2017/0221
2. Nachtragshaushaltssatzung 2017
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Punkt 5: 2. Nachtragshaushaltssatzung 2017 (V-Nr. 2017/221) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke., FDP und UWIGA
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Punkt 11: 2. Nachtragshaushaltssatzung 2017 (V-Nr. 2017/0221) Hierzu wurde der Stadtverordnetenversammlung eine Tischvorlage verteilt. Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD AfD, Die Linke., FDP und UWIGA
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Punkt 303: 2. Nachtragshaushaltssatzung 2017 (V-Nr. 2017/0221) Der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird zugestimmt.
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Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167), hat die Stadtverordnetenversammlung am XX.XX.2017 folgende Nachtragssatzung beschlossen: Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR festgesetzt a) im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis die Erträge 11.739.029 627.872.098 616.133.069 die Aufwendungen 18.494.343 639.550.929 621.056.586 der Saldo 6.755.314 -11.678.831 -4.923.517 im außerordentlichen Ergebnis die Erträge 102.000 102.000 die Aufwendungen 100.000 100.000 der Saldo 2.000 2.000 b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen 5.780.314 6.477.106 12.257.420 aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen 1.092.605 18.163.258 17.070.653 die Auszahlungen 77.540.071 141.399.484 63.859.413 der Saldo 76.447.466 -123.236.226 -46.788.760 aus Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen 76.447.466 123.236.226 46.788.760 die Auszahlungen 4.044.539 18.824.070 14.779.531 der Saldo 72.402.927 104.412.156 32.009.229 Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von 4.921.517 EUR- aus. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 2.522.111 EUR- aus. 2. Nachtragshaushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2017 § 1 erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 123.236.226 EUR um 76.447.466 EUR- vermindert und damit auf 46.788.760 EUR neu festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 900.000 EUR sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 1.858.660 EUR enthalten. Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushalts- jahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt. Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 2018 200.000 EUR 2019 100.000 EUR Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert. Darmstadt, den xx.xx.2017 Der Magistrat Stadtkämmerer Anmerkung: Die Satzung gilt vorbehaltlich etwaiger haushaltsplanrelevanter Beschlüsse in der 3. Lesung sowie redaktioneller Änderungen. § 7 André Schellenberg § 2 § 3 § 4 § 5 § 6
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Vorlage-Nr. 2017/0221 2. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0221
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.07.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00