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2940/2023

Projekt "Obdachlose mit Zukunft (OMZ)"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.09.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

10515 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer  13.09.2023 
 2940/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 
 
Projekt "Obdachlose mit Zukunft (OMZ)" 
Am 17.08.2023 hat die Fraktion Die Linke zum Projekt „Obdachlose mit Zukunft“ eine schriftli-
che Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates gestellt (AN/1433/2023), die die Ver-
waltung wie folgt beantwortet: 
 
1. Liegen der Verwaltung ebenfalls Informationen darüber vor, dass keine im Inte-
rim in der Gummersbacher Straße 25 bis zum Mai wohnenden Personen den 
Übergang in das neue OMZ-Projekt in der Winterberger Straße schaffen konnte 
und liegen ihr die Zahl und die Namen derjenigen von ihnen vor (nach Aussage 
der Unterstützer*innen umfasst sie sechs oder mehr Personen), die sich für eine 
Aufnahme in das Aufnahmeverfahren seit Mai erfolglos beworben haben? 
Antwort: 
Von den interimsweise in der Gummersbacher Straße 25 lebenden Personen aus dem 
OMZ haben sich insgesamt neun Personen persönlich der Initiative Bauen Wohnen 
Arbeiten e.V. (IBWA) in der Escher Straße vorgestellt und ihr Interesse an der Auf-
nahme in das neue Wohnprojekt in der Winterberger Straße 9 bekundet. Für zwei wei-
tere Personen, die nicht persönlich vorstellig waren, wurde ein Interesse aus der 
Gruppe der Vorstelligen bekundet. Die beiden v.g. Personen haben sich aber bis heute 
nicht in der Escher Straße vorgestellt. Die Namen der interessierten Personen liegen 
der Stadtverwaltung vor, können aus Datenschutzgründen aber hier nicht bekannt ge-
geben werden. Vier der vorstelligen Bewerber*innen werden in das neue Projekt ein-
ziehen. Die anderen fünf Personen wurden abgelehnt, weil eines oder mehrere Krite-
rien nicht erfüllt waren (siehe Antwort auf Frage 2) 
 
Das neue Wohnprojekt in der Winterberger Straße 9 ist kein selbstverwaltetes Nachfol-
geprojekt „OMZ“. Dieses war bereits vor Auflösung der Gummersbacher Str. 25 ge-
scheitert. Der Gruppe OMZ war es nicht gelungen, aus sich heraus eine tragfähige 
Struktur für ein solches Projekt zu entwickeln. Zu wenige der ehemaligen Bewohner*in-
nen der Gummersbacher Straße 25 waren bereit, einen Beitrag für das Gelingen eines 
solchen Projektes zu leisten.

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Die Verwaltung hat deshalb im Zuge der Auflösung der Gummersbacher Straße 25 
entschieden, ein neues Wohnprojekt ins Leben zu rufen. Interessierte Menschen an 
einem selbstverwalteten Wohnprojekt haben dort die Möglichkeit, unterstützt durch 
Fachkräfte der Sozialen Arbeit eine Struktur zu entwickeln und aufzubauen, die ein 
selbstverwaltetes Wohnen ermöglichen kann. Die Verwaltung hat sich bei ihrer Ent-
scheidung davon leiten lassen, dass die Herausforderungen beim Aufbau einer sol-
chen Struktur schnell zu Überforderungen bei darin ungeübten Menschen führen. Dem 
begegnet die Verwaltung mit der professionellen Begleitung des Projektes durch aner-
kannte Träger der Wohnungslosenhilfe Köln. Einer von diesen, die IBWA bringt sehr 
profunde Kenntnisse im Aufbau und in Durchführung selbstverwalteter Wohn- und Ar-
beitsprojekte mit. Mit dem beiseite gestellten Know-How bestehen gute Chancen, dass 
das neue Projekt erfolgreich wird. 
 
2. Welche wo dokumentierten Kriterien der Geeignetheit für das neue OMZ legten 
die Entscheidungsträger*innen für eine Aufnahme in die Gruppenbildungsphase 
für ein zukünftiges neues OMZ zugrunde, mit welchen Verfahren wurden darauf 
bezogene Informationen über Bewerber*innen eingeholt und in welchem Verfah-
ren dann Entscheidungen darüber an welcher Stelle getroffen? 
Antwort: 
Die eingebundenen Träger und die Verwaltung haben sich darauf verständigt, dass fol-
gende Kriterien für interessierte Bewerber*innen am neuen Wohnprojekt in der Winter-
berger Straße 9 erfüllt sein müssen: 
1. Vorhandener Zugang in die sozialen Sicherungssysteme dem Grunde nach 
2. Keine bekannte und/oder erkennbare Gewaltbereitschaft – Bekenntnis zur Gewalt-
freiheit 
3. Bereitschaft, sich den in der Gruppe gemeinsam entwickelten bzw. von der Stadt-
verwaltung vorgegebenen Regelungen bezüglich der Gebäudenutzung unterzuord-
nen 
4. Bereitschaft zur Übernahme eines aktiven Beitrags bei der Entwicklung und Durch-
führung des selbstverwalteten Wohnprojektes in Gremien und Foren. 
 
Bei der Prüfung der Erfüllung der Zugangskriterien wurden die im Rahmen der Bewer-
bungsgespräche eingeholten Antworten der Bewerber*innen zu diesen Fragen bewer-
tet sowie Erkenntnisse zu deren vorhandener oder gezeigter Gewaltbereitschaft heran-
gezogen. Bei Letzterem handelt es sich um Erkenntnisse der Verwaltung (eigene oder 
die von Streetwork übermittelten). Das sind sowohl Erkenntnisse aus den bisherigen 
Nutzungsverhalten in der Gummersbacher Straße 25 und den dort zutage getretenen 
gewalttätigen Konflikten als auch den Erkenntnissen von Bewohner*innen in der E-
scher Straße, die ihrerseits selbst in dem vom OMZ besetzten Haus Marktstraße ge-
lebt hatten (12 Personen) und direkte Erfahrungen dazu einbringen konnten.

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Das Auswahlverfahren ist so ausgestaltet, dass die Bewerber*innen sich bis zur Grün-
dung eines eigenen Bewohnendengremiums in der Winterberger Straße 9 dem Be-
wohnendengremium in der Escher Str. und den Trägervertreter*innen vorstellen. Nach 
der Vorstellungsrunde wird das Vorliegen der Zugangskriterien geprüft und seitens des 
Bewohnendengremiums ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet. Die verantwortlichen 
Mitarbeiter*innen der durchführenden Träger treffen sodann eigenständig eine Ent-
scheidung über die mögliche Aufnahme ins Projekt. Bei positiver Entscheidung teilen 
sie diese der Verwaltung mit. Die Verwaltung (Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
sowie das Amt für Wohnungswesen) ihrerseits hat ein Vetorecht. So kann der Auf-
nahme z. B. widersprochen werden, wenn die Person bereits durch bausubstanzge-
fährdendes Nutzungsverhalten in städtischen Gebäuden bekannt ist oder aus ähnli-
chen schwerwiegenden Gründen. 
Bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen die Aufnahme in das Projekt, 
kann der probeweise Einzug erfolgen. Die Probewohnzeit beträgt regelmäßig sechs 
Wochen und kann im Bedarfsfall verlängert werden. Bis zum 31.08.2023 wurde das 
Probewohnen noch in der Escher Straße realisiert. In der Zeit bis zum tatsächlichen 
Einzug erhält die Bewerber*in die Möglichkeit, sich an den gemeinsamen Gruppenver-
anstaltungen zu beteiligen, die mehrmals wöchentlich stattfinden. 
 
3. Welche Rolle spielte dabei die Nationalität der Bewerber*innen, davon abgelei-
tete Anspruchsberechtigungen in das Hilfesystem, und welche Maßnahmen sei-
tens der Verwaltung wären möglich und wurden versucht, um eine Anspruchs-
berechtigung dieser Personen zu erreichen? 
Antwort: 
Grundsätzlich spielt die Nationalität der Projektteilnehmenden keine Rolle bei der Aus-
wahl. Voraussetzung ist, dass die Personen dem Grunde nach Zugang zu den Leistun-
gen des SGB XII haben. Es handelt sich bei der sozialarbeiterischen Begleitung des 
Projektes um eine Maßnahme zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 
im Sinne des § 67 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII). 
Bereits im Frühjahr 2023 hat die Verwaltung wiederholt auf diese Zugangsvorausset-
zung hingewiesen. Dies geschah gegenüber den damaligen Bewohner*innen der 
Gummersbacher Straße 25 sowohl im Rahmen der vor Ort durchgeführten Beratungs-
termine der Fachstelle Wohnen als auch mittels der dort vor Ort tätigen Streetwor-
ker*innen, sowie in den diversen Gesprächen mit Vertretungen des OMZ und ihres Un-
terstützerkreises. 
Insbesondere Personen ohne Zugang in die sozialen Sicherungssysteme wurden um-
fänglich darüber beraten, wie Zugänge dazu eröffnet werden können, zum Beispiel 
durch Arbeitsaufnahmen. Es liegt an den Betroffenen, sich Arbeit zu suchen. Anderes 
stünde im Widerspruch zur gesetzgeberischen Intention des Bundesgesetzgebers, der 
entsprechende Zugangsschranken in die anzuwendenden Rechtsnormen gesetzt hat. 
 
4. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die große Gruppe der ehemali-
gen Bewohner*innen der Gummersbacher Straße, die sich im Mai und den Fol-
gewochen nicht für eine Aufnahme in das neue OMZ bewarben, und die jetzt

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zum großen Teil auf der Straße leben, teilweise im Obdachlosencamp am AZ 
Köln wohnen, eine dauerhafte Unterkunft zu beschaffen? 
 
Die meisten ehemaligen Bewohner*innen der Gummersbacher Straße 25 wurden über 
die Stadtverwaltung mit Anschlusswohn- oder Unterbringungsmöglichkeiten versorgt. 
Entweder durch Angebote des Amtes für Wohnungswesen oder in den Regelangebo-
ten der Akutunterbringung. 
Übrig geblieben ist eine Gruppe, die sich weigerte, die Regelunterbringungsmöglich-
keiten anzunehmen und es vorzog auf die Straße zurückzukehren. Die Gruppenstärke 
betrug nach Kenntnis der Verwaltung bei Auflösung der Gummersbacher Straße 25 
am 31.05.2023 6 Personen. Zwei von diesen werden im neuen Wohnprojekt in der 
Winterberger Straße 9 aufgenommen. Seitdem scheint diese neben dem Autonomen 
Zentrum campierende Gruppe weiter anzuwachsen. Nach Angaben der von der Stadt 
beauftragten Streetworker*innen halten sich aktuell dort 13 Personen auf. Die Street-
worker*innen stehen seit dem Auszug aus der Gummersbacher Straße 25 in regelmä-
ßigem Kontakt zu den Menschen dort. Immer wieder unterbreiten sie den betroffenen 
Menschen die Hilfeangebote der Stadt Köln. 
Grundsätzlich kann ein Angebot im Rahmen der Humanitären Hilfe unterbreitet wer-
den. Diese ist explizit darauf ausgerichtet, Menschen ohne eigene Einkünfte und feh-
lendem Zugang in die existenzsichernden Sicherungssysteme kostenfrei ein Obdach 
zu gewähren und sie durch kompetente interkulturelle Beratung zu begleiten. Die Stadt 
Köln finanziert dies als freiwillige Leistung und hält derzeit das Objekt in der Vorge-
birgsstraße dafür vor. 
Für Menschen mit Einkommen stehen die Regelangebote der Unterbringung für woh-
nungslose Menschen offen. Die Gruppe setzt sich aus Menschen mit und ohne Zu-
gang zu den sozialen Sicherungssystemen zusammen, die bis vor kurzem darauf be-
standen hatte, nur gemeinschaftlich als Gruppe untergebracht zu werden. Dies wäre 
aus rechtlichen Gründen allerdings nicht möglich gewesen. Denn Menschen mit eige-
nem Einkommen müssen sich im Umfang ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten der 
Unterbringung beteiligen. Ihnen kann nicht von vornherein ein kostenloses Obdach an-
geboten werden. 
Dieser Gruppenwiderstand löst sich aber, wie bereits dargestellt, langsam auf. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

14.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2940/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.09.2023
Erstellt
11.09.2023 14:39