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V/0653/2015

Jahresabschluss 2014 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S)

Vorlagen 24.08.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 09.09.2015, TOP 4.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3608 Zeichen

V/0653/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2014 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 1) und der Bericht des Aufsichtsrates 
(Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Weiter wird davon Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der W+S für das 
Geschäftsjahr 2014 durch den vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer unter 
dem 19.05.2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 
 
3. Die Stadt Münster als Alleingesellschafterin trifft folgende Entscheidungen: 
 
a) Der Jahresabschluss der W+S für das Geschäftsjahr 2014 (Anlage 3)  ab-
schließend 
 
in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit   254.644.492,38 € 
 
sowie einem in der Bilanz und in der 
Gewinn- und Verlustrechnung aus- 
gewiesenen Bilanzgewinn von       1.605.753,07 € 
 
wird festgestellt. 
 
b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 
2014 Entlastung erteilt. 
 
c) Den Gewinnrücklagen wird aus dem Bilanzgewinn ein Betrag in Höhe von 
1.544.333,61 € zugewiesen. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0653/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0653/2015 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der W+S. Nach §  11 des Gesellschaftsvertrages trifft 
für die Stadt Münster das jeweils zuständige Organ die Entscheidungen, die nach den gesetzlichen 
Bestimmungen oder nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung obliegen. 
Gemäß § 14 Abs. 2 Buchstaben a, b und e des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschaf-
terversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns 
sowie über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung. 
 
 
Der Umsatz der W+S ermäßigte s ich im Geschäftsjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 12.137 
T€ (20,8 %) auf 46.131 T€. Der Umsatzrückgang beruht in erster Linie auf verminderten Erlösen 
aus Grundstücksverkäufen ( - 10.613 T€ auf 9.340 T€). Die Aufwendungen für die Hausbewir t-
schaftung verminderten sich um 269 T€ bzw. 1,6 % auf 16.795 T€. Dabei standen deutlich gesu n-
kene Heizkosten ( - 536 T€ auf 3.301 T€) u.a. gestiegenen Instandhaltungskosten (+ 236 T€ auf 
6.795 T€) gegenüber. 
 
Insgesamt schließt die Gewinn - und Verlustrechnung mit einem J ahresüberschuss von 4.038 T€ 
ab. Dies bedeutet gegenüber dem (außerordentlich erfolgreichen) Geschäftsjahr 2013 ein Rüc k-
gang um 45,1 % (3.312 T€). Das im fortgeschriebenen Wirtschaftsplan 2014 (vgl. Vorlage 
V/0909/2014) prognostizierte Ergebnis (4.363 T€) konnte nicht ganz erreicht werden. Unter B e-
rücksichtigung der Vorabgewinnausschüttung von (brutto) 2,5 Mio. € an die Stadt Münster sowie 
des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr (68 T€) verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von 1.606 T€. 
Davon sollen 1.544 T€ den Gewinnrücklagen zugeführt werden. 
 
Der Aufsichtsrat der W+S hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 den Jahresabschluss 2014 beraten 
und der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, gemäß Ziffer 3 des o.a.  Beschlussvor-
schlages zu entscheiden. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
 
Anlagen: 
 Lagebericht der Geschäftsführung 
 Bericht des Aufsichtsrates 
 Jahresabschluss 2014

- 3 - 
V/0653/2015

Beratungsverlauf (1)

09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0653/2015
Typ
Vorlagen
Datum
24.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37