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Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Büschges in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.06.2024 betr.

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2836/2024 vom 23.09.2024

Stand: Am 04.11.2024 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle III Vorlagen-Nummer 23.09.2024 2836/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 29.10.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 04.11.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Büschges in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.06.2024 betr. Angstraum - KVB-Haltestellen RM Büschges bat in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.06.2024 um Mitteilung, ob und welche KVB-Haltestellen als Angsträume bereits identifiziert wurden und welche Maßnah- men zur Abhilfe getroffen werden könnten. Die Beantwortung sollte auch dem AVR zur Verfü- gung gestellt werden. Antwort der Verwaltung/KVB AG Die KVB hat keine eigene Klassifizierung, die den Namen „Angstraum“ trägt. Vielmehr gibt es in Absprache mit der Stadt „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“. Dies sind öffentliche Plätze (inklusive KVB-Haltestellen), die aufgrund einer erhöhten Kriminalstatistik oder Bürger- beschwerden gesondert durch Verwaltung, Ordnungsbehörden und KVB betrachtet werden. Zu diesen Plätzen gehören: Wiener Platz, Neumarkt, Ebertplatz, Zülpicher Platz. Die Maßnah- men werden vom Kriminalpräventiven Rat der Stadt Köln koordiniert und reichen von präven- tiven bis zu repressiven Maßnahmen. Darüber hinaus bestreift die KVB punktuell weitere Hal- testellen sowie Fahrzeuge, um das Hausrecht durchzusetzen. Gez. Egerer

Beratungsverlauf

  1. 29.10.2024

    Verkehrsausschuss

    TOP 5.1.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 04.11.2024 zuletzt

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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