2021/0335
Veränderung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Steigerung der Inanspruchnahme sowie Digitalisierung des Sozialtickets durch Erweiterung der Funktionalität der Teilhabecard
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2021/0335
12206 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.11.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat I
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0335
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 351720
Kostenstelle: 050-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3517-20 Sachkonto: 7290180
Betreff: Veränderung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Steigerung der
Inanspruchnahme sowie Digitalisierung des Sozialtickets durch Erweiterung der
Funktionalität der Teilhabecard
Vorlage vom: 29.10.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen den vorgeschlagenen
Veränderungen der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Steigerung der
Inanspruchnahme zu und beauftragen die Verwaltung mit der Umsetzung zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Digitalisierung des
Sozialtickets durch Erweiterung der Funktionalität der Teilhabecard zu und beauftragen
die Verwaltung, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und die
Digitalisierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.10.2021:
Nach der Evaluation des Sozialtickets, das zum 01.07.2019 in einem ersten Schritt als 9 -Uhr-
Monatskarte eingeführt wurde, wurde die Verwaltung mit Beschluss des Magistrats und der
Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2021 beauftragt, zusammen mit dem Bündnis für
soziale Gerechtigkeit die Rahmenbedingungen des Darmstädter Sozialtickets mit dem Ziel zu
prüfen, die Teilhabemöglichkeiten durch eine verbesserte Inanspruchnahme zu stärken und die
Ergebnisse der Prüfung dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Die mit dem Bündnis für Soziale Gerechtigkeit ermittelten Maßnahmen zur Steigerung der
Inanspruchnahme wurden zunächst hinsichtlich ihrer Machbarkeit mit der HEAG -mobilo und
der DADINA erörtert und abschließend bewertet. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass
neben dem Wegfall der zeitlichen Bindung, als häufigster Grund für die zurückhaltende
Inanspruchnahme, weitere Maßnahmen umgesetzt werden sollen, um für die Bevölkerung
einen höchstmöglichen Anreiz zur flexiblen Nutzung des Sozialtickets und damit eine
Erhöhung der Inanspruchnahme zu erreichen. Hierzu wird das Sozialticket um die Preisstufe
3 erweitert, wodurch die individuellen Bedarfe auf Nutzung des ÖPNV innerhalb des
gesamten Stadtgebietes berücksichtigt werden. Darüber hinaus erfolgt eine erhöhte
prozentuale Bezuschussung aller Varianten von Monatskarten, wobei der Eigenanteil für
Verkehr aus dem Regelsatz dabei nicht als Festbetrag, sondern als Obergrenze (Orientierung
an der Preisstufe 3) zu definieren ist. Das jährliche Budget in Höhe von 400.000 € bleibt als
zwingend zu beachtende Rahmenbedingung bestehen. Auch der berechtigte Persone nkreis
bleibt unverändert und anderweitige Ansprüche auf Vergünstigungen zur Nutzungen des ÖPNV
sind weiterhin vorrangig in Anspruch zu nehmen, wie z.B. das Schüler*innen- oder das
Senior*innenticket des RMV.
Auf dieser Grundlage wird das Sozialticket zum nächstmöglichen Zeitpunkt wie folgt neu
gestaltet:
- Wegfall der zeitlichen Bindung des Sozialtickets (Monatskarte)
- Erweiterung des Sozialtickets um die Preisstufe 3 und damit Erhöhung der
Reichweite auf das gesamte Stadtgebiet Darmstadt
- Ausweitung des s tädtischen Zuschusses auf alle Preisstufen im Stadtgebiet
Darmstadt (also Preisstufe 1 - 3 sowie die Stadtpreisstufe Darmstadt)
- Der städtische Zuschuss wird von aktuell 33% für die Preisstufe 2 für alle
Preisstufen auf mindestens 50% angehoben, für die Preisstufe 3 beträgt der
Zuschuss 54%, um den zu leistenden Eigenanteil auf Höhe des Regelsatzanteils für
Verkehr (40,00 €) zu deckeln.
- Der von den Leistungsberechtigten zu leistende Eigenanteil beträgt damit, je nach
Preisstufe, zwischen 21,30 € bis maximal 40,00 €/Monat
o Preisstufe 1 = 42,60 € => 21,30 € Eigenanteil + 21,30 € Zuschuss (50%)
o Stadtpreisstufe DA = 43,70 € => 21,85 € Eigenanteil + 21,85 € Zuschuss (50%)
o Preisstufe 2 = 68,00 € => 34,00 € Eigenanteil + 34,00 € Zuschuss (50%)
o Preisstufe 3 = 86,90 € => 40,00 € Eigenanteil + 46,90 € Zuschuss (54%)
- 4 -
Für die Nutzer*innen ergeben sich daraus insbesondere folgende Vorteile gegenüber den
aktuell gültigen Bedingungen des Sozialtickets:
- Höhere Flexibilität d er Nutzer*innen und Berücksichtigung der individuellen
Mobilitätsbedarfe durch eine Wahl zwischen verschiedenen Ticketvarianten. Da alle
Preisstufen bezuschusst werden, ist die höchstmögliche Teilhabe gewährleistet.
- Der Regelsatzanteil für Verkehr muss, mi t Ausnahmen für die Preisstufe 3, nicht
vollständig eingesetzt werden und steht somit für andere Mobilitätsbedarfe (zB.
Instandhaltung Fahrrad, Zugfahrten, Mitfahrgelegenheiten, …) zur Verfügung.
Dadurch wird unter anderem auch für diejenigen ein Anreiz ge schaffen, für deren
Mobilitätsbedarf eine Preisstufe 1 in Kombination mit anderen Verkehrsmitteln (z. B.
Fahrrad) ausreichend ist.
- Durch den Wegfall der zeitlichen Bindung, sind die Nutzer*innen zeitlich nicht mehr
eingeschränkt. Das ermöglicht mehr Flexib ilität und kommt den persönlichen
Bedarfen entgegen.
- Der deutlich höhere Zuschuss führt zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der
Anspruchsberechtigten.
- Durch Einbeziehung der Preisstufe 3 wird die Reichweite des Sozialtickets weiter
ausgebaut, so das s bei entsprechendem Bedarf das gesamte Stadtgebiet von Nord
nach Süd und/oder von Ost nach West vergünstigt befahren werden kann.
Die Auswirkungen des Maßnahmenpaketes auf die Attraktivität des Sozialtickets und damit
die Inanspruchnahme lassen sich ohne aufwendige wissenschaftliche Untersuchungen nicht
belastbar abschätzen. Unter Bezugnahme auf den Monat mit der bisher höchsten
Inanspruchnahme (01/2020 = 260 Tickets) können im Rahmen des vorgenannten Budgets
jedoch zwischen drei bis sechs Mal so viele Tickets pro Monat bezuschusst werden. In
absoluten Zahlen sind das mindestens 717 Tickets, sofern alle Nutzer*innen das Ticket der
Preisstufe 3 mit dem höchsten Zuschuss in Anspruch nehmen, und bis zu 1.565 Tickets, sollte
ausschließlich das günstigste Ticket der Preisstufe 1 gekauft werden. Aufgrund der
unterschiedlichen Mobilitätsbedarfe ist allerdings von einem Ticketmix auszugehen und die
vorgenannten Abgabezahlen als Range zu verstehen.
Da neue Ticketmodelle, wozu auch Veränderungen des bestehenden Sozialtickets gehören, in
das System des RMV nur zu zwei Terminen im Jahr eingeführt werden können und EDV-
Vorarbeiten bei HEAG-mobilo notwendig sind, ist der nächstmögliche Zeitpunkt für die
Umsetzung der neuen Konditionen des Sozialtickets der 01.07.2022 (kleiner Tarifwechsel).
Mit eingangs benanntem Beschluss des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung
wurde die Verwaltung zudem beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die
Umsetzung über eine webbasierende Lösung, als zukunftsorientierte digitale Alternative zu den
aktuell genutzten Berechtigungsscheinen in Papierform, bestmöglich durch Koppelung an das
bestehende System der Teilhabecard, möglich ist. Über die Teilhabecard werden bereits die
Leistungen für Bildung und Teilhabe digital zugänglich und abrechenbar, sowie
Vergünstigungen im soziokulturellen Bereich, durch bloße Vorlage der Karte, nutzbar gemacht.
Zur Digitalisierung des Berechtigungsnachweises des Sozialtickets ist eine Erweiterung der
Funktionalität der Teilhabecard bzw. der dahinterstehenden Webanwendung notwendig. Dabei
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werden die Teilhabekarten mit einem Barcode versehen, der alle wesentlichen Informationen
(Kartennummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Rechtskreis, Gültigkeitszeitraum und etwaige
Berechtigungen/Coupons) enthält. Nach Bewilligung des Antrags auf ein Sozialticket wird die
Berechtigung durch die Sachbearbeitung im Jobcenter bzw. dem Amt für Soziales und
Prävention zukünftig in der Webanwendung hinterlegt und ersetzt damit den Papiervordruck.
Die Akzeptanzstellen – im Fall des Sozialtickets das HEAG-mobilo Kundenzentrum am
Luisenplatz sowie die RMV Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof - werden mit einem
Smartphone ausgestattet, auf dem eine spezielle App installiert ist, mit der die Karte bzw. der
Barcode eingelesen werden kann. Ist eine Berechtigung eingebucht, kann die Kundin/ der
Kunde zwischen den verschiedenen Ticketvarianten wählen und die Akzeptanzstelle bucht
sodann die Inanspruchnahme der Berechtigung für den betreffenden Monat. So wird
sichergestellt, dass pro Monat nicht mehr als ein Ticket pro Nutzer*in verkauft wird. Die
Identitätsprüfung durch die Verkaufsstellen entfällt durch den digitalen Berechtigungsnachweis
nicht.
Über das Webportal können von der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie den Akzeptanzstellen
verschiedene Reportings abgerufen oder aber auch Berechtigungen durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zurückgenommen werden, wenn z.B. der Leistungsbezug
beendet wurde und damit auch der Anspruch auf das Sozialticket endet. Sämtliche Buchungen
erfolgen in Echtzeit und ermöglichen somit ein zeitnahes Handeln, z. B. wenn das städtische
Budget an seine Grenzen kommt. Zudem können, analog der Abwicklungen der Leistungen f ür
Bildung und Teilhabe, auch Rechnungen bzw. Rechnungsdateien über das Webportal erzeugt
werden. Dies ist mit den jeweiligen Kooperationspartner*innen bzw. Akzeptanzstellen
abzustimmen und kann individuell angepasst werden.
Im Zuge der Digitalisierung der Berechtigungsnachweise können Arbeitsvorgänge
und -prozesse in den städtischen Ämtern durch den Wegfall von Papiervordrucken und die
Möglichkeit von Reportings optimiert und die Digitalisierung der Verwaltung vorangebracht
werden. Durch Integration in das Gefüge der Teilhabecard werden ferner alle sozialen und
kulturellen Vergünstigungen der Stadt für ihre Bürger*innen im Transferleistungsbezug über
ein und dasselbe Verfahren (Teilhabecard) abgewickelt, was den Umgang für die Nutzer*innen
weiter vereinfacht.
Die Systemerweiterung bietet darüber hinaus den Vorteil, unproblematisch auch für die digitale
Umsetzung weiterer Leistungen genutzt werden zu können. Dies können bestehende
Leistungen wie die soziokulturellen Vergünstigungen der (Vorlage-)Teilhabecard sein oder aber
völlig neue Leistungen, wie zum Beispiel Schwimmkurse für Kinder bis sieben Jahren
(Beispiel). Zudem kann die Teilhabecard dann auch für die Umsetzung von städtischen
Leistungen genutzt werden, die nicht ausschließlich Menschen im Transferleistungsbezug zur
Verfügung gestellt werden (z.B. das geplante Neubürger*innenticket) und bietet damit die
Chance, die Teilhabecard weiter zu entstigmatisieren. Die Einbindung weiterer Leistungen in
die Systemerweiterung erfolgt in der Regel kostenneutral.
Die Kosten für die Erweiterung der Funktionalität der Teilhabecard belaufen sich auf einmalig
13.500 € und laufende jährliche Kosten von 15.000 €. Zur Deckung der einmaligen Kosten
sowie der laufenden Kosten stehen entsprechende Haushaltsmittel unter der Kostenstelle 050-
002-1000, SK 7290180, KT 3517-20 zur Verfügung.
- 6 -
Die Erweiterung der Teilhabecard erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Abstimmung
und Genehmigung durch die AG DV-Info sowie den finalen Absprachen mit der HEAG-mobilo,
der DADINA und dem RMV.
Darmstadt, 29.10.2021
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Barbara Akdeniz André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 2
345 Zeichen
Punkt 30: Veränderung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Steigerung der Inanspruchnahme sowie Digitalisierung des Sozialtickets durch Erweiterung der Funktionalität der Teilhabecard (V-Nr. 2021/0335) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP
anlage 1
349 Zeichen
Punkt 8: Veränderung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Steigerung der Inanspruchnahme sowie Digitalisierung des Sozialtickets durch Erweiterung der Funktionalität der Teilhabecard (V-Nr. 2021/0335) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP-Fraktion
anlage 3
283 Zeichen
Punkt 22: Veränderung der Konditionen des Darmstädter Sozialtickets zur Steigerung der Inanspruchnahme sowie Digitalisierung des Sozialtickets durch Erweiterung der Funktionalität der Teilhabecard (V-Nr. 2021/0335) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: FDP und AfD
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Luisenplatz
- Am Hauptbahnhof
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0335
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.10.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00