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1163/2024

Zweite Änderungsverordnung für die Jahre 2024-2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 6.3.1

Anlage 2 Schreiben der Innenstadtgemeinschaft Porz

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Anlage 1 Zweite Änderungsverordnung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Schreiben Interessengemeinschaft Severinsviertel

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Anlage 2 Schreiben der Innenstadtgemeinschaft Porz

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 1 Zweite Änderungsverordnung

1755 Zeichen

Anlage 1 
 
Zweite Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2024, 
2025 und 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den 
Stadtteilen: Severinsviertel, Deutz, Lindenthal, Sülz -Klettenberg, 
Braunsfeld, Neuehrenfeld, Porz-Mitte, Rath-Heumar und Dellbrück 
vom       
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes 
zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 
516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten 
am 30. März 2018, für die Stadt Köln verordnet. 
 
§ 1 
Die Ordnungsbehördliche Verordnung für 2024, 2025 und 2026 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen in den Stadtteilen: Severinsviertel, Deutz, Lindenthal, Sülz-
Klettenberg, Braunsfeld, Neuehrenfeld, Porz-Mitte, Rath-Heumar und Dellbrück wird wie folgt 
geändert: 
Die in § 1 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2024, 2025 und 2026 über das 
Offenhalten von Verkaufsstellen in verschieden Kölner Stadtteilen genehmigte 
Verkaufsstellenöffnung für den Stadtteil Severinsviertel wird auf Grund eines 
Änderungsantrags vom 15.09.2024 auf den 22.09.2024 verlegt und genehmigt. 
Die in § 1 Abs. 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2024, 2025 und 2026 über das 
Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen genehmigten 
Verkaufsstellenöffnungen für den Stadtteil Porz-Mitte am Sonntag den 13.10.2024, 
08.12.2024, 11.05.2025, 07.12.2025, 10.05.2026 und am Sonntag, den 06.12.2026 finden 
nicht statt und werden daher aufgehoben. 
§ 2 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2026. 
 
 
        Stadt Köln 
        als örtliche Ordnungsbehörde

Beschlussvorlage Rat

3458 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 1163/2024 
Freigabedatum 
22.05.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zweite Änderungsverordnung für die Jahre 2024-2026 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen.  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Geset-
zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beige-
fügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die 
Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 
 
 
Wirtschaftsausschuss 06.06.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 17.06.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Ordnungsbehördliche Verordnung für die 
Jahre 2024 – 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadt-
teilen beschlossen (Vorlage 4016/2023). 
 
Es ergeben sich Veränderungen, die die Stadtbezirke Innenstadt und Porz betreffen:  
 
I. Porz 
 
Für Porz wurden verschiedene verkaufsoffene Sonntage für 2024 – 2026 freigegeben.  
Die Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. hat am 23.02.2024 der Verwaltung mitgeteilt, dass die 
Termine nicht realisiert werden können, da sich die Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. zum 
31.12.2023 aufgelöst hat. Die ISG Porz befindet sich derzeit in Liquidation. (Anlage 2) 
 
Die Sonntagsöffnung für den Bereich Porz für die Jahre 2024 - 2026 sind daher zurückzuneh-
men. Die Aufhebung der Termine ist erforderlich, da ansonsten die im begünstigten Bereich 
befindlichen Verkaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen könnten. 
Es ergeben sich folgende Änderungen:  
 
 Die Rücknahme des sehr zeitnah anstehenden verkaufsoffenen Sonntags am 
12.05.2024 erfolgt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung (siehe Vorlagennum-
mer 1159/2024). 
 
 Rücknahme der verkaufsoffenen Sonntage im Rahmen des „Porzer Autofrühlings“ am 
11.05.2025 und 10.05.2026.  
 
 Rücknahme des verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen des „Musikalischen Herbstes“ 
am 13.10.2024. 
 
 Rücknahme der verkaufsoffenen Sonntage im Rahmen des „Porzer Adventsmarktes“ 
am 08.12.2024, 07.12.2025 und 06.12.2026. 
 
II. Innenstadt 
 
Des Weiteren hat die Interessensgemeinschaft Severinsviertel am 11.03.2024 (Anlage 3) der 
Verwaltung mitgeteilt, dass der von ihr beantragte Termin 15.09.2024 nicht realisiert werden 
kann, weil das zugrundeliegende Fest (Anlass i. S. d. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung 
der Ladenöffnungszeiten LÖG NRW) erst am 22.09.2024 zwingend stattfinden kann.  
 
In Rahmen der oben genannten Verordnung (Vorlage 4016/2023) wurde im Rahmen des Fes-
tes „Dä Längste Desch vun Kölle“ der 15.09.2024 als verkaufsoffener Sonntag im Bereich des 
Severinsviertels freigegeben. 
 
Die Sonntagsöffnung für den Bereich des Severinsviertels ist daher vom 15.09.2024 auf den 
22.09.2024 zu verschieben.

3 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Zweite Änderungsverordnung 
Anlage 2 Schreiben der Innenstadtgemeinschaft Porz 
Anlage 3 Schreiben der Interessengemeinschaft Severinsviertel

Anlage 3 Schreiben Interessengemeinschaft Severinsviertel

868 Zeichen

Von: Interessengemeinschaft Severinsviertel
An:
Betreff: Fehler beim Antrag VOS Längste Desch 2024
Datum: Montag, 11. März 2024 11:39:24
Dringlichkeit: Hoch
Sehr geehrter , sehr geehrte , 
leider ist bei der Beantragung des verkaufsoffenen Samstags für 2024 ein Fehler
passiert. Irrtümlich wurde angenommen, dass "DäLängste Desch vun Kölle" am 14.
/15.09. stattfindet. Er findet aber am 21. / 22.09. statt, so dass der Sonntag, 22.09.2024
im Severinsviertel verkaufsoffen sein sollte und nicht der 15.09.2024. Ich hoffe, dass
sich dieser Fehler noch korrigieren lässt, auch wenn nach meiner Kenntnis dafür ein
erneuter Beschluss der politischen Gremien notwendig ist. Die Termine für 2025 und
2026 sind in Ordnung.
Wir bitten um Ihr Verständnis und würden uns über einen positiven Bescheid freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzender
IG Severinsviertel e. V.
Anlage 3

Beratungsverlauf (5)

06.06.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 6.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1163/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.05.2024
Erstellt
03.04.2024 14:13