2154/2021
Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NW im Stadtezirk Nippes
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Das Förderprogramm, das sich die BV selbst gibt, verfügt naturgemäß über einen für eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausreichenden Gestaltungsspielraum. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2154/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NW im Stadtezirk Nippes Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt das Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO im Stadtbezirk Nippes gemäß Anla- ge 2. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Gemeindeordnung NRW sieht vor, dass die Bezirksvertretungen die Ihnen zugewiesenen Aufga- ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Ver- wendungszweck eines Teils dieser Mittel alleine entscheiden können (sog. bezirksorientierte Mittel). Zur Erreichung Ihrer strategischen Ziele beschließt die Bezirksvertretung Nippes für die bezirksorien- tierten Mittel das beigefügte Förderprogramm. Anlagen
Anlage 2 Förderprogramm
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Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NW im Stadtbezirk Nippes Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? Ziel der Förderung durch die Bezirksvertretung Nippes ist grundsätzlich die Anschub- oder Ergänzungsfinanzierung von bezirklichen Projekten, die ohne diese Förderung nicht verwirk- licht werden könnten. Mit den bezirksorientierten Haushaltsmitteln werden Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Ökologie und des Klimaschutzes, des Sports, der Kultur, der Sozial- und Senior*innenpolitik sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch die Gewährung von Zuschüssen gefördert. Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche Zielgruppen, Maß- nahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert werden? Der Stadtbezirk Nippes gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit, Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen des Sports, Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Sozial- und Senior*innenpolitik, Zuschüsse zu Beschaffungen der Fördervereine bzw. Elternpflegschaften an Schulen, Zuschüsse zu Beschaffungen der Fördervereine bzw. Elternräte von Kindertagesstätten, Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Kultur und der Heimat- und Brauch- tumspflege Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen des Umwelt- und Klimaschutzes, Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Bildung für nachhaltige Entwicklung Zuschüsse zu antirassistischen, antisexistischen, antihomophoben und queeren Maß- nahmen und Veranstaltungen Nach welchen Kriterien werden die Zuschüsse vergeben? Die bezirksorientierten Mittel werden nach folgenden Kriterien vergeben: 1. Die beantragte Maßnahme kann ohne die bezirksorientierten Mittel nicht durchgeführt werden. 2. Es wird eine angemessene Eigenleistung erbracht. Dabei kann diese im Einzelfall dann entfallen, wenn es sich um eine zwingend gebotene öffentliche Aufgabe der sozialen Un- terstützung handelt. 3. Die Beantragenden bemühen sich zur Minimierung der bezirksorientierten Mittel um wei- tere Unterstützungen. 4. Die Maßnahme muss sich an die Öffentlichkeit oder an breitere gesellschaftliche Kreise richten. Interne Maßnahmen scheiden daher grundsätzlich aus (Ausnahmen: Zuschüsse für Kindergärten, Senioreneinrichtungen, Sportvereine Schulen und Jugendeinrichtun- gen). 5. Die Klimakrise muss berücksichtigt und danach entschieden werden, welche klima- und umweltschädlichen Auswirkungen die Maßnahme hat 6. Bei jeder Mittelvergabe bzw. mit der Durchführung der Maßnahme wird in geeigneter Weise deutlich gemacht, dass diese Mittel von der Bezirksvertretung Nippes bereitge- stellt worden sind. Geschieht dies nicht, so können die Mittel durch Beschluss der Be- zirksvertretung Nippes zurückgefordert werden. Zuschüsse dürfen nur für solche Maß- nahmen, Veranstaltungen oder Beschaffungen gewährt werden, die einen örtlichen Be- zug zum Stadtbezirk Nippes haben und bei denen die Antragstellerinnen oder Antragstel- ler entweder nachweisen, dass sie bei der Durchführung der beantragten Projekte mit an- deren Vereinen, Trägern oder Organisationen vor Ort zusammenarbeiten oder begrün- den, dass eine entsprechende Kooperation nicht sinnvoll oder möglich ist. 7. Die Zuschüsse dienen der Förderung von Aktivitäten der genannten Art im Stadtbezirk Nippes. Diese Förderung erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung in Form eines Festbe- trages. 8. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Abstimmung schon abge- schlossen sind. 9. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die hauptsächlich religiösen Charakter haben. Aus- nahmen können gestattet werden, wenn die Maßnahme tatsächlich allen Menschen zu- gänglich ist und auch außerhalb der entsprechenden religiösen Gruppe wahrgenommen wird. Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? Das Finanzvolumen wird durch den städtischen Haushaltsplan festgelegt. Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? Alle natürlichen und juristischen Personen sind antragsberechtigt. Die Zuschussempfänger*innen sollen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel bieten und hierüber einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bezirksvertretung Nippes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.01. bis zum 31.12. des jeweiligen Kalender- jahres. Was ist förderfähig? Förderfähig sind nur Maßnahmen, die ohne die bezirksorientierten Mittel nicht durchgeführt werden könnten. Die Maßnahme muss sich an die Öffentlichkeit oder breitere gesellschaftliche Kreise richten. Interne Maßnahmen scheiden daher grundsätzlich aus. (Ausnahmen: Zuschüsse für Kinder- gärten, Senioreneinrichtungen, Sportvereine, Schulen und Jugendeinrichtungen). Siehe auch Abschnitt „Nach welchen Kriterien werden die Zuschüsse vergeben?“ Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? Ein Antrag auf Förderung muss schriftlich beim Bürgeramt Nippes eingereicht werden. Dafür ist der entsprechende Formvordruck zu verwenden: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=02-F30_BezDienlMNipp&formte- cid=3&areashortname=koeln_html Wird dieser nicht vollständig ausgefüllt, kann kein Zuschuss gewährt werden. Auf Verlangen sind die Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen. Fachlich versierte Stellen und Personen können zu den geplanten Maßnahmen, Veranstaltungen oder Be- schaffungen um Stellungnahme gebeten werden. Im Rahmen der Förderung dürfen auch Zuschüsse für solche Vorhaben bewilligt werden, die bereits begonnen haben. Den Antragsteller*innen wird über die Entscheidung ein schriftlicher Bescheid erteilt. Muss ein Eigenanteil erbracht werden? Es soll eine angemessene Eigenleistung erbracht werden. Diese kann im Einzelfall dann ent- fallen, wenn es sich um eine zwingend gebotene öffentliche Aufgabe der sozialen Unterstüt- zung handelt. Die Antragsteller und Antragstellerinnen bemühen sich zur Minimierung der bezirksorientier- ten Mittel um weitere Unterstützungen. Wer entscheidet über die Förderung? Die Anträge auf bezirksorientierte Mittel werden der Bezirksvertretung Nippes zur Entschei- dung vorgelegt. Bewilligungsbehörde ist die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Bürgeramt Nippes. Wann bzw. wie erfolgt die Auszahlung bewilligter Zuschüsse? Die Zuschüsse sollen in der Regel unmittelbar nach Zugang des Bewilligungsbescheides ausgezahlt werden, sofern dies haushaltsrechtlich zulässig ist. Bei der Projektförderung langfristiger Vorhaben sollen nur Teilbeträge ausgezahlt werden und die Auszahlung in der Regel davon abhängig gemacht werden, dass die Verwendung der bereits ausgezahlten Teilbeträge in summarischer Form bestätigt wird. Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? Anträge müssen mindestens 14 Tage vor der jeweils nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Nippes gestellt werden. Nach dieser Frist eingehende Anträge werden erst in der darauf fol- genden Sitzung behandelt. Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss zurückgezahlt werden? Der Zuschuss ist ohne Aufforderung der Bewilligungsbehörde zurückzuerstatten, wenn die bezuschusste Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung nicht durchgeführt wurden. Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? Der Verwendungsnachweis erfolgt in der Weise, dass der Zuschussempfänger rechtsver- bindlich binnen drei Monaten erklärt, dass die Zuschussmittel ordnungsgemäß verwendet wurden. Das Bürgeramt Nippes sowie das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln sind berechtigt, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung des Zuschus- ses durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zu- schussempfänger hat die erforderlichen Unterlagen noch drei Jahre nach Abschluss der Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Was muss sonst noch beachtet werden? Zuschüsse dürfen nur für solche Maßnahmen gewährt werden, die einen örtlichen Bezug zum Stadtbezirk Nippes haben und bei denen die Antragstellerin oder der Antragsteller nach- weist, dass sie bzw. er bei der Durchführung der beantragten Projekte mit anderen Vereinen, Trägern oder Organisationen vor Ort zusammenarbeitet oder begründet, dass eine entspre- chende Kooperation nicht sinnvoll ist. Bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit den bewilligten bezirksorientier- ten Mitteln stehen, ist vorher eine Einladung an die Bezirksvertretung Nippes (vertreten durch den Bezirksbürgermeister) zu senden. Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei Veröffentlichungen in elektro- nischer Form in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt beziehungsweise der geförder- ten Maßnahme ist auf die Unterstützung der Bezirksvertretung Nippes ausdrücklich mit Beachflags sowie der Formulierung „gefördert mit Mitteln des Stadtbezirks Nippes“ und/oder mit dem entsprechenden Logo hinzuweisen. Das Logo und die Beachflags können beim Bür- geramt angefordert werden. Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen Förderprogramms gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften und Bewirtschaftungsgrundsätze.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2154/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.06.2021
- Erstellt
- 02.06.2021 15:41