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2018/0092

Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete -Ausschreibung mit öffentlicher Förderung

Magistratsvorlage 21.03.2018

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2018/0092

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243 Zeichen

Punkt 3: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete  -
Ausschreibung mit öffentlicher Förderung 
 (V-Nr. 2018/0092) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 1

7800 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.05.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
IT-Abteilung 
Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 10.3 
III 66 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0092 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
180 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511010 
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete   -
Ausschreibung mit öffentlicher Förderung  
 
Vorlage vom: 21.03.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Darmstädter Breitbandstrategie um eine 
flächendeckende, zukunftsfähige, hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur  zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Nach Einstellung von Fördermitteln in Höhe von 280.000, - € in den Nachtragshaushalt 2018 wird 
in einem ersten Schritt eine Ausschreibung mit öffentlicher Förderung zur Beseitigung der 
bekannten unterversorgten Gebiete durchgefüh rt.   
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.05.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2018  
 
Auf der Basis des heutigen Glasfasernetzes und anderen Breitbandtechnologien sowie dem 
zukünftigen Ausbau des Mobilfunks (5G) werden Ziele des Digitalstadt Projektes und der Smart 
City Darmstadt verfolgt. Darüber hinaus soll der Darmstädter Wirtschaft und den Bürgerinnen 
und Bürgern die digitale Infrastruktur als selbstverständlicher Teil der Daseinsvorsorge 
bereitgestellt werden. Diese städtischen Ziele bedingen in erster Linie eine festnetzgebundene 
IT-Infrastruktur.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bereits heute fast flächendeckend auf NGA-Niveau (30 
Mbit/s im Download) versorgt.  
Trotz eines eigeninvestiven Ausbaus der Deutschen Telekom und der Bestandsversorgung 
durch die Unitymedia bestehen weiterhin in sehr kleinem Maße Gebiete, in denen keine 30 
Mbit/s im Download erreicht werden und in denen kein Betreiber bereit ist, ohne Zuschüsse 
auszubauen. Dies ist in einer wachsenden Stadt mit dem Profil Darmstadts nicht akzeptabel. 
 
In einer Analyse wurden diese weißen Flecken identifiziert und die Investitionskosten für einen 
möglichen Netzbetreiber abgeschätzt. Ausgehend davon wird die Umsetzung eines 
Wirtschaftlichkeitslückenmodells empfohlen, das für die technologische Realisierung aus 
Kostengründen auf einem FTTC-Ansatz basiert (Glasfasererschließung von Kabelverzweigern 
unter Berücksichtigung von VDSL-Vectoring). Voraussetzung zur Förderung ist die 
vorgeschaltete Prüfung des Marktversagens. Dies ist mit der durchgeführten 
gesamtstädtischen Breitbandanalyse nachgewiesen. In Anbetracht der möglichen Förderquote 
von 50 %, die das Bundesförderprogramm in Aussicht stellt, sowie einer möglichen Ko-
Finanzierung, die durch die Bundesländer erbracht werden kann, erscheint ein Förderantrag 
für das Bundesförderprogramm attraktiv.  
 
Eine externe Prüfung im Rahmen der Breitbandanalyse ergab, dass aufgrund einer 
Punktebewertung, die Nähe zur Bagatellgrenze sowie einer möglicherweise hohen Unitymedia- 
und privaten Versorgung eine positive Bewertung des Förderantrags sehr unwahrscheinlich ist 
 
Auch aus diesem Grunde wurde eine gesamtstädtische Breitbandstrategie erarbeitet und 
nachfolgend beschrieben:  
 
 
Darmstädter Breitbandstrategie:  
 
Es bestehen hierbei zwei Möglichkeiten der Zielvorgabe. In beiden Fällen ist eine technische 
Herangehensweise unerlässlich. Um auch eine positive Geschäftsentwicklung zu erreichen, 
müssen die technisch-ökonomischen Abhängigkeiten zwischen den Gesamtbetriebskosten 
(Total Cost of Ownership) und den technischen Möglichkeiten der verfügbaren System-
Technologie berücksichtigt werden.

- 5 - 
 
Als Möglichkeit der Zielvorgabe kann ein Bandbreitenziel oder auch ein Infrastrukturziel 
angegeben werden. In diesem Papier wird ein Infrastrukturziel mit Bandbreitenzielsetzung als 
Zwischenausbaustufe vorgeschlagen.  
 
zur Zeit 95 % Versorgung  mit min. 30 Mbit/s FTTC / koaxial und  
DSL zur Zeit  82 % Versorgung mit min. 50 Mbit/s 
Ziel 2030 100 % Versorgung 
flächendeckend 
200 Mbit/s /  
1 Gbit/s 
FTTB 
Ziel 2040 100 % 
flächendeckend 
Schnelligkeit / 
Entwicklung abwarten 
FTTH / FTTX 
 
Infrastrukturziel: 
flächendeckend Glasfaser bis in die Wohnung bis zum Jahr 2040 / Fiber to the Home FTTH 
 
Bandbreitenziel:  
Trennung nach Privat- und Geschäftskundenanschlüssen:  
Privat bis zum Jahr 2030 :  200 Mbit/s im download für jeden   
Ausbauziel Geschäftskunden bis zum Jahr 2030 : 1Gbit/s im download / bedarfsgerecht  
 
Vorgehen zur Zielerreichung:  
Zur Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung von mindestens 30 Mbit/s sollte eine 
Ausschreibung der weißen Flecken entsprechend der Analyse und Mittelbereitstellung durch 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine evtl. Beihilfe in Höhe von 280.000,- € (Schätzung 
weiße Flecken) durchgeführt werden.  
Ausbaukosten liegen zu dieser geplanten funktionellen Ausschreibung (50 MBit/s 
flächendeckend) nicht vor.  
In der Auswertung der Angebote der Teilnehmer werden diejenigen Wirtschaftsteilnehmer 
ermittelt, die eine erforderliche Eignung zur Erbringung der ausgeschriebenen 
Breitbandversorgung aufweisen. Nach der Aufforderung der verbindlichen Angebotsabgabe 
kann im Rahmen des Verhandlungsverfahrens darüber verhandelt werden.   
Der Ausbau vor Ort wird mit dem Netzbetreiber im Anschluss vertraglich geregelt.   
 
Alternativ könnten zu den unterversorgten Bereichen mit den Netzbetreibern (Entega, Telekom, 
Vodafone, Nynex oder Unitymedia) erneut Gespräche geführt werden und gegebenenfalls 
Rahmenbedingungen für einen investiven Eigenausbau erwirken werden. Dieses Verfahren einer 
nur beratenden städtischen Tätigkeit bzw. keine Marktregulierung / Netzöffnung durch 
Dienstleistungskonzession / DigiNetzGesetz birgt die Gefahr der bleibenden Unterversorgung 
in unwirtschaftlichen Gebieten bzw. eine kleinteilige Versorgerstruktur vorzugsweise in 
wirtschaftlichen Gebieten.    
Im Rahmen der Gespräche zur gesamtstädtischen Breitbandanalyse und der dafür nötigen 
Abfrage der Netzinfrastruktur mit den Netzbetreibern wurde jedoch bereits deutlich gemacht, 
dass eine Bereitstellung von Fördermitteln in den weißen Flecken erwartet wird.  
 
 
 
 
 
 
 
_________________________________________________________ 
FTTC : engl. Fibre to the Curb‚ Glasfaser an den Randstein; in die Nähe des Teilnehmers  
koaxial: gleichachsig / Koaxialkabel Mittelleiter und der umgebenden koaxialen Abschirmung  
DSL:  engl. Digital Subscriber Line für Digitaler Teilnehmeranschluss  
FFTB: engl. Fibre To The Building; Verlegen von Glasfaser bis ins Gebäude  
FTTH: engl. Fibre To The Home ; von Rechenzentren direkt bis in die Wohnung des Teilnehmers

- 6 - 
FTTX: Oberbegriff für Glasfasernetze. Das "X" ist lediglich ein Platzhalter.

Die Versorgung des Stadtgebietes entsprechend der Infrastrukturziele bzw. Bandbreitenziele 
soll zunächst ohne Eingriff in die Markttätigkeit erfolgen.  
Eine Überprüfung dieser städtischen Ziele (siehe oben) sollte im Jahr 2030 durch eine weitere 
gesamtstädtische Breitbandanalyse erfolgen.  
 
 
Darmstadt, 21.03.2018 
 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

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243 Zeichen

Punkt 4: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete  -
Ausschreibung mit öffentlicher Förderung 
 (V-Nr. 2018/0092) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

203 Zeichen

Punkt 20: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete  -
Ausschreibung mit öffentlicher Förderung 
 (V-Nr. 2018/0092 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: AfD

2018/0092

7731 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.05.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
IT-Abteilung 
Straßenverkehrs - und 
Tiefbauamt  
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0092 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511010 
Kostenstelle:  015-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete  -
Ausschreibung mit öffentlicher Förderung  
 
Vorlage vom: 21.03.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Darmstädter Breitbandstrategie um eine 
flächendeckende, zukunftsfähige, hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur  zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Nach Einstellung von Fördermitteln in Höhe von 280.000, - € in den Nachtragshaushalt 2018 wird 
in einem ersten Schritt eine Ausschreibung mit öffentlicher Förderung zur Beseitigung der 
bekannten unterversorgten Gebiete durchgefüh rt.   
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2018 
 
Auf der Basis des heutigen Glasfasernetzes und anderen Breitbandtechnologien sowie dem 
zukünftigen Ausbau des Mobilfunks (5G) werden Ziele des Digitalstadt Projektes und der Smart 
City Darmstadt verfolgt. Darüber hinaus soll der Darmstädter Wirtschaft und den Bürgerinnen 
und Bürgern die digitale Infrastruktur als selbstverständlicher Teil der Daseinsvorsorge 
bereitgestellt werden. Diese städtischen Ziele bedingen in erster Linie eine festnetzgebundene 
IT-Infrastruktur.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bereits heute fast flächendeckend auf NGA-Niveau (30 
Mbit/s im Download) versorgt.  
Trotz eines eigeninvestiven Ausbaus der Deutschen Telekom und der Bestandsversorgung 
durch die Unitymedia bestehen weiterhin in sehr kleinem Maße Gebiete, in denen keine 30 
Mbit/s im Download erreicht werden und in denen kein Betreiber bereit ist, ohne Zuschüsse 
auszubauen. Dies ist in einer wachsenden Stadt mit dem Profil Darmstadts nicht akzeptabel. 
 
In einer Analyse wurden diese weißen Flecken identifiziert und die Investitionskosten für einen 
möglichen Netzbetreiber abgeschätzt. Ausgehend davon wird die Umsetzung eines 
Wirtschaftlichkeitslückenmodells empfohlen, das für die technologische Realisierung aus 
Kostengründen auf einem FTTC-Ansatz basiert (Glasfasererschließung von Kabelverzweigern 
unter Berücksichtigung von VDSL-Vectoring). Voraussetzung zur Förderung ist die 
vorgeschaltete Prüfung des Marktversagens. Dies ist mit der durchgeführten 
gesamtstädtischen Breitbandanalyse nachgewiesen. In Anbetracht der möglichen Förderquote 
von 50 %, die das Bundesförderprogramm in Aussicht stellt, sowie einer möglichen Ko-
Finanzierung, die durch die Bundesländer erbracht werden kann, erscheint ein Förderantrag 
für das Bundesförderprogramm attraktiv.  
 
Eine externe Prüfung im Rahmen der Breitbandanalyse ergab, dass aufgrund einer 
Punktebewertung, die Nähe zur Bagatellgrenze sowie einer möglicherweise hohen Unitymedia - 
und privaten Versorgung eine positive Bewertung des Förderantrags sehr unwahrscheinlich ist  
 
Auch aus diesem Grunde wurde eine gesamtstädtische Breitbandstrategie erarbeitet und 
nachfolgend beschrieben:  
 
 
Darmstädter Breitbandstrategie:  
 
Es bestehen hierbei zwei Möglichkeiten der Zielvorgabe. In beiden Fällen ist eine technische 
Herangehensweise unerlässlich. Um auch eine positive Geschäftsentwicklung zu erreichen, 
müssen die technisch-ökonomischen Abhängigkeiten zwischen den Gesamtbetriebskosten 
(Total Cost of Ownership) und den technischen Möglichkeiten der verfügbaren System-
Technologie berücksichtigt werden.

- 4 - 
 
Als Möglichkeit der Zielvorgabe kann ein Bandbreitenziel oder auch ein Infrastrukturziel  
angegeben werden. In diesem Papier wird ein Infrastrukturziel mit Bandbreitenzielsetzung als 
Zwischenausbaustufe vorgeschlagen.  
 
zur Zeit 95 % Versorgung  mit min. 30 Mbit/s FTTC / koaxial und  
DSL zur Zeit  82 % Versorgung mit min. 50 Mbit/s 
Ziel 2030 100 % Versorgung 
flächendeckend 
200 Mbit/s /  
1 Gbit/s 
FTTB 
Ziel 2040 100 % 
flächendeckend 
Schnelligkeit / 
Entwicklung abwarten 
FTTH / FTTX 
 
Infrastrukturziel: 
flächendeckend Glasfaser bis in die Wohnung bis zum Jahr 2040 / Fiber to the Home FTTH  
 
Bandbreitenziel:  
Trennung nach Privat- und Geschäftskundenanschlüssen:  
Privat bis zum Jahr 2030 :  200 Mbit/s im download für jeden   
Ausbauziel Geschäftskunden bis zum Jahr 2030 : 1Gbit/s im download / bedarfsgerecht  
 
Vorgehen zur Zielerreichung:  
Zur Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung von mindestens 30 Mbit/s sollte eine 
Ausschreibung der weißen Flecken entsprechend der Analyse und Mittelbereitstellung durch 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt für eine evtl. Beihilfe in Höhe von 280.000,- € (Schätzung 
weiße Flecken) durchgeführt werden.  
Ausbaukosten liegen zu dieser geplanten funktionellen Ausschreibung (50 MBit/s 
flächendeckend) nicht vor.  
In der Auswertung der Angebote der Teilnehmer werden diejenigen Wirtschaftsteilnehmer 
ermittelt, die eine erforderliche Eignung zur Erbringung der ausgeschriebenen 
Breitbandversorgung aufweisen. Nach der Aufforderung der verbindlichen Angebotsabgabe 
kann im Rahmen des Verhandlungsverfahrens darüber verhandelt werden.   
Der Ausbau vor Ort wird mit dem Netzbetreiber im Anschluss vertraglich geregelt.   
 
Alternativ könnten zu den unterversorgten Bereichen mit den Netzbetreibern (Entega, Telekom, 
Vodafone, Nynex oder Unitymedia) erneut Gespräche geführt werden und gegebenenfalls 
Rahmenbedingungen für einen investiven Eigenausbau erwirken werden. Dieses Verfahren einer 
nur beratenden städtischen Tätigkeit bzw. keine Marktregulierung / Netzöffnung durch 
Dienstleistungskonzession / DigiNetzGesetz birgt die Gefahr der bleibenden Unterversorgung 
in unwirtschaftlichen Gebieten bzw. eine kleinteilige Versorgerstruktur vorzugsweise in 
wirtschaftlichen Gebieten.    
Im Rahmen der Gespräche zur gesamtstädtischen Breitbandanalyse und der dafür nötigen 
Abfrage der Netzinfrastruktur mit den Netzbetreibern wurde jedoch bereits deutlich gemacht,  
dass eine Bereitstellung von Fördermitteln in den weißen Flecken erwartet wird.  
 
 
 
 
 
 
 
_________________________________________________________ 
FTTC : engl. Fibre to the Curb‚ Glasfaser an den Randstein; in die Nähe des Teilnehmers 
koaxial: gleichachsig / Koaxialkabel Mittelleiter und der umgebenden koaxialen Abschirmung 
DSL:  engl. Digital Subscriber Line für Digitaler Teilnehmeranschluss 
FFTB: engl. Fibre To The Building; Verlegen von Glasfaser bis ins Gebäude 
FTTH: engl. Fibre To The Home ; von Rechenzentren direkt bis in die Wohnung des Teilnehmers 
FTTX: Oberbegriff für Glasfasernetze. Das "X" ist lediglich ein Platzhalter.

- 5 - 
 
Die Versorgung des Stadtgebietes entsprechend der Infrastrukturziele bzw. Bandbreitenziele 
soll zunächst ohne Eingriff in die Markttätigkeit erfolgen.  
Eine Überprüfung dieser städtischen Ziele (siehe oben) sollte im Jahr 2030 durch eine weitere  
gesamtstädtische Breitbandanalyse erfolgen.  
 
 
Darmstadt, 21.03.2018 
 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

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TOP 4
TOP 180
TOP 3

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0092
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.03.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00