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V/1162/2019

Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2019 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 26.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 15

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2238 Zeichen

Anlage A zur V/1162/2019 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesell-
schafterversammlung u. a. die Verwendung des Ergebnisses. 
 
Die Vorabgewinnausschüttung 2019 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € entspricht dem Ausschüt-
tungsbetrag, der im Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH in der Vorlage 
V/1058/2017 am 14.03.2018 vom Rat verabschiedet wurde. 
 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Rates notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster.  
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt 
Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die 
Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an 
Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unter-
nehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie 
die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäf-
te jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6,5 Mio. € ist im Haushaltplan 2019 veranschlagt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beschlussvorlage

2408 Zeichen

V/1162/2019 
V/1162/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2019 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung 
der Stadtwerke Münster GmbH, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das geplan-
te Ergebnis 2019 in Höhe von 6,5 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung erfolgt am  16.12.2019. Evtl. 
darüber hinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2019 werden zur Stärkung des Eigenkapi-
tals und zur Sicherung der Eigenkapitalquote in die Gewinnrücklagen eingestellt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH und die darauf zu entrichtenden A b-
gaben sind wie folgt veranschlagt: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haus-
haltsjahr 
Betrag 
(Euro) Bemerkungen 
Produktgruppe 15 01 
Anteile an Unter-
nehmen    
Zeile 19 Finanzerträge 2019 6.500.000  
Zeile 16 
Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 2019 1.714.375 
Kapitalertrag-
steuer und  
Soli-Zuschlag  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
28.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1162/2019 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12  des Gesell-
schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesellschafter-
versammlung u. a. die Verwendung des Ergebnisses. 
 
Die Vorabgewinnausschüttung 201 9 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € entspricht dem im Managemen t-
kontrakt (Vorlage V/1058/2017, Ratsentscheid vom 14.03.2018) ver einbarten B etrag für das G e-
schäftsjahr 2019. 
 
Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: 
Gewinnausschüttung brutto 6.500.000 € 
Kapitalertragsteuer ./. 1.625.000 € 
Solidaritätszuschlag ./. 89.375 € 
Gewinnausschüttung netto  4.785.625 € 
 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke  Münster GmbH tagt am 03.12.2019 und wird in seiner Vorlage an 
den Aufsichtsrat Nr. 31/2019 über die Vorabgewinnausschüttung beschließen . Über das Ergebnis 
wird mündlich berichtet. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (2)

11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1162/2019
Typ
Vorlagen
Datum
26.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37