und Sa- nierung vorliegen, z. B. in Form einer Ausschreibung. Das vorrangige Ziel des Ver- eins sei, den drohenden Abriss der Kita Gotland abzuwenden. Über die Intranspa- renz und Nichtkommunikation der Verwaltung zum Verfahren mit dem Umgang einer städtischen Immobilie sei man verwundert. Der Verein wünsche sich ein transparen- tes und klar kommuniziertes Vergabeverfahren sowie die Möglichkeit der Teilnahme. Er befürchtet, dass das Holzhaus durch ein langwieriges Vergabeverfahren Schaden nehmen könne, weil es nicht beheizt und belüftet werde. Mit der Petition mit 1522 Unterschriften bewerbe sich der Verein Gotland e.V. für eine Interimsnutzung, für die seit 2021 keine Nutzungsänderung mehr notwendig sei, um das Gebäude bis zu ei- ner Ausschreibung, an der man sich gerne beteilige, zu pflegen. Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, macht deutlich, wie nah ihm die Beschlussvorlage mit dem Vorschlag des Abrisses der Kita Gotland gegangen sei und weist auf den guten Beschluss des Jugendhilfeausschusses hin. Er erinnert daran, dass gerade heute der 77. Gedenktag an die Opfer des Holocaust sei, an das dunkelste Kapitel in der Geschichte der Menschheit. Schweden habe Deutschland nach dem Krieg die Hand der Versöhnung gereicht und die Kita Gotland für notleidenden Kinder ge- schenkt. Herr Behrisch, Gebäudewirtschaft, führt aus, dass die Gebäudewirtschaft Immobili- endienstleister sei und nicht den Bedarf feststelle. Er weist auf eine Mitteilung aus März 2021 (0350/2021) hin, aus der hervorgehe, dass die Stadt Köln dort keinen städtischen Bedarf für Kitas habe. Daher stelle sich für die Gebäudewirtschaft die Frage, was mit diesem städtischen Grundstück gemacht werden könne. Eine Mög- lichkeit sei, dass die Kita saniert werde. In der Beschlussvorlage würden dafür reine Baukosten von 500.000 – 600.000 € angesetzt, dazu kämen Baunebenkosten, Archi- tektenkosten, Risikozuschläge usw. sodass wahrscheinlich Kosten von über 1 Mio. € entstehen würden. Der Betrieb einer städtischen Kita sei dort nur mit einer Erweite- rung des Gebäudes möglich, was aber dem Landschaftsschutz entgegenstehe. Da- her gebe es nur zwei Möglichkeiten, die Kita abzureißen und einen Spielplatz zu bauen, oder das Grundstück, weil es keinen städtischen Bedarf gebe, aus dem Ver- mögen der Gebäudewirtschaft zu geben und eine Ausschreibung für die weitere Nut- zung zu fertigen. Die Kita könne saniert, aber nicht erweitert werden. Er betont, dass die Gebäudewirtschaft Bedarfe erfülle und umsetze, aber keine Bedarfe definiere. Wenn die Politik zu dem Ergebnis komme, dass es einen neuen Bedarf gebe, müsse eine neue Beschlussvorlage eingebracht werden. Frau Dr. Krohnen, Honorarkonsulin des Königreiches Schweden, betont, dass das Haus Gotland einen historischen Kontext habe. Es sei eines der letzten Beispiele für die humanitären Aktivitäten nach dem 2. Weltkrieg. Als andere Länder noch Besatzer waren, habe Schweden Deutschland die Hand der Versöhnung ausgestreckt und sich um Menschen gekümmert, die Hilfe brauchten, wie Kinder und Waisen, die dort versorgt wurden. Das Haus Gotland sei nicht nur Erinnerung daran, sondern auch Mahnung dafür, dass diese Hilfe heute von uns in der Welt gebraucht werde. Auch die ehemalige UNESCO Vertreterin Schwedens habe betont, dass dieses Haus ein ganz wichtiges Beispiel der schwedischen Identität und Historie sei. Die Frage der Kulturattachée aus Berlin, wie viele dieser Holzhäuser es noch gebe, müsse beant- wortet werden, bevor man sich für einen Abriss entscheide. Dies habe nichts zu tun mit der Frage, ob es ein bauhistorisches Denkmal sei. Sie spreche über ein histori- sches Denkmal der schwedisch-deutschen Beziehung. Sie berichtet, dass sich seit dem Brexit die Interessen Schwedens auf Deutschland fokussieren. Frau Dr. Kroh- nen hält es aus schwedischer Sicht für einen nicht klugen Akt, sich eines solchen Denkmals und solcher Erinnerungen an deutsch-schwedische Geschichte nach dem Krieg unnötig zu entledigen. Das Haus Gotland habe einen so hohen Symbolwert, dass es nicht abgerissen werden dürfe. Es müsse ein klares Nutzungskonzept ge- ben, dann gebe es auch Bedarf. Hier könnte man sich auch von Konzepten aus schwedischen Gemeinden inspirieren lassen. Bezüglich des langfristigen Finanzie- rungskonzeptes weist Frau Dr. Krohnen darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen al- lein 250 wirtschaftlich nicht unbedeutende schwedische Unternehmen sitzen, die noch nicht um Unterstützung gebeten wurden. Bevor solche Möglichkeiten nicht aus- geschöpft wurden, könne keine fundierte Entscheidung getroffen werden. Sie bietet hierzu ihre vermittelnde Tätigkeit an. Eventuell mache es auch Sinn, Experten für die Renovierung von Holzhäusern aus Schweden einzubeziehen. Sie glaubt, dass es sich um ein geschichtliches Denkmal handelt. Beiden Ländern stehe es gut an, es zu bewahren und zu erhalten. Herr Dr. Werner, Stadtkonservator, führt aus, dass Baudenkmäler immer mit ihrer Funktion und Materialität für ein architektonisches Dokument stehen. Denkmäler, die an einen Ort oder ein Geschehen erinnern, seien in diesem Sinne keine Baudenkmä- ler, die für eine bauhistorische Entwicklung stehen. Das Gebäude habe einen hohen ideellen und historischen Wert, dies sei aber für eine Unterschutzstellung eines Bau- denkmals nicht ausreichend. Dafür werde betrachtet, ob man den Wert an architek- tonischen Strukturen ablesen könne. Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, weist auf der Bezirksvertretung vorliegende Stel- lungnahmen von Frau Prof. Dr. Hiltrud Kier und Frau Henriette Meynen hin, die eine Unterschutzstellung der Kita Gotland befürworten. Herr Leitner, CDU, bedankt sich ausdrücklich bei der schwedischen Honorarkonsulin, die deutlich gemacht habe, wie weit Denkmalschutz gehen könne und Denkmalpfle- ge auf juristischen Punkten beharre. Es bedürfe mehr Seele, um das Haus Gotland zu beurteilen. Architektonisch sei dieses Gebäude beim ersten Blick einfach. Die U- Form erinnere an ein Schloss, welches für alleinerziehende Mütter in der Nach- kriegszeit gebaut wurde, damit sie aus ihrer Ernährungsnot herausgeführt werden konnten. Nach seiner Kenntnis gab es in Deutschland nur fünf solcher Häuser. Die CDU halte es für notwendig, den Schutz auf dieses Gebäude auszudehnen. Er ver- weist auf die Finnensiedlung in Köln Höhenhaus, bei der der Erinnerungswert und der Dokumentationswert mehr als umstritten seien. Das Haus Gotland sei unzwei- deutig ein Angebot der Schweden an die Deutschen gewesen sich aussöhnen zu wollen. Daher müsse das Haus erhalten werden und es dürfe nicht abgerissen wer- den. Herr Cremer, SPD, bestätigt, dass das Haus Gotland durch die Diskussion in der Be- zirksvertretung Seele bekommen habe. Es habe den Menschen im Nachkriegs- deutschland viel Freude gebracht. Er kann das pragmatische Vorgehen der Fach- verwaltung ein Stück weit nachvollziehen. Die Bezirksvertretung verleihe auch die- sem Gebäude, welches erhalten werden müsse, wieder eine Seele. Frau Wienke, Die Linke, äußert ihre Verwunderung darüber, wie geschichtsverges- sen die Stadt agiere. Sie wendet ein, dass Schulen und Kitaplätze fehlen und in der Stadt wenig Platz für Kinder sei. Sie wünscht sich mehr Kreativität für die Erhaltung des Hauses Gotland. Herr Scheffer, Die Linke, spricht sich für die Förderung des bürgerschaftlichen Enga- gements aus. Er wendet ein, dass Verwaltung Neubaukosten künstlich herunter und Sanierungskosten künstlich hoch rechne. Die Entscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt und des Jugendhilfeausschusses seien eindeutig unmissverständlich. Er erwarte, dass diese umgesetzt werden. „Länge leve den tysk-svenska vänskapen. Es lebe die deutsch-schwedische Freundschaft.“ Frau Cazier, Grüne, schließt sich ihren Vorrednern an und bekräftigt, dass man die historische Bedeutung des Hauses Gotland nicht vergessen dürfe. Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, berichtet von einer Zeitzeugin und welche un- glaubliche Hilfe die Kriegswitwen dort erhalten hätten. Er betont, dass man dies nicht allein technokratisch sehen könne, sondern auch die Seele betrachten müsse. Eine Unterschutzstellung sei auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber Schweden. Herr Leitner, CDU, weist darauf hin, dass wir eine Erinnerungspflicht und eine Erin- nerungsverpflichtung haben. So wie man damals an der Geschichte des EL-DE- Hauses gekratzt habe, kratze man nun an der Geschichte des Hauses Gotland. Es sei sehr seltsam, wie wenig ältere Gebäude in die Renovierung gekommen seien. Er beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um einen Änderungsantrag zu besprechen. Herr Uerlich, CDU, stellt folgenden Ersetzungsantrag: „1. Die Bezirksvertretung 1 Innenstadt und Deutz lehnt den Vorschlag der Verwaltung auf Niederlegung der ehemaligen KiTa „Gotland“ ab und beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Kinderspielplatzes an anderer Stelle im Bereich des Volksgar- tens. 2. Darüber hinaus betont die Bezirksvertretung Innenstadt und Deutz ihre Auffas- sung, dass es sich bei der ehemaligen KiTa „Gotland“ um ein schützenswertes Ge- bäude im Sinne des Denkmalschutzes handelt und beantragt daher die unverzügli- che Eintragung des Bauwerks in die Denkmalliste der Stadt Köln. 3. Weiter wird die Vorlage dieses Beschlusses an den Ausschuss Kunst und Kultur als nach der Geschäftsordnung zuständigem Fachausschuss für Denkmalschutz be- schlossen mit der ausdrücklichen Bitte, sich dem Votum unter Ziffer 2 der Bezirksver- tretung Innenstadt und Deutz anzuschließen und die Verwaltung entsprechend an- zuweisen. 4. Die Bezirksvertretung Innenstadt und Deutz beauftragt das Liegenschaftsamt, mit geeigneten Nutzern, wie z. B. der Initiative Gotland e. V. im Benehmen mit dem Stadtkonservator kombinierte Erhaltungs- und Nutzungskonzepte für die Liegen- schaft zu entwickeln, zu verhandeln und zu vereinbaren und der Bezirksvertretung über das weitere Vorgehen regelmäßig zu berichten.“ Nach der Beschlussfassung erklärt Herr Dr. Werner, dass ihn das starke Engage- ment der Bezirksvertretung Innenstadt für Geschichte, Architektur und Denkmalpfle- ge in Köln freue. Diese Unterstützung wünsche er sich an verschiedenen anderen Stellen, in denen er relativ alleingelassen für die Bezirksvertretung kämpfe. Er nehme die Position und Aufgabe mehr als nur sehr ernst. Es sei wohl der Eindruck entstan- den, dass er nur rein nach Zahlen etwas verwalte, dem sei nicht so. Jedes Denkmal, jede Architektur habe eine Seele. Das Verfahren der Unterschutzstellung sei aber ein juristisches Verfahren. Den Antrag stellen könne der Eigentümer, das Amt für Denk- malpflege oder der LVR. Er bietet nochmals eine tiefgreifende Untersuchung an, um herauszufinden, was bauhistorisch von diesem Gebäude denkmalwert sei. Das Ge- bäude habe natürlich einen hohen aufgeladenen ideellen und auch geschichtlichen Wert. Baudenkmalpflege könne aber keine historischen Werte unter Schutz stellen, sondern nur den bauhistorischen Wert. Juristisch gesehen könne nicht ein Beschluss gefasst werden, ein Gebäude in die Denkmalliste einzutragen. Die Unterschutzstel- lung bedürfe eines umfangreichen juristischen und wissenschaftlichen Gutachtens, welches den Wert eindeutig klassifiziere. Es gebe auch Denkmäler in Köln, die keine Baudenkmäler seien, als solches sehe er das Haus Gotland auch. Herr Leitner, CDU, bittet Herrn Dr. Werner sich nicht durch den Einsatz der Bezirks- vertretung düpiert zu fühlen. Man wolle dieses Haus halten. In der Bezirksvertretung Innenstadt werde er immer Unterstützung finden, Bauwerke unter Schutz stellen zu wollen. Er habe die große Sicherheit, dass Schweden auch an dem Erhalt des Ge- bäudes interessiert ist. Zu überlegen sei, wer das Gebäude erwerben und wie es als Erinnerungsdokument Denkmal Gotland angesiedelt werden könne. Durch die Teil- nahme der Honorarkonsulin an der Sitzung habe sich ein ganz großartiger Weg auf- getan. Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, bedankt sich für die gute, offene und respektvolle Diskussionskultur in der Bezirksvertretung und sagt Herrn Dr. Werner die Unterstüt- zung der Bezirksvertretung zu, um gemeinsam das Ziel, den Erhalt der Kita Gotland, zu erreichen. Geänderter Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung 1 Innenstadt und Deutz lehnt den Vorschlag der Verwaltung auf Niederlegung der ehemaligen KiTa „Gotland“ ab und beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Kinderspielplatzes an anderer Stelle im Bereich des Volksgar- tens. 2. Darüber hinaus betont die Bezirksvertretung Innenstadt und Deutz ihre Auffas- sung, dass es sich bei der ehemaligen KiTa „Gotland“ um ein schützenswertes Ge- bäude im Sinne des Denkmalschutzes handelt und beantragt daher die unverzügli- che Eintragung des Bauwerks in die Denkmalliste der Stadt Köln. 3. Weiter wird die Vorlage dieses Beschlusses an den Ausschuss Kunst und Kultur als nach der Geschäftsordnung zuständigem Fachausschuss für Denkmalschutz be- schlossen mit der ausdrücklichen Bitte, sich dem Votum unter Ziffer 2 der Bezirksver- tretung Innenstadt und Deutz anzuschließen und die Verwaltung entsprechend an- zuweisen. 4. Die Bezirksvertretung Innenstadt und Deutz beauftragt das Liegenschaftsamt, mit geeigneten Nutzern, wie z. B. der Initiative Gotland e. V. im Benehmen mit dem Stadtkonservator kombinierte Erhaltungs- und Nutzungskonzepte für die Liegen- schaft zu entwickeln, zu verhandeln und zu vereinbaren und der Bezirksvertretung über das weitere Vorgehen regelmäßig zu berichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3710/2021 Freigabedatum 17.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - „Petition von Gotland e.V.„ - Aktenzeichen 194/21 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) dankt den Petent*innen für die Eingabe. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Aus bauli- cher Sicht und aus Gründen des Landschafts- sowie Denkmalschutzes wird die Verwaltung mit der Planung eines Kinderspielplatzes beauftragt. Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Baulicher Zustand des Gebäudes Die Kindertagesstätte (Kita) entspricht nicht mehr den Anforderungen des Betriebs- und Arbeitsschut- zes. Eine Erweiterung beziehungsweise Umnutzung des Gebäudes ist aus baurechtlicher und land- schaftsschutzrechtlicher Sicht nicht möglich. Aus diesem Grund wäre hier nach heutigen Standards für Kindertagesstätten nur die Nutzung für eine Gruppe möglich gewesen. Der städtische Betrieb wurde aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen zum 31. Juli 2021 eingestellt. Das Objekt ist über 70 Jahre (Baujahr circa 1949) alt. Die Leitungen, die Holzfassade (Feuchte/ Schädlinge) und das Dach müssen umfangreich instandgesetzt- beziehungsweise erneuert werden. Energetisch ist das Gebäude aufgrund der fehlenden Dämmung und Einzelverglasung ungedämmt. Hier müsste aufwändig nachgerüstet werden, um es in den Wintermonaten energieeffizient zu behei- zen. Damit das äußere Erscheinungsbild erhalten wird, müsste die Wärmedämmung an den Wänden innerhalb des Gebäudes erfolgen, was zur Folge hätte, dass die Räume noch einmal kleiner würden. Die Räume im Innenraum inklusive der Sanitärräume sind im Trockenbau mit Beplankung ausgeführt. Die Sanitärräume sind daher in einem unhygienischen Zustand und in den Aufenthaltsräumen kommt es hierdurch zu starker Schallentwicklung. Eine Akustikdecke kann wegen der geringen Raumhöhe nicht angebracht werden. Das einzige Erwachsenen-WC für die Mitarbeitenden der Kindertagesstätte ist mit circa 1 Quadratmeter (qm) Grundfläche rechtlich nicht mehr zulässig. Die Heizung muss erneuert werden. Der Betrieb kann nur für circa 4 Stunden sichergestellt werden. Eine erneute Erwärmung tritt erst mit einer zeitlichen Verzögerung ein. Der Betrieb in den Wintermo- naten war oftmals eine große Belastung. Die elektrischen Leitungen liegen über dem Putz und stellen somit eine Gefahrenquelle für die Kinder dar. Die Fensterläden müssen von innen verriegelt werden, wobei sich Mitarbeitende regelmäßig verletzten. Die Küche konnte aufgrund der geringen Größe nicht funktionsgerecht ausgestattet werden. Der Bodenbelag entspricht nicht mehr den Sicherheitsanforde- rungen. Morgens tritt Geruch nach verwesten Tieren auf und es muss erst ausgiebig gelüftet werden, bevor der Betrieb aufgenommen werden kann. Das war vor allen Dingen in der kalten Jahreszeit bei eingeschränkter Heizmöglichkeit ein Problem. Die Türen öffnen nicht in Fluchtrichtung, so dass die Vorgaben des Brandschutzes nicht eingehalten werden. Eine Nutzung für mehr als eine Gruppe ist aufgrund der räumlichen Umgebung nicht möglich. Der Einrichtung fehlten ein Mehrzweckraum, ein Schlafraum und ein Wickelbereich. Kinder mussten im Bedarfsfall im Nebenraum auf dem Boden gewickelt werden. Der Personalraum war sehr klein und entsprach nicht mehr den Anforderungen. Gespräche mit mehreren Personen mussten in Nebenräu- men geführt werden, so dass Kinder diese Räume dann verlassen mussten. Weiterhin gibt es keine Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen. Zum baulichen Zustand wird auch auf die Mitteilung vom 11. März 2021 (Session Nummer 0350/2021) verwiesen. Da sich die Raumsituation nicht ändern lässt, können die Vorgaben des Arbeits-und Brandschutzes, die Betriebssicherheit und Barrierefreiheit nicht erfüllt werden. 3 Grob geschätzte Sanierungskosten inklusive Risikozuschlag: Neue Kücheneinrichtung 43.750 Euro Fenster 18.750 Euro Schalung außen 62.500 Euro Dachreparatur 12.500 Euro Schädlingsschäden 10.000 Euro Leitungssanierung 6.250 Euro Dämmung von der Fassade, Decke, Dach 312.500 Euro Sanitäranlagen 93.750 Euro Geschätzte Summe circa 560.000 Euro Historische Einordnung Die Planungs- und Entstehungsgeschichte des Volksgartens steht in engem Zusammenhang mit der Planung der Neustadt, deren Umsetzung mit der Niederlegung der mittelalterlichen Festungsmauer ab 1880 / 1881 begann. In den Jahren 1887 bis 1889 wurde der Volksgarten nach einem Entwurf von Adolf Kowallek der Zeit entsprechend, als Landschaftspark im “gemischten Stil" angelegt. Den baulichen Schwerpunkt bildete ein erhöht liegendes Parkhaus in der Nordostecke am Eifelplatz mit einem Restaurant und regelmä- ßigen, kreisförmig angelegten Gartenterrassen mit einem Musikpavillon. Von hier bietet sich dem Be- sucher ein Blick über einen buchtenreichen Teich und eine Rasenfläche, in die sich von den Seiten kulissenartig gestellte Gehölzgruppen schieben. Ein dem Restaurant benachbartes älteres Festungs- werk, “als Milchwirtschaft und billiges Wirtshaus" in den Park einbezogen, ist mit einem regelmäßigen Rosengarten halbkreisförmig umgeben. Ein ausgedehntes Wegenetz mit einem Ringweg erschließt verschiedene kleinere, als malerische Naturausschnitte gestaltete Teilräume. Die damaligen Stadtverordneten gaben Adolf Kowallek mit auf den Weg eine offene Reitbahn, eine Wiese für Kinder- und Volksspiele, einen schön gelegenen Platz zur Aufstellung eines Denkmals und einen Teich von 1 bis 1,5 Hektar Oberfläche mit Springstrahl und einem Schwanen- und Entenhaus vorzusehen. Die geometrischen Anlagen des Reitplatzes und des Spielplatzes legte Kowallek be- wusst in die Randbereiche des Gartens. Der Kölner Volksgarten galt bereits den Zeitgenossen als “Schulbeispiel” deutscher Gartenkunst des 19. Jahrhunderts. Besonderen Anklang fanden die malerischen Szenen, der Abwechslungsreichtum der Gehölzpflanzungen und nicht zuletzt der Teich mit seiner Fontäne und dem Wasserfall. Der kreisrunde Reitplatz, eingefasst mit Platanen ist auch heute noch im Park vorhanden. Circa 1949 wurde dort im Übergang zur großen Volkswiese das Gotlandhaus errichtet. Landschaftsschutz Das Objekt liegt im Volksgarten der Stadt Köln, welcher als ein Landschaftsschutzgebiet eingestuft ist. Der gesamte Volksgarten ist seit 1991 als Landschaftsschutzgebiet L17 LSG „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst die historischen Parkanlagen von der Aachener Straße bis zum Rhein an der Rodenkirchener Brücke, die verbindenden Grünzüge in den Innenbereich zum Volksgarten und zum Zollstock- / Raderthalgürtel sowie als Verbindungen in die freie Landschaft den geplanten Grünzug Weiden / Junkersdorf und den Landschaftsraum um Gut Horbell. Als Schutzzwecke werden im Landschaftsplan für das LSG L 17 benannt: - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung stadtklimatisch und ökologisch wichtiger Ausgleichsräume und wichtiger Ver- bindungselemente zur Vernetzung des bebauten Bereichs mit dem Freiraum. - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere durch Siche- rung der vielgestaltigen Lebensräume des historischen Landschaftsparks und durch Erhaltung von stadtnahen Resten der bäuerlichen Kulturlandschaft im Übergangsbereich zur freien Landschaft. 4 - wegen der besonderen Bedeutung des großen Erholungsraumes für die stille, landschaftsbe- zogene und die aktive Erholung. Denkmalschutz/Naturschutz Der Denkmalkomplex Volksgarten, bestehend aus der Grünanlage (Volksgarten) mit Fort IV, Lünette III und Theatergebäude „Orangerie“ wurde mit Datum 1. Juli 1980 unter der laufende Nummer 159 unter Denkmalschutz gestellt. Die Unterschutzstellung erfolgte, da es sich bei dem Volksgarten und den dort befindlichen baulichen Anlagen um ein Zeugnis für die Geschichte der Stadt Köln seit der preußischen Zeit mit ihren Befestigungsanlagen, über die Ende des 19. Jahrhunderts beginnende Stadterweiterung mit Anlage des Volksgartens und bis zur Wiederaufbauphase nach den Zerstörun- gen des Zweiten Weltkrieges handelt. Die Einbeziehung von Fort IV und Lünette III in die Gestaltung des Volksgartens ist ein Zeugnis für die gartenkünstlerischen Vorstellungen jener Zeit, die baulichen der ehemaligen Befestigungs- und Verteidigungsanlagen in die großzügige Stadterweiterung einzu- beziehen und damit der Bevölkerung zugänglich zu machen. Das Gotlandhaus, das nicht Bestandteil der Planung Kowalleks ist, ist nicht als Bestand des Denk- mals ausgewiesen. Eine Unterschutzstellung des Gebäudes ist auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht beabsichtigt. Eine Erweiterung beziehungsweise Umnutzung des Gotlandhauses wird aus denkmalpflegerischer Sicht im Hinblick auf den Denkmalschutz des Volksgartens kritisch gesehen. Hieraus folgt, dass aus gartendenkmalpflegerischer und landschaftsrechtlicher Sicht ein Rückbau auf die ursprüngliche Gestaltung des Reitplatzes zu begrüßen ist. Baulich ist das Gotlandhaus derzeit als Kindertagesstätte genehmigt. Im Falle eines weiteren Betriebs als Kindertagesstätte, hätte diese Be- standsschutz. Allerdings nur dann, wenn es keine Änderungen gäbe, die eine Nutzungsänderung erforderlich machen würde. Für eine Folgenutzung des Gebäudes und die baulichen Änderungen wird eine Nutzungsänderung erforderlich sein. Eine Genehmigung, die eine Erweiterung der Gebäu- dehülle oder eine Umnutzung vorsieht, kann seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht in Aus- sicht gestellt werden. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wird befürwortet, dass das Grund- stück aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft in das allgemeine Liegenschaftsvermögen zurückübertragen wird und die Verwaltung des Grundstückes vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen wird. Als Folgenutzung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass an der Stelle ein öffentlicher Spielplatz in diesem Bereich angelegt wird. Zur Würdigung des Gotlandhauses könnte dieser im schwedischen Stil gestaltet werden. Petitionsvorschlag Der Verein Gotland e.V. wünscht sich einen Weiterbetrieb der Kindertagesstätte im Volksgarten. Hierzu wurde ein Konzept erarbeitet und eine Petition gestartet. Gemäß dem Konzept soll sich die Einrichtung an Menschen jeden Alters aus der Nachbarschaft richten. Es soll neben einem Elterncafé, Kochabende und ein kreatives Arbeiten in offenen Werkstätten geben. Die Einzelheiten sind dem beigefügten Konzept zu entnehmen. Neben dem Konzept des Gotland e.V. liegen noch 2 weitere Anfragen zur weiteren Nutzung des Ge- bäudes vor. Eine Anfrage wurde von einem Jugendhilfepartner in Köln und Nordrhein-Westfahlen vorgelegt und wendet sich jungen Menschen zu, die einer Begleitung und Perspektiventwicklung auf ihrem Lebens- weg bedürfen. Durch Bewegung und Sport wird ein Weg in eine oft jahrelange Zugehörigkeit zu Pro- grammen und Projekten geebnet. Die Kindertagesstätte Gotland könnte nach der Vorstellung des Vereins ein Ort der außerschulischen sportbezogenen Bildungsarbeit im linksrheinischen Köln wer- den. Die weitere Anfrage wurde von einem privaten Träger für Kindertagesstätten gestellt. Hierbei handelt es sich um die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder könnte an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden, müsste aber finanziell tragbar sein. 5 Einer weiteren Nutzung als Kindertagesstätte im jetzigen Objekt ohne eine Erweiterung sind bau- rechtlich und landschaftsrechtlich enge Grenzen gesetzt. Eine Nutzung, wie die von den Petent*innen vorgeschlagen, ist zwar gegebenenfalls machbar. Aus baulicher, landschaftsrechtlicher und denkmal- pflegerischer Sicht, jedoch nicht zu befürworten. Außerdem wäre eine nähere rechtliche Prüfung not- wendig. Empfehlung der Verwaltung Aus baulicher Sicht und aus Gründen des Landschafts- sowie Denkmalschutzes wird die Errichtung eines Spielplatzes empfohlen. Anlagen Anlage 1 - Bürgereingabe der Petent*innen und Konzept Anlage 2 – Lageplan Anlage 3 – Luftbild
Anlage 2 - Lageplan
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Anlage 2 Lageplan Mittelpunkt: 355856, 5642859 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 09.11.2021Seite 1 / 1
Anlage 4 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des JHA zu TOP 3.1
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Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Wolf Telefon: (0221) 221 24954 E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de Datum: 26.01.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.01.2022 öffentlich 3.1 Bürgereingabe nach § 24 GO - „Petition von Gotl and e.V.“ - Aktenzeichen 194/21 B 3710/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) dankt den Petent*innen für die Eingabe. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Aus baulicher Sicht und aus Gründen des Landschafts- sowie Denkmalschut- zes wird die Verwaltung mit der Planung eines Kinderspielplatzes beauftragt. Geänderter Beschluss: In Abstimmung mit der Sozialverwaltung prüft die Ve rwaltung wohlwollend Aspekte und Argumente der Petenten*innen und tritt in umsetzungsorientierte Gespräche und in den Austausch mit den Initiatoren, Vereinen und der Bür- gerschaft ein, zwecks Machbarkeit eines Kinderspiel platzes um den Standort herum, unter Maßgabe des Erhalts des Objekts „Gotla nd“, um dieses in Zu- sammenarbeit einer kreativen bürgerschaftlichen und sozio-kulturellen Nut- zung zuzuführen Abstimmungsergebnis: • 15 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ( 3), SPD-Fraktion (2), CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisver- band Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreis- verband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1) • keine Gegenstimmen • keine Enthaltungen Einstimmig zugestimmt . Frau Körfgen (Evangelische Jugend in Köln) stimmt stellvertretend ab für Herrn Ka- ven (BDKJ Erzdiözese Köln e.V.).
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3710/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.01.2022
- Erstellt
- 21.10.2021 07:14