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2015/0181

Sanierung Martinsviertel: Privates Anwesen Schloßgartenplatz 8; hier: Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahmen

Magistratsvorlage 11.05.2015

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2015/0181

3683 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0181 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  0610301000 Investitionsnummer:  08061 - 4013 
Kostenträger:  5110 - 21 Sachkonto: 053010 
 
Betreff: Sanierung Martinsviertel: Privates Anwesen Schloßgartenplatz 8; hier: 
Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahmen  
 
Vorlage vom: 11.05.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat nimmt die Durchführung der Ordnungsmaßnahme (Abbruch einer ehemaligen 
Wurstküche) auf dem privaten Anwesen Schloßgartenplatz 8 zur Kenntnis und stimmt der 
Maßnahme zu und ermächtigt das S tadtplanungsamt eine Abbruchvereinbarun g zu schließen.  
 
Die anfallenden Kosten in Höhe von  38.134,30 € Euro können aus Sanierungsfördermitteln 
finanziert werden und stehen bei der Kostenstelle 0610301000 mit der Investitionsnummer 
08061- 4013 „Freilegung von Grundstücken“ zur Verfügung.  
 
 
Anlagen: Zusammenstellung der Kosten, Fotos  
Lageplan 
Gestaltung Freiflächen

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  11.05.2015 
 
Ausgangssituation  
Das Anwesen Schloßgart enplatz 8 liegt im Block 22.19 im förmlich festgelegten 
Sanierungsgebiet Martinsviertel. Im rechtskräftigen Bebauungsplan N 48 haben die im 
rückwärtigen Teil der Grundstücke liegenden Gebäude Bestandsschutz erhalten. Das heißt, 
sie können in ihrer Nutzung und Gebäudeart nur so erhalten werden, wie sie bisher genutzt 
wurden. Da in diesem südlichen Bereich des Block 22.19 die Grundstücke relativ klein sind, 
sollen langfristig dort Freiflächen entstehen. Die ehemalige Wurstküche auf dem Gr undstück 
Schloßgartenplatz 8 ist mit eineinhalb Geschossen recht hoch und schränkt die Belichtung 
des eigenen Grundstücks sowie die  der Nachbargrundstücke ein. Dadurch werden die 
Wohnqualität sowie die Nutzungsmöglichkeiten auf den Grundstücksfreiflächen e rheblich 
eingeschränkt.  
 
Die Planung zum vorgesehenen Abbruch des Nebengebäudes wurde mit dem Eigentümer 
ausführlich erörtert. Er erklärt sich bereit sich in einer Vereinbarung mit der Wissenschafts -
stadt Darmstadt zu verpflichten, die ehemalige Wurstküche  abzubrechen und die 
freiwerdende Fläche als Grünfläche anzulegen. Mit der Durchführung der Maßnahme soll 
schnellstmöglich begonnen werden.  
 
Zum Abbruch des Gebäudes  
Die Kosten können als Ordnungsmaßnahme im Sinne von § 147 Baugesetzbuch aus 
Sanierungsförd ermitteln erstattet werden und setzen sich wie folgt zusammen.  
 
1. Abbruchkosten und Wiederauffüllung der Freifläche  
gem. dem Angebot der günstigsten Anbieter , Honorar 
Nebenkosten Architektin + Nebenkosten  
31.194,30 € 
2.  Entschädigung der Eigentümer für den Gebäudewert 
gemäß der Ertragswertermittlung des 
Vermessungsamtes  
 7.000,00 € 
 Insgesamt: 38.194,30 € 
 
Die Kosten für die Herrichtung und Neugestaltung der freigelegten Fläche trägt der 
Eigentümer.  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke                                                                       André Schellenberg  
Stadträtin Dezernat III                                                               Stadtrat Dezernat IV

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448 Zeichen

Pflasterbereich (römischer Verband) mit Blumeninseln durchmischt

u

—

Bestand
B

Garage

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Einfahrt

Schuppen Bestand

Schloßgartenplatz 8

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Antrag
Abbruch Hofgebäude
Herr Dieter Keßler

Schloßgartenplatz 8
64289 Darmstadt

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03.närz 2015]

Gestaltung

AUISS
17 u’!

Hofbereich

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7

PIE

Bettina Poetgens

Dipl. Ing. Architektin AKH
Dipl. Des.Innenarchitektin

Kiesbergstrasse 48
64285 Darmstadt

Tel. 06151 / 65805

anlage 4

3753 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 62 67 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0181 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
227 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  0610301000 Investitionsnummer:  08061 - 4013 
Kostenträger:  5110 - 21 Sachkonto: 053010 
 
Betreff: Sanierung Martinsviertel: Privates Anwesen Schloßgartenplatz 8; hier: 
Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnah men 
 
Vorlage vom: 11.05.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat nimmt die Durchführung der Ordnungsmaßnahme (Abbruch einer ehemaligen 
Wurstküche) auf dem privaten Anwesen Schloßgartenplatz 8 zur Kenntnis und stimmt der 
Maßnahme zu und ermächtigt das Sta dtplanungsamt eine Abbruchvereinbarung zu schließen.  
 
Die anfallenden Kosten in Höhe von 38.134, 30 € Euro können aus Sanierungsfördermitteln 
finanziert werden und stehen bei der Kostenstelle 0610301000 mit der Investitionsnummer 
08061- 4013 „Freilegung von Grundstücken“ zur Verfügung.

- 3 - 
 
Anlagen: Zusammenstellung der Kosten, Fotos  
Lageplan 
Gestaltung Freiflächen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.05.2015  
 
Ausgangssituation  
Das Anwesen Schloßgart enplatz 8 liegt im Block 22.19 im förmlich festgelegten 
Sanierungsgebiet Martinsviertel. Im rechtskräftigen Bebauungsplan N 48 haben die im 
rückwärtigen Teil der Gru ndstücke liegenden Gebäude Bestandsschutz erhalten. Das heißt, 
sie können in ihrer Nutzung und Gebäudeart nur so erhalten werden, wie sie bisher genutzt 
wurden. Da in diesem südlichen Bereich des Block 22.19 die Grundstücke relativ klein sind, 
sollen langfristig dort Freiflächen entstehen. Die ehemalige Wurstküche auf dem Grundstück 
Schloßgartenplatz 8 ist mit eineinhalb Geschossen recht hoch und schränkt die Belichtung 
des eigenen Grundstücks sowie die der Nachbargrundstücke ein. Dadurch werden die 
Wohnqualität sowie die Nutzungsmöglichkeiten auf den Grundstücksfreiflächen erheblich 
eingeschränkt.  
 
Die Planung zum vorgesehenen Abbruch des Nebengebäudes wurde mit dem Eigentümer 
ausführlich erörtert. Er erklärt sich bereit sich in einer Vereinbarung mit der W issenschafts-
stadt Darmstadt zu verpflichten, die ehemalige Wurstküche abzubrechen und die 
freiwerdende Fläche als Grünfläche anzulegen. Mit der Durchführung der Maßnahme soll 
schnellstmöglich begonnen werden.  
 
Zum Abbruch des Gebäudes  
Die Kosten können al s Ordnungsmaßnahme im Sinne von § 147 Baugesetzbuch aus 
Sanierungsfördermitteln erstattet werden und setzen sich wie folgt zusammen.  
 
1. Abbruchkosten und Wiederauffüllung der Freifläche  
gem. dem Angebot der günstigsten Anbieter, Honorar 
Nebenkosten Architektin + Nebenkosten  
31.194,30 € 
2.  Entschädigung der Eigentümer für den Gebäudewert 
gemäß der Ertragswertermittlung des 
Vermessungsamtes  
 7.000,00 € 
 Insgesamt: 38.194,30 € 
 
Die Kosten für die Herrichtung und Neugestaltung der freigelegten Fläche trägt der 
Eigentümer.  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke                                                                       André Schellenberg  
Stadträtin Dezernat III                                                               Stadtrat Dezernat IV

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Punkt 33: Sanierung Martinsviertel: Privates Anwesen Schloßgartenplatz 8; hier: 
Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahmen 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2015/0181) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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Schlossgartenplatz ©)
1497 r J ‘ )

Maßstab 1 : 500 Gemarkung: Darmstadt Bezirk 3 Vervielfältigung
. nur erlaubt, soweit die Vervielfältigungsstücke
0 5 Flur: 3 demselben Nutzungszweck wie die Originalausgabe
dienen ($18 Abs. 2 des HVGG vom 6.09. 2007 - GVBl. |S. 548,

1cm=5m Flurstücksnr.: 298/1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.09.2012 - GVBl. 18.290)

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Punkt 15: Sanierung Martinsviertel: Privates Anwesen Schloßgartenplatz 8; hier: 
Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahmen 
 (V-Nr. 2015/0181) 
-Kenntnisnahme -  
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis,

Beratungsverlauf (4)

TOP 47 zur Kenntnis
TOP 227
TOP 15
TOP 33 zur Kenntnis

Orte (2)

  • Kiesbergstraße 48
  • Schloßgartenplatz 8

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0181
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.05.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00