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2021/0335

Veränderung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Steigerung der Inanspruchnahme sowie Digitalisierung des Sozialtickets durch Erweiterung der Funktionalität der Teilhabecard

Magistratsvorlage 22.10.2021

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2021/0335

12206 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.11.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat I 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0335 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 351720 
Kostenstelle:  050-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3517-20 Sachkonto: 7290180 
 
Betreff: Veränderung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Steigerung der 
Inanspruchnahme sowie Digitalisierung des Sozialtickets durch Erweiterung der 
Funktionalität der Teilhabecard  
 
Vorlage vom: 29.10.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen den vorgeschlagenen 
Veränderungen der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Steigerung der 
Inanspruchnahme zu und beauftragen die Verwaltung mit der Umsetzung zum 
nächstmöglichen Zeitpunkt.  
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Digitalisierung des 
Sozialtickets durch Erweiterung der Funktionalität der Teilhabecard zu und beauftragen 
die Verwaltung, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und die 
Digitalisierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen  
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.10.2021:  
 
Nach der Evaluation des Sozialtickets, das zum 01.07.2019 in einem ersten Schritt als 9 -Uhr-
Monatskarte eingeführt wurde, wurde die Verwaltung mit Beschluss des Magistrats und der 
Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2021 beauftragt, zusammen mit dem Bündnis für 
soziale Gerechtigkeit die Rahmenbedingungen des Darmstädter Sozialtickets mit dem Ziel zu 
prüfen, die Teilhabemöglichkeiten durch eine verbesserte Inanspruchnahme zu stärken und die 
Ergebnisse der Prüfung dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur 
Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Die mit dem Bündnis für Soziale Gerechtigkeit ermittelten Maßnahmen zur Steigerung der 
Inanspruchnahme wurden zunächst hinsichtlich ihrer Machbarkeit mit der HEAG -mobilo und 
der DADINA erörtert und abschließend bewertet. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass 
neben dem Wegfall der zeitlichen Bindung, als häufigster Grund für die zurückhaltende 
Inanspruchnahme, weitere Maßnahmen umgesetzt werden sollen, um für die Bevölkerung 
einen höchstmöglichen Anreiz zur flexiblen Nutzung des Sozialtickets und damit eine 
Erhöhung der Inanspruchnahme zu erreichen. Hierzu wird das Sozialticket um die Preisstufe 
3 erweitert, wodurch die individuellen Bedarfe auf Nutzung des ÖPNV innerhalb des 
gesamten Stadtgebietes berücksichtigt werden. Darüber hinaus erfolgt eine erhöhte 
prozentuale Bezuschussung aller Varianten von Monatskarten, wobei der Eigenanteil für 
Verkehr aus dem Regelsatz dabei nicht als Festbetrag, sondern als Obergrenze (Orientierung 
an der Preisstufe 3) zu definieren ist.  Das jährliche Budget in Höhe von 400.000 € bleibt als 
zwingend zu beachtende Rahmenbedingung bestehen. Auch der berechtigte Persone nkreis 
bleibt unverändert und anderweitige Ansprüche auf Vergünstigungen zur Nutzungen des ÖPNV 
sind weiterhin vorrangig in Anspruch zu nehmen, wie z.B. das Schüler*innen- oder das 
Senior*innenticket des RMV. 
 
Auf dieser Grundlage wird das Sozialticket zum nächstmöglichen Zeitpunkt wie folgt neu 
gestaltet: 
 
- Wegfall der zeitlichen Bindung  des Sozialtickets (Monatskarte)  
 
- Erweiterung des Sozialtickets um die Preisstufe 3 und damit Erhöhung der 
Reichweite auf das gesamte Stadtgebiet Darmstadt  
 
- Ausweitung des s tädtischen Zuschusses auf alle Preisstufen  im Stadtgebiet 
Darmstadt (also Preisstufe 1 - 3 sowie die Stadtpreisstufe Darmstadt)  
 
- Der städtische Zuschuss wird von aktuell 33% für die Preisstufe 2 für alle 
Preisstufen auf mindestens 50% angehoben, für die Preisstufe 3 beträgt der 
Zuschuss 54%, um den zu leistenden Eigenanteil auf Höhe des Regelsatzanteils für 
Verkehr (40,00 €) zu deckeln.  
 
- Der von den Leistungsberechtigten zu leistende Eigenanteil beträgt damit, je nach 
Preisstufe, zwischen 21,30 € bis maximal 40,00 €/Monat   
o Preisstufe 1           = 42,60 €    => 21,30 € Eigenanteil + 21,30 € Zuschuss (50%)  
o Stadtpreisstufe DA = 43,70 €    => 21,85 € Eigenanteil + 21,85 € Zuschuss (50%)  
o Preisstufe 2           = 68,00 €    => 34,00 € Eigenanteil + 34,00 € Zuschuss (50%)  
o Preisstufe 3           = 86,90 €    => 40,00 € Eigenanteil + 46,90 € Zuschuss (54%)

- 4 - 
 
Für die Nutzer*innen ergeben sich daraus insbesondere folgende Vorteile gegenüber den 
aktuell gültigen Bedingungen des Sozialtickets:  
 
- Höhere Flexibilität d er Nutzer*innen und Berücksichtigung der individuellen 
Mobilitätsbedarfe durch eine Wahl zwischen verschiedenen Ticketvarianten. Da alle 
Preisstufen bezuschusst werden, ist die höchstmögliche Teilhabe gewährleistet.  
- Der Regelsatzanteil für Verkehr muss, mi t Ausnahmen für die Preisstufe 3, nicht 
vollständig eingesetzt werden und steht somit für andere Mobilitätsbedarfe (zB. 
Instandhaltung Fahrrad, Zugfahrten, Mitfahrgelegenheiten, …) zur Verfügung. 
Dadurch wird unter anderem auch für diejenigen ein Anreiz ge schaffen, für deren 
Mobilitätsbedarf eine Preisstufe 1 in Kombination mit anderen Verkehrsmitteln (z. B. 
Fahrrad) ausreichend ist.  
- Durch den Wegfall der zeitlichen Bindung, sind die Nutzer*innen zeitlich nicht mehr 
eingeschränkt. Das ermöglicht mehr Flexib ilität und kommt den persönlichen 
Bedarfen entgegen.  
- Der deutlich höhere Zuschuss führt zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der 
Anspruchsberechtigten.  
- Durch Einbeziehung der Preisstufe 3 wird die Reichweite des Sozialtickets weiter 
ausgebaut, so das s bei entsprechendem Bedarf das gesamte Stadtgebiet von Nord 
nach Süd und/oder von Ost nach West vergünstigt befahren werden kann.  
 
Die Auswirkungen des Maßnahmenpaketes auf die Attraktivität des Sozialtickets und damit 
die Inanspruchnahme lassen sich ohne  aufwendige wissenschaftliche Untersuchungen nicht 
belastbar abschätzen. Unter Bezugnahme auf den Monat mit der bisher höchsten 
Inanspruchnahme (01/2020 = 260 Tickets) können im Rahmen des vorgenannten Budgets 
jedoch zwischen drei bis sechs Mal so viele Tickets pro Monat bezuschusst werden. In 
absoluten Zahlen sind das mindestens 717 Tickets, sofern alle Nutzer*innen das Ticket der 
Preisstufe 3 mit dem höchsten Zuschuss in Anspruch nehmen, und bis zu 1.565 Tickets, sollte 
ausschließlich das günstigste Ticket der Preisstufe 1 gekauft werden. Aufgrund der 
unterschiedlichen Mobilitätsbedarfe ist allerdings von einem Ticketmix auszugehen und die 
vorgenannten Abgabezahlen als Range zu verstehen.   
 
Da neue Ticketmodelle, wozu auch Veränderungen des bestehenden Sozialtickets gehören, in 
das System des RMV nur zu zwei Terminen im Jahr eingeführt werden können und EDV-
Vorarbeiten bei HEAG-mobilo notwendig sind, ist der nächstmögliche Zeitpunkt für die 
Umsetzung der neuen Konditionen des Sozialtickets der 01.07.2022 (kleiner Tarifwechsel). 
 
Mit eingangs benanntem Beschluss des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung 
wurde die Verwaltung zudem beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die 
Umsetzung über eine webbasierende Lösung, als zukunftsorientierte digitale Alternative zu den 
aktuell genutzten Berechtigungsscheinen in Papierform, bestmöglich durch Koppelung an das 
bestehende System der Teilhabecard, möglich ist. Über die Teilhabecard werden bereits die 
Leistungen für Bildung und Teilhabe digital zugänglich und abrechenbar, sowie 
Vergünstigungen im soziokulturellen Bereich, durch bloße Vorlage der Karte, nutzbar gemacht.   
 
Zur Digitalisierung des Berechtigungsnachweises des Sozialtickets ist eine Erweiterung der 
Funktionalität der Teilhabecard bzw. der dahinterstehenden Webanwendung notwendig. Dabei

- 5 - 
werden die Teilhabekarten mit einem Barcode versehen, der alle wesentlichen Informationen 
(Kartennummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Rechtskreis, Gültigkeitszeitraum und etwaige 
Berechtigungen/Coupons) enthält. Nach Bewilligung des Antrags auf ein Sozialticket wird die 
Berechtigung durch die Sachbearbeitung im Jobcenter bzw. dem Amt für Soziales und 
Prävention zukünftig in der Webanwendung hinterlegt und ersetzt damit den Papiervordruck. 
Die Akzeptanzstellen – im Fall des Sozialtickets das HEAG-mobilo Kundenzentrum am 
Luisenplatz sowie die RMV Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof - werden mit einem 
Smartphone ausgestattet, auf dem eine spezielle App installiert ist, mit der die Karte bzw. der 
Barcode eingelesen werden kann. Ist eine Berechtigung eingebucht, kann die Kundin/ der 
Kunde zwischen den verschiedenen Ticketvarianten wählen und die Akzeptanzstelle bucht 
sodann die Inanspruchnahme der Berechtigung für den betreffenden Monat. So wird 
sichergestellt, dass pro Monat nicht mehr als ein Ticket pro Nutzer*in verkauft wird. Die 
Identitätsprüfung durch die Verkaufsstellen entfällt durch den digitalen Berechtigungsnachweis 
nicht. 
 
Über das Webportal können von der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie den Akzeptanzstellen 
verschiedene Reportings abgerufen oder aber auch Berechtigungen durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zurückgenommen werden, wenn z.B. der Leistungsbezug 
beendet wurde und damit auch der Anspruch auf das Sozialticket endet. Sämtliche Buchungen 
erfolgen in Echtzeit und ermöglichen somit ein zeitnahes Handeln, z. B. wenn das städtische 
Budget an seine Grenzen kommt. Zudem können, analog der Abwicklungen der Leistungen f ür 
Bildung und Teilhabe, auch Rechnungen bzw. Rechnungsdateien über das Webportal erzeugt 
werden. Dies ist mit den jeweiligen Kooperationspartner*innen bzw. Akzeptanzstellen 
abzustimmen und kann individuell angepasst werden. 
 
Im Zuge der Digitalisierung der Berechtigungsnachweise können Arbeitsvorgänge 
und -prozesse in den städtischen Ämtern durch den Wegfall von Papiervordrucken und die 
Möglichkeit von Reportings optimiert und die Digitalisierung der Verwaltung vorangebracht 
werden. Durch Integration in das Gefüge der Teilhabecard werden ferner alle sozialen und 
kulturellen Vergünstigungen der Stadt für ihre Bürger*innen im Transferleistungsbezug über 
ein und dasselbe Verfahren (Teilhabecard) abgewickelt, was den Umgang für die Nutzer*innen 
weiter vereinfacht. 
 
Die Systemerweiterung bietet darüber hinaus den Vorteil, unproblematisch auch für die digitale 
Umsetzung weiterer Leistungen genutzt werden zu können. Dies können bestehende 
Leistungen wie die soziokulturellen Vergünstigungen der (Vorlage-)Teilhabecard sein oder aber 
völlig neue Leistungen, wie zum Beispiel Schwimmkurse für Kinder bis sieben Jahren 
(Beispiel). Zudem kann die Teilhabecard dann auch für die Umsetzung von städtischen 
Leistungen genutzt werden, die nicht ausschließlich Menschen im Transferleistungsbezug zur 
Verfügung gestellt werden (z.B. das geplante Neubürger*innenticket) und bietet damit die 
Chance, die Teilhabecard weiter zu entstigmatisieren. Die Einbindung weiterer Leistungen in 
die Systemerweiterung erfolgt in der Regel kostenneutral. 
 
Die Kosten für die Erweiterung der Funktionalität der Teilhabecard belaufen sich auf einmalig 
13.500 € und laufende jährliche Kosten von 15.000 €. Zur Deckung der einmaligen Kosten 
sowie der laufenden Kosten stehen entsprechende Haushaltsmittel unter der Kostenstelle 050-
002-1000, SK 7290180, KT 3517-20 zur Verfügung.

- 6 - 
 
Die Erweiterung der Teilhabecard erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Abstimmung 
und Genehmigung durch die AG DV-Info sowie den finalen Absprachen mit der HEAG-mobilo, 
der DADINA und dem RMV. 
 
 
 
Darmstadt, 29.10.2021 
 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
Jochen Partsch   Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

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Punkt 30: Veränderung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Steigerung der 
Inanspruchnahme sowie Digitalisierung des Sozialtickets durch Erweiterung der 
Funktionalität der Teilhabecard 
 (V-Nr. 2021/0335) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: FDP

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Punkt 8: Veränderung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Steigerung der 
Inanspruchnahme sowie Digitalisierung des Sozialtickets durch Erweiterung der 
Funktionalität der Teilhabecard 
 (V-Nr. 2021/0335) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: FDP-Fraktion

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Punkt 22: Veränderung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Steigerung der 
Inanspruchnahme sowie Digitalisierung des Sozialtickets durch Erweiterung der 
Funktionalität der Teilhabecard 
 (V-Nr. 2021/0335) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: FDP und AfD

Beratungsverlauf (4)

TOP 22
TOP 30
TOP 381
TOP 8

Orte (2)

  • Luisenplatz
  • Am Hauptbahnhof

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0335
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.10.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00