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2017/0221

2. Nachtragshaushaltssatzung 2017

Magistratsvorlage 19.07.2017

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2017/0221

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Punkt 5: 2. Nachtragshaushaltssatzung 2017 
 (V-Nr. 2017/221) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke., FDP und UWIGA

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Punkt 11: 2. Nachtragshaushaltssatzung 2017 
 (V-Nr. 2017/0221) 
 
Hierzu wurde der Stadtverordnetenversammlung eine Tischvorlage verteilt. 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: SPD AfD, Die Linke., FDP und UWIGA

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Punkt 303: 2. Nachtragshaushaltssatzung 2017 
 (V-Nr. 2017/0221) 
 
Der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird zugestimmt.

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Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 
(GVBl. S. 167), hat die Stadtverordnetenversammlung am XX.XX.2017 folgende Nachtragssatzung
beschlossen:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden 
gegenüber bisher 
EUR
auf nunmehr EUR
festgesetzt
a) im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge 11.739.029 627.872.098 616.133.069
die Aufwendungen 18.494.343 639.550.929 621.056.586
der Saldo 6.755.314 -11.678.831 -4.923.517
im außerordentlichen Ergebnis
die Erträge 102.000 102.000
die Aufwendungen 100.000 100.000
der Saldo 2.000 2.000
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und 
Auszahlungen 5.780.314 6.477.106 12.257.420
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen 1.092.605 18.163.258 17.070.653
die Auszahlungen 77.540.071 141.399.484 63.859.413
der Saldo 76.447.466 -123.236.226 -46.788.760
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen 76.447.466 123.236.226 46.788.760
die Auszahlungen 4.044.539 18.824.070 14.779.531
der Saldo 72.402.927 104.412.156 32.009.229
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von 4.921.517 EUR-      
aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 2.522.111 EUR-      
aus.
2. Nachtragshaushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2017
§ 1
erhöht um 
EUR
vermindert um
EUR
und damit der Gesamtbetrag des 
Haushaltsplans einschließlich der 
Nachträge

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2017
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 123.236.226 EUR  
um 76.447.466 EUR-    
vermindert und damit auf 46.788.760 EUR    
neu festgesetzt. 
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds
Abteilung B in Höhe von 900.000 EUR         
sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 1.858.660 EUR      
enthalten.
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im
Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushalts-
jahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 300.000 EUR         
festgesetzt. 
Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 
2018 200.000 EUR         
2019 100.000 EUR         
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert.
Darmstadt, den xx.xx.2017 Der Magistrat
Stadtkämmerer
Anmerkung: Die Satzung gilt vorbehaltlich etwaiger haushaltsplanrelevanter Beschlüsse in der 3. Lesung
sowie redaktioneller Änderungen.
§ 7
André Schellenberg
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5 
§ 6

2017/0221

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Vorlage-Nr. 2017/0221 
 
 
2. Nachtragshaushaltssatzung 2017

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0221
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.07.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00