2015/0032
Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2014
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2015/0032
2311 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magist rat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0032
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2014
Vorlage vom: 28.01.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt von dem nachfolgenden Bericht Kenntnis.
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vorzulegen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.01.2015
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß einer
Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der Reihe
nach zu vergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach Liste vergeben,
wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen sich mit dem
Vertragspartner auf das Notariat zu einigen, das nach der Liste an der Reihe ist. W eiter
beschloss die Stadtverordneten -versammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der
Protokollierung berichtet werden soll. Entsprechend diesem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung führt das Rechtsamt eine Notarliste.
Im Jahr 2014 wurden 54 Not araufträge vermerkt. In 4 Fällen konnte die Stadt den Notar
benennen. In einem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem die Notarauswahl
oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden somit 5 Notaraufträge
nach der alp habetischen Reihenfolge anhand der Notarliste vergeben. In 49 Fällen wählte der
Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen.
Darmstadt, 28.01.2015
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 1
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
04.02.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
I 30
Stvv
Vorlage-Nr. 2015/0032
Magistratsbeschluss-Nr.
37
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2014
Vorlage vom: 28.01.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt von dem nachfolgenden Bericht Kenntnis.
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vorzulegen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 11.02.2015
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.01.2015
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß einer
Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der Reihe
nach zu vergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach Liste vergeben,
wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen sich mit dem
Vertragspartner auf das Notariat zu einigen, das nach der Liste an der Reihe ist. Weiter
beschloss die Stadtverordneten-versammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der
Protokollierung berichtet werden soll. Entsprechend diesem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung führt das Rechtsamt eine Notarliste.
Im Jahr 2014 wurden 54 Notaraufträge vermerkt. In 4 Fällen konnte die Stadt den Notar
benennen. In einem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem die Notarauswahl
oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden somit 5 Notaraufträge
nach der alphabetischen Reihenfolge anhand der Notarliste vergeben. In 49 Fällen wählte der
Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen.
Darmstadt, 28.01.2015
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0032
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.01.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00