V/0862/2020
Besetzung des Beirates nach dem Landesnaturschutzgesetz bei der Stadt Münster als untere Naturschutzbehörde
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Anlage A
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Anlage A zur V/0862/2020 Kurzüberblick Gemäß § 70 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) werden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet. Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern von verschiedenen Verbänden. Gemäß § 2 DVO LG wählt die Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Beirats für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Die eingereichten Vorschläge der Verbände erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl an Bewerbern (§ 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes - DVO LNatSchG) einschließlich deren Stellvertreter (§ 2 Abs. 2 DVO LNatSchG). Aus den Vor- schlägen sind ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu wählen. Mit der Wahl der Mitglieder ist das Ziel der Neubesetzung erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Nach § 12 Abs. 2 S. 1 LGG NRW zählen zu den we- sentlichen Gremien u. a. auch Beiräte (vgl. hierzu auch V/0598/2017).
Beschlussvorlage
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V/0862/2020 V/0862/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung des Beirates nach dem Landesnaturschutzgesetz bei der Stadt Münster als untere Naturschutzbehörde Beratungsfolge 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: In den Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz bei der Stadt Münster als untere Naturschutzbe- hörde werden entsandt: a) Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) Mitglied Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. b) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Mitglied Stellvertretung 4. 4. 5. 5. Amt für Bürger- und Ratsservice 19.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0862/2020 c) Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) Mitglied Stellvertretung 6. 6. 7. 7. d) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V. (SDW) Mitglied Stellvertretung 8. 8. e) Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. Mitglied Stellvertretung 9. 9. 10. 10. f) Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. Mitglied Stellvertretung 11. 11. g) Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V. Mitglied Stellvertretung 12. 12. h) Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. Mitglied Stellvertretung 13. 13. - 3 - V/0862/2020 i) Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. Mitglied Stellvertretung 14. 14. j) Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. Mitglied Stellvertretung 15. 15. k) Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. Mitglied Stellvertretung 16. 16. Begründung: Gemäß § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein -Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.03.2019 (GV. NRW S. 193, ber. S. 214) werden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte ge- bildet. Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu 1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, 2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermit - teln und 3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus - 3 Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein - Westfalen e.V. (LNU) - 2 Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutsc hland e.V. (BUND) - 2 Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) - 1 Vertreterin oder Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Nord- rhein-Westfalen e.V. (SDW) - 4 - V/0862/2020 - 2 Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes - 1 Vertreterin oder Vertreter des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. - 1 Vertreterin oder Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V. - 1 Vertreterin oder Vertreter des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. - 1 Vertreterin oder Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. - 1 Vertreterin oder Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. - 1 Vertreterin oder Vertreter des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. Die Vorschläge der Verbände ergeben sich aus der beigefügten Aufstellung (Anlage). Die o. a. Ver- bände wurden mit Schreiben vom 20.08.2020 aufgefordert, für die ihnen gemäß § 70 Abs. 4 Satz 1 Landesnaturschutzgesetz zustehende Zahl der Mitglieder mindestens die doppelte Anzahl von Be- werbern vorzuschlagen. Die eingereichten Vorschläge erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Min- destzahl an Bewerbern – außer der Vorschlag der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. - (§ 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzge- setzes/DVO-LNatSchG) einschließlich deren Stellvertreter (§ 2 Abs. 2 DVO- LNatSchG). Aus den Vorschlägen sind ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu wählen. Gemäß § 2 DVO-LNatSchG wählt die Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Beirats für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Wenn sich die Mitglieder der Vertre- tungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme des Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein ein- heitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, d.h. durch Mehrheitsbeschluss statt. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestan- teil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche Gremien Auf- sichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). Der Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz ist als wesentliches Gremium klassifiziert (Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017). Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themen- feld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden - 5 - V/0862/2020 Wenn Vorschlagslisten von entsendenden Einrichtungen bzw. Gremien kein ausgewogenes Ge- schlechterverhältnis aufwiesen, hat die Verwaltung in einem weiteren Schreiben auf den § 12 LGG hin- gewiesen. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen
Anlage-Vorschläge-Landesnaturschutzbeirat-V-0862-2020
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1 Anlage zur Vorlage V/0862/2020– Besetzung des Landschaftsnaturschutzbeirates bei der Stadt Münster als untere Naturschutzbehörde: Vorschlagsberechtigte Verbände und Vereinigungen vorgeschlagen als Mitglied vorgeschlagen als Stellvertretung Bemerkung a) Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) 1. Manfred Röhlen 2. Dr. Carsten Schmidt 3. Prof. Dr. Bernhard Surholt 4. Prof. Dr. Rüdiger Wittig 5. Dr. Patrick-Johannes Wolf 1. Theodora Bockem-Rohleder 2. Dorothee Scharlau 3. Dr. Jens Pallas Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW teilt mit, dass die nicht als ordentliches Mitglied gewählten Kan- didaten auch für die Wahl des stellver- tretenden Mitgliedes zur Verfügung ste- hen. Der Vorschlag enthält nur acht statt neun Personen. b) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband NRW e.V. Als 1. Mitglied: 1. Ulrike Brockmann-Krabbe 2. Robert Mueller Als 2. Mitglied: 1. Rita Clausing 2. Thomas Rabe Stellvertretung des 1. Mitglieds 1. Der bei der Mitgliedsauswahl unterle- gene Kandidat 2. Regina Schubert Stellvertretung des 2. Mitglieds 1. Der bei der Mitgliedsauswahl unterle- gene Kandidat 2. Prof. Dieter Schmalz c) Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband NRW e.V. 1. Lillmor Strumann 2. Wolfgang Schürmann 3. Anja Tepe 4. Katin Rietman 5. Daniela Reich 6. Marcus Wilhelm d) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e.V. 1. Franz Gemmeke 2. Ulrike Winzer 1. Benedikt Schulze Diekhoff 2. Ulrike Winzer Die Schutzgemeinschaft Dt. Wald Lan- desverband NRW teilt mit, dass Frau Winzer als Zählkandidatin genannt ist. e) Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. 1. Ulrich Oskamp 2. Heinz-Georg Hartmann 3. Günter Remke 4. Michael Wörmann 5. Georg Schulze Dieckhoff 6. Susanne Schulze Bockeloh Der Westfälisch-Lippische Landwirt- schaftsverband bittet darum, die Vor- schläge in der genannten Reihenfolge zu berücksichtigen. Er teilt mit, dass die nicht als ordentliches Mitglied gewählten Kandidaten auch für die Wahl des stell- vertretenden Mitgliedes zur Verfügung stehen. 2 Vorschlagsberechtigte Verbände und Vereinigungen vorgeschlagen als Mitglied vorgeschlagen als Stellvertretung Bemerkung f) Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. 1. Benedikt Herold 2. Hans-Heinrich Große-Beckmann 3. Georg Schulze Dieckhoff Der Waldbauernverband NRW bittet da- rum, die Vorschläge in der genannten Reihenfolge zu berücksichtigen. Er teilt mit, dass die bei der Wahl der Mitglieder nicht berücksichtigten Bewerber auch für die Wahl des Stellvertreters zur Verfü- gung stehen. g) Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. 1. Martin Dahlmann 2. Gerhard Ahrens 1. Der bei der Mitgliedschaft unterlegene Kandidat. 2. Ralf Pohlmeyer Der Landesverband Gartenbau Westfa- len-Lippe teilt mit, dass der nicht als or- dentliches Mitglied gewählte Kandidat, auch für die Wahl des stellvertretenden Mitgliedes zur Verfügung steht. Aus Sicht des Verbandes sollte Herr Dahl- mann als ordentliches Mitglied und Herr Ahrens als Stellvertreter zur Verfügung steht. h) Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. 1. Markus Deitermann 2. Dietmar Renfert-Deitermann 3. Philipp Schulze Buschhoff Der Landesjagdverband NRW teilt mit, dass die bei der Wahl als Mitglied nicht berücksichtigten Bewerber auch für die Wahl als Stellvertreter zur Verfügung stehen. i) Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V. 1. Dr. Olaf Niepagenkemper 2. Dr. Sebastian Bäumer 1. Dr. Sebastian Bäumer 2. Horst Kröber Der Fischereiverband NRW bittet darum, die Vorschläge in der genannten Rei- henfolge zu berücksichtigen. j) LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e. V. 1. Michael Willnath 2. Astrid Markmann 3. Robin Schneegaß Der LandesSportBund teilt mit, dass die bei der Wahl zum Mitglied nicht berück- sichtigen Bewerber auch für die Wahl des Stellvertreters zur Verfügung ste- hen. k) Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. 1. Antonie Averbeck 2. Ruth Schimannek 3. Hana Sarcevic Der Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker bittet darum, die Vor- schläge in der genannten Reihenfolge zu berücksichtigen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0862/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.09.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37