Übernahme von Trägeranteilen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen hier: Freiwilliger Zuschuss für den evangelischen Verein für Jugend- und Familienhilfe e.V. in Höhe von 98 % des Trägeranteils (7,8 %) an den anerkennungsfähigen Kindpauschalen
Beschlussvorlage 220/2022 vom 28.04.2022
Stand: Am 18.05.2022 im Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen.
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Dokumente
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2022-05-18 Anlage JHA Vertrag ev. Wevelinghoven 22-23
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Beschlussvorlage
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Beratungsverlauf
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