2018/0092
Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete -Ausschreibung mit öffentlicher Förderung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 3
243 Zeichen
Punkt 3: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete - Ausschreibung mit öffentlicher Förderung (V-Nr. 2018/0092) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
7800 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
03.05.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
IT-Abteilung
Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15 10.3
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0092
Magistratsbeschluss-Nr.
180
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511010
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto:
Betreff: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete -
Ausschreibung mit öffentlicher Förderung
Vorlage vom: 21.03.2018
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Darmstädter Breitbandstrategie um eine
flächendeckende, zukunftsfähige, hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur zur Verfügung zu
stellen.
Nach Einstellung von Fördermitteln in Höhe von 280.000, - € in den Nachtragshaushalt 2018 wird
in einem ersten Schritt eine Ausschreibung mit öffentlicher Förderung zur Beseitigung der
bekannten unterversorgten Gebiete durchgefüh rt.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.05.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2018
Auf der Basis des heutigen Glasfasernetzes und anderen Breitbandtechnologien sowie dem
zukünftigen Ausbau des Mobilfunks (5G) werden Ziele des Digitalstadt Projektes und der Smart
City Darmstadt verfolgt. Darüber hinaus soll der Darmstädter Wirtschaft und den Bürgerinnen
und Bürgern die digitale Infrastruktur als selbstverständlicher Teil der Daseinsvorsorge
bereitgestellt werden. Diese städtischen Ziele bedingen in erster Linie eine festnetzgebundene
IT-Infrastruktur.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bereits heute fast flächendeckend auf NGA-Niveau (30
Mbit/s im Download) versorgt.
Trotz eines eigeninvestiven Ausbaus der Deutschen Telekom und der Bestandsversorgung
durch die Unitymedia bestehen weiterhin in sehr kleinem Maße Gebiete, in denen keine 30
Mbit/s im Download erreicht werden und in denen kein Betreiber bereit ist, ohne Zuschüsse
auszubauen. Dies ist in einer wachsenden Stadt mit dem Profil Darmstadts nicht akzeptabel.
In einer Analyse wurden diese weißen Flecken identifiziert und die Investitionskosten für einen
möglichen Netzbetreiber abgeschätzt. Ausgehend davon wird die Umsetzung eines
Wirtschaftlichkeitslückenmodells empfohlen, das für die technologische Realisierung aus
Kostengründen auf einem FTTC-Ansatz basiert (Glasfasererschließung von Kabelverzweigern
unter Berücksichtigung von VDSL-Vectoring). Voraussetzung zur Förderung ist die
vorgeschaltete Prüfung des Marktversagens. Dies ist mit der durchgeführten
gesamtstädtischen Breitbandanalyse nachgewiesen. In Anbetracht der möglichen Förderquote
von 50 %, die das Bundesförderprogramm in Aussicht stellt, sowie einer möglichen Ko-
Finanzierung, die durch die Bundesländer erbracht werden kann, erscheint ein Förderantrag
für das Bundesförderprogramm attraktiv.
Eine externe Prüfung im Rahmen der Breitbandanalyse ergab, dass aufgrund einer
Punktebewertung, die Nähe zur Bagatellgrenze sowie einer möglicherweise hohen Unitymedia-
und privaten Versorgung eine positive Bewertung des Förderantrags sehr unwahrscheinlich ist
Auch aus diesem Grunde wurde eine gesamtstädtische Breitbandstrategie erarbeitet und
nachfolgend beschrieben:
Darmstädter Breitbandstrategie:
Es bestehen hierbei zwei Möglichkeiten der Zielvorgabe. In beiden Fällen ist eine technische
Herangehensweise unerlässlich. Um auch eine positive Geschäftsentwicklung zu erreichen,
müssen die technisch-ökonomischen Abhängigkeiten zwischen den Gesamtbetriebskosten
(Total Cost of Ownership) und den technischen Möglichkeiten der verfügbaren System-
Technologie berücksichtigt werden.
- 5 -
Als Möglichkeit der Zielvorgabe kann ein Bandbreitenziel oder auch ein Infrastrukturziel
angegeben werden. In diesem Papier wird ein Infrastrukturziel mit Bandbreitenzielsetzung als
Zwischenausbaustufe vorgeschlagen.
zur Zeit 95 % Versorgung mit min. 30 Mbit/s FTTC / koaxial und
DSL zur Zeit 82 % Versorgung mit min. 50 Mbit/s
Ziel 2030 100 % Versorgung
flächendeckend
200 Mbit/s /
1 Gbit/s
FTTB
Ziel 2040 100 %
flächendeckend
Schnelligkeit /
Entwicklung abwarten
FTTH / FTTX
Infrastrukturziel:
flächendeckend Glasfaser bis in die Wohnung bis zum Jahr 2040 / Fiber to the Home FTTH
Bandbreitenziel:
Trennung nach Privat- und Geschäftskundenanschlüssen:
Privat bis zum Jahr 2030 : 200 Mbit/s im download für jeden
Ausbauziel Geschäftskunden bis zum Jahr 2030 : 1Gbit/s im download / bedarfsgerecht
Vorgehen zur Zielerreichung:
Zur Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung von mindestens 30 Mbit/s sollte eine
Ausschreibung der weißen Flecken entsprechend der Analyse und Mittelbereitstellung durch
die Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine evtl. Beihilfe in Höhe von 280.000,- € (Schätzung
weiße Flecken) durchgeführt werden.
Ausbaukosten liegen zu dieser geplanten funktionellen Ausschreibung (50 MBit/s
flächendeckend) nicht vor.
In der Auswertung der Angebote der Teilnehmer werden diejenigen Wirtschaftsteilnehmer
ermittelt, die eine erforderliche Eignung zur Erbringung der ausgeschriebenen
Breitbandversorgung aufweisen. Nach der Aufforderung der verbindlichen Angebotsabgabe
kann im Rahmen des Verhandlungsverfahrens darüber verhandelt werden.
Der Ausbau vor Ort wird mit dem Netzbetreiber im Anschluss vertraglich geregelt.
Alternativ könnten zu den unterversorgten Bereichen mit den Netzbetreibern (Entega, Telekom,
Vodafone, Nynex oder Unitymedia) erneut Gespräche geführt werden und gegebenenfalls
Rahmenbedingungen für einen investiven Eigenausbau erwirken werden. Dieses Verfahren einer
nur beratenden städtischen Tätigkeit bzw. keine Marktregulierung / Netzöffnung durch
Dienstleistungskonzession / DigiNetzGesetz birgt die Gefahr der bleibenden Unterversorgung
in unwirtschaftlichen Gebieten bzw. eine kleinteilige Versorgerstruktur vorzugsweise in
wirtschaftlichen Gebieten.
Im Rahmen der Gespräche zur gesamtstädtischen Breitbandanalyse und der dafür nötigen
Abfrage der Netzinfrastruktur mit den Netzbetreibern wurde jedoch bereits deutlich gemacht,
dass eine Bereitstellung von Fördermitteln in den weißen Flecken erwartet wird.
_________________________________________________________
FTTC : engl. Fibre to the Curb‚ Glasfaser an den Randstein; in die Nähe des Teilnehmers
koaxial: gleichachsig / Koaxialkabel Mittelleiter und der umgebenden koaxialen Abschirmung
DSL: engl. Digital Subscriber Line für Digitaler Teilnehmeranschluss
FFTB: engl. Fibre To The Building; Verlegen von Glasfaser bis ins Gebäude
FTTH: engl. Fibre To The Home ; von Rechenzentren direkt bis in die Wohnung des Teilnehmers
- 6 -
FTTX: Oberbegriff für Glasfasernetze. Das "X" ist lediglich ein Platzhalter.
Die Versorgung des Stadtgebietes entsprechend der Infrastrukturziele bzw. Bandbreitenziele
soll zunächst ohne Eingriff in die Markttätigkeit erfolgen.
Eine Überprüfung dieser städtischen Ziele (siehe oben) sollte im Jahr 2030 durch eine weitere
gesamtstädtische Breitbandanalyse erfolgen.
Darmstadt, 21.03.2018
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
243 Zeichen
Punkt 4: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete - Ausschreibung mit öffentlicher Förderung (V-Nr. 2018/0092) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
203 Zeichen
Punkt 20: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete - Ausschreibung mit öffentlicher Förderung (V-Nr. 2018/0092 Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2018/0092
7731 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.05.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
IT-Abteilung
Straßenverkehrs - und
Tiefbauamt
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0092
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511010
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto:
Betreff: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete -
Ausschreibung mit öffentlicher Förderung
Vorlage vom: 21.03.2018
Beschlussvorschlag :
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Darmstädter Breitbandstrategie um eine
flächendeckende, zukunftsfähige, hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur zur Verfügung zu
stellen.
Nach Einstellung von Fördermitteln in Höhe von 280.000, - € in den Nachtragshaushalt 2018 wird
in einem ersten Schritt eine Ausschreibung mit öffentlicher Förderung zur Beseitigung der
bekannten unterversorgten Gebiete durchgefüh rt.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2018
Auf der Basis des heutigen Glasfasernetzes und anderen Breitbandtechnologien sowie dem
zukünftigen Ausbau des Mobilfunks (5G) werden Ziele des Digitalstadt Projektes und der Smart
City Darmstadt verfolgt. Darüber hinaus soll der Darmstädter Wirtschaft und den Bürgerinnen
und Bürgern die digitale Infrastruktur als selbstverständlicher Teil der Daseinsvorsorge
bereitgestellt werden. Diese städtischen Ziele bedingen in erster Linie eine festnetzgebundene
IT-Infrastruktur.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bereits heute fast flächendeckend auf NGA-Niveau (30
Mbit/s im Download) versorgt.
Trotz eines eigeninvestiven Ausbaus der Deutschen Telekom und der Bestandsversorgung
durch die Unitymedia bestehen weiterhin in sehr kleinem Maße Gebiete, in denen keine 30
Mbit/s im Download erreicht werden und in denen kein Betreiber bereit ist, ohne Zuschüsse
auszubauen. Dies ist in einer wachsenden Stadt mit dem Profil Darmstadts nicht akzeptabel.
In einer Analyse wurden diese weißen Flecken identifiziert und die Investitionskosten für einen
möglichen Netzbetreiber abgeschätzt. Ausgehend davon wird die Umsetzung eines
Wirtschaftlichkeitslückenmodells empfohlen, das für die technologische Realisierung aus
Kostengründen auf einem FTTC-Ansatz basiert (Glasfasererschließung von Kabelverzweigern
unter Berücksichtigung von VDSL-Vectoring). Voraussetzung zur Förderung ist die
vorgeschaltete Prüfung des Marktversagens. Dies ist mit der durchgeführten
gesamtstädtischen Breitbandanalyse nachgewiesen. In Anbetracht der möglichen Förderquote
von 50 %, die das Bundesförderprogramm in Aussicht stellt, sowie einer möglichen Ko-
Finanzierung, die durch die Bundesländer erbracht werden kann, erscheint ein Förderantrag
für das Bundesförderprogramm attraktiv.
Eine externe Prüfung im Rahmen der Breitbandanalyse ergab, dass aufgrund einer
Punktebewertung, die Nähe zur Bagatellgrenze sowie einer möglicherweise hohen Unitymedia -
und privaten Versorgung eine positive Bewertung des Förderantrags sehr unwahrscheinlich ist
Auch aus diesem Grunde wurde eine gesamtstädtische Breitbandstrategie erarbeitet und
nachfolgend beschrieben:
Darmstädter Breitbandstrategie:
Es bestehen hierbei zwei Möglichkeiten der Zielvorgabe. In beiden Fällen ist eine technische
Herangehensweise unerlässlich. Um auch eine positive Geschäftsentwicklung zu erreichen,
müssen die technisch-ökonomischen Abhängigkeiten zwischen den Gesamtbetriebskosten
(Total Cost of Ownership) und den technischen Möglichkeiten der verfügbaren System-
Technologie berücksichtigt werden.
- 4 -
Als Möglichkeit der Zielvorgabe kann ein Bandbreitenziel oder auch ein Infrastrukturziel
angegeben werden. In diesem Papier wird ein Infrastrukturziel mit Bandbreitenzielsetzung als
Zwischenausbaustufe vorgeschlagen.
zur Zeit 95 % Versorgung mit min. 30 Mbit/s FTTC / koaxial und
DSL zur Zeit 82 % Versorgung mit min. 50 Mbit/s
Ziel 2030 100 % Versorgung
flächendeckend
200 Mbit/s /
1 Gbit/s
FTTB
Ziel 2040 100 %
flächendeckend
Schnelligkeit /
Entwicklung abwarten
FTTH / FTTX
Infrastrukturziel:
flächendeckend Glasfaser bis in die Wohnung bis zum Jahr 2040 / Fiber to the Home FTTH
Bandbreitenziel:
Trennung nach Privat- und Geschäftskundenanschlüssen:
Privat bis zum Jahr 2030 : 200 Mbit/s im download für jeden
Ausbauziel Geschäftskunden bis zum Jahr 2030 : 1Gbit/s im download / bedarfsgerecht
Vorgehen zur Zielerreichung:
Zur Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung von mindestens 30 Mbit/s sollte eine
Ausschreibung der weißen Flecken entsprechend der Analyse und Mittelbereitstellung durch
die Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine evtl. Beihilfe in Höhe von 280.000,- € (Schätzung
weiße Flecken) durchgeführt werden.
Ausbaukosten liegen zu dieser geplanten funktionellen Ausschreibung (50 MBit/s
flächendeckend) nicht vor.
In der Auswertung der Angebote der Teilnehmer werden diejenigen Wirtschaftsteilnehmer
ermittelt, die eine erforderliche Eignung zur Erbringung der ausgeschriebenen
Breitbandversorgung aufweisen. Nach der Aufforderung der verbindlichen Angebotsabgabe
kann im Rahmen des Verhandlungsverfahrens darüber verhandelt werden.
Der Ausbau vor Ort wird mit dem Netzbetreiber im Anschluss vertraglich geregelt.
Alternativ könnten zu den unterversorgten Bereichen mit den Netzbetreibern (Entega, Telekom,
Vodafone, Nynex oder Unitymedia) erneut Gespräche geführt werden und gegebenenfalls
Rahmenbedingungen für einen investiven Eigenausbau erwirken werden. Dieses Verfahren einer
nur beratenden städtischen Tätigkeit bzw. keine Marktregulierung / Netzöffnung durch
Dienstleistungskonzession / DigiNetzGesetz birgt die Gefahr der bleibenden Unterversorgung
in unwirtschaftlichen Gebieten bzw. eine kleinteilige Versorgerstruktur vorzugsweise in
wirtschaftlichen Gebieten.
Im Rahmen der Gespräche zur gesamtstädtischen Breitbandanalyse und der dafür nötigen
Abfrage der Netzinfrastruktur mit den Netzbetreibern wurde jedoch bereits deutlich gemacht,
dass eine Bereitstellung von Fördermitteln in den weißen Flecken erwartet wird.
_________________________________________________________
FTTC : engl. Fibre to the Curb‚ Glasfaser an den Randstein; in die Nähe des Teilnehmers
koaxial: gleichachsig / Koaxialkabel Mittelleiter und der umgebenden koaxialen Abschirmung
DSL: engl. Digital Subscriber Line für Digitaler Teilnehmeranschluss
FFTB: engl. Fibre To The Building; Verlegen von Glasfaser bis ins Gebäude
FTTH: engl. Fibre To The Home ; von Rechenzentren direkt bis in die Wohnung des Teilnehmers
FTTX: Oberbegriff für Glasfasernetze. Das "X" ist lediglich ein Platzhalter.
- 5 -
Die Versorgung des Stadtgebietes entsprechend der Infrastrukturziele bzw. Bandbreitenziele
soll zunächst ohne Eingriff in die Markttätigkeit erfolgen.
Eine Überprüfung dieser städtischen Ziele (siehe oben) sollte im Jahr 2030 durch eine weitere
gesamtstädtische Breitbandanalyse erfolgen.
Darmstadt, 21.03.2018
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0092
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.03.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00