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2015/0032

Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2014

Magistratsvorlage 28.01.2015

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2015/0032

2311 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magist rat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0032 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2014  
 
Vorlage vom: 28.01.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt von dem nachfolgenden Bericht Kenntnis.  
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vorzulegen.  
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.01.2015 
 
 
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß einer 
Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der Reihe 
nach zu vergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach Liste vergeben, 
wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen sich mit dem 
Vertragspartner auf das Notariat zu einigen, das nach der Liste an der Reihe ist. W eiter 
beschloss die Stadtverordneten -versammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der 
Protokollierung berichtet werden soll. Entsprechend diesem Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung führt das Rechtsamt eine Notarliste.  
 
Im Jahr 2014 wurden 54 Not araufträge vermerkt. In 4 Fällen konnte die Stadt den Notar 
benennen. In einem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem die Notarauswahl 
oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden somit 5 Notaraufträge 
nach der alp habetischen Reihenfolge anhand der Notarliste vergeben. In 49 Fällen wählte der 
Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen.  
 
Darmstadt, 28.01.2015 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 1

2375 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
04.02.2015 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Rechtsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I 30 
 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2015/0032 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
37 
 
Produkt-Nr.:        
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:        
 
Betreff: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2014 
 
Vorlage vom: 28.01.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt von dem nachfolgenden Bericht Kenntnis. 
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vorzulegen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.02.2015 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.01.2015 
 
 
 
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß einer 
Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der Reihe 
nach zu vergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach Liste vergeben, 
wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen sich mit dem 
Vertragspartner auf das Notariat zu einigen, das nach der Liste an der Reihe ist. Weiter 
beschloss die Stadtverordneten-versammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der 
Protokollierung berichtet werden soll. Entsprechend diesem Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung führt das Rechtsamt eine Notarliste.  
 
Im Jahr 2014 wurden 54 Notaraufträge vermerkt. In 4 Fällen konnte die Stadt den Notar 
benennen. In einem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem die Notarauswahl 
oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden somit 5 Notaraufträge 
nach der alphabetischen Reihenfolge anhand der Notarliste vergeben. In 49 Fällen wählte der 
Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen.  
 
Darmstadt, 28.01.2015 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0032
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.01.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00