Zweite Änderungsverordnung für die Jahre 2024-2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1163/2024 vom 22.05.2024
Stand: Am 27.06.2024 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 1163/2024 Freigabedatum 22.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zweite Änderungsverordnung für die Jahre 2024-2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Geset- zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beige- fügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Wirtschaftsausschuss 06.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 17.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Ordnungsbehördliche Verordnung für die Jahre 2024 – 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadt- teilen beschlossen (Vorlage 4016/2023). Es ergeben sich Veränderungen, die die Stadtbezirke Innenstadt und Porz betreffen: I. Porz Für Porz wurden verschiedene verkaufsoffene Sonntage für 2024 – 2026 freigegeben. Die Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. hat am 23.02.2024 der Verwaltung mitgeteilt, dass die Termine nicht realisiert werden können, da sich die Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. zum 31.12.2023 aufgelöst hat. Die ISG Porz befindet sich derzeit in Liquidation. (Anlage 2) Die Sonntagsöffnung für den Bereich Porz für die Jahre 2024 - 2026 sind daher zurückzuneh- men. Die Aufhebung der Termine ist erforderlich, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Verkaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen könnten. Es ergeben sich folgende Änderungen: Die Rücknahme des sehr zeitnah anstehenden verkaufsoffenen Sonntags am 12.05.2024 erfolgt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung (siehe Vorlagennum- mer 1159/2024). Rücknahme der verkaufsoffenen Sonntage im Rahmen des „Porzer Autofrühlings“ am 11.05.2025 und 10.05.2026. Rücknahme des verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen des „Musikalischen Herbstes“ am 13.10.2024. Rücknahme der verkaufsoffenen Sonntage im Rahmen des „Porzer Adventsmarktes“ am 08.12.2024, 07.12.2025 und 06.12.2026. II. Innenstadt Des Weiteren hat die Interessensgemeinschaft Severinsviertel am 11.03.2024 (Anlage 3) der Verwaltung mitgeteilt, dass der von ihr beantragte Termin 15.09.2024 nicht realisiert werden kann, weil das zugrundeliegende Fest (Anlass i. S. d. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten LÖG NRW) erst am 22.09.2024 zwingend stattfinden kann. In Rahmen der oben genannten Verordnung (Vorlage 4016/2023) wurde im Rahmen des Fes- tes „Dä Längste Desch vun Kölle“ der 15.09.2024 als verkaufsoffener Sonntag im Bereich des Severinsviertels freigegeben. Die Sonntagsöffnung für den Bereich des Severinsviertels ist daher vom 15.09.2024 auf den 22.09.2024 zu verschieben. 3 Anlagen: Anlage 1 Zweite Änderungsverordnung Anlage 2 Schreiben der Innenstadtgemeinschaft Porz Anlage 3 Schreiben der Interessengemeinschaft Severinsviertel -
Anlage 2 Schreiben der Innenstadtgemeinschaft Porz
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Anlage 2 -
Anlage 3 Schreiben Interessengemeinschaft Severinsviertel
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Von: Interessengemeinschaft Severinsviertel An: Betreff: Fehler beim Antrag VOS Längste Desch 2024 Datum: Montag, 11. März 2024 11:39:24 Dringlichkeit: Hoch Sehr geehrter , sehr geehrte , leider ist bei der Beantragung des verkaufsoffenen Samstags für 2024 ein Fehler passiert. Irrtümlich wurde angenommen, dass "DäLängste Desch vun Kölle" am 14. /15.09. stattfindet. Er findet aber am 21. / 22.09. statt, so dass der Sonntag, 22.09.2024 im Severinsviertel verkaufsoffen sein sollte und nicht der 15.09.2024. Ich hoffe, dass sich dieser Fehler noch korrigieren lässt, auch wenn nach meiner Kenntnis dafür ein erneuter Beschluss der politischen Gremien notwendig ist. Die Termine für 2025 und 2026 sind in Ordnung. Wir bitten um Ihr Verständnis und würden uns über einen positiven Bescheid freuen. Mit freundlichen Grüßen Vorsitzender IG Severinsviertel e. V. Anlage 3 -
Anlage 1 Zweite Änderungsverordnung
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Anlage 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2024, 2025 und 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen: Severinsviertel, Deutz, Lindenthal, Sülz -Klettenberg, Braunsfeld, Neuehrenfeld, Porz-Mitte, Rath-Heumar und Dellbrück vom Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. März 2018, für die Stadt Köln verordnet. § 1 Die Ordnungsbehördliche Verordnung für 2024, 2025 und 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in den Stadtteilen: Severinsviertel, Deutz, Lindenthal, Sülz- Klettenberg, Braunsfeld, Neuehrenfeld, Porz-Mitte, Rath-Heumar und Dellbrück wird wie folgt geändert: Die in § 1 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2024, 2025 und 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschieden Kölner Stadtteilen genehmigte Verkaufsstellenöffnung für den Stadtteil Severinsviertel wird auf Grund eines Änderungsantrags vom 15.09.2024 auf den 22.09.2024 verlegt und genehmigt. Die in § 1 Abs. 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2024, 2025 und 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen genehmigten Verkaufsstellenöffnungen für den Stadtteil Porz-Mitte am Sonntag den 13.10.2024, 08.12.2024, 11.05.2025, 07.12.2025, 10.05.2026 und am Sonntag, den 06.12.2026 finden nicht statt und werden daher aufgehoben. § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2026. Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde
Beratungsverlauf
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06.06.2024
TOP 1.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
13.06.2024
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
17.06.2024
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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