2940/2023
Projekt "Obdachlose mit Zukunft (OMZ)"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 13.09.2023 2940/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 Projekt "Obdachlose mit Zukunft (OMZ)" Am 17.08.2023 hat die Fraktion Die Linke zum Projekt „Obdachlose mit Zukunft“ eine schriftli- che Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates gestellt (AN/1433/2023), die die Ver- waltung wie folgt beantwortet: 1. Liegen der Verwaltung ebenfalls Informationen darüber vor, dass keine im Inte- rim in der Gummersbacher Straße 25 bis zum Mai wohnenden Personen den Übergang in das neue OMZ-Projekt in der Winterberger Straße schaffen konnte und liegen ihr die Zahl und die Namen derjenigen von ihnen vor (nach Aussage der Unterstützer*innen umfasst sie sechs oder mehr Personen), die sich für eine Aufnahme in das Aufnahmeverfahren seit Mai erfolglos beworben haben? Antwort: Von den interimsweise in der Gummersbacher Straße 25 lebenden Personen aus dem OMZ haben sich insgesamt neun Personen persönlich der Initiative Bauen Wohnen Arbeiten e.V. (IBWA) in der Escher Straße vorgestellt und ihr Interesse an der Auf- nahme in das neue Wohnprojekt in der Winterberger Straße 9 bekundet. Für zwei wei- tere Personen, die nicht persönlich vorstellig waren, wurde ein Interesse aus der Gruppe der Vorstelligen bekundet. Die beiden v.g. Personen haben sich aber bis heute nicht in der Escher Straße vorgestellt. Die Namen der interessierten Personen liegen der Stadtverwaltung vor, können aus Datenschutzgründen aber hier nicht bekannt ge- geben werden. Vier der vorstelligen Bewerber*innen werden in das neue Projekt ein- ziehen. Die anderen fünf Personen wurden abgelehnt, weil eines oder mehrere Krite- rien nicht erfüllt waren (siehe Antwort auf Frage 2) Das neue Wohnprojekt in der Winterberger Straße 9 ist kein selbstverwaltetes Nachfol- geprojekt „OMZ“. Dieses war bereits vor Auflösung der Gummersbacher Str. 25 ge- scheitert. Der Gruppe OMZ war es nicht gelungen, aus sich heraus eine tragfähige Struktur für ein solches Projekt zu entwickeln. Zu wenige der ehemaligen Bewohner*in- nen der Gummersbacher Straße 25 waren bereit, einen Beitrag für das Gelingen eines solchen Projektes zu leisten. 2 Die Verwaltung hat deshalb im Zuge der Auflösung der Gummersbacher Straße 25 entschieden, ein neues Wohnprojekt ins Leben zu rufen. Interessierte Menschen an einem selbstverwalteten Wohnprojekt haben dort die Möglichkeit, unterstützt durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit eine Struktur zu entwickeln und aufzubauen, die ein selbstverwaltetes Wohnen ermöglichen kann. Die Verwaltung hat sich bei ihrer Ent- scheidung davon leiten lassen, dass die Herausforderungen beim Aufbau einer sol- chen Struktur schnell zu Überforderungen bei darin ungeübten Menschen führen. Dem begegnet die Verwaltung mit der professionellen Begleitung des Projektes durch aner- kannte Träger der Wohnungslosenhilfe Köln. Einer von diesen, die IBWA bringt sehr profunde Kenntnisse im Aufbau und in Durchführung selbstverwalteter Wohn- und Ar- beitsprojekte mit. Mit dem beiseite gestellten Know-How bestehen gute Chancen, dass das neue Projekt erfolgreich wird. 2. Welche wo dokumentierten Kriterien der Geeignetheit für das neue OMZ legten die Entscheidungsträger*innen für eine Aufnahme in die Gruppenbildungsphase für ein zukünftiges neues OMZ zugrunde, mit welchen Verfahren wurden darauf bezogene Informationen über Bewerber*innen eingeholt und in welchem Verfah- ren dann Entscheidungen darüber an welcher Stelle getroffen? Antwort: Die eingebundenen Träger und die Verwaltung haben sich darauf verständigt, dass fol- gende Kriterien für interessierte Bewerber*innen am neuen Wohnprojekt in der Winter- berger Straße 9 erfüllt sein müssen: 1. Vorhandener Zugang in die sozialen Sicherungssysteme dem Grunde nach 2. Keine bekannte und/oder erkennbare Gewaltbereitschaft – Bekenntnis zur Gewalt- freiheit 3. Bereitschaft, sich den in der Gruppe gemeinsam entwickelten bzw. von der Stadt- verwaltung vorgegebenen Regelungen bezüglich der Gebäudenutzung unterzuord- nen 4. Bereitschaft zur Übernahme eines aktiven Beitrags bei der Entwicklung und Durch- führung des selbstverwalteten Wohnprojektes in Gremien und Foren. Bei der Prüfung der Erfüllung der Zugangskriterien wurden die im Rahmen der Bewer- bungsgespräche eingeholten Antworten der Bewerber*innen zu diesen Fragen bewer- tet sowie Erkenntnisse zu deren vorhandener oder gezeigter Gewaltbereitschaft heran- gezogen. Bei Letzterem handelt es sich um Erkenntnisse der Verwaltung (eigene oder die von Streetwork übermittelten). Das sind sowohl Erkenntnisse aus den bisherigen Nutzungsverhalten in der Gummersbacher Straße 25 und den dort zutage getretenen gewalttätigen Konflikten als auch den Erkenntnissen von Bewohner*innen in der E- scher Straße, die ihrerseits selbst in dem vom OMZ besetzten Haus Marktstraße ge- lebt hatten (12 Personen) und direkte Erfahrungen dazu einbringen konnten. 3 Das Auswahlverfahren ist so ausgestaltet, dass die Bewerber*innen sich bis zur Grün- dung eines eigenen Bewohnendengremiums in der Winterberger Straße 9 dem Be- wohnendengremium in der Escher Str. und den Trägervertreter*innen vorstellen. Nach der Vorstellungsrunde wird das Vorliegen der Zugangskriterien geprüft und seitens des Bewohnendengremiums ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet. Die verantwortlichen Mitarbeiter*innen der durchführenden Träger treffen sodann eigenständig eine Ent- scheidung über die mögliche Aufnahme ins Projekt. Bei positiver Entscheidung teilen sie diese der Verwaltung mit. Die Verwaltung (Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sowie das Amt für Wohnungswesen) ihrerseits hat ein Vetorecht. So kann der Auf- nahme z. B. widersprochen werden, wenn die Person bereits durch bausubstanzge- fährdendes Nutzungsverhalten in städtischen Gebäuden bekannt ist oder aus ähnli- chen schwerwiegenden Gründen. Bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen die Aufnahme in das Projekt, kann der probeweise Einzug erfolgen. Die Probewohnzeit beträgt regelmäßig sechs Wochen und kann im Bedarfsfall verlängert werden. Bis zum 31.08.2023 wurde das Probewohnen noch in der Escher Straße realisiert. In der Zeit bis zum tatsächlichen Einzug erhält die Bewerber*in die Möglichkeit, sich an den gemeinsamen Gruppenver- anstaltungen zu beteiligen, die mehrmals wöchentlich stattfinden. 3. Welche Rolle spielte dabei die Nationalität der Bewerber*innen, davon abgelei- tete Anspruchsberechtigungen in das Hilfesystem, und welche Maßnahmen sei- tens der Verwaltung wären möglich und wurden versucht, um eine Anspruchs- berechtigung dieser Personen zu erreichen? Antwort: Grundsätzlich spielt die Nationalität der Projektteilnehmenden keine Rolle bei der Aus- wahl. Voraussetzung ist, dass die Personen dem Grunde nach Zugang zu den Leistun- gen des SGB XII haben. Es handelt sich bei der sozialarbeiterischen Begleitung des Projektes um eine Maßnahme zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten im Sinne des § 67 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII). Bereits im Frühjahr 2023 hat die Verwaltung wiederholt auf diese Zugangsvorausset- zung hingewiesen. Dies geschah gegenüber den damaligen Bewohner*innen der Gummersbacher Straße 25 sowohl im Rahmen der vor Ort durchgeführten Beratungs- termine der Fachstelle Wohnen als auch mittels der dort vor Ort tätigen Streetwor- ker*innen, sowie in den diversen Gesprächen mit Vertretungen des OMZ und ihres Un- terstützerkreises. Insbesondere Personen ohne Zugang in die sozialen Sicherungssysteme wurden um- fänglich darüber beraten, wie Zugänge dazu eröffnet werden können, zum Beispiel durch Arbeitsaufnahmen. Es liegt an den Betroffenen, sich Arbeit zu suchen. Anderes stünde im Widerspruch zur gesetzgeberischen Intention des Bundesgesetzgebers, der entsprechende Zugangsschranken in die anzuwendenden Rechtsnormen gesetzt hat. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die große Gruppe der ehemali- gen Bewohner*innen der Gummersbacher Straße, die sich im Mai und den Fol- gewochen nicht für eine Aufnahme in das neue OMZ bewarben, und die jetzt 4 zum großen Teil auf der Straße leben, teilweise im Obdachlosencamp am AZ Köln wohnen, eine dauerhafte Unterkunft zu beschaffen? Die meisten ehemaligen Bewohner*innen der Gummersbacher Straße 25 wurden über die Stadtverwaltung mit Anschlusswohn- oder Unterbringungsmöglichkeiten versorgt. Entweder durch Angebote des Amtes für Wohnungswesen oder in den Regelangebo- ten der Akutunterbringung. Übrig geblieben ist eine Gruppe, die sich weigerte, die Regelunterbringungsmöglich- keiten anzunehmen und es vorzog auf die Straße zurückzukehren. Die Gruppenstärke betrug nach Kenntnis der Verwaltung bei Auflösung der Gummersbacher Straße 25 am 31.05.2023 6 Personen. Zwei von diesen werden im neuen Wohnprojekt in der Winterberger Straße 9 aufgenommen. Seitdem scheint diese neben dem Autonomen Zentrum campierende Gruppe weiter anzuwachsen. Nach Angaben der von der Stadt beauftragten Streetworker*innen halten sich aktuell dort 13 Personen auf. Die Street- worker*innen stehen seit dem Auszug aus der Gummersbacher Straße 25 in regelmä- ßigem Kontakt zu den Menschen dort. Immer wieder unterbreiten sie den betroffenen Menschen die Hilfeangebote der Stadt Köln. Grundsätzlich kann ein Angebot im Rahmen der Humanitären Hilfe unterbreitet wer- den. Diese ist explizit darauf ausgerichtet, Menschen ohne eigene Einkünfte und feh- lendem Zugang in die existenzsichernden Sicherungssysteme kostenfrei ein Obdach zu gewähren und sie durch kompetente interkulturelle Beratung zu begleiten. Die Stadt Köln finanziert dies als freiwillige Leistung und hält derzeit das Objekt in der Vorge- birgsstraße dafür vor. Für Menschen mit Einkommen stehen die Regelangebote der Unterbringung für woh- nungslose Menschen offen. Die Gruppe setzt sich aus Menschen mit und ohne Zu- gang zu den sozialen Sicherungssystemen zusammen, die bis vor kurzem darauf be- standen hatte, nur gemeinschaftlich als Gruppe untergebracht zu werden. Dies wäre aus rechtlichen Gründen allerdings nicht möglich gewesen. Denn Menschen mit eige- nem Einkommen müssen sich im Umfang ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten der Unterbringung beteiligen. Ihnen kann nicht von vornherein ein kostenloses Obdach an- geboten werden. Dieser Gruppenwiderstand löst sich aber, wie bereits dargestellt, langsam auf. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2940/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.09.2023
- Erstellt
- 11.09.2023 14:39