V/1162/2019
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2019 der Stadtwerke Münster GmbH
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Anlage A
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Anlage A zur V/1162/2019 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge- sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesell- schafterversammlung u. a. die Verwendung des Ergebnisses. Die Vorabgewinnausschüttung 2019 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € entspricht dem Ausschüt- tungsbetrag, der im Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH in der Vorlage V/1058/2017 am 14.03.2018 vom Rat verabschiedet wurde. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Rates notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unter- nehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäf- te jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6,5 Mio. € ist im Haushaltplan 2019 veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beschlussvorlage
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V/1162/2019 V/1162/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2019 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das geplan- te Ergebnis 2019 in Höhe von 6,5 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung erfolgt am 16.12.2019. Evtl. darüber hinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2019 werden zur Stärkung des Eigenkapi- tals und zur Sicherung der Eigenkapitalquote in die Gewinnrücklagen eingestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH und die darauf zu entrichtenden A b- gaben sind wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haus- haltsjahr Betrag (Euro) Bemerkungen Produktgruppe 15 01 Anteile an Unter- nehmen Zeile 19 Finanzerträge 2019 6.500.000 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2019 1.714.375 Kapitalertrag- steuer und Soli-Zuschlag Amt für Finanzen und Beteiligungen 28.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/1162/2019 Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Gesell- schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesellschafter- versammlung u. a. die Verwendung des Ergebnisses. Die Vorabgewinnausschüttung 201 9 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € entspricht dem im Managemen t- kontrakt (Vorlage V/1058/2017, Ratsentscheid vom 14.03.2018) ver einbarten B etrag für das G e- schäftsjahr 2019. Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: Gewinnausschüttung brutto 6.500.000 € Kapitalertragsteuer ./. 1.625.000 € Solidaritätszuschlag ./. 89.375 € Gewinnausschüttung netto 4.785.625 € Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH tagt am 03.12.2019 und wird in seiner Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 31/2019 über die Vorabgewinnausschüttung beschließen . Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1162/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37