2015/0181
Sanierung Martinsviertel: Privates Anwesen Schloßgartenplatz 8; hier: Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahmen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2015/0181
3683 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.05.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0181
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 0610301000 Investitionsnummer: 08061 - 4013
Kostenträger: 5110 - 21 Sachkonto: 053010
Betreff: Sanierung Martinsviertel: Privates Anwesen Schloßgartenplatz 8; hier:
Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahmen
Vorlage vom: 11.05.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt die Durchführung der Ordnungsmaßnahme (Abbruch einer ehemaligen
Wurstküche) auf dem privaten Anwesen Schloßgartenplatz 8 zur Kenntnis und stimmt der
Maßnahme zu und ermächtigt das S tadtplanungsamt eine Abbruchvereinbarun g zu schließen.
Die anfallenden Kosten in Höhe von 38.134,30 € Euro können aus Sanierungsfördermitteln
finanziert werden und stehen bei der Kostenstelle 0610301000 mit der Investitionsnummer
08061- 4013 „Freilegung von Grundstücken“ zur Verfügung.
Anlagen: Zusammenstellung der Kosten, Fotos
Lageplan
Gestaltung Freiflächen
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.05.2015
Ausgangssituation
Das Anwesen Schloßgart enplatz 8 liegt im Block 22.19 im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet Martinsviertel. Im rechtskräftigen Bebauungsplan N 48 haben die im
rückwärtigen Teil der Grundstücke liegenden Gebäude Bestandsschutz erhalten. Das heißt,
sie können in ihrer Nutzung und Gebäudeart nur so erhalten werden, wie sie bisher genutzt
wurden. Da in diesem südlichen Bereich des Block 22.19 die Grundstücke relativ klein sind,
sollen langfristig dort Freiflächen entstehen. Die ehemalige Wurstküche auf dem Gr undstück
Schloßgartenplatz 8 ist mit eineinhalb Geschossen recht hoch und schränkt die Belichtung
des eigenen Grundstücks sowie die der Nachbargrundstücke ein. Dadurch werden die
Wohnqualität sowie die Nutzungsmöglichkeiten auf den Grundstücksfreiflächen e rheblich
eingeschränkt.
Die Planung zum vorgesehenen Abbruch des Nebengebäudes wurde mit dem Eigentümer
ausführlich erörtert. Er erklärt sich bereit sich in einer Vereinbarung mit der Wissenschafts -
stadt Darmstadt zu verpflichten, die ehemalige Wurstküche abzubrechen und die
freiwerdende Fläche als Grünfläche anzulegen. Mit der Durchführung der Maßnahme soll
schnellstmöglich begonnen werden.
Zum Abbruch des Gebäudes
Die Kosten können als Ordnungsmaßnahme im Sinne von § 147 Baugesetzbuch aus
Sanierungsförd ermitteln erstattet werden und setzen sich wie folgt zusammen.
1. Abbruchkosten und Wiederauffüllung der Freifläche
gem. dem Angebot der günstigsten Anbieter , Honorar
Nebenkosten Architektin + Nebenkosten
31.194,30 €
2. Entschädigung der Eigentümer für den Gebäudewert
gemäß der Ertragswertermittlung des
Vermessungsamtes
7.000,00 €
Insgesamt: 38.194,30 €
Die Kosten für die Herrichtung und Neugestaltung der freigelegten Fläche trägt der
Eigentümer.
Cornelia Zuschke André Schellenberg
Stadträtin Dezernat III Stadtrat Dezernat IV
anlage 3
448 Zeichen
Pflasterbereich (römischer Verband) mit Blumeninseln durchmischt u — Bestand B Garage rn Einfahrt Schuppen Bestand Schloßgartenplatz 8 AN“ 72 4 er, EX N u IS 15 Antrag Abbruch Hofgebäude Herr Dieter Keßler Schloßgartenplatz 8 64289 Darmstadt =] 03.närz 2015] Gestaltung AUISS 17 u’! Hofbereich = 7 PIE Bettina Poetgens Dipl. Ing. Architektin AKH Dipl. Des.Innenarchitektin Kiesbergstrasse 48 64285 Darmstadt Tel. 06151 / 65805
anlage 4
3753 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.05.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61 62 67
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0181
Magistratsbeschluss -Nr.
227
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 0610301000 Investitionsnummer: 08061 - 4013
Kostenträger: 5110 - 21 Sachkonto: 053010
Betreff: Sanierung Martinsviertel: Privates Anwesen Schloßgartenplatz 8; hier:
Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnah men
Vorlage vom: 11.05.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt die Durchführung der Ordnungsmaßnahme (Abbruch einer ehemaligen
Wurstküche) auf dem privaten Anwesen Schloßgartenplatz 8 zur Kenntnis und stimmt der
Maßnahme zu und ermächtigt das Sta dtplanungsamt eine Abbruchvereinbarung zu schließen.
Die anfallenden Kosten in Höhe von 38.134, 30 € Euro können aus Sanierungsfördermitteln
finanziert werden und stehen bei der Kostenstelle 0610301000 mit der Investitionsnummer
08061- 4013 „Freilegung von Grundstücken“ zur Verfügung.
- 3 -
Anlagen: Zusammenstellung der Kosten, Fotos
Lageplan
Gestaltung Freiflächen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.05.2015
Ausgangssituation
Das Anwesen Schloßgart enplatz 8 liegt im Block 22.19 im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet Martinsviertel. Im rechtskräftigen Bebauungsplan N 48 haben die im
rückwärtigen Teil der Gru ndstücke liegenden Gebäude Bestandsschutz erhalten. Das heißt,
sie können in ihrer Nutzung und Gebäudeart nur so erhalten werden, wie sie bisher genutzt
wurden. Da in diesem südlichen Bereich des Block 22.19 die Grundstücke relativ klein sind,
sollen langfristig dort Freiflächen entstehen. Die ehemalige Wurstküche auf dem Grundstück
Schloßgartenplatz 8 ist mit eineinhalb Geschossen recht hoch und schränkt die Belichtung
des eigenen Grundstücks sowie die der Nachbargrundstücke ein. Dadurch werden die
Wohnqualität sowie die Nutzungsmöglichkeiten auf den Grundstücksfreiflächen erheblich
eingeschränkt.
Die Planung zum vorgesehenen Abbruch des Nebengebäudes wurde mit dem Eigentümer
ausführlich erörtert. Er erklärt sich bereit sich in einer Vereinbarung mit der W issenschafts-
stadt Darmstadt zu verpflichten, die ehemalige Wurstküche abzubrechen und die
freiwerdende Fläche als Grünfläche anzulegen. Mit der Durchführung der Maßnahme soll
schnellstmöglich begonnen werden.
Zum Abbruch des Gebäudes
Die Kosten können al s Ordnungsmaßnahme im Sinne von § 147 Baugesetzbuch aus
Sanierungsfördermitteln erstattet werden und setzen sich wie folgt zusammen.
1. Abbruchkosten und Wiederauffüllung der Freifläche
gem. dem Angebot der günstigsten Anbieter, Honorar
Nebenkosten Architektin + Nebenkosten
31.194,30 €
2. Entschädigung der Eigentümer für den Gebäudewert
gemäß der Ertragswertermittlung des
Vermessungsamtes
7.000,00 €
Insgesamt: 38.194,30 €
Die Kosten für die Herrichtung und Neugestaltung der freigelegten Fläche trägt der
Eigentümer.
Cornelia Zuschke André Schellenberg
Stadträtin Dezernat III Stadtrat Dezernat IV
anlage 6
205 Zeichen
Punkt 33: Sanierung Martinsviertel: Privates Anwesen Schloßgartenplatz 8; hier: Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahmen - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2015/0181) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 2
358 Zeichen
Schlossgartenplatz ©) 1497 r J ‘ ) Maßstab 1 : 500 Gemarkung: Darmstadt Bezirk 3 Vervielfältigung . nur erlaubt, soweit die Vervielfältigungsstücke 0 5 Flur: 3 demselben Nutzungszweck wie die Originalausgabe dienen ($18 Abs. 2 des HVGG vom 6.09. 2007 - GVBl. |S. 548, 1cm=5m Flurstücksnr.: 298/1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.09.2012 - GVBl. 18.290)
anlage 5
205 Zeichen
Punkt 15: Sanierung Martinsviertel: Privates Anwesen Schloßgartenplatz 8; hier: Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahmen (V-Nr. 2015/0181) -Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis,
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Kiesbergstraße 48
- Schloßgartenplatz 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0181
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.05.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00