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V/0862/2020

Besetzung des Beirates nach dem Landesnaturschutzgesetz bei der Stadt Münster als untere Naturschutzbehörde

Vorlagen 16.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 12.6.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage-Vorschläge-Landesnaturschutzbeirat-V-0862-2020

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Anlage A

2135 Zeichen

Anlage A zur V/0862/2020 
Kurzüberblick 
Gemäß § 70 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) werden zur unabhängigen Vertretung 
der Belange von Natur und Landschaft bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet. 
Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern von verschiedenen Verbänden. Gemäß § 2 DVO LG wählt 
die Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Beirats für die Dauer der 
Wahlzeit der Vertretungskörperschaft 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
Die eingereichten Vorschläge der Verbände erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl 
an Bewerbern (§ 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes - 
DVO LNatSchG) einschließlich deren Stellvertreter (§ 2 Abs. 2 DVO LNatSchG). Aus den Vor-
schlägen sind ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu wählen. Mit der Wahl der Mitglieder 
ist das Ziel der Neubesetzung erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem 
Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Nach § 12 Abs. 2 S. 1 LGG NRW zählen zu den we-
sentlichen Gremien u. a. auch Beiräte (vgl. hierzu auch V/0598/2017).

Beschlussvorlage

6756 Zeichen

V/0862/2020 
V/0862/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung des Beirates nach dem Landesnaturschutzgesetz bei der Stadt Münster als untere 
Naturschutzbehörde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz bei der Stadt Münster als untere Naturschutzbe-
hörde werden entsandt: 
 
a) Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
1. 
 
1. 
 
2. 
 
2. 
 
3. 
 
3. 
 
 
b) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
4. 
 
4. 
 
5. 
 
5. 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
19.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0862/2020 
 
c) Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
6. 
 
6. 
 
7. 
 
7. 
 
 
d) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V. (SDW) 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
8. 
 
8. 
 
 
e) Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.  
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
9. 
 
9. 
 
10. 
 
10. 
 
 
f) Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
11. 
 
11. 
 
 
g) Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
12. 
 
12. 
 
 
h) Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
13. 
 
13.

- 3 - 
V/0862/2020 
 
i) Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
14. 
 
14. 
 
 
j) Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
15. 
 
15. 
 
 
k) Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
16. 
 
16. 
 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein -Westfalen (Landesnaturschutzgesetz 
– LnatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NW S. 568), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 26.03.2019 (GV. NRW S. 193, ber. S. 214) werden zur unabhängigen 
Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte ge-
bildet. Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu 
 
1.  den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, 
 
2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermit -
 teln und 
 
3.  bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. 
 
Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus 
 
- 3 Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein -
Westfalen e.V. (LNU)  
 
- 2 Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutsc hland e.V. 
(BUND)  
 
- 2 Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) 
 
- 1 Vertreterin oder Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Nord-
rhein-Westfalen e.V. (SDW)

- 4 - 
V/0862/2020 
 
- 2 Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes 
 
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.  
 
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. 
 
Die Vorschläge der Verbände ergeben sich aus der beigefügten Aufstellung (Anlage). Die o. a. Ver-
bände wurden mit Schreiben vom 20.08.2020 aufgefordert, für die ihnen gemäß § 70 Abs. 4 Satz 1 
Landesnaturschutzgesetz zustehende Zahl der Mitglieder mindestens die doppelte Anzahl von Be-
werbern vorzuschlagen. Die eingereichten Vorschläge erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Min-
destzahl an Bewerbern – außer der Vorschlag der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt 
Nordrhein-Westfalen e.V. - (§ 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzge-
setzes/DVO-LNatSchG) einschließlich deren Stellvertreter (§ 2 Abs. 2 DVO- LNatSchG). Aus den 
Vorschlägen sind ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu wählen. 
 
Gemäß § 2 DVO-LNatSchG wählt die Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder des 
Beirats für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Wenn sich die Mitglieder der Vertre-
tungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, 
ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme des Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein ein-
heitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen, d.h. durch Mehrheitsbeschluss statt. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestan-
teil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche Gremien Auf-
sichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer 
tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt 
werden (§ 12 Absatz 7 LGG). 
 
Der Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz ist als wesentliches Gremium klassifiziert (Anlage 2 der 
Vorlage V/0598/2017). Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse 
findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische 
Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themen-
feld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die 
Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die 
Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden

- 5 - 
V/0862/2020 
 
Wenn Vorschlagslisten von entsendenden Einrichtungen bzw. Gremien kein ausgewogenes Ge-
schlechterverhältnis aufwiesen, hat die Verwaltung in einem weiteren Schreiben auf den § 12 LGG hin-
gewiesen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen

Anlage-Vorschläge-Landesnaturschutzbeirat-V-0862-2020

4370 Zeichen

1 
Anlage zur Vorlage V/0862/2020– Besetzung des Landschaftsnaturschutzbeirates bei der Stadt Münster als untere Naturschutzbehörde: 
 
Vorschlagsberechtigte 
Verbände und Vereinigungen 
vorgeschlagen als 
Mitglied 
vorgeschlagen als 
Stellvertretung 
Bemerkung 
 
 
a) Landesgemeinschaft  
Naturschutz und Umwelt 
Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) 
 
 
1. Manfred Röhlen 
2. Dr. Carsten Schmidt 
3. Prof. Dr. Bernhard Surholt 
4. Prof. Dr. Rüdiger Wittig 
5. Dr. Patrick-Johannes Wolf 
 
 
1. Theodora Bockem-Rohleder 
2. Dorothee Scharlau 
3. Dr. Jens Pallas 
 
Die Landesgemeinschaft Naturschutz 
und Umwelt NRW teilt mit, dass die nicht 
als ordentliches Mitglied gewählten Kan-
didaten auch für die Wahl des stellver-
tretenden Mitgliedes zur Verfügung ste-
hen. Der Vorschlag enthält nur acht statt 
neun Personen.  
 
 
b) Bund für Umwelt und  
Naturschutz Deutschland (BUND) 
Landesverband NRW e.V. 
 
 
Als 1. Mitglied: 
1. Ulrike Brockmann-Krabbe 
2. Robert Mueller 
 
 
Als 2. Mitglied: 
1. Rita Clausing 
2. Thomas Rabe 
 
Stellvertretung des 1. Mitglieds 
1. Der bei der Mitgliedsauswahl unterle-
gene Kandidat 
2. Regina Schubert 
 
Stellvertretung des 2. Mitglieds 
1. Der bei der Mitgliedsauswahl unterle-
gene Kandidat 
2. Prof. Dieter Schmalz  
 
 
 
c) Naturschutzbund Deutschland 
(NABU) 
Landesverband NRW e.V. 
 
 
1. Lillmor Strumann 
2. Wolfgang Schürmann 
3. Anja Tepe 
4. Katin Rietman 
5. Daniela Reich 
6. Marcus Wilhelm 
 
  
 
d) Schutzgemeinschaft Deutscher 
Wald Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
 
1. Franz Gemmeke 
2. Ulrike Winzer 
 
 
1. Benedikt Schulze Diekhoff 
2. Ulrike Winzer 
  
Die Schutzgemeinschaft Dt. Wald Lan-
desverband NRW teilt mit, dass Frau 
Winzer als Zählkandidatin genannt ist. 
 
 
e) Westfälisch-Lippischer 
Landwirtschaftsverband e.V. 
 
 
 
1. Ulrich Oskamp 
2. Heinz-Georg Hartmann 
3. Günter Remke 
4. Michael Wörmann 
5. Georg Schulze Dieckhoff 
6. Susanne Schulze Bockeloh 
  
Der Westfälisch-Lippische Landwirt-
schaftsverband bittet darum, die Vor-
schläge in der genannten Reihenfolge 
zu berücksichtigen. Er teilt mit, dass die 
nicht als ordentliches Mitglied gewählten 
Kandidaten auch für die Wahl des stell-
vertretenden Mitgliedes zur Verfügung 
stehen.

2 
Vorschlagsberechtigte 
Verbände und Vereinigungen 
vorgeschlagen als 
Mitglied 
vorgeschlagen als 
Stellvertretung 
Bemerkung 
 
 
f) Waldbauernverband 
Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
 
 
1. Benedikt Herold 
2. Hans-Heinrich Große-Beckmann 
3. Georg Schulze Dieckhoff 
  
Der Waldbauernverband NRW bittet da-
rum, die Vorschläge in der genannten 
Reihenfolge zu berücksichtigen. Er teilt 
mit, dass die bei der Wahl der Mitglieder 
nicht berücksichtigten Bewerber auch für 
die Wahl des Stellvertreters zur Verfü-
gung stehen. 
 
 
g) Landesverband  
Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. 
 
 
1. Martin Dahlmann 
2. Gerhard Ahrens 
 
1. Der bei der Mitgliedschaft unterlegene 
Kandidat. 
2. Ralf Pohlmeyer 
 
Der Landesverband Gartenbau Westfa-
len-Lippe teilt mit, dass der nicht als or-
dentliches Mitglied gewählte Kandidat, 
auch für die Wahl des stellvertretenden 
Mitgliedes zur Verfügung steht. Aus 
Sicht des Verbandes sollte Herr Dahl-
mann als ordentliches Mitglied und Herr 
Ahrens als Stellvertreter zur Verfügung 
steht. 
 
 
h) Landesjagdverband 
Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
 
1. Markus Deitermann 
2. Dietmar Renfert-Deitermann 
3. Philipp Schulze Buschhoff 
  
Der Landesjagdverband NRW teilt mit, 
dass die bei der Wahl als Mitglied nicht 
berücksichtigten Bewerber auch für die 
Wahl als Stellvertreter zur Verfügung 
stehen. 
 
 
i) Fischereiverband  
Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
 
1. Dr. Olaf Niepagenkemper 
2. Dr. Sebastian Bäumer 
 
1. Dr. Sebastian Bäumer 
2. Horst Kröber 
 
Der Fischereiverband NRW bittet darum, 
die Vorschläge in der genannten Rei-
henfolge zu berücksichtigen.  
 
 
j) LandesSportBund  
Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
 
1. Michael Willnath 
2. Astrid Markmann 
3. Robin Schneegaß 
  
Der LandesSportBund teilt mit, dass die 
bei der Wahl zum Mitglied nicht berück-
sichtigen Bewerber auch für die Wahl 
des Stellvertreters zur Verfügung ste-
hen. 
 
 
k) Landesverband Westfälischer und 
Lippischer Imker e.V. 
 
 
1. Antonie Averbeck 
 
2. Ruth Schimannek 
3. Hana Sarcevic 
 
Der Landesverband Westfälischer und 
Lippischer Imker bittet darum, die Vor-
schläge in der genannten Reihenfolge 
zu berücksichtigen.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Rat
TOP 12.6.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0862/2020
Typ
Vorlagen
Datum
16.09.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37