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2154/2021

Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NW im Stadtezirk Nippes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 17.06.2021, TOP 9.1.27

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Förderprogramm

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1692 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Das Förderprogramm, das sich die BV 
selbst gibt, verfügt naturgemäß über einen 
für eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht 
ausreichenden Gestaltungsspielraum. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1281 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2154/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes für die Vergabe bezirksorientierter 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NW im Stadtezirk Nippes 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt das Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes für die 
Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO im Stadtbezirk Nippes gemäß Anla-
ge 2. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Gemeindeordnung NRW sieht vor, dass die Bezirksvertretungen die Ihnen zugewiesenen Aufga-
ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Ver-
wendungszweck eines Teils dieser Mittel alleine entscheiden können (sog. bezirksorientierte Mittel).  
Zur Erreichung Ihrer strategischen Ziele beschließt die Bezirksvertretung Nippes für die bezirksorien-
tierten Mittel das beigefügte Förderprogramm. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 2 Förderprogramm

9544 Zeichen

Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes 
für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NW 
im Stadtbezirk Nippes 
 
Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? 
 
Ziel der Förderung durch die Bezirksvertretung Nippes ist grundsätzlich die Anschub- oder 
Ergänzungsfinanzierung von bezirklichen Projekten, die ohne diese Förderung nicht verwirk-
licht werden könnten. 
 
Mit den bezirksorientierten Haushaltsmitteln werden Aktivitäten im Bereich der Kinder- und 
Jugendhilfe, der Ökologie und des Klimaschutzes, des Sports, der Kultur, der Sozial- und 
Senior*innenpolitik sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch die Gewährung von 
Zuschüssen gefördert. 
 
Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche Zielgruppen, Maß-
nahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert werden? 
 
Der Stadtbezirk Nippes gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien 
 
 Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit, 
 Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen des Sports, 
 Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Sozial- und Senior*innenpolitik, 
 Zuschüsse zu Beschaffungen der Fördervereine bzw. Elternpflegschaften an Schulen, 
 Zuschüsse zu Beschaffungen der Fördervereine bzw. Elternräte von Kindertagesstätten, 
 Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Kultur und der Heimat- und Brauch-
tumspflege 
 Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen des Umwelt- und Klimaschutzes, 
 Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Bildung für nachhaltige Entwicklung 
 Zuschüsse zu antirassistischen, antisexistischen, antihomophoben und queeren Maß-
nahmen und Veranstaltungen 
 
Nach welchen Kriterien werden die Zuschüsse vergeben? 
 
Die bezirksorientierten Mittel werden nach folgenden Kriterien vergeben: 
 
1. Die beantragte Maßnahme kann ohne die bezirksorientierten Mittel nicht durchgeführt 
werden.  
 
2. Es wird eine angemessene Eigenleistung erbracht. Dabei kann diese im Einzelfall dann 
entfallen, wenn es sich um eine zwingend gebotene öffentliche Aufgabe der sozialen Un-
terstützung handelt.  
 
3. Die Beantragenden bemühen sich zur Minimierung der bezirksorientierten Mittel um wei-
tere Unterstützungen.  
 
4. Die Maßnahme muss sich an die Öffentlichkeit oder an breitere gesellschaftliche Kreise 
richten. Interne Maßnahmen scheiden daher grundsätzlich aus (Ausnahmen: Zuschüsse 
für Kindergärten, Senioreneinrichtungen, Sportvereine Schulen und Jugendeinrichtun-
gen).  
 
5. Die Klimakrise muss berücksichtigt und danach entschieden werden, welche klima- und 
umweltschädlichen Auswirkungen die Maßnahme hat

6. Bei jeder Mittelvergabe bzw. mit der Durchführung der Maßnahme wird in geeigneter 
Weise deutlich gemacht, dass diese Mittel von der Bezirksvertretung Nippes bereitge-
stellt worden sind. Geschieht dies nicht, so  können die Mittel durch Beschluss der Be-
zirksvertretung Nippes zurückgefordert werden. Zuschüsse dürfen nur für solche Maß-
nahmen, Veranstaltungen oder Beschaffungen gewährt werden, die einen örtlichen Be-
zug zum Stadtbezirk Nippes haben und bei denen die Antragstellerinnen oder Antragstel-
ler entweder nachweisen, dass sie bei der Durchführung der beantragten Projekte mit an-
deren Vereinen, Trägern oder Organisationen vor Ort zusammenarbeiten oder begrün-
den, dass eine entsprechende Kooperation nicht sinnvoll oder möglich ist.  
 
7. Die Zuschüsse dienen der Förderung von Aktivitäten der genannten Art im Stadtbezirk 
Nippes. Diese Förderung erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung in Form eines Festbe-
trages.  
 
8. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Abstimmung schon abge-
schlossen sind. 
 
9. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die hauptsächlich religiösen Charakter haben. Aus-
nahmen können gestattet werden, wenn die Maßnahme tatsächlich allen Menschen zu-
gänglich ist und auch außerhalb der entsprechenden religiösen Gruppe wahrgenommen 
wird. 
 
Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? 
 
Das Finanzvolumen wird durch den städtischen Haushaltsplan festgelegt. 
 
Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? 
 
Alle natürlichen und juristischen Personen sind antragsberechtigt.  
 
Die Zuschussempfänger*innen sollen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung 
der Mittel bieten und hierüber einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. 
 
Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bezirksvertretung 
Nippes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 
 
Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? 
 
Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.01. bis zum 31.12. des jeweiligen Kalender-
jahres. 
 
Was ist förderfähig? 
 
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die ohne die bezirksorientierten Mittel nicht durchgeführt 
werden könnten. 
 
Die Maßnahme muss sich an die Öffentlichkeit oder breitere gesellschaftliche Kreise richten. 
Interne Maßnahmen scheiden daher grundsätzlich aus. (Ausnahmen: Zuschüsse für Kinder-
gärten, Senioreneinrichtungen, Sportvereine, Schulen und Jugendeinrichtungen). 
 
Siehe auch Abschnitt „Nach welchen Kriterien werden die Zuschüsse vergeben?“ 
 
Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? 
 
Ein Antrag auf Förderung muss schriftlich beim Bürgeramt Nippes eingereicht werden. Dafür 
ist der entsprechende Formvordruck zu verwenden:

https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=02-F30_BezDienlMNipp&formte-
cid=3&areashortname=koeln_html 
 
Wird dieser nicht vollständig ausgefüllt, kann kein Zuschuss gewährt werden. 
 
Auf Verlangen sind die Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen. Fachlich versierte 
Stellen und Personen können zu den geplanten Maßnahmen, Veranstaltungen oder Be-
schaffungen um Stellungnahme gebeten werden. 
 
Im Rahmen der Förderung dürfen auch Zuschüsse für solche Vorhaben bewilligt werden, die 
bereits begonnen haben. 
 
Den Antragsteller*innen wird über die Entscheidung ein schriftlicher Bescheid erteilt. 
 
Muss ein Eigenanteil erbracht werden? 
 
Es soll eine angemessene Eigenleistung erbracht werden. Diese kann im Einzelfall dann ent-
fallen, wenn es sich um eine zwingend gebotene öffentliche Aufgabe der sozialen Unterstüt-
zung handelt.  
 
Die Antragsteller und Antragstellerinnen bemühen sich zur Minimierung der bezirksorientier-
ten Mittel um weitere Unterstützungen. 
 
Wer entscheidet über die Förderung? 
 
Die Anträge auf bezirksorientierte Mittel werden der Bezirksvertretung Nippes zur Entschei-
dung vorgelegt. 
 
Bewilligungsbehörde ist die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Bürgeramt Nippes. 
 
Wann bzw. wie erfolgt die Auszahlung bewilligter Zuschüsse? 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel unmittelbar nach Zugang des Bewilligungsbescheides 
ausgezahlt werden, sofern dies haushaltsrechtlich zulässig ist. 
 
Bei der Projektförderung langfristiger Vorhaben sollen nur Teilbeträge ausgezahlt werden 
und die Auszahlung in der Regel davon abhängig gemacht werden, dass die Verwendung 
der bereits ausgezahlten Teilbeträge in summarischer Form bestätigt wird. 
 
Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? 
 
Anträge müssen mindestens 14 Tage vor der jeweils nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes gestellt werden. Nach dieser Frist eingehende Anträge werden erst in der darauf fol-
genden Sitzung behandelt. 
 
Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss zurückgezahlt 
werden? 
 
Der Zuschuss ist ohne Aufforderung der Bewilligungsbehörde zurückzuerstatten, wenn die 
bezuschusste Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung nicht durchgeführt wurden.  
 
Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? 
 
Der Verwendungsnachweis erfolgt in der Weise, dass der Zuschussempfänger rechtsver-
bindlich binnen drei Monaten erklärt, dass die Zuschussmittel ordnungsgemäß verwendet 
wurden.

Das Bürgeramt Nippes sowie das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln sind berechtigt, 
Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung des Zuschus-
ses durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zu-
schussempfänger hat die erforderlichen Unterlagen noch drei Jahre nach Abschluss der 
Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte 
zu erteilen. 
 
Was muss sonst noch beachtet werden? 
 
Zuschüsse dürfen nur für solche Maßnahmen gewährt werden, die einen örtlichen Bezug 
zum Stadtbezirk Nippes haben und bei denen die Antragstellerin oder der Antragsteller nach-
weist, dass sie bzw. er bei der Durchführung der beantragten Projekte mit anderen Vereinen, 
Trägern oder Organisationen vor Ort zusammenarbeitet oder begründet, dass eine entspre-
chende Kooperation nicht sinnvoll ist. 
 
Bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit den bewilligten bezirksorientier-
ten Mitteln stehen, ist vorher eine Einladung an die Bezirksvertretung Nippes (vertreten 
durch den Bezirksbürgermeister) zu senden. 
 
Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei Veröffentlichungen in elektro-
nischer Form in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt beziehungsweise der geförder-
ten Maßnahme ist auf die Unterstützung der Bezirksvertretung Nippes ausdrücklich mit 
Beachflags sowie der Formulierung „gefördert mit Mitteln des Stadtbezirks Nippes“ und/oder 
mit dem entsprechenden Logo hinzuweisen. Das Logo und die Beachflags können beim Bür-
geramt angefordert werden. 
 
Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen Förderprogramms gelten im 
Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften und Bewirtschaftungsgrundsätze.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2154/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.06.2021
Erstellt
02.06.2021 15:41